TRIUMPH INTERNATIONAL HOLDING GmbH
München
Bekanntmachung an ausgeschiedene Minderheitsaktionäre mit börsennotierten
Aktien der Triumph International Aktiengesellschaft, München
– ISIN DE0007494908 / WKN 749 490 –
In dem Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung infolge des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre bei der Triumph International AG hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 6. November 2013 (Az. 5HK O 2665/12) den Barabfindungsbetrag für die seinerzeit börsennotierten Aktien (ISIN DE0007494908) auf EUR 118,03 je Stückaktie zzgl. Zinsen erhöht. Seitens der Antragsteller, die börsennotierte Aktien besaßen, wurde gegen den Beschluss keine Beschwerde eingelegt, ebenso wenig von der Antragsgegnerin. Angesichts dieses Sachverhaltes soll nunmehr die Auszahlung der Nachbesserung für die seinerzeit börsennotierten Aktien (ISIN DE0007494908) in Höhe von EUR 38,81 je Aktie zzgl. Zinsen vorgenommen werden.
Die Triumph International Holding GmbH gibt nachstehend die Einzelheiten zu der nunmehr vorgesehenen Abwicklung der Auszahlung der Nachbesserung (€ 38,81 je Aktie zzgl. Zinsen) für die seinerzeit börsennotierten Aktien (ISIN DE0007494908) bekannt.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Triumph International AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung für die betreffenden Triumph-International-Aktien (ISIN DE0007494908) abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung – € 38,81 je Stückaktie zzgl. Zinsen hierauf für die Zeit ab dem 9. Februar 2012 in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB – nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Triumph International AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 30. April 2014 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das die ursprüngliche Barabfindung von € 79,22 je seinerzeit börsennotierte Aktie abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.
Die Triumph International Holding GmbH behält sich vor, Nachzahlungen zzgl. aufgelaufener Zinsen, die nicht bis zum 30. September 2014 von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, zu deren Gunsten bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München, unter Verzicht auf die Rücknahme zu hinterlegen.
Die Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. der Zinsen ist für die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Triumph International AG provisions- und spesenfrei.
Die Nachzahlung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Für Privatanleger sind die Zinsen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen und dort der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) zu unterwerfen.
Hinweis an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die im Rahmen des Umtausches 2010 die Aktienurkunden mit Erneuerungsschein bisher nicht eingereicht haben:
Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre, die noch im Besitz effektiver Aktienurkunden sind, können die erhöhte Barabfindung nebst Zinsen nur erhalten, wenn sie ihre für kraftlos erklärten Aktienurkunden nebst Erneuerungsschein während der üblichen Geschäftsstunden bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl zur Weiterleitung an die Umtauschstelle, die Commerzbank AG, einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen. Gegen Einreichung dieser Urkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die erhöhte Barabfindung ausgezahlt.
München, im März 2014
Triumph International Holding GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 19. März 2014