von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2003 dauernden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, ist nach einem Richterwechsel nach mehreren Jahren Inaktivität nunmehr doch noch eine erstinstanzliche Entscheidung ergangen. Das LG Hamburg setzte die Barabfindung mit Beschluss vom 31. Mai 2021 auf EUR 699,06 je Volksfüprsorge-Aktie fest. Die nunmehr (ebenfalls nach Durchführung eines Squeeze-outs) als Generali Deutschland AG firmierende Antragsgegnerin hatte lediglich EUR 554,- je Aktie geboten. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.Der Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 145,06 ist nach der gesetzlichen Regelung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, bis zum 31. August 2009 mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Der vom LG Hamburg mit Beschluss vom 26. Februar 2004 bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Heiko Buck, war in seinem 2011 vorgelegten Gutachten zu einem Wert einer Volksfürsorge-Aktie in Höhe von EUR 602,40 gekommen. Seitdem blieb das Verfahren trotz mehrerer Sachstandsanfragen und sogar Verzögerungsrügen (§ 198 Abs. 3 GVG) von Antragstellerseite jahrelang kommentarlos liegen.
Mit der Festsetzung der Barabfindung auf EUR 699,06 folgt das Gericht seiner Entscheidung in dem parallel anhängigen Spruchverfahren zu dem Gewinnabführungsvertrag (Az. 404 HKO 22/12).
LG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2021, Az. 404 HKO 175/03
LG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2021, Az. 404 HKO 175/03
OMEGA Vermögensverwaltung GmbH u.a. ./. AMB Generali Holding AG (dann: Generali Deutschland Holding AG, jetzt: Generali Deutschland AG)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, 40213 Düsseldorf
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