von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem bereits seit 2012 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG hatte das Landgericht Berlin die Barabfindung erstinstanzlich mit Beschluss vom 15. November 2022 auf EUR 4,49 je Aktie angehoben (Erhöhung um fast 12 %).
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten sowohl Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerden eingereicht. Das Kammergericht, dem Oberlandesgericht für Berlin, bei dem die Beschwerden seit letztem Jahr anhängig sind, hat nunmehr mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung weiter verzögern wird. Das Gericht führte aus: "In dem Dezernat des zuständigen Berichterstatters sind derzeit noch zahlreiche ältere Sachen anhängig, darunter auch diverse sehr umfangreiche Spruchverfahren. Eine belastbare Aussage, wann das vorliegende Verfahren zur Bearbeitung ansteht, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, wofür um Verständnis gebeten wird."
KG, Az. 2 W 17/15 SpruchGLG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12 .SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart
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