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Freitag, 2. Oktober 2026

Schloss Wachenheim AG beschließt Vorbereitung des Wechsels der Börsennotierung vom regulierten Markt (General Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG, Trier, hat am 29. September 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (General Standard) in das Freiverkehrssegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse („Scale-Segment“) vorzubereiten. Es ist beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Stuttgart den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt zu beantragen und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien in das Scale-Segment zu veranlassen, vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher hierfür relevanter Voraussetzungen.

Das Scale-Segment richtet sich als KMU-Wachstumsmarkt insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Der Vorstand vertritt die Auffassung, dass das Scale-Segment angesichts der Größe und Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft einen besser geeigneten Handelsrahmen für die Aktien der Gesellschaft bietet. Die mit einer Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen Anforderungen und Kosten stehen für ein Unternehmen der Größe der Gesellschaft nach Einschätzung des Vorstands nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den damit einhergehenden Vorteilen. Durch den Wechsel in das Scale-Segment wird insofern eine administrative Entlastung erzielt, ohne dass dies die Handelbarkeit der Aktien einschränkt.

Der Segmentwechsel einschließlich des damit verbundenen Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt ist gemäß § 39 Abs. 2 BörsG ohne ein Delisting-Erwerbsangebot zulässig.

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