Bekanntmachung über das Datum des Ablaufs der Annahmefrist für das Delisting-Abfindungsangebot der Computershare GmbH & Co. KG an die Aktionäre der VEM Aktienbank AG
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Prannerstraße 8, 80333 München, hat als Mehrheitsaktionärin der VEM Aktienbank AG unseren Aktionären am 16. Juli 2008 ein Delisting-Abfindungsangebot unterbreitet. Die Annahmefrist für das Delisting-Abfindungsangebot hat am 30. August 2008 begonnen und endet zwei Monate nachdem der Widerruf der Zulassung der Aktien der VEM Aktienbank AG zum Handel im Regulierten Markt der Börse München wirksam geworden ist.
Die Börse München hat auf Antrag des Vorstands der VEM Aktienbank AG den Widerruf der Zulassung der Aktien der VEM Aktienbank AG (ISIN DE0007608309) im Regulierten Markt erklärt. Dieser Widerruf wird mit Ablauf des 30. April 2009 wirksam.
Die Frist zur Annahme des Delisting-Abfindungsangebots der Computershare Deutschland GmbH & Co. KG vom 16. Juli 2008 endet daher mit Ablauf des 30. Juni 2009.
München, 07. November 2008
VEM Aktienbank AG
Der Vorstand
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