Frasers Group plc
Shirebrook
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN ODER AUS EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG VERSTOSSEN WÜRDE
Die Frasers Group plc, Shirebrook, Vereinigtes Königreich (die „Bieterin“), hat am 25. Juni 2026 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der HUGO BOSS AG, Metzingen, Bundesrepublik Deutschland („HUGO BOSS“) veröffentlicht.
Das Angebot richtete sich auf den Erwerb aller auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stammaktien von HUGO BOSS, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von HUGO BOSS von EUR 1,00 (ISIN DE000A1PHFF7) (die „HUGO BOSS-Aktien“), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten wurden, einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts. Die Bieterin bot eine Geldleistung in Höhe von EUR 38,00 je HUGO BOSS-Aktie an.
Die Frist für die Annahme des Angebots begann am 25. Juni 2026 und endete am 27. Juli 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland). Die Weitere Annahmefrist endete am 13. August 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland).
Die Bieterin hat am 16. Oktober 2026, d.h. nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, infolge der Ausübung zuvor börslich veräußerter Put-Optionen außerbörslich insgesamt 3.132.900 HUGO BOSS-Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung erworben. Dies entspricht einem Anteil von rund 4,55% des Grundkapitals und der Stimmrechte von HUGO BOSS. Der höchste dabei gezahlte Kaufpreis je HUGO BOSS-Aktie betrug EUR 38,00. Der Vollzug dieser Erwerbe wird voraussichtlich am 20. Oktober 2026 erfolgen.
Zudem hat die Bieterin am 16. Oktober 2026, d.h. nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerbörslich insgesamt 629.325 HUGO BOSS-Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung erworben. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,91% des Grundkapitals und der Stimmrechte von HUGO BOSS. Der höchste dabei gezahlte Kaufpreis je HUGO BOSS-Aktie betrug EUR 38,00. Der Vollzug dieser Erwerbe wird voraussichtlich am 20. Oktober 2026 erfolgen.
Shirebrook, den 19. Oktober 2026
Frasers Group plc
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Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von HUGO BOSS oder der Bieterin dar. Die endgültigen Bedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde. Anlegern und Inhabern von Aktien von HUGO BOSS wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Dokumente zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten. Gegebenenfalls wird darüber hinaus empfohlen, unabhängigen Rat einzuholen, um eine kompetente Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu erhalten.
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot wurde ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) sowie bestimmten anwendbaren Bestimmungen des US-amerikanischen Securities Exchange Act veröffentlicht. Die Unterlagen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot sind oder werden unter https://www.fg-germany.com verfügbar sein. Jeder auf der Grundlage des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesem Recht auszulegen.
Soweit dies nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften zulässig ist und in Übereinstimmung mit der deutschen Marktpraxis steht, können die Bieterin und/oder mit der Bieterin im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen HUGO BOSS-Aktien außerhalb des Angebots an oder außerhalb der Börse erwerben oder Vereinbarungen zum Erwerb solcher Aktien treffen oder zu diesem Zweck Kaufverträge abschließen. Soweit nach dem WpÜG erforderlich, wird der Angebotspreis angepasst, wenn außerhalb des Angebots eine höhere Gegenleistung gezahlt oder vereinbart wird. Das Gleiche gilt für andere Wertpapiere, die unmittelbar in HUGO BOSS-Aktien wandelbar sind, in HUGO BOSS-Aktien umgetauscht werden können oder Optionsrechte auf HUGO BOSS-Aktien gewähren. Informationen über diese Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb werden unter Angabe der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden HUGO BOSS-Aktien und der gewährten oder vereinbarten Gegenleistung gemäß den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften in Deutschland oder anderen relevanten Rechtsordnungen veröffentlicht.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.fg-germany.com
im Internet am: 19. Oktober 2026
Shirebrook, Vereinigtes Königreich, den 19. Oktober 2026
Frasers Group plc
Quelle: Bundesanzeiger vom 19. Oktober 2026
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