Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR
Filderstadt, 15. Oktober 2026 – Die All for One Group SE (WKN: 511000, ISIN: DE0005110001) (nachfolgend die »Gesellschaft« oder »All for One«) hat heute eine Delisting-Vereinbarung mit der VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE (die »Bieterin«), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der VINCI S.A., abgeschlossen. Die VINCI-Gruppe ist ein an der Euronext Paris sowie im CAC 40 notiertes führendes internationales Unternehmen in den Bereichen Bau, Konzessionen, Energielösungen sowie multitechnische Dienstleistungen.
Nach dem Vollzug des vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Bieterin hält die Bieterin nach eigenen Angaben derzeit ca. 87,33% der All for One-Aktien (ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen All for One-Aktien).
Wie in der Delisting-Vereinbarung festgelegt und in der heutigen Ankündigung der Bieterin gemäß §10 WpÜG ausgeführt, beabsichtigt die Bieterin, den All for One-Aktionären ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot nach dem WpÜG in Verbindung mit dem Börsengesetz (BörsG) in Form eines Barangebots für sämtliche nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen All for One-Aktien zum Angebotspreis von EUR 67,50 in bar je All for One-Aktie zu unterbreiten (das »Delisting-Erwerbsangebot«). Der Angebotspreis entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen Übernahmeangebots. Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Angebotsbedingungen unterliegen.
Die Delisting-Vereinbarung konkretisiert das Delisting-Verfahren, regelt die Unterstützung des Delisting-Erwerbsangebots durch die Gesellschaft und enthält in Ergänzung der bereits am 16. Juli 2026 zwischen der Gesellschaft und der Bieterin abgeschlossenen Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) Regelungen in Bezug auf die Finanzierung der Gesellschaft durch die VINCI-Gruppe. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung der Treue- und Sorgfaltspflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, ein Antrag auf Widerruf der Zulassung der All for One-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt werden (das »Delisting«). Darüber hinaus wird die Gesellschaft nach Stellung des Delisting-Antrags alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der All for One-Aktien zum Handel im Freiverkehr anderer Wertpapierbörsen oder in multilateralen Handelssystemen zu beenden, sofern die Einbeziehung von der Gesellschaft selbst veranlasst wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten, den All for One-Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß §27 WpÜG die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots zu empfehlen.
Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin erstellt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (»Bafin«) zur Prüfung vorgelegt. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage (auf Deutsch mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Informationen dazu darlegt, auf der Angebotsseite der Bieterin unter www.afo-offer.com zur Verfügung gestellt.
Der Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots wird für Dezember 2026 erwartet. Nach Wirksamwerden des Delistings werden die All for One-Aktien weder im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse noch an einem vergleichbaren Regulierten Markt im In- oder Ausland zum Handel zugelassen sein.
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