von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2020 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der First Sensor AG (als beherrschter Gesellschaft) mit der TE-Tochtergesellschaft TE Connectivity Sensors Germany Holding AG hat das LG Berlin II den auf den 13. Oktober 2026 angesetzten Anhörungstermin auf den 19. Januar 2027, 10:00 Uhr, angesetzt. Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Gutachter, Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, c/o IVA Valuation & Advisory AG, angehört werden.
TE Connectivity hat eine Ausgleichszahlung für jedes volle Geschäftsjahr der First Sensor in Höhe von brutto EUR 0,56 und eine Barabfindung in Höhe von EUR 33,27 je First Sensor-Aktie angeboten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/07/abfindungsangebot-die-auenstehenden.html
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