von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach einer heutigen Meldung des XETRA Newsboards wurde der Handel mit Aktien der infas Holding Aktiengesellschaft ausgesetzt. Im Frühjahr war gemeldet worden, dass das LG Frankfurt am Main den Antrag auf einen übernahmerechtlichen Squeeze-out gegen eine Barabfindung von EUR 6,80 gebilligt habe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/04/infas-holding-aktiengesellschaft.html Dieser Beschluss dürfte nach nach zunächst eingelegten Beschwerden (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/09/hv-bericht-infas-holding-ag-wann-wird.html nunmehr rechtskräftig sein.
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