Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Vorstand der elexis AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der elexis AG zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Mit dem Antrag wird dem erheblich verringerten Handelsvolumen der elexis-Aktien Rechnung getragen.
Die Aktien der elexis AG werden derzeit ausschließlich an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (General Standard) gehandelt. Mit Wirksamwerden des Widerrufs kommt es somit zum vollständigen Delisting der elexis-Aktien. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Widerruf gemäß § 46 Abs. 2 S. 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam wird.
Der Vorstand der elexis AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der elexis AG zum regulierten Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Mit dem Antrag wird dem erheblich verringerten Handelsvolumen der elexis-Aktien Rechnung getragen.
Die Aktien der elexis AG werden derzeit ausschließlich an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (General Standard) gehandelt. Mit Wirksamwerden des Widerrufs kommt es somit zum vollständigen Delisting der elexis-Aktien. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Widerruf gemäß § 46 Abs. 2 S. 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam wird.
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