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Freitag, 2. Oktober 2026

Verve Group Media SE schließt Sitzverlegung von Schweden nach Irland erfolgreich ab

- Sitzverlegung nach Irland heute, am 2. Oktober 2026, wirksam; Wiederaufnahme des Handels am 5. Oktober unter der neuen irischen ISIN IE000ZVY0237 erwartet

- Sitzverlegung erschließt von führenden Technologiekonzernen geprägten Talentpool und stärkt die Vergleichbarkeit mit US-Adtech-Peers, auch durch geplantes USD-Reporting

- Irland wird Herkunftsmitgliedstaat von Verve; Meldeschwellen für Stimmenrechtsmitteilungen beginnen bei 3 % und liegen danach bei jeder weiteren vollen Prozentstufe

Dublin, 2. Oktober 2026 – Verve Group Media SE („Verve“ oder das „Unternehmen“) (ISIN: IE000ZVY0237), ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Mobile Advertising Intelligence, bestätigt heute seine Registrierung beim irischen Companies Registration Office (dem „ICRO“) und den Abschluss der von der Hauptversammlung am 5. Juni 2026 beschlossenen Sitzverlegung von Schweden nach Irland.

Der eingetragene Sitz von Verve befindet sich ab heute in Ten Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Irland. Die neue Registernummer beim ICRO lautet 827346. Das Unternehmen hat die im Vorschlag zur Sitzverlegung von Schweden nach Irland vorgesehene Satzung angenommen. Die Satzung ist auch auf der Website des Unternehmens unter https://investors.verve.com/ verfügbar.

Die neue irische ISIN für die Aktien des Unternehmens lautet IE000ZVY0237. Wie bereits angekündigt, wird der Handel unter der neuen irischen ISIN am 5. Oktober 2026 am Nasdaq First North Premier Growth Market und am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.

Am neuen Hauptsitz in Dublin sind bereits 15 Mitarbeiter beschäftigt. Ein weiterer Ausbau des Teams ist geplant, unterstützt durch den Zugang zu einem Talentpool, der von weltweit führenden Technologieunternehmen geprägt ist. Die Sitzverlegung unterstützt zudem eine engere Angleichung an überwiegend in den USA ansässige Adtech-Peers und eine stärkere Annäherung an dortige Investoren. Dazu gehört auch die geplante Umstellung auf eine Berichterstattung in US-Dollar. Darüber hinaus eröffnet die Sitzverlegung die Möglichkeit einer künftigen Börsennotierung der Aktien des Unternehmens in den USA.

„Mit der erfolgreichen Sitzverlegung nach Irland haben wir einen wichtigen Meilenstein für Verve erreicht und einen äußerst komplexen Prozess abgeschlossen“, sagte Remco Westermann, CEO der Verve Group Media SE. „Wir haben in Dublin bereits ein starkes Team in Engineering und zentralen Konzernfunktionen aufgebaut, das wir weiter verstärken werden. Irland bietet Zugang zu einem Talentpool mit der Erfahrung und Expertise, um unser globales Team weiter zu stärken. Gleichzeitig erleichtern wir es internationalen Investoren, Verve zu verstehen und unsere Entwicklung mit der unserer Peers zu vergleichen. Zusammen stärken diese Schritte unsere operative Grundlage und geben uns mehr Flexibilität für unsere langfristige Entwicklung am Kapitalmarkt.“

Herkunftsmitgliedstaat – Transparenzrichtlinie

Verve gibt hiermit bekannt, dass Irland ab heute sein Herkunftsmitgliedstaat im Sinne der irischen Transparency (Directive 2004/109/EC) Regulations 2007 (in der jeweils geltenden Fassung), der Central Bank (Investment Market Conduct) Rules 2019 sowie der Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) (die „Transparenzrichtlinie“) ist.

Stimmenrechtsmitteilungen

Da Irland im Sinne der Transparenzrichtlinie zum Herkunftsmitgliedstaat von Verve geworden ist, haben sich die für Verve-Aktionäre geltenden Vorschriften zu Stimmenrechtsmitteilungen geändert.

Die schwedischen Vorschriften zu Stimmenrechtsmitteilungen gelten nicht mehr. Ab heute müssen Aktionäre dem Unternehmen und der Central Bank of Ireland gemäß der in Irland umgesetzten Transparenzrichtlinie melden, wenn ihr Anteil an Aktien oder Stimmrechten die Schwelle von 3 % oder eine der darauffolgenden Schwellen von 4 %, 5 %, 6 % usw. erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Damit liegt die erste Meldeschwelle unter der bislang nach schwedischem Recht geltenden Schwelle von 5 %; zudem sind die weiteren Meldeschwellen enger gestaffelt. Allein aufgrund der Sitzverlegung nach Irland sind keine Meldungen erforderlich.

Aktionäre werden gebeten, sich mit den Meldepflichten gemäß der in Irland umgesetzten Transparenzrichtlinie vertraut zu machen. Weitere Einzelheiten zu den geltenden Vorschriften sind auf der Website der Central Bank of Ireland verfügbar.

Auch nach der Sitzverlegung wird das Unternehmen den schwedischen Corporate-Governance-Kodex gemäß seiner neuen Satzung weiterhin anwenden.

Rechtsberater

Verve wurde bei der Sitzverlegung von Gernandt & Danielsson zum schwedischen Recht und von Arthur Cox LLP zum irischen Recht beraten.

Weitere Informationen zu Verve und seinen Tochtergesellschaften finden Sie unter https://investors.verve.com/.

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