ist heute der Beschluss des Landgerichts Hamburg eingegangen. Der Beschluss datiert vom 03. Februar 2014.
Es wird die Erhöhung der Barabfindung, die bei 18,86 € lag, abschlägig beschieden.
Im Beschluss wurde ausschließlich auf die Argumente der Antragsgegnerin eingegangen und diese heran gezogen.
45 Antragsteller
gem. Vertreter: Helmut Büchel
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen