Die HairGroup AG, Wolfsburg, Deutschland hat uns am 28. Februar 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Der Erwerb der Stimmrechte der ESSANELLE HAIR GROUP AG dient der Umsetzung einer Anlagestrategie. Aus strategischer Sicht ist die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out gemäß § 62 UmwG iVm. § 327 a ff. AktG zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG und einer Verschmelzung der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG geplant, wie bereits mit dem am 10. Februar 2014 übersandten Begehren mitgeteilt wurde.
2. Sofern der mit dem Begehren vom 10. Februar 2014 angekündigte verschmelzungsrechtliche Squeeze-Out von der Hauptversammlung der ESSANELLE HAIR GROUP AG beschlossen wird, werden nach Vollzug des Squeeze-Out und der Verschmelzung das Vermögen und alle Verbindlichkeiten der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG übergehen.
3. Die HairGroup AG strebt derzeit nicht an, auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorgangen der ESSANELLE HAIR GROUP AG Einfluss zu nehmen.
4. Die HairGroup AG zielt derzeit auf keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ESSANELLE HAIR GROUP AG ab, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Die HairGroup AG hat ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Aktien verwendet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen