von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Ellwangen Jagst, ist am 12. März 2014 im Handelsregister (Amtsgericht Ulm) eingetragen und am gleichen Tag im Gemeinsamen Registerportal bekannt gemacht worden. Spruchanträge zur Überprüfung der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung sind innerhalb von drei Monaten ab Bekanntmachung zu stellen.
Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH hatte die Barabfindung auf lediglich EUR 4,51 je VARTA-Stückaktie festgelegt. Im Rahmen des 2012 durchgeführten Delisting hatte die Hauptaktionärin noch eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,36 je Aktie angeboten.
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