Das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hat heute den Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2007 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Eurohypo AG auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, Frankfurt am Main, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe 24,32 EUR je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH übergegangen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre verbriefen damit allein den Anspruch auf die oben genannte Barabfindung.
Die vorsorglich für den 29. August 2008 einberufene Hauptversammlung ist abgesagt. Die Notierung der Eurohypo AG wird in Kürze eingestellt.
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Dienstag, 29. Juli 2008
VOGT electronic AG: Beherrschungsvertrag mit Sumida geplant
Die VOGT electronic AG wurde heute von der Sumida Corporation darüber informiert, dass beabsichtigt sei, mit den Vorbereitungen zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Sumida VOGT GmbH, einer 100 %igen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als herrschendem Unternehmen und der VOGT electronic AG als abhängigem Unternehmen zu beginnen.
Der Vorstand der VOGT electronic AG begrüßt diese Absicht und wird mit den Vorbereitungen beginnen. Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe des Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und die Höhe der Abfindung für die außenstehenden Aktionäre, die ihre Aktien an der VOGT electronic AG an die Sumida VOGT GmbH gegen Abfindung veräußern wollen, werden in den nächsten Monaten ermittelt und vereinbart. Die Beteiligten werden prüfen, ob es sinnvoll ist, in den Vertrag auch eine Verpflichtung der VOGT electronic AG zur Abführung ihres Gewinns an die Sumida VOGT GmbH aufzunehmen. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VOGT electronic AG.
Der Vorstand der VOGT electronic AG begrüßt diese Absicht und wird mit den Vorbereitungen beginnen. Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe des Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und die Höhe der Abfindung für die außenstehenden Aktionäre, die ihre Aktien an der VOGT electronic AG an die Sumida VOGT GmbH gegen Abfindung veräußern wollen, werden in den nächsten Monaten ermittelt und vereinbart. Die Beteiligten werden prüfen, ob es sinnvoll ist, in den Vertrag auch eine Verpflichtung der VOGT electronic AG zur Abführung ihres Gewinns an die Sumida VOGT GmbH aufzunehmen. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VOGT electronic AG.
Mittwoch, 23. Juli 2008
Jil Sander AG: Squeeze-out-Beschluss eingetragen
Der Vorstand des Bekleidungsunternehmens Jil Sander AG gab am Montag bekannt, dass der Beschluss der Hauptversammlung vom 5. September 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der JIL SANDER AG auf die Hauptaktionärin VIOLINE S. à r. l. mit Sitz in Luxemburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen worden sei.
Den Angaben zufolge verbriefen die Aktien des Modekonzerns nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die Notierung der JIL SANDER-Aktie soll dabei in Kürze eingestellt werden.
Den Angaben zufolge verbriefen die Aktien des Modekonzerns nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die Notierung der JIL SANDER-Aktie soll dabei in Kürze eingestellt werden.
Montag, 21. Juli 2008
Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG: Klagen gegen Squeeze-out in erster Instanz abgewiesen
Die beim Landgericht Köln anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen einiger Aktionäre gegen den in der Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die General Reinsurance Corporation als Hauptaktionärin gem. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Zahlung einer Barabfindung (Squeeze-out) sind heute in erster Instanz vom Landgericht Köln abgewiesen worden. Zugleich hat das Landgericht Köln in einem Eilverfahren in erster Instanz dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben festzustellen, dass die erhobenen Klagen der Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Gegen die Entscheidungen des Landgerichts können die Kläger Rechtsmittel einlegen. Eine Eintragung des Squeeze-out ist möglich, wenn und sobald das Eilverfahren rechtskräftig erfolgreich abgeschlossen ist.
Mitteilung der Gesellschaft
Mitteilung der Gesellschaft
Donnerstag, 17. Juli 2008
VEM Aktienbank AG: Gewinnabführungsvertrag mit Computershare Gruppe unterzeichnet
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland, hat heute mit der VEM Aktienbank AG einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2008 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung der VEM Aktienbank AG.
Der Gewinnabführungsvertrag sieht eine Abfindungszahlung in Höhe von 6,25 EUR und alternativ eine jährliche Ausgleichszahlung von brutto 0,44 EUR p. a. bzw. nach Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag von netto 0,37 p. a. EUR vor.
Damit bietet die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland, den Aktionären der VEM Aktienbank AG einen Abfindungsbetrag, der um 1,24 EUR über der angemessenen Barabfindung je Aktie in Höhe von 5,01 EUR liegt, die der von den Beteiligten beauftragte Bewertungsgutachter ermittelt hat. Die vereinbarte Ausgleichszahlung entspricht dem vom Bewertungsgutachter ermittelten angemessenen Ausgleich.
Der Gewinnabführungsvertrag sieht eine Abfindungszahlung in Höhe von 6,25 EUR und alternativ eine jährliche Ausgleichszahlung von brutto 0,44 EUR p. a. bzw. nach Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag von netto 0,37 p. a. EUR vor.
Damit bietet die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland, den Aktionären der VEM Aktienbank AG einen Abfindungsbetrag, der um 1,24 EUR über der angemessenen Barabfindung je Aktie in Höhe von 5,01 EUR liegt, die der von den Beteiligten beauftragte Bewertungsgutachter ermittelt hat. Die vereinbarte Ausgleichszahlung entspricht dem vom Bewertungsgutachter ermittelten angemessenen Ausgleich.
Dienstag, 15. Juli 2008
PrimaCom AG: Beherrschungsvertrag mit Omega I S.à r.l. geschlossen
Die PrimaCom AG hat als abhängiges Unternehmen einen Beherrschungsvertrag mit ihrem Mehrheitsaktionär, der Omega I S.à r.l., Luxemburg, ("Omega") als herrschendem Unternehmen geschlossen. Der Aufsichtsrat der PrimaCom sowie die Gesellschafterversammlung der Omega haben dem Beherrschungsvertrag am 14. Juli 2008 zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit weiterhin der Zustimmung der Hauptversammlung der PrimaCom sowie der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.
Im Rahmen des Beherrschungsvertrags garantiert die Omega den außenstehenden Aktionären der PrimaCom für die Dauer des Beherrschungsvertrags als angemessenen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der PrimaCom die Zahlung eines Gewinnanteils in Höhe von brutto 0,71 EUR (netto gegenwärtig 0,65 EUR) je PrimaCom-Aktie. Ferner verpflichtet sich die Omega im Rahmen des Beherrschungsvertrags gegenüber allen außenstehenden Aktionären der PrimaCom, die aus Anlass des Beherrschungsvertrags ausscheiden möchten, zum Erwerb der PrimaCom-Aktien gegen eine Barabfindung von 7,72 EUR je PrimaCom-Aktie. Die Verpflichtung der Omega zum Erwerb der Aktien gegen Abfindung ist, sofern es nicht zu einem Spruchverfahren kommt, auf zwei Monate nach dem Tag der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister der Gesellschaft befristet.
Alle Aktionäre, die das Angebot der Omega innerhalb von 45 Kalendertagen nach Eintragung des Beherrschungsvertrags in das Handelsregister annehmen, erhalten von der Omega zusätzlich zur Abfindung eine einmalige freiwillige Sonderzahlung in Höhe von 1,18 EUR je PrimaCom-Aktie, also insgesamt einen Betrag von 8,90 EUR je PrimaCom-Aktie.
Der Vorstand der PrimaCom und die Geschäftsführung der Omega haben die Höhe der Abfindung und Ausgleichszahlung auf Basis der gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vom 14. Juli 2008 einvernehmlich festgelegt. Der vom Landgericht Mainz bestellte unabhängige Prüfer LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald hat die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs bestätigt. Die Hauptversammlung, die über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag beschließt, ist für den 28./29. August 2008 geplant. Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Im Rahmen des Beherrschungsvertrags garantiert die Omega den außenstehenden Aktionären der PrimaCom für die Dauer des Beherrschungsvertrags als angemessenen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der PrimaCom die Zahlung eines Gewinnanteils in Höhe von brutto 0,71 EUR (netto gegenwärtig 0,65 EUR) je PrimaCom-Aktie. Ferner verpflichtet sich die Omega im Rahmen des Beherrschungsvertrags gegenüber allen außenstehenden Aktionären der PrimaCom, die aus Anlass des Beherrschungsvertrags ausscheiden möchten, zum Erwerb der PrimaCom-Aktien gegen eine Barabfindung von 7,72 EUR je PrimaCom-Aktie. Die Verpflichtung der Omega zum Erwerb der Aktien gegen Abfindung ist, sofern es nicht zu einem Spruchverfahren kommt, auf zwei Monate nach dem Tag der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister der Gesellschaft befristet.
Alle Aktionäre, die das Angebot der Omega innerhalb von 45 Kalendertagen nach Eintragung des Beherrschungsvertrags in das Handelsregister annehmen, erhalten von der Omega zusätzlich zur Abfindung eine einmalige freiwillige Sonderzahlung in Höhe von 1,18 EUR je PrimaCom-Aktie, also insgesamt einen Betrag von 8,90 EUR je PrimaCom-Aktie.
Der Vorstand der PrimaCom und die Geschäftsführung der Omega haben die Höhe der Abfindung und Ausgleichszahlung auf Basis der gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vom 14. Juli 2008 einvernehmlich festgelegt. Der vom Landgericht Mainz bestellte unabhängige Prüfer LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald hat die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs bestätigt. Die Hauptversammlung, die über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag beschließt, ist für den 28./29. August 2008 geplant. Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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