Pressemitteilung von Rödl & Partner
Die außerordentliche Hauptversammlung der Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung Aktiengesellschaft hatte am 13. Dezember 2013 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin badenova AG & Co. KG mit Sitz in Freiburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Januar 2014 in das Handelsregister eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung Aktiengesellschaft, die sich nicht in der Hand der Hauptaktionärin befanden, auf diese übergegangen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung erfolgte im Rahmen von mehreren Umstrukturierungen, mit denen die badenova AG & Co. KG die Umorganisation zu einer „großen Netzgesellschaft“ verwirklichen möchte. Ausschlaggebend für die nunmehr erforderliche Umorganisation sind die regulatorischen Vorgaben des Gesetzgebers.
Die badenova AG & Co. KG mit Sitz in Freiburg ist Energiedienstleister im Südwesten Deutschlands und auch in den Bereichen Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft und Biomasse tätig. Das Unternehmen hat 96 kommunale Eigentümer und rund 170 Konzessionsgemeinden zwischen Hochrhein und Nordschwarzwald.
Die badenova AG & Co. KG wurde im Rahmen des Squeeze-Outs durch ein Kapitalmarktrechtsteam von Rödl & Partner unter der Federführung von Partner Dr. Oliver Schmitt umfassend betreut. Als Bewertungsgutachter war Ernst & Young, Stuttgart, tätig. Gerichtlich bestellter Prüfer war die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München.
Quelle: Rödl & Partner
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