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Mittwoch, 21. Oktober 2026

Vectron Systems AG: Hauptaktionärin Arrow HoldCo GmbH stellt förmliches Squeeze-out-Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG

Corporate News

Münster, 21. Oktober 2026 - Die Arrow HoldCo GmbH hat dem Vorstand der Vectron Systems AG (ISIN: DE000A0KEXC7 / WKN: A0KEXC) am 19. Oktober 2026 ein förmliches Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt. Danach soll die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Arrow HoldCo GmbH als Hauptaktionärin zu übertragen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Die Hauptaktionärin hält 8.472.201 der insgesamt 8.882.165 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Vectron Systems AG. Das entspricht rund 95,38 % des Grundkapitals. Sie gehört zum Konzern der US-amerikanischen Shift4 Payments, Inc.

Die Höhe der Barabfindung hat sie auf EUR 13,07 je Aktie festgelegt. Dies entspricht dem umsatzgewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs vor Ankündigung des Squeeze-outs am 3. Juli 2026 und liegt über dem nach dem Ertragswertverfahren (IDW S 1) ermittelten Wert je Aktie. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung am 21. Oktober 2026 bestätigt.

Eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Squeeze-out ist für den 3. Dezember 2026 geplant. Wirksam wird die Übertragung der Aktien erst, wenn der Squeeze-out -Beschluss in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

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