SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Montag, 13. Januar 2025
infas Holding Aktiengesellschaft: infas Holding Aktiengesellschaft erweitert Vorstand und erwartet Veränderungen im Aufsichtsrat
infas Holding Aktiengesellschaft, WKN 609710,
notiert im regulierten Markt in Frankfurt am Main
Bonn, 13. Januar 2025 – Im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) erweitert die infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) den Vorstand und bereitet sich auf Veränderungen im Aufsichtsrat vor.
Im Zuge des Vollzugs des Übernahmeangebots von Ipsos hat der Aufsichtsrat heute Christoph Preuß und Thomas Allerstorfer zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bestellt.
Christoph Preuß übernimmt die Nachfolge von Herrn Menno Smid als Vorstandsvorsitzender. Thomas Allerstorfer übernimmt ab 1. Mai 2025 die Rolle des Finanzvorstands. Die amtierende Vorständin Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke bleibt bis 30. April 2025 Finanzvorständin und gewährleistet damit die Übergabe an Thomas Allerstorfer, so dass ab 1. Mai 2025 infas und Ipsos Deutschland unter einheitlicher Führung stehen.
Darüber hinaus haben die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft angekündigt, ihre Ämter kurzfristig niederlegen zu wollen. Die Gesellschaft bereitet sich daher auf die kurzfristige gerichtliche Bestellung von neuen Aufsichtsratsmitgliedern vor, die in Absprache mit Ipsos zur Bestellung vorgeschlagen werden sollen.
Bonn, den 13. Januar 2025
Freitag, 10. Januar 2025
Ströer SE & Co. KGaA: Ströer bestätigt Gespräche mit Interessenten betreffend das Kerngeschäft von Ströer
Köln, 10. Januar 2025. Wir haben aktuelle Marktgerüchte betreffend einen möglichen Verkauf des Kerngeschäfts von Ströer zur Kenntnis genommen. Wir bestätigen, dass wir indikative Angebote von Private-Equity-Investoren betreffend einen möglichen Erwerb der Geschäftsbereiche Außenwerbung/Out-of-Home (OOH) sowie digitale Medien von Ströer erhalten haben. Diese indikativen Angebote haben dem Kerngeschäft eine indikative Bewertung deutlich oberhalb der Marktkapitalisierung von Ströer beigemessen. Auf dieser Grundlage befinden wir uns in ergebnisoffenen Gesprächen. Es gibt bisher keine Vereinbarung über die Bedingungen und Konditionen einer möglichen Transaktion, einschließlich des möglichen Kaufpreises. Die Gespräche dauern nach wie vor an und es ist derzeit noch nicht abzusehen, ob es letztlich zum Abschluss eines Kaufvertrags kommen wird. Darüber hinaus würde ein solcher Kaufvertrag die Zustimmung der Hauptversammlung von Ströer erfordern.
Es gibt keine Änderung der kommunizierten Strategie von Ströer, Werte zu heben, vor dem Hintergrund einer aufgehenden Schere zwischen Marktkapitalisierung und intrinsischem Wert des Geschäfts. Der Vorstand bleibt daher darauf fokussiert, den optimalen Weg zur Umsetzung der Strategie auszuleuchten, was auch die Prüfung und Bewertung von Interessenbekundungen für das Kerngeschäft wie die nunmehr erhaltenen Angebote einschließt. Sollten die aktuellen Gespräche zu einer Transaktion führen, würde Udo Müller an dem Geschäftsbereich unverändert beteiligt bleiben und ihn unverändert führen.
Wir werden unsere Aktionäre über weitere Entwicklungen in angemessener Form und im Einklang mit unseren rechtlichen Verpflichtungen informieren.
Manz AG informiert über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens
- Operatives Geschäft wird auch während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens weitergeführt
- Verkaufsprozess wurde auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet
- Manz-Aktie wird bis auf Weiteres an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt
- Segmentwechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen steht bevor
Reutlingen, 10. Januar 2025 – Die Manz AG („Manz“) durchläuft derzeit den üblichen Regelprozess eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, nachdem am 20. Dezember 2024 ein entsprechender Insolvenzantrag gestellt wurde. Auch während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens wird das operative Geschäft weitergeführt.
Vorläufiges Insolvenzverfahren im Regelprozess
Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, das verbliebene Vermögen der Manz zu sichern, zu verwalten und im Interesse der Gläubiger zu verwerten sowie eine möglichst hohe Anzahl an Arbeitsstellen zu sichern. Hierfür wurde der geplante Verkaufsprozess einzelner Aktivitäten am 9. Januar 2025 deutlich erweitert. Der vorinsolvenzliche Verkaufsprozess, der zunächst auf den Verkauf des Batteriezellgeschäfts beschränkt war, wurde nun auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet.
Martin Mucha erklärt: „Durch den breit angelegten Verkaufsprozess soll der Kreis interessierter Investoren vergrößert werden, so dass idealerweise der Verkauf im Laufe des Frühjahrs an einen oder mehrere geeignete Investoren abgeschlossen werden kann. Wie die schlussendliche Lösung aussehen wird, hängt vom weiteren Verlauf des Gesamtprozesses ab. Mir persönlich ist es wichtig, dass die Mitarbeiter der Manz AG stets zeitnah über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden. Ihre Motivation und Kompetenzen sind wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung.“
Handel der Manz-Aktie im Parketthandel und Segmentwechsel in den General Standard
Die Frankfurter Wertpapierbörse hatte in einer Bekanntmachung über ihre Webseite am 27. Dezember 2024 veröffentlicht, dass der Handel mit Aktien der Manz AG auf der Handelsplattform XETRA im regulierten Markt (Prime Standard) beendet wurde. Unverändert bestehen die Möglichkeiten, Aktien im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt) sowie an den Börsenplätzen Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Hamburg und Hannover zu handeln.
Gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse ist zu erwarten, dass infolge des Insolvenzverfahrens die Deutsche Börse AG die Zulassung der Manz-Aktien zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) innerhalb der nächsten Wochen widerrufen wird. Dies bedeutet einen Segmentwechsel in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, was bei der Manz AG Kosten und Aufwand der Folgepflichten reduziert, insbesondere entfallen hierdurch die Quartalsmitteilungen sowie die Verpflichtung, Veröffentlichungen auch in englischer Sprache vorzunehmen. Die Zulassung der Manz-Aktien zum börslichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ist von diesem Schritt nicht betroffen und bleibt derzeit bestehen.
Der im Dezember 2024 erfolgte Insolvenzantrag der Manz AG war notwendig geworden, da das Unternehmen vor dem Hintergrund der ursprünglichen Markterwartungen für die Elektromobilität frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und stark in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert hatte. Vor allem in Europa hat sich das erwartete Marktpotenzial, auch aufgrund fehlender Unterstützung durch entsprechende politische Rahmenbedingungen, nicht wie erwartet realisiert. Der europäische Markt für Batteriezellen erlitt einen drastischen Einbruch. Investitionen wurden von verschiedenen internationalen großen Herstellern verschoben oder gestrichen. Für Manz bedeutete dies, dass die hohen Investitionen in Technologie und Innovationen nicht durch entsprechende Umsatzerlöse kompensiert werden konnten.
Über die Manz AG
Die Manz AG entwickelt als Hightech-Maschinenbauunternehmen für ihre Kunden Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Damit ist Manz ein innovativer Wegbereiter für die globalen Megatrends Elektromobilität und Digitalisierung.
Manz deckt die gesamte Bandbreite moderner Produktionslösungen ab: Von kundenspezifischen Einzelmaschinen für die Laborfertigung oder die Pilot- und Kleinserienproduktion über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Die Kunden profitieren von einer hohen Ressourceneffizienz mit höherem Durchsatz und kürzerer Time-to-Market.
Mit aktuell rund 1.200 Beschäftigten entwickelt und produziert die Manz-Gruppe in Deutschland, der Slowakei, Italien, China und Taiwan. Vertriebs- und Service-Niederlassungen bestehen darüber hinaus in den USA und Indien.
Die Manz AG wurde 1987 gegründet und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit den beiden Segmenten Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions einen Konzernumsatz von 249,2 Millionen Euro. Die Aktien (ISIN: DE000A0JQ5U3) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).
Krise bei BayWa: DSW bereitet Klage für geschädigte Anleger vor
Die DSW bereitet im Namen geschädigter Anleger des kriselnden BayWa-Konzerns sowohl gegen das Unternehmen als auch den zuständigen Wirtschaftsprüfer PwC eine Klage vor. „Die immense finanzielle Schieflage des Unternehmens ist keine kurzfristige Entwicklung, sondern hat sich intern lange abgezeichnet. Das Unternehmen wäre dazu verpflichtet gewesen, über die bestehenden und wachsenden Risiken frühzeitig zu informieren. Ebenfalls sehen wir deutliche Versäumnisse auf Seiten des Wirtschaftsprüfers. Bei uns haben sich bereits mehr als 1.000 geschädigte Privatanleger gemeldet“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.
infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80
Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber informiert, dass Ipsos am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots von Ipsos einen Antrag nach § 39a WpÜG gestellt hat, die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hält Ipsos nach eigenen Angaben 96,76 % des stimmberechtigten Grundkapitals.
Ipsos hatte bereits im Zuge ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 nach Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots durch das Bundeskartellamt die Absicht zur Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.
Über den Antrag auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung der Aktien auf Ipsos entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
- DISO Verwaltungs AG (zuvor:
Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG):
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies
Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch
Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13.
November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA):
erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg
Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean
Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- home24 SE:
Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu
EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024
- infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
- Linus Digital Finance AG: Delisting
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025
- MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot
- MorphoSys AG:
erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern,
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo
Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft
am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024
- Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG:
Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember
2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Immofinanz AG soll in CPI Immo AG umbenannt werden
Nach dem kürzlich durchgeführten Squeeze-out bei der S IMMO AG will der Hauptaktionär der Immofinanz AG, die CPI Property Group, auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2025 eine Umbenennung von Immofinanz in CPI Immo AG durchsetzen. CPI möchte damit "eine einheitliche Markenidentität der Gruppe fördern", steht in der Tagesordnung.
Die dem tschechischen Milliardär Radovan Vitek zugehörige CPI Property
hält derzeit ca. 75 Prozent an der Immofinanz. Der
aktivistischen Investmentfondsgesellschaft Petrus Advisers rund um den Aktionär Klaus
Umek gehören 1,1 Prozent der Aktien und weitere 5,1 Prozent via
Call-Optionen. Ein Anteil von 0,5 Prozent entfällt auf eigene Aktien,
der Rest befindet sich im Streubesitz.
Donnerstag, 9. Januar 2025
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der MEDION AG
Essen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
MEDION AG
Essen
ISIN DE0006605009 / WKN 660500
Die ordentliche Hauptversammlung der MEDION AG, Essen, vom 12. November 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Januar 2025
__________________
ENCAVIS AG: Delisting der Aktien der ENCAVIS AG bei der Börse Hamburg erfolgt zum Ablauf des 31. Januar 2025
Hamburg, 9. Januar 2025 – Die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) hat der ENCAVIS AG („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) am 8. Januar 2025 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 stattgibt. Die Encavis-Aktien können danach, d.h. ab dem 1. Februar 2025, nicht mehr im regulierten Markt der Börse Hamburg gehandelt werden.
Die Gesellschaft hat parallel auch den Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 beantragt, der bislang noch nicht beschieden wurde.
Über ENCAVIS:
Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.
ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com
Dürr AG: Spruchverfahren beendet: OLG Stuttgart legt Barabfindungsangebot und Garantiedividende für HOMAG-Aktionäre rechtskräftig fest
Bietigheim-Bissingen, 7. Januar 2025 — Im Rechtsstreit um die Angemessenheit des Barabfindungsangebots und der Garantiedividende für die Aktionäre der HOMAG Group AG ist eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte per Beschluss die Angemessenheit einer Barabfindung von 31,58 € je Aktie und einer Garantiedividende von 1,19 € brutto je Aktie. Damit hielt es letztinstanzlich die vorangegangene Entscheidung des Landesgerichts Stuttgart aufrecht, gegen die HOMAG-Aktionäre Beschwerde eingelegt hatten.
Der Dürr-Konzern hatte im Jahr 2014 über die Dürr Technologies GmbH die Mehrheit der Aktien der HOMAG Group AG erworben. In der Folge schlossen Dürr und HOMAG 2015 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich Dürr, HOMAG-Aktionären, die ihre Anteile der Dürr Technologies GmbH andienen, eine Barabfindung von 31,56 € je Aktie zu zahlen. Darüber hinaus wurde eine Garantiedividende von 1,18 € brutto pro Aktie festgelegt. In einem daraufhin von HOMAG-Aktionären angestrengten Spruchverfahren erhöhte das Landgericht Stuttgart die Barabfindung im Jahr 2019 geringfügig auf 31,58 € und die Garantiedividende auf 1,19 € brutto. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss wies das OLG Stuttgart nun letztinstanzlich ab.
Die Entscheidung des OLG Stuttgart erging kurz vor Weihnachten 2024 und wurde am 3. Januar 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Seither läuft eine zweimonatige Frist, während der die außenstehenden HOMAG-Aktionäre Dürr ihre Anteile zum Preis von 31,58 € je Aktie andienen können. Nach Ablauf der Andienungsfrist verfällt das Barabfindungsangebot. Die Garantiedividende von 1,19 € brutto pro Aktie wird jährlich gezahlt und tritt an die Stelle einer variablen Dividendenzahlung.
Dürr hielt bei Bekanntgabe im Bundesanzeiger 67,7 % der HOMAG-Aktien, 14,1 % waren im Besitz der Familien Schuler und Klessmann, 18,2 % befanden sich im Streubesitz. Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen in der HOMAG-Hauptversammlung über rund 82 % der Stimmrechte. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag regelt die Einbindung der HOMAG Group AG in den Dürr-Konzern und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Dürr und HOMAG. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der HOMAG Group AG zu. Die anderen HOMAG-Aktionäre erhalten die Garantiedividende.
Mittwoch, 8. Januar 2025
Project Neptune Bidco GmbH: Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der Nexus AG
Bekanntmachung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG
Stuttgart
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG, Schopfloch
Im Jahr 2015 schlossen die Homag Group AG, Schopfloch, als abhängiges Unternehmen und die Dürr Technologies GmbH, Bietigheim-Bissingen, als herrschendes Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben einer Ausgleichszahlung (Garantiedividende) in Höhe von EUR 1,18 (brutto), entsprechend EUR 1,01 (netto) je Aktie wurde in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für die außenstehenden Aktionäre der Homag Group AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 31,56 festgesetzt.
In dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Ausgleichszahlung (§ 304 AktG) und der Abfindung (§ 305 AktG) aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Homag Group AG und der Dürr Technologies GmbH hat das Oberlandesgericht Stuttgart (20 W 27/20) mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 die Beschwerden von Antragstellern und die Anschlussbeschwerde der Dürr Technologies GmbH gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart (31 O 50/15 KfH SpruchG) vom 13. August 2019 zurückgewiesen. Das Landgericht Stuttgart hatte den angemessenen Ausgleich auf EUR 1,19 (brutto) und die angemessene Abfindung auf 31,58 EUR festgesetzt.
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart und des Landgerichts Stuttgarts gibt die Geschäftsführung der Dürr Technologies GmbH wie folgt bekannt:
Beschluss des Landgerichts Stuttgart
In dem Rechtsstreit
Quelle: Bundesanzeiger vom 3.Januar 2025
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value per 31.12.2024
Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.12.2024
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.12.2024 3,02 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 23,84 % unter dem Inventarwert vom 31.12.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Horus AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
RM Rheiner Management AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Meta Wolf AG.
Weleda AG: In dem Anfang Dezember erschienenen Aktionärsbrief berichtete das Weleda-Management für das inzwischen abgelaufene Geschäftsjahr 2024 von einer signifikanten Umsatzsteigerung und einem „Gewinnanstieg auf das Niveau vor der Krise 2022“. Demnach ist mit einem deutlich positiven Ergebnis zu rechnen.
ZEAL Network SE: Aufgrund der außergewöhnlich guten Jackpot-Entwicklung hob der führende deutsche Online-Lotterievermittler im Dezember 2024 erneut die Prognose für das Gesamtjahr an. Es werden seitens des Unternehmens nunmehr Umsatzerlöse von 175-185 Mio. Euro bei einem EBITDA von 55-59 Mio. Euro erwartet.
Encavis AG: Die Großaktionärin KKR (Anteil ca. 87,7%) hat am 06.12.2024 ein Delisting-Erwerbsangebot zu 17,50 Euro je Encavis-Aktie angekündigt. Die Scherzer & Co. AG ist an dem Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber Encavis beteiligt.
TeamViewer SE: Nach der Akquisition des Software-Unternehmens 1E, die von Analysten als teuer eingestuft wurde, geriet die Aktie von TeamViewer massiv unter Druck. Die Übernahme wird vollständig kreditfinanziert und daher der Aktienrückkauf auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
ABOUT YOU Holding SE: Aufsichtsratsvorsitzender führt sein Amt fort zur Begleitung des Übergangs im Aufsichtsrat im Rahmen des Übernahmeangebots von Zalando
Hamburg, den 8. Januar 2025 – Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Sebastian Klauke, hat heute gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand erklärt, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats für einen Übergangszeitraum auch über den 30. April 2025 hinaus fortzuführen.
Am 3. Juni 2024 hatte die Gesellschaft mitgeteilt, dass Herr Klauke im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung der Otto Gruppe beabsichtige, vorzeitig und spätestens zum 30. April 2025 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft auszuscheiden. Vor dem Hintergrund des angekündigten Übernahmeangebots der Zalando SE hat sich Herr Klauke nunmehr jedoch entscheiden, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats auch über den 30. April 2025 hinaus zur Begleitung eines geordneten Übergangs im Aufsichtsrat im Rahmen des Übernahmeangebots fortzuführen.
Der genaue Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Klauke aus dem Aufsichtsrat hängt vom weiteren Verlauf und Vollzug des Übernahmeangebots ab und wird zu gegebener Zeit entsprechend der Öffentlichkeit bekanntgegeben.
Project Neptune Bidco GmbH: Endgültiges Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots für die Nexus AG: TA sichert sich 94,95 % aller Nexus-Aktien
8. Januar 2025
- Vorbehaltlich der Erfüllung der üblichen regulatorischen Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet
Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen „TA“), hat heute die finalen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der Nexus AG („Nexus“, ISIN: DE0005220909) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, wurde das Angebot für 16.402.668 Nexus-Aktien angenommen. Dies entspricht rund 94,95 % aller Nexus-Aktien, einschließlich eines Anteils von rund 26,9 %, den sich TA bereits durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Schlüsselaktionären von Nexus gesichert hat.
Die Abwicklung des Angebots unterliegt den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet.
Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von Nexus befürwortet das beabsichtigte Delisting von Nexus, um seine langfristige Strategie abseits des Börsenumfelds umzusetzen, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und sorgfältigen Prüfung zum relevanten Zeitpunkt.
Über TA Associates
TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. TA hat bisher 65 Milliarden US-Dollar an Kapital eingeworben und beschäftigt mehr als 160 Investment-Experten in Büros in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong.
Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com
Über Nexus AG
Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.
Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de
Dienstag, 7. Januar 2025
Technische Abwicklung der Nachbesserungszahlung zum Squeeze-out bei der W.O.M. World of Medicine AG
München
Ergänzung zur Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 108 O 97/21 SpruchG) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) auf die ATON GmbH übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre W.O.M. World of Medicine AG vom 20.11.2024
Ergänzende Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachbesserung
- ISIN DE0006637390 / WKN 663 739 -
Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der ehemaligen Minderheitsaktionäre der W.O.M. World of Medicine AG („WOM“) bekannt gegeben:
Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Januar 2025
Anmerkung der Redaktion:
In dem 12 Jahre lang laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG hatte das Landgericht Berlin II mit Beschluss vom 26. März 2024 die Barabfindung auf EUR 14,31 erhöht (+ 12,5 %):
https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_55.html
Montag, 6. Januar 2025
Effecten-Spiegel AG: Anteilsverkauf/außerordentlicher Ertrag
Am 23.08.2024 hatte die Effecten-Spiegel AG den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie das Übernahmeangebot der Alsterhöhe 15. V V AG, einer Tochtergesellschaft der Ipsos S.A. Paris, an die Aktionäre der infas Holding AG mit allen noch gehaltenen 896.800 infas-Aktien zu einem Preis von EUR 6,80 je Aktie annimmt.
Am heutigen Tag sind der Effecten-Spiegel AG alle 896.800 infas-Aktien Gesellschaft ausgebucht und der Gegenwert von EUR 6,80 je Aktie eingebucht worden. Da der Eintritt der notwendigen einzigen Vollzugsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Bundeskartellamts) am 20.12.2024 eingetreten ist, wird der außerordentliche Ertrag von etwas über 4,9 Mio. Euro noch für das Geschäftsjahr 2024 ergebniswirksam.
Düsseldorf, den 6. Januar 2025
Marlis Weidtmann
Vorstand der Effecten-Spiegel AG
MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der MEDION AG vom 12. November 2024 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen (Hauptaktionärin) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ist das Eigentum an sämtlichen Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG auf die Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der MEDION AG wird in Kürze eingestellt.
Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Essen, 06. Januar 2025
MEDION AG
Der Vorstand
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Samstag, 4. Januar 2025
SPARTA AG: Reinvermögen zum 31.12.2024 und Organveränderung
Heidelberg (03.01.2025/08:48 UTC+1)
Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2024 mit rd. 220,6 Mio. Euro und damit rd. 45,70 Euro je Aktie festgestellt. Dabei wurde für die Beteiligung an der Beta Systems Software AG unverändert mit dem Börsenkurs zum Stichtag bewertet. Für die Beteiligung an der SPARTA Invest AG wurde das vorläufige Reinvermögen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von rd. 26,90 Euro je SPARTA-Aktie angesetzt.Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.
Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA ist Frau Katheder mit Ablauf des 31. Dezember 2024 vereinbarungsgemäß aus dem Vorstand der SPARTA ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Frau Katheder für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.
Freitag, 3. Januar 2025
Carlyle hält nunmehr 77,21 % an der SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Carlyle hatte mit SNP eine Investmentvereinbarung angeschlossen und ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot sowie eines nachfolgendes Delisting angekündigt.
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CGM veröffentlicht begründete Stellungnahme und empfiehlt den Aktionären die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von CVC
- Deutsche Bank und J.P. Morgan bestätigen in separaten Stellungnahmen die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises
- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat begrüßen die geplante strategische Partnerschaft mit CVC, die die langfristige Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical unterstützen soll
- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils, das Angebot anzunehmen
Koblenz - Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle CompuGroup Medical Aktionäre von einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die durch mit CVC Capital Partners („CVC“) verbundene Unternehmen beraten und verwaltet werden.
Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CompuGroup Medical, das öffentliche Übernahmeangebot von CVC anzunehmen. Die Parteien begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten von CVC, wie sie in der Angebotsunterlage dargestellt werden. Sie sind zudem zuversichtlich, dass die vollumfängliche Unterstützung der aktuellen Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical durch CVC den Fokus des Unternehmens auf erhebliche Investitionen in moderne cloudbasierte Softwareprodukte, datenbasierte KI-Technologie und die Verbesserung des Kundenerfolgs noch weiter stärken wird.
Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien unabhängig voneinander vorgenommen. Die Deutsche Bank und J.P. Morgan haben den Geschäftsführenden Direktoren, dem Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat separate Stellungnahmen vorgelegt, die die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigen.
Prof. Dr. Daniel Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als CEO und Großaktionär von CompuGroup Medical bei den Beratungen über die begründete Stellungnahme enthalten. Auch Frank Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats und Mehrheitsaktionär des Unternehmens nicht an den Diskussionen über die begründete Stellungnahme beteiligt. Stattdessen haben beide eine separate Stellungnahme abgegeben, in der sie ihr Engagement und ihre Unterstützung für das Angebot von CVC zum Ausdruck bringen. Diese separate Stellungnahme ist der gemeinsamen begründeten Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates beigefügt.
Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagt: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für die geplante strategische Partnerschaft mit CVC. Aus unserer Sicht ist das Angebot im besten Interesse unserer Stakeholder. Der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie ist fair und bietet unseren Aktionären die Möglichkeit, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren.“
Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, fügt hinzu: „Die geplante Partnerschaft unterstützt voll und ganz die Strategie von CompuGroup Medical und ermöglicht uns den Start der nächsten Phase der Innovation und Expansion. Der Aufsichtsrat unterstützt das Angebot aus der Überzeugung heraus, dass es unserem Unternehmen und dessen Stakeholdern zugutekommen wird.“
Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 17 % und den üblichen regulatorischen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.
Nach Vollzug des Angebots werden die strategischen Partner zusammen mit den Aktionären um die Gründerfamilie Gotthardt mindestens 67 % aller Anteile halten.
Nach Vollzug des Übernahmeangebots planen das Management von CompuGroup Medical und CVC, das Unternehmen über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. Das Delisting-Angebot soll zu gegebener Zeit nach Abschluss des Übernahmeangebots vorgelegt werden. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide Wertpapiere mit deutlich eingeschränkter Finanzberichterstattung zu halten, die sich nicht zu einem adäquaten Preis veräußern lassen. Durch das Delisting wird eine finanzielle Flexibilität und eine langfristig orientierte private Eigentümerstruktur für CompuGroup Medical angestrebt. CVC und CompuGroup Medical haben zudem vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 23. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ. CompuGroup Medical-Aktionäre können das öffentliche Übernahmeangebot von CVC über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden, um ihre Aktien anzudienen. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von CVC ist auf der Website von CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/ir-publikationen
Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von KKR
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
- Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie wird als fair und angemessen erachtet
Hamburg, 3. Januar 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG („Encavis” oder die „Gesellschaft“) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG (die „Bieterin“) zum Erwerb sämtlicher Encavis-Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen werden, veröffentlicht. Die Bieterin, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts kontrolliert wird, die durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundene Unternehmen (zusammen, „KKR“) beraten und verwaltet werden, ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Das Familienunternehmen Viessmann („Viessmann“) beteiligt sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.
Die Annahmeempfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat basiert auf der jeweils unabhängig voneinander erfolgten Prüfung und eingehenden Bewertung der von der Bieterin am 23. Dezember 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis langfristig durch das angestrebte Delisting der Encavis-Aktien zu unterstützen. Das Delisting der Encavis-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) („Doppel-Delisting“) soll Encavis insbesondere eine erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das Delisting-Verfahren sind die zwischen Encavis und der Bieterin bereits am 14. März 2024 abgeschlossene Investmentvereinbarung und die am 6. Dezember 2024 abgeschlossene Delisting-Vereinbarung, welche neben Regelungen zur künftigen Zusammenarbeit auch Regelungen zur Sicherung der künftigen (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung enthalten.
Vorstand und Aufsichtsrat erachten den Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie für fair und angemessen. In Vorbereitung der begründeten Stellungnahme zum vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin (ebenfalls mit einem Angebotspreis von 17,50 EUR je Encavis-Aktie), hatten Vorstand und Aufsichtsrat jeweils sogenannte Fairness Opinions zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises eingeholt, wobei der Vorstand von Goldman Sachs und der Aufsichtsrat von Lazard beraten wurde. Sowohl Goldman Sachs als auch Lazard hatten bezüglich des Übernahmeangebots die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises von 17,50 EUR bestätigt. In Vorbereitung der Begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot haben Vorstand und Aufsichtsrat davon abgesehen, eine oder mehrere weitere oder aktualisierte Fairness Opinions einzuholen. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach jeweils unabhängig voneinander vorgenommener eingehender Prüfung der Auffassung, dass sich an der tatsächlichen Ausgangslage, die der begründeten Stellungnahme für das Übernahmeangebot zugrunde lag, keine wesentlichen finanziellen Änderungen ergeben haben, die zu einer höheren Bewertung der Gesellschaft und damit zu einer abweichenden Beurteilung der finanziellen Angemessenheit der Angebotsgegenleistung Anlass geben könnten.
Der Angebotspreis von 17,50 EUR genügt den Anforderungen an den gesetzlichen Mindestpreis und entspricht einer Prämie von 54,20 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März 2024, dem Tag vor dem Pressebericht über Übernahmespekulationen und der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis, wonach die Gesellschaft mit KKR im Gespräch über eine Transaktion sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 34,50 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 5. März 2024 (einschließlich) sowie einer Prämie von 34,10 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 13. März 2024 (einschließlich), dem Tag vor der Ankündigung des Übernahmeangebots durch die Bieterin. Auch übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die Encavis-Aktie, die in den letzten drei Monaten bis zum 5. März 2024 (einschließlich) veröffentlicht wurden, um circa 9,4 Prozent.
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 31. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite der Bieterin unter www.elbe-offer.com (dort unter „Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot“) zu finden ist.
Als Delisting-Erwerbsangebot unterliegt das Angebot an die Aktionäre von Encavis keinerlei Vollzugsbedingungen, insbesondere gilt keine Mindestannahmequote.
Nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots besteht die Absicht der Bieterin, das Delisting der Encavis-Aktien so schnell wie rechtlich und praktisch möglich durchzuführen. Der Vorstand von Encavis hat sich in der Investmentvereinbarung und der Delisting-Vereinbarung vorbehaltlich seiner Treuepflichten dazu verpflichtet, das Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen und hierfür entsprechende Anträge auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) zu stellen. Darüber hinaus hat sich Encavis in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche derzeit bestehenden Einbeziehungen der Encavis-Aktie in den Freiverkehr an sämtlichen Wertpapierbörsen zu beenden.
Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots bereits Aktien und Stimmrechte an Encavis in Höhe von circa 87,73 Prozent des Grundkapitals.
Die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Encavis zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin, veröffentlicht am 3. Januar 2025, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis AG, Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail: ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht: https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/delisting
Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Delisting-Erwerbsangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
Über ENCAVIS:
Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.
ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- Linus Digital Finance AG: Delisting
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024
- MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting
- Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Nachfrist bis 3. Januar 2025, Delisting angekündigt
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024
- Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Montag, 30. Dezember 2024
Mehrheitsbeteiligung an der OTRS AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2024