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Freitag, 12. Juni 2026

Cherry SE beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur finanziellen Stärkung und Absicherung des Zukunftsprogramms „Project Blossom“

Corporate News

München, 12. Juni 2026 – Der Vorstand der Cherry SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht für die Aktionärinnen und Aktionäre beschlossen. Die vollumfängliche Verpflichtung des Großaktionärs Argand zur Ausübung seiner Bezugsrechte ist dabei ein klares Signal des Vertrauens. Der mit der Kapitalerhöhung verbundene Mittelzufluss dient der gezielten Finanzierung des operativen Zukunftsprogramms „Project Blossom“ und sichert die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.

Wie bereits in der heute veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung dargelegt, schließt sich die Kapitalmaßnahme an die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2026 beschlossene vereinfachte Kapitalherabsetzung an. Das Grundkapital soll unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu 9,720 Mio. Euro auf bis zu 15,795 Mio. Euro durch die Ausgabe neuer Aktien erhöht werden. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 5:2 bezogen auf die Höhe des Grundkapitals vor und 5:8 nach Kapitalherabsetzung, zu einem Bezugspreis von 1,04 Euro je Aktie angeboten. Dies entspricht einem Abschlag von 21,94 % auf den theoretischen Ex-Bezugsrechtspreis (TERP) von 1,33 Euro.

Es besteht die Möglichkeit zum Überbezug. Dies bedeutet, dass jeder bezugsberechtigte Aktionär über den auf seinen Bestand an Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer neuer Aktien zum festgelegten Bezugspreis je Aktie abgeben kann. Nicht bezogene Aktien werden im Anschluss ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mindestens zum Bezugspreis angeboten werden. Das Angebot der neuen Aktien erfolgt prospektfrei, da der erwartete Gesamtemissionserlös weniger als 12 Mio. Euro betragen wird. Auch die neuen Aktien sollen im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Cherry SEs Großaktionärin, eine Tochtergesellschaft von Argand Partners, LP, welche rund 34,6 % des bestehenden Grundkapitals hält, unterstützt den Kurs des Managements ausdrücklich, wird ihre Bezugsrechte vollumfänglich ausüben und erwägt darüber hinaus den Erwerb weiterer Aktien.

Mittels dieser Kapitalmaßname schafft die Cherry SE ein eigenständiges und solides finanzielles Fundament, um das mit Unternehmensmeldung vom 7. Mai 2026 angekündigte Zukunftsprogramm „Project Blossom“ kraftvoll voranzutreiben. Das Programm basiert auf fünf strategischen Säulen und zielt darauf ab, die Komplexität im verbleibenden Kerngeschäft mit Peripheriegeräten (Gaming & Office) abzubauen, globale Vertriebskanäle zu optimieren sowie die operative Ertragskraft nachhaltig zu stärken.

Die Kosten für die operative Restrukturierung und die zukünftigen Wachstumsinvestitionen des Kerngeschäfts werden durch die Barkapitalerhöhung von laufenden M&A-Aktivitäten entkoppelt. CHERRY stellt damit sicher, dass strategische Optionen ohne zeitlichen oder wirtschaftlichen Druck im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre realisiert werden können.

Rogier Volmer, CEO der Cherry SE: „Mit der heute beschlossenen Kapitalerhöhung und der vollen Rückendeckung unseres Hauptaktionärs schaffen wir ein finanzielles Fundament für unser Transformationsprogramm. Wir bauen Komplexität ab, stärken unsere Finanzkraft und stellen die volle Handlungsfähigkeit am Kapitalmarkt wieder her, um CHERRY zurück auf einen profitablen Wachstumspfad zu führen.“

Über Cherry

Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.

CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Kenosha), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).

Mehr Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/

Netfonds AG veröffentlicht geprüften und festgestellten Jahresabschluss 2025 (Delisting nach Closing des Erwerbsangebots geplant)

PRESSEMITTEILUNG

Hamburg, 12. Juni 2026 - Auf seiner Sitzung zur Bilanzfeststellung hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand der Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74) vorgelegten und durch den unabhängigen Abschlussprüfer testierten Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt. Die Abschlussprüfung wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen.

Das Geschäftsjahr 2025 verlief erfolgreich. Sowohl auf Ebene der Netfonds AG als auch auf Konzernebene wurden neue Höchstwerte bei Umsatz, verwalteten Assets und operativer Ertragskraft erreicht.

Der Brutto-Konzernumsatz stieg um 16,3 % auf 275,9 Mio. Euro (Vorjahr: 237,1 Mio. Euro). Der Nettoumsatz nach Abzug der Provisionsaufwendungen legte um 12,4 % auf 51,3 Mio. Euro zu (Vorjahr: 45,6 Mio. Euro). Das EBITDA der Gruppe verbesserte sich deutlich um rund 50 % auf 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 8,1 Mio. Euro). Das EBIT erhöhte sich auf 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro). Neben dem kräftigen organischen Wachstum in den Bereichen Investment und Versicherungen trugen die im Jahresverlauf neu konsolidierten Gesellschaften mit 2,7 Mio. Euro zur Ergebnisverbesserung bei.

Der Konzernjahresüberschuss nach Steuern beläuft sich auf 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den im Zuge der Akquisitionen gestiegenen Abschreibungen, dem durch die Aufstockung der Unternehmensanleihe veränderten Finanzergebnis sowie einer höheren Steuerquote. Diese Entwicklungen sind unmittelbare Belege für die konsequent fortgesetzte Wachstums- und Buy-&-Build-Strategie. Auf Ebene der Netfonds AG erhöhte sich der Jahresüberschuss deutlich auf 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro).

Die über die finfire-Plattform administrierten Assets stiegen zum 31. Dezember 2025 auf rund 31,5 Mrd. Euro, wovon rund 5 Mrd. Euro auf eigene Assets under Management in der Vermögensverwaltung und dem Fondsmanagement entfallen. Im Rahmen ihrer Buy-&-Build-Strategie hat die Netfonds Gruppe im Geschäftsjahr 2025 über die Tochtergesellschaft GSR GmbH vier Vermögensverwaltungsgesellschaften mit einem kombinierten verwalteten Vermögen von rund 250 Mio. Euro übernommen und vollständig in den Konzernabschluss einbezogen.

Die wichtigsten Kennzahlen stellten sich auf Basis der geprüften Geschäftszahlen wie folgt dar:

In Tsd. EUR

31.12.2025

31.12.2024

Entwicklung

Konzernbilanzsumme 

122.509

109.163

+12,2 %

Konzerneigenkapital 

25.963

25.921

+0,2 %

Eigenkapitalquote

21,2 %

23,7 %

 

Brutto-Konzernumsatz

275.904

237.149

+16,3 %

Nettoumsatz

51.304 

45.631 

+12,4 % 

EBITDA 

12.114

8.063

+50,6 %

EBIT 

5.579

3.330

+67,5 %

Gewinn vor Steuern (EBT) 

3.577

3.637

-1,5 %

Konzernjahresüberschuss

1.392

2.598

–46,4 %


Keine Dividende für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2025 von einer Dividendenausschüttung abzusehen (Vorjahr: 0,35 Euro je Aktie). Die im Konzern erwirtschafteten Mittel sollen vollständig zur Finanzierung der weiteren Wachstums- und Akquisitionsstrategie eingesetzt werden.

Der gebilligte und geprüfte Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Netfonds AG werden zeitnah auf der Website der Gesellschaft (www.netfonds-group.com) verfügbar sein.

Ausblick für das laufende Geschäftsjahr 

Die Netfonds AG und die Netfonds Gruppe blicken trotz eines weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds optimistisch auf das laufende Geschäftsjahr. Die im Geschäftsjahr 2025 vollständig in den Konzern integrierten Gesellschaften werden 2026 ganzjährig zum Konzernergebnis beitragen. 

Für das Geschäftsjahr 2026 prognostiziert der Vorstand auf Konzernebene einen Brutto-Konzernumsatz von 310 bis 325 Mio. Euro sowie einen Nettoumsatz von 58,5 bis 61,0 Mio. Euro. Das EBITDA soll auf 16,0 bis 18,0 Mio. Euro und das EBIT auf 9,0 bis 11,0 Mio. Euro steigen. Für das Ergebnis vor Steuern (EBT) wird eine Bandbreite von 7,0 bis 9,0 Mio. Euro erwartet. Die administrierten Assets (Assets under Administration) sollen auf über 35 Mrd. Euro, die eigenen Assets under Management auf über 6 Mrd. Euro zunehmen.

Stand der angestrebten Übernahme durch Warburg Pincus

Die Angebotsphase des öffentlichen Erwerbsangebots endete am 20. April 2026. Die Gründer und das Management der Gesellschaft hatten ihre Aktien, die zusammen mehr als 50 % der ausstehenden Aktien repräsentieren, bereits zu Beginn der Angebotsphase unwiderruflich angedient. Das Closing der Transaktion ist nach Erteilung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen bis zum Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Im Zuge des Closings ist geplant, die Aktien der Netfonds AG vom Handel im Freiverkehr zu nehmen (Delisting).

Übernahmekampf um Commerzbank: Commerzbank-Gesamtbetriebsrat will Strafanzeige stellen

Der Commerzbank-Gesamtbetriebsrat wirft der italienischen Großbank UniCredit irreführende Angaben bei ihrem Übernahmeangebot vor und will nun Strafanzeige stellen. "Ich kann bestätigen, dass heute eine außerordentliche Sitzung des Gesamtbetriebsrats stattfindet", sagte Betriebsratschef Sascha Uebel. "Dabei soll beschlossen werden, dass der Gesamtbetriebsrat seinen Vorsitzenden beauftragt, Strafanzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation und Irreführung nach Paragraf 119 und 120 WpHG gegen unbekannt zu stellen." 

Zum Beitrag in der Börsen-Zeitung:

https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/commerzbank-betriebsrat-plant-strafanzeige-gegen-unicredit

AUSTRIACARD HOLDINGS AG: AUSTRIACARD und Dai Nippon Printing haben ein Memorandum of Understanding unterzeichnet und Dai Nippon Printing beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) No 596/2014 (MAR)

Wien, 13 Mai 2026

Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG („AUSTRIACARD“ oder die „Gesellschaft“) und die Dai Nippon Printing Co., Ltd. („DNP“ oder die „Bieterin“) haben heute ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, in dem die wesentlichen Rahmenbedingungen für das geplante freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von DNP sowie die beabsichtigte Zusammenarbeit der Parteien nach dessen Abschluss festgelegt sind.

Wie in der Absichtserklärung dargelegt, beabsichtigt die Bieterin, allen Aktionären von AUSTRIACARD ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von 10,00 EUR pro Aktie in bar zu unterbreiten (das „Angebot“). Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 75 % sowie den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen. DNP hat die Gesellschaft darüber informiert, dass sich Herr Nikolaos Lykos im Rahmen eines Irrevocable Undertakings gegenüber DNP dazu verpflichtet hat, seinen gesamten Anteil an der Gesellschaft von ca. 74,6 % im Rahmen des Angebots anzudienen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft, die den Abschluss des Memorandums of Understanding genehmigt haben, begrüßen die Absicht von DNP, das Angebot zu unterbreiten, und beabsichtigen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären in ihrer formellen Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 1 des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Das Memorandum of Understanding spiegelt die Absicht der Parteien wider, einen kooperativen Transaktionsprozess zu betreiben und nach Abschluss des Angebots sowie vorbehaltlich anwendbarer Rechtsvorschriften und der Pflichten der Organe von AUSTRIACARD wirksame Wege der Zusammenarbeit zu prüfen, um das Geschäft der Gesellschaft langfristig zu stärken und auszubauen. In dem Memorandum of Understanding wurde vereinbart, dass die von der Gesellschaft am 23. März 2026 angekündigte Dividende von 0,10 EUR je AUSTRIACARD-Aktie für das Geschäftsjahr 2025 nicht ausgezahlt wird.

ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG

AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist ein Unternehmen, das auf mehr als 130 Jahre Erfahrung und Innovation in den Bereichen Informationsmanagement, Druck und Kommunikation zurückgreift, um Kundenerlebnisse zu schaffen, die von Transparenz und Sicherheit geprägt sind. Das Unternehmen bietet ein komplementäres Produkt- und Dienstleistungsportfolio in den Bereichen Zahlungslösungen, Identifikation, Smart Cards, Personalisierung, Digitalisierung und sicheres Datenmanagement. ACAG beschäftigt international 2.360 Mitarbeiter und ist an der Wiener und Euronext Athener Börse unter dem Kürzel ACAG notiert.

AUSTRIACARD HOLDINGS AG und Dai Nippon Printing vereinbaren strategischen Rahmen für beabsichtigtes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot, Irrevocabel Undertaking des Großaktionärs vorhanden

Corporate News

- DNP beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar zu einem Preis von 10,00 EUR pro AUSTRIACARD-Aktie zu unterbreiten 

- AUSTRIACARD und DNP haben ein Memorandum of Understanding  unterzeichnet, in der dem strategische Rahmen für die geplante Transaktion festgelegt ist

Herr Nikolaos Lykos hat sich unwiderruflich verpflichtet, das geplante Angebot in Bezug auf seine Beteiligung von ca. 74,6 % anzunehmen

Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von ca. 20–24 % auf den letzten Schlusskurs vor der Bekanntgabe und von ca. 43–46 % auf den sechsmonatigen VWAP der AUSTRIACARD-Aktien[1]

Wien, 13. Mai 2026

Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG („AUSTRIACARD“ oder die „Gesellschaft“) nimmt die heutige Ankündigung der Dai Nippon Printing Co., Ltd. („DNP“) zur Kenntnis, wonach diese beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß dem österreichischen Übernahmegesetz zu unterbreiten, um die Kontrolle über AUSTRIACARD zu erlangen (das „Angebot“).

Im Zusammenhang mit dem Angebot haben AUSTRIACARD und DNP ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, in dem die wesentlichen Rahmenbedingungen für die geplante Transaktion sowie die beabsichtigte Zusammenarbeit der Parteien nach deren Abschluss festgelegt sind.

Unabhängig davon hat sich Herr Nikolaos Lykos, der größte Aktionär von AUSTRIACARD und Mitglied des Aufsichtsrats, im Rahmen eines Irrevocable Undertakings dazu verpflichtet, das Angebot in Bezug auf seinen Aktienanteil von rund 74,6 % anzunehmen.

Laut der Ankündigung von DNP sieht das Angebot eine Barzahlung von 10,00 EUR pro AUSTRIACARD-Aktie vor. Basierend auf dem aktuellen Grundkapital der Gesellschaft von 36.353.868 Aktien bewertet das Angebot das gesamte ausgegebene Grundkapital von AUSTRIACARD mit rund 364 Millionen EUR. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 20–24 % gegenüber dem letzten Schlusskurs der AUSTRIACARD-Aktie vor der heutigen Bekanntgabe und von ca. 43–46 % gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der AUSTRIACARD-Aktie in den letzten sechs Monaten vor der heutigen Bekanntgabe1.

Strategische Logik

DNP ist ein globaler Technologie- und Industriekonzern mit Hauptsitz in Tokio, der 1876 gegründet wurde und an der Tokioter Börse notiert ist. Das Unternehmen verfügt über eine breit gefächerte Technologie- und Produktionsplattform in den Bereichen Druck, Informationssicherheit, Smartcards, Authentifizierung, Lösungen für sichere Daten und damit verbundene digitale Technologien.

DNP hat sein Geschäft im Bereich Informationssicherheit in seinem aktuellen mittelfristigen Managementplan als strategischen Schwerpunktbereich identifiziert, mit dem Ziel, Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung auszubauen, den Marktanteil durch Partnerschaften zu stärken und in attraktive Wachstumsmärkte zu investieren. Die geplante Transaktion würde diese Strategie unterstützen, indem sie die globale Reichweite, die technologische Basis und die langfristige Investitionskapazität von DNP mit der etablierten europäischen Plattform von AUSTRIACARD, deren starken Positionen bei Zahlungs- und Identifikationslösungen, den Kompetenzen im Sicherheitsdruck sowie dem wachsenden Geschäft mit digitalen Technologien verbindet.

DNP hat zudem erwartete Synergien mit Rubicon SEZC (der Holdinggesellschaft der Laxton Group) hervorgehoben, die DNP im Jahr 2025 erworben hat und die sich auf staatlich ausgerichtete Identitätsauthentifizierungsdienste in Afrika spezialisiert hat. AUSTRIACARD verfügt über eine etablierte Erfolgsbilanz bei nationalen Personalausweisen, Wahlzetteln und im Sicherheitsdruck in Europa, Afrika und anderen internationalen Märkten und bietet damit eine starke Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit bei vertrauenswürdigen Lösungen für den öffentlichen und privaten Sektor.

Emmanouil Kontos, Vorsitzender des Vorstands und Group CEO von AUSTRIACARD, sagte:

AUSTRIACARD hat sich zu einem internationalen Technologieunternehmen entwickelt, das über eine starke Position in den Bereichen ganzheitliche Lösungen für sicheres Bezahlen und Identitätsmanagement, Sicherheitsdruck sowie KI-gestützte digitale Technologien verfügt. Wir begrüßen die Absicht von DNP, ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten, sowie die dargelegten strategischen Gründe für die geplante Transaktion. Die globale Reichweite, die technologischen Kompetenzen und die langfristige Investitionsperspektive von DNP könnten bedeutende Chancen eröffnen, um die Strategie von AUSTRIACARD voranzutreiben, unsere internationale Reichweite zu erweitern und unsere nächste Wachstumsphase anzustoßen.

Nikolaos Lykos, Mitglied des Aufsichtsrats von AUSTRIACARD, sagte:

Die Wurzeln unseres Unternehmens reichen bis zum 1897 gegründeten Druckereiunternehmen Lykos zurück, und seine Entwicklung basierte stets auf Unternehmertum, Vertrauen und langfristigem Engagement. Über Generationen hinweg hat sich dieses Erbe zu AUSTRIACARD entwickelt: ein Unternehmen mit einer starken Kultur, vertrauensvollen Kundenbeziehungen und einer klaren strategischen Ausrichtung. Ich bin überzeugt, dass wir mit DNP den richtigen Partner gefunden haben, um dieses Erbe fortzuführen: ein Unternehmen, das einen ähnlichen Weg von seinen Wurzeln im Druckbereich hin zu fortschrittlichen Technologielösungen eingeschlagen hat, mit gemeinsamen Werten und einem gemeinsamen Fokus auf Sicherheit, Vertrauen, Innovation und langfristige Wertschöpfung.

Memorandum of Understanding und Irrevocable Undertaking

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft, die dem Abschluss des Memorandums of Understanding zugestimmt haben, begrüßen die Absicht von DNP, das Angebot zu unterbreiten, und beabsichtigen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären in ihrer formellen Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 1 des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Das Memorandum of Understanding spiegelt die Absicht der Parteien wider, einen kooperativen Transaktionsprozess zu betreiben und nach Abschluss des Angebots sowie vorbehaltlich der anwendbaren Rechtsvorschriften und der Pflichten der Organe von AUSTRIACARD wirksame Wege der Zusammenarbeit zu prüfen, um das Geschäft der Gesellschaft langfristig zu stärken und auszubauen.

DNP hat signalisiert, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs von AUSTRIACARD zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung der Bindung und Entwicklung von Schlüsseltalenten innerhalb der Gruppe sowie durch die Beibehaltung des Unternehmenssitzes in Wien.

Nach Abschluss der Transaktion beabsichtigt DNP, im Aufsichtsrat des Unternehmens in einer seine Beteiligung angemessen widerspiegelnden Weise vertreten zu sein. Herr John Costopoulos, Vorsitzender des Aufsichtsrats von AUSTRIACARD, und Herr Nikolaos Lykos haben sich verpflichtet, weiterhin als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft tätig zu sein und so zur Gewährleistung der Kontinuität beizutragen.

Entsprechend dem Memorandum of Understanding beabsichtigt AUSTRIACARD derzeit nicht, vor der Abwicklung des Angebots Dividenden oder sonstige Ausschüttungen zu beschließen, vorzuschlagen oder auszuzahlen, einschließlich der zuvor geplanten Dividende für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 0,10 EUR pro Aktie. Unabhängig davon hat sich Herr Nikolaos Lykos, der rund 74,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, im Rahmen eines Irrevocable Undertakings verpflichtet, das Angebot in Bezug auf seine AUSTRIACARD-Aktien anzunehmen. Diese Verpflichtung dürfte die erfolgreiche Durchführung des Angebots und die Erreichung der Mindestannahmebedingung unterstützen.

Bedingungen und voraussichtlicher Zeitplan

Gemäß der Ankündigung von DNP unterliegt das Angebot voraussichtlich den üblichen Bedingungen, darunter:

  • eine Mindestannahmebedingung von 75 % der ausgegebenen Aktien von AUSTRIACARD;
  • der Erhalt der erforderlichen Genehmigungen für ausländische Direktinvestitionen;
  • der Erhalt der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen; und
  • sonstige für Transaktionen dieser Art übliche Bedingungen.

Die endgültigen Bedingungen des Angebots werden ausschließlich in der formellen Angebotsunterlage dargelegt. Die Angebotsunterlage wird nach Prüfung durch die österreichische Übernahmekommission und, soweit anwendbar, in Übereinstimmung mit den Anforderungen veröffentlicht, die sich aus der Notierung von AUSTRIACARD an der Euronext Athens Exchange ergeben.

Vorbehaltlich der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und der Erfüllung der geltenden Angebotsbedingungen wird der Abschluss der beabsichtigten Transaktion für das vierte Quartal 2026 erwartet.

Berater

Morgan Stanley & Co. International plc fungiert als exklusiver Financial Advisor von AUSTRIACARD. Covington & Burling LLP, DSC Doralt Seist Csoklich und Argyropoulos-Gissaki & Associates fungieren als Rechtsberater von AUSTRIACARD.

ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG

AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist ein Unternehmen, das auf mehr als 130 Jahre Erfahrung und Innovation in den Bereichen Informationsmanagement, Druck und Kommunikation zurückgreift, um Kundenerlebnisse zu schaffen, die von Transparenz und Sicherheit geprägt sind. Das Unternehmen bietet ein komplementäres Produkt- und Dienstleistungsportfolio in den Bereichen Zahlungslösungen, Identifikation, Smart Cards, Personalisierung, Digitalisierung und sicheres Datenmanagement. ACAG beschäftigt international 2.360 Mitarbeiter und ist an der Wiener und Euronext Athener Börse unter dem Kürzel ACAG notiert.

Über Dai Nippon Printing Co., Ltd.

Dai Nippon Printing Co., Ltd. greift auf fast 150 Jahre Erfahrung in den Bereichen Druck, Informationstechnologie und Fertigung zurück, um Kunden weltweit sichere, vertrauenswürdige und technologiegestützte Lösungen anzubieten. DNP bietet eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Druck, Informationssicherheit, Smartcards, Authentifizierung, sichere Datenlösungen, Verpackung, Elektronik und damit verbundene technologiegestützte Dienstleistungen. DNP beschäftigt weltweit rund 36.000 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in Tokio, Japan. DNP ist an der Tokioter Börse unter dem Börsenkürzel 7912 notiert.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Wertpapieren dar.

Das beabsichtigte Angebot wird, sofern es unterbreitet wird, ausschließlich auf der Grundlage der von DNP gemäß dem geltenden Übernahmegesetz zu veröffentlichenden Angebotsunterlage erfolgen. Den Aktionären von AUSTRIACARD wird empfohlen, die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sowie die begründeten Stellungnahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats von AUSTRIACARD gemäß § 14 des österreichischen Übernahmegesetzes nach deren Veröffentlichung sorgfältig und vollständig zu lesen.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung des Vorstands oder des Aufsichtsrats von AUSTRIACARD zur Annahme oder Ablehnung des beabsichtigten Angebots dar. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden ihre formellen begründeten Stellungnahmen gemäß geltendem Recht nach Veröffentlichung und Prüfung der Angebotsunterlage abgeben.

______________ 

[1] Basierend auf Daten der Wiener Börse und der Euronext Athen. Der Angebotspreis von 10,00 € pro Aktie entspricht einem Aufschlag von 20,0 % bzw. 23,8 % auf die Schlusskurse der AUSTRIACARD-Aktie am 12. Mai 2026 an der Euronext Athen bzw. der Wiener Börse (8,33 € bzw. 8,08 €). Der Angebotspreis entspricht zudem einem Aufschlag von 42,9 % bzw. 46,1 % auf den sechsmonatigen VWAP der AUSTRIACARD-Aktie an der Euronext Athen bzw. der Wiener Börse (7,00 € bzw. 6,84 €), jeweils für den Zeitraum vom 13. November 2025 bis zum 12. Mai 2026, beide Tage inklusive.

AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von DNP

Wien, 12. Juni 2026

AUSTRIACARD HOLDINGS AG (die „Gesellschaft“) gibt im Anschluss an ihre früheren Mitteilungen vom 13. Mai 2026 im Zusammenhang mit der Absicht der Dai Nippon Printing Co., Ltd („DNP“ oder die „Bieterin“), ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) zu stellen, bekannt, dass die Bieterin der Gesellschaft nach Prüfung durch die Österreichische Übernahmekommission die offizielle Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) übermittelt hat. Die Angebotsunterlage wird auf der Elektronischen Veröffentlichungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI), abrufbar unter https://www.evi.gv.at/, sowie auf den Webseiten der Bieterin (www.global.dnp/index.html), der Gesellschaft (www.austriacard.com) und der Österreichischen Übernahmekommission (http://www.takeover.at) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist darüber hinaus kostenlos in gedruckter Form während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, erhältlich. Die Raiffeisen Bank International AG fungiert als Zahlungs- und Abwicklungsstelle.

ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG

AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist ein Unternehmen, das auf mehr als 130 Jahre Erfahrung und Innovation in den Bereichen Informationsmanagement, Druck und Kommunikation zurückgreift, um Kundenerlebnisse zu schaffen, die von Transparenz und Sicherheit geprägt sind. Das Unternehmen bietet ein komplementäres Produkt- und Dienstleistungsportfolio in den Bereichen Zahlungslösungen, Identifikation, Smart Cards, Personalisierung, Digitalisierung und sicheres Datenmanagement. ACAG beschäftigt international 2.360 Mitarbeiter und ist an der Wiener und Euronext Athener Börse unter dem Kürzel ACAG notiert.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Northern Data AG: Tauschangebot der Ruble Inc., Delisting geplant

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG, Delisting
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 11. Juni 2026

Wasserstandsmeldung der UniCredit zum Übernahmeangebot für Commerzbank-Aktien zum 11. Juni 2026

UniCredit S.p.A.

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.

Die UniCredit S.p.A., Mailand, Italien („UniCredit“ oder die „Bieterin“), hat am 5. Mai 2026 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) (das „Angebot“) an die Aktionäre der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland („Commerzbank“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltener, auf den Inhaber lautender Stückaktien (ISIN DE000CBK1001) (die „Commerzbank-Aktien“) gegen Gewährung von 0,485 neuen Aktien der Bieterin für jeweils eine zum Tausch eingereichte Commerzbank-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 11. Juni 2026, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage für insgesamt 126.478.646 Commerzbank-Aktien wirksam erklärt worden. Das entspricht einem Anteil von ca. 11,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 11,70 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 301.854.505 Commerzbank-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 26,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 27,93 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Commerzbank-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Commerzbank-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

4. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin aufgrund mehrerer Verträge über Total Return Swaps (wie in Ziffer 5.7.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben) unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) bezogen auf insgesamt 36.281.603 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 3,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 3,36 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

5. Außerdem hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines Vertrags über einen Total Return Swap (wie in Ziffer 5.7.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben) sowie weiterer nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossener Verträge über Total Return Swaps und andere Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG bezogen auf insgesamt 148.725.643 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 13,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 13,76 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien. Diese Instrumente sind ausschließlich auf Barausgleich gerichtet, vermitteln keine Stimmrechte an der Commerzbank und berechtigen die Bieterin nicht, aus diesen Instrumenten die Übertragung von Commerzbank-Aktien zu verlangen.

6. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen
unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Commerzbank, die gemäß § 38, 39 WpHG mitzuteilen wären.

7. Darüber hinaus ist die Bieterin nach wie vor Partei derivativer Finanzinstrumente, die keiner Mitteilungspflicht nach §§ 38, 39 WpHG unterliegen. Diese Finanzinstrumente sind Bestandteil des Managements der Gesamtposition der Bieterin hinsichtlich ihres Bestandes an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, sowohl unter fundamentalen Wertgesichtspunkten als auch im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen und bieten der Bieterin in erster Linie eine Absicherung gegen Kursverluste. Die Risikomanagement-Position bezieht sich auf nahezu den gesamten Bestand der Bieterin an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, d.h. auf mehr als 98 % ihrer unter den Ziffern 2, 4 und 5 genannten Positionen. Die von der Bieterin eingesetzten Risikomanagement-Instrumente umfassten und umfassen (und werden nach Erwartung der Bieterin auch in Zukunft umfassen): (i) Long Put-Optionstransaktionen, (ii) Short Call-Optionstransaktionen, (iii) Collar-Transaktionen, die solche Put- und Call-Optionstransaktionen kombinieren, sowie (iv) Short Total Return Swaps mit Barausgleich und mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei die Laufzeit in einigen Fällen mehr als fünf Jahre beträgt.

Mailand, den 11. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen
Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der
Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gestattet wurde, mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.  (...)

_______________________

Anmerkung der Redaktion:

Interessant ist die Ergänzung zu den vorherigen Versionen, hier insbesondere der neue Punkt 7. 

Zu dem Bericht auf der Börsen-Zeitung:

https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/unicredit-raeumt-auf-intervention-der-bafin-unveroeffentlichte-derivate-ein

OHB SE: Gemeinschaftsunternehmen „OHB Rheinmetall Space Networks GmbH“ gegründet - Bündelung von Kompetenzen für militärisches Satellitenkommunikationssystem SATCOMBw Stufe 4

Corporate News 

Bremen/Düsseldorf, 11.06.2026. OHB und Rheinmetall haben das Joint Venture „OHB Rheinmetall Space Networks GmbH“ mit Sitz in Bremen gegründet.

Dahinter steht das Ziel, der Bundeswehr im Zuge von SATCOMBw Stufe 4 eine leistungsfähige, geschützte und dauerhaft verfügbare Kommunikationsarchitektur zu liefern. Das neue Unternehmen soll dabei die Gesamtverantwortung übernehmen – von der Entwicklung und Integration über die Lieferung bis hin zum Betrieb, einschließlich IT-Sicherheit und Cyber Operation Center. Durch das System sollen Soldaten, Fahrzeuge, Plattformen und Drohnen vernetzt und Sprache, Daten und Echtzeitinformationen über alle Führungsebenen hinweg sicher übertragen werden.

Die Geschäftsführung übernehmen Dennis Winkelmann (mehr als 25 Jahre Raumfahrterfahrung, davon 19 bei OHB) und Alexander Beyer (ehemaliger Bundeswehroffizier, zuletzt verantwortlich für Satellite Communications bei Rheinmetall).

Nachdem das Bundeskartellamt die Gründung des Unternehmens Mitte April 2026 genehmigt hatte, wurde dieses nun ins Bremer Handelsregister eingetragen. Dazu Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Die neue Kooperation von OHB und Rheinmetall belegt eindrucksvoll, dass Bremen sich immer weiter zur Schaltzentrale der See- und Weltraumverteidigung entwickelt. Diese Entscheidung stärkt die Rolle Bremens als Space City Nummer 1 in Deutschland und als Technologiestandort im Nordwesten. Zudem schafft die Kooperation neue und sichert viele hundert vorhandene Arbeitsplätze an der Weser.“

Mit der Umsetzung in Deutschland stärken Rheinmetall und OHB die technologische Souveränität Europas und die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands. Zudem positioniert sich das Gemeinschaftsunternehmen als leistungsfähiger Netzwerkbetreiber, der seine Fähigkeiten perspektivisch auch in NATO-Partnerschaften sowie in das Framework Nations Concept einbringen kann.

Marco Fuchs, CEO OHB SE: „Mit der Gründung der OHB Rheinmetall Space Networks GmbH bringen Rheinmetall und wir unsere Stärken zusammen, um der Bundeswehr ein hochmodernes, souveränes und zukunftssicheres Kommunikationssystem bereitzustellen. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für eine vernetzte und resiliente Einsatzfähigkeit der Bundeswehr – und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheitsarchitektur Deutschlands und Europas.“

Timo Haas, CEO der Rheinmetall-Division Digital Systems: „Ohne sichere Kommunikation über das All gewinnt man am Boden keinen Konflikt mehr. Mit OHB Rheinmetall Space Networks sind wir in der Lage, der Bundeswehr eine technologisch führende und absolut krisenfeste Kommunikations¬architektur im Weltraum zur Verfügung stellen. Die Digitalisierung der Streitkräfte erfordert eine sichere und lückenlose Vernetzung auf allen Führungsebenen. Zudem muss sie auch unter extremen Bedingungen zuverlässig funktionieren. Durch die komplementäre Partnerschaft mit OHB vereinen wir militärische Systemhauskompetenz mit starkem Raumfahrt-Know-how in Deutschland.“

Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA-Hauptversammlung beschließt Übertragung der A-Aktien auf die Hauptaktionärin

Corporate News 

Hamburg, 11. Juni 2026 | Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat heute die Übertragung der A-Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH), und damit den aktienrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Die Barabfindung beträgt 21,16 Euro je A-Aktie.

Dem Antrag der Hauptaktionärin auf Übertragung der A-Aktien der Aktionäre wurde mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen entsprochen. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam. Die HHLA wird die Eintragung dieses Beschlusses unverzüglich im Bundesanzeiger und auf ihrer Website bekannt machen.

Im Rahmen der Hauptversammlung berichtete der HHLA-Vorstandsvorsitzende Jeroen Eijsink zudem über die Geschäftsentwicklung des Jahres 2025. Trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds sowie anhaltender geopolitischer Unsicherheiten verzeichnete die HHLA eine positive Geschäftsentwicklung. So stieg der Konzern-Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 Prozent auf 1.756,2 Mio. Euro und das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 19,5 Prozent auf 160,5 Mio. Euro. Der Konzern-Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter belief sich aufgrund erheblicher steuerlicher Effekte auf 9,8 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund folgte die Hauptversammlung dem gemeinsamen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, für das Geschäftsjahr 2025 keine Dividende auszuschütten. Dies gilt sowohl für die börsennotierten A-Aktien als auch für die nicht börsennotierten S-Aktien, die vollständig von der Freien und Hansestadt Hamburg gehalten werden.

Jeroen Eijsink, Vorstandsvorsitzender der HHLA: „Die HHLA konnte im Geschäftsjahr 2025 in einem anspruchsvollen Marktumfeld eine positive Geschäftsentwicklung erzielen. Gleichzeitig haben steuerliche Sondereffekte das Jahresergebnis erheblich belastet. Angesichts der anstehenden Investitionen in die Modernisierung unserer Anlagen ist es daher sinnvoll, die finanziellen Mittel im Unternehmen zu belassen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um Wachstumschancen gezielt zu nutzen, unsere Effizienz und Zuverlässigkeit weiter zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA nachhaltig zu stärken.“

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung sowie die Rede und Präsentation des Vorstandsvorsitzenden sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

CREDITSHELF AG: VERÄNDERUNG DER AKTIONÄRSSTRUKTUR

Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Frankfurt am Main, 11. Juni 2026 – Die Creditshelf Aktiengesellschaft wurde heute darüber informiert, dass die bisherige Hauptaktionärin, die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main („PVM“) 64 % am Grundkapital an die First Capital AG, München, verkauft und übertragen hat. Weitere 23 % am Grundkapital sollen bis spätestens Ende des Jahres von der PVM an die First Capital AG übergehen. Durch den Erwerb wird die First Capital AG Mehrheitsaktionär der Gesellschaft und hält nun 64 % der Stimmrechte an der Gesellschaft.

ENNOCONN Corporation meldet Kontrollerlangung über Kontron AG

Veröffentlichung des Kontrollerwerbs gemäß § 35 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieterin:
ENNOCONN CORPORATION
3-6 F., No. 10, Jiankang Road
Zhonghe District
New Taipei City 235045
Taiwan
ISIN: TW0006414006

Zielgesellschaft:
Kontron AG
Industriezeile 35, 4020 Linz
Österreich
Landesgericht Linz, Firmenbuchnummer 190272m
ISIN: AT0000A0E9W5

Am 10. Juni 2026 hat die ENNOCONN CORPORATION (die „Bieterin“) die Kontrolle im Sinne von § 22 Abs. 1, 2, § 23 in Verbindung mit § 27b Abs. 2 des österreichischen Übernahmegesetzes („ÜbG“) über die Kontron AG (die „Zielgesellschaft“) erworben.

Die Zielgesellschaft hat 63.860.568 Aktien (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ) ausgegeben (die „Zielgesellschafts-Aktien“). 2.499.051 Zielgesellschafts-Aktien wurden nach Kenntnis der Bieterin von der Zielgesellschaft zum 10. Juni 2026 als eigene Aktien gehalten (die „Eigenen Aktien“). Für die Bestimmung der Kontrollschwelle nach dem ÜbG werden die Eigenen Aktien nicht berücksichtigt (alle Zielgesellschafts-Aktien abzüglich der Eigenen Aktien die „Maßgeblichen Aktien“).

Die Bieterin hält unmittelbar 55.726 Zielgesellschafts-Aktien, was 0,087 % aller Zielgesellschafts-Aktien und 0,09 % der Maßgeblichen Aktien entspricht.

1.524.863 Zielgesellschafts-Aktien, was 2,39% aller Zielgesellschafts-Aktien und 2,49 % der Maßgeblichen Aktien entspricht, werden von einer Tochtergesellschaft der Bieterin, der Ennoconn International Investment Co., Ltd., mit Sitz in 3-6F, No. 10, Jiankang Road, Zhonghe District, New Taipei City 235045, Taiwan („EI“), gehalten.

16.835.008 Zielgesellschafts-Aktien, was 26,36 % aller Zielgesellschafts-Aktien und 27,44 % der Maßgeblichen Aktien entspricht, werden von einer Tochtergesellschaft der Bieterin, der Ennoconn Investment Holdings Co., Ltd., mit Sitz in 3-6F, No. 10, Jiankang Road, Zhonghe District, New Taipei City 235045, Taiwan („EIH“), gehalten.

Die von EI und EIH gehaltenen Zielgesellschafts-Aktien werden der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 des österreichischen Übernahmegesetzes („ÜbG“) zugerechnet.

Somit hält die Bieterin seit dem 10. Juni 2026 unmittelbar und mittelbar 18.415.597 Zielgesellschafts-Aktien, was ca. 28,84 % aller Zielgesellschafts-Aktien und 30,01 % der Maßgeblichen Aktien entspricht. Damit hat die Bieterin die Kontrolle über die Zielgesellschaft im Sinne von § 22 Abs. 1, 2, § 23 in Verbindung mit § 27b Abs. 2 ÜbG erworben.

Die Zielgesellschafts-Aktien sind im regulierten Markt nur in Frankfurt am Main gelistet. Die Bieterin wird in Erfüllung ihrer Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) den Aktionären der Zielgesellschaft ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Zielgesellschafts-Aktien zum gesetzlichen Mindestpreis, der voraussichtlich EUR 23,50 je Zielgesellschafts-Aktie betragen wird, unterbreiten und veröffentlichen.

Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten regulatorischen Bedingungen stehen, die in der Angebotsunterlage näher spezifiziert werden. Dazu gehören Genehmigungen nach den einschlägigen Fusionskontroll- und Investitionskontrollgesetzen sowie nach taiwanesischen Investitionskontrollvorschriften.

Diese Veröffentlichung ist im Internet unter https://www.ennoconn.com/public-purchase/ zugänglich und abrufbar. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 13 Satz 1 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) im Internet unter https://www.ennoconn.com/public-purchase/ veröffentlicht. Darüber hinaus wird im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung über die Verfügbarkeit der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht.

Wichtige Informationen zum Angebot:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Zielgesellschafts-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch BaFin in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle weiteren mit dem Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht werden, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährender Befreiungen wird kein Angebot unterbreitet, weder unmittelbar noch mittelbar, in Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jede Vereinbarung, die aus der Annahme des Angebots resultiert, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG können während der Laufzeit des Angebots Zielgesellschafts-Aktien auch auf andere Weise als durch das Angebot über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Kaufvereinbarungen abschließen, sofern dies nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) stattfindet, im Einklang mit dem anwendbaren deutschen Recht, insbesondere dem WpÜG, erfolgt und die Gegenleistung für das Angebot gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Kaufpreis erhöht werden muss. Informationen über solche Erwerbe oder Kaufvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Diese Informationen werden auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.ennoconn.com/public-purchase/ veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und werden durch Wörter wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „annehmen“ oder ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen drücken unsere Absichten, Ansichten oder aktuellen Erwartungen hinsichtlich möglicher zukünftiger Ereignisse aus, z.B. bezüglich der möglichen Folgen des Angebots für die Zielgesellschaft, ihre Aktionäre oder ihre zukünftigen Finanzergebnisse. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Plänen, Schätzungen und Prognosen, die wir nach bestem Wissen erstellt haben, stellen jedoch keine Zusicherung ihrer zukünftigen Richtigkeit dar. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die oft schwer vorherzusagen sind und in der Regel außerhalb unserer Kontrolle liegen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen können sich als unzutreffend erweisen, und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen können wesentlich von den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

New Taipei City, am 11. Juni 2026

ENNOCONN CORPORATION

Board of Directors

The Social Chain AG i.I.: Einreichung eines Insolvenzplans

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 11. Juni 2026 – Der Vorstand der The Social Chain AG i.I. (ISIN: DE000A1YC996 / WKN: A1YC99) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) – Insolvenzgericht – einen Insolvenzplan eingereicht. Ziel ist die Sanierung des Rechtsträgers durch Übernahme aller Aktien durch die MERIDIANA Capital Markets SE aus Hamburg oder andere durch die MERIDIANA Capital Markets SE zu bestimmende Investoren, welche Mittel bereitstellen, durch die eine deutliche Besserstellung der nicht nachrangigen Gläubiger der Gesellschaft gegenüber einer Abwicklung im Regelverfahren erreicht wird. Auch im Falle der Annahme des Insolvenzplans wird es keinerlei Zuflüsse an die Aktionäre geben, da die vorhandenen Mittel auch im Insolvenzplan nicht ausreichen, um alle Forderungen der Insolvenzgläubiger zu bedienen (§ 199 S. 2 InsO).

Über den Insolvenzplan werden die Gläubiger im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins abstimmen, welcher durch das Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) – Insolvenzgericht – noch festzusetzen ist.

Gleiss Lutz berät Frasers Group bei öffentlichem Übernahmeangebot für HUGO BOSS

Pressemitteilung von GLEISS LUTZ

Gleiss Lutz berät Frasers Group, den größten Einzelhändler für Sportartikel im Vereinigten Königreich (UK), im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot an alle Aktionäre der HUGO BOSS AG. 

Die Frasers Group hat bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 38 in bar je HUGO BOSS-Aktie abzugeben. 

Die Aktien von HUGO BOSS werden im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt am Main gehandelt. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte HUGO BOSS einen Umsatz von rund EUR 4,3 Mrd. und beschäftigte weltweit rund 17.500 Mitarbeiter.

Die in London börsennotierte Frasers Group Plc hat ihren Sitz in Shirebrook und beschäftigt rund 30.000 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Frasers Group einen Konzernumsatz von rund GBP 5 Mrd. 

Das folgende Gleiss Lutz-Team unter der gemeinsamen Federführung von Dr. Adrian Bingel (Partner, Stuttgart), Dr. Stephan Aubel (Partner, Frankfurt) und Dr. Markus Martin (Counsel, Stuttgart, alle Corporate/M&A) hat die Frasers Group umfassend bei dem gesamten Prozess begleitet und rechtlich beraten:

Christian Schröder (Corporate/M&A, Frankfurt), Dr. Walter Andert (Corporate/M&A, Berlin), Teresa Link, Lucca Kaiserauer (beide Stuttgart), Melanie Barwich (Counsel), Dr. Aileen Halbedel (beide Frankfurt, alle Gesellschaftsrecht), Dr. Julius Ritz (Corporate/M&A, Stuttgart), Dr. Frank Schlobach (Partner, Frankfurt), Dr. Katja Lehr (Counsel, Frankfurt), Alexander Gebhardt (Counsel, Frankfurt, alle Banking & Finance), Dr. Johannes Hertfelder (Partner), Alexandra Bruch, Mia Schlachter (alle Fusionskontrolle/Kartellrecht, alle Stuttgart). 

Zu Fragen des englischen Rechts hat ein Team von Reynolds Porter Chamberlain LLP unter der Federführung von Karen Hendy und Connor Cahalane beraten.

In den letzten Jahren hat Gleiss Lutz unter anderem im Zusammenhang mit folgenden öffentlichen Angeboten beraten: UniCredit S.p.A. ./. Commerzbank AG; Worthington Steel ./. Klöckner & Co SETelefónica S.A. ./. Telefónica Deutschland Holding AGSilver Lake ./. Software AG Cinven ./. SYNLAB AG Vitesco ./. Schaeffler Burda Digital SE ./. New Work SE sowie Südzucker AG ./. CropEnergies 

Übernahmepoker um die Commerzbank: Unicredit räumt auf Intervention der Bafin unveröffentlichte Derivate ein

Zu dem Bericht auf der Börsen-Zeitung:

https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/unicredit-raeumt-auf-intervention-der-bafin-unveroeffentlichte-derivate-ein

Auf Intervention der Bafin offenbart Unicredit erstmals, dass sie auch im großen Stil „Short"-Derivate besitzt. Damit stellt sich die wirtschaftliche Position der Italiener bei der Commerzbank deutlich kleiner dar, als es bisher schien. Der Verdacht einer „Absicherung im Kreis“ erhärtet sich weiter.

Zur Stellungnahme der Commerzbank:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/06/commerzbank-aktiengesellschaft_01429309348.html

Fernheizwerk Neukölln AG stellt Auszahlung der Dividende zurück

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Gegen den von der Hauptversammlung der Fernheizwerk Neukölln AG am 11. Juni 2026 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je nennwertloser Stückaktie wurde Widerspruch zu Protokoll erklärt. Da nicht auszuschließen ist, dass Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird, stellt die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende zurück, bis geklärt ist, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht und – sollte Klage erhoben worden sein – geprüft worden ist, ob trotz einer etwaigen Klageerhebung eine Auszahlung der Dividende erfolgen kann.

Berlin, 11. Juni 2026

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft

FONDS professionell: Nach zwölfjährigem Verfahren: Fondsanleger erhalten hohe Nachbesserung

FONDS professionell zum Spruchverfahren Squeeze-out Generali Deutschland Holding AG: 

https://www.fondsprofessionell.de/news/produkte/headline/nach-zwoelfjaehrigem-verfahren-fondsanleger-erhalten-hohe-nachbesserung-251340/

Mittwoch, 10. Juni 2026

Übernahmeangebot für Aktien der HUGO BOSS AG für EUR 38,- je Aktie

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTMACHUNG ODER VERBREITUNG (WEDER GANZ NOCH TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIES GEGEN DIE GESETZE EINER SOLCHEN JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Frasers Group plc
Unit A
Brook Park East
Shirebrook
NG20 8RY
Vereinigtes Königreich
eingetragen in England und Wales unter der Unternehmens-Nr. 06035106

Zielgesellschaft:
HUGO BOSS AG
Holy-Allee 3
72555 Metzingen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 360610
ISIN DE000A1PHFF7 | WKN: A1PHFF

Angaben der Bieterin:

Die Frasers Group („Frasers“) hat heute entschieden, den Aktionären der HUGO BOSS AG („HUGO BOSS“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) anzubieten, alle auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stammaktien der HUGO BOSS, jede mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital von HUGO BOSS (ISIN DE000A1PHFF7) (die „HUGO BOSS-Aktien“), die nicht unmittelbar von Frasers gehalten werden, zu erwerben.

Frasers beabsichtigt, eine Geldleistung in Höhe von EUR 38,00 je HUGO BOSS-Aktie anzubieten.

Das Angebot wird zu den in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestattenden Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) festgelegten Bedingungen und Konditionen erfolgen. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch sowie eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird im Internet unter https://www.fg-germany.com veröffentlicht. Darüber hinaus wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Vollzug des Angebots wird unter dem Vorbehalt der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben stehen, die in der Angebotsunterlage näher erläutert werden. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von Aktien von HUGO BOSS oder Frasers dar. Die endgültigen Bedingungen und Konditionen des Angebots sowie die weiteren das Angebot betreffenden Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage veröffentlicht, nachdem die BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Frasers behält sich das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen in den endgültigen Bestimmungen und Konditionen des Angebots von den hier dargestellten grundlegenden Konditionen abzuweichen.

Anleger und Inhaber von HUGO BOSS-Aktien werden nachdrücklich aufgefordert, die Angebotsunterlage sowie alle weiteren Unterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot unverzüglich nach deren Veröffentlichung zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten werden. Sofern angebracht, wird darüber hinaus empfohlen, unabhängigen Rat einzuholen, um eine sachkundige Bewertung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Angebots zu erhalten.

Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmten Bestimmungen des US-amerikanischen Wertpapierrechts, die auf grenzüberschreitende Übernahmeangebote anwendbar sind. Jeder auf Grundlage dieses Angebots geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesen Vorschriften auszulegen.

Soweit es nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können Frasers und/oder mit Frasers gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG oder für Frasers handelnde Broker HUGO BOSS-Aktien außerhalb des Angebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar erwerben oder Vereinbarungen zum Erwerb von HUGO BOSS-Aktien abschließen, sei es an der Börse oder außerhalb der Börse. Das Gleiche gilt für andere Wertpapiere, die unmittelbar in HUGO BOSS-Aktien wandelbar sind, in HUGO BOSS-Aktien umgetauscht werden können oder Optionsrechte auf HUGO BOSS-Aktien gewähren. Solche Erwerbe können zu Marktpreisen an der Börse oder zu individuell ausgehandelten Bedingungen außerhalb der Börse erfolgen. Erfolgen entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, werden diese außerhalb der Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen den anwendbaren deutschen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem WpÜG; die im Angebot gebotene Gegenleistung ist gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis anzuheben. Informationen zu solchen Erwerben oder Erwerbsvereinbarungen werden unter Angabe der Zahl erworbener oder zu erwerbender HUGO BOSS-Aktien und der gewährten oder vereinbarten Gegenleistung gemäß den einschlägigen deutschen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 23 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG, im Bundesanzeiger und, sofern nach ausländischem Recht erforderlich, in englischer Sprache über ein elektronisches Verbreitungssystem veröffentlicht. Diese Informationen werden auch auf der Internetseite von Frasers unter https://www.fg-germany.com in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht.

Shirebrook, Vereinigtes Königreich, 10. Juni 2026

Frasers Group plc

Kontron AG: Ennoconn Corporation beabsichtigt Unterbreitung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Kontron AG (für EUR 23,50 je Aktie)

Ad-hoc-Meldung

Linz, 10. Juni 2026

Ennoconn Corporation, die größte Aktionärin der Kontron AG (www.kontron.com) (“Kontron“), hat Kontron am 10. Juni 2026 darüber informiert, dass sie die Schwelle von 30 % der Stimmrechte an Kontron überschritten hat und daher verpflichtet ist, allen Aktionären der Kontron ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notieren (ISIN: AT0000A0E9W5; WKN: A0X9EJ), zu unterbreiten. Der Angebotspreis soll bei EUR 23,5 je Aktie in bar liegen. Laut Information der Ennoconn Corporation beabsichtigt diese, die Angebotsunterlage zeitnah zu veröffentlichen.

Kontron wird das Pflichtangebot, insbesondere den Angebotspreis, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen prüfen und hierzu Stellung nehmen. Der Preis liegt nur um 2,4 % über dem Schlusskurs vom 9. Juni 2026 und liegt nach Angabe von Ennoconn Corporation über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis von EUR 23,48.

Laut den rechtlichen Vorgaben wird Kontron vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veröffentlichung des Pflichtangebots das am 25. März 2026 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm (“Aktienrückkaufprogramm I 2026“) bis zur Durchführung des Pflichtangebotes mit sofortiger Wirkung pausieren.

Hannes Niederhauser, CEO von Kontron, hat bereits erklärt, dass er in Kontron investiert bleibt und das Pflichtangebot in Bezug auf die von ihm gehaltenen Aktien der Kontron im Ausmaß von rund 2,2 % des Grundkapitals (1.393.963 Aktien) nicht annehmen wird.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank weist auf unverändert auffälliges Annahmeverhalten im Zusammenhang mit dem Angebot der UniCredit hin

- Commerzbank-Daten zur Aktionärsstruktur zeigen weiterhin: Keine einzige Angebotsannahme eines institutionellen Investors identifiziert

- Angediente Aktien stammen fast ausschließlich von mit UniCredit verbundenen Banken und Parteien, die vor dem Übernahmeangebot keine wesentlichen Anteile an der Commerzbank gehalten haben

- Angebotsannahme durch Aktionäre folgt keiner wirtschaftlichen Logik; Aktienkurs der Commerzbank lag durchgehend über dem implizierten Angebotspreis, zuletzt rund 6 % oder 2,30 Euro pro Aktie

- Commerzbank verweist zudem auf erheblichen Anstieg der Wertpapierleihe-Aktivitäten seit Ankündigung des Übernahmeangebots

- UniCredit und die mit ihr in Verbindung stehenden Parteien haben dem Markt bislang keine aufklärenden Informationen über wirtschaftliche Anreize der Angebotsannahme bereitgestellt

- Commerzbank erwartet im Interesse ihrer Aktionäre mehr Markttransparenz und übermittelt der BaFin fortlaufend ihre Daten und Erkenntnisse

Die Commerzbank AG hat die jüngste, am 10. Juni 2026 vorgenommene Veröffentlichung der UniCredit über die Annahmequoten ihres Übernahmeangebots zur Kenntnis genommen. Die Annahmequote ist gemäß der Meldung auf 10,95 % gestiegen. Die Commerzbank konnte basierend auf kontinuierlich erhobenen Informationen zur Aktionärsstruktur, die ihr als Emittentin von Verwahrstellen bereitgestellt werden, hingegen weiterhin keinen einzigen institutionellen Investor identifizieren, der Aktien in das Angebot angedient hat. Die Andienung von Privataktionären lag unverändert bei rund 0,05 %. Damit erhärten die Daten und der Fortlauf der Annahmequote die begründete Annahme, dass die angedienten Aktien fast ausschließlich von mit UniCredit verbundenen Banken und Parteien stammen.

Nach Informationen der Commerzbank hat zudem keine der mit UniCredit in Verbindung stehenden andienenden Parteien vor dem Übernahmeangebot wesentliche Anteile an der Commerzbank gehalten. Nach Auffassung der Commerzbank liefern die von der UniCredit kommunizierten Meldungen weiterhin nicht die erforderliche Transparenz und können nicht als Beleg für eine unabhängige Unterstützung der Aktionärinnen und Aktionäre für das Angebot gewertet werden.

Während der gesamten Annahmefrist lag der Aktienkurs der Commerzbank deutlich über dem implizierten Wert der Angebotsgegenleistung. Per Handelsschluss am 9. Juni 2026 lag der Aktienkurs rund 6 % oder 2,30 Euro pro Aktie über dem implizierten Angebotspreis. Eine Angebotsannahme folgt unter diesen Umständen keiner wirtschaftlichen Logik und wirft die Frage auf, ob nicht offengelegte wirtschaftliche Ausgleichsvereinbarungen bestehen.

Zudem hat die Commerzbank in den vergangenen Wochen einen erheblichen Anstieg der Wertpapierleihe-Aktivitäten in ihren Aktien beobachtet, den sie angesichts des Ausmaßes und des Zeitpunkts als ungewöhnlich betrachtet. Seit Ankündigung des Angebots ist die Leihe-Aktivität um mehr als das 10-fache gestiegen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass der erhebliche Anstieg der Wertpapierleihe-Aktivitäten mit dem Annahmeverhalten einzelner Banken und Parteien, die mit der UniCredit verbunden sind, in Zusammenhang steht. Dies spiegelt sich auch in den der Commerzbank vorliegenden Daten wider, nach denen sich nur ein Teil der angedienten Aktien wirklich im Eigentum der andienenden Parteien befindet.

Die Commerzbank erwartet im Interesse der Markttransparenz, dass die UniCredit und die mit ihr in Verbindung stehenden Banken und Parteien die wesentlichen Elemente der den Absicherungs- und Derivatgeschäften zugrundeliegenden Vereinbarungen offenlegen.

Um zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, übermittelt die Commerzbank der BaFin fortlaufend Daten und Erkenntnisse. Transparenz und eine sorgfältige aufsichtsrechtliche Prüfung sind im Interesse aller Marktteilnehmer, Investoren und Stakeholder. Aktionärinnen und Aktionäre müssen ihre Entscheidungen auf der Grundlage vollständiger, korrekter und angemessen kontextualisierter Informationen treffen können.

Marktteilnehmern und Investoren wird unverändert empfohlen, keine abschließenden Schlussfolgerungen hinsichtlich Aktienverteilung, Einfluss, Kontrolle oder tatsächlicher Aktionärsunterstützung für das Angebot zu ziehen, bis die zugrundeliegenden Sachverhalte vollständig aufgeklärt und angemessen offengelegt worden sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären unverändert, das Angebot der UniCredit nicht anzunehmen.

Die Commerzbank wird die Daten weiterhin fortlaufend analysieren und die Öffentlichkeit bis zum Ende der Annahmefrist am 16. Juni 2026 sowie in der erweiterten Annahmefrist, die laut Angebotsunterlage der UniCredit voraussichtlich vom 20. Juni bis 3. Juli 2026 läuft, regelmäßig informieren. Informationen zum Übernahmeangebot der UniCredit sowie alle relevanten Dokumente sind abrufbar unter:

Für Investoren: https://investor-relations.commerzbank.com/de/takeover-offer-unicredit

Weiterführende Informationen: https://www.commerzbank.de/konzern/was-uns-bewegt/commerzbank-als-unternehmen/2026-unicredit-unsere-position.html

Raiffeisen Bank International AG: RBI zum Zwischenstand der Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien zum 9. Juni 2026

Wien, 10. Juni 2026. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat am 14. Mai 2026 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz an die Aktionäre der Addiko Bank AG (Addiko) zum Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko (ISIN AT000ADDIKO0) veröffentlicht (das „Angebot“).

Die RBI gibt hiermit bekannt, dass ihr zum 9. Juni 2026, 09:30 Uhr, Annahmeerklärungen für insgesamt 9.831.951 Aktien der Addiko zugegangen sind. Dies entspricht 50,42 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien.

Dies schließt 1.878.167 Addiko-Aktien mit ein, die von der Alta Group d.o.o. gehalten werden und 9,63 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien entsprechen.

Die Annahmefrist für das Angebot endet am 22. Juli 2026, 17:00 Uhr MESZ.

Dienstag, 9. Juni 2026

CREDITSHELF AG: NEUE ORGANE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Frankfurt am Main, 09. Juni 2026 – Der Aufsichtsrat der creditshelf AG hat heute Herrn Philipp von Erffa (CEO), Herrn Sebastian Holl (CFO) sowie Frau Claudia Vucak (CPLO) zu den neuen Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft bestellt.

Das bisherige Mitglied des Vorstands, Herr Sascha Magsamen, hat sein Amt mit Ablauf der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat der Niederlegung zugestimmt.

Großaktionär beabsichtigt keine Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden der HUGO BOSS AG mehr

HUGO BOSS AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

09.06.2026 / 16:12 CET/CEST

Mit Schreiben vom 8. Juni 2026, eingegangen am selben Tag, wurde der HUGO BOSS AG gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG aufgrund Änderung der Ziele im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1WpHG Folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf die Mitteilung des Inhabers wesentlicher Beteiligungen nach § 43 Abs. 1 WpHG vom 26. November 2025.

Wir teilen Ihnen im Namen von Michael Ashley, der Mash Holdings Topco Limited, der Mash Holdings Limited, der Mash Beta Limited und der Frasers Group Plc. gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG eine Änderung im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hinsichtlich der Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgangen der Hugo Boss AG nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WpHG wie folgt mit:

1. Zu den mit dem Erwerb von Stimmrechten verfolgten Zielen:
 
Die Frasers Group Plc. teilt hiermit mit, dass sie ihre Position in Bezug auf Stephan Sturm, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Hugo Boss AG, neu bewertet hat. Die Frasers Group Plc. unterstützt Herrn Sturm nunmehr in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Dementsprechend beabsichtigt die Frasers Group Plc. nicht mehr, auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Hugo Boss AG mit dem Ziel Einfluss zu nehmen, Herrn Sturm abzuberufen oder einen neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu ernennen.
 
Die Frasers Group Plc. begrüßt zudem die auf der Hauptversammlung 2026 beschlossene Dividende und unterstützt insoweit die geänderte Dividendenpolitik der Hugo Boss AG.

Im Übrigen sind die in der Mitteilung vom 26. November 2025 dargestellten Ziele unverändert.

Übernahmeangebot für Aktien der Semperit AG: Frist bis 12. Juni

Am kommenden Freitag endet die Annahmefrist für das Übernahmeangebot der B&C-Gruppe, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/04/angebotsunterlage-der-b-holding.html Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle.

B&C hatte angekündigt, ihr Angebot nicht zu erhöhen, und bleibt bei EUR 15,00 je Aktie. Die Bieterin B&C Holding Österreich GmbH kontrolliert bereits über 58 Prozent der Anteile. Sollte B&C die Schwelle von 90 Prozent erreichen, dürfte ein Squeeze-out folgen. 

Der Hauptwiderstand gegen die 15-Euro-Offerte wird mit der fundamentalen Entwicklung begründet. Der Kautschukverarbeiter hat gute Q1-Zahlen 2026 vorgelegt: Der Umsatz stieg auf EUR 163,7 Millionen. Das EBITDA verdoppelte sich auf EUR 26,8 Millionen. Die Marge verbesserte sich auf 16,4 Prozent. Der Vorstand peilt für das laufende Geschäftsjahr ein operatives Ergebnis von rund 95 Millionen Euro an.

Auch die Stellungnahme der Gesellschaft verweist auf einen höheren Wert trotz der Prämie von 25,2 % auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026 (vor Ankündigung des Angebots): https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/semperit-ag-holding-auerungen-von.html Analysten sehen den fairen Wert deutlich höher. NiWays hatte ein Ziel von EUR 21,50 ausgegeben. Schätzungen gehen bis zu 22,00 Euro. Der Buchwert liegt bei rund 20,20 Euro je Aktie.

Montag, 8. Juni 2026

Elmos Semiconductor SE: Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung erfolgreich durchgeführt

Corporate News 

Leverkusen, 8. Juni 2026: Die Elmos Semiconductor SE (FSE: ELG) hat heute die bereits angekündigte Einziehung eigener Aktien sowie die damit verbundene Herabsetzung des Grundkapitals erfolgreich durchgeführt. Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 8. April 2026 bekannt gegeben, wurden insgesamt 540.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingezogen. Dies entspricht rund 3,05% des bisherigen Grundkapitals der Gesellschaft. Das Grundkapital der Elmos Semiconductor SE wurde dadurch von 17.700.000,00 Euro um 540.000,00 Euro auf nun 17.160.000,00 Euro herabgesetzt. Nach der Einziehung hält Elmos aktuell noch 3.747 eigene Aktien oder 0,02% am neuen Grundkapital der Gesellschaft.

Aufgrund der Reduzierung des Grundkapitals können sich die Stimmrechtsanteile bestehender Aktionäre rechnerisch erhöhen. Infolgedessen können insbesondere bei Ankeraktionären meldepflichtige Schwellen gemäß § 33 WpHG überschritten werden. Entsprechende Stimmrechtsmitteilungen werden – soweit erforderlich – gesondert veröffentlicht.

Über Elmos
Elmos entwickelt seit über 40 Jahren intelligente Mikrochip-Lösungen, vornehmlich für die Automobilindustrie. Als Fabless-Unternehmen und Spezialist für Analog Mixed Signal ICs macht Elmos die Mobilität der Zukunft sicherer, komfortabler und effizienter. Die innovativen Produkte von Elmos ermöglichen zuverlässige Fahrerassistenzsysteme, intelligente Sensoren, effiziente Motoren und neuartige LED-Beleuchtungskonzepte in modernen Fahrzeugen. Als Marktführer in zukunftsweisenden Applikationen treibt Elmos globale Megatrends wie autonomes Fahren, Elektromobilität und software-definierte Fahrzeuge voran.