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Freitag, 3. Juli 2026

Continental AG: Continental AG vor Abschluss eines Vertrags zur Veräußerung des Unternehmensbereichs ContiTech

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Hannover, 3. Juli 2026. In Reaktion auf aktuelle Medienberichterstattung erklärt die Continental AG, dass sie sich kurz vor Abschluss eines Vertrags zur Veräußerung des Unternehmensbereichs ContiTech an Lone Star Funds befindet.

Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG haben dem Abschluss eines Kaufvertrages auf Basis einer Unternehmensbewertung von 4 Milliarden Euro zuzüglich möglicher erfolgsabhängiger Komponenten in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro in den Folgejahren zugestimmt.

Eine bindende Vereinbarung über den Verkauf ist aktuell noch nicht geschlossen worden.

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Seit der letzten Liste hat sich die Zahl der Kandidaten wieder reduziert. Bei der Vectron Systems AG wurde nunmehr ein aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt. Auch bei der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), der niiio finance group AG, der Covestro AG, der centrotherm international AG, der LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG) und der Tele Columbus AG soll ein Squeeze-out kommen.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
 
- 1&1 AG: geringer Streubesitz, Teilerwerbsangebot der United Internet AG
 
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting
 
- CPI Europe AG (zuvor: IMMOFINANZ AG): geringer Streubesitz

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DATAGROUP SE: Investorenvereinbarung mit KKR, erfolgreiches öffentliches Erwerbsangebot von KKR 

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Kursverfall
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG)
 
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz, Delisting

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot

- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting

- Hapag-Lloyd AG: geringer Streubesitz 

- Heliad AG: Erwerbsangebot der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH 

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz (Burda Digital hält knapp 88 %)

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht
 
- Immovaria Real Estate AG: sehr geringer Streubesitz
 
- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- KSB SE & Co.: Streubesitz > 8 %
 
- Lechwerke AG: geringer Streubesitz
 
- Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Erwerbsangebot der Bayerische Gewerbebau AG
 
- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- msg life ag: Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- Nagarro SE: Übernahmeangebot von Persistent Systems und Business Combination Agreement
 
- Nordwest Handel AG
 
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting & mehr

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG), BuG
 
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Beteiligungsvehikel Zorro Holdco 4 GmbH hält mittlerweile fast 97,6 %

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Vectron Systems AG: Shift4 erhöht Aktienbesitz an der Vectron Systems AG auf über 95%

Corporate News | 3. Juli 2026 13:07

Vectron Systems AG gibt bekannt, dass ihre Hauptaktionärin Arrow HoldCo GmbH, die zu 100% der US-amerikanischen Shift4 Payments, Inc. (NYSE: FOUR) gehört, ihren Anteil am Grundkapital der Vectron Systems AG weiter erhöht hat. Nach jüngsten Aktienerwerben hält die Arrow HoldCo GmbH nun mehr als 95 % der Aktien der Vectron Systems AG. Die Arrow HoldCo GmbH hat der Vectron Systems AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG beabsichtigt und plant, demnächst ein Übertragungsverlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zu stellen, um die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf sich gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu erwirken.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit, Nachfrist bis zum 3. Juli 2026

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026

  • creditshelf AG: Pflichtangebot angekündigt 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026
  • Heliad AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr und freiwilliges Erwerbsangebot 

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group, Angebotsunterlage veröffentlicht
  • InnoTec TSS AG: Öffentliches Pflichtangebot der GLI Beteiligungsgesellschaft mbH und der Grondbach GmbH angekündigt

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot

  • Nagarro SE: Zusammenschlussvereinbarung mit Persistent Systems und freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
  • niiio finance group AG: Squeeze-out zugunsten der Neptune BidCo AG für EUR 0,69 je niiio-Aktie, Hauptversammlung am 30. Juli 2026
  • Northern Data AG: erfolgreiches Tauschangebot der Rumble Inc., Delisting geplant
  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Squeeze-out zugunsten der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 

  • PSI Software SE: freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Warburg Pincus
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 2. Juli 2026

Mister Spex SE beschließt, Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Mister Spex SE beschließt, den Wechsel der Notierung der Aktien der Gesellschaft vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die Aktien der Mister Spex SE (ISIN DE000A3CSAE2) sind derzeit zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

Der Vorstand der Mister Spex SE hat heute beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen zusätzlichen Aufwands.

Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam. Die Zulassung der Aktien der Mister Spex SE zum regulierten Markt (General Standard) bleibt von dem Widerruf unberührt.

Über Mister Spex

Mister Spex ist einer der führenden Optiker Deutschlands. Das Unternehmen liefert Best-in-Class Optik-Services wie den Augengesundheits-Check und bietet das kuratierteste Designer-Brand-Portfolio im Markt. Mit dem Abo-Modell “Mister Spex Switch” hebt es den Servicegedanken auf die nächste Stufe und generiert wiederkehrende Umsätze mit hoher Kundenbindung. Seit der Gründung im Jahr 2007 hat sich Mister Spex vom reinen Online-Player zu einem Omnichannel-Optiker mit mehr als 8 Millionen Kunden, über 120 eigenen Optikern sowie einem Netzwerk von aktuell 66 Stores in Deutschland entwickelt. Sein skalierbares, innovationsfähiges Omnichannel-Modell schafft eine einheitliche Datenbasis, konsistente Kundenerfahrung über alle Touchpoints und durchgängige Personalisierung und damit die Grundlage für profitables Wachstum bei disziplinierter Kostenbasis in einem strukturell wachsenden Markt.

Heliad AG: Beginn der Annahmefrist für das Erwerbsangebot der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH voraussichtlich am 28. Juli 2026

Corporate News 

Die Heliad AG („Gesellschaft“) informiert ihre Aktionäre darüber, dass die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH („GfBk“) der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Annahmefrist für das öffentliche Erwerbsangebot voraussichtlich am 28. Juli 2026 beginnen und am 14. August 2026 enden wird.

Die Gesellschaft hatte am 24. Juni 2026 in einer Ad-hoc-Mitteilung darüber informiert, dass die GfBk beabsichtigt, den Aktionären der Gesellschaft ein Erwerbsangebot zu unterbreiten. Im Rahmen dieses Erwerbsangebotes beabsichtigt die GfBk den Erwerb von bis zu 750.000 Aktien der Heliad AG zu einem Preis von 14,25 EUR je Aktie.

Die Gesellschaft wird die Angebotsunterlage voraussichtlich am 27. Juli 2026, nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger, den Aktionären der Gesellschaft zusätzlich auf der Webseite https://www.heliad.com/investor-relations (Rubrik „Erwerbsangebot“) zur Verfügung stellen.

Disclaimer

Die Heliad AG ist nicht Bieterin des Erwerbsangebots; für die Inhalte der Angebotsunterlage ist ausschließlich die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH verantwortlich. Die Veröffentlichung des Erwerbsangebots auf der Website der Heliad AG erfolgt ausschließlich zur Information der Aktionäre und stellt weder ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft noch ein öffentliches Werben für das Erwerbsangebot dar.

Bei der Veröffentlichung des Erwerbsangebots auf der Website der Heliad AG handelt es sich zudem nicht um eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe einer ausländischen Rechtsordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen können. Jegliche Verantwortung der Heliad AG für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte, einschließlich der Bieterin, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der msg life ag: LG Stuttgart verhandelt am 6. Juli 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2021 laufenden Spruchverfahren zu dem von der msg systems ag mit der msg life ag als beherrschter Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungsvertrag hat das LG Stuttgart einen Verhandlungstermin auf Montag, den 6. Juli 2026, 09:30 Uhr, im Gerichtsgebäude - Commercial Court Stuttgart - Schelmenwasenstraße 16-20, 70567 Stuttgart, bestimmt. Bei dem Termin soll die Vertragsprüferin angehört werden.

Den Minderheitsaktionären wird in dem Beherrschungsvertrag eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,48 je msg life-Aktie angeboten. Die msg systems garantiert für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags den außenstehenden Aktionären der msg life, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, für jedes Geschäftsjahr je msg-life-Aktie eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,04 brutto („Garantiedividende“) abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, netto EUR 0,03.

LG Stuttgart, Az. 31 O 21/21 KfH SpruchG
Jaeckel, J. u.a. ./. msg systems ag
76 Antragsteller 
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Jürgen Rieg, Rechtsanwälte KUHL CARL NORDEN BAUM
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster, 10785 Berlin

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VEDES AG: LG Nürnberg-Fürth bestätigt Abfindung in Höhe des Teilvergleichs

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der VEDES AG hat das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 29. Juni 2026 die Barabfindung auf EUR 23,50 erhöht (wie bereits in dem Teilvergleich festgelegt): https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/03/bekanntmachung-des-teilvergleichs-zum.html

Das Landgericht bestätigte diese vergleichsweise Erhöhung: 

"Die von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung wird auf 23,50 € festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 11.12.2021 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen."

Lediglich drei Antragsteller sind dem Teilvergleich nicht beigetreten. Diese hatten nach Aufforderung durch das Gericht keine weiteren Einwendungen erhoben. Das Landgericht wies daher die Spruchanträge zurück und sprach keine Kostenerstattung aus.

Das Landgericht begründete dies wir folgt: 

"Die Barabfindung war insgesamt auf den Betrag, auf den sich fast alle Antragsteller mit der Antragsgegnerin geeinigt haben, festzusetzen. (Neuer) Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist der Barabfindungsbetrag aus dem Teilvergleich. Soweit der Antragsteller zu 15 diesen für zu niedrig hält, hätte er konkrete Einwendungen gegen die Höhe dieses Betrags erheben können, was er nicht getan hat. (...)

Die Kostenentscheidung beruht auf § 15 SpruchG. Hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, die mit keinem Erfolg nach einem Mehrheitsvergleich das Verfahren fortgesetzt haben, entspricht es nicht der Billigkeit, diese der Antragsgegnerin aufzuerlegen. Vielmehr haben diese Antragsteller die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen (vgl. BeckOGK/Drescher, 1.2.2026, SpruchG § 15 Rn. 24, m.w.N.)."

Gegen den Beschluss kann noch innerhalb von einem Monat Beschwerde eingfelegt werden. 

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 29. Juni 2026, Az. 1 HK O 405/22
Hoppe, M. u.a. ./. VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eG
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Markus Jaeckel, 81927 München

Trade Republic führt neue Handelstechnologie ein: Bestpreis-Ausführung unter allen relevanten Börsen, Direktpreis-Orders an 30 globalen Handelsplätzen und ein neues Web Terminal für aktive Anleger.

Corporate News der Trade Republic Bank GmbH

- Orders werden automatisch zum Bestpreis unter allen relevanten Börsen gegen Trade Republic ausgeführt. Trade Republic ermittelt dabei den besten verfügbaren Preis unter alle relevanten Börsen, unabhängig von der Ordergröße.

- Mit der neuen Plattform können Kunden über Direktpreis gezielt aus 30 Börsen wählen, darunter Xetra, Euronext und Nasdaq – für Market-, Limit- und Stop-Orders.

- Maximale Transparenz durch kostenlose Live-Daten: Kunden sehen das aggregierte Orderbuch in Echtzeit und können es direkt in der App mit dem Orderbuch einzelner Börsen vergleichen.

- Die neue Technologie eröffnet ein neues Geschäftsfeld: Trade Republic startet das Web Terminal für aktive Anleger mit professionellem Charting, Screenern und Live-Marktdaten, ohne zusätzliche Kosten.


Berlin, 2. Juli 2026. Trade Republic führt eine vollständig neue Handelstechnologie ein, die Kunden unmittelbar zugutekommt. Der neue Bestpreis Algorithmus ermittelt automatisch den günstigsten Kaufkurs und den besten Verkaufskurs. Grundlage ist ein aggregiertes Orderbuch, das Preise über alle relevanten liquiden Börsen zusammenführt, für jede Ordergröße und ohne zusätzliche Kosten. Ergänzend dazu führt Trade Republic den neuen Direktpreis ein. Kunden können für jede Order gezielt aus 30 Börsen wählen, darunter Xetra, Euronext und Nasdaq. Die App zeigt dazu Live-Daten des aggregierten Orderbuchs sowie die Orderbücher einzelner Börsen kostenlos an. Trade Republic führt darüber hinaus das selbstgebaute Web Terminal ein. Aktive Anleger erhalten damit Zugang zu professionellem Charting, Screenern und Live-Marktdaten, ohne zusätzliche Kosten.

„Was unsere Ingenieure entwickelt haben, ist ein bedeutender Schritt für unsere Kunden. Wir verbinden sie mit 30 globalen Börsen, verarbeiten Live-Marktdaten in Echtzeit und übersetzen komplexe Marktinfrastruktur in eine einfache Produkterfahrung", sagt Christian Hecker, Mitgründer von Trade Republic. „Mit über 10 Millionen Kunden können wir Menschen Zugang zu Tools und Marktinfrastruktur geben, die bislang institutionellen Investoren, Banken und Hedgefonds vorbehalten waren. Das ist für uns der Kern der Demokratisierung des Investierens."

Orders werden zum Bestpreis unter alle relevanten Börsen gegen Trade Republic ausgeführt. Der Bestpreis wird durch den Vergleich handelbarer Echtzeitkurse ermittelt. Kunden zahlen dabei weiterhin nur 1 € Abwicklungspauschale pro Trade (zzgl. Fremdkosten und Spreads).

Für mehr Transparenz führt Trade Republic ein globales Orderbuch ein, das Geld- und Briefkurse über alle Börsen hinweg anzeigt. Kunden, die ihren Handelsplatz selbst wählen möchten – etwa Xetra, Euronext, NYSE oder Nasdaq – können Direktpreis Orders für 2 € pro Trade platzieren, unabhängig der Ordergröße.

Zeitgleich mit der neuen Handelsinfrastruktur startet Trade Republic das Web Terminal – ein neues Web-Trading Angebot für aktive Anleger. Ohne zusätzliche Kosten stehen professionelles Charting, individuell anpassbare Workspaces, Aktien- und Derivate-Screener, Portfolio-Analysen und Live-Marktdaten für wichtige Börsen zur Verfügung.

Mit dem Zugang zu 30 Börsen, automatischer Bestpreis-Ausführung, transparenten Preisinformationen und professionellen Analyse-Tools setzt Trade Republic seine Mission fort, allen Europäern einen einfachen, fairen und transparenten Zugang zum Finanzsystem zu ermöglichen, um langfristig Vermögen aufzubauen.

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Anpassung der Prognose für das Jahr 2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Trade Republic Bank GmbH hat heute mitgeteilt, dass sie eine neue Handelstechnologie einführt, bei der Orders automatisch zum Bestpreis unter allen relevanten Börsen gegen Trade Republic ausgeführt werden.

Lang & Schwarz hat diese Nachricht zur Kenntnis genommen. Nach derzeitiger Einschätzung der Gesellschaft wird sich die Entscheidung von Trade Republic, den Orderflow anders zu verteilen, auf das Geschäft der Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG und damit auch auf das Ergebnis aus der Handelstätigkeit sowie mittelbar auf das Konzernergebnis auswirken.

Auf Jahresbasis rechnet Lang & Schwarz aufgrund dessen auf Konzernebene nunmehr mit einem leichten bis allenfalls moderaten Rückgang des Ergebnisses aus der Handelstätigkeit gegenüber dem Vorjahr. Nach aktueller Einschätzung wird das Ergebnis aus der Handelstätigkeit im Jahr 2026 immer noch über dem Handelsergebnis aus dem Jahr 2024 liegen.

Das Ergebnis aus der Handelstätigkeit (Zinsergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zzgl. Provisionsergebnis und Handelsergebnis) hat im zweiten Quartal 2026 etwa EUR 32 Mio. (zweites Quartal 2025: EUR 25 Mio.) betragen.

Lang & Schwarz treibt aktiv die Planung und Umsetzung eines zusätzlichen Handelsmodells unter Einbindung mehrerer namhafter Wertpapierdienstleistungsunternehmen voran. Ziel ist es, das bestehende Handels- und Plattformangebot von Lang & Schwarz zu ergänzen und zusätzliche Liquidität zu erschließen (siehe hierzu Ad-hoc-Mitteilung vom 23. März 2026).

Mittwoch, 1. Juli 2026

BigRep SE genehmigt den Verkauf der BigRep GmbH und die anschließende Liquidation der Gesellschaft, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aktionäre

Veröffentlichung einer Insiderinformation (unverbindliche Übersetzung)  

Luxemburg/Berlin, 29. Juni 2026 – Die BigRep SE („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft heute beschlossen haben, (i) den Verkauf aller von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an ihrer Tochtergesellschaft BigRep GmbH an De Krassny GmbH, die Koehler Invest GmbH und die HAGE Holding GmbH (der „Verkauf“), (ii) den Abschluss eines damit verbundenen Aktienkaufvertrags, (iii) die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zum Zweck der Genehmigung des Verkaufs und, anschließend, die Eröffnung des Liquidationsverfahrens der Gesellschaft sowie die Bestellung eines Liquidators zur Verwertung aller übrigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (die „Liquidations-Hauptversammlung“), und (iv) die Dekotierung der öffentlich gehandelten Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse. 

Der Verkauf erfolgt zum fairen Marktwert auf der Grundlage einer unabhängigen Bewertung der BigRep GmbH.

Nach Abschluss des Verkaufs beabsichtigt die Gesellschaft, ihre freiwillige Liquidation gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung sowie die Dekotierung der öffentlich gehandelten Aktien der Gesellschaft vorzunehmen.

Der Abschluss des Verkaufs und die Liquidation der Gesellschaft stehen unter anderem unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre zum Verkauf auf der Liquidationshauptversammlung vor der Genehmigung der Eröffnung der Liquidation der Gesellschaft in derselben Versammlung sowie der Erfüllung der üblichen Bedingungen.

Nach der Verwertung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird ein etwaiger verbleibender Vermögens- oder Erlösüberschuss gemäß geltendem Recht an die Aktionäre ausgeschüttet.

Freshfields berät Nagarro beim Übernahmeangebot von Persistent Systems und Abschluss eines Business Combination Agreement

Pressemitteilung von Freshfields vom 29. Juni 2026

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die im TecDAX und SDAX gelistete Nagarro SE, einen weltweit führenden Anbieter von KI-gestütztem Digital Engineering, beim Abschluss einer Zusammenschlussvereinbarung („Business Combination Agreement“) mit dem indischen Technologiedienstleister Persistent Systems Limited („Persistent“) beraten. Persistent ist an der Bombay Stock Exchange und der National Stock Exchange of India börsennotiert. Freshfields berät Nagarro zudem umfassend im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Galaxy Germany Holding SE (die „Bieterin“), einer Tochtergesellschaft von Persistent, an alle Nagarro-Aktionäre.

Der Zusammenschluss von Persistent und Nagarro soll eine strategische Ergänzung schaffen: Er verbindet die Führungsposition von Persistent im Bereich KI-gestützter Engineering-Lösungen, seine nordamerikanische Präsenz und sein enges Partnernetzwerk mit dem europäischen Geschäft von Nagarro sowie mit Nagarros komplementären Branchen-Vertikalen, KI-Expertise sowie ERP- und CX-Kompetenz.

Die Bieterin beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gegen Barzahlung für alle ausstehenden Nagarro-Aktien in Höhe von 81,00 Euro in bar pro Nagarro-Aktie abzugeben. Dies entspricht einem Aufschlag von ca. 94 Prozent auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der Nagarro-Aktie in den letzten drei Monaten bis einschließlich 25. Juni 2026 und einem Aufschlag von ca. 140 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs am 25. Juni 2026. Basierend auf der Barabfindung beläuft sich der Wert des Übernahmeangebots auf ca. 1,05 Milliarden Euro, bei einer Unternehmensbewertung von ca. 1,36 Milliarden Euro. Durch den geplanten Zusammenschluss würde ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich des KI-gesteuerten Digital Engineering entstehen, mit einem Umsatz von ca. 2,9 Milliarden US-Dollar und mehr als 46.000 Mitarbeitern in über 40 Ländern.

Freshfields berät Nagarro in allen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen sowie regulatorischen Aspekten dieser für die KI-Branche wegweisenden Transaktion. Freshfields berät zudem Mitglieder des Vorstands von Nagarro, die ihre privat gehaltenen Aktienpakete im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots einliefern wollen, zu allen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Das öffentliche Übernahmeangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien, einschließlich der Aktien in Höhe von ca. 20 Prozent, die im Rahmen eines Aktienkaufvertrags mit der Lantano Beteiligungen GmbH, dem Investmentvehikel des größten Aktionärs von Nagarro, erworben wurden. Der Abschluss der Transaktion wird für das 4. Quartal 2026 bzw. das 1. Quartal 2027 erwartet, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen und anderer üblicher Bedingungen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Nagarro unterstützen die Transaktion und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der vom Bieter zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, den Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG die Annahme des Angebots zu empfehlen. Freshfields wird den Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro auch bei der Erstellung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme beraten.

Das Freshfields-Team wird von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt geleitet, hierbei unterstützt von Principal Associate Dr. Jean Mohamed (beide Hamburg, Gesellschaftsrecht/M&A und Kapitalmarktrecht).

Das Freshfields-Team umfasst zudem die Associates Dr. Jan-Willem Koldehofe, Dr. Alexandra Harf, Dr. Felix Schüßler (alle Hamburg, Gesellschaftsrecht/M&A und Kapitalmarktrecht), die Partner Dr. Dominic Divivier (Düsseldorf) und Dr. Uwe Salaschek, Principal Associate Dr. Malte Symann und Associate Philipp Dimas (alle Kartellrecht, Berlin), Partnerin Dr. Judith Römer und Principal Associate Dr. Severin Pretzel (beide Arbeitsrecht, Hamburg), Counsel Dr. Philipp Roos und Associate Vincent Fischer (beide Datenschutz, Düsseldorf), Partner Dr. Robin Helmke und Associate Judith Bremer (beide Finance, Frankfurt).

Inhouse wird die Übernahme rechtlich von Alexander Gebert (Director Group Legal & Compliance) und Anne Kurschewitz (Corporate Legal Counsel) betreut.

Teams unter Federführung von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt haben Nagarro in den vergangenen fünf Jahren bei bestimmten M&A-Projekten sowie in gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten beraten, darunter auch bei der Beratung zu strategischen Shareholder-Value-Optionen.

ams-OSRAM AG: ams OSRAM schließt den Verkauf seines Geschäfts mit nicht-optischen Analog-/Mixed-Signal-Sensoren an Infineon für 570 Millionen Euro in bar ab

Corporate News

Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (1. Juli 2026) – ams OSRAM schließt den Verkauf seines Geschäfts mit nicht-optischen Analog-/Mixed-Signal-Sensoren an Infineon für 570 Millionen Euro in bar ab.

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Transaktion haben wir einen entscheidenden Schritt zur Stärkung unserer Bilanz getan und gleichzeitig unseren strategischen Fokus weiter geschärft, um den weltweit führenden Anbieter im Bereich der digitalen Photonik aufzubauen“, sagte Aldo Kamper, CEO von ams OSRAM. „Die Veräußerung ermöglicht es uns, unsere Ressourcen konsequent auf unser Kerngeschäft und unsere Wachstumschancen zu konzentrieren. Zudem sind wir überzeugt, dass Infineon ein attraktives Zuhause für das veräußerte Geschäft und die übergehenden Mitarbeiter bietet.“

Verstärkte strategische Ausrichtung auf das Kerngeschäft Photonik


Am 4. Februar stellte ams OSRAM seine strategische Neuausrichtung vor und formulierte den Anspruch, sich zu einem fokussierten Halbleiter-Photonics-Unternehmen mit führender Position im Bereich Digital Photonics zu entwickeln.

Digital Photonics umfasst die Digitalisierung von Lichtemission und Lichtdetektion durch die Kombination fortschrittlicher, pixelbasierter Emitter und Sensoren einschließlich dazugehöriger Kontroll-ICs. Dies ermöglicht stärker integrierte und differenzierte Produkte, eröffnet eine Reihe mittelfristiger Wachstumschancen und unterstützt die neuen Finanzziele für 2030. Die Transaktion, mit deren Abschluss eine Barzahlung in Höhe von 570 Millionen Euro fällig war, ist ein weiterer Schritt in der umfassenden Neuausrichtung des Portfolios von ams OSRAM auf die Kernwachstumsbereiche im Bereich Digital Photonics und unterstützt den Plan zum beschleunigten Schuldenabbau.

Über ams OSRAM

Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu bieten.

„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung bis hin zu Medizin- und Consumer‑Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).

Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com

ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

ams OSRAM auf Social Media folgen: >LinkedIn >YouTube

Freshfields berät MSC zum Squeeze-out der HHLA-Minderheitsaktionäre im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der Stadt Hamburg

Pressemitteilung von Freshfields vom 30. Juni 2026

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die MSC Mediterranean Shipping Company SA (MSC), Schweiz, das weltweit größte Containerschifffahrtsunternehmen, im Rahmen ihrer strategischen Partnerschaft mit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) umfassend zum Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), der größten Hafenterminalbetreiberin in Hamburg, beraten.

Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH), ein Gemeinschaftsunternehmen von FHH und MSC, hatte als Hauptaktionärin der HHLA ein Squeeze-out-Verlangen gemäß § 327a Aktiengesetz an die HHLA gerichtet. Die Hauptversammlung der HHLA hat am 11. Juni 2026 mit einer Mehrheit von 99,54 % der abgegebenen Stimmen den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HHLA gegen Gewährung einer von PoH festgelegten angemessenen Barabfindung in Höhe von 21,16 Euro je A-Aktie beschlossen. Der Squeeze-out wird mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister wirksam und wird den vollständigen Erwerb des Teilkonzerns Hafenlogistik der HHLA durch die PoH abschließen, dessen Bewertung auf Grundlage der Barabfindung ca. 1,5 Milliarden Euro beträgt.

Freshfields berät MSC umfassend zu sämtlichen rechtlichen Aspekten des Squeeze-out sowie zu dem Gemeinschaftsunternehmen mit FHH, insbesondere zur Vorbereitung des Squeeze-out und der entsprechenden Dokumentation gemeinsam mit den rechtlichen Beratern der FHH.

Freshfields berät MSC seit 2023 zu der strategischen Partnerschaft zwischen der FHH und MSC in Bezug auf HHLA, einschließlich dem öffentlichen Übernahmeangebot von MSC, der Errichtung von PoH als Gemeinschaftsunternehmen und den entsprechenden Vereinbarungen zwischen der FHH und MSC sowie dem anschließenden weiteren Beteiligungsaufbau an der HHLA.

Das Freshfields-Team wird von den Partnern Prof. Dr. Christoph H. Seibt und Dr. Patrick Cichy geleitet und umfasst zudem Principal Associate Valentin Müller und Associate Dr. Jannik L. Maas (alle Corporate/M&A, Hamburg).

Stimmrechtsmitteilung der Enapter AG: Jeffrey Yass stockt auf 29,57 % auf

Laut der heutigen Stimmrechtsmitteilung der Enapter AG hält Jeffrey Yass über die CVI Investments, Inc. und die Heights Capital Management, Inc. nunmehr 29,57 % der Stimmrechte nach zuletzt gemeldeten 25,83 %.

Die SMAG Mobile Antenna Masts AG gibt die Preisspanne und die Angebotsstruktur für ihren geplanten Börsengang bekannt

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER RECHTSORDNUNG, IN WELCHER DER VERTRIEB ODER DIE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

- Preisspanne für den geplanten Börsengang beträgt zwischen 46,00 EUR und 54,00 EUR pro Aktie

- Angebot von bis zu 650.000 neu ausgegebenen Aktien aus einer Kapitalerhöhung, bis zu 1.800.000 bestehenden Aktien des verkaufenden Aktionärs SMAG Group GmbH sowie bis zu 367.500 bestehenden Aktien aus dem Bestand des Verkaufenden Aktionärs im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption

- Gesamtangebotsvolumen (einschließlich vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option) zwischen ca. 129,6 Mio. EUR und 152,1 Mio. EUR

- Streubesitz von ca. 49,9 % des Grundkapitals der Gesellschaft nach dem Börsengang, unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option

- Die Angebotsfrist wird voraussichtlich am 2. Juli 2026 beginnen und am 8. Juli 2026 enden

- Der erste Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale-Segment) wird voraussichtlich am oder um den 13. Juli 2026 stattfinden

- Angestrebter Nettoerlös von rund 30,5 Mio. EUR aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung strategischer Wachstumsinitiativen, darunter Investitionen in Automatisierungstechnologien, den Ausbau der Produktionskapazitäten und die Erweiterung der Vertriebsorganisation der Gesellschaft sowie zur Stärkung der Betriebskapitalposition und der allgemeinen finanziellen Flexibilität

Salzgitter, Deutschland, 1. Juli 2026 – Die SMAG Mobile Antenna Masts AG („SMAG“ oder die „Gesellschaft“), ein etablierter Entwickler und Hersteller von einsatzkritischen mobilen Mastsystemen für Militär- und Verteidigungsanwendungen, gibt heute eine Preisspanne von 46,00 EUR bis 54,00 EUR pro Aktie (die „Preisspanne“) für ihren geplanten Börsengang (das „Angebot“) bekannt. Der endgültige Angebotspreis wird im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das voraussichtlich am 2. Juli 2026 beginnt und am 8. Juli 2026 endet. Der erste Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale-Segment) wird voraussichtlich am oder um den 13. Juli 2026 stattfinden.

Das Angebot umfasst bis zu 650.000 neu ausgegebene Aktien aus einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft, bis zu 1.800.000 bestehende Aktien, die von der SMAG Group GmbH (der „Verkaufende Aktionär“), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der AEQUITA SE & Co. KGaA („AEQUITA“) verkauft werden, sowie aus bis zu 367.500 weiteren bestehenden Aktien aus dem Bestand des Verkaufenden Aktionärs im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption, was ca. 15 % des Basisangebotsvolumens entspricht. Basierend auf dem Mittelwert der Preisspanne beläuft sich das gesamte Emissionsvolumen (unter der Annahme der vollständigen Ausübung einer üblichen Greenshoe-Option) auf rund 140,9 Mio. EUR, was einer Marktkapitalisierung von rund 282,5 Mio. EUR entspricht. Nach dem Angebot und unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option wird AEQUITA (über den Verkaufenden Aktionär) eine Beteiligung von ca. 50,1 % an der Gesellschaft halten, und der Streubesitz wird voraussichtlich ca. 49,9 % betragen. Der Verkaufende Aktionär und die Gesellschaft haben sich zu üblichen Lock-up-Vereinbarungen mit marktüblichen Ausnahmen verpflichtet, die aus einer ersten Lock-up-Frist von sechs Monaten nach dem Angebot und einer weiteren Lock-up-Frist von zusätzlichen sechs Monaten danach bestehen, auf die der Sole Global Coordinator (wie nachstehend definiert) verzichten kann.

„Wir sehen ein außergewöhnlich starkes strukturelles Nachfrageumfeld für missionskritische mobile Verteidigungskommunikationsinfrastruktur. Der sprunghafte Anstieg der Verteidigungsausgaben in Europa, der durch die Leistungsverpflichtungen der NATO und Deutschlands ‚Zeitenwende‘ begründet ist, treibt ein nachhaltiges, langfristiges Beschaffungswachstum gerade in den Programmen voran, in denen SMAG eingebunden ist. Mit unserer einzigartigen Position als führender Hersteller von selbsttragenden mobilen Mastsystemen, einem Gesamtauftragsbestand von 1,4 Milliarden EUR[1] und klaren mittelfristigen Zielen verfügen wir über eine starke operative Basis und eine hervorragende Umsatzprognose. Als börsennotiertes Unternehmen beabsichtigen wir, Investitionen in Produktionskapazitäten und die internationale Expansion zu beschleunigen und die vor uns liegenden bedeutenden Wachstumschancen konsequent zu nutzen.“

Ulrich Feindt, Vorstandsvorsitzender (CEO) der SMAG Mobile Antenna Masts AG

Die Gesellschaft rechnet damit, aus der Ausgabe von bis zu 650.000 neuen Aktien auf Basis des Mittelwerts der Preisspanne einen Nettoerlös von rund 30,5 Mio. EUR zu erzielen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös zur Finanzierung folgender Maßnahmen zu verwenden: (i) Investitionen in Automatisierungstechnologien zur Steigerung der Produktionseffizienz und des Durchsatzes; (ii) den Ausbau der Produktionskapazitäten, einschließlich der geplanten Erweiterung der Produktionsfläche am Standort Salzgitter auf mehr als 20.000 Quadratmeter bis Ende 2027; (iii) den Ausbau der Vertriebsorganisation und der internationalen Vertriebsinfrastruktur der Gesellschaft; sowie (iv) die Stärkung der Betriebsmittelfinanzierung und der allgemeinen finanziellen Flexibilität der Gesellschaft, um das beschleunigte Wachstum angesichts des erheblichen Gesamtauftragsbestands zu unterstützen.

WEITERE DETAILS ZUM ANGEBOT

Alle Einzelheiten zum Angebot werden im Wertpapierprospekt dargestellt, der voraussichtlich noch heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gebilligt und anschließend auf der Website der Gesellschaft unter www.smag.de im Bereich „IPO“ veröffentlicht wird.

Vorbehaltlich der Billigung des Prospekts wird die Angebotsfrist voraussichtlich am 2. Juli 2026 beginnen und am 8. Juli 2026 um 12:00 Uhr (MESZ) für Privatanleger sowie um 17:00 Uhr (MESZ) für institutionelle Anleger enden. Privatanleger werden voraussichtlich ab dem 6. Juli 2026 über die DirectPlace®-Zeichnungsfunktion der Frankfurter Wertpapierbörse Kaufaufträge für das öffentliche Angebot in Deutschland einreichen können. Der endgültige Angebotspreis und die endgültige Anzahl der im Rahmen des Börsengangs zu platzierenden Aktien werden im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens ermittelt und voraussichtlich am oder um den 8. Juli 2026 festgelegt sowie in einer gesonderten Veröffentlichung bekannt gegeben. Der Handel mit den Aktien wird voraussichtlich am oder um den 13. Juli 2026 beginnen. Die Lieferung der zugeteilten Aktien wird voraussichtlich am oder um den 14. Juli 2026 erfolgen.

Die Aktien der Gesellschaft sollen unter dem Tickersymbol 1SMA (ISIN: DE000A42FR12) an der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale-Segment) gehandelt werden.

Im Zusammenhang mit dem Angebot fungiert Cantor als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.

ANMERKUNGEN

[1] Der Gesamtauftragsbestand setzt sich aus dem rollierenden 12-Jahres-Festauftragsbestand, dem Rahmenauftragsbestand und dem Soft-Auftragsbestand zusammen. Der Festauftragsbestand stellt in Bezug auf wirtschaftlich vereinbarte Kundenverträge und abgeschlossene bzw. eingegangene Bestellungen den Teil des damit verbundenen Transaktionspreises dar, für den der Umsatz noch nicht erfasst wurde. Der Rahmenauftragsbestand umfasst wirtschaftlich vereinbarte Rahmenverträge mit festen Jahresvolumina oder Volumenschätzungen auf der Grundlage von Kundeninformationen oder historischen Abrufen über die gesamte Vertragslaufzeit, die für die Laufzeit des Rahmenvertrags verbucht werden. Der Soft-Auftragsbestand umfasst geschätzte Volumina potenzieller Projekte mit Alleinbeauftragung sowie potenzielles Folgegeschäft bis 2032 auf der Grundlage öffentlicher Informationen und Kundenangaben, die für den Zeitraum vom ersten Quartal 2026 bis zum vierten Quartal 2032 verzeichnet wurden (d.h. nicht vertraglich gesicherte Auftragsvolumina).

ÜBER DAS UNTERNEHMEN

Die 1974 gegründete SMAG Mobile Antenna Masts AG mit Hauptsitz in Salzgitter, Deutschland, ist ein etablierter Entwickler und Hersteller von missionskritischen mobilen Mastsystemen für Militär- und Verteidigungsanwendungen und erzielt nahezu ihren gesamten Nettoumsatz im Verteidigungsbereich. SMAG ist ein führender europäischer Spezialhersteller von selbsttragenden, abspannfreien mobilen Antennenmastsystemen für militärische Anwendungen. Die SMAG Mobile Antenna Masts AG ist ein zuverlässiger Partner für mehr als 50 führende Rüstungsunternehmen, Erstausrüster und Regierungsbehörden weltweit, darunter 15 NATO-Streitkräfte, und beschäftigt rund 170 Mitarbeiter.

Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils geltenden Fassung (die "Prospektverordnung") dar und bezieht sich auf die Absicht der SMAG Mobile Antenna Masts AG (die "Gesellschaft"), einen Börsengang durchzuführen. Diese Bekanntmachung stellt keinen Prospekt dar und ist auch nicht Teil eines Prospekts.   (...)

PSI Software SE und Warburg Pincus: Alle regulatorischen Freigaben für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot erhalten; Abwicklung erfolgt in Kürze

Corporate News

- Alle regulatorischen Freigaben erteilt und damit alle Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erfüllt

- Abwicklung des Angebots erfolgt innerhalb der nächsten zehn Bankarbeitstage

- Aktionäre erhalten 45,00 EUR in bar für jede angediente PSI-Aktie

- Strategische Partnerschaft stärkt die Rolle der PSI als Anbieterin von kritischer Energie- und Industriesoftware

- Delisting der PSI-Aktien soll so bald wie rechtlich und praktisch möglich durchgeführt werden

Berlin, 1. Juli 2026 – PSI Software SE („PSI“ oder die „Gesellschaft“) (Prime Standard, ISIN: DE000A0Z1JH9, angediente Aktien: ISIN DE000A0HMWM7, Börsenkürzel: PSAN), ein weltweit führender Hersteller von Industriesoftware für die Steuerung und Optimierung komplexer Systeme und Prozesse in den Bereichen Energie, Produktion und Logistik, und Zest Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (zusammen „Warburg Pincus“ oder die „Bieterin“), haben heute bekannt gegeben, dass alle Bedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) erfüllt wurden, einschließlich aller erforderlichen regulatorischen Freigaben. Infolgedessen wird das Angebot innerhalb der nächsten zehn Bankarbeitstage abgewickelt.

Bis zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus 82,33 Prozent aller ausstehenden PSI-Aktien gesichert. Dies umfasst die im Rahmen des Angebots angedienten Aktien, die bereits von der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnden Personen gehaltenen Aktien sowie die außerhalb des Angebots im Rahmen von Aktienkaufvereinbarungen gesicherten Aktien.

Starke Partnerschaft für künftiges Wachstum

Mit der Erfüllung aller Angebotsbedingungen wurde ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der strategischen Partnerschaft, die im Investment Agreement vom 12. Oktober 2025 vereinbart wurde, erreicht.

Gemäß dem Investment Agreement hat sich Warburg Pincus verpflichtet, die laufende Entwicklung der PSI und die Umsetzung ihrer aktuellen Unternehmensstrategie zu unterstützen. Dazu zählen die Transformation der PSI, Weiterentwicklung der industriellen KI, Stärkung der Marktposition und internationalen Expansion sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel für organisches Wachstum und M&A-Aktivitäten.

Die Partnerschaft soll die Rolle der PSI als vertrauenswürdige Technologiepartnerin für Versorger, Netzbetreiber und Industriekunden weiter stärken. Durch die Bereitstellung von langfristigem Kapital und strategischer Unterstützung will Warburg Pincus PSI dabei unterstützen, Investitionen in die nächste Generation von Netzleittechnik, industrieller Optimierung und Cybersecurity-Fähigkeiten zu beschleunigen. Dadurch kann PSI Kunden bei der Bewältigung der steigenden Anforderungen infolge der Energiewende, der Dezentralisierung und der Digitalisierung noch besser unterstützen.

Auch unter der neuen Eigentümerstruktur bleibt ausschließlich PSI, gemeinsam mit ihren Kunden, für den Umgang mit sensiblen Kunden- und Infrastrukturdaten verantwortlich. Der Schutz von Kundendaten bleibt oberste Priorität. Sämtliche Datenschutz-, Cybersecurity- und vertraglichen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten unverändert fort. PSI verpflichtet sich weiter uneingeschränkt sicherzustellen, dass solche Daten geschützt sind und ausschließlich für diejenigen zugänglich sind, die zu ihrer Überwachung oder Verwaltung berechtigt sind.

Die Transaktion soll zudem die operative Resilienz und Innovationsfähigkeit der PSI stärken und damit die langfristige Zuverlässigkeit und Sicherheit kritischer Infrastruktur fördern, auf die Kommunen, Versorger und Industrieunternehmen in Deutschland, Europa und darüber hinaus angewiesen sind.

Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte: „Gemeinsam mit Warburg Pincus an unserer Seite schlagen wir ein neues Kapitel für PSI auf. Die Erfahrung, finanzielle Stärke und das globale Netzwerk von Warburg Pincus werden PSI dabei unterstützen, die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie zu beschleunigen und unsere Kunden bei der Bewältigung der zunehmenden Komplexität der Energiewende und industriellen Digitalisierung noch besser zu unterstützen. Gemeinsam sind wir gut aufgestellt, um unsere Transformation voranzutreiben, weiter zu expandieren, kontinuierlich in resiliente und sichere kritische Softwarelösungen zu investieren und unsere Position als führender Anbieter von KI-basierter Energie- und Industriesoftware zu stärken.“

Max Fowinkel, Managing Director Warburg Pincus Deutschland, Head of Technology Europe, kommentierte: „Die Warburg Pincus Funds freuen sich darauf, PSI in einer für die Energie- und Industriebranche wegweisenden Phase zu begleiten. Die starke Technologieplattform und die umfassende Branchenexpertise von PSI sind ein hervorragendes Fundament, auf dem das Unternehmen seine Transformation weiter vorantreiben kann – durch gezielte Investitionen in Innovation und strategische M&A-Aktivitäten. Gleichzeitig hat die Wahrung höchster Standards in der Datensicherheit oberste Priorität. Robert Klaffus und das PSI-Führungsteam haben die Erfahrung und die Vision, PSI als einen der führenden Anbieter von KI-basierter Energie- und Industriesoftware weiterzuentwickeln – und die Warburg Pincus Funds werden diesen Weg langfristig unterstützen.“

Abwicklung des Angebots und nächste Schritte

Der Angebotspreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie wird den PSI-Aktionären, die ihre Aktien in das Angebot angedient haben, innerhalb der nächsten zehn Bankarbeitstage zur Auszahlung angewiesen. Weitere Informationen zur Abwicklung des Angebots sind unter https://offer-power.com verfügbar.

Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, die PSI-Aktien so bald wie rechtlich und praktisch möglich von der Börse zu nehmen. Der Vorstand der PSI hält die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des öffentlichen Kapitalmarktumfelds für vorteilhaft für das Unternehmen, und unterstützt – vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten – das von Warburg Pincus beabsichtigte Delisting.

Über PSI

Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de 

Über Warburg Pincus 

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 100 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.100 Unternehmen investiert. 

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält weltweit 15 Büros. Weitere Informationen unter www.warburgpincus.com und auf LinkedIn oder YouTube.  

Dienstag, 30. Juni 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor AG: Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2020 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der First Sensor AG (als beherrschter Gesellschaft) mit der TE-Tochtergesellschaft TE Connectivity Sensors Germany Holding AG hatte das LG Berlin II einen Anhörungstermin auf den 13. Oktober 2026 angesetzt. Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Gutachter, Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, c/o IVA Valuation & Advisory AG, angehört werden. 

Das Landgericht hat nunmehr den Gutachter gebeten, zur Vorbereitung der Anhörung eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Der Sachverständige soll folgende Punkte klären:

"a) Für die Plausibilisierung der Unternehmensplanung habe keine ausreichenden Datengrundlage zur Verfügung gestanden, da es zum einen an differenzierten Planungsrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Gesellschaft gefehlt habe und zum anderen auch kein Preis-/Mengengerüst existiert habe. Jedenfalls seien entsprechende Daten dem Sachverständigen von der Gesellschaft beziehungsweise der Antragsgegnerin nicht zur Verfügung gestellt worden.

b) Bei der Plausibilisierung der Unternehmensplanung sei die besondere Marktposition der First Sensor nicht hinreichend berücksichtigt worden. So bestehe in vielen Fällen spezifisch entwickelter Produkte für die Kunden keine Möglichkeit einer kurzfristigen Ersatzbeschaffung am Markt, was sich auf die Preissetzungsmacht auswirke. Zukünftige Entwicklungschancen, etwa im Bereich des IoT, seien nicht ausreichend in die Planung eingeflossen.

c) Die von der Gesellschaft angenommene Wachstumsgrenze durch eine vollständige Auslastung der Fertigungskapazitäten sei weiterhin nicht nachvollziehbar. Dem entgegenlaufend würden in der Planung Kosten für Erweiterungsinvestitionen aus der Vergangenheit fortgeschrieben.

d) Die zum Stichtag zu erwartende Markterholung nach der Pandemie sei zu pessimistisch gesehen worden. Vor allem finde sich keine belastbare Grundlage für die Annahme, dass langfristig nicht dauerhaft das zuvor angenommene Margenniveau von 20,6 % erreichen lassen würde.

e) Der im Kapitalisierungszinssatz verwendete Betafaktor müsse sich stärker am eigenen Vergangenheitsbeta der Gesellschaff orientieren zumal die in der Peer Group zusammengefassten Unternehmen weder von ihrem Produktportfolio noch ihrer Marktstellung mit der First Sensor hinreichend vergleichbar seien.

f) Der Wachstumsabschlag sei zu niedrig angesetzt, da die vorgenommenen Abschläge nicht gerechtfertigt seien.

g) Der Verrentungszinssatz für die Ausgleichszahlung sei wegen unzutreffenden Annahmen bezüglich des Credit Spread falsch berechnet worden."

TE Connectivity hat eine Ausgleichszahlung für jedes volle Geschäftsjahr der First Sensor in Höhe von brutto EUR 0,56 und eine Barabfindung in Höhe von EUR 33,27 je First Sensor-Aktie angeboten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/07/abfindungsangebot-die-auenstehenden.html

LG Berlin II, Az. 102 O 54/20 SpruchG
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. TE Connectivity Sensors Germany Holding AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, NEUWERK Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Freshfields PartG mbB, 60322 Frankfurt am Main

Mehrheitsbeteiligung an der Northern Data AG

Northern Data AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 AktG

• Herr Christopher Pavlovski (geboren am 16. August 1983), c/o RUM Group Inc., 444 Gulf of Mexico Drive, Longboat Key, 34228 Florida. USA,

• RUM Group Inc., 444 Gulf of Mexico Drive, Longboat Key, 34228 Florida. USA,

• Rumble Cloud Inc., 444 Gulf of Mexico Drive, Longboat Key, 34228 Florida. USA,

• Rumble Freedom First Holding Limited, 32 Molesworth Street, Dublin 2, Irland, und

• Rumble Deutschland AG, c/o Blitzstart Services GmbH, Maximiliansplatz 17, 80333 München,

haben uns gemäß §§ 20 Abs. 1 und 4, 16 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils - der Rumble Deutschland AG gemäß § 16 Abs. 1 AktG und den übrigen mitteilenden Unternehmen kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die unmittelbar der Rumble Deutschland AG gehören - und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, unmittelbar (im Falle der Rumble Deutschland AG) bzw. mittelbar (im Falle der übrigen mitteilenden Unternehmen) mehr als der vierte Teil (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 AktG) der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung (Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an der Northern Data AG gehört.

Die Zurechnung der Aktien, die unmittelbar der Rumble Deutschland AG gehören, zu den übrigen hiermit mitteilenden Unternehmen, erfolge jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgende (absteigend dargestellte) Beteiligungskette:

• Herr Christopher Pavlovski,

• RUM Group Inc.,

• Rumble Cloud Inc.,

• Rumble Freedom First Holding Limited, und

• Rumble Deutschland AG. 

Frankfurt am Main, im Juni 2026

Northern Data AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Juni 2026

Angebotsunterlage für Aktien der HUGO BOSS AG veröffentlicht

Die Frasers Group plc hat den Aktionären der HUGO BOSS AG - wie kürzlich angekündigt - ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von 38,00 Euro je Aktie der HUGO BOSS AG unterbreitet. Die Annahmefrist beginnt am 25. Juni 2026 und endet am 27. Juli 2026.

Zu der Angebotsunterlage der Frasers Group plc vom 25. Juni 2026 auf der Webseite der Bafin:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/HUGO_BOSS.html

BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 30. Juni 2026 – Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine grundsätzliche Verständigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG erreicht. Die Grundsatzverständigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird weiter detailliert werden. Bis Herbst 2026 soll die Grundsatzverständigung in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung überführt werden, die wiederum der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der Großaktionäre und sämtlicher Finanzierungspartner der ursprünglichen Sanierungsvereinbarung bedarf.

Die Grundsatzverständigung sieht unter anderem eine Verlängerung des Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor. Zudem sollen die Finanzierungspartner zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein nachrangiges Instrument umwandeln (Nachranginstrument).

Zur Absicherung der Finanzierungspartner sollen die beiden Großaktionäre, die zusammen insgesamt rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten, jeweils ihre Aktien – vorbehaltlich einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – zunächst auf einen Treuhänder übertragen. Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen an die Großaktionäre zurück, wenn diese im Rahmen einer für 2029 geplanten Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen; der genaue Betrag wird auf Basis der dann aktuellen Unternehmensbewertung angepasst. Andernfalls ist der Treuhänder ermächtigt, die Aktien zu veräußern. Soweit das oben genannte Nachranginstrument nicht aus Erlösen aus der Kapitalerhöhung bzw. aus der Veräußerung der BayWa Aktien bis zum Ende des Sanierungszeitraums zurückgeführt werden kann, verzichten die Finanzierungspartner darauf. Auf den Treuhänder werden nur Aktien der beiden Großaktionäre übertragen. Die Vertretung der Großaktionäre im Aufsichtsrat bleibt dadurch unberührt. 

Die Grundsatzverständigung sieht ferner eine weitere Fokussierung der BayWa AG auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe vor. Der Geschäftsbereich Wärme und Mobilität soll bis zum Ende des Jahres 2029 veräußert werden. Die Erlöse sollen im Wesentlichen zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Zur Optimierung der Refinanzierungsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die beiden Kerngeschäftsbereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft überführt werden. Beide Geschäftsbereiche werden weiterhin – wie auch das Segment Baustoffe – operativ eigenständig geführt.

Der Vorstand der BayWa AG ist zuversichtlich, dass es auf Basis der jetzt vorliegenden Verständigung gelingen wird, bis zum Herbst 2026 den Abschluss einer rechtsverbindlichen neuen Sanierungsvereinbarung zu erreichen.

Im Rahmen der parallel laufenden Sanierung der BayWa r.e. AG wurde mit dem Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners („EIP“) vereinbart, sämtliche Anteile beider Gesellschafter an der BayWa r.e. AG an einen Transformations-Gesellschafter zu übertragen, der die Restrukturierung und anschließende Veräußerung der Beteiligung begleiten soll. Das führt zu der angestrebten Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG bei der BayWa AG. Beide Gesellschafter verzichten vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf bestehende Forderungen gegen die BayWa r.e. AG, partizipieren jedoch unverändert an Erlösen aus dem geplanten Verkauf.

Die Grundsatzverständigung zwischen der BayWa AG und den wesentlichen Finanzierungspartnern sieht vor, dass Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 900 Millionen Euro ausschließlich durch die nun in dieser Höhe erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der auf den Transformations-Gesellschafter übertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurückgeführt werden. Bei Mindererlösen wird der verbleibende Betrag Teil des oben genannten Nachranginstruments. 

Your Family Entertainment AG: YESFLIX Medien GmbH und Your Family Entertainment AG vereinbaren strategische Kooperation

PRESSEMITTEILUNG

Leipzig/München – Die YESFLIX Medien GmbH und die Your Family Entertainment AG (YFE) haben eine strategische Zusammenarbeit in den Bereichen Content, Vermarktung und Distribution vereinbart. Darüber hinaus führen beide Unternehmen Gespräche über einen möglichen Einstieg der YESFLIX Medien GmbH als Investor bei der YFE.

Ziel der Kooperation ist es, Familien und Kindern hochwertige, sichere und werteorientierte Medienangebote zugänglich zu machen. Die Partner verbindet die Überzeugung, dass Unterhaltung und Bildung Hand in Hand gehen und Medien einen positiven Beitrag zur Entwicklung junger Menschen leisten können.

Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen ausgewählte Inhalte der Your Family Entertainment AG über die Reichweiten und Plattformen von YESFLIX einem erweiterten Publikum zugänglich gemacht werden. Ergänzend werden gemeinsame Vermarktungs- und Kommunikationsmaßnahmen entwickelt.

Philipp Schall, Geschäftsführer der YESFLIX Medien GmbH:
“Die Your Family Entertainment AG verfügt über ein grossartiges Repertoir an qualitativ hochwertigen, sicheren und werteorientierten Content für Kinder und Familien. Besonders beeindruckt uns die Verbindung von Unterhaltung, Bildung und positiven Werten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam neue Wege zu entwickeln, um Kinder mit inspirierenden und edukativen Inhalten zu erreichen.”

Dr. Stefan Piëch, CEO der Your Family Entertainment AG:
“Die christlich geprägte Nutzergemeinschaft von YESFLIX versteht in besonderer Weise unseren Ansatz, Kinder durch beständige Werte, Verlässlichkeit und eine entschleunigte, altersgerechte Erzählweise in ihrer Entwicklung zu fördern. Gerade in einer schnelllebigen Medienwelt sehen wir darin einen wichtigen Beitrag zur Orientierung und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Deshalb freuen wir uns sehr über diese Partnerschaft und die gemeinsame Wertebasis.”

Die Gespräche über eine mögliche Beteiligung der Your Family Entertainment AG an der YESFLIX Medien GmbH befinden sich derzeit in einem frühen Stadium. Über konkrete Ergebnisse werden die Parteien gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

WirtschaftsWoche zum Delisting-Erwerbsangebot für Heliad-Aktien: Ein Angebot, das man ablehnen kann

Warum will der Unternehmer Bernd Förtsch die Gesellschaft Heliad von der Börse nehmen? Aktionäre wittern ein Foulspiel – müssen das Delisting-Angebot aber nicht annehmen.

https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/beteiligungsgesellschaft-rocket-internet-und-der-streit-um-den-unternehmenswert/100235571.html

Raiffeisen Bank International AG: RBI zum Zwischenstand der Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien zum 29. Juni 2026

Corporate News

Wien, 30. Juni 2026. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat am 14. Mai 2026 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz (ÜbG) an die Aktionäre der Addiko Bank AG (Addiko) zum Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko (ISIN AT000ADDIKO0) veröffentlicht (das „Angebot“).

Die RBI gibt hiermit bekannt, dass ihr zum 29. Juni 2026, 9:30 Uhr, Annahmeerklärungen für insgesamt 9.890.151 Aktien der Addiko zugegangen sind. Dies entspricht 50,72 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien.

Dies schließt 1.878.167 Addiko-Aktien mit ein, die von der Alta Group d.o.o. gehalten werden und 9,63 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien entsprechen.

Die oben genannten Annahmen unterliegen dem gesetzlichen Rücktrittsrecht gemäß § 17 ÜbG, soweit sie vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verbesserung eines für die Aktien der Addiko abgegebenen konkurrierenden Angebots vom 24. Juni 2026 erfolgt sind. Bis zum 29. Juni 2026, 9:30 Uhr, sind bei der Zahl- und Abwicklungsstelle keine derartigen Rücktrittserklärungen eingelangt.

Die Annahmefrist für das Angebot endet am 22. Juli 2026, 17:00 Uhr MESZ.

Montag, 29. Juni 2026

Manz AG beantragt Widerruf der Börsenzulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Reutlingen, 29. Juni 2026 – Der Insolvenzverwalter und der Vorstand der Manz AG haben heute bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt, die Zulassung der von der Manz AG ausgegebenen Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 BörsG zu widerrufen. Es ist davon auszugehen, dass der Handel der Aktien der Manz AG im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Laufe des 3. Quartals 2026 eingestellt wird.

Ferner haben der Insolvenzverwalter und der Vorstand entschieden, den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Manz AG in den Freiverkehr an weiteren Börsen in Deutschland zu beantragen.

Ziel der Anträge ist es, die Folgepflichten für die Gesellschaft entfallen zu lassen, die sich aus der Börsenzulassung und der Einbeziehung in den Börsenhandel ergeben.

Zusatzinformationen:
ISIN: DE000A0JQ5U3
WKN: A0JQ5U
Börsenkürzel: M5Z
Marktsegment: Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse