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Mittwoch, 3. Juni 2026

Covestro AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 4 AktG

Leverkusen – Infolge des Erwerbs von Aktien an der Covestro AG durch (i) die ADNOC International Germany Holding AG sowie (ii) die XRG P.J.S.C. („XRG“) im Rahmen des erwarteten Erwerbs von Aktien aufgrund des auf der Hauptversammlung der Covestro AG am 19. Mai 2026 beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre aus der Covestro AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) werden Umstrukturierungen im Zusammenhang mit dem Grundbesitz der Tochtergesellschaften der Covestro AG durchgeführt: Die grundbesitzhaltenden Tochtergesellschaften der Covestro AG, die Covestro First Real Estate GmbH, eine direkte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Covestro AG, („C1RE“), sowie die Covestro Second Real Estate GmbH, eine direkte hundertprozentige Tochtergesellschaft der C1RE, („C2RE“), haben gemeinsam mit der XRG Germany Holding GmbH, einer direkten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der XRG, („XRG Holding“), neue Gesellschaften gegründet: Die C1RE hat gemeinsam mit der XRG Holding die Covestro Third Real Estate GmbH („C3RE“) und die C2RE hat gemeinsam mit der XRG Holding die Covestro Fourth Real Estate GmbH („C4RE“) gegründet. Bei der jeweiligen Gründung haben die C1RE bzw. C2RE jeweils 99,99% der Geschäftsanteile und die XRG Holding jeweils 0,01% der Geschäftsanteile übernommen. Sowohl die XRG Holding als auch die C3RE und die C4RE sind „nahestehende Personen“ im Sinne von § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die C1RE und die C2RE haben am 2. Juni 2026 jeweils mit der C3RE und der C4RE Grundstückskaufverträge abgeschlossen, mit denen Grundstücke im Gesamtwert von derzeit EUR 550.512.335,00 von der C1RE und C2RE auf die C3RE und C4RE übertragen werden sollen.

Am heutigen Tag, den 3. Juni 2026, hat die XRG Holding als Käuferin mit der C1RE sowie mit der C2RE als jeweilige Verkäuferin jeweils einen Anteilskauf- und Übertragungsvertrag über weitere jeweils 10% der Geschäftsanteile an der C3RE bzw. der C4RE abgeschlossen. Der Gesamtkaufpreis dieser Anteile lag unter dem in § 111b Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Schwellenwert für Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen. Der jeweilige Kaufpreis entspricht vereinbarungsgemäß dem auf die erworbenen Geschäftsanteile entfallenden Anteil am tatsächlichen Wert der Grundstücke zuzüglich des entsprechenden Anteils am zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden weiteren Nettovermögen der C3RE bzw. der C4RE. Um den tatsächlichen Wert der Grundstücke abschließend zu beurteilen, wird vor Vollzug eine Bewertung der kaufgegenständlichen Grundstücke durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweilige Gegenleistung der XRG Holding für ihre Beteiligung an der C3RE bzw. der C4RE dann gegebenenfalls angepasst wird.

Der Vollzug der Grundstückskaufverträge einschließlich der restlichen Kaufpreiszahlungen unter den Grundstückskaufverträgen wird für das zweite Quartal 2027 erwartet.

Vectron Systems AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung der Vectron Systems AG

Corporate News

Münster, 03. Juni 2026: Die Vectron Systems AG (Vectron) lädt seine Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2026 um 11:00h am Firmensitz der Gesellschaft in Münster ein. Die Versammlung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Vectron bekleidet eine führende Position auf dem europäischen Markt intelligenter Kassensysteme. Die Produktlösungen des Unternehmens richten sich insbesondere an Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien, daneben auch an den Einzelhandel sowie den Dienstleistungssektor. Der Vertrieb erfolgt europaweit über ein Netzwerk von rund 300 Fachhandelspartnern mit Schwerpunkten im deutschsprachigen Raum. Das Kundenspektrum reicht dabei von Einzelinstallationen bis hin zu Filial- und Systemkunden mit mehr als 1.000 Kassenplätzen.

Das Geschäftsjahr 2025 war für Vectron trotz anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten, hoher regulatorischer Anforderungen und einer weiterhin spürbaren Investitionszurückhaltung in wesentlichen Zielmärkten von bedeutenden strategischen Entwicklungen geprägt. Gleichzeitig konnte die Gesellschaft ihre Transformation hin zu software- und servicebasierten Geschäftsmodellen weiter vorantreiben.

Der Umsatz konnte im Berichtsjahr 2025 leicht um rund 7% auf 30,1 Mio. Euro gesteigert werden. Deutlicher verbesserte sich gleichzeitig der Jahresüberschuss, der sich infolge des Verkaufs der Beteiligung an der acardo group AG (acardo) von EUR - 5,4 Mio. (2024) auf EUR 4,4 Mio. Euro erhöhte.

Bis zum 30. September 2025 war Vectron über die 100%-Beteiligung an acardo, Dortmund, zugleich führender deutscher Anbieter im Bereich Couponing und Cashback. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 wurde die Beteiligung an die Verve Retail Media Holding GmbH veräußert. Im Zuge der strategischen Ausrichtung unter dem Mehrheitsaktionär Shift4 konzentriert sich Vectron künftig noch stärker auf Kassen- und insbesondere Paymentlösungen.

Die konsequente Fokussierung auf das Kerngeschäft wurde zum Jahresende 2025 zusätzlich durch die Veräußerung der Assets der Posmatic GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft von Vectron, für einen symbolischen Kaufpreis von 1 Euro unterstrichen. Die betreffenden Vermögensgegenstände waren in den Vorjahren im Zuge eines Asset Deals zum 31. Dezember 2021 von der Posmatic GmbH übernommen und anschließend bei Vectron bilanziert worden.

Die strategische Zusammenarbeit mit Shift4 wurde im Berichtsjahr operativ weiter ausgebaut. Die Kombination von Vectrons etablierten POS-Lösungen mit den Payment-Produkten von Shift4 ermöglicht attraktive integrierte Angebotsmodelle und unterstützt die Entwicklung wiederkehrender Umsätze im Rahmen der fortgesetzten Transformation hin zu SaaS- und Lösungsmodellen. Gemeinsam werden Produktentwicklungen, funktionale Erweiterungen für europäische Märkte sowie die weitere Erschließung von Wachstumspotenzialen insbesondere im deutschsprachigen Raum, in BeNeLux und Frankreich vorangetrieben.

Die wachsenden wiederkehrenden Umsätze haben im Jahr 2025 wie auch schon im Vorjahr zu einer weiteren Ergebnisstabilisierung geführt. Eine Fortsetzung dieses Trends erwartet Vectron auch für die folgenden Jahre vor allem durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Shift4. Die konsequente strategische Ausrichtung auf wiederkehrende Erträge erweist sich insgesamt als Wachstumstreiber und wird Vectrons Marktposition in Deutschland und Europa weiter stärken. Damit bestätigt sich der bereits in den Vorjahren andeutende Trend, der Ausdruck des bewusst verfolgten Geschäftsmodellwechsels ist. Die wiederkehrenden Umsätze machten im Geschäftsjahr 2024 bereits 54 % des Gesamtumsatzes von Vectron aus und wachsen weiterhin auf Basis der intensiven Vermarktung digitaler Dienste im Kundenbestand und im Neugeschäft bis zum Jahresende 2025 auf 64 % an.

Der Mehrheitsaktionär der Vectron Systems AG, eine zwischenliegende Holdinggesellschaft der Shift4 Group, prüft weiterhin, ob und falls ja, wie eine weitere Integration von Vectron in die Shift4 Group erfolgen wird. Die operative Verbindung wird weiter gestärkt, zum Beispiel durch gemeinsame Projekte und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Darüber hinaus werden strukturelle Veränderungen, wie etwa ein möglicher zukünftiger Squeeze-out, ebenfalls geprüft.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen die Gesellschaft weiterhin gut positioniert, um gemeinsam mit ihren Partnern, Mitarbeitenden und Fachhandelspartnern die Marktposition auszubauen und die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Unternehmens weiter zu stärken.

Der Jahresabschluss der Vectron Systems AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

___________________ 

Zu dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/02/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_19.html

HELIOS SOLAR AG plant Börsengang im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, JAPAN, KANADA, NEUSEELAND ODER AUSTRALIEN ODER EINER RECHTSORDNUNG, IN WELCHER DER VERTRIEB ODER DIE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

München, 3. Juni 2026 – Die HELIOS SOLAR AG („HELIOS SOLAR“ oder „Gesellschaft“), eine internationale Unternehmensgruppe im Bereich Photovoltaik-Lösungen mit Schwerpunkt Südostasien, hat ihren Wertpapierprospekt für den geplanten Antrag auf Zulassung zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht. Mit dem Börsengang will die Gesellschaft ihre Wachstumsstrategie, insbesondere die Expansion ihres Geschäfts in Europa, beschleunigen und die Finanzierung ihrer internationalen Solarprojekte nachhaltig stärken.

Der Börsengang umfasst ein öffentliches Angebot von bis zu 7,6 Millionen Aktien zu einem Angebotspreis von 4,00 Euro je Aktie. Die Angebotsfrist beginnt voraussichtlich am 22. Juni 2026 und endet am 6. Juli 2026. Der erste Handelstag der Aktie im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 28. Juli 2026 geplant.

Zugang zum Kapitalmarkt als Grundlage für weiteres Wachstum

Mit der Börsennotierung verfolgt HELIOS SOLAR das Ziel, den Zugang zu den europäischen Kapitalmärkten zu verbessern, die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu erhöhen und die Sichtbarkeit bei institutionellen sowie privaten Investoren auszubauen.

„Der geplante Börsengang stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung unserer Unternehmensgruppe dar. Die geplante Aufnahme in den regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse schafft die Voraussetzungen, um unsere internationale Expansion voranzutreiben und unsere Position als innovativer Anbieter von Solarlösungen weiter auszubauen“, erklärt Dato' Ong Thuan Ming, Vorstandsvorsitzender der HELIOS SOLAR AG.

Geplante Nettoerlöse von rund 26,9 Millionen Euro

Unter der Annahme einer vollständigen Platzierung aller angebotenen Aktien erwartet die Gesellschaft Nettoerlöse von rund 26.874.575,00 Euro.

Die Mittel sollen gezielt für die Umsetzung der internationalen Wachstumsstrategie eingesetzt werden:

  • 58,8 % der Nettoerlöse sollen für die weitere Expansion in Malaysia, einschließlich strategischer Partnerschaften mit der Public Islamic Bank Berhad und der Boost Bank Berhad sowie den Aufbau eines „Training & Innovation“ Zentrums genutzt werden.
  • 32,5 % der Nettoerlöse sollen für den Ausbau der Geschäftstätigkeit in Deutschland und Europa, darunter die Entwicklung von zwei Solarprojekten in Bulgarien, genutzt werden.
  • 5,0 % der Nettoerlöse sollen für die Expansion des Solargeschäfts in Kambodscha, insbesondere im Zusammenhang mit einer geplanten Kooperation zur Finanzierung von Solaranlagen im Privatkundensegment, genutzt werden.
  • 3,7 % der Nettoerlöse sollen für den weiteren Ausbau der Aktivitäten in Singapur genutzt werden.

Solarenergie gewinnt in Europa strategisch an Bedeutung

Der Börsengang erfolgt in einem Marktumfeld, das von einem langfristig steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien geprägt ist. Europa verfolgt ehrgeizige Klimaziele und investiert massiv in den Ausbau einer unabhängigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energieversorgung. Neben der fortschreitenden Elektrifizierung von Industrie, Gebäuden und Mobilität sorgen insbesondere die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, Cloud-Anwendungen und Rechenzentren für einen deutlich steigenden Strombedarf. Internationale Technologieunternehmen und Datacenter-Betreiber setzen daher verstärkt auf erneuerbare Energien, um ihre Net-Zero-Ziele zu erreichen und den wachsenden Energiebedarf nachhaltig abzudecken.

Photovoltaik zählt heute zu den wirtschaftlich attraktivsten und am schnellsten skalierbaren Formen der Stromerzeugung und entwickelt sich zunehmend zu einer Schlüsseltechnologie an der Schnittstelle von Energiewende, Digitalisierung und wirtschaftlichem Wachstum. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach integrierten Lösungen aus Solarenergie, Energiespeicherung und intelligentem Lastmanagement. HELIOS SOLAR sieht sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten sowie seiner internationalen Präsenz gut positioniert, um von diesen strukturellen Wachstumstrends in Europa und Asien zu profitieren.

Über HELIOS SOLAR AG

Die HELIOS SOLAR AG mit Sitz in München ist die Holdinggesellschaft der Helios-Gruppe. Die Unternehmensgruppe entwickelt und realisiert Photovoltaik-Projekte für gewerbliche und industrielle Kunden, Privatkunden sowie für Freiflächenanlagen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt derzeit auf Malaysia und Südostasien, ergänzt durch eine beabsichtigte, strategische Expansion in den europäischen Markt. Nach der Einbringung der malaysischen Gesellschaft Helios Photovoltaic Sdn. Bhd. in die HELIOS SOLAR AG im Frühjahr 2026 verfügt die Gruppe über eine etablierte operative Plattform und verfolgt eine langfristige Wachstumsstrategie im globalen Markt für erneuerbare Energien.

Website - www.heliossolarag.com

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Klöckner & Co SE

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. 

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Worthington Steel GmbH

c/o Sitem Group
Graf-Zeppelin-Straße 29,
72202 Nagold
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HR B 801625

Zielgesellschaft:
Klöckner & Co SE

Peter-Müller-Straße 24
40468 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HR B 109982
WKN: KC0100 / ISIN: DE000KC01000

Die Worthington Steel GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc., hat heute entschieden, den Aktionären (die „Klöckner-Aktionäre“) der Klöckner & Co SE (die „Gesellschaft“) im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das „Delisting-Angebot“) anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie (die „Klöckner-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie anzubieten.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf der Internetseite der Bieterin http://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine Bekanntmachung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre der Gesellschaft betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes („BörsG“) und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“) unterbreitet. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein Delisting-Erwerbsangebots direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Delisting-Angebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.

Das mit dieser Mitteilung angekündigte Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das Erwerbsangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Delisting-Angebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären der Gesellschaft zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen anderen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser Mitteilung, werden an die US-Aktionäre in einer Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den anderen Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Soweit das Erwerbsangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.

Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischen Fakten beruhen, „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen, einschließlich zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner in Bezug auf die Übernahme und deren Vorteile, die erwarteten Ergebnisse der geplanten Übernahme, einschließlich geschätzter Kosten-, Betriebs- und Handelssynergien sowie des Zeitrahmens zur Realisierung solcher Synergien, die Auswirkungen auf das Ergebnis von Worthington Steel, die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion sowie die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den erwarteten Zeitrahmen für den Abschluss der Übernahme und andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und durch Begriffe wie “„erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „geht davon aus“, „kann“, „wird“, „sollte“ und „zielt“ und ähnliche Begriffe gekennzeichnet sind. (...)

Stuttgart, 3. Juni 2026

Worthington Steel GmbH

Worthington Steel vollzieht Erwerb von Klöckner & Co und kündigt Absicht zur Abgabe eines Delisting-Angebots an

Corporate News

COLUMBUS, OHIO (3. Juni 2026) – Worthington Steel, Inc. (NYSE: WS) hat heute nach Erfüllung sämtlicher Vollzugsbedingungen sein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) für die Klöckner & Co SE („Klöckner“), ein führendes globales Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen, vollzogen. Worthington Steel hat derzeit rund 62 % der ausstehenden Aktien der Klöckner gesichert.

Der Vollzug des Übernahmeangebots schafft die Grundlage für eine starke strategische Partnerschaft zwischen Worthington Steel und Klöckner. Worthington Steel erwartet, dass die Transaktion das Produktportfolio des Unternehmens erweitert, den Zugang zu Endmärkten diversifiziert und seine geografische Präsenz stärkt. Das kombinierte Unternehmen soll künftig von erweiterten Skaleneffekten, einer höheren operativen Effizienz und dem Austausch von Best Practices zwischen beiden Organisationen profitieren.

„Dies ist ein wichtiger Meilenstein für Worthington Steel und ein bedeutender Schritt in unserer Wachstumsstrategie“, sagt Geoff Gilmore, President und CEO von Worthington Steel. „Klöckner bringt starke Kompetenzen, ein talentiertes Team und einen gemeinsamen Leistungsanspruch mit. Wir freuen uns auf das, was wir künftig gemeinsam aufbauen können, und wir werden den Weg zur Integration weiterhin diszipliniert verfolgen, um gemeinsam stärker zu werden.“

„Mit dem Abschluss dieser Transaktion beginnt für Klöckner ein neues Kapitel“, sagt Guido Kerkhoff, CEO der Klöckner & Co SE. „Dies ist das Ergebnis einer bewusst verfolgten strategischen Entwicklung: die gezielte Ausrichtung unseres Geschäfts auf höherwertige Produkte und Dienstleistungen, der Ausbau unserer Position in Nordamerika und Europa sowie die Gewinnung eines Partners in Worthington Steel, der unsere Vision teilt. Unsere Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner können auf Kontinuität zählen und sich auf eine stärkere Plattform für langfristiges Wachstum verlassen.“

Worthington Steel strebt Delisting von Klöckner an

Worthington Steel beabsichtigt, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot („Delisting-Angebot“) für sämtliche ausstehenden Klöckner-Aktien (ISIN: DE000KC01000), die nicht bereits von Worthington Steel gehalten werden, abzugeben. Das Unternehmen erwartet, den verbleibenden Klöckner-Aktionären 11,00 Euro in bar je Klöckner-Aktie anzubieten.

Das Delisting soll den administrativen sowie regulatorischen Aufwand reduzieren, der mit der Aufrechterhaltung der Börsennotierung von Klöckner verbunden ist. Gleichzeitig soll dadurch eine größere Flexibilität geschaffen werden, um die langfristige strategische Weiterentwicklung des Unternehmens zu unterstützen.

Nach Wirksamwerden des Delistings werden die Klöckner-Aktien weder zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse noch an einem vergleichbaren regulierten Markt im Ausland zugelassen sein. Dies kann zu einer deutlich geringeren Liquidität sowie zu eingeschränkten Möglichkeiten der Preisbildung für Klöckner-Aktien führen.

Das Delisting-Angebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen und keine Mindestannahmeschwelle enthalten. Das Delisting-Angebot erfolgt nach Maßgabe der in der Delisting-Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Gestattung eingereicht wird. Nach Gestattung durch die BaFin werden die Delisting-Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum Delisting-Angebot gemäß den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) unter www.strong-for-good.com veröffentlicht. Weitere Einzelheiten zum Delisting-Angebot und zum erwarteten Zeitplan werden mit Veröffentlichung der Delisting-Angebotsunterlage bekanntgegeben.

Über Worthington Steel

Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von Kohlenstoff-Flachstahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.

Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen, spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.

Über Klöckner & Co

Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,4 Mrd. Euro. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100
ISIN: DE000KC01V24; WKN: KC01V2

Klöckner & Co SE: Entscheidung zur Abgabe eines Delisting-Erwerbsangebots von Worthington Steel zu 11,00 € je Klöckner & Co-Aktie veröffentlicht

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Worthington Steel GmbH ("Bieterin"), eine indirekte Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (gemeinsam mit der Bieterin "Worthington Steel"), hat heute entschieden, den Aktionären der Klöckner & Co SE ("Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ("Klöckner-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von 11,00 € je Klöckner-Aktie ("Angebotspreis") anzubieten. Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten. 

Wie in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat vom 12. Februar 2026 zu dem am 5. Februar 2026 veröffentlichten Übernahmeangebot der Bieterin mitgeteilt, ist der Vorstand entsprechend der am 15. Januar 2026 mit Worthington Steel geschlossenen Zusammenschlussvereinbarung bereit, vorbehaltlich seiner Treuepflichten einschließlich seiner Pflicht, im besten Interesse der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre, der Arbeitnehmer und anderer Interessenträger zu handeln, die Unterstützung eines Delistings der Klöckner-Aktien in Betracht zu ziehen. 

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden zum Inhalt des Delisting-Angebots sowie zu dem angekündigten Angebotspreis nach gründlicher Prüfung der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage im Rahmen der hierzu abzugebenden begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat Stellung nehmen. 

Dienstag, 2. Juni 2026

PSI Software SE: Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss 2025 der PSI verschiebt sich in den Juni 2026

Berlin, 2. Juni 2026 – Die Veröffentlichung des geprüften Jahres- und Konzernabschlusses der PSI Software SE für das Geschäftsjahr 2025, die zuletzt für Mai 2026 in Aussicht gestellt wurde, wird sich weiter in den Juni 2026 verschieben. Hintergrund ist unverändert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung aus formalen Gründen erst abgeschlossen werden kann, sobald die letzte ausstehende Vollzugsbedingung des Übernahmeangebots von Warburg Pincus an die Aktionäre der PSI eintreten wird: die investitionskontrollrechtliche Freigabe der Transaktion durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Diese Freigabe erwartet PSI in Kürze.

Die Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2025 liegen, wie bereits kommuniziert, im erwarteten Bereich und sind mit dem Abschlussprüfer abgestimmt. PSI wird den geprüften Jahres- und Konzernabschluss unverzüglich veröffentlichen und die ordentliche Hauptversammlung einberufen. Den genauen Termin der Veröffentlichung wird PSI bekannt geben, sobald dieser feststeht.

Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de

NLB erhöht Übernahmeangebot für die Addiko Bank AG auf EUR 33,50 je Aktie

Die slowenische Nova Ljubljanska banka (NLB) erhöht ihr Angebot von EUR 29,00 auf EUR 33,50 je Addiko-Aktie in bar. Damit bewertet sie die Bank mit rund 653 Mio. Euro. Die Slowenen liegen mit der Aufstockung gut ein Viertel über dem konkurrierenden Übernahmeangebot der Raiffeisen Bank International (RBI).

Addiko Bank AG: NLB beabsichtigt, ein freiwilliges Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung für Addiko abzugeben

PRESSEAUSSENDUNG

Wien, 10. April 2026 – Addiko Bank AG ("Addiko") nimmt die Bekanntgabe der Absicht von Nova Ljubljanska banka d.d. („NLB“) zur Kenntnis, ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung an alle Aktionäre von Addiko abzugeben.

Addiko wurde am Tag der Veröffentlichung der Angebotsabsicht von NLB vom beabsichtigten Angebot informiert und hatte im Vorfeld keine Gespräche mit NLB zu deren Absicht, ein Übernahmeangebot anzukündigen.

Addiko wird im Einklang mit den Verpflichtungen des österreichischen Übernahmegesetzes vorgehen, einschließlich der Abgabe einer Äußerung nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch NLB.

Montag, 1. Juni 2026

Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG): Laut Antragsgegnerin keine Zahlung zu erwarten

In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der nunmehrigen Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG) hatte das Amtsgericht Reinbek mit Beschluss vom 1. Februar 2026 (AZ: 8 IN 214/25) die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. Die Antragsgegnerin hat in einem aktuellen Schriftsatz ausgeführt, dass mit einer Zahlung nicht zu rechnen ist:

"Die Vivanco Gruppe GmbH und deren operative Tochtergesellschaft, die Vivanco GmbH, sind insolvent. Für die noch einen operativen Geschäftsbetrieb unterhaltende Vivanco GmbH wird in Kürze ein Insolvenzplan vorgelegt werden, der inhaltlich bereits weitgehend fertig ist und lediglich eine sehr geringe quotale Befriedigung der Gläubiger vorsieht. Eine Zahlung an nachrangige Gläubiger und die Vivanco Gruppe GmbH als alleinige Gesellschafterin der Vivanco GmbH ist ausgeschlossen.

Für die Vivanco Gruppe GmbH ist kein Insolvenzplan vorgesehen. Hier ist stattdessen von einer Masseunzulänglichkeit auszugehen, so dass es nicht einmal zu einer quotalen Befriedigung der Gläubiger kommen wird. Die Vivanco Gruppe GmbH verfügt weder über ein eigenes operatives Geschäft noch über werthaltige Vermögensgegenstände oder eine sonstige ausreichende Masse. Die zuletzt an die italienische SBS S.p.A. veräußerten Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte gehörten nicht der Vivanco Gruppe GmbH, sondern der Vivanco GmbH, sodass auch der jeweilige Veräußerungserlös nicht der Vivanco Gruppe GmbH, sondern der Vivanco GmbH zugeflossen ist."

LG Lübeck, Az. 13 O 57/25
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vivanco Gruppe GmbH
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Schreiben Hahn Sommerlad Rechtsanwälte PartGmbB, 60325 Frankfurt am Main

Doblinger hält nunmehr 80,17 % an der Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung der Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG hält Alfons Doblinger (bzw. dessen Firmen Bayerische Gewerbebau AG und BG Heppenheim Grundstücks GmbH) nunmehr nach zuletzt gemeldeten knapp über 25 % nunmehr 80,17 % der Stimmrechte. Eine entsprechende Änderung der Aktionärsstruktur war am Freitag ad hoc gemeldet worden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/ludwig-beck-am-rathauseck-textilhaus.html Verkauf und Übertragung der Beteiligungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Kartellfreigabe.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.05.2026

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.05.2026

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft und nach Auszahlung der Dividende (0,05 Euro je Aktie) per 31.05.2026 3,51 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,72 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 22,5% unter dem Inventarwert vom 31.05.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Mai 2026 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
Weleda AG PS,
1&1 AG,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Redcare Pharmacy N.V.

Rocket Internet SE I: Rocket Internet weist für das Geschäftsjahr 2025 ein bilanzielles Eigenkapital (Konzern) von 31,92 Euro je Aktie aus. Darüber hinaus dürften erhebliche stille Reserven auf Beteiligungen vorhanden sein. Das Ergebnis (Konzern) betrug 9,22 Euro je Aktie. Im Einzelabschluss 2025 wird ein Bilanzgewinn von 600 Mio. Euro (maßgeblich für eine Ausschüttung) ausgewiesen.

Rocket Internet SE II: Zum Dividendenvorschlag der Verwaltung hat die Scherzer & Co. AG einen Gegenantrag eingereicht. Anstatt einer Mindestdividende von 0,04 Euro je Aktie schlagen wir eine Ausschüttung von 5,00 Euro je Aktie vor.

Generali Deutschland Holding AG: Aus dem rechtskräftig abgeschlossenen Spruchverfahren steht der Scherzer & Co. AG eine Nachbesserung zzgl. Zinsen von insgesamt mehr als 3 Mio. Euro zu (vgl. Corporate News vom 11.05.2026). Der sich daraus ergebende positive NAV-Effekt beträgt ca. 0,10 Euro je Scherzer-Aktie.

Centrotec SE: Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 lag bei ca. 5 Euro je Aktie. Das bilanzielle Eigenkapital stellte sich zum 31.12.2025 auf knapp 80 Euro je Aktie. Die Hauptversammlung am 15.06.2026 soll die Umfirmierung in PARIGROUP SE beschließen.

Siltronic AG: Den starken Kursanstieg der Siltronic-Aktie haben wir zum Verkauf unserer gesamten Position (zum 30.04.2026 noch TOP10) genutzt.

In eigener Sache: Die Scherzer & Co. AG hat ein neues börsliches Aktienrückkaufprogramm angekündigt. Im Zeitraum vom 08.06.2026 (voraussichtlich) bis längstens zum 30.04.2027 sollen bis zu 1.500.000 Aktien im Gegenwert von bis zu 4,5 Mio. Euro erworben werden.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation sowie die Präsentation zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 stehen auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

BankM AG: electrovac-Aktie mit positiver Entwicklung nach erfolgreichem IPO

- Kurs +12,7% über Ausgabepreis

-  Stabilisierungsperiode beendet

- Greenshoe-Option teilweise ausgeübt

Frankfurt, 1. Juni 2026 – 30 Tage nach dem Börsengang der electrovac AG (ISIN DE000A420ZL4), einem globalen Technologieführer für hermetische Glas-Metall-Gehäuse zum Schutz sicherheits- und systemkritischer Elektronik, ist die Stabilisierungsperiode am 29.05.2026 zu Ende gegangen. In einem volatilen Marktumfeld hat sich die Aktie seit dem IPO positiv entwickelt. Der Schlusskurs von EUR 8,79 am 29.05.2026 im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht einem Plus von 12,7% gegenüber dem Ausgabepreis von EUR 7,80. Die aktuelle Marktkapitalisierung beläuft sich damit auf EUR 140,6 Mio.

Aufgrund der bestehenden Nachfrage und der positiven Kursentwicklung hat die BankM AG ("BankM") in Ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager nur einen kleinen Teil der Greenshoe-Option ausgeübt. Insgesamt 119.846 der 576.000 zur Verfügung stehenden Mehrzuteilungsaktien aus dem Bestand der Electrovac Holding AG wurden im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen gehandelt. Das Gesamtvolumen der Stabilisierungsmaßnahmen belief sich auf EUR 878.308,72. Einzelheiten können der separat veröffentlichten Stabilisierungsmitteilung entnommen werden.

Mit der teilweisen Ausübung der Greenshoe-Option summiert sich das Gesamtvolumen der Transaktion auf EUR 33,5 Mio. und der Streubesitz der Aktie beträgt rund 27%. Die BankM hat den Börsengang der electrovac AG im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse intensiv vorbereitet und die Platzierung zum IPO gemeinsam mit dem Bankhaus Metzler als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager erfolgreich begleitet. Bestandteil der Emissionsstruktur war dabei insbesondere auch ein spezielles Retail-Konzept mit mehreren, gut frequentierten Zeichnungswegen.

Mit dem Börsengang möchte die electrovac AG ihre technologische Führungsposition stärken und die weltweite Expansion in den strategischen Geschäftsbereichen Personal Safety und Aerospace & Defense vorantreiben. Der Großteil des Nettoerlöses soll dabei für den Ausbau der globalen Produktionskapazitäten verwendet werden. Dies beinhaltet die Erweiterung der Produktionsfläche am bestehenden Standort in Thailand, die Aufnahme einer lokalen Produktion in China sowie die Sicherung eines lokalen Zugangs zu Lizenzen, Anlagen und Produktionskapazitäten in den USA.

Mit der erfolgreichen Umsetzung des Börsengangs untermauert die BankM ihre Stellung als verlässlicher Partner für den Mittelstand am Kapitalmarkt. BankM-Vorstand Thomas Stewens:

„Wenn wir einen strategisch motivierten Börsengang begleiten, können sich unsere Kunden sicher sein, dass wir diesen auch mit aller Kraft erfolgreich umsetzen. Das zeigt unser Track-Rekord und insbesondere auch das aktuelle Beispiel der electrovac AG. Als Kapitalmarktbank, die Unternehmen im Gegensatz zu typischen Brokern dauerhaft begleitet, messen wir Erfolg aber in erster Linie an der langfristigen Entwicklung weit über das Gelingen einer Transaktion hinaus. Mit dem Management der electrovac AG arbeiten wir seit vielen Jahren zusammen und sind deshalb überzeugt auch die Herausforderungen der Märkte gemeinsam zu meistern. Die ersten 30 Tage verleihen Rückenwind und mit ihrem differenzierten Geschäftsmodell und ihrer starken Marktstellung ist die Gesellschaft hervorragend positioniert für die nächsten Schritte.“

Tele Columbus steigert EBITDA deutlich und setzt Umsatzwachstum im Internet- und Telefoniegeschäft fort

Vorläufige Ergebnisse des 1. Quartals 2026 der Tele Columbus AG 

- Berichtetes EBITDA steigt auf EUR 43,2 Mio. (Q1 2025: EUR 32,5 Mio.; +33,0 % YoY) – getragen von Effizienzmaßnahmen und konsequenter Kostendisziplin

- Normalisiertes EBITDA wächst auf EUR 44,2 Mio. (Q1 2025: EUR 39,1 Mio.; +13,0 % YoY)-  

- Quartalsumsatz nahezu stabil bei EUR 105,5 Mio. (Q1 2025: EUR 104,9 Mio.; +0,6 % YoY) – Wachstum im Internet- und Telefoniegeschäft kompensiert Rückgänge im TV-Geschäft

- Erlöse im Internet- und Telefonie-Geschäft steigen auf EUR 61,2 Mio. (+6,5 % YoY) 

- Internet-RGUs steigen auf 746 Tsd. (+5,3 % YoY) – Tele Columbus bleibt einer der wenigen großen deutschen Anbieter mit kontinuierlichem Internetwachstum

- Investitionen (CapEx, exkl. Leasing) bei EUR 18,0 Mio. (-49,8 % YoY) – Fortsetzung einer selektiven, kundennahen Ausbaustrategie mit unverändertem Fokus auf Glasfaser

Berlin, 28. Mai 2026. Die Tele Columbus AG, einer der führenden deutschen Glasfasernetzbetreiber, hat heute vorläufige Eckdaten für das erste Quartal 2026 vorgelegt. Der vollständige Quartalsbericht folgt Mitte Juni 2026.

Christoph Lüthe, CEO der Tele Columbus AG: „Wir sind gut in das Jahr 2026 gestartet. Unser Internet- und Telefoniegeschäft wächst weiter und bleibt der wesentliche Treiber unserer Entwicklung. Mit der Anfang Mai 2026 vereinbarten Wholesale-Kooperation mit 1&1 erschließen wir zusätzliches Wachstumspotenzial für unser Netz. Im weiteren Jahresverlauf konzentrieren wir uns darauf, dieses Wachstum im Kerngeschäft fortzusetzen und unseren Glasfaserausbau gezielt voranzutreiben.“

Internet- und Telefoniegeschäft bleibt Wachstumsmotor

Das Internet- und Telefoniegeschäft bleibt der wesentliche Wachstumstreiber. Die Erlöse stiegen im ersten Quartal 2026 auf EUR 61,2 Mio. (Q1 2025: EUR 57,5 Mio.; +6,5 % YoY), die Internet-RGUs erhöhten sich auf rund 746 Tsd. RGUs (Q1 2025: 708 Tsd.; +5,3 % YoY). In einem unverändert wettbewerbsintensiven Breitbandmarkt zählt Tele Columbus damit zu den wenigen großen deutschen Anbietern mit durchgängigem Kundenwachstum. In den FTTH-erschlossenen Haushalten liegt die Internetpenetration mit rund 45 % spürbar über dem Niveau im koaxialbasierten Footprint (rund 30 %).

Die im Mai 2026 vereinbarte Wholesale-Kooperation mit 1&1 schafft die Grundlage, die Glasfaserinfrastruktur perspektivisch für rund 1,2 Millionen zusätzliche Haushalte zu vermarkten.

TV-Geschäft stabil auf Marktniveau

Die Kabel-TV-RGUs blieben im ersten Quartal 2026 stabil bei rund 1,01 Mio. (Q1 2025: 1,08 Mio.). Die Entwicklung im ersten Quartal wurde maßgeblich durch zwei Sondereffekte beeinflusst: die Abgabe eines nicht-strategischen Fremdsignal-Footprints sowie einen datentechnischen Buchungseffekt aus Q4 2025 ohne umsatzseitige Auswirkungen. Bereinigt um diese Effekte verlief die RGU-Entwicklung weitgehend im Einklang mit den aktuellen Markttrends.

Investitionen mit fortgesetztem Fokus auf Glasfaser

Die Investitionen (CapEx, exkl. Leasing) lagen mit EUR 18,0 Mio. um 49,8 % unter dem Vorjahresquartal (Q1 2025: EUR 35,9 Mio.). Der Rückgang reflektiert eine selektivere Kapitalallokation bei weiterhin klarem Fokus auf den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur und der Modernisierung des bestehenden Netzes.

Deutliche Ergebnisverbesserung

Das berichtete EBITDA stieg im ersten Quartal 2026 auf EUR 43,2 Mio. nach EUR 32,5 Mio. im Vorjahresquartal (+33,0 % YoY). Wesentliche Treiber waren die umgesetzten Transformations- und Effizienzmaßnahmen sowie eine konsequente Kostendisziplin bei Personal-, Marketing- und Direktkosten. Das normalisierte EBITDA erhöhte sich auf EUR 44,2 Mio. (Q1 2025: EUR 39,1 Mio.; +13,0 % YoY). Gegenläufig wirkten geringere aktivierte Eigenleistungen im Zuge der reduzierten Investitionstätigkeit.

Tim Rhönisch, CFO der Tele Columbus AG: „Die Ergebnisentwicklung im ersten Quartal zeigt, dass unsere Transformations- und Effizienzinitiativen wirken. Wir haben unsere Profitabilität spürbar verbessert und investieren zugleich gezielter – mit klarem Fokus auf Glasfaser und Netzmodernisierung. Daran halten wir auch im weiteren Jahresverlauf fest, verbunden mit einer konsequenten Kostendisziplin und einer disziplinierten Kapitalallokation.“

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Anmerkung der Redaktion:

Die Hauptaktionärin Kublai GmbH hatte kürzlich einen Squeeze-out zu ihren Gunsten gefordert. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre steht aber nicht auf der Tagesaordnung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2026, sondern zunächst unter TOP 1 die "Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG".

Sonntag, 31. Mai 2026

Möglicher Rechtsformwechsel der BAUER AG in KGaA

Die BAUER AG, Schrobenhausen, hat in einem Schreiben an ihre Aktionäre von einer "neuen Phase der Unternehmensentwicklung" gesprochen. Die aktuellen Zahlen bestätigten "die operative und finanzielle Stabilisierung und Stärkung der BAUER Gruppe". Die mehrheitlich beteiligte Familie Doblinger unterstütze den Kurs, BAUER weiter wirtschaftlich zu stärken und strategisch weiterzuentwickeln.

Vor diesem Hintergrund prüfen Vorstand und Aufsichtsrat einen Wechsel der Rechtsform in eine Kommaditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Ein solcher Schritt wäre eine strukturelle Weiterentwicklung nach dem Rückzug vom Kapitalmarkt.

Kommission leitet eingehende Untersuchung zu drittstaatlichen Subventionen in Bezug auf geplante Übernahme von CECONOMY durch JD.com ein

Pressemitteilung  28.05.2026  

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme der CECONOMY AG (im Folgenden „CECONOMY“) durch das Unternehmen JD.com, Inc. (im Folgenden „JD.com“) auf der Grundlage der Verordnung über drittstaatliche Subventionen zu prüfen. Die Kommission hat gegenwärtig Bedenken, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren könnten.

JD.com ist Teil einer Unternehmensgruppe, die im Einzelhandel tätig ist und einen Marktplatz für elektronischen Handel in der Volksrepublik China betreibt. Das deutsche Einzelhandelsunternehmen CECONOMY betreibt stationäre Ladengeschäfte und Onlineshops, in denen es in erster Linie Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte verkauft.

Gegenwärtige Bedenken der Kommission

Die Vorprüfung ergab, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren. Dazu gehören Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen, Steueranreize und Zuschüsse, die von Akteuren gewährt wurden bzw. werden, die möglicherweise der Volksrepublik China zuzurechnen sind.

Insbesondere hat die Kommission vorläufige Bedenken geäußert, dass die mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen JD.com unter Umständen in die Lage versetzt haben, Bedingungen anzubieten, die die Verhandlungen zur Übernahme von CECONOMY verzerrt haben könnten. Die Kommission hat ferner Bedenken, dass das Vorhaben das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen in die Lage versetzen könnte, Investitions- und Geschäftsstrategien zu verfolgen, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt auswirken.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung wird die Kommission insbesondere untersuchen,

  • ob die drittstaatlichen Subventionen, die JD.com möglicherweise erhalten hat, das Ergebnis des Übernahmeverfahrens insbesondere dadurch verzerrt haben, dass JD.com in die Lage versetzt wurde, einen hohen Preis zu bieten und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und den Wachstumsplan von CECONOMY durch seine eigenen technologischen und logistischen Fähigkeiten zu unterstützen;
  • ob diese mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen die Wettbewerbsposition des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens verbessern und negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt in Bezug auf seine Tätigkeiten nach dem Zusammenschluss haben könnten.

Das Vorhaben wurde am 17. April 2026 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 2. Oktober 2026, einen Beschluss erlassen. Das eingeleitete Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte

Bei dem auf den Kaimaninseln ansässigen Unternehmen JD.com handelt es sich um eine an der Nasdaq und der Hongkonger Börse notierte Holdinggesellschaft, die einer Unternehmensgruppe vorsteht, die im Einzelhandel tätig ist, einen Marktplatz für elektronischen Handel in der Volksrepublik China betreibt sowie Logistik- und Technologiedienstleistungen erbringt.

Das deutsche Unternehmen CECONOMY ist im Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten tätig. Die wichtigsten Marken des Unternehmens sind MediaMarkt, MediaWorld und Saturn, die in mehreren Mitgliedstaaten Onlinehandel und stationäre Einzelhandelsgeschäfte betreiben.  

Das Verfahren nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen gilt seit dem 13. Juli 2023. Auf ihrer Grundlage kann die Kommission durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen angehen, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten, während die EU gleichzeitig offen für Handel und Investitionen bleibt.

Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen Zusammenschlüsse bei der Kommission anmelden müssen, wenn mindestens eines der fusionierenden Unternehmen, das erworbene Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der EU niedergelassen ist und in der EU einen Umsatz von mindestens 500 Mio. EUR erzielt und wenn die beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor dem Zusammenschluss von Drittstaaten finanzielle Zuwendungen von insgesamt mehr als 50 Mio. EUR erhalten haben.

Am Ende ihrer bis zu 90 Arbeitstage währenden eingehenden Prüfung kann die Kommission i) Verpflichtungszusagen des Unternehmens annehmen, wenn diese die Verfälschung des Wettbewerbs vollständig und wirksam beseitigen, ii) den Zusammenschluss untersagen oder iii) beschließen, keine Einwände zu erheben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer FS.100253 veröffentlicht.

CECONOMY AG: Partnerschaft mit JD.com: In Österreich schwierige Gespräche über Freigabe

Pressemitteilung

Düsseldorf, 27. März 2026 – Die CECONOMY AG informiert im Rahmen der geplanten strategischen Partnerschaft mit JD.com über den aktuellen Stand des investitionskontrollrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Österreich.

CECONOMY hat im Juli 2025 eine Investitionsvereinbarung mit JD.com geschlossen, um als führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik in Europa weiter zu wachsen. Die Partnerschaft bringt CECONOMY einen weltweit agierenden Partner mit einzigartiger Handels-, Technologie- und Logistikexpertise.

JD.com hat bereits alle notwendigen kartellrechtlichen Freigaben sowie die Genehmigungen für die Investitionskontrolle in Frankreich und Italien erhalten. In Deutschland und Spanien gehen wir davon aus, zeitnah eine Freigabe zu bekommen.

In Österreich steht die Freigabe weiterhin aus und aktuell ist ungewiss, ob und wann diese erteilt wird. Die zum österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) gehörende Behörde für Investitionskontrolle hat Bedenken an der Genehmigungsfähigkeit der Transaktion geäußert. Bisher versperrt sich die Behörde einer gemeinsamen Lösungsfindung.

JD.com hat bereits bei Ankündigung der Transaktion klare Zusagen zu Standorten, Arbeitsplätzen, Datenschutz und der Unabhängigkeit des Managements gemacht und der österreichischen Behörde für Investitionskontrolle darüber hinaus umfangreiche weitere Zusicherungen angeboten.

Jan Niclas Brandt, CEO MediaMarkt Österreich, sagt: „Mit den von JD.com und CECONOMY angebotenen Zusagen würde MediaMarkt künftig über eine Datenschutzrichtlinie verfügen, die einem Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie ähnelt. Damit gehen wir weit über das hinaus, was üblicherweise für ein Handelsunternehmen gilt.“

Kai-Ulrich Deissner, CEO CECONOMY, sagt: „Es scheint ein Missverständnis darüber zu geben, was das Geschäftsmodell eines Handelsunternehmens ausmacht: Wir bringen Produkte in den Handel, schon heute, stellen sie aber nicht her. Die Partnerschaft mit JD.com bringt uns einen weltweit agierenden Partner mit einzigartiger Handels-, Technologie- und Logistikexpertise.Darum setzen wir auch weiterhin alles daran, diese Partnerschaft zu verwirklichen – für unsere Kunden, für Europa und natürlich auch für die Volkswirtschaft in Österreich.“

CECONOMY und JD.com arbeiten intensiv daran, gemeinsam mit der österreichischen Behörde eine Lösung zu finden, um sicherzustellen, dass das österreichische Geschäft Teil der Transaktion bleibt.
Ob CECONOMY die Erwartung, den Vollzug der Transaktion im ersten Halbjahr 2026 abschließen zu können, erfüllen kann, ist im Kontext der aktuellen Entwicklungen in Österreich derzeit unklar.

Über CECONOMY

Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.

Freitag, 29. Mai 2026

DATAGROUP steigert Umsatz im zweiten Quartal und ersten Halbjahr 2025/2026 - Delisting mit Ablauf des 30. Juni 2026

Pressemitteilung 

Pliezhausen, 28. Mai 2026. DATAGROUP SE (ISIN DE000A41YEV7/WKN A41YEV) veröffentlicht heute die Finanzzahlen für das zweite Quartal sowie das erste Halbjahr 2025/2026. In einem weiterhin verhaltenen Marktumfeld steigerte DATAGROUP den Umsatz im ersten Halbjahr 2025/2026 um 2,2 %. Die Ergebnisentwicklung war durch Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung strategischer Maßnahmen geprägt. Entsprechend verringerte sich die EBIT-Marge auf 6,3 % nach 8,1 % im Vorjahreszeitraum. Im Neukundengeschäft lag der Auftragseingang mit 17,4 Mio. EUR nahezu auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Darüber hinaus wurden mit Bestandskunden Cross- und Upselling-Aufträge in Höhe von 6,3 Mio. EUR erzielt. 

Die Umsatzerlöse beliefen sich im zweiten Quartal auf 138,8 Mio. EUR nach 140,5 Mio. EUR im Vorjahresquartal. Im ersten Halbjahr 2025/2026 stiegen die Umsätze um 2,2 % auf 285,9 Mio. EUR nach 279,8 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Aufgrund rückläufiger Materialkosten erhöhte sich der Rohertrag überproportional um 5,4 % auf 207,1 Mio. EUR (i.Vj. 196,5 Mio. EUR). Die Rohertragsmarge verbesserte sich auf 72,4 % nach 70,2 % im Vorjahreszeitraum. Die Personalkosten lagen infolge des höheren Personalbestands bei 150,0 Mio. EUR nach 141,2 Mio. EUR im Vorjahr.

Vor dem Hintergrund der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie verringerte sich das EBITDA auf 36,8 Mio. EUR nach 41,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Das EBIT belief sich auf 18,1 Mio. EUR gegenüber 22,6 Mio. EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge erreichte damit im ersten Halbjahr 2025/2026 6,3 % nach 8,1 % im Vorjahresvergleichszeitraum.

„Unser Anspruch bleibt unverändert: DATAGROUP soll profitabel und dynamisch wachsen. Dafür investieren wir gezielt in die Weiterentwicklung unseres Unternehmens, in Effizienz und in unsere strategischen Zukunftsthemen“, sagt Andreas Baresel, CEO von DATAGROUP. „Dass wir trotz des angespannten Marktumfelds den Umsatz und Rohertrag steigern und im Neugeschäft nahezu das hohe Vorjahresniveau erreichen konnten, zeigt, dass DATAGROUP mit dem klaren Fokus auf hochwertige Managed Services und stabile Kundenbeziehungen sehr gut aufgestellt ist.“

Bilanzentwicklung und Cashflow

Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Geschäftsjahresende auf 529,4 Mio. EUR (30.09.2025: 537,3 Mio. EUR). Das Eigenkapital erhöhte sich insbesondere infolge des Periodenüberschusses im ersten Halbjahr 2025/2026 sowie des Verkaufs eigener Anteile. Die Eigenkapitalquote lag zum Ende des ersten Halbjahres 2025/2026 bei 34,6 % (30.09.2025: 31,7 %). Die liquiden Mittel stiegen auf 26,6 Mio. EUR nach 10,3 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende.

Die Nettoverschuldung reduzierte sich zum Ende des Halbjahres auf 144,5 Mio. EUR gegenüber 161,4 Mio. EUR zum 30.09.2025. Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA verbesserte sich entsprechend auf 1,8 nach 1,9 zum Geschäftsjahresende. Der Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erhöhte sich insbesondere aufgrund rückläufiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 37,1 Mio. EUR (i.Vj. 11,3 Mio. EUR).

Delisting

Wie bereits im Januar 2026 bekannt gegeben, wird die Notierung der Aktien der DATAGROUP SE im Freiverkehr der Börse München mit Ablauf des 30. Juni 2026 eingestellt.

Der Halbjahresbericht steht zum Download unter www.datagroup.de/publikationen bereit.

Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: Spruchverfahren Generali Deutschland rechtskräftig beendet; über 3,1 % Performancebeitrag für den KR FONDS Deutsche Aktien Spezial

Würzburg, 20.05.2026 – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dasSpruchverfahren im Zusammenhang mit dem Squeeze-out der Generali Deutschland Holding AG nach mehr als zwölf Jahren rechtskräftig beendet. Die Barabfindung wurde dabei von ursprünglich 107,77 € auf 130,67 € je Aktie erhöht. Für die ehemaligen Minderheitsaktionäre ergibt sich daraus eine Nachbesserung von 22,90 € je Aktie. Zusätzlich fallen Zinsen von voraussichtlichrund 14 € je Aktie an.

Für den KR FONDS Deutsche Aktien Spezial bedeutet die Entscheidung einen positiven Ergebnisbeitrag von mehr als 1,8 Mio. €. Dies entspricht einem Performance-Impact von über 3,1 %. Generali reiht sich damit in eine Reihe sehr erfolgreicher Nachbesserungen der letzten Jahre ein. So brachten allein in den letzten zwei Jahren beispielsweise die Verfahren aus früheren Investments bei Altana knapp 700.000 €, bei Diebold Nixdorf ca. 250.000 € oder bei der Postbank rund 700.000 € ein.

Die Entscheidung zeigt erneut die Bedeutung von Nachbesserungsrechten aus deutschen Spruchverfahren im Rahmen einer langfristigen Abfindungsstrategie. Auch wenn solche Verfahren häufig viele Jahre in Anspruch nehmen, können sie erhebliche stille Reserven enthalten und einenmessbaren Beitrag zur Wertentwicklung leisten. Neben den bereits realisierten Nachbesserungen befinden sich derzeit weitere 28 Altfälle aus Strukturmaßnahmen im Portfolio. Darüber hinaus bestehen zusätzliche Nachbesserungsrechte aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, die in dieser Zahl überwiegend nicht enthalten sind. Das Nachbesserungsportfolio bleibt damit auch nach dem sehr erfolgreichen Abschluss des Generali-Verfahrens breit aufgestellt. 

Zudem entstehen fortlaufend neue Nachbesserungsrechte aus jüngeren Squeeze-outs und vergleichbaren Strukturmaßnahmen. Beispiele aus den vergangenen Jahren sind unter anderem PharmaSGP, About You und Aareal Bank. Die daraus resultierenden Nachbesserungsrechte werden weiterhin vorsichtig bewertet, können im Erfolgsfall jedoch deutliche zusätzliche Ergebnisbeiträge liefern.

Disclaimer / Rechtliche Hinweise: Diese Meldung stellt keine Beratung und keine Aufforderung zum Erwerb von Wertpapieren dar. Die vollständigen Angaben zu dem Fonds sind dem PRIIPs-KID (Kundeninformationsdokument auf Basis der PRIIPs-Verordnung), dem Verkaufsprospekt, ergänzt durch die jeweiligen letzten geprüftenJahresberichte und die jeweiligen Halbjahresberichte, zu entnehmen. Diese zuvorgenannten Unterlagen stellen die alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden; Anteilswerte können sowohl steigen als auch fallen.

Über die Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung

Die bankunabhängige Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung mit Sitz in Würzburg ist auf Aktieninvestments in Sondersituationen spezialisiert und verwaltet Vermögen für private und institutionelle Anleger.

Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Veränderung der Aktionärsstruktur

Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 

München, 29.05.2026 – Die Ludwig Beck AG wurde heute darüber informiert, dass der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Christian Greiner, und auch die Aktionärin INTRO-Verwaltungs GmbH ihre Beteiligungen an der Ludwig Beck AG heute an Herrn Alfons Doblinger verkauft und übertragen haben. Verkauf und Übertragung der Beteiligungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Kartellfreigabe. Herr Christian Greiner war bislang unmittelbar und über die von ihm gehaltene Christian Rudolf Greiner Verwaltungs GmbH mit insgesamt rd. 26,3 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und die INTRO-Verwaltungs GmbH bislang mit rd. 25,2 %. Durch den Erwerb wird Herr Alfons Doblinger Mehrheitsaktionär der Gesellschaft und hält nach Kartellfreigabe unmittelbar und mittelbar insgesamt rd. 77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subentionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Mögliches öffentliches Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG: Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG, Delisting
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 28. Mai 2026

Scherzer & Co. AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Scherzer & Co. AG, im Folgenden auch „Gesellschaft“, hatte am 2. Juli 2025 ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 1.000.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 2,5 Mio. bekannt gegeben, welches bis zum 30. Dezember 2025 befristet war („Aktienrückkauf 2025“). Am 5. Dezember 2025 wurde die Verlängerung des Aktienrückkauf 2025 bis zum 30. April 2026 beschlossen.

Im Zeitraum vom 03. Juli 2025 bis einschließlich 30. April 2026 wurden insgesamt 746.873 eigene Aktien zu einem Durchschnittkurs von EUR 2,4299 und mit einem Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 1.814.795,42 zurückgekauft. Die Anzahl der zurückgekauften Aktien entspricht einem rechnerischen Anteil von 2,75% des Grundkapitals der Scherzer & Co. AG.

Der Vorstand der Scherzer & Co. AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0006942808) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 8. Juni 2026 (voraussichtlich) bis längstens zum 30. April 2027 bis zu 1.500.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 4,5 Mio. zu erwerben. Vom 24. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2026 soll der Rückkauf ausgesetzt werden.

Die Aktien sollen über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange erworben werden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter 

Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – zum Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf soll unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Scherzer & Co. AG.

Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Alle Transaktionen werden spätestens am siebten Handelstag nach ihrer Ausführung auf der Website der Gesellschaft unter www.scherzer-ag.de/die-scherzer-aktie/aktienrueckkaufprogramm-2026 unter der Rubrik „Fortschritt Aktienrückkaufprogramm 2026“ bekannt gegeben.

Köln, 28. Mai 2026

Der Vorstand

Mittwoch, 27. Mai 2026

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2026 am 22. Oktober 2026

Am 22. Oktober 2026 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 9. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Maritim Hotel Frankfurt auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind:

• Zwischen Treuepflicht und Kostendruck: Der Umgang Institutioneller Investoren mit den Aktionärsrechten ihrer Kunden

• Die deutsche Aktienrente: To little, to late?

• Spruchverfahren vor Gericht: Was ist der Börsenkurs tatsächlich wert?

• Abhängigkeitsbericht: Echtes Kontrollinstrument oder gesetzlich vorgeschriebenes Ritual?

Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen. Seien Sie gespannt auf aktuelle Themen und versierte Referenten. Weitere Details folgen in Kürze.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite
www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Quelle: aktionaersforum service GmbH 

Ernst Russ AG: Erhöhung des Streubesitzes nach erfolgreicher Umplatzierung von Aktien durch Hauptaktionäre

Corporate News

Hamburg, 27. Mai 2026 – Die Hamburger Reederei Ernst Russ AG wurde von ihren Hauptaktionären über die Umplatzierung von Aktien informiert. Die erfolgreiche und überzeichnete Privatplatzierung stärkt den Streubesitz der Ernst Russ-Aktie von 24,7 % auf 28,0 %.

Die Transaktion steht im Einklang mit der strategischen Neuausrichtung der Ernst Russ AG und ist ein weiterer Baustein auf dem eingeschlagenen Kurs: Mit dem gezielten Aufbau einer diversifizierten Flotte über mehrere Schifffahrtssegmente hinweg, langfristigen Charterverträgen und renommierten Vertragspartnern schafft das Unternehmen eine stabile Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Die Erweiterung der Aktionärsbasis stärkt die Kapitalmarktpräsenz der Ernst Russ AG, erhöht die Liquidität der Aktie und legt damit die Grundlage für die nächste Phase der Unternehmensentwicklung.

Die Hauptaktionäre teilen die strategische Überzeugung der Ernst Russ AG und werden den eingeschlagenen Kurs des Unternehmens weiter aktiv begleiten und unterstützen.

„Die Ernst Russ AG begrüßt die Umplatzierung eines Teils der Aktien und dankt allen beteiligten Akteuren. Das ausgeprägte Interesse zahlreicher Neuinvestoren ist ein klarer Vertrauensbeweis in unser Geschäftsmodell und unterstreicht die Kapitalmarktattraktivität unserer Aktie," sagt Dr. Christopher Eilers, Co-CEO und CFO der Ernst Russ AG.

Der Dreimonatsbericht und die Investoren Präsentation fürs erste Quartal 2026 werden am 28. Mai 2026 veröffentlicht und im Rahmen eines Earnings Call erläutert.

Über die Ernst Russ AG: Die Ernst Russ AG ist eine börsengehandelte Hamburger Reederei mit einer Unternehmensgeschichte, die bis ins Jahr 1893 zurückreicht. Das Ziel ist eine nachhaltige und breit diversifizierte Flotte mit ausgewogener Risikoverteilung hinsichtlich Beschäftigungsdauer und Vertragspartnern. Die bestehende Flotte umfasst Containerschiffe verschiedener Größenklassen, ergänzt durch Multipurpose-Schiffe und einen Handysize-Bulker. Darüber hinaus verfügt die Gruppe über ein Orderbuch mit Neubauten, die in den kommenden Jahren ausgeliefert werden und die strategische Weiterentwicklung der Flotte gezielt.

Uber hält bereits 36,83 % an der Delivery Hero SE

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung der Delivery Hero SE hält die Uber Technologies, Inc, über die SMB Holding Corporation bereits 36,83 % der Stimmrechte an der Gesellschaft, davon 24,99 % direkt über Aktien und 11,84 % über Instrumente (Total Return Swaps).

Delivery Hero hatte kürzlich eine Kontaktaufnahme seitens Uber Technologies in Bezug auf ein mögliches Übernahmeangebot bestätigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/delivery-hero-se-delivery-hero.html

Die Gesellschaft hatte bereits zuvor ein zusätzliches Investment von Uber begrüßt und mitgeteilt, dass Uber 19,5 % des ausgegebenen Kapitals von Delivery Hero halte, sowie weitere 5,6 % in Form von Optionen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/delivery-hero-begrut-zusatzliches.html