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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 23. April 2026

Zurückweisung des Widerspruchs gegen den Widerruf der Zulassung der Aktien der ZhongDe Waste Technology AG zum regulierten Markt (General Standard)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 22. April 2026 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat die ZhongDe Waste Technology AG („Gesellschaft“) darüber informiert, dass sie den Widerspruch gegen die Entscheidung über das Delisting der Aktien der Gesellschaft zurückgewiesen hat und den von der Gesellschaft vorgelegten verbindlichen Zeitplan zur kurzfristigen Erfüllung sämtlicher Finanzberichterstattungspflichten als nicht ausreichend erachtet.

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat bislang keinen genauen Zeitpunkt benannt, zu dem das Delisting wirksam werden soll.

Die Gesellschaft wird im bestmöglichen Interesse ihrer Aktionäre prüfen, ob gegen die Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse Klage erhoben wird. In der Zwischenzeit wird die Gesellschaft weiterhin uneingeschränkt mit ihren Abschlussprüfern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle noch ausstehenden Finanzberichterstattungspflichten erfüllt werden.

Mittwoch, 22. April 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG hatte das LG Berlin II Anfang 2025 die Verfahren verbunden. Das Gericht hat nunmehr mitgeteilt, dass es in dieser Sache wohl erst im nächsten Jahr weitergeht, und dies damit begründet, "dass wegen der schon länger anhaltenden Überlastung der Kammer mit Umfangsverfahren die Anberaumung eines Anhörungstermins leider nicht vor Ende des Jahres in Betracht kommen wird."
 
LG Berlin II, Az. 102 O 87/24 SpruchG
Jaeckel u.a. ./. ADLER Group S.A.
24 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main

EPH Group AG Erfolgreiches Listing im Primärmarkt der Börse Düsseldorf stärkt Kapitalmarktposition und Wachstumsstrategie

Corporate News

Die EPH Group AG (ISIN AT0000A34DM3) hat einen weiteren wichtigen Meilenstein ihrer Kapitalmarktstrategie erreicht: Die Einbeziehung der Aktie in das Qualitätssegment Primärmarkt der Börse Düsseldorf stärkt ab sofort die Handelbarkeit deutlich und erhöht die Sichtbarkeit bei institutionellen wie privaten Investoren. Nach dem erfolgreichen Börsengang im Freiverkehr der Börse Stuttgart im November 2025 setzt die EPH Group AG damit konsequent ihren eingeschlagenen Wachstumskurs fort. Durch das Listing an einem weiteren deutschen Handelsplatz wird die Liquidität der Aktie gestärkt und der Zugang zu neuen Investorengruppen erleichtert.

Attraktivität der Aktie im Fokus

Das zusätzliche Listing im Primärmarkt der Börse Düsseldorf – einem etablierten Handelsplatz für Aktien und Anleihen mittelständischer Emittenten – stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Attraktivität der EPH-Aktie weiter zu erhöhen. Insbesondere Privatanleger profitieren von verbesserten Handelsmöglichkeiten und erhöhter Transparenz.

Kapitalerhöhung: Start der Zeichnungsfrist am 21. Mai

Parallel dazu hat die Gesellschaft jüngst eine Barkapitalerhöhung mit einem Volumen von bis zu rund 10,3 Mio. Euro angekündigt. Ziel ist es, den Streubesitz (Free Float) zu erhöhen, die Handelsliquidität nachhaltig zu verbessern und die Eigenkapitalbasis für weiteres Wachstum zu stärken. Die neuen Aktien werden über Bezugsrechte bis 20. Mai 2026 den bestehenden Aktionären angeboten. Die öffentliche Zeichnungsfrist läuft im Anschluss vom 21. Mai bis 26. Juni 2026. Der zugehörige EU-Wachstums-Wertpapierprospekt steht auf der Internetseite unter www.eph-group.com zum Download bereit.

Skalierbares Geschäftsmodell im Wachstumsmarkt Tourismus

Die EPH Group AG ist ein spezialisierter Entwickler im Bereich hochwertiger Hotel- und Ressortimmobilien im DACH-Raum. Das Unternehmen verfolgt den Aufbau eines diversifizierten Portfolios renditestarker Projekte im Premium- und Luxussegment. Derzeit umfasst das Portfolio neun Projekte, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden und bereits erworben oder gesichert sind. Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist das innovative „Land-for-Equity“-Modell: Grundstückseigentümer erhalten demnach den Kaufpreis für ihre Flächen ganz oder teilweise in Form von Aktien der EPH Group AG. Dieses Modell ermöglicht es dem Unternehmen, attraktive Projekte mit reduziertem Kapitaleinsatz zu akquirieren und gleichzeitig die Eigenkapitalbasis zu stärken. Die aktuelle Projektpipeline umfasst mehrere touristische Premiumstandorte, insbesondere in alpinen Regionen sowie in hochwertigen Lagen an Seen im deutschsprachigen Raum.

Klare Wachstumsstrategie und Kapitalmarktfokus

Mit dem Listing an der Börse Düsseldorf, der geplanten Kapitalerhöhung und der konsequenten Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells positioniert sich die EPH Group AG als wachstumsstarker Player im europäischen Tourismus- und Immobilienmarkt. Das Management sieht insbesondere im steigenden Streubesitz, der verbesserten Handelbarkeit und der erhöhten Wahrnehmung am Kapitalmarkt zentrale Hebel, um den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Aktie für ein breites Investorenpublikum attraktiv zu machen.

Dienstag, 21. April 2026

Mehrheitsbeteiligungen an der CompuGroup Medical

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Koblenz

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 AktG

Die Caesar BidCo GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA gehören.

Die CVC Capital Partners plc, St. Helier, Jersey, die CVC Management Holdings II Limited, St. Helier, Jersey, die CVC Capital Partners Fund Holdings II Limited, St. Helier, Jersey, die CVC Capital Partners IX Limited, St. Helier, Jersey, die CVC Capital Partners IX (A) L.P., St. Helier, Jersey, die Caesar Holdings Jersey Limited, St. Helier, Jersey, die Caesar Lux TopCo S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, die Caesar Lux Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, und die Caesar HoldCo GmbH, München, haben uns mitgeteilt, dass ihnen kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die unmittelbar der Caesar BidCo GmbH gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 AktG) der Aktien an der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA mit Sitz in Koblenz gehören. 

Koblenz, im April 2026
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
CompuGroup Medical Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. April 2026

Mehrheitsbeteiligungen an der STADA Arzneimittel AG

STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Bad Vilbel

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Saxophone Germany BidCo GmbH (München, Deutschland) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr, in Folge des Erwerbs aller Geschäftsanteile an der Nidda German Topco GmbH kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Saxophone Germany Holdco 2 GmbH (München, Deutschland) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Saxophone Germany Holdco 1 GmbH (München, Deutschland) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Saxophone Germany TopCo GmbH (München, Deutschland) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Saxophone Jersey Topco Ltd (St. Helier, Jersey) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Saxophone Jersey Feeder Ltd (St. Helier, Jersey) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die CapVest Saxophone Aggregator SCSp (Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die CapVest Strategic Opportunities 11 SCSp (Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

Folgende Beteiligungen bestehen unverändert weiter:

Der Nidda Healthcare GmbH (Bad Vilbel, Deutschland) gehört weiterhin unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft.

Der Nidda Healthcare Holding GmbH (Bad Vilbel, Deutschland) gehört weiterhin, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft.

Die Nidda BondCo GmbH (Bad Vilbel, Deutschland) gehört weiterhin, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft.

Die Nidda German Midco GmbH (Bad Vilbel, Deutschland) gehört weiterhin, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft.

Die Nidda German Topco GmbH (Bad Vilbel, Deutschland) gehört weiterhin, kraft Zurechnung der von der Nidda Healthcare GmbH gehaltenen Aktien, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft. 

Der Vorstand der
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. April 2026

TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Abschlussprüfer erteilt Versagungsvermerk für Jahresabschluss und Konzernabschluss 2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 21. April 2026 – Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (Aktie: ISIN: DE0007501009 / WKN: 750100) hat den Versagungsvermerk des Abschlussprüfers, der Rödl Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 erhalten.

Die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 war von umfangreichen Diskussionen und Nachforderungen des Abschlussprüfers gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat begleitet. Der Vorstand hat die angeforderten Unterlagen und Informationen nach den Umständen in dem ihm möglichen Umfang zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Bewertung einzelner wesentlicher Sachverhalte bestanden zwischen dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unterschiedliche Auffassungen, die im Ergebnis nicht ausgeräumt werden konnten.

Der Abschlussprüfer begründet die Versagung damit, dass er nicht in der Lage gewesen sei, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu erlangen. Im Wesentlichen stützt er sich dabei auf folgende Punkte: (i) eine aus seiner Sicht fehlende aktualisierte Liquiditätsprognose und nicht ausreichend nachgewiesene Planungsannahmen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern); (ii) fehlende Nachweise zur Bewertung der wesentlichen Beteiligungspositionen, namentlich der TTL Beteiligungs GmbH im Jahresabschluss (73,5 % der Bilanzsumme) sowie der TTL Real Estate GmbH im Konzernabschluss (72,3 % der Konzernbilanzsumme), einschließlich der damit zusammenhängenden Forderungen; (iii) aus seiner Sicht unvollständige Informationen zu Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen; sowie (iv) fehlende Prüfungsnachweise zu möglichen Wertberichtigungen im Zusammenhang mit der im Nachtragsbericht dargestellten Änderung der Darlehensverträge mit der TTL Real Estate Mezzanine Investments GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss 2024 wurden der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Dezember 2025 im aufgestellten, jedoch noch nicht geprüften und nicht gebilligten Zustand zur Kenntnis gebracht und ausführlich erläutert. Die Verzögerung der Erteilung des Prüfungsvermerks ist auf den Umfang und die Komplexität der zwischen dem Vorstand und dem Abschlussprüfer geführten Erörterungen zurückzuführen. Der Aufsichtsrat wird kurzfristig im Rahmen einer Bilanzsitzung über die weitere Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 beraten und beschließen. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über wesentliche weitere Entwicklungen informieren.

Brockhaus Technologies AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Februar 2026

PRESSEMITTEILUNG

Frankfurt am Main, 21. April 2026. Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42, „Brockhaus Technologies“ oder „Gesellschaft“) informiert ihre Aktionäre darüber, dass gegen den Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Februar 2026 über den Verkauf der Beteiligung an der BLS Beteiligungs GmbH („Bikeleasing“) an DECATHLON PULSE Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben wurden. Diese sind am 15. April 2026 ordnungsgemäß im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

Die Klagen wurden von den Aktionären Axel Sartingen, Köln und der Milaco GmbH, Langenfeld, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel Sartingen erhoben. Die Gesellschaft hat angezeigt, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Zudem hat Marcellino Graf von und zu Hoensbroech, Cascais, Portugal, eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bei Gericht eingereicht, die jedoch bisher nicht rechtshängig ist. Marcellino Graf von und zu Hoensbroech und Axel Sartingen hatten auf der außerordentlichen Hauptversammlung im eigenen Namen sowie Axel Sartingen auch im Namen der Apollo Beteiligungen GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel König, die Milaco GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel Sartingen, Widerspruch zu Protokoll gegeben. Nach aktueller Einschätzung von Aufsichtsrat und Vorstand der BKHT stehen diese Klagen dem Vollzug der Transaktion nicht entgegen. Die Gesellschaft wird ihre Aktionäre über den weiteren Fortgang der Verfahren auf dem Laufenden halten.

Die Aktionäre der Gesellschaft haben auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Februar 2026 mit einer deutlichen Mehrheit von mehr als 98 % der abgegebenen Stimmen dem Verkauf der Anteile an Bikeleasing an DECATHLON PULSE zugestimmt. Auf Basis der exemplarischen Berechnung zum 30. September 2025 würde der auf Brockhaus Technologies entfallende anteilige Kaufpreis für die veräußerten Anteile rund € 240 Mio. nach vorläufigen Transaktionskosten und Steuern betragen. Der endgültige Kaufpreis wird im Rahmen eines marktüblichen Closing-Accounts-Mechanismus zum Vollzug der Transaktion unter Berücksichtigung der dann vorhandenen Barmittel, Finanzverbindlichkeiten sowie des Nettoumlaufvermögens der Bikeleasing-Gruppe ermittelt.

Der Vollzug der Transaktion wird – vorbehaltlich der noch ausstehenden Freigabe der BaFin – im zweiten Quartal 2026 erwartet. Eine Entscheidung über die Verwendung der Verkaufserlöse steht derzeit noch aus. Fest steht, dass die Verkaufserlöse gezielt zur weiteren Steigerung des Shareholder Value eingesetzt werden sollen. In Betracht kommen dabei vorbehaltlich näherer Analysen insbesondere Aktienrückkäufe, Dividendenausschüttungen oder weitere M&A-Transaktionen, ebenso wie eine Kombination solcher Maßnahmen.

Über Brockhaus Technologies


Die Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine Technologiegruppe, die margen- und wachstumsstarke Technologie- und Innovations-Champions mit B2B-Geschäftsmodellen im deutschen Mittelstand akquiriert. Mit einem einzigartigen Plattformansatz und einem langfristigen Horizont unterstützt Brockhaus Technologies ihre Tochtergesellschaften aktiv und strategisch dabei, langfristig profitables Wachstum über Branchen- und Ländergrenzen hinweg zu erzielen. Gleichzeitig bietet Brockhaus Technologies einen Zugang zu diesen nicht börsennotierten deutschen Technologie-Champions, die für Kapitalmarktinvestoren ansonsten unzugänglich sind. Weitere Informationen unter www.brockhaus-technologies.com

paragon GmbH & Co. KGaA beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Delbrück, 21. April 2026 – Die Geschäftsführung der paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696, Börsenkürzel: PGN) hat heute beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Kommanditaktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Freiverkehrssegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten.

Durch den Segmentwechsel soll der mit einer Notierung im regulierten Markt (Prime Standard) verbundene regulatorische und administrative Aufwand reduziert werden, die Kapitalmarktpräsenz an der Frankfurter Wertpapierbörse aber weiterhin aufrechterhalten werden. Scale ist ein Segment des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse, dass sich speziell an Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet und nach der festen Überzeugung der Geschäftsführung im Hinblick auf die aktuelle Größe der Gesellschaft besser geeignet als der Prime Standard.

Nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen des § 39 BörsG durch das Standortförderungsgesetzes am 10. Februar 2026 erfordert ein Wechsel vom regulierten Markt in einen KMU-Wachstumsmarkt i.S.d. § 48a BörsG kein Delisting-Erwerbsangebot mehr.

Sobald das Vorliegen der maßgeblichen Einbeziehungsvoraussetzungen seitens der Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt wird, wird die Geschäftsführung bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Kommanditaktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (Prime Standard) unter Nennung des letzten Tages der Notierung im Prime Standard final beantragen und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale veranlassen. Unter dem Vorbehalt der Erfüllung dieser Voraussetzungen geht die Gesellschaft davon aus, im spätestens 2. Quartals 2026 diesen Wechsel vollziehen zu können.

Die Gesellschaft wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.

Über die paragon GmbH & Co. KGaA

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.

Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).

Hamburger Hafen und Logistik AG: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE legt Barabfindung für HHLA-Minderheitsaktionäre auf 21,16 Euro fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 21. April 2026 | Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) hat die Barabfindung für die im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out zu übertragenden A‑Aktien der Minderheitsaktionäre der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) (ISIN: DE000A0S8488) auf 21,16 Euro festgelegt. Die PoH, deren Anteile von der Freien und Hansestadt Hamburg und der MSC Group gehalten werden, hält mehr als 95 Prozent der HHLA-Aktien und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a AktG.

Bereits am 5. Januar 2026 hat die PoH dem Vorstand der HHLA mitgeteilt, dass sie die Übertragung der A-Aktien der HHLA-Minderheitsaktionäre auf die PoH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beabsichtigt. Die Höhe der Barabfindung wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und aktuellen Rechtsprechung festgesetzt, welche den Durchschnittskurs der A-Aktie in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out zu Grunde legt. Zudem wurde eine unabhängige Unternehmensbewertung durchgeführt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit zustimmendem Beschluss der Hauptversammlung sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam. Die ordentliche Hauptversammlung findet am 11. Juni 2026 statt. Die Einberufung wird gesondert bekanntgegeben.

Montag, 20. April 2026

infas Holding Aktiengesellschaft: Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main über Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80

Pressemitteilung

20.03.2026 – Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber informiert, dass das Landgericht Frankfurt am Main die von Ipsos im Januar 2025 im Nachgang zu dem öffentlichen Übernahmeangebot von Ipsos nach § 39a WpÜG beantragte Übertragung der übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 6,80 antragsgemäß beschlossen hat.

SURTECO GROUP SE schließt Gespräche zur Verlängerung der bestehenden Finanzierung bis 2029 erfolgreich ab. Guter Start ins Geschäftsjahr 2026.

Corporate News

Buttenwiesen, 20. April 2026

Die SURTECO GROUP SE (SURTECO) hat die in den vergangenen Wochen geführten Verhandlungen mit ihren Finanzierungspartnern zur langfristigen Sicherstellung ihrer Finanzierung erfolgreichabgeschlossen und im Rahmen eines Term Sheets dokumentiert. Im Ergebnis wurde eine Vereinbarung erzielt, die die bestehenden Finanzverbindlichkeiten über einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 28. Dezember 2029 nachhaltig absichert.

In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft die Erstellung eines Gutachtens in Anlehnung an den IDW-S6 Standard beauftragt, das sich derzeit im Entwurf befindet. Auf dessen Grundlage hat sie sich mit den finanzierenden Banken und Schuldscheininhabern auf Maßnahmen zur Stärkung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage bis 2029 verständigt. Dieses beruht auf der bestehenden Konzernstruktur, ohne eventuelle Veräußerungen und zeigt die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.

Parallel dazu treibt SURTECO die strategische Weiterentwicklung des Konzerns weiterhin konsequent voran. Dazu zählt auch die bereits kommunizierte Prüfung einer möglichen Veräußerung der Geschäftsbereiche Profiles und / oder Edgebands, die ergebnisoffen erfolgt. Die Entscheidung über einen möglichen Verkauf treffen die Organe der SURTECO GROUP SE ausschließlich in eigener Verantwortung. Im Falle einer Veräußerung würden Verkaufserlöse zur Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten eingesetzt werden. Die Gesellschaft wird ihre Managementkapazitäten temporär mit Transformations- und Restrukturierungsexpertise verstärken.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Vereinbarung stärkt SURTECO ihre finanzielle Stabilität und gewinnt zusätzlichen Handlungsspielraum, um die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens gezielt voranzutreiben.

Im Geschäftsjahr 2025 erreichte SURTECO mit einem Umsatz von 821,2 Mio. € und einem EBITDA adjusted von 80,2 Mio. € das obere Ende der angepassten Prognose. Nach vorläufigen Zahlen startete SURTECO mit einem Umsatz von 208,4 Mio. € und einem EBITDA adjusted von 26,7 Mio. € gut in das Geschäftsjahr 2026. Die Marge (EBITDA adjusted / Umsatz) stieg dabei von 12,0 % im ersten Quartal 2025 auf nunmehr 12,8 %. Der finale Geschäftsbericht des Jahres 2025 wird morgen, am 21. April 2026 veröffentlicht.

Über SURTECO

Die SURTECO GROUP SE mit Sitz in Buttenwiesen ist ein mittelständisches, international tätiges börsennotiertes Unternehmen. Das Unternehmen vereint führende nationale und internationale Marken der Oberflächentechnologie unter einem Dach.  Das umfangreiche Produktportfolio umfasst neben bedruckten Dekorpapieren, Trennpapieren, dekorativen Flächenfolien und Kantenbändern auf Basis von technischen Spezialpapieren und Kunststoffen auch Sockelleisten aus Kunststoff, technische Profile für die Industrie, Rollladensysteme und beschichtete Textilien. Der Konzern erwirtschaftete im Jahr 2024 mit über 3.700 Mitarbeiter-/innen an weltweit 26 Produktionsstandorten einen Jahresumsatz von rund 857 Mio. €. Die Kunden der SURTECO Gruppe stammen überwiegend aus der Holzwerkstoff-, Fußboden- und Möbelindustrie sowie aus dem Innenausbau.

Mehr Informationen zum Unternehmen unter: www.surteco.com

Nachzahlungsansprüche für ehemalige STADA-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots 2017 angedient hatten: Geltendmachung bis zum Jahresende 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die STADA Arzneimittel AG, einer der größten Generika-Hersteller in Deutschland, beschäftigt neben dem bereits vergleichsweise abgeschlossenen Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und dem noch laufenden Spruchverfahren zum Ausschliss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) weiter die Gerichte. Ehemalige STADA-Aktionäre können nämlich unter Umständen einen Nachzahlungsanspruch gegen die damalige Bieterin Nidda Healthcare (ein Vehikel der Finanzinvestoren Bain Capital und Civen) geltend machen.

Nachdem ein erstes Übernahmeangebot im Jahr 2017 nicht die Annahmequote erreichte, unterbreitete Nidda ein zweites freiwilliges Übernahmeangebot zu einem Preis in Höhe von EUR 66,25 je STADA-Aktie. In einem sog. „Irrevocable Commitment“ wurde der aktivistischen Fondsgesellschaft Elliott jedoch ein höherer Betrag, EUR 74,40 je STADA-Aktie als Mindestabfindung zugesagt. Dieser Betrag wurde dann auch in dem folgenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag den Minderheitsaktionären angeboten. Bei dem 2020 eingetragenen Squeeze-out wurde schließlich eine Barabfindung in Höhe von EUR 98,51 je STADA-Aktie angeboten. Diesbezüglich läuft noch ein Spruchverfahren.

Die STADA-Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien 2017 im Rahmen des Übernahmeangebots angedient hatten, haben nach unserer Auffassung einen übernahmerechtlichen Nachzahlungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag von EUR 66,25 je STADA-Aktie und dem der Fondsgesellschaft Elliott zugesicherten höheren Betrag von EUR 74,40, d.h. in Höhe von EUR 8,15 je STADA-Aktie.

Der BGH hat unter Bezugnahme auf die sog. Celesio-Rechtsprechung entschieden, dass ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG gem. § 31 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 WpÜG für die von ihnen eingebrachten Aktien einen entsprechenden Anspruch auf diesen Unterschiedsbetrag haben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/stadaelliott-bgh-fordert.html. Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 WpÜG ist der Bieter nämlich gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags verpflichtet, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 WpÜG außerhalb der Börse Aktien der Zielgesellschaft erwirbt und hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart. Bei dem erwähnten „Irrevocable Commitment“ handele es sich um eine dem Erwerb nach § 31 Abs. 3 bis 5 WpÜG gleichgestellte Vereinbarung nach § 31 Abs. 6 Satz 1 WpÜG.

Nidda hat erst nach Aufforderung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Hinweis auf die BGH-Entscheidungen veröffentlicht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/bekanntmachung-von-bgh-urteilen-zum.html Nidda meinte in der Veröffentlichung jedoch, dass Zahlungsansprüchen ehemaliger Aktionäre angesichts von Pressemitteilungen und -berichten die Einrede der Verjährung entgegen gehalten werden könne. Dies dürfte im Regelfall allerdings nicht zutreffen. Das OLG Frankfurt am Main hat dies kürzlich in zwei Parallelfällen bestätigt. Das Gericht hat Anfang des Jahres mitgeteilt:

„Das OLG Frankfurt/M. bestätigte nun mit Urteilen vom 18.12.2025 (26 U 14/24 und 26 U 18/24), dass die aus dem „Irrevocable Commitment“ resultierenden Nachbesserungsansprüche nicht verjährt sind. Maßgeblich sei, wann die Kläger tatsächlich von dieser Vereinbarung Kenntnis erlangten; dies sei erst 2023 durch eine verspätete Veröffentlichung der Beklagten erfolgt. Die Kenntnis von Presseberichten aus dem Jahr 2017 reiche nicht aus, um den Verjährungsbeginn auszulösen.

Zudem betonte das Gericht, dass die Beklagte treuwidrig handele, wenn sie sich auf Verjährung berufe. Sie habe durch ihre jahrelang unterlassene Veröffentlichungspflicht selbst die verspätete Klageerhebung verursacht. Damit seien die Nachbesserungsansprüche rechtlich durchsetzbar.“

Bei einer Kenntnis im Jahr 2023 verjähren Ansprüche erst Ende 2026. Bis zum 31. Dezember 2026 müssten daher verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen werden.

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Northern Data Group – Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem Tauschangebot der Rumble Inc.

Frankfurt/Main – 20. April 2026 – Northern Data AG (ETR: NB2) („Northern Data“ oder „die Gruppe“), ein führender Anbieter von KI und High-Performance Computing (HPC)-Lösungen, hat heute die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Tauschangebot) der Rumble Inc.[1] veröffentlicht. Das Dokument ist unter „Publikationen“ im Bereich Investor Relations auf der Website von Northern Data verfügbar.

[1] Durchgeführt durch Rumble Deutschland AG

Über Northern Data Group:

Northern Data AG(ETR:NB2) ist ein führender Anbieter von Full-Stack-Lösungen für Künstliche Intelligenz und High Performance Computing (HPC). Das Unternehmen nutzt ein Netzwerk hochdichter, flüssiggekühlter, GPU-basierter Technologien, um die innovativsten Unternehmen weltweit zu unterstützen. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns leidenschaftlich für das Potenzial von HPC als Motor technologischer und gesellschaftlicher Transformation ein.

Northern Data betreibt über seine Tochtergesellschaft Taiga Cloud einen der größten GPU-Cluster Europas. Das Tochterunternehmen Ardent Data Centers verfügt über rund 250 MW installierte oder bis 2027 in Betrieb gehende Leistungskapazität an acht globalen Rechenzentrumsstandorten. Northern Data hat Zugang zu modernsten Chips und Hardware für maximale Leistung und Effizienz. Unsere Kunden profitieren in jeder Phase von der Expertise unserer erstklassigen Technologen und Ingenieure für eine schnelle und flexible Implementierung. Weitere Informationen finden Sie unter northerndata.de.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank weist feindliches Vorgehen der UniCredit zurück und bekräftigt Mehrwert der eigenständigen Momentum-Strategie

Corporate News 

 - Ablehnung des feindlichen Vorgehens: Commerzbank weist anhaltend feindliche Taktik und irreführende Darstellungen von UniCredit zurück, die das für das Bankgeschäft notwendige Vertrauen und die Interessen aller Stakeholder untergraben

- Mehrwert der eigenständigen Strategie: Commerzbank bekräftigt Potenzial der eigenen Strategie, die nachweislich Wert bei begrenztem Umsetzungsrisiko schafft

- Spekulatives versus greifbares, erfolgreiches Modell: Der „Restrukturierungsvorschlag“ von UniCredit ist ein Versuch, das erfolgreiche Geschäftsmodell der Commerzbank aufzubrechen, jedoch kein glaubwürdiger Plan zur Wertsteigerung

- Fehlende Prämie: Trotz des aggressiv verfolgten Ziels, die Kontrolle zu übernehmen, hat UniCredit erneut keine angemessene Prämie für die Aktionäre der Commerzbank vorgeschlagen

- Strategisches Update: Die Commerzbank wird aktualisierte Finanzziele und Strategie bis 2030 gemeinsam mit den Ergebnissen des ersten Quartals am 8. Mai 2026 vorstellen


Die Commerzbank hat die Präsentation der UniCredit S.p.A. vom 20. April 2026 zur Kenntnis genommen. Wie in der Stellungnahme vom 7. April 2026 ausgeführt, hat die Commerzbank versucht, einen konstruktiven Austausch mit der UniCredit zu führen. Bislang hat die UniCredit jedoch weder einen konkreten Plan für einen einvernehmlichen und wertschaffenden Zusammenschluss noch verlässliche Indikationen für eine angemessene Kontrollprämie übermittelt. Die heutige Kommunikation der UniCredit hat diese grundlegenden Diskrepanzen erneut bestätigt sowie einige Details über das Vorgehen in Bezug auf die Commerzbank offengelegt.

„Was UniCredit heute präsentiert hat, ist kein wertschaffender Unternehmenszusammenschluss. Es handelt sich um einen Restrukturierungsvorschlag, der sich mit unserer bestehenden Strategie messen lassen muss. Unsere Strategie schafft nachweislich und verlässlich Wert bei begrenztem Umsetzungsrisiko. Es ist erstaunlich, dass UniCredit über 18 Monate benötigt hat, um einen unabgestimmten Plan vorzulegen, der trotz regelmäßiger Investorenmeetings in diesem Zeitraum ein grundlegendes Verständnis für die Treiber unseres Geschäftsmodells vermissen lässt“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank.

Weitere Eskalation des aggressiven und feindlichen Vorgehens

Die heutige Kommunikation bestätigt erneut, dass bei der UniCredit keine Bereitschaft erkennbar ist, einen konstruktiven Vorschlag zu unterbreiten. Stattdessen folgt sie einem seit über 18 Monaten erkennbaren Muster: beginnend mit einem unabgestimmten Aufbau einer Beteiligung über Finanzinstrumente, wiederholten Angriffen auf das Geschäftsmodell und das Management der Commerzbank sowie der Ankündigung eines unabgestimmten öffentlichen Übernahmeangebots. Gleichzeitig wird der Commerzbank vorgeworfen, sie sei nicht zu einem konstruktiven Austausch bereit. Ein auf diese Weise verfolgter Übernahmeversuch geht zulasten der Wertsteigerung für Aktionäre und untergräbt das Vertrauen der Stakeholder, das für das Bankgeschäft besonders wichtig ist.

Weiter kein wertschaffender Plan für einen Zusammenschluss

Was UniCredit heute vorgelegt hat, ist kein überzeugender Plan für einen Unternehmenszusammenschluss. Es handelt sich um einen Restrukturierungsvorschlag eines direkten Wettbewerbers, der in die Wertschöpfungskette des deutschen Mittelstands eingreifen würde – insbesondere im internationalen Geschäft und Außenhandel. Der Plan der UniCredit umfasst unter anderem eine starke Reduzierung der Kostenbasis der Commerzbank nach dem Vorbild der HypoVereinsbank und eine Neuausrichtung weg vom Mittelstandsgeschäft, das elementarer Bestandteil des Geschäftsmodells der Commerzbank ist. Gleichzeitig hat die UniCredit keine wesentlichen neuen Details zu einem tatsächlichen Plan für einen Zusammenschluss offengelegt – weder zu konkreten Maßnahmen noch zu notwendigen Umsetzungskosten oder einem Zeitplan. Die Commerzbank hat diese Informationen wiederholt eingefordert; sie wurden bislang nicht geliefert. Sämtliche heute präsentierten vermeintlichen Vorteile eines Zusammenschlusses bleiben vage und liegen weit in der Zukunft: Die Umsetzung soll erst ab 2029/2030 beginnen und „mehrere Jahre“ in Anspruch nehmen.

Nach wie vor keine Prämie für die Aktionäre der Commerzbank

UniCredit hat erneut ihre Absicht bekräftigt, die Kontrolle über die Commerzbank erlangen zu wollen. Anstatt den Aktionären der Commerzbank jedoch eine angemessene Prämie für die angestrebte Kontrolle zu bieten, verfolgt UniCredit den gegenteiligen Weg und greift die aktuelle Performance und Bewertung der Commerzbank an. Dies ist aus Governance-, Regulierungs- und Aktionärs-Perspektive höchst bedenklich. Die Commerzbank betont erneut, dass jedes Übernahmeangebot eine marktübliche Prämie enthalten und auf einem Konzept für einen Zusammenschluss beruhen muss, welches für alle Stakeholder Wert schafft.

Unsere Momentum-Strategie funktioniert – Update folgt am 8. Mai

Die eigenständige Momentum-Strategie der Commerzbank ist erfolgreich. Die Bank hat im Geschäftsjahr 2025 das beste Operative Ergebnis ihrer Geschichte erzielt mit einem Anstieg um 18 % auf 4,5 Milliarden Euro. Alle selbst gesetzten Wachstumsziele hat die Bank erreicht oder übertroffen – ohne den Abbau der internationalen Präsenz und den Umsetzungsrisiken, die mit einer grenzüberschreitenden Bankfusion verbunden wären.

Am 8. Mai 2026 wird die Commerzbank aktualisierte Finanzziele und ihre Strategie bis 2030 vorstellen. Zudem wird sie eine umfassende Stellungnahme zu den spezifischen Behauptungen von UniCredit geben, sobald UniCredit die vollständigen Details des angekündigten Übernahmeangebots an die Commerzbank-Aktionäre veröffentlicht hat. Die Entwicklungen der vergangenen 18 Monate haben gezeigt, dass UniCredit ihre kommunizierten Pläne und Absichten innerhalb kurzer Zeiträume opportunistisch anpasst. Die Commerzbank empfindet Art und Ausmaß der aggressiven Vorstöße, die UniCredit gegenüber einem Wettbewerber und einer systemrelevanten Bank gewählt hat, als befremdlich.

Freitag, 17. April 2026

KAP AG: EINIGUNG AUF REFINANZIERUNGKONZEPT; NEUER KONSORTIALKREDIT SICHERT HANDLUNGSSPIELRAUM FÜR WEITEREN TRANSFORMATIONSPROZESS

Corporate News

- Vereinbartes Finanzierungspaket umfasst ein Gesamtvolumen von 96,0 Mio. EUR

- Konditionen reflektieren das weiterhin anspruchsvolle Marktumfeld


Fulda, 17. April 2026 – Die KAP AG („KAP“), eine börsennotierte, mittelständische Industrieholding (WKN 620840, ISIN DE0006208408), hat sich heute mit ihren finanzierenden Kreditinstituten auf ein Refinanzierungskonzept geeinigt, den bestehenden Konsortialkredit verlängert und damit ihre Finanzierungsstrategie neu aufgestellt. Die getroffene Vereinbarung mit einem Gesamtvolumen von 96,0 Mio. EUR und einer Laufzeit bis zum 30. März 2029 bildet einen wichtigen Bestandteil der Finanzierungsstruktur und unterstützt die Umsetzung der Transformationsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der anhaltend verhaltenen Nachfrage in wesentlichen Abnehmerbranchen schafft die neue Finanzierungsvereinbarung einen stabilen finanziellen Rahmen, um notwendige Restrukturierungsmaßnahmen insbesondere in den Segmenten engineered products und surface technologies umsetzen zu können.

Die vereinbarten Kreditkonditionen spiegeln das anspruchsvolle Marktumfeld und die Situation der KAP wider und sehen eine Verzinsung auf Basis der Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) zuzüglich einer Marge von 4,5 % vor. Die Inanspruchnahme des Konsortialkredits ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu zählen insbesondere die Umsetzung der im IDW‑S6‑Gutachten benannten Maßnahmen, die Aufrechterhaltung bestehender Finanzierungsbausteine (z.B. Warenkreditversicherer, Cash-Pooling, Factoring) sowie die Ernennung eines Chief Restructuring Officers (CRO) und eines Lenkungsausschusses. Zudem ist ein M&A-Prozess vorgesehen, mit dem Ziel, Vermögenswerte der KAP zu veräußern, um den Verkaufserlös als Pflichtsondertilgung des Konsortialkredites zu nutzen. Im Rahmen der Verhandlungen wurde die KAP von der Herter & Co. GmbH als Debt Advisor sowie von der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB beraten.

Marten Julius, Sprecher des Vorstands der KAP AG: „Die Anpassung unseres Konsortialkreditvertrags stellt einen wichtigen Zwischenschritt dar, um die bereits begonnenen Maßnahmen im Rahmen unseres Restrukturierungsprozesses weiterführen zu können. Angesichts des herausfordernden Marktumfelds und der anhaltenden konjunkturellen Unsicherheiten ermöglicht uns die Vereinbarung, die im extern erstellten IDW‑S6‑Gutachten identifizierten Handlungsfelder systematisch anzugehen. Das Gutachten bestätigt die Notwendigkeit, unsere Geschäftsbereiche und Kostenstrukturen kritisch zu überprüfen. Auf dieser Basis arbeiten wir daran, die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stabilisierung und perspektivische Verbesserung der Ertragskraft in unseren Kernsegmenten zu schaffen.“

Über die KAP AG

Die KAP AG ist eine börsennotierte Industrieholding im gehobenen Mittelstand und konzentriert sich dabei aktuell auf drei Kernsegmente: flexible films, engineered products und surface technologies. Derzeit ist KAP mit 18 Standorten und rund 1.550 Mitarbeitern in zehn Ländern präsent. Mit einem aktiven Beteiligungsmanagement konzentriert sich KAP darauf, das bestehende Portfolio kontinuierlich zu optimieren und Wertsteigerungen zu schaffen. Dabei bleiben die individuellen Stärken und Identitäten der erfolgreich am Markt agierenden Unternehmen gewahrt. Die Aktien der KAP AG notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard, ISIN DE0006208408).

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Erfolgreiche Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2026 mit deutlicher Ergebnissteigerung

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Heidelberg, 17. April 2026 – Auf Basis vorläufiger Berechnungen erzielte die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705) im ersten Quartal 2026 einen Konzernumsatz von rund 79 Mio. € – ein Anstieg von etwa 19 % im Vergleich zum Vorjahr (Q1 2025: 66,5 Mio. €). Infolge dieser positiven Entwicklung stieg das EBIT deutlich auf rund 15 Mio. € und übertraf damit den Vorjahreswert um ca. 90 % (Q1 2025: 7,9 Mio. €). Der Auftragseingang lag im ersten Quartal 2026 bei etwa 87 Mio. € (Q1 2025: 75,4 Mio. €).

Vor dem Hintergrund anhaltender gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten bestätigt SNP trotz der starken Ergebnisentwicklung im ersten Quartal den Ausblick für das Geschäftsjahr 2026. Demnach erwartet das Unternehmen weiterhin ein Umsatzwachstum im mittleren bis oberen einstelligen Prozentbereich sowie eine Steigerung des EBIT im niedrigen zweistelligen Prozentbereich.

Die Angaben dieser Mitteilung basieren auf vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen. Die vollständigen Quartalszahlen für das erste Quartal 2026 werden am 7. Mai 2026 veröffentlicht.

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Zu dem Spruchverfahren SNP:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/04/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Angebotsunterlage der B&C Holding Österreich GmbH an Aktionäre der Semperit AG Holding veröffentlicht

Die B&C Holding Österreich GmbH, Teil der B&C-Gruppe, hat heute die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Angebot an Aktionäre der Semperit AG Holding ("Semperit") veröffentlicht 

- Die Annahmefrist läuft vom 17. April 2026 bis 12. Juni 2026 

- Der Angebotspreis beträgt EUR 15,00 je Aktie (ex Dividende). Dies entspricht einer Prämie von rund 25,2% zum Schlusskurs vor Veröffentlichung des Angebotsabsicht am 17. März 2026 

- Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle 

Nach Prüfung des am 17. März 2026 von der B&C-Gruppe angekündigten Übernahmeangebots (siehe APA OTS OTS0013, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260318_OTS0013/ ) durch die Übernahmekommission, wurde nun die Angebotsunterlage veröffentlicht. Diese ist auf den Webseiten der B&C-Gruppe ( www.bcgruppe.at ), der Semperit ( www.semperitgroup.com ) sowie der Übernahmekommission ( www.takeover.at ) online abrufbar. 

Den Aktionären der Semperit wird ein Preis von EUR 15,00 je Aktie in bar geboten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von rund 25,2% auf den Schlusskurs beziehungsweise einer Prämie von rund 17,2% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht am 17. März 2026. Aktionäre der Semperit können das Angebot von 17. April 2026 bis 12. Juni 2026, 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit) annehmen. 

Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen ausstehenden Aktien der Semperit gerichtet, die nicht bereits von der B&C-Gruppe gehalten werden. Die B&C-Gruppe hält derzeit insgesamt 12.031.400 Aktien und damit rund 58,48% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Semperit. Gegenstand des Angebots ist somit der Erwerb von bis zu 8.542.034 auf Inhaber lautende Stückaktien der Semperit (ISIN AT0000785555), die rund 41,52% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Semperit entsprechen. 

Das Angebot unterliegt der aufschiebenden Bedingung, dass der Austrian Traded Index (ATX) bis zum Ende der Annahmefrist am 12. Juni 2026 nicht an drei aufeinanderfolgenden Börsetagen unter den Wert von 2.671,68 Punkten fällt (dies entspräche einem Rückgang von rund 50% zum Schlusskurs vor der Veröffentlichung der Angebotsabsicht am 17. März 2026). 

Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und ist kein Delisting-Angebot. 

Weitere Informationen 

Zusätzlich zu den genannten Download-Möglichkeiten ist die Angebotsunterlage auch als gedrucktes Dokument am Sitz der UniCredit Bank Austria AG, die als Annahme- und Zahlstelle fungiert, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Alle Aktionäre der Semperit werden darüber hinaus von ihren depotführenden Banken über das Übernahmeangebot und wie sie es annehmen können, schriftlich verständigt. 

WICHTIGE INFORMATIONEN 

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Maßgeblich für die Bedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ist ausschließlich die Angebotsunterlage. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts durchgeführt.

Mittwoch, 15. April 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der aus der ehemaligen Garny AG hervorgegangenen IMW Immobilien SE hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 10. März 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Über diese befindet das Kammergericht (das OLG für Berlin).
 
LG Berlin II, Beschluss vom 10. März 2026, Az. 102 O 108/20 SpruchG 
Jaeckel, P. u.a. ./. IMW Holding SE
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 81379 München
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, IMW Holding SE:
Rechtsanwälte BUSE, 10719 Berlin

AdCapital AG: Insolvenzantrag über das Vermögen der AdCapital AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Vorstand stellt Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit


Waldbronn, 15. April 2026

Der Vorstand der AdCapital AG teilt mit, dass er heute beim zuständigen Amtsgericht Friedberg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft stellen wird.

Dieser Schritt ist unumgänglich, nachdem heute sämtliche Versuche einer Refinanzierung der Gesellschaft endgültig gescheitert sind. Vor dem Hintergrund der gescheiterten Refinanzierung und der Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tochtergesellschaft Erich Jaeger GmbH sowie der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen beiden Gesellschaften ist die Beantragung der Insolvenz rechtlich unvermeidbar.

Der Vorstand geht davon aus, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird und die Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zunächst fortgeführt werden.

Netfonds AG: Weitere Ankeraktionäre unterstützen öffentliches Angebot – Warburg Pincus hat sich bereits jetzt über 80 % an Netfonds gesichert

PRESSEMITTEILUNG

- Weitere Ankeraktionäre geben ihre Netfonds Anteile vollständig an Warburg Pincus ab

- Zum 15. April hat sich Warburg Pincus damit bereits über 80 % an Netfonds gesichert

- Öffentliches Angebot von EUR 78,25 je Aktie bietet Netfonds Aktionären eine attraktive Möglichkeit, eine Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate vor Bekanntgabe des Angebots zu realisieren

- Annahmefrist für die Andienung der Aktien läuft nur noch bis zum 20. April. Aktionäre, die das Angebot noch annehmen möchten, müssen umgehend Kontakt mit ihrer Depotbank aufnehmen

- Nach Vollzug des Angebots wird ein Delisting erfolgen; ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich

- Angediente Netfonds Aktien können im Freiverkehr der Börse München weiter gehandelt werden

Lübeck / Hamburg, 15. April 2026 – Das öffentliche Angebot der German Wealth Technology GmbH (ehemals SCUR-Alpha 1996 GmbH), die von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus"), wird von weiteren Netfonds Ankeraktionären unterstützt. Damit hat sich Warburg Pincus nun insgesamt bereits eine Beteiligung von über 80 % an Netfonds gesichert.

Diese Unterstützung zeigt, dass das öffentliche Angebot eine attraktive Möglichkeit für die verbliebenen Aktionäre darstellt. Der Angebotspreis von EUR 78,25 je Netfonds Aktie ermöglicht eine höchst attraktive und sichere Prämie vor dem geplanten Delisting der Netfonds AG zu realisieren. Die Annahmefrist läuft noch bis zum 20. April 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die angedienten Netfonds Aktien können im Freiverkehr der Börse München über das Ende der Annahmefrist hinaus bis zum Vollzug des Angebots weiter gehandelt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Netfonds AG befürworten das Angebot weiterhin uneingeschränkt und ausdrücklich. Sie beurteilen den Angebotspreis als angemessen und höchst attraktiv und sehen sich in dieser Einschätzung durch die Unterstützung der Ankeraktionäre bestätigt.

Unmittelbar nach Ende der Annahmefrist wird die Netfonds AG die Beendigung der Einbeziehung der Netfonds Aktien im öffentlichen Handel des Freiverkehrs mit Wirkung zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots veranlassen. Netfonds Aktien könnten danach nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt handelbar sein. Nach Ablauf des Angebots besteht keine Gewähr, dass ein Verkauf der Aktien künftig zu einem Preis in Höhe des Angebotspreises oder überhaupt möglich sein wird.

Aktionärinnen und Aktionäre, die das Angebot noch annehmen möchten, sollten sich umgehend an ihre jeweilige Depotbank wenden. Um rechtzeitig berücksichtigt zu werden, verlangen viele Depotbanken, dass die Annahmeerklärung einige Bankarbeitstage vor Fristende vorliegt.

Sämtliche Informationen und Veröffentlichungen zum Angebot finden sich auf der Website: www.nukleus-offer.com

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Mannheim hatte die Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Succession German Bidco GmbH mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, als beherrschter Gesellschaft zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Verfahren 23 O 45/25. Das Gericht hat nunmehr mit Beschluss vom 6. April 2026 weitere Verfahren hinzuverbunden und mittgeteilt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter, zum gemeinsamen Vertreter bestellen zu wollen.

LG Mannheim, Az. 23 O 45/25
Manthey, S. ./. Succession German Bidco GmbH
31 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: (voraussichtlich) RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP

Dienstag, 14. April 2026

Cherry SE beruft außerordentliche Hauptversammlung ein

München, 14. April 2026 – Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9], ein global tätiger Hersteller von Computer-Eingabegeräten und digitalen Lösungen für den Gesundheitssektor, hat heute eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und einen neuen Termin für die Vorlage des Jahresfinanzberichts genannt.

Die Gesellschaft befindet sich derzeit in Gesprächen über Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung weiterer Restrukturierungs- und Wachstumsmaßnahmen. Um die Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Finanzierungsmaßnahme zu schaffen, hat der Vorstand der Cherry SE zum 22. Mai 2026 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Auf dieser Hauptversammlung soll eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis von 4:1 beschlossen werden. Mit dieser Maßnahme werden Verluste bilanziell ausgeglichen und die Gesellschaft wieder kapitalmarktfähig gemacht. 

Die Aktienzusammenlegung soll im Wege der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen, da sich die ordentliche Hauptversammlung wegen der nicht fristgerechten Erstellung des Jahresfinanzberichts verzögern wird. Der Wechsel des Abschlussprüfers und die damit verbundene Erstprüfung erfordern einen höheren Zeitaufwand als ursprünglich geplant. Deshalb verschiebt sich die Vorlage des Geschäftsberichts auf den 15. Juli 2026.

Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung stellt sicher, dass die Wiederherstellung der Kapitalmarktfähigkeit von dem neuen Veröffentlichungstermin unberührt bleibt. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wurden bereits am 5. März 2026 veröffentlicht. Der vollständige Quartalsfinanzbericht Q1/2026 wird ab dem 7. Mai 2026 auf der Investor-Relations-Website der Cherry SE zum Download bereitstehen.

Über Cherry

Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.

CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Chicago), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).

Mehr Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/

creditshelf Aktiengesellschaft setzt Insolvenzplan um

Corporate News 

- Aktien gehen auf Investor über

- Börsennotierung bleibt erhalten

- Neuer Vorstand

Frankfurt am Main, 14. April 2026. Die creditshelf Aktiengesellschaft (ISIN DE000A2LQUA5 / WKN A2LQUA, „creditshelf“) gibt die Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen aus ihrem Insolvenzplan bekannt. Sämtliche Stückaktien der Gesellschaft werden in der 17. Kalenderwoche (20. April bis 26. April 2026) auf den Investor PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, („PVM“) übertragen. Die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt im Segment General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse bleibt bestehen.

Der Aufsichtsrat der creditshelf hat Sascha Magsamen, Oestrich-Winkel, zum neuen Vorstand bestellt. Oliver Würtenberger, der die Gesellschaft während der Planinsolvenz geführt hat, ist aus dem Vorstand ausgeschieden.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – hatte zuvor den von den Gläubigern beschlossenen Insolvenzplan am 30. Januar 2026 bestätigt. Der Insolvenzplan sieht die Abtretung sämtlicher 1,4 Mio. auf den Inhaber lautender Stückaktien der creditshelf von den bisherigen Aktionären auf die PVM vor. Die PVM zahlt im Gegenzug in die Insolvenzmasse zur Verteilung einer Quote von 5,2 % ein und übernimmt als Plansponsor Verpflichtungen und Kosten der Insolvenzschuldnerin, unter anderem in Verbindung mit der Börsennotierung und den Berichtspflichten.

Der Handel der Aktien der creditshelf mit der ISIN DE000A2LQUA5 und der WKN A2LQUA wird für die Übertragung der Aktien nach dem Insolvenzplan vorübergehend ausgesetzt werden. Letzter Handelstag ist der 17. April 2026. Am 21. April 2026 abends werden die Aktien aus den Depots der Aktionäre ausgebucht. Danach werden zur Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Kapitalherabsetzung 0,5 Mio. Inhaberaktien der creditshelf eingezogen und die verbleibenden 900.000 Aktien in die neuen ISIN DE000A41YEG8 und WKN A41YEG umgebucht. Die Wiederaufnahme des Handels ist für den Beginn des 24. April 2026 vorgesehen.

Die Bekanntmachung der Gesellschaft zur Abwicklung der wertpapiertechnischen Umsetzung wird den Wertpapiermitteilungen (WM-Gruppe) noch mitgeteilt und wurde am 10. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die creditshelf beabsichtigt nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Wiederaufnahme ihrer operativen Tätigkeit.