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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 5. Februar 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie angekündigt

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Studie 2025 zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen veröffentlicht

Mitteilung von I-ADVISE

Düsseldorf, Januar 2026:

Die aktuelle Ausgabe der Praxisstudie zeigt die Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2025.

In der nunmehr 12. Ausgabe der Studie konnten wir keinen Fall feststellen, in dem aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung ausschließlich der Börsenkurs zur Schätzung des Unternehmenswerts herangezogen wurde, ohne auch eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In keinem der Fälle erfolgte die Abfindung zu einem unter dem Ertragswert liegenden Börsenkurs.

Im Jahr 2025 war ein Anstieg des Basiszinssatzes auf 3,25 % zum Jahresende zu beobachten. Die in den Bewertungen verwendete Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern dagegen sank ab Juli 2025 auf zuletzt 5,00 %, nachdem sie im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 noch durchgehend mit 5,75 % angesetzt worden war.

Überwiegend wenden die Bewerter nicht angepasste (raw) Betafaktoren anstelle von adjusted Betafaktoren an. Wenn adjusted Betafaktoren in die Ableitung des Risikozuschlags einfließen, erfolgt dies meist im Rahmen einer Gesamtschau, in die auch die raw Betafaktoren einbezogen werden.

Die Berücksichtigung des sog. Debt Beta kann mittlerweile als Standard angesehen werden und erfolgte in sämtlichen betrachteten Gutachten.

Die Studie steht zum kostenlosen Download bereit und wir stehen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung.

Wenn Sie automatisch über Updates unserer Studien informiert werden möchten, können Sie sich dafür in unserem Studien-Alert eintragen.

Mittwoch, 4. Februar 2026

Elmos Semiconductor SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Aktienrückkaufprogramm über die Börse

Elmos Semiconductor SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 / Aktienrückkaufprogramm

Leverkusen, 04. Februar 2026: Der Vorstand der Elmos Semiconductor SE („Gesellschaft“) (FSE: ELG), Leverkusen, hat am 04. Februar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in einem Umfang bis zu 10% des Grundkapitals teilweise Gebrauch zu machen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 10. Mai 2027 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs am Erwerbstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Der Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Aktien auf Grundlage dieser Beschlüsse darf insgesamt 10.000.000,00 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht übersteigen.

Der Rückkauf soll zeitnah beginnen, jedoch nicht vor dem 24. Februar 2026, und am 31. März 2026 enden. Das Rückkaufprogramm kann vom Vorstand der Gesellschaft – unter Beachtung geltenden Rechts – jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen sowie vorzeitig beendet werden. Über eine Beendigung, eine Aussetzung und eine Wiederaufnahme wird die Gesellschaft gesondert informieren.

Der Aktienrückkauf wird unter Einschaltung eines Kreditinstituts durchgeführt. Das für den Rückkauf eingeschaltete Kreditinstitut wird seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („Delegierte Verordnung“) unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft treffen. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 („MAR“) und der Delegierten Verordnung sowie auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Mai 2022 durchgeführt. Jedoch wird ein Zweck gemäß Art. 5 Abs. 2 MAR nicht festgelegt. Auch wird die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien nicht festgelegt. Die Gesellschaft wird das Kreditinstitut entsprechend verpflichten.

Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 Delegierte Verordnung erworben. Insbesondere werden die Aktien der Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte sowohl in aggregierter als auch in detaillierter Form auf ihrer Website www.elmos.com auf der Seite „Aktie“ im Bereich „Investor“ unter „Über Elmos“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: OLG Düsseldorf will neues Sachverständigengutachten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hatte das LG Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 die Abfindung auf EUR 29,74 je Postbank-Aktie festgesetzt (statt der in dem Vertrag festgesetzten EUR 21,18). Als angemessenen Ausgleich wurden vom Landgericht EUR 1,78 je Aktie festgesetzt. 

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten zahlreiche Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerden eingelegt. Die von den Antragstellern eingelegten Beschwerden wurden u.a. damit begründet, dass die Antragsgegnerin ein Übernahmeangebot zu EUR 57,25 hätte abgeben müssen. Dieses pflichtwidrig unterlassene Übernahmeangebot hätte im Spruchverfahren berücksichtigt werden müssen. 

Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beweisbeschluss vom 4. Februar 2026 ein ergänzendes Sachverständigengutachten angefordert:

" Es soll – worauf der Senat schon mit Beschluss vom 11.12.2025 hingewiesen hat - ein ergänzendes Sachverständigengutachten eines weiteren Sachverständigen zur Ermittlung des Unternehmenswerts der Postbank AG zum Stichtag 05.06.2012 nach der Ertragswertmethode anhand des IDW S 1 (2008) und der hieraus abzuleitenden angemessenen Barabfindung eingeholt werden."

Dem neuen Gutachten soll ein Basiszinssatz von gerundet 2,5 %, eine Marktrisikoprämie von 5 % nach Steuern und ein Betafaktor von 1,0 zugrunde gelegt werden. Die in der Planung erfassten unechten Synergien sollen berücksichtigt werden, "dagegen sind die vom Sachverständigen Prof. Dr. Aders auf der Grundlage der Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung der Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) von Dezember 2012 in die Planungsrechnung hineingenommenen echten Synergieeffekte aus der Schließung zentraler Stabsabteilungen nicht zu berücksichtigen".

Nach Wunsch des OLG soll der Sachverständige u.a. die in der ewigen Rente zu erzielende Eigenkapitalrendite und die nachhaltige Wachstumsrate in den Blick nehmen und den Unternehmenswert mithilfe des aus dem Kapitalisierungszins abgeleiteten sog. Mittelwertansatzes neu berechnen. 

Das OLG teilte mit, dass vorgesehen sei, mit der Begutachtung den Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, zu beauftragen.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 2020, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG: LG Potsdam holt Stellungnahme der Prüfer ein

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG 

In dem seit 2023 laufenden Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG als beherrschter Gesellschaft hat das LG Potsdam eine Stellungnahme der Prüfer angefordert. Auszug aus dem Beschluss vom 14.Januar 2026:

"Es soll gem. § 7 Abs. 6 SpruchG eine schriftliche Stellungnahme der Prüfer Dr. Nils Mengen und Jörg Neis (Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Holzmark 1, 50676 Köln) zu den jeweiligen Einwendungen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters gegen die Höhe der vertraglichen Ausgleichszahlung sowie der je Stückaktie festgelegten Abfindung eingeholt werden.

Die schriftliche Stellungnahme soll dem Gericht bis zum Ablauf des 30.04.2026 vorgelegt werden."

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23
Arendts, F. ./. Kino BidCo GmbH
41 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart

Dienstag, 3. Februar 2026

Squeeze-out Intercell/Valneva: Anhebung der Barabfindung von EUR 1,69 auf EUR 5,21 durch das Handelsgericht Wien

Aus IVA-News Nr. 01 / Februar 2026

Das Handelsgericht hat das Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung abgeschlossen und folgenden Beschluss erlassen: Die angebotene Barabfindung von 1,69 EUR je Aktie der Intercell ist nicht angemessen. Die Barabfindung wird mit 5,21 EUR je Aktie festgesetzt. In der damit verbundenen Frage, ob das Umtauschverhältnis von Intercell-Aktien zu Valenva Aktien unter gewissen Nebenbedingungen angemessen war, wurde bejaht. Eine Kostenentscheidung bleibt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens vorbehalten.

Falkenstein Nebenwerte AG: Jahresabschluss 2025 / Vorläufiges Ergebnis

Hamburg, den 3. Februar 2026

Die Falkenstein Nebenwerte AG hat das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 mit einem vorläufigen Ergebnis von rund EUR 0,77 Mio. abgeschlossen (Vorjahr EUR -0,13 Mio.). Das bilanzielle Eigenkapital liegt damit bei rund EUR 1,98 Mio. (Vorjahr EUR 1,21 Mio.).

Das Wertpapiervermögen der Falkenstein Nebenwerte AG entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 sehr positiv. Die Veränderung des wirtschaftlichen Reinvermögens im Geschäftsjahr 2025 belief sich gegenüber dem Vorjahr auf + 68,2%. Zum Jahresende 2025 wurden Kredite in Höhe von EUR 0,14 Mio. in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft Aktien von 11 Unternehmen. Die Beteiligungen an Verbio, Dt. Rohstoff und Allgeier repräsentierten dabei rund zwei Drittel des Gesamtportfolios.

Primäre Zielgröße der Falkenstein Nebenwerte AG ist die langfristige Steigerung des wirtschaftlichen Reinvermögens. Wir schauen hierbei vorrangig auf Fünfjahreszeiträume. Für den laufenden Zeitraum 2021 bis 2025 lag die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite nach vorläufiger Rechnung bei 4,4 % p.a. und damit trotz des guten Jahresergebnisses 2025 noch leicht unterhalb der langfristig angestrebten durchschnittlichen Steigerung des wirtschaftlichen Reinvermögens von mehr als 5 % p.a. Ursächlich hierfür sind die negativen Ergebnisse der Geschäftsjahre 2022 und 2023.

Die vorläufigen Zahlen unterliegen dem Vorbehalt der Abschlussprüfung und der Feststellung des nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Aus heutiger Sicht ist die Gesellschaft zuversichtlich, die endgültigen Zahlen und den vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 bis Ende Mai 2026 veröffentlichen zu können.

Das Kapital der Gesellschaft ist im Verhältnis zu den laufenden Kosten unverändert niedrig. In der gegebenen Struktur und Kapitalausstattung sind die Entwicklungsmöglichkeiten der Gesellschaft beschränkt. Die Mehrheitsaktionärin hat der Falkenstein Nebenwerte AG zur Kenntnis gegeben, dass sie grundsätzlich und in Abhängigkeit der Konditionen an einem Verkauf ihrer Aktienmehrheit interessiert ist. Gespräche mit potentiellen Interessenten sind angabegemäß in einem sehr frühen Stadium und lassen aktuell keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine kurzfristige Transaktion erkennen.

Die Falkenstein Nebenwerte AG ist gut in das Geschäftsjahr 2026 gestartet. Unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten konnten seit Jahresbeginn Wertzuwächse von ca. 11 % erzielt werden. Die Kapitalmärkte im laufenden Geschäftsjahr sind erneut von hohen Schwankungen gekennzeichnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass aus der positiven Entwicklung seit Jahresbeginn keine aussagekräftigen Rückschlüsse für Prognosen zum Jahresergebnis 2026 gezogen werden können.

Der Vorstand

ams-OSRAM AG: ams OSRAM veräußert Teilbereich seines Sensorgeschäfts für 570 Mio. Euro an Infineon, senkt Pro-forma-Verschuldungsgrad auf 2,5 und formt den führenden Anbieter in Digital Photonics

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Bilanz-Entschuldung

- Verkauf des nicht-optischen Analog-/Mixed-Signal-Sensorgeschäfts für Automotive, Industrie und Medizin an Infineon für 570 Mio. Euro in bar; Closing der Transaktion wird für Q2/2026 erwartet.

- Das veräußerte Geschäft erwirtschaftete rund 220 Mio. Euro Umsatz und etwa 60 Mio. Euro bereinigtes EBITDA im Jahr 2025.

- Der Verkauf betrifft auch Gesellschaften, die rund 130 Mio. Euro an Vermögenswerten halten, welche die Wandelanleihen und Senior Notes der Gruppe besichern; die entsprechenden Erlöse werden für einen anteiligen Rückkauf bzw. die Rückzahlung dieser Instrumente verwendet.

- In Summe bringen die Teilverkäufe im Rahmen des Entschuldungsplans von ams OSRAM rund 670 Mio. Euro ein. Damit sinkt der Pro‑forma‑Verschuldungsgrad von 3,3 auf 2,5 (inkl. OSRAM-Put-Optionen).

Strategische Neuausrichtung

- Die Transaktion erweitert die finanzielle und strategische Flexibilität und positioniert das Unternehmen klar als führenden Anbieter im Bereich Digital Photonics – mit Fokus auf intelligente optische Halbleiter für Lichtemission und Sensorik.

- Digital Photonics steht für die Digitalisierung der Lichterzeugung durch Pixel-Emitter und Sensoren, kombiniert mit intelligenter Elektronik. Dieser Zukunftsbereich eröffnet eine Reihe mittelfristiger Wachstumschancen, die den neuen finanziellen Zielen für 2030 zugrunde liegen.

- ams OSRAM verfügt über das breiteste Portfolio modernster optischer Halbleitertechnologien, von optischen Emittern samt spezialisierter Treiber- und Power‑Management‑ICs bis hin zu einem vollständigen Spektrum an optischen Sensoren und Sensormodulen.

- Das stabile traditionelle Automobil-Lampengeschäft inklusive des Ersatzlampengeschäfts verbleibt im Konzern, um mit seinem stetigen Free-Cash-Flow das Wachstum im Halbleitergeschäft gezielt zu unterstützen.

- Neue Finanzziele 2030 (über den Halbleiterzyklus): Semiconductors: Umsatz-CAGR im mittleren bis hohen einstelligen Bereich, ≥ 25% bereinigtes EBITDA; Gruppe: Free-Cash-Flow > 200 Mio. Euro, Verschuldungsgrad < 2.


Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (3. Februar 2026) -- ams OSRAM veräußert Teilbereich seines Sensorgeschäfts für 570 Mio. Euro an Infineon, senkt Pro-forma-Verschuldungsgrad auf 2,5 und formt den führenden Anbieter in Digital Photonics

Mit dem gezielten Verkauf unseres nichtoptischen Automotive-, Industrie- und Medizinsensorgeschäfts an Infineon für 570 Millionen Euro in bar schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir reduzieren unsere Verschuldung deutlich schneller als geplant und formen den führenden Anbieter in Digital Photonics. Wir sind das Photonics Powerhouse mit dem breitesten Portfolio modernster Halbleiter-Technologie-Plattformen für Lichtemission und Sensorik. Damit sind wir optimal positioniert, um von entscheidenden Marktdurchbrüchen in Digital Photonics zu profitieren – in der Automobilindustrie, bei Augmented-Reality Brillen, in der Biosensorik, in der Robotik, bei optischen Datenverbindungen für KI-Rechenzentren und vielleicht sogar in visionären Anwendungen wie der lasergestützten Kernfusion“, sagte Aldo Kamper, CEO von ams OSRAM.

Verkauf des nicht‑optischen Analog-/Mixed-Signal-Sensorgeschäfts an Infineon

ams OSRAM veräußert sein nicht‑optisches Analog-/Mixed‑Signal‑Sensorgeschäft für Automotive-, Industrie- und medizinische Anwendungen auf schulden- und bargeldfreier Basis für 570Mio.Euro in bar an Infineon. Das zu veräußernde Portfolio erzielte rund 220Mio.Euro Jahresumsatz und 60Mio.Euro bereinigtes EBITDA im Jahr 2025. Die Transaktion umfasst sämtliche Geschäftsaktivitäten und relevante Patente. Rund 230 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechseln – überwiegend an vier Standorten – zum Käufer. Produktionsstätten sind nicht Teil der Transaktion; ams OSRAM wird Infineon jedoch über mehrere Jahre hinweg Fertigungsdienstleistungen bereitstellen. Vorbehaltlich der üblichen regulatorischen Genehmigungen wird der Abschluss der Transaktion für das zweite Kalenderquartal 2026 erwartet.

Schaffung des führenden Unternehmens im Bereich Digital Photonics

Mit Abschluss der Transaktion entwickelt sich ams OSRAM zu einem fokussierten, hochspezialisierten Photonics‑Halbleiterunternehmen weiter. Das Unternehmen vereint das breiteste Portfolio an hochmodernen, differenzierten Emitter- und Sensortechnologien in der Branche, ergänzt durch Kompetenzen für leistungsstarke Treiber‑ und Power‑Management‑ICs. Zudem bietet ams OSRAM seinen Kunden geopolitisch robuste, vertikal integrierte Lieferketten in vielen Segmenten.

Nach einer Übergangsphase, in der Organisation, Infrastruktur und Kostenbasis an den neuen Fokus angepasst werden, erwartet das Unternehmen starke mittel- und langfristige Wachstumsmöglichkeiten, getragen durch den globalen Megatrend Digital Photonics.

Um diese Entwicklung weiter voranzutreiben, wird ams OSRAM seine Investitionen in wichtige Wachstumsbereiche verstärken: Dazu gehören hochauflösende Frontlichtlösungen für den Bereich Automotive aus der EVIYOS™ Familie, Projektions-Mikro-Emitter‑Arrays für AR‑Brillen und optische Datenverbindungen für KI‑Rechenzentren. Im Bereich Sensorik stehen Spektralsensorik, Biosensorik und Multi‑Zone Time-of-Flight Entfernungsmessung – insbesondere für Robotik-Anwendungen – im Fokus.

Parallel dazu wird das Unternehmen seine CMOS‑Fähigkeiten entlang zweier strategischer Achsen erweitern: Ausbau des Produktportfolios rund um Emitter‑Treiber und zugehörige Power‑Management‑ICs und Erweiterung der 200‑mm‑Mixed‑Signal‑Foundry‑Kapazitäten in Premstätten, um vom rasch steigenden globalen Bedarf in diesen Technologien zu profitieren.

Finanzziele 2030 (über den Halbleiterzyklus)


Auf vorläufiger Basis strebt das Unternehmen für das Jahr 2030 folgende Ziele über den Halbleiterzyklus hinweg an:

2030SemiconductorsGruppe2)
Umsatzwachstum mittlere bis hohe einstellige CAGR-
EBITDA Marge (bereinigt)≥ 25 %-
CAPEX-~8 % der Erlöse
Free-Cash-Flow-> 200 Mio. EUR
Verschuldungsgrad (Nettoschulden1) / ber. EBITDA)-< 2

1) Nettoschulden = (langfristige Verbindlichkeiten + kurzfristige Verbindlichkeiten + Kulim-II Sale-and-Lease-Back + OSRAM Minderheitsanteile) abzüglich liquider Barmittel

2) Konzernziele beinhalten das traditionelle Autolampen Geschäft (stabile Umsätze und 13 % bis 15 % adj. EBITDA erwartet)

Digital Photonics als Wachstumstreiber der Zukunft

Digital Photonics ist der Motor unseres zukünftigen Wachstums – die umfassende Digitalisierung von Lichtemission und optischer Sensorik durch die Kombination modernster Emitter, Sensoren und intelligenter Elektronik. Diese Technologie ermöglicht dynamische Beleuchtung, lichtbasiertes Design, Projektion als Display, lichtbasierte Sensorik, Materialbearbeitung, gerichtete Energieübertragung und Hochgeschwindigkeits-Datenkommunikation. Diese Technologien bilden die Grundlage für wichtige globale Megatrends wie Fahrassistenzsysteme, autonomes Fahren, Virtual und Augmented Reality, Künstliche Intelligenz, Robotik, Wearables und fortschrittliche Medizinanwendungen.

Die von ams OSRAM entwickelte „Digital Light“-Technologie, die 2024 mit dem Deutschen Zukunftspreis ausgezeichnet wurde, markiert nach einem Jahrzehnt Entwicklungsarbeit einen Durchbruch. Die erste kommerzielle Anwendung fand sie in hochauflösenden Frontscheinwerfern unter der Marke EVIYOS™. Mit bereits gesicherten Design-Wins mit einem Volumen von mehr als 500 Mio. Euro hat diese Technologie eine klare Wachstumsperspektive. Mit der Verkleinerung der Pixel und der Erweiterung des Farbspektrums wird „Digital Light“ zu einem überzeugenden Mikro-Projektor für alltagstaugliche AR-Brillen. In Zukunft könnten weiter optimierte Mikro-Emitter diese Technologie zu einer führenden Lösung für optische Datenverbindungen mit hoher Bandbreite, geringem Stromverbrauch und niedrigen Kosten in KI-Rechenzentren machen. „Digital Light“ bietet somit ein erhebliches mittel- und langfristiges Wachstumspotenzial.

ams OSRAM hat sich auch eine Führungsposition bei digitalisierten optischen Sensoren aufgebaut, die bereits heute einen dreistelligen Millionen-Euro-Umsatz erzielt. Das breite Portfolio, das Umgebungslicht-, Näherungs-, Flicker-, Time-of-Flight-, Bio-, Spektral-, Ultraviolett-, Infrarot-, Temperatur- und Force-Touch-Sensoren umfasst, setzt Maßstäbe in der Branche in den Bereichen Display-Management, Kameraoptimierung und zahlreichen angrenzenden Anwendungen. Dieser Geschäftsbereich bietet substanzielle Wachstumschancen über die kommenden Jahre hinaus.

Die einzigartige Expertise des Unternehmens im Bereich der Optischen Sensorik wurde 2025 erneut durch die Förderung von 215 Mio. Euro im Rahmen des European Chips Act durch die österreichische Bundesregierung gewürdigt – für die Errichtung einer einzigartigen Produktionsstätte, die CMOS, TSV („Through-Silicon-Via“) und spezialisierte optische Filtertechnologien erstmals in dieser Form kombiniert.

Traditionelles Automotive-Lampengeschäft als interne Finanzquelle für das Wachstum im Halbleitergeschäft

Das traditionelle Automotive‑Lampen- und Ersatzteilgeschäft bleibt ein fester Bestandteil des Konzernportfolios. Dieses Segment soll in den kommenden Jahren umsatzstabil gehalten und konsequent auf Profitabilität optimiert werden – typischerweise mit einer bereinigten EBITDA‑Marge von 13 % bis 15 % pro Jahr. Mit einem stabilen jährlichen Cashflow von rund 90Mio.Euro dient es als zuverlässige interne Finanzierungsquelle, die die Transformation und das Wachstum des Halbleitergeschäfts unterstützt und gleichzeitig zum Schuldendienst und zum weiteren Schuldenabbau beiträgt.

Umsetzung des Plans zur Stärkung der Bilanz


Am 30. April 2025 gab das Unternehmen einen beschleunigten, umfassenden Plan zur Entschuldung seiner Bilanz bekannt. Neben operativen Verbesserungen im Rahmen des Programms „Re-establish the Base“ (RtB) umfasst der Plan die Bewertung von Veräußerungen von Vermögenswerten im Wert von weit über 500Mio. Euro.

Seitdem hat das Unternehmen Vereinbarungen zum Verkauf seines Geschäftsbereichs Entertainment & Industrial („Specialty“) Lamps an Ushio Inc. für einen Nettoerlös von rund 100 Mio. Euro unterzeichnet. Einschließlich der heute bekannt gegebenen Transaktion werden diese Teilverkäufe eine Barsumme von rund 670 Mio. Euro erlösen, die für die Reduzierung der Verschuldung vorgesehen sind. Das Unternehmen beabsichtigt, rund 130 Mio. Euro an Erlösen, die sich auf Vermögenswerte, welche die Wandelanleihen und Senior Notes der Gruppe besichern, zur Reduzierung dieser finanziellen Verbindlichkeiten zu verwenden – in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Finanzierungsinstrumente.

Zum 31. Dezember 2025 verfügte das Unternehmen über Barmittel von 1.483Mio. Euro, was zu einer Nettoverschuldung von 1.518Mio. Euro ohne die ausstehenden OSRAM‑Put‑Optionen bzw. 2.023Mio. Euro einschließlich der Put‑Optionen führte. Basierend auf einem veranschlagten bereinigten EBITDA von 600Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2025 (berichtetes Q1 bis Q3 plus Mittelwert der Q4-Prognose) lag das Verhältnis Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA der letzten zwölf Monate bei 2,5 bzw. 3,3.

Konzernbilanz

IFRS Buchwerte [in Mio. EUR] 31.12.2025Verschuldungsgrad1)
 
Pro-forma
nach Abschluss
Verschuldungsgrad2)
(pro-forma)
bereinigtes EBITDA ca. 600 pro-forma 525
Barmittel(1.483) (1.283) 
Transaktionserlös (nach Abschluss)5)  (670) 
Sonstige Finanzverbindlichkeiten167 167 
Wandelanleihe 2027 in EUR (2,125%)715 5154) 
Unbesicherte vorrangige Anleihe 2029 in EUR (10,50%)1.031 1.031 
Unbesicherte vorrangige Anleihe 2029 in USD (12,25%)648 648 
SLB-Malaysia-Transaktion440 440 
Gesamtverschuldung3.001 2.801 
Nettoverschuldung1.5182,58481,6
ausstehende OSRAM-Put-Optionen3)505 505 
Gesamtnettoverschuldung (inkl. OSRAM-Put-Optionen)2.0233,31.3532,5

1) Verschuldungsgrad: Nettoverschuldung / ber. EBITDA der letzten zwölf Monate, unter der Annahme eines ber. EBITDA von ca. 600 Mio. EUR für 2025 (Q1/25 bis Q3/25 plus Prognosemittelwert für Q4/25).

2) Verschuldungsgrad: Pro-forma-Nettoverschuldung / ber. EBITDA der letzten zwölf Monate, unter der Annahme eines ber. EBITDA von ca. 525 Mio. EUR (ca. 2025 abzüglich veräußertes ber. EBITDA).

3) Unter der Annahme, einer 100 %igen Ausübung der ausstehenden OSRAM-Put-Optionen nach dem endgültigen Urteil.

4) Einschließlich 199,9 Mio. EUR Rückkauf von Wandelanleihen im Januar 2026.

5) Gesamtverkaufserlös von 670 Mio. EUR = 570 Mio. EUR aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs Nicht-optische Mixed-Signal-Produkte + ca. 100 Mio. EUR aus dem Verkauf des Specialty-Lamps-Geschäfts.

Einschließlich der Transaktionserlöse in Höhe von 670Mio. Euro wird sich die Pro-forma-Verschuldungsquote (Verhältnis von Pro‑forma Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA der letzten zwölf Monate) auf 2,5 verringern (einschließlich der OSRAM‑Put‑Optionen) und reduziert gleichzeitig den künftigen Refinanzierungsbedarf signifikant.

Das Unternehmen arbeitet zudem weiter an einer Lösung für die Sale‑and‑Lease‑Back (SLB) Finanzierung der Kulim-II Fabrik. Sobald dieses Thema gelöst ist, wird erwartet, dass der Pro‑forma‑Leverage unter die Zielgröße von 2 sinkt.

Im Jahr 2026 wird das bereinigte EBITDA des Konzerns vorübergehend niedriger ausfallen – aufgrund der Veräußerungen und eines zeitweisen Kostenüberhangs.

Während dieser Übergangsphase bis zur finalen Refinanzierung der verbleibenden Verbindlichkeiten erwartet das Unternehmen jährliche Finanzierungskosten von rund 250 bis 300Mio.Euro.

Die verbleibenden Finanzierungselemente sollen anschließend zu besseren Konditionen refinanziert werden. ams OSRAM hat das klare Ziel, die Finanzierungskosten im Jahr 2028 durch die geringere Schuldenlast und attraktivere Refinanzierungsbedingungen auf unter 150Mio.Euro pro Jahr zu senken und damit den operativen Cashflow nachhaltig zu stärken.

Berater

Morgan Stanley & Co. International plc fungierte als finanzieller Berater und Linklaters LLP als Rechtsbeistand von ams OSRAM im Zusammenhang mit der Transaktion.

Zusätzliche Informationen


Eine ausführliche Präsentation ‘Creating the leader in Digital Photonics’ für Investoren steht auf der Unternehmenswebsite bereit.

ams OSRAM wird zudem kurzfristig eine Analysten- und Investorenkonferenzschaltung abhalten – morgen, den 4. Februar 2026, um 8:45 Uhr MEZ. Die Teilnahme ist per Webcast möglich.

Zudem findet eine Online‑Pressekonferenz morgen um 9:45Uhr MEZ statt: [Link].

Über ams OSRAM

Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen.

Mit mehr als 110 Jahren Branchenerfahrung verbinden wir Ingenieurskunst und globale Fertigungen mit Leidenschaft für bahnbrechende Innovationen. Unser Ansporn, die Grenzen der Beleuchtung, Visualisierung und Sensorik ständig zu erweitern, ermöglicht grundlegende Fortschritte in den Märkten Automobil, Industrie, Medizin und Consumer-Elektronik.

„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht sowie unserem einzigartigen Portfolio an Emitter- und Sensortechnologien. Rund 19.700 Mitarbeiter weltweit konzentrieren sich auf wegweisende Innovationen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Megatrends wie Digitalisierung, Smart Living und Nachhaltigkeit. Das spiegelt sich in über 13.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2024 einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).

Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com.

ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

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Montag, 2. Februar 2026

Kapitalherabsetzung bei der iFunded AG (vormals: PlanetHome Investment AG)

Funded AG
Berlin

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

Stammaktien: WKN: A1A60A , ISIN: DE000A1A60A2
Vorzugsaktien: WKN: A1A60B, ISIN: DE000A1A60B0

nach Zusammenlegung:
Stammaktien: ISIN: DE000A41YCY5 , WKN: A41YCY
Vorzugsaktien: ISIN: DE000A41YCW9, WKN : A41YCW

Die ordentliche Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) vom 26. September 2025 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im ordentlichen Verfahren gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von jeweils 4 bestehenden Aktien zu einer neuen Aktie (Aktienzusammenlegung im Verhältnis 4:1) von EUR 8.732.294,00 um EUR 6.549.221,00 auf EUR 2.183.073,00 herabzusetzen, dies zum Zwecke der Steigerung der Attraktivität der Aktie am Kapitalmarkt. Dazu wird frei werdendes Kapital in die Kapitalrücklage eingestellt; eine Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals ist nicht vorgesehen.

Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 239061 B am 2. Januar 2026 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung des Herabsetzungsbeschlusses begründet wurden, werden gemäß §225 AktG aufgefordert, sich innerhalb von 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Gesellschaft zu melden. Den Gläubigern ist auf Verlangen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die technische Umsetzung der Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise, dass

(1) jeweils 4 bestehende auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu einer neuen auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zusammengelegt werden sowie

(2) jeweils 4 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu einer auf den Inhaber lautenden Vorzugs-Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zusammengelegt werden.

Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 4 zu 1 teilbare Anzahl von Aktien hält, werden durch die Depotbanken nach Möglichkeit ausgeglichen. Verbleibende Bruchstücke werden im Interesse der Aktionäre von der Gesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten verwertet. Hieraus entstehen weder Ansprüche der Aktionäre auf Barauszahlung noch Mittelzuflüsse für die Gesellschaft.

Die Zusammenlegung erfolgt mit Wirkung zum 05. Februar 2026.

Zu diesem Zeitpunkt sollen die zusammengelegten Stammaktien unter der neuen Wertpapierkennnummer (WKN): A41YCY (ISIN: DE000A41YCY5) und die zusammengelegten Vorzugsaktien unter der neuen Wertpapierkennnummer (WKN): A41YCW (ISIN: DE000A41YCW9) in die Wertpapierdepots der Aktionäre eingebucht werden. Die Aktionäre werden von ihren jeweiligen depotführenden Banken über die Depotumstellung und die Behandlung von Spitzenbeständen informiert.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen. 

Berlin, im Januar 2026
iFunded AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Februar 2026

BayWa AG: Vorstand der BayWa AG führt vorsorglich Gespräche mit Finanzierungspartnern und Hauptaktionären über potenzielle Anpassungen des Sanierungskonzepts

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 2. Februar 2026: Der Vorstand der BayWa AG geht vor dem Hintergrund erkennbarer Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien in den USA und Europa sowie einer Presseanfrage derzeit davon aus, dass es möglicherweise zu wesentlichen Abweichungen bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG kommen könnte, wobei der BayWa AG hierzu bislang keine konkreten Zahlen vorliegen. Dies hätte Auswirkungen auf die im Sanierungskonzept der BayWa AG geplanten Gesamterlöse aus der bis Ende 2028 vorgesehenen Beteiligungsveräußerung der BayWa r.e. AG.

Um die Refinanzierungsfähigkeit der BayWa AG am Ende des Sanierungszeitraums sicherzustellen, hat der Vorstand der BayWa AG vorsorglich Gespräche mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und Hauptaktionären aufgenommen.

Für die Liquidität und das operative Geschäft der BayWa AG ergeben sich keine direkten negativen Auswirkungen, da bis zum Verkauf der Anteile der BayWa r.e. AG im Jahr 2028 keine Liquiditätsflüsse zwischen beiden Unternehmen geplant sind.

Sollte sich die derzeitige Einschätzung des Vorstands der BayWa AG zu den Negativabweichungen und dem erforderlichen Anpassungsbedarf bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG bestätigen, könnte dies möglichweise auch Auswirkungen auf den Zeitplan der Erstellung und der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2025 (bisher vorgesehen bis spätestens 30. April 2026) haben.

Der Vorstand ist weiterhin zuversichtlich, die Sanierung der BayWa AG erfolgreich umzusetzen.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE: LG Berlin II bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft und der Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 13. Januar 2026 Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin wurde gemäß § 7 Abs. 2 SpruchG aufgegeben, zu den Spruchanträgen bis zum 24. April 2026 schriftsätzlich Stellung zu nehmen

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hatte sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST). Da ein Spruchverfahren eingeleitet worden ist, können die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen. 

LG Berlin II, Az. 102 O 58/25 SpruchG
Susvent GmbH u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Vonovia SE:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 40545 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: LG Kiel erhöht Barabfindung von 0,04 auf auf EUR 0,31

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel mit Beschluss vom 7. Januar 2026 die ursprünglich angebotene Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,04 auf EUR 0,31 erhöht. 

Offen bleibt allerdings, ob von dem Antragsgegner, der inzwischen Insolvenz angemeldet hat, noch etwas zu holen ist.

Nach Auffassung des Landgerichts ist der Unternehmenswert der KENA Verwaltungs AG nach der Substanzwertmethode zu bestimmen. Dieser belief sich zum maßgeblichen Stichtag auf € 2.257.031,-. Das Gericht bewertet die Börsennotierung der Gesellschaft mit EUR 300.000,-. Auch stand der KENA Verwaltungs AG zum Stichtag 22. März 2016 ein Differenzhaftungsanspruch gegen die Inferenten der Sachkapitalerhöhung aus dem Jahr 2008, mithin gegen die Hanseatische Beteiligungsgesellschaft mbH, die Helmag GmbH und die AHK Consulting GmbH, zu. Die von den Inferenten im Zuge der Kapitalerhöhung um € 7.000.000,- in die Gesellschaft eingebrachte Sacheinlage in Gestalt der Geschäftsanteile an der wellyou Betriebsstätten GmbH war nicht werthaltig. Nach Ansicht des Gerichts ist von einer Werthaltigkeit des Differenzhaftungsanspruchs in Höhe von € 1.983.000,- auszugehen.
 
LG Kiel, Beschluss vom 7. Januar 2026, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Harry Witt
13 Antragsteller
Früherer Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat

Corporate News

Blaubeuren, 02. Februar 2026 – Das Amtsgericht Ulm hat auf Vorschlag des Vorstands sowie des neuen Hauptaktionärs Ardian Semiconductor Dr. Helmut Gassel und Stefan Kappis mit Wirkung zum 15. Januar 2026 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der centrotherm international AG bestellt.

In seiner konstituierenden Sitzung am 23. Januar 2026 wählte der Aufsichtsrat Dr. Helmut Gassel zum Vorsitzenden und Stefan Kappis zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Robert M. Hartung wird auch weiterhin dem Aufsichtsrat der centrotherm international AG angehören. Infolge der neuen Aktionärsstruktur legten die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Hans-Hasso Kersten und Dr. Xinan Jia ihre Mandate mit Wirkung zum 17. Dezember 2025 nieder.

„Gemeinsam mit meinen Kollegen im Aufsichtsrat möchte ich den Vorstand dabei unterstützen, die strategische Weiterentwicklung der centrotherm international AG voranzutreiben und mittels der Ressourcen und des Netzwerks von Ardian Semiconductor das volle Potenzial des Unternehmens zu erschließen“, betont Dr. Helmut Gassel, Vorsitzender des Aufsichtsrats der centrotherm international AG. „Insbesondere freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Robert M. Hartung, der das Unternehmen wie kein zweiter kennt und über viele Jahre strategisch ausgerichtet und operativ begleitet hat. Mit dem Vorstand hat er als Aufsichtsrat centrotherm in den vergangenen zehn Jahren als zuverlässigen und innovativen Zulieferer für führende Hersteller von Leistungshalbleitern etabliert“, so Gassel weiter.

Dr. Helmut Gassel ist Partner und Mitgründer von Silian Partners, einem Team von anerkannten Experten aus der Halbleiterindustrie, mit dem Ardian Semiconductor eine exklusive strategische Partnerschaft unterhält. Er verfügt über mehr als 30 Jahre internationale Top-Management-Erfahrung in der Halbleiter- und Elektronikindustrie. Zuletzt war er als Konzernvorstand der Infineon Technologies AG für die Bereiche Sales, Marketing & Regionen, Strategieentwicklung, M&A und IP verantwortlich.

Stefan Kappis ist Director im Buyout-Team von Ardian Deutschland und war an zahlreichen Transaktionen beteiligt. Vor seinem Eintritt bei Ardian im Jahr 2014 war er im Investmentbanking von Barclays in den Bereichen Corporate Finance und M&A in Frankfurt am Main tätig.

Über centrotherm international AG


Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der centrotherm international AG ist - wie mitgeteilt - ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out geplant.

Sonntag, 1. Februar 2026

Öffentliche Zustellung eines Widerrufs der Zulassung Echos Holding AG

BÖAG Börsen Aktiengesellschaft
Hamburg und Hannover

Öffentliche Zustellung eines Widerrufs der Zulassung

Gemäß § 1 HmbVwZG vom 21. Juni 1954 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der
Widerruf der Zulassung der Aktien der ECHOS vom 26. Januar 2026
Aktenzeichen DE0007786303

für
Herrn Klemens Franz-Walter Convents
Vorstand der
Echos Holding AG
Berliner Straße 137
13467 Berlin
Deutschland

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Börse Hamburg (https:/​/​www.boerse-hamburg.de). Der Widerruf der Zulassung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Widerrufsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Widerruf der Zulassung liegt bei der BÖAG Börsen AG, dem Rechtsträger der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Hamburg, den 26. Januar 2026

Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg

Geschäftsführung

Samstag, 31. Januar 2026

Wolford AG: Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Am 29.7.2025 beschloss die 38. ordentliche Hauptversammlung der Wolford AG eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.868.447,00 um bis zu EUR 7.688.476,00 auf bis zu EUR 22.556.923,00 durch Ausgabe von bis zu 7.688.476 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bareinlagen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zum 31.1.2026 durchzuführen sowie die Bezugsfrist und die weiteren Einzelheiten der Durchführung festzusetzen.

Sondierungsgespräche mit der Hauptaktionärin haben ergeben, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung innerhalb der von der Hauptversammlung gesetzten Frist angesichts des erwartbaren Zeichnungsvolumens neuer Aktien aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint. Eine Beeinträchtigung der Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Liquiditätsbedarf zu decken, ist infolge der Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung nicht zu erwarten.

Die Hauptaktionärin hat die langfristige strategische Bedeutung der Wolford AG betont und bestätigt, dass die Gesellschaft weiterhin finanziell unterstützt wird, unter anderem mittels Gesellschafterdarlehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, die Durchführungsfrist verstreichen zu lassen und die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen.

Der Vorstand wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, den Kapitalerhöhungsbeschluss zu widerrufen.

Freitag, 30. Januar 2026

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.01.2026

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.01.2026

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.01.2026 3,47 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,60 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 27,05% unter dem Inventarwert vom 30.01.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. Januar 2026 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

Rocket Internet SE: Im Nachgang zu unserem offenen Brief und dem intensiven Medienecho darauf, veröffentlichte zuletzt der namhafte Finanzblog value and opportunity einen interessanten Diskussionsbeitrag. Die Anteile von Rocket Internet setzten ihre Aufwärtsbewegung fort.

1&1 AG: CEO Ralph Dommermuth unterstrich in einem Interview mit dem Handelsblatt seinen Plan, das modernste Mobilfunknetz Europas aufzubauen. Beim Netzausbau liegt er per Ende 2025 mit einer Erreichbarkeit von 27% der deutschen Haushalte über den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft meldete einen vorläufigen Jahresüberschuss von rund 3,8 Mio. Euro (2024: -1,5 Mio. Euro). Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie erhöhte sich zum 31.12.2025 auf 27,64 Euro (31.12.2024: 22,52 Euro), ein Anstieg von 22,7% im Geschäftsjahr 2025. Der Hauptversammlung soll eine Dividende von 1,50 Euro je Allerthal-Aktie vorgeschlagen werden.

Redcare Pharmacy N.V.: Die führende deutsche Online-Apotheke berichtete über eine erfreuliche Entwicklung der E-Rezept-Umsätze im Geschäftsjahr 2025. Enttäuschend verlief im vierten Quartal allerdings das Wachstum bei nicht rezeptpflichtigen Produkten.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie angekündigt

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 28. Januar 2026

Stimmrechtsmitteilung der PUMA SE: ANTA hält bereits 33,70 % der Stimmrechte

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die ANTA-Tochtergesellschaft Anta International Group Holdings Limited nunmehr 33,70 % der Stimmrechte, davon 2,90 % direkt über Aktien und 30,80 % über Instrumente.

SURTECO GROUP SE prüft strategische Optionen zur Fokussierung der Gruppe

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Buttenwiesen, 28.01.2026

Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Grundsatzentscheidung getroffen, die strategischen Optionen für die unternehmerische Zukunft der Unternehmensgruppe zu prüfen. Das schließt die Prüfung von Veräußerungsmöglichkeiten der Segmente (Business Units) Profiles und Edgebands ein. Die Vorbereitungen sind ergebnisoffen. Gespräche mit Erwerbsinteressenten sind bisher nicht geführt worden. SURTECO GROUP SE reagiert mit der Nachricht auf Gerüchte.

SEVEN PRINCIPLES AG: SEVEN PRINCIPLES hebt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 28. Januar 2026. Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P), ein deutsches IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Fokus auf der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, erwartet, das Geschäftsjahr 2025 besser als bisher prognostiziert abschließen zu können.

Gemäß des ungeprüften Dezember-Monatsabschlusses konnte ein Konzernumsatz von rd. 60 Mio. EUR sowie ein EBIT von rd. 1,8 Mio. EUR erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wird die Jahresprognose wie folgt angepasst: Für das Geschäftsjahr 2025 werden Umsatz und Rohertrag im mittleren bzw. unteren Bereich der bisherigen Prognosebandbreiten von 58 - 63 Mio. EUR (Umsatz) bzw. 36 – 40 Mio. EUR (Rohertrag) erwartet. Für das EBITDA wird die Prognose auf rund 2,1 – 2,3 Mio. EUR (bislang 0,5 – 1,5 Mio. EUR) sowie für das EBIT entsprechend auf rund 1,7 – 1,8 Mio. EUR (bislang unter 1 Mio. EUR) angehoben.

Über die SEVEN PRINCIPLES AG

Empowering IT that matters most. Als europäischer Partner für regulierte Branchen sichern wir die digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit kritischer Organisationen. Unsere resilienten IT-Lösungen verbinden technologische Exzellenz mit regulatorischem Know-how und gewährleisten Stabilität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit digitaler Kernsysteme – zuverlässig und unter allen Bedingungen.

Dienstag, 27. Januar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) nunmehr vor dem OLG Karlsruhe

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Zahlreiche Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Wie bereits mitgeteilt, hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 14. Januar 2026 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Karlsruhe vorgelegt. Das Beschwerdeverfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 12 W 24/25 bearbeitet. Das OLG hat den Beschwerdeführern und dem gemeinsamen Vertreter Gelegenheit für ergänzende Ausführungen im Beschwerdeverfahren bis zum 27. Februar 2026 gegeben.

OLG Karlsruhe, Az. 12 W 24/25
LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields (früher: Freshfields Bruckhaus Deringer), 40545 Düsseldorf

PUMA SE: Statement von PUMA CEO Arthur Hoeld zur Ankündigung von ANTA Sports Limited

STATEMENT

Zur aktuellen Ankündigung von ANTA Sports Limited erklärt PUMA-CEO Arthur Hoeld:

„PUMA SE nimmt zur Kenntnis, dass ANTA Sports eine Einigung erzielt hat, um einen Anteil von 29,06 % am Unternehmen zu erwerben.

Die strategischen Prioritäten von PUMA sind klar. Wir konzentrieren uns darauf, unsere Marke global zu stärken und überzeugende Produkte auf den Markt zu bringen, die unsere Konsument*innen auf der ganzen Welt ansprechen, um eine Top-3 Sportmarke weltweit zu werden.

ANTA möchte PUMA dabei unterstützen, sein Markenpotenzial und seine Geschichte voll auszuschöpfen, um langfristigen Wert für Konsument*innen und Stakeholder weltweit zu schaffen. Wir sehen das als Vertrauensbeweis für PUMA und seine strategische Ausrichtung.“


PUMA ist eine der weltweit führenden Sportmarken, die Schuhe, Textilien und Accessoires designt, entwickelt, verkauft und vermarktet. Seit mehr als 75 Jahren treibt PUMA Sport und Kultur voran, indem es die innovativsten Produkte für die schnellsten Sportler*innen der Welt kreiert. Zu unseren Performance- und sportlich-inspirierten Lifestyle-Produktkategorien gehören u.a. Fußball, Running & Training, Basketball, Golf und Motorsport. PUMA kooperiert mit renommierten Designer*innen und Marken, um sportliche Akzente in der Modewelt zu setzen. Zur PUMA-Gruppe gehören die Marken PUMA, Cobra Golf und stichd. Das Unternehmen vertreibt seine Produkte in über 120 Ländern und beschäftigt weltweit ungefähr 20.000 Mitarbeiter*innen. Die Firmenzentrale befindet sich in Herzogenaurach/Deutschland.

DATAGROUP SE: Börse München gibt Daten für Delisting der DATAGROUP-Aktien bekannt

Pliezhausen, 27. Januar 2026 – Die Börse München hat folgende Daten in Bezug auf das Delisting der Aktien der DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) bekannt gegeben:

Die Einbeziehung und Notierung der Aktien der DATAGROUP SE in m:access (Freiverkehr) wird dementsprechend mit Ablauf des 27. Februar 2026 beendet. Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München wird auf Antrag des Emittenten gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München („AGB-FV“) ebenfalls widerrufen. Die Notierungseinstellung erfolgt mit Ablauf des 30. Juni 2026.

Aktionäre, die weiterhin investiert bleiben, müssen damit rechnen, dass ihre Aktien nach dem Delisting voraussichtlich nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr frei veräußert werden können, da das Handelsvolumen deutlich sinken dürfte, und davon auszugehen ist, dass die Handelsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sein werden.

Über DATAGROUP

DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.
www.datagroup.de

Squeeze-out bei der artnet AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der artnet AG hatte am 20. November 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH, ein Transaktionsvehikel der Beowolff Capital, beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Spruchanträge zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Montag, 26. Januar 2026

OHB SE bestätigt Gespräche zu einer möglichen Kooperation mit dem Rheinmetall-Konzern

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

In Bezug auf heutige Kapitalmarktgerüchte bestätigt die OHB SE (ISIN DE0005936124, Prime Standard) laufende Gespräche mit dem Rheinmetall-Konzern zu einer Kooperation für die Beteiligung an möglichen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand.