Köln
Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004
Bekanntmachung über die effektenmäßige Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro sowie zur Umstellung der Börsennotierung
Die außerordentliche Hauptversammlung der q.beyond AG vom 30. Januar 2026 hat antragsgemäß u. a. wie folgt beschlossen:
1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG und entsprechende Änderung der Satzung
2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro und entsprechende Änderung der Satzung
Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis fünf zu eins (5:1) durchgeführt, sodass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Mit der Eintragung der Kapitalherabsetzungsbeschlüsse am 17. Februar 2026 in das Handelsregister der Gesellschaft ist die Herabsetzung des Grundkapitals auf 24.915.897,00 Euro und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden am 13. März 2026 abends die 124.579.485 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis fünf zu eins (5:1) zusammengelegt. Für je fünf Aktien mit der ISIN DE0005137004 (alte Aktien) erhalten die Aktionäre je eine neue Aktie der ISIN DE000A41YDG0 (konvertierte Aktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A41YDF2) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A41YDF2 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von fünf zu eins (5:1) teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 30. März 2026 wertlos ausgebucht.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der q.beyond AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.
Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A41YDG0 für konvertierte Aktien.
Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien werden letztmalig am 11. März 2026 an der Börse gehandelt; nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags.
Die konvertierten Aktien mit der ISIN DE000A41YDG0 werden erstmals am 12. März 2026 an der Börse gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A41YDG0) börsenmäßig lieferbar.
Köln, im März 2026
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 3. März 2026