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Dienstag, 31. März 2026

OMV und XRG schließen Transaktionen zur Gründung von Borouge International ab; Stärkung der globalen Führungsposition im Chemiesektor

Pressemitteilung der OMV AG vom 31. März 2026

- Als eines der global führenden Unternehmen im Polyolefin-Bereich vereint Borouge International geografische Diversifizierung, Premium-Produkte, Rohstoffvorteile und herausragende Technologie

- Starkes, resilientes Margenprofil und deutlich über 500 Millionen US-Dollar identifizierte EBITDA-Synergien pro Jahr, von denen 75 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre erwartet werden

- Robuste Kapitalstruktur, gestützt durch starke Kreditratings, sichert Resilienz über den gesamten Geschäftszyklus und langfristige Renditen für Aktionär:innen

- Erfahrenes Führungsteam mit profunder Branchenexpertise und nachgewiesener Erfolgsbilanz bei Strategieumsetzung

- Abschluss der Transaktionen markiert wichtigen Meilenstein für OMV und XRG in ihrer langjährigen Partnerschaft als gleichberechtigte Aktionäre des neuen Unternehmens

- Unternehmen operiert unter dem Markennamen Borouge International; Markenversprechen „Essential materials, advancing the world" unterstreicht den Anspruch, innovative Lösungen in Endmärkten von Energie, Mobilität und KI-Infrastruktur bis hin zu nachhaltiger Verpackung und dem Gesundheitswesen voranzutreiben

OMV Aktiengesellschaft („OMV") und XRG, der internationalen Investmentgesellschaft von ADNOC, geben heute die erfolgreiche Gründung von Borouge Group International AG bekannt. Das Unternehmen operiert unter dem Markennamen „Borouge International“. Es ist der weltweit führende Polyolefin-Pure-Player und der viertgrößte Polyolefin-Produzent mit Premium-Produkten, wegweisender Technologie und globaler Präsenz.

Borouge International ist durch die Zusammenlegung von Borouge Plc und Borealis entstanden, gefolgt von der Übernahme von NOVA Chemicals durch die neue Gesellschaft. Borouge International vereint die hochkomplementären Stärken dreier Polyolefin-Marktführer, profitiert von einer der geografisch am stärksten diversifizierten und innovativsten Plattformen im Sektor und wird zudem von den langfristig orientierten Aktionären OMV und XRG gestützt.

Dr. Sultan Al Jaber, Executive Chairman von XRG, sagte: „Dieser Meilenstein markiert die erfolgreiche Gründung von Borouge International und beschleunigt den Anspruch von XRG, eine weltweit führende Chemieplattform aufzubauen. Mit der Zusammenführung von Borouge und Borealis und der Übernahme von NOVA Chemicals schaffen wir einen globalen Polyolefin-Marktführer mit einzigartiger Technologie, einem resilienten Geschäftsmodell und Zugang zu wachstumsstarken Märkten. Borouge International ist bestens aufgestellt, um die weltweit steigende Nachfrage nach fortschrittlichen Materialien zu bedienen. Gleichzeitig unterstützen wir die industrielle Entwicklung, treiben wirtschaftliche Diversifizierung voran und stärken die Rolle der VAE als verlässlicher Partner in der globalen Energie- und Chemieindustrie.“

Dr. Alfred Stern, Vorstandsvorsitzender und CEO von OMV, sagte: „Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner ADNOC lassen wir unsere Vision Wirklichkeit werden, einen globalen Polyolefin-Marktführer zu schaffen. Der neue Polyolefin-Champion Borouge International wird sich weltweit mit innovativen Produkten, Zugang zu kostengünstigen Rohstoffen, Kundennähe und einer robusten Kapitalstruktur durchsetzen. Der Abschluss der Transaktion ist ein bedeutender Schritt für die gesamte Branche und für OMV. Er festigt unsere Marktposition als integriertes Energie-, Kraftstoff- und Chemieunternehmen. Borouge International beschleunigt unsere Wachstumsstrategie im Chemiebereich mit seiner einzigartigen Fähigkeit, Synergien zu realisieren und auf den marktführenden Positionen seiner jeweiligen Geschäftsbereiche aufzubauen. Die Transaktion erfüllt unseren Unternehmenszweck „Re-inventing everyday essentials“ und zahlt auf unsere Mission ein, langfristig und nachhaltig Wert für die Aktionär:innen von OMV zu schaffen. Die Gründung von Borouge International etabliert ein neues Weltklasse-Unternehmen mit Hauptsitz im Herzen Europas und Produktion auf drei Kontinenten. Es wird an vorderster Front wegweisende Lösungen für erneuerbare Energien und die Kreislaufwirtschaft liefern."

Der neue Branchenchampion hat seine weltweite Zentrale und seinen Firmensitz in Österreich, mit dem regionalen Hauptsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Borouge International hat Niederlassungen in Nordamerika, Europa und Asien. Innovationszentren in Österreich, den VAE, Kanada, Finnland, Schweden und China treiben Innovationen in zentralen Nachfragemärkten voran und sichern eine enge Zusammenarbeit mit Kunden. Borouge International wird seine integrierten globalen Produktionsstandorte und den vorteilhaften Rohstoffzugang nutzen, um weltweite Resilienz in der Lieferkette zu gewährleisten.

Borouge International profitiert von einem starken, resilienten Margenprofil und von deutlich über 500 Millionen US-Dollar identifizierten EBITDA-Synergien pro Jahr, von denen 75 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre erwartet werden. Die globale Reichweite des Unternehmens, langfristig orientierte Aktionäre und eine robuste Kapitalstruktur sichern Resilienz über den gesamten Geschäftszyklus und erhöhen die Fähigkeit, anhaltende Performance und nachhaltigen Wert für Aktionär:innen zu erzielen.

Größe, proprietäre Technologie und operative Stärke von Borouge International positionieren das Unternehmen optimal, um Materialien und Technologien zu liefern, die die Transformation der globalen Wirtschaft vorantreiben. Die ambitionierte Wachstumsstrategie ermöglicht die Monetarisierung der starken Innovationsfähigkeit des Unternehmens, die sich aus proprietären Technologien in zentralen Kundenmärkten ergibt – von Energie, Mobilität und KI-Infrastruktur bis hin zu nachhaltiger Verpackung und Gesundheitslösungen. Mit aktuellen Wachstumsprojekten wie dem 1,4 Millionen Tonnen umfassenden Standort Borouge 4 (derzeit zu 70 Prozent im Besitz von ADNOC und zu 30 Prozent im Besitz von OMV) verfügt Borouge International über Zugang zu einer weltweit führenden Produktionskapazität von 13,6 Millionen Tonnen pro Jahr. Durch diese Transaktion haben die Aktionäre einen echten globalen Polyolefin-Champion geschaffen.

Das kürzlich ernannte Führungsteam von Borouge International vereint jahrzehntelange Führungserfahrung in den internationalen Chemie-, Rohstoff- und Raffineriesektoren. Der Vorstand besteht aus Roger Kearns (Chief Executive Officer), Dr. Stefan Doboczky (Chief Commercial Officer) und Dr. Hasan Karam (Chief Operating Officer). Daniel Turnheim, derzeit CFO von Borealis, wird Interim-CFO (Interim-Chief Financial Officer) von Borouge International.

Wie im März 2025 angekündigt, wurde der Anteil von ADNOC an Borouge International nun auf XRG übertragen, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ADNOC. Dies ergänzt die globale Chemieplattform von XRG und unterstreicht den Anspruch, zu den drei weltweit führenden Chemieinvestoren zu gehören. Borouge International wird als gleichberechtigte Partnerschaft von OMV und XRG gemeinsam kontrolliert, die jeweils eine 50-prozentige Beteiligung halten. Als langfristig orientierte, auf Wertschöpfung fokussierte Aktionäre sind beide Unternehmen der Ausschöpfung des vollen Potenzials von Borouge International verpflichtet, einschließlich der Realisierung identifizierter und künftiger Synergien.

OMV und XRG bekräftigen die Bedeutung des zuvor angekündigten geplanten Aktientauschangebots, das eine vereinfachte Struktur schaffen und die Wertschöpfung aus der neuen globalen Wachstumsplattform ermöglichen soll. Der Zeitpunkt des beabsichtigten Aktientauschangebots, das Borouge Plc Aktien in Borouge Group International AG Aktien umwandelt, wird auf die künftige Kapitalerhöhung des neuen Unternehmens abgestimmt, um den Wert für alle Aktionär:innen zu maximieren. Das Aktientauschangebot ist für 2027 geplant, vorbehaltlich der Marktbedingungen und der Genehmigung durch die Kapitalmarktaufsicht der Vereinigten Arabischen Emirate. Bis dahin wird Borouge Group International AG in Privatbesitz bleiben und Borouge Plc Aktien werden weiterhin an der Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) gehandelt.

Borouge International hat kürzlich A (Negative) / Baa1 (Stable) / A- (Stable) Ratings von S&P, Moody's und Fitch erhalten. Diese bestätigen seine robuste finanzielle Aufstellung und Kapitalstruktur sowie die Fähigkeit, auf eine Reihe langfristiger Finanzierungsoptionen zuzugreifen. OMV und XRG beabsichtigen, die Investment-Grade-Kreditratings für Borouge International aufrechtzuerhalten.

Zum Abschluss der Transaktion wurde die neue Markenidentität von Borouge International vorgestellt: https://brandportal.omv.com/share/BbS74yVmN4gj1DY1ruAE/collections/1043. Die neue Marke hebt den Beitrag der zusammengeführten Unternehmen von Borouge International und ihre Transformation zu einem starken kombinierten Unternehmen hervor, vereint durch eine „One Company, One Culture“-Mentalität und getrieben von einem gemeinsamen Anspruch auf globale Branchenführerschaft.

Das neue Markenversprechen von Borouge International – „Essential materials, advancing the world" – spiegelt die strategische Positionierung des Unternehmens wider: ein führender globaler Akteur mit der Größe und dem Zugang zu Rohstoffen, der Innovationsfähigkeit und der geografischen Kundenreichweite, um die rasch wachsende Nachfrage nach fortschrittlichen Materialien zu bedienen, die Verbesserungen im Lebensstandard und die Transformation der globalen Wirtschaft antreiben.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG: Bekanntmachung der Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht Hamburg

Bekanntmachung

403 HKO 140/25

Beim Landgericht Hamburg ist unter dem Aktenzeichen 403 HKO 140/25 ein Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der ENCAVIS Aktiengesellschaft, Hamburg anhängig. Antragsgegnerin ist die ENCAVIS GmbH (vormals: Elbe BidCo GmbH).

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, Deliusstraße 16, 24114 Kiel. 

Kammer 3 für Handelssachen
Böttcher, Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Februar 2026

Bekanntmachung der Erhöhung der Barabfindung in dem Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Gauss Interprise AG

Open Text Software GmbH
Grasbrunn

als Rechtsnachfolgerin der Gauss Interprise AG, Hamburg

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG in Bezug auf den Beherrschungsvertrag zwischen der Gauss Interprise AG, Hamburg, und der 2016090 Ontario Inc., Ontario, Kanada, vom 4. November 2003

Gemäß § 14 SpruchG

Am 4. November 2003 schlossen die Gauss Interprise AG, Hamburg, deren Rechtsnachfolgerin die Open Text Software GmbH ist, und die 2016090 Ontario Inc., Ontario, Kanada, deren Rechtsnachfolgerin die Open Text Corporation ist, einen Beherrschungsvertrag. Dieser wurde am 6. Mai 2004 in das Handelsregister der Gauss Interprise AG eingetragen und am 13. Mai 2004 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Im Anschluss an die Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungsvertrags leiteten 23 Antragsteller ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Hamburg ein und beantragten die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung. Das Landgericht Hamburg erhöhte die Barabfindung mit Beschluss vom 6. März 2023 (Az. 404a HKO 52/04) um EUR 0,14 auf EUR 1,20 je Stückaktie und wies die weitergehenden Anträge auf Festsetzung eines höheren Ausgleichs nach § 304 AktG zurück. Gegen den Beschluss legten zwei der Antragsteller Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Mit Beschluss vom 4. August 2025 (Az. 13 W 35/23) wies das Hanseatische Oberlandesgericht sämtliche Beschwerden zurück. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.

Die Gauss Interprise AG wurde während des Verlaufs der gerichtlichen Verfahren im Wege des Formwechsels in die Open Text Software GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Ihr Sitz wurde anschließend nach Grasbrunn verlegt. Die 2016090 Ontario Inc., Ontario, Kanada, ist während des Verlaufs der gerichtlichen Verfahren in der 9811516 Canada Inc. aufgegangen, die sodann mit der Muttergesellschaft Open Text Corporation, 275 Frank Tompa Drive, Waterloo N2L 0A1, Ontario, Canada, verschmolzen wurde. Mit Beschluss vom 15. September 2025 berichtigte das Hanseatische Oberlandesgericht daher das Passivrubrum des Beschlusses vom 4. August 2025 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend, dass die Antragsgegnerin die Open Text Corporation, 275 Frank Tompa Drive, Waterloo N2L 0A1, Ontario, Canada, ist.

Die Geschäftsführung der Open Text Software GmbH gibt gemäß § 14 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 6. März 2023 (Az. 404a HKO 52/04) wie folgt bekannt:

Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 6. März 2023 (Az. 404a HKO 52/04)

„In der Sache

1) (...)   - 23) (...)

24) Rechtsanwalt Wilfried Becker, (...), Hamburg

- gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre -

Prozessbevollmächtigte  (...)

gegen

2016090 Ontario Inc., 199 Bay Street, Suite 2800, Box 25, Commerce Court West, Toronto, M5L 1A9, Ontario, Toronto, Kanada

- Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf, Gz.: RWG

beschließt das Landgericht Hamburg - Kammer 4a für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Böttcher, den Handelsrichter Mohrdieck und den Handelsrichter Dr. Buhck am 06.03.2023:

1. Die von der Antragsgegnerin an die abfindungsberechtigten Aktionäre der Gauss Interprise AG zu leistende Abfindung nach § 305 AktG wird um EUR 0,14 erhöht und auf EUR 1,20 je Stückaktie festgesetzt.Der Erhöhungsbetrag von EUR 0,14 je Stückaktie ist vom 07.05.2004 bis 31.08.2009 mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB und ab dem 01.09.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

2. Die weitergehenden Anträge auf Festsetzung eines höheren Ausgleichs nach § 304 AktG werden zurückgewiesen.

3. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und der Auslagen des gemeinsamen Vertreters sowie der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu tragen.

4. Der für die Gerichtskosten maßgebliche Geschäftswert und der für die Vergütung des gemeinsamen Vertreters maßgebende Gegenstandswert werden auf jeweils auf EUR 200.000,00 festgesetzt.“ 

Grasbrunn, im März 2026
Open Text Software GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. März 2026

Bekanntmachung der Erhöhung der Barabfindung im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft)

Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
Borken

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 21 W 67/25) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG

In der Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG, Borken (Hessen), vom 24. Mai 2019 wurde beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von 69,39 € je Aktie auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG zu übertragen. Der Beschluss wurde am 31. Juli 2019 in das Handelsregister eingetragen.
 
Gegen den Beschluss leiteten die Antragsteller ein Spruchverfahren mit dem Ziel ein, die Angemessenheit der Abfindung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 13. August 2020 die angemessene Abfindung in Höhe von 77,79 € festgesetzt. Gegen die Entscheidung haben die Antragsteller zu 9), 10), 26), 27), 38) bis 40), 42), 46), 47) bis 51), 52) bis 54), 55), 56), 58) und 59) Beschwerde eingelegt.
 
Das Landgericht hat mit Beschluss vom 25. September 2021 den Beschwerden nicht abgeholfen. Mit Beschluss vom 15. Juni 2022 (Az. 21 W 135/20), hat der Senat den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.
 
Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht sodann die Anträge der Antragsteller zurückgewiesen.Gegen die Entscheidung haben die Antragsteller zu 8) bis 10), 47) bis 51), 52) bis 54), 55), 58) und 59) erneut Beschwerde eingelegt, denen das Landgericht nicht abgeholfen hat.
 
Die Geschäftsführung der Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG gibt die rechtskräftige Entscheidung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG (ohne Gründe) wie folgt bekannt:
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
21 W 67/25
 
3-05 O 79/19
Landgericht Frankfurt am Main
 
Beschluss
 
In dem Spruchverfahrenwegen der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG, an dem beteiligt sind:
 
1. (...) - 62. (...) Antragsteller,
 
davon zu 9), 10), 26), 27), 38), 39), 40), 42), 46), 47), 48), 49), 50), 51), 52), 53), 54), 55), 56), 58), 59) zugleich Beschwerdeführer,
 
63. Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin, gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre
 
Zustellungsbevollmächtigte (...)
Verfahrensbevollmächtigte (...)
 
gegen
 
Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Rainer-Michael Rudolph, Frielendorfer Straße 26, 34582 Borken, Antragsgegnerin,
 
Verfahrensbevollmächtigte: „[...]“Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Lilli-Palmer-Straße 2, 80636 München,
 
hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Rölike, die Richterin am Oberlandesgericht Curtius-Stollenwerk und die Richterin am Oberlandesgericht Beuth beschlossen: 
 
Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 8) bis 10), zu 47) bis 51), zu 52) bis 54), zu 55) und 56) sowie zu 58) und 59) wird der Beschluss des Landgerichts vom 21. Februar 2025 abgeändert. Die angemessene Abfindung wird auf 77,79 € festgesetzt.
 
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtkosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich des vorangegangenen Beschwerdeverfahrens. Ferner trägt sie die außergerichtlichen Kosten des jetzigen Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten des vorangegangenen Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
 
Der Beschwerdewert wird für beide Beschwerdeverfahren auf 200.000 € festgesetzt.“
 
Mit Beschluss vom 10. Februar 2026 hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Rölike, die Richterin am Oberlandesgericht Curtius-Stollenwerk und die Richterin am Oberlandesgericht Beuth aufgrund eingereichter Berichtigungs- und Ergänzungsbeschlüsse den ursprünglichen Beschluss entsprechend berichtigt und ergänzt: 
 
„Der Beschluss des Senats vom 13. Januar 2026 wird im Rubrum dahin berichtigt, dass der Antragsteller zu 8) zugleich als Beschwerdeführer aufgeführt wird.
 
Ferner wird der Beschluss im Tenor dahin berichtigt, dass die Antragsgegnerin zugleich die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in erster Instanz zu tragen hat.“
 
Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachzahlung
 
Nachfolgend werden die Einzelheiten zur Abwicklung der sich aus der vorstehend bekanntgemachten Entscheidung ergebenden Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der am 31. Juli 2019 wirksam gewordenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (der „Squeeze-out“) bekannt gegeben:
 
Mit den oben wiedergegebenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wurde der Barabfindungsbetrag für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG um EUR 8,40 erhöht. Der Erhöhungsbetrag von EUR 8,40 je Stückaktie ist von dem Tag nach der Bekanntmachung des Squeeze Out (1. August 2019) bis einschließlich dem Tag, der dem Auszahlungstag unmittelbar vorausgeht (voraussichtliche Auszahlung 10. April 2026), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
 
Die Abwicklung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen wird von der Quirin Privatbank AG, Bremen (die „Abwicklungsstelle“) als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die Postadresse der Abwicklungsstelle lautet: Quirin Privatbank AG, Haferwende 36 A, 28357 Bremen.
 
Die betroffenen Depotbanken werden aufgefordert, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG auf Zahlung der Nachbesserung umgehend zu ermitteln.
 
Die betroffenen Depotbanken werden aufgefordert, alle berechtigten ehemaligen Aktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (unter anderem auch diejenigen, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben) zu informieren, damit die Ansprüche zeitnah abgewickelt werden können. Die Auszahlung der Nachbesserung an die Depotbanken erfolgt voraussichtlich am 10. April 2026 über die Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main.
 
Die nachbesserungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung(en) abgewickelt wurde(n), brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung zuzüglich Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
 
Berechtigte Aktionäre der Gesellschaft, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 10. Mai 2026 keine Nachbesserung zuzüglich Zinsen erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit derjenigen Depotbank in Verbindung zu setzen, über welche seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der Aktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen und dieser ihre ggfs. neue Konto-/Depotverbindung mitzuteilen. Gleichzeitig werden die berechtigten Aktionäre gebeten, ihrer aktuellen Depotbank die Berechtigung aus der Nachbesserung zu avisieren.
 
Die Nachzahlung erfolgt für die ehemaligen abfindungsberechtigten außenstehenden Aktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
 
Die Nachbesserung auf die ursprünglich erhaltene Barabfindung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
 
Die Gesellschaft behält sich vor, nicht entgegen genommene Barabfindungs- und Nachbesserungsbeträge bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter Verzicht auf die Rücknahme zu hinterlegen.
 
Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG gebeten, sich an ihre jeweilige (damalige) Depotbank zu wenden. Die Depotbanken werden in geeigneter Weise von der Abwicklungsstelle über das Prozedere der Abwicklung informiert. Bei weiteren, von den Depotbanken nicht aufzuklärenden Rückfragen können sich die Depotbanken an die als Abwicklungsstelle fungierende Quirin Privatbank AG wenden. 
 
Borken, im März 2026
Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. März 2026

Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April 2026

Corporate News

COLUMBUS, OHIO (31. März 2026) – Worthington Steel (NYSE: WS) hat heute das Ergebnis der initialen Annahmefrist seines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die Klöckner & Co SE („Klöckner“) bekannt gegeben.

Zum Ablauf der initialen Annahmefrist am 26. März 2026 wurde die Mindestannahmeschwelle von 57,5 % überschritten und die entsprechende Angebotsbedingung erfüllt. Worthington Steel hat rund 58,8 % des ausgegebenen Grundkapitals von Klöckner gesichert. Dies umfasst Aktien, die im Rahmen des Angebots angedient wurden, sowie der von Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Worthington Steel, direkt gehaltenen Aktien und sonstigen Instrumente, die Stimmrechte an Klöckner vermitteln.

Klöckner-Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben, können dies während der weiteren Annahmefrist tun, die am 1. April 2026 beginnt und am 14. April 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet.

„Wir begrüßen die starke Unterstützung der Aktionäre während der initialen Annahmefrist. Diese stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum erfolgreichen Vollzug der Transaktion dar“, sagt Geoff Gilmore, President und CEO von Worthington Steel. „Mit Beginn der weiteren Annahmefrist freuen wir uns, dass die Aktionäre eine weitere Möglichkeit haben, unser Angebot wahrzunehmen.“

Der Vollzug des Angebots steht weiterhin unter dem Vorbehalt des Erhalts bestimmter regulatorischer Genehmigungen und wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet. Am 27. März 2026 hat Worthington Steel Klöckner über ihre feste Absicht informiert, unmittelbar nach Vollzug des Angebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV“) mit Klöckner & Co abzuschließen; Klöckner hat hierzu am selben Tag eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Worthington Steel ist zuversichtlich, die für die Zustimmung zu einem solchen Vertrag erforderliche Hauptversammlungsmehrheit zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt Worthington Steel, vorbehaltlich der Marktbedingungen und der Annahmequote, nach Vollzug der Transaktion die Umsetzung struktureller Maßnahmen zu prüfen, einschließlich eines möglichen Delistings von Klöckner oder eines Squeeze-outs von Minderheitsaktionären, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll.

Die Worthington Steel GmbH, die für den Erwerb von Klöckner gegründete Tochtergesellschaft, hatte am 15. Januar 2026 die Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots in Höhe von € 11,00 je Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien von Klöckner zu unterbreiten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 98 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie zum 5. Dezember 2025. Die Angebotsunterlage wurde am 5. Februar 2026 veröffentlicht, die Angebotsänderung am 10. März 2026. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner haben das Angebot und die Angebotsänderung als attraktiv, fair und angemessen bewertet und empfehlen den Klöckner-Aktionären die Annahme des Angebots.

Die Angebotsunterlage sowie die Angebotsänderung (jeweils in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sind zusammen mit weiteren Informationen zum Übernahmeangebot auf der Angebotswebsite unter www.strong-for-good.com veröffentlicht und dort abrufbar.

Über Worthington Steel 

Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.  

Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften. 

Über Klöckner

Klöckner ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Aktien der Klöckner & Co SE sind im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.  

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576  

Klöckner & Co SE Übernahmeangebot von Worthington Steel erfolgreich – weitere Annahmefrist vom 1. April 2026 bis zum 14. April 2026

Corporate News

- Worthington Steel hat sich zum Ende der ersten Annahmefrist 58,8 % aller ausstehenden Aktien von Klöckner & Co gesichert und übertrifft Mindestannahmeschwelle von 57,5 %

- Weitere Annahmefrist vom 1. April 2026 bis zum 14. April 2026, um Aktien zu 11,00 € pro Aktie anzudienen

- Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden behördlichen Freigaben, und wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet


Düsseldorf, 31. März 2026 – Die Worthington Steel GmbH, eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (zusammen, „Worthington Steel“) hat heute bekannt gegeben, dass sich Worthington Steel nach Ablauf der Annahmefrist am 26. März 2026 insgesamt 58.647.934 Aktien der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“) gesichert hat, einschließlich der bis zu diesem Zeitpunkt in das Angebot angedienten Klöckner & Co-Aktien sowie der bereits von Worthington Steel gehaltenen Klöckner & Co-Aktien und Instrumente. Dies entspricht einem Anteil von rund 58,8 % aller ausstehenden Aktien von Klöckner & Co. Die erforderliche Mindestannahmeschwelle von 57,5 % wurde damit überschritten.

Klöckner & Co-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien innerhalb einer weiteren Annahmefrist zum geltenden Angebotspreis von 11,00 € je Aktie andienen. Diese beginnt am 1. April 2026 und endet am 14. April 2026.

„Wir freuen uns über das klare Bekenntnis unserer Aktionäre zu diesem Zusammenschluss, der den Weg für ein neues Kapitel in unserer Unternehmensgeschichte ebnet. Worthington Steel teilt unsere strategische Vision und bekennt sich zur langfristigen Entwicklung unseres Konzerns. Durch die komplementäre Ausrichtung beider Unternehmen schaffen wir gemeinsam die Basis für nachhaltiges Wachstum und treiben den Ausbau unseres Geschäfts mit höherwertigen Produkten und Services in Europa und Nordamerika entschlossen voran.“

Guido Kerkhoff
CEO Klöckner & Co SE

Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die unter www.strong-for-good.com veröffentlicht wurde. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können.

Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden behördlichen Freigaben und wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

Über Klöckner & Co:

Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,4 Mrd. €. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100
ISIN: DE000KC01V24; WKN: KC01V2

Gateway Real Estate AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 31.03.2026. Auf der Grundlage vorläufiger und noch nicht testierter Zahlen geht die Gateway Real Estate AG („Gesellschaft“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) davon aus, dass das Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich mit einem Ergebnis vor Steuern (EBT) von 110 bis 120 Mio. EUR und einem EBIT adjusted von 20 bis 30 Mio. EUR abgeschlossen wird.

Die Gesellschaft weist als EBIT adjusted das Betriebsergebnis zuzüglich des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen aus.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Das Landgericht München I hat die Spruchanträge zum Squeeze-out bei der PharrmaSGP Holding SE zugunsten der FUTRUE GmbH verbunden zu dem Verfahren mit dem Az. 5 HK O 670/26.

Die außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, vom 31. Oktober 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die FUTRUE GmbH gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. Dezember 2025 in das Handelsregister eingetragen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der FUTRUE GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE.

LG München I, Az. 5 HK O 670/26
Antragsgegnerin: FUTRUE GmbH
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Milbank LLP, 80539 München

centrotherm international AG: centrotherm erfüllt die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025; Eigenkapitalquote weiter verbessert auf 31,7 Prozent

Corporate News

Blaubeuren, 31. März 2026 – Der centrotherm-Konzern verbucht ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025, das sich im Rahmen der eigenen Erwartungen entwickelte. Der Konzernumsatz summierte sich auf 211,1 Mio. EUR, wozu insbesondere die Projekte mit Kunden aus der Halbleiterindustrie mit einem Umsatz von 162,8 Mio. EUR beitrugen (Vorjahr: 238,2 Mio. EUR bzw. 167,0 Mio. EUR). Das internationale Geschäft blieb mit einem Umsatzanteil von über 90 % und dem unverändert starken Schwerpunkt auf Asien weiterhin von zentraler Bedeutung. Mit einer erreichten Konzern-Gesamtleistung in Höhe von 186,6 Mio. EUR erfüllt centrotherm seine Prognose von 150 Mio. EUR bis 230 Mio. EUR.

Erfreulich entwickelte sich im Berichtsjahr erneut das Konzern-Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Für das Geschäftsjahr 2025 war ein EBITDA im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich prognostiziert worden. Mit einem Konzern-EBITDA von 30,6 Mio. EUR zeigt sich der Vorstand zufrieden (EBITDA Vorjahr: 39,2 Mio. EUR). Dies ist insbesondere auf eine Verbesserung der operativen Marge des centrotherm-Konzerns zurückzuführen. Der starken Ertragsentwicklung folgend hat der centrotherm-Konzern auch seine Eigenkapitalbasis um rund 17 % auf 127,7 Mio. EUR ausgebaut, gleichbedeutend mit einer Konzern-Eigenkapitalquote von 31,7 % (31. Dezember 2024: 109,3 Mio. EUR bzw. 27,5 %). Auch die Liquiditätsposition des centrotherm-Konzerns wurde 2025 deutlich gestärkt. So sind die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 96,0 Mio. EUR um über 77 % auf 170,7 Mio. EUR gestiegen.

Beim Auftragseingang ist es centrotherm ebenfalls gelungen, die Prognose zu erfüllen. Das trotz des herausfordernden Marktumfelds erreichte Auftragsvolumen von 86,7 Mio. EUR lag mitten in der Spanne von 60 Mio. EUR bis 120 Mio. EUR. Auf die Halbleiterindustrie entfielen dabei 55,0 Mio. EUR und auf die Photovoltaikindustrie über 31,7 Mio. EUR. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2025 summierte sich im centrotherm-Konzern auf 330,9 Mio. EUR, wovon über 253,3 Mio. EUR auf Projekte mit Kunden aus der Halbleiterindustrie entfielen.

Den weiterhin herausfordernden Marktgegebenheiten zum Trotz blickt der Vorstand mit einer gewissen Zuversicht nach vorne. Der centrotherm-Konzern nutzt die aktuelle Phase der Investitionszurückhaltung mit gezielten Investitionen, um das Produktportfolio zu erweitern und zukünftig neue Marktsegmente zu erschließen. Gleichzeitig stehen eine verantwortungsvolle Ausgabenpolitik und vorausschauende Finanzplanung im Fokus der Konzernführung. Die im Vergleich zum Vorjahr erneut verbesserte Liquiditätsposition des centrotherm-Konzerns sowie die erwarteten Umsätze aus der Abarbeitung des weiterhin hohen Auftragsbestands bilden eine solide Grundlage für das Geschäftsjahr 2026.

Bei einer Gesamtleistung von 90 Mio. EUR bis 170 Mio. EUR erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr ein Konzern-EBITDA, welches deutlich unterhalb des Vorjahresergebnisses liegt. Für den Prognosezeitraum 2026 wird ein Auftragseingang von 40 Mio. EUR bis 100 Mio. EUR für den Konzern erwartet.

Jan von Schuckmann: „Die Ertragskraft des Konzerns hat sich in den letzten Jahren durch den dominierenden Anteil des Geschäfts mit der Halbleiterindustrie strukturell verbessert. Seit dem Geschäftsjahr 2021 weist der centrotherm-Konzern eine nachhaltig profitable Geschäftsentwicklung auf, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Konzerns unterstreicht.“

Hinweis: Der Geschäftsbericht 2025 steht ab sofort in deutscher Sprache auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investor Relations zum Download bereit.

Über centrotherm international AG

Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.

Montag, 30. März 2026

Avemio AG plant Segmentwechsel vom Primärmarkt der Börse Düsseldorf in den allgemeinen Freiverkehr

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Mainz-Kastel, 30. März 2026 – Der Vorstand der Avemio AG (ISIN DE000A40KY59, Ticker AV2) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einstellung der Notiz der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehrssegment Primärmarkt der Börse Düsseldorf zu beantragen. Der entsprechende Antrag soll kurzfristig bei der Börse Düsseldorf gestellt werden.

Die Einbeziehung der Aktie in den allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf bleibt hiervon unberührt. Die Aktie wird auch nach Einstellung der Notiz im Primärmarkt weiterhin im allgemeinen Freiverkehr gehandelt. Ebenso bleiben die Rechte der bestehenden Aktionäre unverändert bestehen.

Der Vorstand hat die Vor- und Nachteile einer weiteren Einbeziehung in den Primärmarkt sorgfältig geprüft. Vor dem Hintergrund der aktuellen Unternehmenssituation sind derzeit keine Kapitalmaßnahmen geplant, die eine Notiz in diesem Segment erfordern würden. Der geplante Segmentwechsel ermöglicht eine spürbare Reduzierung des Compliance- und Kostenaufwands. Eine erneute Einbeziehung in ein qualifiziertes Marktsegment bleibt bei entsprechender Unternehmensentwicklung grundsätzlich möglich.

Der genaue Zeitpunkt des Segmentwechsels hängt von der Entscheidung der Börse Düsseldorf ab.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der aus der ehemaligen Garny AG hervorgegangenen IMW Immobilien SE hat das LG Berlin II nach einem Anhörungstermin im Mai 2023 nunmehr mit Beschluss vom 10. März 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Über diese befindet das Kammergericht (das OLG für Berlin).

Nach Auffassung des Landgerichts war weder eine Neubewertung erforderlich noch bedurfte es eines Sachverständigengutachtens zu einzelnen Aspekten der Bewertung. Die Barabfindungsprüferin WollnyWP sei deutlich über die Anforderungen an die Verantwortlichkeit und Prüfungstiefe eines sachverständigen Prüfers hinausgegangen, dem grundsätzlich nur eine Plausibilitätsprüfung obliegt, ohne dass eine zweite, gegenüber dem Bewertungsgutachten eigenständige, Bewertung durchgeführt werden müsste.

Die mit den unterschiedlichen Methoden ermittelten rechnerischen Ergebnisse geben nach Ansicht des Landgerichts aber nicht unmittelbar den Verkehrswert des Unternehmens bzw. den auf die einzelne Aktie bezogenen Wert der Beteiligung daran wieder, sondern bieten lediglich einen Anhaltspunkt für die Schätzung des Verkehrswerts entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO. Jedoch führt die gerichtliche Überprüfung stets im Ergebnis zu einer eigenen Schätzung des Gerichts, die sich nicht lediglich auf die Untersuchung der Vertretbarkeit der bei der Wertermittlung der Antragsgegnerin zur Anwendung gelangten, einzelnen Wertermittlungsmethoden und Einzelwerte zu beschränken hat, sondern insgesamt die Angemessenheit der gewährten Zahlung zu untersuchen hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2011, 21 W 7/11).

LG Berlin II, Beschluss vom 10. März 2026, Az. 102 O 108/20 SpruchG 
Jaeckel, P. u.a. ./. IMW Holding SE
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 81379 München
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, IMW Holding SE:
Rechtsanwälte BUSE, 10719 Berlin

Freitag, 27. März 2026

CECONOMY AG: Information zum laufenden öffentlichen Übernahmeverfahren – Unsicherheit über investitionskontroll-rechtliche Freigabe in Österreich

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 27.03.2026 - CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503/DE000A40ZVV0) ("CECONOMY") bestätigt Gerüchte hinsichtlich bestehender Unsicherheit in Bezug auf den zeitnahen Erhalt der investitionskontrollrechtlichen Freigabe in Österreich.

CECONOMY und JD.com haben am 30. Juli 2025 eine Investitionsvereinbarung im Hinblick auf die mögliche Übernahme von CECONOMY durch JD.com abgeschlossen. Am 1. September 2025 hat JD.com die Angebotsunterlage veröffentlicht, auf deren Grundlage JD.com den CECONOMY-Aktionären ein Übernahmeangebot für sämtliche auf den Inhaber lautende Stammaktien von CECONOMY nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes unterbreitet hat ("Transaktion").

Die nach der Angebotsunterlage erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen, Spanien und der Türkei sowie die investitionskontrollrechtlichen Freigaben in Italien und Frankreich wurden bereits erteilt. Im Hinblick auf die ferner erforderlichen investitionskontrollrechtlichen Freigaben in Deutschland und Spanien geht CECONOMY von einer zeitnahen Erteilung aus. Hinsichtlich der investitionskontrollrechtlichen Freigabe in Österreich ist derzeit jedoch ungewiss, ob bzw. wann die Freigabe erteilt wird.

CECONOMY und JD.com stehen weiterhin in engem Austausch mit dem österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, um die Voraussetzungen für den Erhalt der Freigabe zu erfüllen und den erfolgreichen Vollzug der Transaktion zu ermöglichen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG, Hauptversammlung am 1. Mai 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
  • Klöckner & Co SE: Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Klöckner & Co SE: Worthington Steel teilt Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Klöckner & Co SE mit

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Worthington Steel GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. hat dem Vorstand der Klöckner & Co SE ("Klöckner & Co" oder die "Gesellschaft") heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Worthington Steel GmbH als herrschendem Unternehmen und Klöckner & Co als beherrschtem Unternehmen abzuschließen. Die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die außenstehenden Aktionäre von Klöckner & Co würden dabei in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung von Klöckner & Co.

Die Worthington Steel GmbH hatte am 5. Februar 2026 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Klöckner & Co zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 11,00 je Aktie veröffentlicht. Die Worthington Steel GmbH hat dem Vorstand der Klöckner & Co SE ferner mitgeteilt, dass bis zum 26. März 2026, 18:00 Uhr, insgesamt Klöckner & Co-Aktien, die 49,44 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen, in das Angebot eingeliefert wurden. Zusammen mit weiteren bereits von der Worthington Steel GmbH gehaltenen Klöckner & Co-Aktien und Instrumenten geht die Worthington Steel GmbH daher davon aus, mit voraussichtlich 58,78 % die Mindestannahmeschwelle des Angebots zu erreichen und nach dem Vollzug des Angebots, das weiterhin unter dem Vorbehalt von Bedingungen steht, eine entsprechende Anzahl an Klöckner & Co-Aktien zu halten. Die Worthington Steel GmbH erwartet, nach Vollzug des Angebots über die für den Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erforderliche Mehrheit zu verfügen.

Donnerstag, 26. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BHS tabletop AG: Anhörungstermin am 8. Oktober 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, hat das LG Nürnberg-Fürth Anhörungstermin bestimmt auf Donnerstag, den 8. Oktober 2026, 10.00 Uhr.

Die Kammer will bei dem Termin die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  zur Erläuterung des Prüfungsberichts anhören. Die Anhörung soll sich sowohl auf die Ermittlung des Ertragswerts als auch die Frage der Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung beziehen.

Die sachverständige Prüferin soll vorab mehrere Fragen des Gerichts im Hinblick auf die nicht erfolgte Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung bis zum 15. August 2026 schriftlich - als Vorbereitung der mündlichen Anhörung - beantworten.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20
Rolle u.a. ./. BHS tabletop Aktiengesellschaft (zuvor: BHS Verwaltungs AG)
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München

Dermapharm Holding SE erwirbt im Rahmen ihres öffentlichen Aktienrückkaufangebots 4.299.190 eigene Aktien zurück

NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

Grünwald, 26. März 2026 – Im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufangebots der Dermapharm Holding SE (die „Gesellschaft“) (ISIN DE000A2GS5D8 / WKN A2GS5D) sind der Gesellschaft bis zum Ablauf der Annahmefrist am 24. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), insgesamt 4.843.127 Aktien angedient worden.

Das Angebot der Gesellschaft belief sich auf maximal bis zu 4.300.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 7,99 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft). Da die Gesamtzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, diese Maximalzahl überschreitet, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der Anzahl der maximal nach diesem Angebot zu erwerbenden 4.300.000 Aktien der Gesellschaft zur Anzahl der insgesamt zum Rückkauf von den Aktionären der Gesellschaft eingereichten Aktien, berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet; Spitzen bleiben unberücksichtigt.

Der Angebotspreis wird voraussichtlich bis zum 2. April 2026 auf dem Konto der jeweiligen Depotbank bei der Clearstream Europe Aktiengesellschaft zur Verfügung stehen. Die jeweilige Depotbank ist beauftragt, den Angebotspreis – Zug-um-Zug gegen Übertragung der angedienten und berücksichtigten Aktien an die Gesellschaft – dem Konto gutzuschreiben, das in der schriftlichen Annahmeerklärung des jeweiligen Aktionärs genannt ist.

Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt. Die Gesellschaft beabsichtigt, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen.

Haftungsausschluss


Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.   (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nexus AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.- HSG

Der Beschluss der Hauptversammlung der Nexus AG (Symbol: NXU; ISIN: DE 000522909) vom 25. September 2025 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) auf die Hauptaktionärin Project Neptune Bidco GmbH wurde am 24. November 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Bei der Project Neptune Bidco GmbH handelt es sich um ein Transaktionsvehikel, das von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden. Die Nexus-Minderheitsaktionäre erhielten für den Squeeze-out eine Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je Stückaktie. 

Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG Mannheim hat die Spruchanträge zu dem führenden Verfahren 23 O 23/26 verbunden und angekündigt, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Pentz von der Kanzlei Rowedder Zimmermann Hass Rechtsanwälte PartmbB zum gemeinsamen Vertreter bestellen zu wollen.

LG Mannheim, Az.23 O 23/26

Entscheidung des BGH zum übernahmerechtlichen Squeeze-out bei der Biotest AG

Amtliche Leitsätze:

WpÜG § 39a Abs. 4 Satz 2

a) Der Bieter kann den Antrag auf Übertragung der Aktien auch dann stellen, wenn der für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre erforderliche Aktienanteil am stimmberechtigten Grundkapital der Zielgesellschaft erst durch den Eintritt von Bedingungen für einen Erwerb außerhalb des Übernahme- oder Pflichtangebots erreicht wird. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den späteren Erwerb des erforderlichen Aktienanteils ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Vollzug des Übernahme- oder Pflichtangebots von denselben nach § 18 WpÜG zulässigen Bedingungen abhängt wie der Erwerb außerhalb des Übernahme- oder Pflichtangebots.

b) Ein temporärer Rechtsverlust nach § 20 Abs. 7 Satz 1 AktG oder § 44 Abs. 1 Satz 1 WpHG steht der Antragsbefugnis nicht entgegen.

WpÜG § 39a Abs. 3 Satz 3

Für die Berechnung des Quorums können grundsätzlich auch Erwerbsvorgänge berücksichtigt werden, die nicht durch die Annahme des Übernahme- oder Pflichtangebots zustande kommen. Erforderlich, aber auch genügend ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang des jeweiligen Erwerbs mit dem Angebot, in dem die Akzeptanz der dem Angebot zu Grunde liegenden Erwerbsbedingungen und damit die Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung hinreichend zum Ausdruck kommt (hier: am Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots gem. § 10 Abs. 1 WpÜG schuldrechtlich mit einem Dritten vereinbarter Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft).

WpÜG § 39b Abs. 1; FamFG § 84

Über die Gerichtskosten des Rechtsmittelverfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 39b Abs. 6 Satz 1 WpÜG zu entscheiden.

BGH, Beschluss vom 10. Februar 2026 - II ZB 10/24 -
OLG Frankfurt am Main
LG Frankfurt am Main

Tarkett: Squeeze-out und Börsenrückzug abgeschlossen

Die Aktien des französischen Bodenbelagsspezialisten Tarkett sind nicht mehr börsennotiert. Nach Jahrzehnten an der Euronext Paris wurden die Tarkett-Aktien delistet. Der Mehrheitsaktionär Tarkett Participation hat Tarkett vollständig übernommen. Zuvor hielt Tarkett Participation 98,70 Prozent der Anteile. Die verbleibenden 1,3 Prozent der Aktien wurden im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zwangsweise übertragen. Die Minderheitsaktionäre erhielten dafür eine Abfindung in Höhe von 17 Euro je Aktie.

CENIT AG beschließt Wechsel vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Stuttgart, 26.03.2026 - Der Vorstand der CENIT AG (ISIN DE0005407100) hat heute beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Freiverkehrssegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Anträge zu stellen.

Mit dem Segmentwechsel verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit der Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen und administrativen Aufwand zu reduzieren und ihre Kapitalmarktpräsenz zugleich weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse aufrechtzuerhalten. Scale ist ein Segment des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse, speziell für Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Der Vorstand beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt zu beantragen und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale zu veranlassen, vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher hierfür maßgeblichen Voraussetzungen. Unter Vorbehalt der Erfüllung dieser Voraussetzungen geht die Gesellschaft davon aus, im Laufe des 2. Quartals des laufenden Geschäftsjahres diesen Wechsel vollziehen zu können.

Dieser Wechsel aus dem regulierten Markt in das Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse ist auf Grundlage der gesetzlichen Neuerungen durch das Standortförderungsgesetz, das in weiten Teilen am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, ohne Durchführung eines flankierenden Delisting-Erwerbsangebots zulässig.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Mittwoch, 25. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MEDION AG: Verhandlung auf den 17. September 2026 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der MEDION AG hat das LG Dortmund den auf den 7. Mai 2026 anberaumten Verhandlungstermin auf den 17. September 2026, 10:30 Uhr, verschoben. Die zu dem Termin geladene sachverständige Prüferin, die Falk GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, soll zuvor schriftlich zu den von den Antragstellern aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen (insbesondere zur Planung, zur Zusammensetzung der Peer Group, zu Sonderwerten und zum Basiszinssatz zum Bewertungsstichtag).

LG Dortmund, Az. 18 O 5/25 AktE
Rolle u.a. gegen Lenovo Germany Holding GmbH
32 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clery Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main

Kontron AG: Kontron AG beschließt neues Aktienrückkaufprogramm I 2026 zum Erwerb eigener Aktien

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

25.03.2026 | Österreich

Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 25.03.2026 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025, welcher am 13.06.2025 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm I 2026") durchzuführen.

Die Entscheidung des Vorstands, das Aktienrückkaufprogramm I 2026 aufzulegen, wurde vor dem Hintergrund des aktuellen Aktienkurses des Unternehmens getroffen, der aus Sicht des Vorstands ein sehr attraktives Niveau darstellt.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2026 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2026 beauftragen wird, welches seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 einzuhalten hat. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien für sämtliche Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2025 zu verwenden.

Das beabsichtigte Volumen beläuft sich auf bis zu 2.900.000 Aktien, die rund 4.54% des Aktienkapitals der Kontron AG Stück entsprechen. Der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2026 startet voraussichtlich am Donnerstag, den 26. März 2026 und läuft bis längstens 30. September 2026 (einschließlich). Rückkäufe werden im Rahmen der Safe-harbour Rule (Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung) erfolgen. Aktienrückkäufe unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2026 können sowohl über die Börse als auch über multilaterale Handelssysteme (MTFs) durchgeführt werden. Der maximale Preis liegt bei EUR 24 pro Aktie. Zudem darf der Kaufpreis nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Kontron-Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien im XETRA Handel liegen. Der anvisierte maximale Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2026 aufgewendet wird, liegt bei EUR 50 Millionen.

Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2026 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2026 werden auf der Internetseite der Kontron AG unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.kontron.com/de/konzern/investoren/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramme

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.

Nürnberger Beteiligungs-AG: Vorläufiges Konzernergebnis i.H.v. 46,8 Mio. Euro übertrifft Prognose für das Geschäftsjahr 2025; Vorstand schlägt Ausschüttung einer Dividende von 2,00 Euro je Aktie vor

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Aufgrund der heutigen Beratungen zum Jahresabschluss 2025 erwartet der Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG für das Geschäftsjahr 2025 ein Konzernergebnis von rund 46,8 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2024: minus 77 Millionen Euro). Dies beruht auf vorläufigen, noch nicht testierten Geschäftszahlen. Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG wird damit das prognostizierte Konzernergebnis von 40 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich übertreffen.

Der Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG hat heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2026 für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 2,00 Euro je Aktie (insgesamt rund 23 Millionen Euro) vorzuschlagen. Dabei geht der Vorstand auf Grundlage der vorläufigen, noch nicht testierten Geschäftszahlen von einem Bilanzgewinn der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG aus, der sich mit rund 47,9 Millionen Euro auf dem Niveau der Jahre 2022 (rund 47,6 Millionen Euro) und 2023 (rund 49,5 Millionen Euro) bewegt. Soweit der Bilanzgewinn nicht an die Aktionäre ausgeschüttet wird, wird vorgeschlagen, ihn weit überwiegend in Rücklagen einzustellen, um in der Lage zu sein, das Transformationsprogramm zu intensivieren und in das Neugeschäft sowie in die Modernisierung der Technologie-Landschaft zu investieren.

Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands muss noch dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt werden und steht gegenwärtig unter dem Vorbehalt der Aufstellung des Jahresabschlusses der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, dessen Prüfung und Testierung durch den Abschlussprüfer sowie der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Dienstag, 24. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pulsion Medical Systems SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen, vom 17. Oktober 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die MAQUET Medical Systems AG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 19. November 2025 in das Handelsregister der Pulsion eingetragen worden. Das LG München I hat die dazu eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 1251/26 verbunden.

LG München I, Az. 5 HK O 1251/26
Rolle u.a. ./. Maquet Medical Systems AG
37 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, 79098 Freiburg

FCR Immobilien AG beschließt Wechsel vom regulierten Markt (General Standard) in das Börsensegment Scale sowie Prüfung und Vorbereitung eines möglichen Aktienrückkaufprogramms

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Pullach im Isartal, 24.03.2026: Die FCR Immobilien AG ("FCR", ISIN DE000A1YC913) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (General Standard) in das Freiverkehrssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Anträge zu stellen.

Mit dem Segmentwechsel verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit der Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen und administrativen Aufwand zu reduzieren und ihre Kapitalmarktpräsenz zugleich weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse aufrechtzuerhalten. Scale ist ein Segment des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Der Vorstand beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt zu beantragen und parallel bzw. daran anschließend die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale zu veranlassen, vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher hierfür maßgeblichen Voraussetzungen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Des Weiteren hat die FCR Immobilien AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Umsetzung eines Aktienrückkaufprogramms auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 20. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu prüfen und vorzubereiten.

Ein Beschluss über die tatsächliche Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Die Entscheidung über eine etwaige Durchführung sowie über Umfang, Volumen und weitere Einzelheiten eines möglichen Aktienrückkaufprogramms bleibt einer gesonderten Beschlussfassung vorbehalten.