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Montag, 9. März 2026

Commerzbank Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation - Aktienrückkauf

Frankfurt am Main, den 09. März 2026

Stand Aktienrückkauf

Im Zeitraum vom 02. März 2026 bis einschließlich 09. März 2026 hat die Commerzbank AG insgesamt 5.453.828 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 11. Februar 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

RückkauftagStück AktienDurchschnittskurs (EURO)
02.03.2026 924.86733,5183
03.03.2026 1.067.43331,8521
04.03.2026 1.032.15631,9719
05.03.2026 1.068.38231,8238
06.03.2026 1.101.08230,8787
09.03.2026 259.90829,7730

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 12. Februar 2026 bis einschließlich 09. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 15.676.410 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Commerzbank AG erfolgte im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und den multilateralen Handelssystemen Cboe (CEUX), Turquoise (TQEX) und Aquis (AQEU) durch eine von der Commerzbank AG beauftragte Bank.

Netfonds AG schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus und formt strategische Allianz mit blau direkt in gemeinsamer privater Eigentümerstruktur

Strategische Partnerschaft mit dem Ziel, Wachstumspotenziale im Bereich Software und Infrastrukturlösungen für Finanz- und Versicherungsdienstleister zu erschließen

- Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat ein Investment Agreement mit der SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH), die von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam „Warburg Pincus“), geschlossen. 
Demnach wird Warburg Pincus ein öffentliches Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien an Netfonds, die nicht von Warburg Pincus gehalten werden, zu einem Preis von EUR 78,25 pro Netfonds Aktie in bar abgeben. Aktionäre erhalten damit eine Prämie von 64,4 % auf den Schlusskurs der Netfonds Aktie am 06. März 2026, und eine Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate.

- Vorstand und Aufsichtsrat befürworten das Angebot uneingeschränkt und ausdrücklich und sehen darin eine attraktive Möglichkeit für die Aktionäre, den Wert ihrer Beteiligung vor einem "Delisting" der Netfonds Aktie zu realisieren.

- Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert.


Hamburg / Lübeck, 09.03.2026 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), ein führender Servicedienstleister der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft, stellt die Weichen für die Zukunft. Durch den Zusammenschluss mit der blau direkt Gruppe unter dem Dach von Fonds des Wachstumsinvestors Warburg Pincus entsteht mit über 550 Mio. Euro Umsatz und 600 Mitarbeitenden ein führender Anbieter für Software- und Infrastrukturdienstleistungen für die Finanz- und Versicherungsbranche. Während Netfonds tiefgehende Expertise im Investmentbereich, in der Regulatorik und im 360-Grad-Plattform-Ansatz (finfire) einbringt, steuert blau direkt führende Automatisierungserfahrung im Versicherungssektor bei.

Unternehmerische Kulturen und gemeinsame Werte als Fundament


Dass Netfonds und blau direkt kulturell und strategisch harmonieren, haben sie bereits mit der gemeinsamen Initiative zum Vergleichsrechner „comparit“ unter Beweis gestellt, um industrieweit allen Maklern und deren Endkunden den Zugang zu produktunabhängiger Beratung zu ermöglichen. Die räumliche Nähe zwischen Hamburg und Lübeck spiegelt sich auch in ähnlichen Wertesystemen wider: Beide Häuser verstehen sich als unternehmerische und technologische Visionäre und gleichzeitig als hanseatisch-bodenständige Partner. Die über Jahre gewachsene Vertrauensbasis bildet das Fundament für die gemeinsame Partnerschaft.

Führende Technologie durch gebündelte Kompetenz

Beide Unternehmen zählen in ihren Segmenten zu den Technologieführern. Gemeinsam wollen sie diese Position durch die Entwicklung modernster KI-Anwendungen weiter ausbauen und so ein wettbewerbsfähiges IT-Team formen, das Automatisierungsprozesse auf ein neues Niveau hebt und die Wettbewerbsfähigkeit der angeschlossenen Partner deutlich stärkt. Warburg Pincus ist mit umfangreicher Sektorerfahrung in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Technologie sowie dem Fokus auf nachhaltiges Wachstum der Portfoliounternehmen hierfür der ideale Partner.

„Wir haben mit Netfonds eine Plattform geschaffen, die skalierbar, praxisnah, aber vor allem menschlich ist. In einem Markt, der technologisch getriebene Effizienz verlangt, ist diese Chance einzigartig und wir bündeln nun unsere Kräfte mit blau direkt", betont Martin Steinmeyer, Vorstandsvorsitzender der Netfonds AG. „Diese Partnerschaft ist ein Versprechen an den Markt, für unsere Partner und Kunden nicht nur Dienstleister, sondern der entscheidende Wettbewerbsvorteil der Zukunft zu sein. Wir bleiben uns treu, werden aber gemeinsam schneller, stärker und relevanter.“

Expertise und Stärken, die sich ergänzen


blau direkt setzt seit zwei Jahrzehnten neue Maßstäbe in der effizienten Abwicklung und Verwaltung von Versicherungen und versteht sich als Digitalisierungsmotor für die gesamte Branche: Als technologieoffener Software- und Dienstleistungspartner unterstützt blau direkt eigenständige Maklerbetriebe, große Vertriebseinheiten und Banken, sowie andere Maklerpools mit führenden Automatisierungslösungen. Die besondere Expertise von Netfonds im Investmentbereich rundet das zukünftige Angebot ab, um Partner noch ganzheitlicher unterstützen zu können.

„Versicherung und Investment wachsen technologisch zusammen. In der KI-Ära erschließen wir neue Potenziale und definieren gemeinsam das Betriebssystem der Branche. Wir verfügen über beste Voraussetzungen, Makler beim Einsatz von KI mit voller Kraft nach vorne zu bringen“, ergänzt Ait Voncke, CEO von blau direkt.

Unabhängigkeit und Kontinuität als Erfolgsfaktor


Ein zentraler Aspekt der Partnerschaft ist die unternehmerische Eigenständigkeit der beiden Firmen. Netfonds wird als komplementäre Schwestergesellschaft innerhalb der Gruppe agieren und ihre Marke, ihren Standort in Hamburg und ihre einzigartige Unternehmenskultur beibehalten. Das Management der Netfonds beteiligt sich an der gemeinsamen Holding und bleibt in der Führungsverantwortung, und hat sich bereits dazu verpflichtet, unter Andienung ihrer eigenen Beteiligung das Angebot unwiderruflich zu unterstützen.

Vorteile für Partner und Markt:

- Ganzheitlichkeit: Die Partner von Netfonds erhalten erweiterten Zugriff auf modernste Versicherungsprozesse, während blau-Partner von der Investment-Kompetenz von Netfonds profitieren.

- Technologie-Führer: Noch stärkere Investitionen in IT-Teams, um die Entwicklung im Technologiebereich weiter signifikant zu beschleunigen.

- Nachfolgelösungen: Durch die Integration der „Tjara“-Infrastruktur entstehen marktführende Lösungen für die Bestandsnachfolge im Investment- und Versicherungsbereich.

Strategischer Abschied vom Börsenhandel, Eckdaten des Angebots

Die Realisierung des gemeinsamen Potentials von blau direkt und Netfonds ist nur in einer gemeinsamen, privaten Eigentümerstruktur möglich – abseits der Volatilität und Kosten des Kapitalmarkts. Daher unterbreitet Warburg Pincus den Netfonds Aktionären ein öffentliches Angebot zu einem Preis von EUR 78,25 je Aktie mit dem Ziel, Netfonds vollständig von der Börse zu nehmen. Dies entspricht einer Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate.

Die Angebotsunterlage mit den verbindlichen Konditionen des Angebots und einer näheren Beschreibung zum Angebot und des Annahmeprozesses wird am heutigen Tag veröffentlicht und markiert den Beginn einer sechswöchigen Annahmefrist, die mit Ablauf des 20. April 2026 endet. Der Vollzug des Angebots wird von marktüblichen Bedingungen wie regulatorischen Freigaben abhängen. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.

Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert, einschließlich der Beteiligungen des derzeitigen CEOs, CFOs und CBOs der Netfonds AG sowie von Karsten Dümmler, Gründer und Mitglied des Aufsichtsrats von Netfonds. Warburg Pincus behält sich zusätzlich vor im Rahmen einer etwaigen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Bezugsrechtsausschluss Netfonds Aktien bis zu einer Gesamtbeteiligung in Höhe von 9,9 % des derzeitigen Grundkapitals der Netfonds zu zeichnen.

Vorstand und Aufsichtsrat befürworten das Angebot uneingeschränkt und ausdrücklich und sehen darin eine attraktive Möglichkeit für die Aktionäre, den Wert ihrer Beteiligung vor einem "Delisting" der Netfonds Aktie zu realisieren. Unmittelbar nach Ende der Annahmefrist wird Netfonds die Beendigung der Einbeziehung der Netfonds Aktien im öffentlichen Handel des Freiverkehrs mit Wirkung zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots veranlassen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.

Das Angebot unterliegt nicht den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).

Warburg Pincus wird von Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater und von Jefferies als Finanzberater unterstützt.

Netfonds wird von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Rechtsberater unterstützt.

Sämtliche Informationen und Veröffentlichungen zum Angebot finden sich auf der Website: www.nukleus-offer.com.

SCUR-Alpha 1996 GmbH: Übernahmeangebot für Aktien der Netfonds AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Angebots

Bieterin:

SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH)
c/o German Brokerage & Technology GmbH
Kaninchenborn 31
23560 Lübeck
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 309810

Zielgesellschaft:
Netfonds AG
Heidenkampsweg 73
20097 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, unter HRB 120801
ISIN DE000A1MME74 / WKN A1MME7

Am 9. März 2026 hat SCUR-Alpha 1996 GmbH (künftig: German Wealth Technology GmbH) ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus"), entschieden, den Aktionären der Netfonds AG ("Netfonds") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Barangebots sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien von Netfonds (ISIN DE000A1MME74), mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital von Netfonds von EUR 1,00 je Aktie ("Netfonds Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 78,25 je Netfonds-Aktie zu erwerben ("Angebot").

Der Vollzug des Angebots wird von marktüblichen Bedingungen wie regulatorischen Freigaben abhängen. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen. Darüber hinaus wird das Angebot zu den in der Angebotsunterlage veröffentlichten Bestimmungen erfolgen.

Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter https://www.nukleus-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder anderer Wertpapiere der Netfonds AG dar. Das Angebot selbst sowie dessen Regelungen und Bestimmungen sowie weitere das Angebot betreffende Angaben werden erst in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären der Netfonds AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Da die Aktien der Netfonds AG nicht zum Handel auf einem organisierten Markt im Sinne von §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") zugelassen sind, finden das WpÜG und die Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots keine Anwendung auf das Angebot. Die Angebotsunterlage wird weder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch einer anderen Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde in Deutschland überprüft oder genehmigt werden, und auch in anderen Jurisdiktionen ist keine Registrierung, Zulassung oder Genehmigung der Angebotsunterlage vorgesehen.

Das Angebot erfolgt gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

München, 9. März 2026

SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH)

Netfonds AG schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 09. März 2026 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat ein Investment Agreement mit der SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH), die von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam „Warburg Pincus“), geschlossen. Demnach wird Warburg Pincus ein öffentliches Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien an Netfonds, die nicht von Warburg Pincus gehalten werden, zu einem Preis von EUR 78,25 pro Netfonds Aktie in bar abgeben. Aktionäre erhalten damit eine Prämie von 64,4 % auf den Schlusskurs der Netfonds Aktie am 06. März 2026, und eine Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate. Das Angebot unterliegt nicht den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).

Die Angebotsunterlage mit den verbindlichen Konditionen des Angebots und einer näheren Beschreibung zum Angebot und des Annahmeprozesses wird am heutigen Tag veröffentlicht und markiert den Beginn einer sechswöchigen Annahmefrist, die mit Ablauf des 20. April 2026 endet. Der Vollzug des Angebots wird von marktüblichen Bedingungen wie regulatorischen Freigaben abhängen. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.

Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert, einschließlich der Beteiligungen des derzeitigen CEOs, CFOs und CBOs der Netfonds AG sowie von Karsten Dümmler, Gründer und Mitglied des Aufsichtsrats von Netfonds. Warburg Pincus behält sich zusätzlich vor im Rahmen einer etwaigen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Bezugsrechtsausschluss Netfonds Aktien bis zu einer Gesamtbeteiligung in Höhe von 9,9 % des derzeitigen Grundkapitals der Netfonds zu zeichnen.

Vorstand und Aufsichtsrat befürworten das Angebot uneingeschränkt und ausdrücklich. Unmittelbar nach Ende der Annahmefrist wird Netfonds die Beendigung der Einbeziehung der Netfonds Aktien im öffentlichen Handel des Freiverkehrs mit Wirkung zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots veranlassen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.

Netfonds wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen unverzüglich informieren.

Samstag, 7. März 2026

Heidelberg Pharma AG: Heidelberg Pharma und HealthCare Royalty geben Änderung der bestehenden Lizenzvereinbarung und Beteiligung von Soleus Capital bekannt

Ad-hoc Meldung - Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Heidelberg Pharma hat Anspruch auf eine Vorauszahlung in Höhe von 20 Mio. USD durch Soleus Capital, vorbehaltlich von Abschlussbedingungen

- Weitere 25 Mio. USD werden von Soleus Capital nach der FDA-Zulassung des bildgebenden Diagnostikums TLX250-Px von Telix Pharmaceuticals gezahlt; HCRx-Zahlung nach der Zulassung bleibt bestehen


Ladenburg, 7. März 2026 – Die Heidelberg Pharma AG (FWB: HPHA), ein Entwickler innovativer Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADCs), gab heute eine weitere Änderung ihres bestehenden Lizenzvertrags mit HealthCare Royalty (HCRx) sowie die Beteiligung von Soleus Capital Management, L.P. (Soleus Capital), einer in den USA ansässigen Investmentgesellschaft im Bereich Life Sciences, im Namen ihres Soleus Capital Credit Opportunities Fund I, L.P. (und der mit ihr verbundenen Fonds), bekannt. Die geänderte Vereinbarung umfasst die teilweise Monetarisierung der zukünftigen Lizenzgebühren von Heidelberg Pharma aus dem weltweiten Verkauf des bildgebenden Diagnostikums TLX250-Px von Telix Pharmaceuticals. In Verbindung mit der Änderung hat Heidelberg Pharma Anspruch auf 20 Mio. USD von Soleus Capital, vorbehaltlich üblicher Abschlussbedingungen. Eine weitere Zahlung in Höhe von 25 Mio. USD wird bei der Zulassung von TLX250-Px durch die FDA fällig.

Im März 2024 schloss Heidelberg Pharma mit HCRx bereits eine Vereinbarung über den Verkauf von Lizenzgebühren für TLX250-Px bis zu einer festgelegten Obergrenze, die anschließend im März 2025 angepasst wurde. Im Rahmen der aktuellen Vertragserweiterung hat Heidelberg einer Erhöhung der Obergrenze für die Gesamtzahlungen sowie bestimmten anderen Vertragsänderungen zugestimmt. Die Beteiligung von Soleus Capital hat keinen Einfluss auf die Zahlungen von HCRx.

Die wichtigsten Bedingungen der Vereinbarung zwischen Heidelberg Pharma, HCRx und Soleus Capital sind:

- Heidelberg Pharma hat Anspruch auf eine Vorabzahlung in Höhe von 20 Mio. USD von Soleus Capital, vorbehaltlich üblicher Abschlussbedingungen, die voraussichtlich in Kürze erfüllt sein werden.

- Heidelberg Pharma erhält eine weitere Zahlung in Höhe von 25 Mio. USD von Soleus Capital bei FDA-Zulassung von TLX250-Px. Die Berechnung der Meilensteinzahlung von HCRx für die FDA-Zulassung gemäß der bestehenden Vereinbarung bleibt im Rahmen dieser Änderung unverändert.

- Sobald der maximale kumulierte Betrag der verkauften Lizenzgebühren gemäß der geänderten Vereinbarung erreicht ist, wird ein hoher einstelliger Prozentsatz der Lizenzgebühren fällig, und die verbleibenden Lizenzgebühren gehen an Heidelberg Pharma zurück.

- Basierend auf der aktuellen Planung, den verfügbaren Mitteln und der heute unterzeichneten Vereinbarung ist die Finanzierung des Unternehmens bis Mitte 2027 gesichert.

Freitag, 6. März 2026

Bekanntmachung über die effektenmäßige Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

q.beyond AG
Köln

Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004

Bekanntmachung über die effektenmäßige Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro sowie zur Umstellung der Börsennotierung


Die außerordentliche Hauptversammlung der q.beyond AG vom 30. Januar 2026 hat antragsgemäß u. a. wie folgt beschlossen:

1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG und entsprechende Änderung der Satzung

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.487,00 Euro, eingeteilt in 124.579.487 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG um 2,00 Euro auf 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie (insgesamt somit 2,00 Euro), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt 2,00 Euro wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro und entsprechende Änderung der Satzung

Das nach vorheriger Einziehung von zwei Aktien (gemäß Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Januar 2026) bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung eines darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sowie zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von 1,00 Euro je Aktie um 99.663.588,00 Euro auf 24.915.897,00 Euro herabgesetzt.

Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis fünf zu eins (5:1) durchgeführt, sodass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Mit der Eintragung der Kapitalherabsetzungsbeschlüsse am 17. Februar 2026 in das Handelsregister der Gesellschaft ist die Herabsetzung des Grundkapitals auf 24.915.897,00 Euro und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden am 13. März 2026 abends die 124.579.485 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis fünf zu eins (5:1) zusammengelegt. Für je fünf Aktien mit der ISIN DE0005137004 (alte Aktien) erhalten die Aktionäre je eine neue Aktie der ISIN DE000A41YDG0 (konvertierte Aktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A41YDF2) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A41YDF2 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von fünf zu eins (5:1) teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 30. März 2026 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der q.beyond AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A41YDG0 für konvertierte Aktien.

Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien werden letztmalig am 11. März 2026 an der Börse gehandelt; nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags.

Die konvertierten Aktien mit der ISIN DE000A41YDG0 werden erstmals am 12. März 2026 an der Börse gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A41YDG0) börsenmäßig lieferbar.

Köln, im März 2026
q.beyond AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. März 2026

CECONOMY AG: Remko Rijnders vor Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 6. März 2026 – Vor dem Hintergrund kursierender Gerüchte bestätigt die CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503, Frankfurter Wertpapierbörse: CEC, "Gesellschaft"), dass das Präsidium des Aufsichtsrats der Gesellschaft beabsichtigt, den bisherigen Finanzvorstand der Gesellschaft, Herrn Remko Rijnders, als Nachfolger von Herrn Dr. Deissner und künftigen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft vorzuschlagen.

Herr Dr. Deissner wird sein Amt als Vorstandsvorsitzender bis zum Wirksamwerden der Nachfolgeregelung weiterhin vollumfänglich ausüben und einen geordneten Übergang sicherstellen.

CECONOMY AG: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Dr. Kai-Ulrich Deissner im Laufe des Jahres 2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 6. März 2026 – Der Vorstandsvorsitzende der CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503, Frankfurter Wertpapierbörse: CEC, "Gesellschaft"), Dr. Kai-Ulrich Deissner, hat den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Christoph Vilanek, auch in dessen Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, darüber informiert, dass er aus persönlichen Gründen aus seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2026 ausscheiden möchte.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird sich am 12. März 2026 mit dem Gesuch von Dr. Deissner und der Nachbesetzung des Amtes des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft befassen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 5. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Aves One AG: Verhandlung am 2. Juni 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Aves One AG, ein Bestandshalter von Eisenbahnwaggons und Wechselbrücken, hat das LG Hamburg Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dienstag, den 2. Juni 2026, 11:00 Uhr, anberaumt.

Der Ausschluss der Aves-One-Minderheitsaktionäre war von der damals noch als Rhine Rail Investments AG firmierenden Hauptaktionärin, ein Investitionsvehikel von Swiss Life Asset Managers (Schweiz) und Vauban Infrastructure Partners (Frankreich), betrieben worden.

LG Hamburg, Az. 412 HKO 36/24
Jaeckel, J. u.a. ./. Aves One GmbH (zuvor: Aves One AG, vormals: Rhine Rail Investments AG)
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Johannes Deiss, c/o NEUWERK Rechtsanwälte, 20354 Hamburg

Schaeffler AG: Aktie der Schaeffler AG steigt in den MDAX auf

Corporate News

- Schaeffler-Aktie wird zum 9. März 2026 in den MDAX aufgenommen

- Höheres Handelsvolumen unterstreicht die wachsende Attraktivität der Schaeffler-Aktie

- Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur führenden Motion Technology Company


Herzogenaurach | 5. März 2026 | Die Deutsche Börse hat am 4. März 2026 im Rahmen einer außerplanmäßigen Indexüberprüfung entschieden, die Aktie der Schaeffler AG in den MDAX aufzunehmen. Grundlage für den Aufstieg ist die positive Kursentwicklung der letzten Monate. Erster Handelstag der Schaeffler-Aktie im MDAX, dem Index für mittelgroße Unternehmen im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, wird der 9. März 2026 sein.

Schaeffler CEO Klaus Rosenfeld sagt: „Wir freuen uns, dass Schaeffler wieder in den MDAX zurückkehrt. Das ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Unsere Strategie, die Schaeffler Gruppe zur führenden Motion Technology Company zu machen, zeigt Wirkung.“

Der Aufstieg in den MDAX fällt für die Schaeffler AG in die Zeit nach dem Zusammenschluss mit Vitesco und der Vereinheitlichung der Aktiengattung. Alle Aktionäre der Schaeffler AG halten Namensaktien und sind voll stimmberechtigt. Das höhere Handelsvolumen belegt die steigende Attraktivität der Schaeffler-Aktie für Investoren. Seit dem Start der neuen Schaeffler-Aktie mit der Erstnotierung am 2. Oktober 2024 hat sich der Kurs der Schaeffler-Aktie positiv entwickelt. Die Schaeffler-Aktie beendete den Handel am 4. März mit einem Kurs von 8,20 Euro (Xetra).

Der Zusammenschluss mit Vitesco hat zu einer deutlichen Erweiterung des Produktportfolios der Schaeffler Gruppe geführt. Auf dieser Basis wurde eine neue Struktur mit vier produktorientierten Sparten und acht Produktfamilien definiert. Schaefflers strategisches Ziel ist es, mit allen vier Sparten zu den Top-3-Unternehmen weltweit zu gehören. Bis zum Jahr 2035 will Schaeffler zudem etwa zehn Prozent des Umsatzes mit neuen zukunftsträchtigen Aktivitäten in Wachstumsfeldern wie humanoide Roboter, Verteidigung und Raumfahrt erwirtschaften.

Der MDAX umfasst die 50 größten börsennotierten Unternehmen unterhalb des DAX. Entscheidend für die Aufnahme ist die Marktkapitalisierung des Streubesitzes. Der Aufstieg in den MDAX wird voraussichtlich dazu beitragen, dass zusätzliche Fonds und Marktteilnehmer die Schaeffler-Aktie in ihre Portfolios aufnehmen, wodurch die Aktie erfahrungsgemäß noch stärker ins Blickfeld rücken dürfte.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen


Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.

Schaeffler Gruppe – We pioneer motion

Seit 80 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Anhand von acht Produktfamilien beschreibt Schaeffler sein ganzheitliches Produkt- und Serviceangebot: von Lagerlösungen und Linearführungen aller Art bis hin zu Reparatur- und Monitoring-Services. Schaeffler ist mit rund 110.000 Mitarbeitenden an mehr als 250 Standorten in 55 Ländern eines der weltweit größten Familienunternehmen und gehört zu den innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.

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Zum Spruchverfahren zur Verschmelzung mit der Vitesco AG:


OHB SE: Planetary Defense in Rekordzeit: OHB gewinnt EUR-81‑Mio.-Auftrag für Asteroiden‑Mission

Corporate News

Mit RAMSES wird der „Hera“-Erfolg fortgesetzt -- Bremer Expertise für Europas schnellste Asteroidenmission gefragt

Europa macht sich bereit für den Asteroiden Apophis, der im Frühjahr 2029 so nah an der Erde vorbeifliegen wird, dass man ihn mit bloßem Auge sehen kann. Die Europäische Weltraumorganisation ESA hat den Vertrag für die Entwicklung der RAMSES (Rapid Apophis Mission for Space Safety)-Sonde an OHB Italia vergeben, ein Tochterunternehmen des Raumfahrt- und Technologiekonzerns OHB. Der jüngst unterzeichnete Vertrag hat einen Wert von EUR 81,2 Mio. und markiert den Beginn der Bau‑, Integrations- und Testphase der Raumsonde. Zusammen mit dem bereits 2024 geschlossenen Vorbereitungsvertrag steigt das Auftragsvolumen auf rund EUR 150 Mio.

„RAMSES muss 2028 starten, um den Asteroiden Apophis rund zwei Monate vor seinem Vorbeiflug an der Erde erreichen zu können. Mit HERA haben wir gemeinsam mit der ESA bereits bewiesen, dass wir schnell sein können – umso mehr freut es mich, dass wir die Hera-Heritage nun so schnell wieder einsetzen können“, sagt OHB-CEO Marco Fuchs, der beim Start der Raumsonde Hera dabei war und seitdem die Reise zum Asteroiden mitverfolgt. „Hera hat bisher alle Manöver mit Bravour absolviert, und wir sind sehr gespannt auf die Ankunft an ihrem Ziel Ende des Jahres.“

Auf Hera gebaut – OHBs Heritage für Asteroidenmissionen

RAMSES entsteht auf Basis der ESA‑Mission Hera, die derzeit zu dem Doppelasteroidensystem Didymos / Dimorphus unterwegs ist, und von OHB System AG entwickelt und gebaut wurde. Hera war 2024 in nur vier Jahren fertiggestellt worden – etwa halb so viel Zeit wie üblich für Missionen dieser Komplexität.

RAMSES verkürzt diesen Rekord erneut: Die Sonde muss in nur 3,5 Jahren entwickelt, gebaut und getestet werden. Möglich ist dies nur durch die umfassende Hera‑Heritage und die Wiederverwendung zahlreicher Technologien, die den anspruchsvollen Missionszielen angepasst werden.

Warum die RAMSES-Mission bedeutend ist

Apophis wird am Freitag, den 13. April, 2029 in nur 32.000 Kilometern Entfernung an der Erde vorbeiziehen – dichter als beispielsweise die MTG-Wettersatelliten, die aus 36.000 Kilometern Entfernung unseren Planeten im Blick haben. Die RAMSES-Mission soll den 375 Meter großen Asteroiden vor, während und nach dem Vorbeiflug optisch und gravitativ vermessen. Zwei mitgeführte Cubesats, darunter ein Lander, sollen das Schwerefeld bestimmen und seismische Messungen auf der Oberfläche durchführen.

„Mit RAMSES und HERA behaupten wir unseren Spitzenplatz im Bereich Planetary Defence. Der Schutz der Erde vor Gefahren von außen nimmt bei OHB einen sehr hohen Stellenwert ein; neben den beiden Asteroiden-Sonden engagieren wir uns auch mit dem Flyeye-Teleskop in der Beobachtung von Asteroiden“ so Marco Fuchs.

Die Daten und Erkenntnisse der Mission werden helfen, zukünftige Gefahren durch erdnahe Asteroiden präziser einzuschätzen und effektive Ablenkmanöver zu planen. Mit RAMSES stärkt Europa seine Fähigkeiten im Bereich der planetaren Sicherheit – und der OHB‑Konzern zeigt erneut seine führende Rolle beim schnellen, zuverlässigen Bau anspruchsvoller Asteroidenmissionen.

Mehr Informationen auf der ESA-Seite (in englischer Sprache) hier:
https://www.esa.int/Space_Safety/Planetary_Defence/ESA_awards_contracts_for_Ramses_mission_to_Apophis

Gabler Group AG setzt endgültigen Angebotspreis für den Börsengang (IPO) auf EUR 44,00 je Aktie fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER RECHTSORDNUNG, IN WELCHER DER VERTRIEB ODER DIE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Lübeck (Deutschland), 4. März 2026 – Die Gabler Group AG (die „Gesellschaft“ oder „Gabler“), ein etablierter Entwickler und Hersteller missionskritischer Unterwassertechnologien in den Geschäftsbereichen Submarine Systems, Subsea Communications & Data und Subsea Power, hat heute den endgültigen Angebotspreis für ihren Börsengang (das „Angebot“) auf EUR 44,00 je Aktie festgelegt.

Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots 3.018.750 Aktien der Gesellschaft platziert, bestehend aus 1.050.000 neuen Aktien aus einer Barkapitalerhöhung (die „Neuen Aktien“), 1.575.000 bestehenden Aktien (die „Verkaufsaktien“) aus dem Bestand der Possehl Mittelstandsbeteiligungen GmbH (der „Abgebende Aktionär“), sowie 393.750 bestehenden Aktien aus dem Bestand des Abgebenden Aktionärs im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (die „Mehrzuteilungsaktien“, und zusammen mit den Neuen Aktien und den Verkaufsaktien die „Angebotsaktien“).

Das Gesamtplatzierungsvolumen beläuft sich auf EUR 132,8 Mio. unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option. Auf Basis des endgültigen Angebotspreises wird sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf ca. EUR 266,2 Mio. belaufen. Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option 49,9 % betragen.

Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Scale-Segment des Open Markets (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 9. März 2026 unter dem Handelssymbol „XK4“ und der ISIN DE000A421RZ9 aufgenommen. Die Lieferung der Angebotsaktien gegen Zahlung des Angebotspreises wird voraussichtlich am 10. März 2026 erfolgen.

Cantor Fitzgerald Ireland Limited fungierte als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner im Zusammenhang mit dem Angebot. B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft fungierte als Joint Bookrunner.

Die Gesamtzuteilung für Privatanleger, die Zeichnungsaufträge über DirectPlace® platziert haben, beträgt ca. 39.598 Angebotsaktien. Zeichnungsaufträge von Privatanlegern wurden mit ca. 20 % des jeweiligen Ordervolumens zugeteilt, wobei Aufträge unter 5 Aktien nicht bedient wurden, die Mindestzuteilung 5 Angebotsaktien betrug und eine Obergrenze für eine Zuteilung von 24 Angebotsaktien galt. Die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission veröffentlichten „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ wurden beachtet.

Mittwoch, 4. März 2026

BÖRSE ONLINE: "Klöckner-Übernahme wackelt: Was Aktionäre jetzt tun sollten"

Zu dem Beitrag:

Klöckner-Übernahme wackelt: Was Aktionäre jetzt tun sollten - BÖRSE ONLINE

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: OLG Düsseldorf bestellt Dr. Tim Laas zum Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hatte das LG Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 die Abfindung auf EUR 29,74 je Postbank-Aktie festgesetzt (statt der in dem Vertrag festgesetzten EUR 21,18). Als angemessenen Ausgleich wurden vom Landgericht EUR 1,78 je Aktie festgesetzt. 

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten zahlreiche Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerden eingelegt. Die von den Antragstellern eingelegten Beschwerden wurden u.a. damit begründet, dass die Antragsgegnerin ein Übernahmeangebot zu EUR 57,25 hätte abgeben müssen. Dieses pflichtwidrig unterlassene Übernahmeangebot hätte im Spruchverfahren berücksichtigt werden müssen. 

Das OLG Düsseldorf hat mit Beweisbeschluss vom 4. Februar 2026 ein ergänzendes Sachverständigengutachten angefordert, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: OLG Düsseldorf will neues Sachverständigengutachten

Das OLG hat nunmehr mit Beschluss vom 2. März 2026 wie angekündigt den Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, zum Sachverständigen bestellt.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 2020, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Dienstag, 3. März 2026

Noratis AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 3. März 2026 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) hat heute den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Insolvenzgericht) erhalten, mit dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Noratis AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zum 1. März 2026, 23:10 Uhr, eröffnet und die Eigenverwaltung antragsgemäß angeordnet wurde. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt mit Sitz in Frankfurt am Main bestellt.

Alzchem Group AG: Start Aktienrückkauf

Bekanntmachung
nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 596/2014
und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Aktienrückkauf

Die Alzchem Group AG („Gesellschaft“) gibt hiermit bekannt, das mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm zu starten.

Beginnend mit dem 4. März 2026 wird die Gesellschaft über einen Zeitraum von maximal neun Monaten bis zu 70.000 Stückaktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zu 10 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 Prozent über- und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Der Vorstand der Gesellschaft macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vom 7. Mai 2024 Gebrauch.

Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung einzusetzen, (ii) an Mitarbeiter der Alzchem-Gruppe auszugeben oder (iii) die Aktien einzuziehen. Andere gesetzlich zulässige, von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckte Zwecke sind damit nicht ausgeschlossen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein von ihr hierfür mandatiertes Kreditinstitut. Dieses trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt, den Umfang und die Konditionen des Erwerbs der Aktien im Rahmen der allgemeinen Vorgaben der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von ihr. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird ungeachtet seines erweiterten Erwerbszwecks entsprechend den Handelsbedingungen des Art 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 („DelVO“) durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die Gesellschaft über die Fortschritte des Aktienrückkaufs regelmäßig über ihre Website unter www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie informieren.

Trostberg, den 3. März 2026

Alzchem Group AG
- Der Vorstand -

Montag, 2. März 2026

ams OSRAM schließt Verkauf des Unterhaltungs- & Industrielampengeschäfts an Ushio Inc. erfolgreich ab

Corporate News

- Verkauf des Geschäftsbereichs Entertainment-and-Industry-Lamps an Ushio Inc. (Japan) abgeschlossen

- Transaktionswert: 114 Mio. EUR (zahlungsmittel- und schuldenfrei)

- Umsetzung des Entschuldungsplans weiterhin klar auf Kurs

Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (2. März 2026) -- ams OSRAM hat den Verkauf seines Geschäftsbereichs Entertainment-and-Industry-Lamps an Ushio Inc. (Japan) erfolgreich abgeschlossen. Der Transaktionswert beläuft sich auf 114 Mio. EUR.

„Der erfolgreiche Abschluss des Verkaufs unseres Unterhaltungs- und Industrielampengeschäfts an Ushio markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein auf unserem Weg“, sagte Aldo Kamper, CEO von ams OSRAM. „Die Transaktion unterstützt konsequent unsere Strategie zur Entschuldung der Bilanz und ermöglicht es uns gleichzeitig, unseren Fokus konsequent auf den Ausbau eines weltweit führenden Unternehmens im Bereich Digital Photonics zu richten.“

Konsequente Umsetzung des Deleveraging‑Plans

Am 30. April 2025 hatte ams OSRAM einen beschleunigten und umfassenden Entschuldungsplan vorgestellt. Ziel ist es, einen Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA) von unter 2 zu erreichen. Dieser Plan wird durch mehrere komplementäre Maßnahmen unterstützt.

In diesem Zusammenhang hatte das Unternehmen zwei wesentliche Transaktionen angekündigt. Am 29. Juli 2025 gab ams OSRAM die erste dieser Transaktionen bekannt: den Verkauf des Geschäftsbereichs Entertainment und Industry Lamps an Ushio Inc. zu einem zahlungsmittel‑ und schuldenfreien Kaufpreis von 114 Mio. EUR.

Ushio Inc. (https://www.ushio.co.jp), mit Hauptsitz in Tokio, Japan, ist ein weltweit führender Anbieter optischer Technologien. Die Transaktion umfasst Produktionsstandorte in Berlin, insgesamt rund 500 Mitarbeitende, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie das zugehörige geistige Eigentum.

Die Transaktion wurde heute erfolgreich vollzogen.

Freitag, 27. Februar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Neuer Verhandlungstermin am 3. Juni 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE  (jetzt: Adtran Networks SE) hat das LG Meiningen den bislang auf den 6. Mai 2026 bestimmten Verhandlungstermin aus dienstlichen Gründen auf Mittwoch, den 3. Juni 2026, 10:00 Uhr, verlegt.

LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)

Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate

Zu dem Beitrag von RSM Ebner Stolz:

Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate

Bei der Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out gilt das Stichtagsprinzip. Nachträgliche Erkenntnisse dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Für den Wachstumsabschlag ist nicht die allgemeine Inflationsrate, sondern die unternehmensspezifische Preisentwicklung maßgeblich.

In dem vom OLG Stuttgart zu entscheidenden Fall war die Höhe der Barabfindung eines Minderheitsaktionärs im Rahmen eines Squeeze-out streitig. Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen.   (...)

Donnerstag, 26. Februar 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BHS tabletop AG: LG Nürnberg-Fürth will Sache im Herbst verhandeln und sachverständige Prüferin anhörenli 2024 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, angekündigt, die Sache nunmehr im Herbst verhandeln zu wollen. Die Kammer will bei dem Termin die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH anhören. Die Anhörung soll sich sowohl auf die Ermittlung des Ertragswerts als auch die Frage der Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung beziehen.

Die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH soll vorab mehrere Fragen des Gerichts im Hinblick auf die nicht erfolgte Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung schriftlich - als Vorbereitung der mündlichen Anhörung - beantworten.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20
Rolle u.a. ./. BHS tabletop Aktiengesellschaft (zuvor: BHS Verwaltungs AG)
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG: LG Nürnberg-Fürth will im Herbst verhandeln

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG will das LG Nürnberg-Fürth nunmehr im Herbst verhandeln. Entgegen der bisherigen Planung soll die sachverständige Prüferin IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zur mündlichen Verhandlung geladen werden. Nach derzeitiger Auffassung erscheine deren Anhörung als sachverständige Zeugin zur Aufklärung des Sachverhalts entbehrlich (§ 8 Abs. 2 Satz 1 SpruchG). Sollten Verfahrensbeteiligte die Anhörung der sachverständigen Prüferin beantragen, ist dies bis spätestens 20. März 2026 mitzuteilen und anzugeben, zu welchen konkreten Themen die Anhörung stattfinden soll.

Über das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird in dem Spruchverfahren nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt. Diese soll bis zum 5. März 2026 den Stand des Insolvenzverfahrens mitteilen.

Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart

NORMA Group SE: Vorstand beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot über bis zu insgesamt 3.186.240 Aktien, entsprechend 10 % des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Nicht zur Weiterleitung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in oder innerhalb Kanada, Australien oder Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen die Weiterleitung oder Verbreitung rechtswidrig wäre. Es gelten weitere Beschränkungen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise am Ende dieser Ad hoc-Mitteilung.

Maintal, 25. Februar 2026 – Der Vorstand der NORMA Group SE (ISIN DE000A1H8BV3) hat heute beschlossen, ein öffentliches Aktienrückkaufangebot an die Aktionäre der NORMA Group SE für insgesamt bis zu 3.186.240 Aktien zu einem Preis von EUR 16,59 pro Aktie zu machen. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu EUR 52.859.721,60. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt voraussichtlich am 27. Februar 2026 um 00:00 Uhr und endet voraussichtlich am 27. März 2026 um 23:59 Uhr (MEZ).

Der Aktienrückkauf ist der erste Schritt der mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2026 angekündigten Maßnahmen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Geschäftseinheit Water Management an die Aktionäre der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die die Hauptversammlung der NORMA Group SE vom 13. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen hatte. Nach dieser Ermächtigung darf die Gesellschaft bis zum 12. Mai 2030 (einschließlich) eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals erwerben. Von der Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die zurückgekauften Aktien können für alle nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der NORMA Group SE (https://www.normagroup.com/global/de/investor-relations/share/share-buyback) unter der Rubrik "Investoren – Aktie – Aktienrückkauf" und anschließend im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf nicht in Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.   (...)

Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 25. Februar 2026. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,

  • die am 18.09.2025 eingeleitete Anlassprüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 der Gerresheimer AG zu erweitern sowie
  • eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 der Gerresheimer AG einzuleiten.

Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024

Grund für die Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vom 1.12.2023 bis zum 30.11.2024 sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

  1. die in der Bilanz mit einem Buchwert von 65,5 Mio. Euro ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten und/oder die im Anhang angegebenen, mit den Leasingverbindlichkeiten korrespondierenden nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen möglicherweise fehlerhaft sind;
  2. die Angabe der Nutzungsdauern der als immaterielle Vermögenswerte aktivierten Entwicklungskosten mit einem Buchwert von 29,4 Mio. Euro möglicherweise fehlerhaft ist;
  3. Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies, die in der Bilanz mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro ausgewiesen sind, möglicherweise im Wert gemindert waren und die in diesem Fall erforderliche Erfassung eines Wertminderungsaufwands unterblieb.“

Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile Medical AG, Olten, Schweiz. Gerresheimer hatte am 10. Februar 2026 mitgeteilt, dass im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen auf Technologie- und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG, Olten, und unter anderem um Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago Inc., Chicago.

Einleitung Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025

Grund für die Prüfung des Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 (Halbjahresfinanzbericht) sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

  1. die Beurteilung bestimmter Risiken im Konzernzwischenlagebericht für den Zeitraum 01.12.2024 bis 31.05.2025 in Verbindung mit dem Konzernlagebericht 2023/24 aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von Bormioli Pharma nicht mehr zutraf;
  2. die Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten fehlerhaft unterblieb;
  3. Umsatzerlöse und Umsatzkosten im Zusammenhang mit Bill and-hold-Vereinbarungen unzutreffend erfasst wurden.“

Die Gesellschaft hat im Halbjahresfinanzbericht 2025 die Risiken aus Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering eingestuft. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Aufrechterhaltung der Risikoeinstufung nicht mehr angemessen war.

Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtig die BaFin auch im Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum Bilanzstichtag 31.05.2025.

Die Gesellschaft hatte am 22. Dezember 2025 bereits mitgeteilt, Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss 2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen zu berücksichtigen und auch zukünftig auf diese Praxis zu verzichten. Außerdem hatte die Gesellschaft mitgeteilt, auch in den folgenden unterjährigen Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 die Erfassung von Umsatzerlösen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durch die Anpassung der Vorjahreswerte zu korrigieren.

Gerresheimer geht davon aus, dass die BaFin die angekündigte Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die anlassbezogene Prüfung des Zwischenabschlusses für das 1. Halbjahr 2025 einleiten wird.

Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Prüfungen weiterhin vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären.