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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Samstag, 21. Juni 2025

Mehrheitsbeteiligungen an der Dante Beteiligungen SE (Großaktionärin der DATAGROUP SE)

Dante Beteiligungen SE
München

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die

1. Dante HoldCo SE, mit Sitz in München, Deutschland,

2. Dante Lux HoldCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

3. Dante Lux TopCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

4. KKR Dante Aggregator L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,

5. KKR Dante Aggregator GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

6. KKR Europe VI Aggregator Holdings III L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,

7. KKR Europe VI Aggregator Holdings III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

8. KKR European Fund VI (USD) SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

9. KKR Associates Europe VI SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

10. KKR Europe VI S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

11. KKR Europe VI LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

12. KKR Associates Group L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

13. KKR Associates Group GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

14. K-PEC Dante Aggregator GP Limited, mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

15. K-PEC HedgeCo LLC, mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

16. KKR Private Equity Conglomerate LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

17. KKR Group Assets Holdings III L.P., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

18. KKR Group Assets III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

19. KKR Group Partnership L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

20. KKR Group Holdings Corp., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

21. KKR Group Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

22. KKR & Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

23. KKR Management LLP, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

- zusammen die Mitteilenden -

haben uns, jeweils einzeln, gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Dante HoldCo SE unmittelbar sowie den übrigen Mitteilenden mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehören. 

München, im Juni 2025

Dante Beteiligungen SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Juni 2025

Pyramid AG: Erwerb der RNT Rausch GmbH; Erwerb von Aktienpakt an Securize IT Solutions AG; Veräußerung der Beteiligungen an der Smarteag AG und der 4industries AG; Prognoseanhebung für 2025

Ad-hoc-Mitteilung

München, 24.04.2025 – Die Pyramid AG („Pyramid“, ISIN DE000A254W52) strukturiert ihre Unternehmensbeteiligungen neu und fokussiert sich weiter auf ihr Kerngeschäft.

Um Ihr Kerngeschäft weiter zu stärken, hat die Pyramid mit notariellem Anteilskauf- und Übertagungsvertrag vom heutigen Tage sämtliche Geschäftsanteile an der RNT Rausch GmbH, Ettlingen („RNT“), von der Securize IT Solutions AG, München („Securize“), für einen Barkaufpreis von EUR 2,5 Mio. sowie einen Besserungsschein, der die RNT mit dem 6,95-fachen des EBITDA des Jahres 2025 bewertet und einen Earn-out in Höhe von 20% des EBITDA der RNT des Jahres 2026, erworben. Die Pyramid ist berechtigt, einen sich ggf. aus dem Besserungsschein ergebenden zusätzlichen Kaufpreis zu bis zu 80% in eigenen Aktien zu bedienen.

Gleichzeitig hat die Pyramid ihre Beteiligungen an der Smarteag AG, München (inklusive der von der Smarteag AG gehaltenen Beteiligung an der fibrisTerre Systems GmbH, Berlin) und an der 4industries AG, München, sowie ihre Forderungen gegen die Smarteag AG und die 4industries AG aus Darlehen und aus laufender Geschäftstätigkeit an die Securize IT Solutions AG veräußert, da beide Unternehmen nicht zum Kerngeschäft der Pyramid-Gruppe gehören. Als Gegenleistung für die Veräußerung der Beteiligungen an der Smarteag AG und der 4industries AG sowie der vorbeizeichneten Forderungen hat die Securize alle ihr noch zustehenden Ansprüchen gegen die damaligen Verkäufer der RNT (die „Altgesellschafter“) aus dem Vertrag zum Erwerb der RNT durch Securize aus dem Jahre 2022 („Altansprüche“) an die Pyramid abgetreten.

Die Pyramid hat sich sodann mit den Altgesellschaftern geeinigt, dass diese insgesamt 3.386.225 Aktien an der Securize, an die Pyramid übertragen und im Gegenzug die Pyramid die Altansprüche an die Altgesellschafter abtritt.

Im Ergebnis hat die Pyramid nunmehr 100% der Geschäftsanteile an der RNT sowie 3.386.225 Aktien an der Securize erworben und die von ihr gehaltenen Aktien an der Smarteag AG und der 4industries AG veräußert. Die Pyramid AG hält nun ca. 49% an der Securize IT Solutions AG.

Die entsprechenden Vereinbarungen wurden am heutigen 24. April 2025 abgeschlossen und jeweils vollzogen.

Die Pyramid AG veröffentlicht, unter Einbeziehung des gesamten Konsolidierungskreises nach HGB, einen aktualisierten Forecast für das Geschäftsjahr 2025. Der Vorstand erwartet nach diesen oben beschriebenen Buy & Build Maßnahmen nunmehr einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von rund EUR 88,0 Mio. bis EUR 92,0 Mio. und ein Konzern-EBITDA in einer Bandbreite von etwa EUR 4,7 Mio. bis EUR 5,5 Mio.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Der Begriff EBITDA wird verwendet als Summe aus Umsatzerlösen, Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen und Sonstige betriebliche Erträge, abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen.

Freitag, 20. Juni 2025

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AGO AG Energie + Anlagen: Verhandlungstermin vom 26. Juni 2025 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem langjährigen Spruchverfahren zu dem bereits 2019 eingetragenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, hat LG Nürnberg-Fürth den bereits einmal verschobenen Termin vom 26. Juni 2025 aufgehoben. Zur Begründung wurde auf die hohe Zahl vorrangig zu bearbeitenden Eilverfahren und auf den bevorstehenden Wechsel im Vorsitz der Kammer verwiesen. Bei dem Termin sollte der sachverständige Prüfer RLT sein schriftliches Gutachten erläutern.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 2321/19
Langhorst, K. u.a. ./. 
AGO GmbH Energie + Anlagen (bisher: AGO AG Energie + Anlagen, zuvor: HCS Holding AG)
59 Antragsteller 
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Krammer Jahn Rechtsanwälte PartG mbh, 95444 Bayreuth

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 19. Juni 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam

Corporate News

- Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der Angebotsfrist des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC Capital Partners

- CGM-Aktionäre können Aktien noch bis zum 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ andienen

- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und Delisting erfolgt entsprechend unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien

- Nach Delisting deutlich geringere Finanzberichterstattung und eingeschränkte Handelbarkeit der Aktien zu erwarten

- Rückzug von der Börse ermöglicht CompuGroup Medical stärkeren Fokus auf die Umsetzung der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie

Koblenz – Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) wurde heute von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert, dass der beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt unter der ISIN DE000A288904 sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam wird.

CompuGroup Medical wird zusätzlich bei den Börsen in Berlin (im Teilbereich Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Tradegate Exchange anregen, dass die Aktien des Unternehmens unverzüglich nach Wirksamkeit des Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden.

Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer Notierung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen Transparenzpflichten, wie insbesondere die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen.

Das geplante Delisting ist Teil einer Partnerschaft von CGM und CVC Capital Partners („CVC“), die am 09. Dezember 2024 angekündigt wurde. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.

Im Rahmen dieser Partnerschaft veröffentlichte CVC ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre. Mit dem Vollzug des Angebots am 2. Mai 2025 trat die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM offiziell in Kraft. Anschließend gaben CompuGroup Medical und CVC die Unterzeichnung einer Vereinbarung über das Delisting von CGM bekannt. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Angebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro in bar abgegeben. Aktionäre können das Angebot bis zum 24. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ annehmen. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird daher unmittelbar mit Ablauf der Annahmefrist vollzogen, unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage haben die geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical den Aktionären von CGM empfohlen, das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wichtige Hinweise


Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht. (...)

Deutsche EuroShop AG: Deutsche EuroShop plant Erhöhung der vorgesehenen Dividende auf 2,65 € je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 19. Juni 2025 – Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204) („Gesellschaft“), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, der für den 27. Juni 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von nunmehr 2,65 € je Aktie der Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzuschlagen und damit den in der am 19. Mai 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vorgesehenen Betrag von 1,00 € je Aktie um 1,65 € zu erhöhen.

Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, abzüglich der derzeit unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 720.465 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, entspricht die nun vorgesehene Dividende einem aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 auszuschüttenden Betrag von 200.721.213,10 €. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die ordentliche Hauptversammlung ist die Ausschüttung der Dividende unverändert für den 2. Juli 2025 geplant.

Die Erhöhung des vorgesehenen Betrags der Dividende ist möglich geworden, da der Gesellschaft zusätzliche freie Liquidität aus dem laufenden Geschäftsbetrieb und aus der Begebung einer Anleihe zugeflossen ist.

Mittwoch, 18. Juni 2025

Medios AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1 Million Aktien zum Preis von EUR 12,50

NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER AD-HOC-MITTEILUNG.

Ad hoc Veröffentlichung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Berlin, 18. Juni 2025 – Der Vorstand der Medios AG (“Medios”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Medios ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Medios (ISIN: DE000A1MMCC8; WKN: A1MMCC) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu unterbreiten. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 3,92 % des derzeitigen Grundkapitals der Medios in Höhe von EUR 25.505.723,00.

Der Angebotspreis je zum Rückkauf angebotener Medios-Aktie beträgt EUR 12,50 und entspricht einem Aufschlag von ca. 9,30 % bezogen auf den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Medios Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse XETRA) der letzten fünf Handelstage.

Medios macht damit erstmals von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 20. Juni 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zurückgekauft werden können. Medios hält derzeit keine eigenen Aktien. Die zu erwerbenden Aktien können zu allen im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 genannten Zwecken verwendet werden.

Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt voraussichtlich am 20. Juni 2025 um 00:00 Uhr (MESZ) und endet voraussichtlich am 8. Juli 2025 um 24:00 Uhr (MESZ).

Sofern im Rahmen des Rückkaufangebots mehr als 1.000.000 Medios-Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, die in den kommenden Tagen auf der Internetseite der Medios unter https://investors.medios.group/aktie und im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

PharmaSGP Holding SE: PharmaSGP SE plant Einziehung eigener Aktien – Voraussetzungen für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out liegen vor

Corporate News

Gräfelfing, 18. Juni 2025 – Die PharmaSGP SE (ISIN: DE000A2P4LJ5) hält aufgrund des letztjährigen Aktienrückkaufs derzeit eigene Aktien im Umfang von rund 4,06 % des Grundkapitals. Um die der bevorstehenden Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagene neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien optimal nutzen zu können, beabsichtigt das Unternehmen, diese eigenen Aktien kurzfristig einzuziehen. Vor dem Hintergrund des anstehenden Delistings besteht derzeit kein Bedarf für eine anderweitige Verwendung des Bestands an eigenen Aktien.

Durch die Einziehung reduziert sich das Grundkapital der Gesellschaft entsprechend. Die Einziehung der eigenen Aktien hat jedoch keine Auswirkungen auf die bestehende wirtschaftliche Beteiligung der Aktionäre, da mit eigenen Aktien keine Rechte verbunden sind. Mit der Herabsetzung des Grundkapitals erhöht sich lediglich rechnerisch die prozentuale Beteiligung der Aktionäre am Grundkapital. Infolgedessen wird der Anteil der beiden Hauptaktionäre der Gesellschaft, FUTRUE GmbH und MVH Beteiligungs- und Beratungs-GmbH, am Grundkapital rechnerisch auf insgesamt rund 94 % steigen. Sie halten damit gemeinsam eine Beteiligung in einem Umfang, welche – auch ohne weitere Anteilserhöhung – die Durchführung eines sogenannten umwandlungsrechtlichen Squeeze-out (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a AktG) erlaubt.

2G Energy AG: CEO Christian Grotholt bleibt Großaktionär, er überträgt seine 2G Aktien (29,6 %) nur auf eine eigene Vermögensverwaltung

Corporate News

Heek, 18. Juni 2025 - Die 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9), einer der international führenden Hersteller von nachhaltigen Kraftwerken, Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen sowie Produzent von Wärmepumpen, nimmt Bezug auf die heute veröffentlichten Directors Dealings Meldungen des Vorstands und 2G-Gründers Christian Grotholt.

Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Verkauf seiner Anteile an der 2G Energy AG, sondern lediglich um eine Einbringung in eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, deren einziger Gesellschafter er ist.

Dazu Christian Grotholt: „An meinem Engagement hat sich nichts geändert und wird sich auch nichts ändern. Ich bleibe der größte Aktionär und möchte unsere Gesellschaft auch weiterhin durch mein Wissen und mein Netzwerk tatkräftig unterstützen. Andererseits ist es aber auch unser Ziel, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Deshalb hat es zur ordentlichen Hauptversammlung die bereits früher angekündigten Veränderungen im Management gegeben und die Aktionäre sind dort auch unseren Vorschlägen gefolgt, den Aufsichtstrat von drei auf vier Personen zu erweitern inklusive der Schaffung der Möglichkeit, dass ich dem erweiterten Aufsichtsrat beitrete.“

Die 2G Energy AG hat so sichergestellt, dass ihr das Know-how der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats ebenso weiter zur Verfügung steht wie auch die Erfahrung ihres Gründers und langjährigen Vorstandsvorsitzenden. Die Übertragung der Anteile löst über die Veröffentlichung von Directors Dealings Meldungen hinaus noch eine notwendige Anzeige nach § 20 AktG aus, welche zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht wird (Über- sowie Unterschreitung eines Anteils von mehr als 25 % am Grundkapital).

ProSiebenSat.1 Media SE: Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 geben begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot (Teilangebot) von PPF ab

Pressemitteilung vom 18. Juni 2025

- ProSiebenSat.1 begrüßt das verstärkte Engagement von PPF und die geäußerte Unterstützung für die Strategie von ProSiebenSat.1

- Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von 17,4 % gegenüber dem Schlusskurs am letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots und bietet ProSiebenSat.1-Aktionär:innen eine Kursabsicherung bis zum 13. August 2025

- Allerdings spiegelt der Angebotspreis das Ertragspotenzial und den langfristigen Wert von ProSiebenSat.1 nicht angemessen wider und ist daher aus finanzieller Sicht nicht angemessen

- Unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte nehmen die Gremien eine neutrale Haltung zur Annahme des PPF-Angebots ein

Unterföhring, 18. Juni 2025. Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE begrüßen das öffentliche Erwerbsangebot (Teilangebot) der PPF IM LTD (PPF), einer indirekten Tochtergesellschaft der PPF Group N.V., halten jedoch den Angebotspreis aus finanzieller Sicht für nicht angemessen. Die Gremien haben entschieden, hinsichtlich der Annahme des Angebots durch die Aktionär:innen keine Empfehlung abzugeben (neutrale Stellungnahme). Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Angebot von PPF gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) wurde heute auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Im Rahmen des Angebots bietet PPF 7,00 Euro je Aktie in bar für den Erwerb von bis zu ca. 31,8 Mio ProSiebenSat.1-Aktien (dies entspricht ca. 13,64 % des Grundkapitals von ProSiebenSat.1). Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von ca. 17,4 % auf den XETRA-Schlusskurs der ProSiebenSat.1-Aktie von 5,97 Euro am 9. Mai 2025, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots, und einem Aufschlag von ca. 21,7 % auf den rechnerischen Angebotspreis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) vom 8. Mai 2025 in Höhe von 5,75 Euro.

Nach Prüfung der Angebotsunterlage vom 4. Juni 2025 begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat das verstärkte Engagement von PPF als strategischer Großaktionär sowie die Bestätigung der weiteren Unterstützung für den Vorstand und die Umsetzung seiner Strategie.

Unter Berücksichtigung der strategischen Transformation und der Zukunftsaussichten von ProSiebenSat.1 sind Vorstand und Aufsichtsrat allerdings der Ansicht, dass der Angebotspreis das Ertragspotenzial und den langfristigen Wert von ProSiebenSat.1 nicht angemessen widerspiegelt, und halten den Angebotspreis daher aus finanzieller Sicht für nicht angemessen.

Gleichzeitig weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass das PPF-Angebot ProSiebenSat.1-Aktionär:innen, die an einer kurzfristigen Monetarisierung ihrer ProSiebenSat.1-Aktien interessiert sind, eine verlängerte Kursabsicherung bietet, indem es ihnen die Möglichkeit eröffnet, ihre ProSiebenSat.1-Aktien in einem derzeit volatilen Marktumfeld bis zum Ende der Annahmefrist am 13. August 2025 (vorbehaltlich einer möglichen Pro-Rata-Allokation aufgrund des begrenzten Angebotsvolumens) zum Angebotspreis zu veräußern.

Vorstand und Aufsichtsrat erkennen an, dass die Entscheidung der ProSiebenSat.1-Aktionär:innen in Bezug auf das PPF-Angebot von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden kann, unter anderem ihrem individuellen Anlagehorizont, ihren individuellen Präferenzen hinsichtlich der Allokation von Vermögenswerten, ihren Erwartungen hinsichtlich des allgemeinen Marktumfelds und anderen Faktoren, die den Börsenkurs der ProSiebenSat.1-Aktien beeinflussen können. Vorstand und Aufsichtsrat können den ProSiebenSat.1-Aktionär:innen daher weder empfehlen, das Angebot anzunehmen noch das Angebot nicht anzunehmen, weshalb sie von einer Empfehlung absehen (neutrale Stellungnahme).

Da die Angebotsunterlage für das PPF-Angebot während der Annahmefrist des MFE-Angebots veröffentlicht wurde, handelt es sich bei dem PPF-Angebot um ein konkurrierendes Angebot im Sinne des WpÜG. Die Annahmefristen der beiden Angebote enden daher (vorbehaltlich zwingender Verlängerungen) gleichzeitig um Mitternacht (MESZ) am 13. August 2025.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist abrufbar auf der Unternehmenswebsite unter: https://www.prosiebensat1.com/investor-relations/publikationen/oeffentliches-erwerbsangebot-ppf und kostenlos erhältlich bei ProSiebenSat.1 Media SE, Investor Relations, Medienallee 7, 85774 Unterföhring sowie per E-Mail an Investor.Relations@ProSiebenSat1.com.

Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionär:innen wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Angebot annehmen oder nicht, die begründete Stellungnahme vollständig zu lesen.

PPF IM LTD: ProSiebenSat.1 Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das verstärkte Engagement von PPF und weisen Aktionäre auf kurzfristige Möglichkeit der Monetarisierung ihrer Beteiligung hin

Prag   18. Juni 2025

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots von PPF zur Erhöhung ihrer Beteiligung auf bis zu 29,99 % veröffentlicht.

In ihrer begründeten Stellungnahme begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 das verstärkte Engagement von PPF als langfristig orientierter Großaktionär, der den Vorstand und die Durchführung seiner Strategie unterstützt.

Gleichzeitig weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass das PPF-Angebot ProSiebenSat.1-Aktionären, die an einer kurzfristigen Realisierung des Werts ihrer Beteiligung interessiert sind, die Möglichkeit eröffnet, ihre ProSiebenSat.1-Aktien in einem derzeit volatilen Marktumfeld zum Angebotspreis zu veräußern.

PPF ist überzeugt, dass ihr Barangebot von EUR 7,00 je Aktie für alle Aktionäre von ProSiebenSat.1 äußerst attraktiv ist. Das Angebot bietet ihnen eine sichere und kurzfristige Gelegenheit, den Wert ihrer Beteiligung mit einer signifikanten Prämie zu realisieren, ohne das Risiko des langwierigen Transformationsprozesses von ProSiebenSat.1 tragen zu müssen. Das Angebot von PPF dient ausschließlich dem Zweck, eine aktivere Unterstützung des Managements von ProSiebenSat.1 durch den Aufsichtsrat zum Wohle aller Stakeholder von ProSiebenSat.1 zu ermöglichen.

Kasper Taczek, Investment Director bei PPF, kommentiert: „Wir freuen uns, dass Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 ein stärkeres Engagement von PPF zu schätzen wissen. Wir verfügen über eine starke Erfolgsbilanz bei der erfolgreichen Transformation von TV-Unternehmen und möchten unser bewährte Expertise durch eine erhöhte Beteiligung und eine proportionale Vertretung im Aufsichtsrat aktiver einbringen. Die Aktionäre von ProSiebenSat.1 sollten unser Angebot annehmen, unabhängig davon, ob sie ihre Beteiligungswert zu attraktiven Konditionen realisieren oder die umfassende digitale Transformation des Unternehmens unterstützen wollen.“ 

CR Energy AG: Dr. Susanne Berner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

CR Energy AG hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in Potsdam gestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner heute bestellt. Während des Insolvenzverfahrens wird das operative Geschäft der CR Energy AG weitergeführt. Der Vorstand führt unabhängig von dem Antrag weiterhin Gespräche, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Hamburger Hafen und Logistik AG: Mehrheitsaktionärin stellt Gegenantrag auf Reduzierung der Dividende

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Hamburg, 18. Juni 2025 | Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, die insgesamt rund 90,4 Prozent des Grundkapitals der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hält, hat heute einen Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 der für den 3. Juli 2025 einberufenen Hauptversammlung der HHLA übermittelt, wonach anstelle der bisher von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von 0,16 Euro je A-Aktie ein Betrag von 0,10 Euro je A-Aktie ausgeschüttet werden soll.

Laut der Begründung zum Gegenantrag soll damit das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt und die Liquidität erhöht werden. Hierdurch soll die Möglichkeit verbessert werden, zukünftig Investitionen noch besser zu finanzieren.

Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA werden sich kurzfristig dazu abstimmen und ggf. eine Stellungnahme zu dem Antrag auf der Internetseite (www.hhla.de/hauptversammlung) veröffentlichen. Angesichts der Mehrheitsbeteiligung der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) ist jedoch unabhängig von der Positionierung von Vorstand und Aufsichtsrat davon auszugehen, dass der Gegenantrag der PoH in der Hauptversammlung die erforderliche Mehrheit findet und damit eine reduzierte Dividende zur Auszahlung gelangt.

Sedlmayr Grund und Immobilien AG: Nichtausschüttung der Dividende aufgrund erhobener Anfechtungsklage

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 18.06.2025 – Die Wirksamkeit sämtlicher Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Sedlmayr Grund und Immobilien AG („Gesellschaft“) vom 13. Mai 2025 – einschließlich des Gewinnverwendungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 2 – stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass gegen den jeweiligen Beschluss nicht fristgerecht Anfechtungsklage erhoben wird. Das Landgericht München I hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, insbesondere gegen den Gewinnverwendungsbeschluss, fristgerecht Anfechtungsklage erhoben worden ist. Die aufschiebende Bedingung ist aufgrund der Anfechtungsklage nicht eingetreten und der Gewinnverwendungsbeschluss ist daher unwirksam, sodass eine Ausschüttung der Dividende nicht erfolgt.

Die Gesellschaft hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. Juni 2025 vorsorglich zu einer ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 18. Juli 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) eingeladen. In dieser Hauptversammlung soll erneut über die Verwendung des Bilanzgewinns beschlossen werden.

Dienstag, 17. Juni 2025

Gerresheimer AG reagiert auf Medienberichte

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 17. Juni 2025. Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6) reagiert auf Medienberichte, wonach KPS Capital Partners sich gegen eine Zusammenarbeit mit Warburg Pincus im Hinblick auf ein mögliches öffentliches Übernahmeangebot für die Gerresheimer AG entschieden habe.

KPS Capital Partners hat der Gerresheimer AG auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie weiterhin in Gesprächen mit Warburg Pincus sind.

Die Gespräche über ein mögliches Übernahmeangebot sind ergebnisoffen. Es ist nicht absehbar, ob und wann es zu einem öffentlichen Übernahmeangebot kommen wird.

Kontrollerlangung über die Heidelberger Beteiligungsholding AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle
über die Heidelberger Beteiligungsholding AG gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Apeiron Investment Group Ltd.
Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta
eingetragen im Handelsregister (Malta Business Registry) von Malta unter der Registration Number C 51843.

Zielgesellschaft:

Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007

Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG:
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A254294
Wertpapier-Kennnummer (WKN): A25429

Kontrollerwerb:

Durch den käuflichen Erwerb von 88.112 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit Sitz in Heidelberg (die „Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie hat die Apeiron Investment Group Ltd. (die „Bieterin“) am 16. Juni 2025 die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt

Die Bieterin hält unmittelbar 88.112 Stückaktien von insgesamt 274.400 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von rd. 32,11%.

Weitere Kontrollerwerber:


Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft und die Kontrollerlangung durch die Bieterin hat auch Christian Angermayer (der „Weitere Kontrollerwerber“), geschäftsansässig c/o Apeiron Investment Group Ltd., Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta, mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere Kontrollerwerber hält 100% der Stammaktien und Stimmrechte an der Bieterin, so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren Kontrollerwerbers gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Dem Weiteren Kontrollerwerber werden daher die Stimmrechte aus den 245.402 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch der Weitere Kontrollerwerber unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers.

Veröffentlichung der Angebotsunterlage:

Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://www.apeiron-offer.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Sliema, Malta, den 17.06.2025

Apeiron Investment Group Ltd.

Verschmelzung der Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG wirksam

Auf der Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 20. März 2025 wurde der Beschluss zur Verschmelzung auf die SPARTA AG gefasst. Die Hauptversammlung der SPARTA AG hatte bereits am 18. März 2025 der Verschmelzung zugestimmt. Die Verschmelzung wurde nunmehr am 5. Juni 2025 in das Handelsregister der übertragenden Beta Systems Software AG und am 16. Juni 2025 in das Handelsregister der übernehmenden SPARTA AG eingetragen. Mit der letzteren Eintragung wurde die Verschmelzung wirksam.

Aus der Eintragung im Handelsregister der Beta Systems Software AG vom 5. Juni 2025:

"Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.03.2025 bzw. 20.03.2025 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SPARTA AG mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 739820) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam."

Aus der Eintragung im Handelsregister der SPARTA AG vom 16. Juni 2025:

"Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.03.2025 und 20.03.2025 die Aktiengesellschaft „Beta Systems Software Aktiengesellschaft“, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 38874 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen."

Die betroffenen Aktionäre können die Überprüfung des Umtauschverhältnisses in einem Spruchverfahren beantragen.

Erwerbsangebot für die DATAGROUP-Aktien nur für 67 % der Aktien erfolgreich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Dante Beteiligungen SE, eine Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P (KKR) und verbundenen Unternehmen beraten und verwaltet werden, hatte kürzlich das Erwerbsangebot - abhängig von der Annahmequote - deutlich nachgebessert. Bei einer Annahmequote von mindestens 80 % aller ausstehenden DATAGROUP-Aktien hätte sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je Aktie erhöht, und auf EUR 58,00 je Aktie, wenn die Annahmequote mindestens 90 % erreicht hätte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/datagroup-se-kkr-erhoht-angebotspreis_1.html

Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE hatten das öffentliche Erwerbsangebot von KKR für DATAGROUP begrüßt und und empfohlen, das Angebot anzunehmen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/05/datagroup-se-vorstand-und-aufsichtsrat.html

KKR konnte sich trotz des "Zuckerls" eines erhöhten Angebotspreises aber nur 5.593.847 Aktien sichern, entsprechend etwa 67 % (und damit deutlich unter 80 % bzw. 90 %). Es bleibt damit bei dem im Erwerbsangebot versprochenen Preis von EUR 54,00 in bar pro Aktie. Das vereinbarte Delisting soll aber weiter verfolgt werden.

____________

Anmerkung der Redaktion:

Auf der Webseite zu dem Erwerbsangebot https://www.dante-offer.com/ ist derzeit (Stand: 16. Juni 2025) kein Inhalt mehr hinterlegt.

Stimmrechtsmitteilung der artnet AG

Entsprechend der heutigen Stimmrechtsmitteilung der artnet AG hält die SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH) nunmehr bereits 71,55 % der Stimmrechte, davon 32,56 % über Aktien und 38,99 % über Instrumente (Irrevocables, Share purchase agreements). Bei der SCUR-Alpha 1849 GmbH handelt es sich um ein Transaktionsvehikel, das von Beowolff Capital Management Ltd. beraten wird.

PIERER Mobility AG: Sanierungspläne der KTM AG, KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sind rechtskräftig

Corporate News

Wels, 17. Juni 2025

Das Landesgericht Ried im Innkreis hat die Sanierungspläne der KTM AG, der KTM Components GmbH und der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH nach Ablauf der zweiwöchigen Rekursfrist bestätigt. Damit sind die Sanierungsverfahren der drei KTM Gesellschaften erfolgreich beendet und abgeschlossen. Den Gläubigern wird vom jeweiligen Sanierungsverwalter die vereinbarte Quote in Höhe von 30 % der anerkannten Forderungen überwiesen.

Gottfried Neumeister, CEO der PIERER Mobility AG: „Ich bin erleichtert und dankbar, dass wir dieses schwere Kapitel endgültig abschließen konnten. Nun liegt unser Fokus auf dem Hochfahren der Produktion Ende Juli und der Neuausrichtung der Gruppe. Besonderen Dank, Anerkennung und Wertschätzung möchte ich an dieser Stelle Frau Dr. Ulla Reisch, einer der besten Insolvenzrechtsexperten unseres Landes, aussprechen, die uns nicht nur durch Ihre Expertise, sondern auch durch Ihren unermüdlichen Einsatz durch diese drei Verfahren geleitet hat."

PLANOPTIK AG: Gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung

Die PLANOPTIK AG strafft ihre Strukturen im Konzern. Mit der Verschmelzung der beiden deutschen Tochtergesellschaften MMT GmbH und Little Things Factory GmbH auf die PLANOPTIK AG sollen die Kernaktivitäten der PLANOPTIK Gruppe in nur einer Gesellschaft gebündelt werden. In der Folge werden die meisten Produkte im Konzern nur noch unter der gemeinsamen Marke PLANOPTIK vermarktet.

Alle drei Gesellschaften sind im Bereich der Mikrosystemtechnik tätig und greifen für die wichtigsten Geschäftsfelder heute schon auf die gleichen Fertigungs- und Verwaltungsstrukturen zu. Mit der Integration der Abläufe will die PLANOPTIK AG die Effizienz steigern.

So werden zum Beispiel die Wafer-basierten Fertigungsverfahren und Produktionsanlagen der PLANOPTIK AG gleichermaßen für Produkte der Mikroelektronik und Halbleitertechnologie der PLANOPTIK AG wie für Produkte der Mikrofluidik eingesetzt, die zuletzt größtenteils von den Tochtergesellschaften vermarktet wurden. Auch die verwendeten Materialien wie Glas und Silizium sind häufig die gleichen. So werden beispielsweise Düsen für Inhalatoren mit Technologien hergestellt, mit denen auch Produkte für das Wafer-Level Packaging für Sensoren produziert werden.

Die Zusammenlegung ermöglicht einen besseren Zuschnitt der Ressourcen im Konzern. Gleichzeitig mit der Zusammenlegung wird der Vertrieb für besonders aussichtsreiche, rentable und wachstumsstarke Produkte der Mikrosystemtechnik gestärkt, während kleinere und weniger rentable Randaktivitäten stark reduziert werden.

Die Verschmelzungen sollen in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird derzeit das Geschäftsfeld AIRTUNE, in dem vor allem Produkte zur Beseitigung von Gerüchen entwickelt, produziert und vermarktet werden, in die neue Tochtergesellschaft AIRTUNE GmbH ausgegliedert. Dieses Geschäft mit vergleichsweise geringen Umsätzen soll in Zukunft nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

Über PLANOPTIK

Die PLANOPTIK AG setzt weltweit Standards beim Einsatz von Glas in der Mikrosystemtechnik und der Halbleiterindustrie. Hersteller aus über 40 Ländern verwenden mikrostrukturierte Komponenten von PLANOPTIK zum Einbau in ihre Produkte. Für modernste Sensoren, für noch kleinere Mikroelektronik und für neue Möglichkeiten in der Mikrofluidik für die medizinische Diagnostik und Therapie.

Mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern neueste Produkte und stellen die präzise Fertigung der Mikrokomponenten für viele Jahre sicher. Neueste Wafer-basierte Produktionstechnologien ermöglichen dabei schnelle und individuelle Lösungen bei hohen Fertigungsvolumen.

Fresenius Medical Care AG: Fresenius Medical Care AG beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von EUR 1 Milliarde in mehreren Tranchen innerhalb von 2 Jahren

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bad Homburg, 17. Juni 2025 - Die Fresenius Medical Care AG („Gesellschaft“) hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von EUR 1 Milliarde (ohne Erwerbsnebenkosten) in mehreren Tranchen innerhalb von zwei Jahren ab dem Start des Programms durchzuführen.

Es ist geplant, die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms in mehreren Tranchen im zweiten Halbjahr 2025 zu beginnen. Die Aktien sollen über die Börse erworben und vornehmlich eingezogen werden und können in erheblich geringerem Umfang für Zuteilungen im Rahmen von leistungsorientierten Vergütungsplänen verwendet werden.

Grundlage für das Aktienrückkaufprogramm ist die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2021 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Die Fortführung des Aktienrückkaufprogramms über die aktuelle Ermächtigung hinaus steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlüsse der Organe der Gesellschaft.

Osborne Clarke berät Grifols bei Delisting-Angebot und der Börsenrücknahme von Biotest

Pressemitteilung von Osborne Clark vom 16. Juni 2025

Osborne Clarke hat Grifols S.A. beim Abschluss eines Delisting-Vertrags mit der Biotest AG in Bezug auf ein öffentliches Delisting-Angebot durch die Grifols Biotest Holdings GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Grifols, und die damit verbundene Rücknahme der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beraten.

Das internationale Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols ist auf die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von therapeutischen Produkten und medizinischen Geräten für den Einsatz in Krankenhäusern und medizinischen Analyselabors spezialisiert. Als Hersteller von Derivaten aus Blutplasma ist das in Spanien gegründete Unternehmen in dieser Sparte europäischer Marktführer.

Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert.

2021 hatte Grifols mit Unterstützung durch Osborne Clarke 100 % der Anteile an der Tiancheng Pharmaceutical Holdings AG erworben, die etwa 89,88 % der Biotest-Stammaktien und 1,08 % der Biotest-Vorzugsaktien für etwa EUR 1,1 Milliarden enthielt. Am 6. Mai 2025 veröffentlichte Grifols Biotest Holdings nun ihr öffentliches Delisting-Angebot an alle Biotest-Aktionäre, ihre Aktien gegen eine Barzahlung von EUR 43 je Stammaktie und EUR 30 je Vorzugsaktie zu erwerben. Der Antrag auf Rücknahme der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Wirkung zum Ende des 6. Juni 2025 genehmigt. Das Delisting-Angebot wird im Juni 2025 abgewickelt.

Das Osborne Clarke Team, das Grifols unter der Leitung von Dr. Fabian Christoph beraten hat, bestand aus Dr. Alexander Thomas, Christina König, Anne Müller (alle M&A), Susanne Kühlthau, Philip Meichssner, Philip Förster (alle Corporate), Oscar Calsamiglia, Núria Martín, Laura De La Cruz, Maria Montehermoso, Albert Vazquez (alle Corporate, Osborne Clarke Spanien), Eduard Arruga und Juan Luis Juez (alle Finanzrecht, Osborne Clarke Spanien) sowie Peter Castellon von Proskauer Rose LLP bezüglich US-amerikanischen Rechts.

Sonntag, 15. Juni 2025

SunMirror AG: Außerordentliche Hauptversammlung geplant, um Fusion auf neue Schweizer Tochtergesellschaft vorzuschlagen - Dies würde zu einem automatischen Delisting von der Wiener Börse führen

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Zug, Schweiz: 13. Juni 2025.

Die SunMirror AG ("SunMirror", das "Unternehmen" ISIN CH0396131929) gibt hiermit bekannt, dass das Unternehmen nach einer detaillierten Bewertung der aktuellen Umstände und in Anbetracht der Rückmeldungen von Aktionären auf die Pressemitteilung vom 4. Juni 2025 beabsichtigt, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen und eine Fusion von SunMirror in eine neue, vollständig im Besitz befindliche Schweizer Tochtergesellschaft vorzuschlagen, wobei die Schweizer Tochtergesellschaft das überlebende Unternehmen sein soll. Die Aktionäre von SunMirror würden Aktien der neuen Schweizer Tochtergesellschaft im gleichen Verhältnis erhalten.

Nach erfolgreicher Fusion würde SunMirror automatisch von der Wiener Börse genommen werden. Die Aktien der neuen Schweizer Tochtergesellschaft würden an keiner Börse notiert werden.

Über die SunMirror AG

Die Gruppe investiert in strategische Mineralexplorationsanlagen mit einem starken Schwerpunkt auf nachhaltigen grünen Batteriemetallen wie Kobalt, Lithium und Nickel sowie auf Kupfer- und Goldvorkommen in entwickelten Märkten. Ziel des Unternehmens ist es, entweder zu einem späteren Zeitpunkt Mineralien zu produzieren oder diese Anlagen an strategische Käufer zu verkaufen. Die wichtigsten Explorationsanlagen, die SunMirror im Jahr 2020 erwarb, befinden sich derzeit in Westaustralien, aber die Gruppe beabsichtigt, ihr Portfolio durch zusätzliche Bergbaulizenzen im Frühstadium zu ergänzen, wobei der Schwerpunkt auf Europa liegt, mit dem Ziel, eine sichere, stabile und nachhaltige Versorgung mit Batterierohstoffen zur Unterstützung der elektrischen Revolution zu bieten. SunMirror ist der festen Überzeugung, dass die Suche nach umweltfreundlichen Batteriemetallen mit einem nachhaltigen Ansatz für den Bergbau einhergehen muss, und strebt daher an, eine Referenz auf "verantwortungsvolle Exploration" zu werden.

Die Aktien des Unternehmens (ISIN CH0396131929) notieren an der Wiener Börse (Auktionshandel, Ticker: ROR1). Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.sunmirror.com.

Samstag, 14. Juni 2025

JUVE zu "Aktenfresser a.D.: Richter Helmut Krenek im Porträt"

https://www.juve.de/hintergrund/aktenfresser-a-d-richter-helmut-krenek-im-portraet/

von Norbert Parzinger

Helmut Krenek hat das Konzern- und ­Aktienrecht geprägt wie kein anderer Richter. Er ist Geburts­helfer des Compliance-Booms. Siemens-Korruptionsaffäre, Qimonda, HVB, ­Wirecard: Die deutsche ­Wirtschaftsgeschichte wurde auch in Kreneks Büro am Landgericht München I geschrieben. Nun ist er im Ruhestand – und hat einen großen Wunsch.   (...)