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Freitag, 6. März 2026

Bekanntmachung über die effektenmäßige Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

q.beyond AG
Köln

Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004

Bekanntmachung über die effektenmäßige Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro sowie zur Umstellung der Börsennotierung


Die außerordentliche Hauptversammlung der q.beyond AG vom 30. Januar 2026 hat antragsgemäß u. a. wie folgt beschlossen:

1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG und entsprechende Änderung der Satzung

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.487,00 Euro, eingeteilt in 124.579.487 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG um 2,00 Euro auf 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie (insgesamt somit 2,00 Euro), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt 2,00 Euro wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro und entsprechende Änderung der Satzung

Das nach vorheriger Einziehung von zwei Aktien (gemäß Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Januar 2026) bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung eines darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sowie zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von 1,00 Euro je Aktie um 99.663.588,00 Euro auf 24.915.897,00 Euro herabgesetzt.

Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis fünf zu eins (5:1) durchgeführt, sodass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Mit der Eintragung der Kapitalherabsetzungsbeschlüsse am 17. Februar 2026 in das Handelsregister der Gesellschaft ist die Herabsetzung des Grundkapitals auf 24.915.897,00 Euro und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden am 13. März 2026 abends die 124.579.485 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis fünf zu eins (5:1) zusammengelegt. Für je fünf Aktien mit der ISIN DE0005137004 (alte Aktien) erhalten die Aktionäre je eine neue Aktie der ISIN DE000A41YDG0 (konvertierte Aktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A41YDF2) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A41YDF2 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von fünf zu eins (5:1) teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 30. März 2026 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der q.beyond AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A41YDG0 für konvertierte Aktien.

Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien werden letztmalig am 11. März 2026 an der Börse gehandelt; nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags.

Die konvertierten Aktien mit der ISIN DE000A41YDG0 werden erstmals am 12. März 2026 an der Börse gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A41YDG0) börsenmäßig lieferbar.

Köln, im März 2026
q.beyond AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. März 2026

CECONOMY AG: Remko Rijnders vor Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 6. März 2026 – Vor dem Hintergrund kursierender Gerüchte bestätigt die CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503, Frankfurter Wertpapierbörse: CEC, "Gesellschaft"), dass das Präsidium des Aufsichtsrats der Gesellschaft beabsichtigt, den bisherigen Finanzvorstand der Gesellschaft, Herrn Remko Rijnders, als Nachfolger von Herrn Dr. Deissner und künftigen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft vorzuschlagen.

Herr Dr. Deissner wird sein Amt als Vorstandsvorsitzender bis zum Wirksamwerden der Nachfolgeregelung weiterhin vollumfänglich ausüben und einen geordneten Übergang sicherstellen.

CECONOMY AG: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Dr. Kai-Ulrich Deissner im Laufe des Jahres 2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 6. März 2026 – Der Vorstandsvorsitzende der CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503, Frankfurter Wertpapierbörse: CEC, "Gesellschaft"), Dr. Kai-Ulrich Deissner, hat den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Christoph Vilanek, auch in dessen Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, darüber informiert, dass er aus persönlichen Gründen aus seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2026 ausscheiden möchte.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird sich am 12. März 2026 mit dem Gesuch von Dr. Deissner und der Nachbesetzung des Amtes des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft befassen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 5. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Aves One AG: Verhandlung am 2. Juni 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Aves One AG, ein Bestandshalter von Eisenbahnwaggons und Wechselbrücken, hat das LG Hamburg Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dienstag, den 2. Juni 2026, 11:00 Uhr, anberaumt.

Der Ausschluss der Aves-One-Minderheitsaktionäre war von der damals noch als Rhine Rail Investments AG firmierenden Hauptaktionärin, ein Investitionsvehikel von Swiss Life Asset Managers (Schweiz) und Vauban Infrastructure Partners (Frankreich), betrieben worden.

LG Hamburg, Az. 412 HKO 36/24
Jaeckel, J. u.a. ./. Aves One GmbH (zuvor: Aves One AG, vormals: Rhine Rail Investments AG)
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Johannes Deiss, c/o NEUWERK Rechtsanwälte, 20354 Hamburg

Schaeffler AG: Aktie der Schaeffler AG steigt in den MDAX auf

Corporate News

- Schaeffler-Aktie wird zum 9. März 2026 in den MDAX aufgenommen

- Höheres Handelsvolumen unterstreicht die wachsende Attraktivität der Schaeffler-Aktie

- Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur führenden Motion Technology Company


Herzogenaurach | 5. März 2026 | Die Deutsche Börse hat am 4. März 2026 im Rahmen einer außerplanmäßigen Indexüberprüfung entschieden, die Aktie der Schaeffler AG in den MDAX aufzunehmen. Grundlage für den Aufstieg ist die positive Kursentwicklung der letzten Monate. Erster Handelstag der Schaeffler-Aktie im MDAX, dem Index für mittelgroße Unternehmen im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, wird der 9. März 2026 sein.

Schaeffler CEO Klaus Rosenfeld sagt: „Wir freuen uns, dass Schaeffler wieder in den MDAX zurückkehrt. Das ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Unsere Strategie, die Schaeffler Gruppe zur führenden Motion Technology Company zu machen, zeigt Wirkung.“

Der Aufstieg in den MDAX fällt für die Schaeffler AG in die Zeit nach dem Zusammenschluss mit Vitesco und der Vereinheitlichung der Aktiengattung. Alle Aktionäre der Schaeffler AG halten Namensaktien und sind voll stimmberechtigt. Das höhere Handelsvolumen belegt die steigende Attraktivität der Schaeffler-Aktie für Investoren. Seit dem Start der neuen Schaeffler-Aktie mit der Erstnotierung am 2. Oktober 2024 hat sich der Kurs der Schaeffler-Aktie positiv entwickelt. Die Schaeffler-Aktie beendete den Handel am 4. März mit einem Kurs von 8,20 Euro (Xetra).

Der Zusammenschluss mit Vitesco hat zu einer deutlichen Erweiterung des Produktportfolios der Schaeffler Gruppe geführt. Auf dieser Basis wurde eine neue Struktur mit vier produktorientierten Sparten und acht Produktfamilien definiert. Schaefflers strategisches Ziel ist es, mit allen vier Sparten zu den Top-3-Unternehmen weltweit zu gehören. Bis zum Jahr 2035 will Schaeffler zudem etwa zehn Prozent des Umsatzes mit neuen zukunftsträchtigen Aktivitäten in Wachstumsfeldern wie humanoide Roboter, Verteidigung und Raumfahrt erwirtschaften.

Der MDAX umfasst die 50 größten börsennotierten Unternehmen unterhalb des DAX. Entscheidend für die Aufnahme ist die Marktkapitalisierung des Streubesitzes. Der Aufstieg in den MDAX wird voraussichtlich dazu beitragen, dass zusätzliche Fonds und Marktteilnehmer die Schaeffler-Aktie in ihre Portfolios aufnehmen, wodurch die Aktie erfahrungsgemäß noch stärker ins Blickfeld rücken dürfte.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen


Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.

Schaeffler Gruppe – We pioneer motion

Seit 80 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Anhand von acht Produktfamilien beschreibt Schaeffler sein ganzheitliches Produkt- und Serviceangebot: von Lagerlösungen und Linearführungen aller Art bis hin zu Reparatur- und Monitoring-Services. Schaeffler ist mit rund 110.000 Mitarbeitenden an mehr als 250 Standorten in 55 Ländern eines der weltweit größten Familienunternehmen und gehört zu den innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.

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Zum Spruchverfahren zur Verschmelzung mit der Vitesco AG:


OHB SE: Planetary Defense in Rekordzeit: OHB gewinnt EUR-81‑Mio.-Auftrag für Asteroiden‑Mission

Corporate News

Mit RAMSES wird der „Hera“-Erfolg fortgesetzt -- Bremer Expertise für Europas schnellste Asteroidenmission gefragt

Europa macht sich bereit für den Asteroiden Apophis, der im Frühjahr 2029 so nah an der Erde vorbeifliegen wird, dass man ihn mit bloßem Auge sehen kann. Die Europäische Weltraumorganisation ESA hat den Vertrag für die Entwicklung der RAMSES (Rapid Apophis Mission for Space Safety)-Sonde an OHB Italia vergeben, ein Tochterunternehmen des Raumfahrt- und Technologiekonzerns OHB. Der jüngst unterzeichnete Vertrag hat einen Wert von EUR 81,2 Mio. und markiert den Beginn der Bau‑, Integrations- und Testphase der Raumsonde. Zusammen mit dem bereits 2024 geschlossenen Vorbereitungsvertrag steigt das Auftragsvolumen auf rund EUR 150 Mio.

„RAMSES muss 2028 starten, um den Asteroiden Apophis rund zwei Monate vor seinem Vorbeiflug an der Erde erreichen zu können. Mit HERA haben wir gemeinsam mit der ESA bereits bewiesen, dass wir schnell sein können – umso mehr freut es mich, dass wir die Hera-Heritage nun so schnell wieder einsetzen können“, sagt OHB-CEO Marco Fuchs, der beim Start der Raumsonde Hera dabei war und seitdem die Reise zum Asteroiden mitverfolgt. „Hera hat bisher alle Manöver mit Bravour absolviert, und wir sind sehr gespannt auf die Ankunft an ihrem Ziel Ende des Jahres.“

Auf Hera gebaut – OHBs Heritage für Asteroidenmissionen

RAMSES entsteht auf Basis der ESA‑Mission Hera, die derzeit zu dem Doppelasteroidensystem Didymos / Dimorphus unterwegs ist, und von OHB System AG entwickelt und gebaut wurde. Hera war 2024 in nur vier Jahren fertiggestellt worden – etwa halb so viel Zeit wie üblich für Missionen dieser Komplexität.

RAMSES verkürzt diesen Rekord erneut: Die Sonde muss in nur 3,5 Jahren entwickelt, gebaut und getestet werden. Möglich ist dies nur durch die umfassende Hera‑Heritage und die Wiederverwendung zahlreicher Technologien, die den anspruchsvollen Missionszielen angepasst werden.

Warum die RAMSES-Mission bedeutend ist

Apophis wird am Freitag, den 13. April, 2029 in nur 32.000 Kilometern Entfernung an der Erde vorbeiziehen – dichter als beispielsweise die MTG-Wettersatelliten, die aus 36.000 Kilometern Entfernung unseren Planeten im Blick haben. Die RAMSES-Mission soll den 375 Meter großen Asteroiden vor, während und nach dem Vorbeiflug optisch und gravitativ vermessen. Zwei mitgeführte Cubesats, darunter ein Lander, sollen das Schwerefeld bestimmen und seismische Messungen auf der Oberfläche durchführen.

„Mit RAMSES und HERA behaupten wir unseren Spitzenplatz im Bereich Planetary Defence. Der Schutz der Erde vor Gefahren von außen nimmt bei OHB einen sehr hohen Stellenwert ein; neben den beiden Asteroiden-Sonden engagieren wir uns auch mit dem Flyeye-Teleskop in der Beobachtung von Asteroiden“ so Marco Fuchs.

Die Daten und Erkenntnisse der Mission werden helfen, zukünftige Gefahren durch erdnahe Asteroiden präziser einzuschätzen und effektive Ablenkmanöver zu planen. Mit RAMSES stärkt Europa seine Fähigkeiten im Bereich der planetaren Sicherheit – und der OHB‑Konzern zeigt erneut seine führende Rolle beim schnellen, zuverlässigen Bau anspruchsvoller Asteroidenmissionen.

Mehr Informationen auf der ESA-Seite (in englischer Sprache) hier:
https://www.esa.int/Space_Safety/Planetary_Defence/ESA_awards_contracts_for_Ramses_mission_to_Apophis

Gabler Group AG setzt endgültigen Angebotspreis für den Börsengang (IPO) auf EUR 44,00 je Aktie fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER RECHTSORDNUNG, IN WELCHER DER VERTRIEB ODER DIE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Lübeck (Deutschland), 4. März 2026 – Die Gabler Group AG (die „Gesellschaft“ oder „Gabler“), ein etablierter Entwickler und Hersteller missionskritischer Unterwassertechnologien in den Geschäftsbereichen Submarine Systems, Subsea Communications & Data und Subsea Power, hat heute den endgültigen Angebotspreis für ihren Börsengang (das „Angebot“) auf EUR 44,00 je Aktie festgelegt.

Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots 3.018.750 Aktien der Gesellschaft platziert, bestehend aus 1.050.000 neuen Aktien aus einer Barkapitalerhöhung (die „Neuen Aktien“), 1.575.000 bestehenden Aktien (die „Verkaufsaktien“) aus dem Bestand der Possehl Mittelstandsbeteiligungen GmbH (der „Abgebende Aktionär“), sowie 393.750 bestehenden Aktien aus dem Bestand des Abgebenden Aktionärs im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (die „Mehrzuteilungsaktien“, und zusammen mit den Neuen Aktien und den Verkaufsaktien die „Angebotsaktien“).

Das Gesamtplatzierungsvolumen beläuft sich auf EUR 132,8 Mio. unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option. Auf Basis des endgültigen Angebotspreises wird sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf ca. EUR 266,2 Mio. belaufen. Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option 49,9 % betragen.

Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Scale-Segment des Open Markets (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 9. März 2026 unter dem Handelssymbol „XK4“ und der ISIN DE000A421RZ9 aufgenommen. Die Lieferung der Angebotsaktien gegen Zahlung des Angebotspreises wird voraussichtlich am 10. März 2026 erfolgen.

Cantor Fitzgerald Ireland Limited fungierte als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner im Zusammenhang mit dem Angebot. B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft fungierte als Joint Bookrunner.

Die Gesamtzuteilung für Privatanleger, die Zeichnungsaufträge über DirectPlace® platziert haben, beträgt ca. 39.598 Angebotsaktien. Zeichnungsaufträge von Privatanlegern wurden mit ca. 20 % des jeweiligen Ordervolumens zugeteilt, wobei Aufträge unter 5 Aktien nicht bedient wurden, die Mindestzuteilung 5 Angebotsaktien betrug und eine Obergrenze für eine Zuteilung von 24 Angebotsaktien galt. Die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission veröffentlichten „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ wurden beachtet.

Mittwoch, 4. März 2026

BÖRSE ONLINE: "Klöckner-Übernahme wackelt: Was Aktionäre jetzt tun sollten"

Zu dem Beitrag:

Klöckner-Übernahme wackelt: Was Aktionäre jetzt tun sollten - BÖRSE ONLINE

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: OLG Düsseldorf bestellt Dr. Tim Laas zum Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem von der Deutschen Postbank AG mit der zum Deutsche Bank-Konzern gehörenden DB Finanz-Holding GmbH als herrschendem Unternehmen am 30. März 2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hatte das LG Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 die Abfindung auf EUR 29,74 je Postbank-Aktie festgesetzt (statt der in dem Vertrag festgesetzten EUR 21,18). Als angemessenen Ausgleich wurden vom Landgericht EUR 1,78 je Aktie festgesetzt. 

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten zahlreiche Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerden eingelegt. Die von den Antragstellern eingelegten Beschwerden wurden u.a. damit begründet, dass die Antragsgegnerin ein Übernahmeangebot zu EUR 57,25 hätte abgeben müssen. Dieses pflichtwidrig unterlassene Übernahmeangebot hätte im Spruchverfahren berücksichtigt werden müssen. 

Das OLG Düsseldorf hat mit Beweisbeschluss vom 4. Februar 2026 ein ergänzendes Sachverständigengutachten angefordert, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Postbank AG: OLG Düsseldorf will neues Sachverständigengutachten

Das OLG hat nunmehr mit Beschluss vom 2. März 2026 wie angekündigt den Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, zum Sachverständigen bestellt.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 2020, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Dienstag, 3. März 2026

Noratis AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 3. März 2026 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) hat heute den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Insolvenzgericht) erhalten, mit dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Noratis AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zum 1. März 2026, 23:10 Uhr, eröffnet und die Eigenverwaltung antragsgemäß angeordnet wurde. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt mit Sitz in Frankfurt am Main bestellt.

Alzchem Group AG: Start Aktienrückkauf

Bekanntmachung
nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 596/2014
und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Aktienrückkauf

Die Alzchem Group AG („Gesellschaft“) gibt hiermit bekannt, das mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm zu starten.

Beginnend mit dem 4. März 2026 wird die Gesellschaft über einen Zeitraum von maximal neun Monaten bis zu 70.000 Stückaktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zu 10 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 Prozent über- und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Der Vorstand der Gesellschaft macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vom 7. Mai 2024 Gebrauch.

Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung einzusetzen, (ii) an Mitarbeiter der Alzchem-Gruppe auszugeben oder (iii) die Aktien einzuziehen. Andere gesetzlich zulässige, von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckte Zwecke sind damit nicht ausgeschlossen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein von ihr hierfür mandatiertes Kreditinstitut. Dieses trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt, den Umfang und die Konditionen des Erwerbs der Aktien im Rahmen der allgemeinen Vorgaben der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von ihr. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird ungeachtet seines erweiterten Erwerbszwecks entsprechend den Handelsbedingungen des Art 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 („DelVO“) durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die Gesellschaft über die Fortschritte des Aktienrückkaufs regelmäßig über ihre Website unter www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie informieren.

Trostberg, den 3. März 2026

Alzchem Group AG
- Der Vorstand -

Montag, 2. März 2026

ams OSRAM schließt Verkauf des Unterhaltungs- & Industrielampengeschäfts an Ushio Inc. erfolgreich ab

Corporate News

- Verkauf des Geschäftsbereichs Entertainment-and-Industry-Lamps an Ushio Inc. (Japan) abgeschlossen

- Transaktionswert: 114 Mio. EUR (zahlungsmittel- und schuldenfrei)

- Umsetzung des Entschuldungsplans weiterhin klar auf Kurs

Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (2. März 2026) -- ams OSRAM hat den Verkauf seines Geschäftsbereichs Entertainment-and-Industry-Lamps an Ushio Inc. (Japan) erfolgreich abgeschlossen. Der Transaktionswert beläuft sich auf 114 Mio. EUR.

„Der erfolgreiche Abschluss des Verkaufs unseres Unterhaltungs- und Industrielampengeschäfts an Ushio markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein auf unserem Weg“, sagte Aldo Kamper, CEO von ams OSRAM. „Die Transaktion unterstützt konsequent unsere Strategie zur Entschuldung der Bilanz und ermöglicht es uns gleichzeitig, unseren Fokus konsequent auf den Ausbau eines weltweit führenden Unternehmens im Bereich Digital Photonics zu richten.“

Konsequente Umsetzung des Deleveraging‑Plans

Am 30. April 2025 hatte ams OSRAM einen beschleunigten und umfassenden Entschuldungsplan vorgestellt. Ziel ist es, einen Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA) von unter 2 zu erreichen. Dieser Plan wird durch mehrere komplementäre Maßnahmen unterstützt.

In diesem Zusammenhang hatte das Unternehmen zwei wesentliche Transaktionen angekündigt. Am 29. Juli 2025 gab ams OSRAM die erste dieser Transaktionen bekannt: den Verkauf des Geschäftsbereichs Entertainment und Industry Lamps an Ushio Inc. zu einem zahlungsmittel‑ und schuldenfreien Kaufpreis von 114 Mio. EUR.

Ushio Inc. (https://www.ushio.co.jp), mit Hauptsitz in Tokio, Japan, ist ein weltweit führender Anbieter optischer Technologien. Die Transaktion umfasst Produktionsstandorte in Berlin, insgesamt rund 500 Mitarbeitende, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie das zugehörige geistige Eigentum.

Die Transaktion wurde heute erfolgreich vollzogen.

Freitag, 27. Februar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Neuer Verhandlungstermin am 3. Juni 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE  (jetzt: Adtran Networks SE) hat das LG Meiningen den bislang auf den 6. Mai 2026 bestimmten Verhandlungstermin aus dienstlichen Gründen auf Mittwoch, den 3. Juni 2026, 10:00 Uhr, verlegt.

LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)

Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate

Zu dem Beitrag von RSM Ebner Stolz:

Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate

Bei der Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out gilt das Stichtagsprinzip. Nachträgliche Erkenntnisse dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Für den Wachstumsabschlag ist nicht die allgemeine Inflationsrate, sondern die unternehmensspezifische Preisentwicklung maßgeblich.

In dem vom OLG Stuttgart zu entscheidenden Fall war die Höhe der Barabfindung eines Minderheitsaktionärs im Rahmen eines Squeeze-out streitig. Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen.   (...)

Donnerstag, 26. Februar 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BHS tabletop AG: LG Nürnberg-Fürth will Sache im Herbst verhandeln und sachverständige Prüferin anhörenli 2024 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, angekündigt, die Sache nunmehr im Herbst verhandeln zu wollen. Die Kammer will bei dem Termin die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH anhören. Die Anhörung soll sich sowohl auf die Ermittlung des Ertragswerts als auch die Frage der Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung beziehen.

Die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH soll vorab mehrere Fragen des Gerichts im Hinblick auf die nicht erfolgte Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung schriftlich - als Vorbereitung der mündlichen Anhörung - beantworten.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20
Rolle u.a. ./. BHS tabletop Aktiengesellschaft (zuvor: BHS Verwaltungs AG)
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG: LG Nürnberg-Fürth will im Herbst verhandeln

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG will das LG Nürnberg-Fürth nunmehr im Herbst verhandeln. Entgegen der bisherigen Planung soll die sachverständige Prüferin IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zur mündlichen Verhandlung geladen werden. Nach derzeitiger Auffassung erscheine deren Anhörung als sachverständige Zeugin zur Aufklärung des Sachverhalts entbehrlich (§ 8 Abs. 2 Satz 1 SpruchG). Sollten Verfahrensbeteiligte die Anhörung der sachverständigen Prüferin beantragen, ist dies bis spätestens 20. März 2026 mitzuteilen und anzugeben, zu welchen konkreten Themen die Anhörung stattfinden soll.

Über das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird in dem Spruchverfahren nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt. Diese soll bis zum 5. März 2026 den Stand des Insolvenzverfahrens mitteilen.

Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart

NORMA Group SE: Vorstand beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot über bis zu insgesamt 3.186.240 Aktien, entsprechend 10 % des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Nicht zur Weiterleitung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in oder innerhalb Kanada, Australien oder Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen die Weiterleitung oder Verbreitung rechtswidrig wäre. Es gelten weitere Beschränkungen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise am Ende dieser Ad hoc-Mitteilung.

Maintal, 25. Februar 2026 – Der Vorstand der NORMA Group SE (ISIN DE000A1H8BV3) hat heute beschlossen, ein öffentliches Aktienrückkaufangebot an die Aktionäre der NORMA Group SE für insgesamt bis zu 3.186.240 Aktien zu einem Preis von EUR 16,59 pro Aktie zu machen. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu EUR 52.859.721,60. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt voraussichtlich am 27. Februar 2026 um 00:00 Uhr und endet voraussichtlich am 27. März 2026 um 23:59 Uhr (MEZ).

Der Aktienrückkauf ist der erste Schritt der mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2026 angekündigten Maßnahmen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Geschäftseinheit Water Management an die Aktionäre der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die die Hauptversammlung der NORMA Group SE vom 13. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen hatte. Nach dieser Ermächtigung darf die Gesellschaft bis zum 12. Mai 2030 (einschließlich) eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals erwerben. Von der Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die zurückgekauften Aktien können für alle nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der NORMA Group SE (https://www.normagroup.com/global/de/investor-relations/share/share-buyback) unter der Rubrik "Investoren – Aktie – Aktienrückkauf" und anschließend im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf nicht in Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.   (...)

Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 25. Februar 2026. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,

  • die am 18.09.2025 eingeleitete Anlassprüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 der Gerresheimer AG zu erweitern sowie
  • eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 der Gerresheimer AG einzuleiten.

Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024

Grund für die Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vom 1.12.2023 bis zum 30.11.2024 sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

  1. die in der Bilanz mit einem Buchwert von 65,5 Mio. Euro ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten und/oder die im Anhang angegebenen, mit den Leasingverbindlichkeiten korrespondierenden nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen möglicherweise fehlerhaft sind;
  2. die Angabe der Nutzungsdauern der als immaterielle Vermögenswerte aktivierten Entwicklungskosten mit einem Buchwert von 29,4 Mio. Euro möglicherweise fehlerhaft ist;
  3. Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies, die in der Bilanz mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro ausgewiesen sind, möglicherweise im Wert gemindert waren und die in diesem Fall erforderliche Erfassung eines Wertminderungsaufwands unterblieb.“

Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile Medical AG, Olten, Schweiz. Gerresheimer hatte am 10. Februar 2026 mitgeteilt, dass im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen auf Technologie- und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG, Olten, und unter anderem um Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago Inc., Chicago.

Einleitung Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025

Grund für die Prüfung des Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 (Halbjahresfinanzbericht) sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

  1. die Beurteilung bestimmter Risiken im Konzernzwischenlagebericht für den Zeitraum 01.12.2024 bis 31.05.2025 in Verbindung mit dem Konzernlagebericht 2023/24 aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von Bormioli Pharma nicht mehr zutraf;
  2. die Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten fehlerhaft unterblieb;
  3. Umsatzerlöse und Umsatzkosten im Zusammenhang mit Bill and-hold-Vereinbarungen unzutreffend erfasst wurden.“

Die Gesellschaft hat im Halbjahresfinanzbericht 2025 die Risiken aus Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering eingestuft. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Aufrechterhaltung der Risikoeinstufung nicht mehr angemessen war.

Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtig die BaFin auch im Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum Bilanzstichtag 31.05.2025.

Die Gesellschaft hatte am 22. Dezember 2025 bereits mitgeteilt, Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss 2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen zu berücksichtigen und auch zukünftig auf diese Praxis zu verzichten. Außerdem hatte die Gesellschaft mitgeteilt, auch in den folgenden unterjährigen Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 die Erfassung von Umsatzerlösen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durch die Anpassung der Vorjahreswerte zu korrigieren.

Gerresheimer geht davon aus, dass die BaFin die angekündigte Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die anlassbezogene Prüfung des Zwischenabschlusses für das 1. Halbjahr 2025 einleiten wird.

Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Prüfungen weiterhin vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären.

Mittwoch, 25. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der InVision AG: Verbindungsbeschluss des LG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der InVision AG hatte am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die damals noch als Acme 42 GmbH firmierende Hauptaktionärin gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen und bekannt gemacht.

Das LG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom  24. Februar 2026 die anhängige Spruchverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. das Verfahren 33 O 103/25 (AktE) führt. Gleichzeitig hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Toni Riedel zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. 

LG Düsseldorf, Az. 33 O 103/25 (AktE)
Spezialwerte AG u.a. ./. InVision GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte White & Chase LLP, 60323 Frankfurt am Main

fox e-mobility AG: Kursaussetzung

23.02.2026 / 17:18 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat heute entschieden, den Kurs der Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A40ZV71) auszusetzen, da der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht innerhalb der Frist bzw. Nachfrist entsprechend den Börsenregeln für den Freiverkehr veröffentlicht wurde. Entsprechend wurde auch der Kurs an der Börse Hamburg ausgesetzt.

Der Vorstand der Gesellschaft wird die Aufhebung der Suspendierung beantragen, sobald der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht veröffentlicht ist.

Dienstag, 24. Februar 2026

JOST Werke SE: JOST beschließt Barkapitalerhöhung

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN SEIN KÖNNTE

AD-HOC MITTEILUNG

Neu-Isenburg, 24. Februar, 2026 – Der Vorstand der JOST Werke SE („JOST”), einer der weltweit führenden Hersteller und Lieferanten von sicherheitsrelevanten Systemen für die On- und Off-Highway Nutzfahrzeugindustrie, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Hierdurch würde sich das Grundkapital von JOST um bis zu 10 % durch Ausgabe von bis zu 1.490.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 dividendenberechtigt.

Die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten, das unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt. Der Platzierungspreis und die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien werden nach Abschluss dieses Verfahrens zusammen mit dem endgültigen Bruttoerlös bekannt gegeben. Nach Abschluss der Privatplatzierung wird JOST einer Lock-Up-Verpflichtung unterliegen, für 180 Tage und vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen unter anderem keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen.

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 27. Februar 2026 erfolgen, und der Handel mit den Neuen Aktien wird voraussichtlich am 2. März 2026 aufgenommen. Die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren wird voraussichtlich am 2. März 2026 erfolgen.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll die finanzielle Flexibilität des Konzerns weiter erhöhen, um im Einklang mit der Strategie AMBITION 2030 weitere wertsteigernde Akquisitionen umzusetzen. JOST sieht attraktive Opportunitäten im Off-Highway-Bereich, die die globale Präsenz des Konzerns und das Kundenangebot stärken könnten, wobei gleichzeitig ein ausgeglichenes Umsatzprofil zwischen den Bereichen On- und Off-Highway sowie die Steigerung der Profitabilität und Widerstandsfähigkeit des Konzerns im Fokus steht. Durch eine Reihe von erfolgreich integrierten Akquisitionen und der Verbesserung der Wettbewerbsposition, zuletzt durch die strategische Übernahme von Hyva, hat JOST sein Portfolio kontinuierlich gestärkt und starke Ergebnisse erzielt, die das langfristige Wachstum des Konzerns unterstützen.

Westag Aktie: Squeeze-out möglich?

Zu dem Beitrag auf "Aktiencheck": 

Westag Aktie: Squeeze-out möglich? () | aktiencheck.de

Ströer SE & Co. KGaA hat Delisting erwogen

Bei dem (noch) börsen­notierten Werbe­konzern Ströer ist im letzten Jahr laut dem "manager magazin" als "Notlösung" ein Delisting erwogen worden. Die Finanz­investoren KKR und Hellman & Friedman sollen nach Informationen des Magazins durch­gespielt haben, Ströer von der Börse zu nehmen, um die Einzel­teile des Firmen­geflechts zu verwerten. Dazu sei es nicht gekommen, jedoch räumte Ströer auf Nachfrage des "manager magazins" ein, dass ein Delisting "je nach Gesamt­konditionen eine interessante Alternative zur öffentlichen Notierung einer Aktie" sein könne. 

Ströer-CEO Udo Müller soll sich laut "manager magazin" überlegt haben, das lukrative Außen­werbungsgeschäft abzuspalten. Dem Kerngeschäft mit der Außenwerbung (Out-of-Home, OOH) sowie digitalen Medien werde durch die Angebote eine indikative Bewertung deutlich oberhalb der Marktkapitalisierung von Ströer beigemessen, hieß es. In einem Bloomberg-Bericht war von rund EUR 4 Mrd. für die OOH-Sparte die Rede gewesen - das ist deutlich mehr als der Börsenwert von Ströer von rund 2,6 Mrd. Euro vor Bekanntwerden der Gespräche. Verhandlungen mit dem US-Fonds I-Squared sollen letztlich aber gescheitert sein. Auch die Private-Equity-Gesellschaften CVC und EQT hätten sich mit Ströer bereits befasst, hieß es in dem Bloomberg-Bericht.