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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 6. Mai 2026

Kontron AG: Mögliches öffentliches Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Kontron wurde von seinem größten Aktionär, der Ennoconn Corporation, darüber informiert, dass der Verwaltungsrat von Ennoconn das Unternehmen heute ermächtigt hat, die 30% Beteiligungsschwelle an Kontron (ohne eigene Aktien) zu überschreiten und damit eine Übernahmeangebotspflicht auszulösen. Diese Ermächtigung wurde unter anderem vor dem Hintergrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms I 2026 von Kontron erteilt, durch das sich Ennoconn der 30% Schwelle nähert.

- Aufgrund der erhaltenen Informationen erwägt Ennoconn derzeit ernsthaft, die 30% Schwelle zu überschreiten, sei es passiv aufgrund des laufenden Aktienrückkaufs von Kontron oder aktiv durch den Erwerb weiterer Aktien. Für den Fall, dass eine Pflicht zum Abgabe eines Übernahmeangebots ausgelöst wird, erwägt Ennoconn, im Rahmen des Pflichtangebots einen Preis von 23,50 EUR pro Aktie anzubieten.

- Kontron wird ein potenzielles Pflichtangebot, insbesondere den Angebotspreis, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen prüfen und dazu Stellung nehmen.

- In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Verpflichtung, ein potenzielles Pflichtangebot nicht zu behindern, wird Kontron die Preisobergrenze im Rahmen seines laufenden Aktienrückkaufprogramms I 2026 von 24 EUR auf 23,50 EUR anpassen. 

Angebotsunterlage der B&C Holding Österreich GmbH an Aktionäre der Semperit AG Holding veröffentlicht

Die B&C Holding Österreich GmbH, Teil der B&C-Gruppe, hat kürzlich die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Angebot an Aktionäre der Semperit AG Holding ("Semperit") veröffentlicht:

- Die Annahmefrist läuft vom 17. April 2026 bis 12. Juni 2026 

- Der Angebotspreis beträgt EUR 15,00 je Aktie (ex Dividende). Dies entspricht einer Prämie von rund 25,2% zum Schlusskurs vor Veröffentlichung des Angebotsabsicht am 17. März 2026

- Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle 

Nach Prüfung des am 17. März 2026 von der B&C-Gruppe angekündigten Übernahmeangebots wurde im April die Angebotsunterlage veröffentlicht. Diese ist auf den Webseiten der B&C-Gruppe (www.bcgruppe.at), der Semperit (www.semperitgroup.com) sowie der österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) abrufbar.

Den Aktionären der Semperit wird ein Preis von EUR 15,00 je Aktie in bar geboten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von rund 25,2 % auf den Schlusskurs beziehungsweise einer Prämie von rund 17,2 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht am 17. März 2026. Aktionäre der Semperit können das Angebot von 17. April 2026 bis 12. Juni 2026, 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit) annehmen. 

Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen ausstehenden Aktien der Semperit gerichtet, die nicht bereits von der B&C-Gruppe gehalten werden. Die B&C-Gruppe hält derzeit insgesamt 12.031.400 Aktien und damit rund 58,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Semperit. Gegenstand des Angebots ist somit der Erwerb von bis zu 8.542.034 auf Inhaber lautende Stückaktien der Semperit (ISIN AT0000785555), die rund 41,52 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Semperit entsprechen. 

Das Angebot unterliegt der aufschiebenden Bedingung, dass der Austrian Traded Index (ATX) bis zum Ende der Annahmefrist am 12. Juni 2026 nicht an drei aufeinanderfolgenden Börsetagen unter den Wert von 2.671,68 Punkten fällt (dies entspräche einem Rückgang von rund 50% zum Schlusskurs vor der Veröffentlichung der Angebotsabsicht am 17. März 2026). Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und ist kein Delisting-Angebot.

Dienstag, 5. Mai 2026

Finexity AG: FINEXITY Group beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Finexity AG (ISIN: DE000A40ET88), Betreiberin einer digitalen Handelsplatzinfrastruktur für tokenisierte Wertpapiere, hat am heutigen Tag eine Kapitalerhöhung um bis zu EUR 205.778,00 gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2025 durch Ausgabe von bis zu 205.778 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Finexity AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie beschlossen.

Bisherige Aktionäre haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist beginnend am 08. Mai 2026 (00:00 Uhr) und endend am 22. Mai 2026 (12:00 Uhr) die neuen Aktien zu zeichnen. Das Bezugsverhältnis wurde mit 6:1 festgelegt, d.h. sechs alte Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie. Das öffentliche Angebot erfolgt vorbehaltlich der Gestattung des Wertpapier-Informationsblatts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 4 WpPG.

Der Bezugspreis im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird EUR 36,00 je neue Aktie betragen. Ein Überbezug ist möglich. Das maximale Emissionsvolumen beträgt EUR 7.408.008,00. Der Nettoerlös dient dem Erhalt von DLT/TSS-Lizenzierungen (Distributed Ledger Technology Trading and Settlement System - regulatorische Zulassung von Handels- und Abwicklungssystemen für Finanzinstrumente), dem weiteren Aufbau der Plattform, der Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von 90,1 % an der Effecta GmbH sowie als Working Capital für regulatorische Skalierung und Wachstum.

Nicht durch die Aktionäre bezogene Aktien werden öffentlich zum Bezugspreis über die neue KI-gesteuerte Zeichnungsstrecke (FINEXITY Access) auf der Homepage der FINEXITY Group ab dem 08. Mai 2026 (00:00 Uhr) bis zum 08. Juni 2026 (24:00 Uhr) angeboten. Die Mindestzeichnung beträgt EUR 1.000,00.

Disclaimer

Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der ‚Securities Act‘) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien der Finexity AG in den Vereinigten Staaten findet nicht statt. Das Wertpapier-Informationsblatt nach § 4 WpPG wird auf der Webseite der Gesellschaft https://www.finexity-group.com/capital-increase-2026 im Bereich „Capital Increase“ veröffentlicht.

Über FINEXITY

FINEXITY ist im Bereich Digital Assets mit Standorten in Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig. Über eine eigens entwickelte OTC-Handelsplatzinfrastruktur vernetzt FINEXITY Emittenten von tokenisierten Wertpapieren mit Handelspartnern und über 84.000¹ registrierten Anlegern. Der Handelsplatz ermöglicht Investitionen in eine breite Auswahl alternativer Anlageklassen - darunter Unternehmens-, Infrastruktur-, und Immobilien- und Sammlerstückanleihen. Zu den angeschlossenen Handelspartnern zählen neben unabhängigen Anlagevermittlern und Vermögensverwaltern auch die Sparkassen und Volksbanken.

Ergänzt wird die Plattform durch ein inhouse Capital Markets Team, das Emittenten sowohl bei der effizienten Strukturierung als auch bei der Platzierung gegenüber privaten und professionellen Anlegern unterstützt. Mit dieser Kombination aus Handelsplatzinfrastruktur und Kapitalmarktkompetenz bietet FINEXITY die vollständige Wertschöpfungskette tokenisierter Wertpapiertransaktionen - von der Strukturierung und Tokenisierung über die Platzierung bis hin zum OTC-Handel und zur Abwicklung.

¹FINEXITY Group: 14.000 + Effecta GmbH: 70.000; Die angegebenen Zahlen sind Pro-forma-Zahlen, ungeprüft und dienen nur zur Veranschaulichung. Der Erwerb von 90,10 % der Effecta GmbH steht weiterhin unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Inhaberkontrollverfahrens.

Mehr Infos unter: www.finexity-group.com.

Rumble Inc.: Rumble erhält alle behördlichen Genehmigungen für Unternehmenszusammenschluss mit Northern Data

Corporate News

- 16 % der Northern-Data-Aktien, die nicht bereits Gegenstand von Transaktionsunterstützungsvereinbarungen sind, wurden bislang angedient – Anteil der gesicherten Aktien beläuft sich auf 77 % der im Umlauf befindlichen Northern-Data-Aktien

- Angebot steht nicht unter der Bedingung der Erfüllung einer Mindestannahmeschwelle

- Bestes und endgültiges Angebot – Erhöhung der Gegenleistung wird nicht erfolgen
 
- Delisting der Northern-Data-Aktien soll unmittelbar nach Abschluss des Angebots erfolgen

- Vorstand und Aufsichtsrat von Northern Data empfehlen den Aktionären einstimmig, das Angebot anzunehmen

- Abschluss des Angebots voraussichtlich Mitte Juni 2026


Longboat Key (Florida), USA. – 5. Mai 2026 – Rumble Inc. (NASDAQ: RUM), die „Freedom-First“-Technologieplattform, gab heute bekannt, dass der geplante Unternehmenszusammenschluss von Rumble und der Northern Data AG („Northern Data“) die finale behördliche Genehmigung erhalten hat. Am 29. April 2026 erhielt Rumble die Mitteilung, dass das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate seine Prüfung der geplanten Transaktion abgeschlossen und die erforderliche Freigabe erteilt hat. Es sind keine weiteren behördlichen Genehmigungen erforderlich.

Nach den Rumble zum 4. Mai 2026 vorliegenden neuesten Informationen wurden im Kontext des Tauschangebots bereits 16 % der Aktien, die keinen Transaktionsunterstützungsvereinbarungen unterliegen, angedient. Dies entspricht etwa 4,5 % der im Umlauf befindlichen Aktien von Northern Data. Die im Rahmen von Transaktionsunterstützungsvereinbarungen zugesagten Aktien machen zusammen mit diesen angedienten Aktien bereits etwa 77 % der gesamten im Umlauf befindlichen Aktien von Northern Data aus.

Jeder Northern-Data-Aktionär, der seine Aktien im Rahmen des Tauschangebots wirksam andient, erhält nach Abschluss – vorbehaltlich der Erfüllung der oder des Verzichts auf die verbleibenden Bedingungen des Tauschangebots – 2,0281 neu ausgegebene Rumble Class A Common Stock im Tausch gegen jede Northern-Data-Aktie (mit üblichen Abwicklungsmechanismen für Aktienspitzen). Dies ist Rumbles bestes und endgültiges Angebot, das nicht erhöht wird. Das Angebot steht darüber hinaus nicht unter der Bedingung der Erfüllung einer Mindestannahmeschwelle.

Die Annahmefrist endet – vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung der Frist sowie der Erfüllung der Bedingungen des Tauschangebots oder eines Verzichts hierauf – am 9. Mai 2026 um 06:01 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main) / 00:01 Uhr (Ortszeit in New York). Unter der Annahme, dass die Ergebnisse des Tauschangebots am 13. Mai 2026 veröffentlicht werden, wird erwartet, dass eine weitere Annahmefrist für das Tauschangebot am 15. Mai 2026 beginnt und voraussichtlich am 1. Juni 2026 um 06:01 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main) / 00:01 Uhr (Ortszeit in New York) endet. Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist kann das Tauschangebot nicht mehr angenommen werden.

Das Tauschangebot bietet den Aktionären von Northern Data die Möglichkeit, direkt Aktionäre von Rumble zu werden und so am Ziel des kombinierten Unternehmens teilzuhaben, sich zu einer führenden, unabhängigen Kraft in den Bereichen KI-Rechenleistung, Cloud-Infrastruktur und digitale Videoinnovation zu entwickeln. Der Vorstand und Aufsichtsrat von Northern Data empfehlen den Aktionären einstimmig, das Angebot anzunehmen.

Rumble wird für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Vollzug der Transaktion keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abschließen. Der Vorstand von Northern Data wird die Einbeziehung der Northern-Data-Aktien in den Handel im Freiverkehr unmittelbar nach Abschluss des Übernahmeangebots beenden. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich. Northern-Data-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Tauschangebots nicht andienen, werden auch nach Vollzug weiterhin Aktien von Northern Data halten. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass das Delisting voraussichtlich zu einer erheblichen Verringerung der Liquidität und Preistransparenz der Northern-Data-Aktien führen wird und sie ihre Aktien möglicherweise nicht mehr verkaufen können.

Weitere Informationen sind unter www.rumble-offer.com zu finden.

Über Rumble Inc.

Rumble ist ein wachstumsstarker Anbieter einer neutralen Videoplattform und von Cloud-Diensten. Zu den Plattformprodukten von Rumble gehören Rumble Video, eine kostenlose und abonnementbasierte Plattform für Video-Sharing und Livestreaming; Rumble Studio, ein plattformübergreifender Livestreaming- und Monetarisierungsdienst für Content-Ersteller; Rumble Advertising Center (RAC), ein unternehmenseigener Werbemarktplatz; Rumble Wallet, eine in die Plattform integrierte, nicht-verwahrende Krypto-Wallet; sowie Rumble Cloud, ein Infrastructure-as-a-Service-Angebot, das Rechen-, Speicher-, Sicherheits- und Netzwerklösungen umfasst. Rumble wurde 2013 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Longboat Key, Florida.

Über die Northern Data Group


Die Northern Data AG (ETR: NB2) ist ein führender Anbieter von Full-Stack-Lösungen für KI und High Performance Computing (HPC) und nutzt ein Netzwerk aus hochdichter, flüssigkeitsgekühlter, GPU-basierter Technologie, um die innovativsten Unternehmen der Welt zu unterstützen. Northern Data verfügt durch sein Taiga-Cloud-Geschäft über einen der größten GPU-Cluster für HPC in Europa, während das Ardent‑Data‑Centers‑Geschäft bis 2027 über rund 250MW Leistung verfügt, die in zehn globalen Rechenzentren bereits im Einsatz sind oder in Betrieb genommen werden. Northern Data hat Zugang zu modernsten Chips und Hardware für maximale Leistung und Effizienz. Weitere Informationen finden Sie unter northerndata.de.

Wichtige Informationen für Investoren und Aktionäre

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Tausch von Wertpapieren dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, ein solcher Verkauf oder Tausch vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen des Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) und/oder eines Prospekts gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung“) entspricht.

Das in dieser Pressemitteilung genannte Übernahmeangebot (das „Angebot“) erfolgt ausschließlich gemäß (i) der Registrierungserklärung auf Formular S-4 und der dazugehörigen Informationserklärung sowie anderen relevanten Dokumenten, die von Rumble bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereicht wurden und für wirksam erklärt wurden, (ii) einem von Rumble bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) eingereichten und von dieser genehmigten Wertpapierprospekt gemäß der EU-Prospektverordnung (der „EU-Prospekt“) sowie (iii) einer separaten Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“), das die Bedingungen des Angebots im Detail sowie weitere Informationen zum Angebot enthält. Die Genehmigung durch die BaFin bestätigt lediglich, dass der EU-Prospekt den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz entspricht, und ist nicht als Billigung des Angebots oder der Aktien von Rumble zu verstehen. Die Angebotsunterlage unterliegt weder innerhalb noch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde und wurde von keiner solchen Wertpapieraufsichtsbehörde, einschließlich der SEC oder der BaFin, genehmigt oder empfohlen. Vor einer Stimmabgabe oder einer Anlageentscheidung wird Anlegern und Wertpapierinhabern von Northern Data dringend empfohlen, (i) die Registrierungserklärung und die dazugehörige Informationserklärung sowie alle anderen relevanten Dokumente, die bei der SEC eingereicht wurden oder eingereicht werden, (ii) den EU-Prospekt und (iii) die Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Angebot zu lesen, da diese wichtige Informationen über die Transaktion enthalten. Inhaber von Northern-Data-Aktien müssen selbst entscheiden, ob sie ihre Aktien im Rahmen des Angebots andienen. Anleger und Wertpapierinhaber von Northern Data können kostenlose Kopien (i) der Registrierungserklärung und der zugehörigen Informationserklärung sowie aller anderen relevanten Dokumente, die von Rumble bei der SEC eingereicht wurden oder eingereicht werden, über die von der SEC unterhaltene Website unter www.sec.gov, (ii) des EU-Prospekts und der Angebotsunterlage über die Website zum Angebot (www.rumble-offer.com) erhalten.

Weder die SEC noch eine US-amerikanische einzelstaatliche Wertpapieraufsichtsbehörde noch die BaFin haben die Angemessenheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in dieser Pressemitteilung genehmigt, abgelehnt oder kommentiert. Jede gegenteilige Darstellung stellt in den Vereinigten Staaten eine Straftat dar.

Rumble behält sich das Recht vor, während der Angebotsfrist weitere Northern-Data-Aktien auf andere Weise als im Rahmen des Angebots an oder außerhalb der Börse zu erwerben und/oder entsprechende Kaufverträge abzuschließen, jeweils in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht. Alle Informationen über solche Käufe, die in Deutschland veröffentlicht werden, werden in vergleichbarer Weise auch in den Vereinigten Staaten öffentlich zugänglich gemacht, unter anderem durch eine Pressemitteilung und/oder durch Einreichung eines Formulars 8-K bei der SEC. Rumble ist nicht verpflichtet, die Angebotsgegenleistung infolge solcher Erwerbe anzupassen. Es wird auch aus keinem anderen Grund zu einer Erhöhung des angebotenen Gegenwerts kommen.

PEH Wertpapier AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs auf EUR 20,23 festgelegt

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main (04.05.2026/16:15 UTC+2)

Die PEH Wertpapier AG gibt bekannt, dass sie dem Vorstand der capsensixx AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der capsensixx AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG auf die PEH Wertpapier AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.

Die PEH Wertpapier AG hält derzeit nach Abzug der von der capsensixx AG gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 92,83 % des Grundkapitals der capsensixx AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die PEH Wertpapier AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 20,23 je Aktie der capsensixx AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der capsensixx AG und der PEH Wertpapier AG wird voraussichtlich am 08.05.2026 stattfinden. Auf der Hauptversammlung der capsensixx AG, die voraussichtlich am 19. Juni 2026 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG auf die PEH Wertpapier AG gegen eine Barabfindung von EUR 20,23 je Aktie beschlossen werden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der capsensixx AG ab sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der capsensixx AG sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der PEH Wertpapier AG. Eine Zustimmungspflicht der Hauptversammlung der PEH Wertpapier AG bestünde nur dann, wenn nach § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 UmwG Aktionäre der PEH Wertpapier AG, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen würden.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank nimmt Veröffentlichung der Angebotsunterlage der UniCredit zur Kenntnis

Corporate News

- UniCredit veröffentlicht Angebotsunterlage zu unveränderten Konditionen: 0,485 UniCredit-Aktien je Commerzbank-Aktie, entsprechend rund 31,07 Euro je Aktie auf Basis des UniCredit-Schlusskurses von 64,06 Euro vom 4. Mai 2026

- Implizierter Angebotspreis entspricht einem Abschlag von 8,7 % auf Commerzbank-Schlusskurs des Vortages von 34,02 Euro

- Vorstand und Aufsichtsrat werden die Angebotsunterlage prüfen und gemäß § 27 WpÜG ihre begründete Stellungnahme veröffentlichen

- Commerzbank präsentiert am 8. Mai 2026 Quartalsergebnisse und Strategie-Update bis 2030

Die Commerzbank AG nimmt die heute veröffentlichte Angebotsunterlage der UniCredit S.p.A. im Rahmen ihres unabgestimmten Übernahmeangebots zur Kenntnis.

Das Angebot entspricht den am 16. März 2026 angekündigten Konditionen: UniCredit bietet 0,485 neue UniCredit-Aktien je Commerzbank-Aktie, was auf Basis des UniCredit-Schlusskurses von 64,06 Euro vom 4. Mai 2026, dem Vortag der Angebotsveröffentlichung, einem Preis von rund 31,07 Euro entspricht. Damit entspricht der implizierte Angebotspreis einem Abschlag von 8,7 % auf den Commerzbank-Schlusskurs des Vortages von 34,02 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und ihre begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG innerhalb der gesetzlichen Frist veröffentlichen.

Am 8. Mai wird die Commerzbank ihre Quartalsergebnisse sowie ein Strategie-Update mit aktualisierten Finanzzielen bis 2030 vorstellen.

Angebotsunterlage der UniCredit S.p.A. für Commerzbank-Aktien veröffentlicht

Die angekündigte Angebotsunterlage für Aktien der COMMERZBANK AG ist heute (5. Mai 2026) veröffentlicht worden, nachdem gestern die außerordentliche Hauptversammlung der UniCredit S.p.A. der dafür erforderlichen Kapitalerhöhung zugestimmt hatte. Sie kann auf der Webseite der Bieterin heruntergeladen werden:

https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html

https://www.unicreditgroup.eu/content/dam/unicreditgroup-eu/documents/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase/Angebotsunterlage-vom-5.-Mai-2026-einschliesslich-Befreiungsdokument.pdf

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der UniCredit S.p.A. für Commerzbank-Aktien

UniCredit S.p.A.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

UniCredit S.p.A.
Piazza Gae Aulenti 3, Tower A
20154 Mailand, Italien
eingetragen im Handelsregister von Mailand, Monza-Brianza und Lodi (Registro delle Imprese di Milano, Monza-Brianza e Lodi) unter der Registernummer 00348170101
ISIN: IT0005239360

Zielgesellschaft:

COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Kaiserstraße 16
60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000
ISIN: DE000CBK1001

UniCredit S.p.A. (UniCredit oder die Bieterin) hat am 16. März 2026 entschieden, den Aktionären der
COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Commerzbank) im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots in Gestalt eines Tauschangebots (das Angebot) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Commerzbank mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Commerzbank von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000CBK1001) (Commerzbank-Aktien) zu erwerben. Das Grundkapital der Commerzbank beträgt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung EUR 1.127.496.195,00 und ist eingeteilt in 1.127.496.195 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Commerzbank-Aktien sind zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.

UniCredit ist bereits die größte Aktionärin der Commerzbank und hält unmittelbar eine Beteiligung in Höhe von ca. 26,02 % am Grundkapital der Commerzbank. Darüber hinaus hält UniCredit Total Return Swaps (TRS) bezogen auf Commerzbank-Aktien in Höhe von weiteren ca. 3,97% des Grundkapitals der Commerzbank.

Das Grundkapital der Bieterin beträgt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung EUR 21.509.089.303 und ist eingeteilt in 1.507.953.015 nennwertlose Aktien. Die Aktien der Bieterin sind an der Euronext Mailand, einem von der Borsa Italiana organisierten und betriebenen regulierten Markt, am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Warschauer Wertpapierbörse (Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A.) zum Handel zugelassen.

Vorbehaltlich der Angebotsbedingungen in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, die nach deutschem Recht vorgeschriebene Mindestgegenleistung anzubieten, die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht endgültig festgelegt wird und die nach Erwartung der Bieterin voraussichtlich 0,485 neue Stammaktien von UniCredit (UniCredit-Angebotsaktien) für jede angediente Commerzbank-Aktie betragen wird. Die UniCredit-Angebotsaktien sollen im Wege einer den Aktionären der Commerzbank vorbehaltenen Kapitalerhöhung ausgegeben werden und durch die Einbringung der im Rahmen des Angebots angedienten Commerzbank-Aktien in UniCredit gezeichnet und eingezahlt werden (Kapitalerhöhung).

Um den Umtausch von Commerzbank-Aktien in UniCredit-Angebotsaktien zu ermöglichen, wird der
Verwaltungsrat von UniCredit eine außerordentliche Hauptversammlung von UniCredit einberufen, die spätestens am 4. Mai 2026 stattfinden soll, um den Verwaltungsrat gemäß Artikel 2443 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile) zu ermächtigen, die Kapitalerhöhung umzusetzen.

Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen, die in der Angebotsunterlage näher spezifiziert werden. Diese umfassen Freigaben nach den jeweiligen Fusions- und Investitionskontrollgesetzen sowie der Drittstaatensubventionskontrolle der EU, aufsichtsrechtliche Freigaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Freigabe durch die Europäische Zentralbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland) sowie weitere übliche Angebotsbedingungen.

Die Bieterin behält sich ferner vor, soweit rechtlich zulässig, die endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots anzupassen und von den hier dargestellten Bedingungen und anderen wesentlichen Parametern abzuweichen, einschließlich durch das Vorsehen zusätzlicher Bedingungen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter
https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht werden.

Wichtige Information zum Angebot:

Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Jede Vereinbarung, die infolge der Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend diesen Gesetzen auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG können während der Laufzeit des Angebots Commerzbank-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen abschließen, sofern dies nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (Vereinigte Staaten) erfolgt, im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, steht und die Angebotsgegenleistung gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis erhöht werden muss. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden sowohl in deutscher Sprache als auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht.

Für Aktionäre der Commerzbank mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sie ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Commerzbank ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle Führungskräfte und Organmitglieder der Commerzbank möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben als demjenigen, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Aktionäre der Commerzbank sind möglicherweise nicht in der Lage, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Organmitglieder vor einem Gericht in dem Land, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund von Verstößen gegen Gesetze dieses Landes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem Gerichtsurteil zu unterwerfen, das in dem Land ergangen ist, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hinweis für Aktionäre der Commerzbank in den Vereinigten Staaten

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Offenlegungs-, Verfahrens- und Einreichungspflichten der US-Übernahmeangebotsregeln gemäß dem US-Wertpapierhandelsgesetz von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Exchange Act of 1934 – Exchange Act) für Übernahmeangebote für die Wertpapiere inländischer US-Gesellschaften unterscheiden. Das Angebot wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich Section  14(e) und Regulation 14E des Exchange Act erfolgen.

Die UniCredit-Angebotsaktien werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Act of 1933 – Securities Act) registriert und die UniCredit-Angebotsaktien dürfen nicht innerhalb oder in die Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, dies erfolgt gemäß einer anwendbaren Ausnahme des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die dem Securities Act nicht unterliegt.

Weder das Angebot noch diese Mitteilung wurden von der Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten (Securities and Exchange Commission), einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Regulierungsbehörde der Vereinigten Staaten genehmigt oder missbilligt, noch haben solche Behörden die Angemessenheit oder die Vorzüge des Angebots genehmigt oder missbilligt oder darüber geurteilt oder festgestellt, ob die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen angemessen, genau oder vollständig sind. Jede gegenteilige Behauptung stellt in den Vereinigten Staaten eine Straftat dar.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wörter gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen unsere Absichten, Ansichten oder gegenwärtigen Erwartungen im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die Commerzbank und die Aktionäre der Commerzbank oder zukünftige Finanzergebnisse der Commerzbank.

Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die wir nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen  sind und regelmäßig nicht in unserem Einflussbereich liegen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten erheblich von den in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

UniCredit stellt die Informationen in dieser Mitteilung zum heutigen Datum zur Verfügung und übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen, die in dieser Mitteilung enthalten sind, aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren.

Mailand, den 16. März 2026

UniCredit S.p.A.
Verwaltungsrat

Montag, 4. Mai 2026

Geplante Übernahme der Commerzbank: Hauptversammlung der UniCredit stimmt Kapitalerhöhung zu

Auf der heutigen (4. Mai 2026) außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die UniCredit-Aktionäre der notwendigen Kapitalerhöhung zu und zwar mit 99,55 % des vertretenen Kapitals. Die Aktionäre genehmigten damit die Ausgabe von bis zu 470 Millionen neuen Aktien im Nominalwert von bis zu 6,7 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2027. Die Papiere will die UniCredit im Tausch für Commerzbank-Aktien anbieten. Das offizielle Angebot soll morgen veröffentlicht werden.

Mitte März hatte die UniCredit angekündigt, sie wolle je Commerzbank-Aktie 0,485 neue Unicredit-Aktien bieten. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung umgerechnet einem Preis von 30,80 Euro pro Commerzbank-Aktie oder einem Aufschlag von vier Prozent zum Schlusskurs vom 13. März. Allerdings notierten Commerzbank-Aktien zuletzt deutlich höher, um die 35 Euro. UniCredit-Chef Andrea Orcel hat sich offen gehalten, die Offerte nachzubessern.

Nach einer kürzlich veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält die UniCredit S.p.A. nach zuvor gemeldeten 29,34 % seit dem 17. April 2026 32,64 % der Stimmrechte an der Commerzbank AG, davon 26,77 % direkt über Aktien und 5,87 % über Instrumente (total return swaps).

Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft zum Squeeze-out am 11. Juni 2026

Auf der anstehenden Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft soll unter TOP 8 der von der Hauptaktionärin Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE geforderte Squeeze-out beschlossen werden.

Die Beschlussvorlage hierzu lautet:

"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183205 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 21,16 € für je eine auf den Namen lautende A-Aktie und in Höhe von 40,31 € für je eine auf den Namen lautende S-Aktie auf die Hauptaktionärin übertragen."

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich: 
  • Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
  • die Jahresabschlüsse der Gesellschaft, die Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte des Konzerns für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, 
  • der Übertragungsbericht der PoH mit seinen Anlagen (einschließlich des Bewertungsgutachtens der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH sowie der Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG) und 
  • der Prüfungsbericht der gerichtlich bestellten ADKL über die sachverständige Prüfung der Angemessenheit der festgesetzten Barabfindung.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Semperit AG Holding: Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum B&C-Übernahmeangebot veröffentlicht

Wien, 4. Mai 2026 – In seiner heute veröffentlichten Äußerung geht der Vorstand der Semperit AG Holding auf die aus seiner Sicht wesentlichen Argumente ein, die bei der Beurteilung des freiwilligen Übernahmeangebots der B&C Holding Österreich GmbH für oder gegen eine Annahme des Angebots sprechen. Ziel ist es, den Aktionär:innen einen Orientierungsrahmen für ihre individuelle Entscheidungsfindung zu bieten. Von einer abschließenden Empfehlung zur Annahme oder Nichtannahme des Angebots sieht der Vorstand ab. Der Aufsichtsrat schließt sich dieser Äußerung an.

Zu den Aspekten für eine Annahmeentscheidung zählen unter anderem, dass mit dem Angebotspreis von EUR 15,00 je Aktie eine Prämie von 25,2 % auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026 (vor Ankündigung des Angebots) realisiert werden kann. Zudem liegt der Angebotspreis über den historischen Durchschnittskursen und ermöglicht eine Veräußerung der Aktien unabhängig von der aktuellen Marktliquidität.

Gegen die Annahme des Angebots spricht unter anderem, dass der Angebotspreis unter dem Buchwert je Aktie von EUR 20,20 je Aktie sowie unter den aktuellen Analystenschätzungen von bis zu EUR 22,00 je Aktie liegt und damit nicht das volle mittel- bis langfristige Wertsteigerungspotenzial widerspiegelt. Zudem verzichten Aktionär:innen bei Annahme des Angebots auf mögliche zukünftige Ertragschancen.

Die Beurteilung, ob das Angebot für eine Aktionär:in vorteilhaft ist, hängt zudem von der individuellen Situation ab, insbesondere vom jeweiligen Anschaffungspreis, Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf sowie von steuerlichen Erwägungen. Darüber hinaus sind die künftige Entwicklung der Gesellschaft, die Entwicklung des allgemeinen Kapitalmarktumfelds sowie sonstige externe Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat empfehlen Aktionär:innen daher, vor einer Entscheidung auch ihre individuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen.

Weitere Details zum Übernahmeangebot der B&C Österreich GmbH wie auch die vollständigen Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie unter https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/uebernahmeangebot/

Freitag, 1. Mai 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 30. April 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VTG Aktiengesellschaft: Verhandlung über die Beschwerden vor dem OLG am 27. Mai 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 die Barabfindung deutlich von EUR 88,11 auf EUR 102,37 angehoben (+ 16,18 %).

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung wurden sowohl von der Antragsgegnerin wie auch von Antragstellerseite Beschwerden einlegen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) hat Termin zur Verhandlung auf Mittwoch, den 27. Mai 2026, 11:00 Uhr, bestimmt.

OLG Hamburg, Az. 13 W 20/24
LG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2023, Az. 403 HKO 68/21
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Kraus, CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Warwick Holding GmbH:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

electrovac AG mit erfolgreichem Börsengang

- Handelsstart im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)

- Erster Kurs EUR 7,50 (Ausgabepreis: EUR 7,80)

- Aktuelle Marktkapitalisierung von rund EUR 120 Mio.

- Kapitalmarktzugang als Basis für Wachstumsstrategie

Salzweg, 30. April 2026 – Die electrovac AG (“electrovac” oder die “electrovac Gruppe”, ISIN DE000A420ZL4), ein Spezialist für hermetische Glas-Metall-Gehäuse zum Schutz sicherheits- und systemkritischer Elektronik, notiert seit heute im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Die electrovac-Aktie startete mit einem ersten Kurs von EUR 7,50 in den Handel. Die aktuelle Marktkapitalisierung entspricht damit rund EUR 120 Mio.

Dieter Thumfart, CEO von electrovac: „Nach intensiven Monaten freuen wir uns, dass die electrovac-Aktie seit heute in Frankfurt an der Börse gehandelt wird. Mit dem erfolgreichen IPO haben wir einen neuen Meilenstein in der über 75-jährigen Firmengeschichte gesetzt und die strategischen sowie finanziellen Voraussetzungen für die Fortschreibung unseres Wachstumskurses geschaffen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung hat bereits begonnen und der Zugang zum Kapitalmarkt bietet optimale Voraussetzungen, um unsere Marktanteile und technologische Spitzenposition bei Glas-Metall-Gehäusen für die Bereiche Personal Safety und Aerospace & Defense weiter auszubauen.“

Im Rahmen des Börsengangs wurden insgesamt 4.416.000 Aktien platziert. Das Angebot umfasste 3.840.000 neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung sowie 576.000 bestehende Aktien im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe). Unter der Annahme einer vollständigen Ausübung dieser Option beläuft sich das Gesamtplatzierungsvolumen auf ca. EUR 34,4 Mio. Mit dem Bruttoemissionserlös von rund EUR 30 Mio. wird electrovac insbesondere die Fertigungskapazitäten in Asien ausbauen und mit einem lokalen Standort den Zugang zum US-Defense-Markt schaffen. Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option rund 28 % betragen und verteilt sich breit auf europäische institutionelle Investoren und Privatanleger.

Im Zusammenhang mit dem Angebot fungierten die BankM AG und die B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft („Metzler Bank“) gemeinsam als Joint Global Coordinator and Joint Bookrunner.

Mittwoch, 29. April 2026

VARTA: Gutachten sieht Verfassungswidrigkeit des StaRUG

Das deutsche Restrukturierungsgesetz StaRUG wurde zum Ärger vieler Aktionäre bei der Varta AG angewendet und liegt in zwei Beschwerden dem deutschen Bundesverfassungsgericht vor. Die deutsche Bundesrechtsanwaltskammer hat nun in Ihrem Gutachten nun dessen Verfassungswidrigkeit erkannt. Grundsätzlich fehlt ein verfassungskonformer Wertersatz für Aktionäre. Die Aktionäre seien nicht gleichbehandelt, da die Zuteilung von Anteilen an Restrukturierungsgesellschafter gegen symbolische Einlagen (1 Euro) in keinem angemessenen Verhältnis zum faktischen Entzug von Minderheitsbeteiligungen stünde. Die Komplexität der Fälle würde Gerichte ohnehin zur schnellen Entscheidung drängen, was den Rechtsschutz von Kleinanlegern nicht unbedingt entspricht. Eine Entscheidung des Gerichts steht aus.

IVA Newsletter Nr. 04 / April 2026

Addiko Bank: RBI & NLB kündigen freiwillige Übernahmeangebote an

Die Raiffeisen Bank International (RBI) hat den Aktionären von Addiko einen Barpreis von EUR 23,05 je Addiko-Aktie (cum Dividende 2025) offeriert. Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der letzten sechs Monate, zuzüglich eines Zuschlags. Das Angebot soll aufschiebenden Bedingungen unterliegen, unter anderem einer Mindestannahmeschwelle von mehr als 75%. Die RBI beabsichtigt darüber hinaus, mit der Alta Group d.o.o. (Serbien), einer Aktionärin der Addiko, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (der „Carve-Out“) diverser Tochterbanken durch die Addiko Bank AG vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des Angebots vorsieht. Der Verkaufspreis des Carve-Outs wird zumindest dem Verkehrswert der zu veräußernden Tochtergesellschaften entsprechen.

Kurz danach wurde von der slowenischen Bank Nova Ljubljanska banka (NLB) ebenfalls ein Übernahmeangebot angekündigt. Der Angebotspreis soll hier EUR 29 je Addiko-Aktie betragen. Die Bank war mit einem deutlich niedrigeren Angebot 2024 an der selbstgesetzten Mindestannahmeschwelle von 75% gescheitert. Weitere Konditionen für das aktuelle Angebot sind noch nicht bekannt. Insbesondere ist fraglich, ob wiederholt an der Schwelle festgehalten wird.

Der IVA empfiehlt daher zunächst die konkreten Angebotsunterlagen, Stellungnahmen des Managements und gesetzlichen Fristen abzuwarten.

IVA Newsletter Nr. 04 / April 2026

IVA: Relaunch der Plattform www.hauptversammlung.at

Mit Ende März hat der Interessenverband für Anleger IVA mit weiteren Kooperationspartnern, die Neuaufstellung der Hauptversammlungsplattform www.hauptversammlung.at übernommen. Die Website ist Österreichs zentraler Informationspunkt für aktive Hauptversammlungsbesucher. Neben den wichtigsten gesetzlichen Informationen über die Hauptversammlung, erleichtert die Plattform auch die Teilnahme. Weitere Ergänzungen sind in Planung. Der IVA dankt an dieser Stelle allen, die an der Entwicklung mitgeholfen haben und deren Nutzung unterstützen.

IVA Newsletter Nr. 04 / April 2026

UniCredit S.p.A.: Bafin untersagt unzulässige Werbung

Die Bafin hat gegenüber der UniCredit S.p.A. angeordnet, unsachliche Werbung im Zusammenhang mit dem Übernahmeverfahren der Commerzbank AG zu unterlassen.

Die UniCredit S.p.A. hatte als Bieterin im Übernahmeverfahren Werbeanzeigen in reißerischer und unsachlicher Aufmachung in den sozialen Medien veröffentlicht. Diese enthielten Mutmaßungen zur wirtschaftlichen Lage der Commerzbank AG. Die Anzeigen waren innerhalb der gesamten Europäischen Union abrufbar. Inzwischen sind sie jedoch nicht mehr aktiv. Mit dieser Anordnung macht die Bafin von ihren Befugnissen aus § 28 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Gebrauch. Sie begegnet damit Missständen im laufenden Übernahmeverfahren und schafft darüber hinaus Klarheit über die Grenzen von zulässiger Werbung im Zusammenhang mit Übernahmeangeboten.

Zum Hintergrund:

Die Bafin beaufsichtigt Übernahmeprozesse und öffentliche Angebote nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Dabei wirkt sie Missständen entgegen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Sie kann Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.

Gemäß § 28 WpÜG ist die Bafin dazu ermächtigt, bestimmte Arten von Werbung im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren zu untersagen, sofern dadurch Missstände entstehen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine korrekte und sachliche Information der Marktteilnehmer nicht mehr sichergestellt scheint. Unsachliche Äußerungen, die Verbreitung irreführender Analysen und Prognosen sowie Werbung, die mehr auf die Suggestivkraft der Aussagen als auf deren wirtschaftlichen Kern abstellt, sind in Übernahmeverfahren nicht erlaubt. Die Anordnung der Bafin kann sich auf die Beseitigung bereits eingetretener Missstände sowie auf die Verhinderung künftiger Missstände durch Werbemaßnahmen beziehen.

Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Anlegerinnen und Anleger nicht durch unklare oder irreführende Werbung getäuscht werden. Alle Marktteilnehmende müssen gleichen und fairen Zugang zu korrekten Informationen haben.

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Anordnung droht dem Unternehmen ein Bußgeld.

Die Maßnahme der Bafin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Deren Veröffentlichung erfolgt nach den Regeln des § 44 WpÜG.

Quelle: Bafin 

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Seit der letzten Liste hat sich die Zahl der Kandidaten wieder reduziert. Bei der Katek SE, der artnet AG und bei der PharmaSGP Holding SE sind die Minderheitsaktionäre ausgeschlossen worden. Auch bei der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), der niiio finance group AG, der Covestro AG, der centrotherm international AG und der Tele Columbus AG soll ein Squeeze-out kommen.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
 
- 1&1 AG: geringer Streubesitz, Teilerwerbsangebot der United Internet AG
 
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting
 
- CPI Europe AG (zuvor: IMMOFINANZ AG): geringer Streubesitz

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DATAGROUP SE: Investorenvereinbarung mit KKR, erfolgreiches öffentliches Erwerbsangebot von KKR 

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Kursverfall
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG)
 
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz, Delisting

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot

- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht
 
- Immovaria Real Estate AG: sehr geringer Streubesitz
 
- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- Nordwest Handel AG
 
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG), BuG
 
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 28. April 2026

HEUKING: Downlisting vom Regulierten Markt in das KMU-Wachstumssegment Scale ohne Delisting-Erwerbsangebot

https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/downlisting-vom-regulierten-markt-in-das-kmu-wachstumssegment-scale-ohne-delisting-erwerbsangebot.html

Ein Fachbeitrag von Dr. Anne de Boer, LL.M. (RSA)

Börsen-Zeitung: Wird das Delisting künftig schwieriger?

https://www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/wird-das-delisting-kuenftig-schwieriger

Das Standortfördergesetz bringt Neuerungen zum Angebotspreis und dessen gerichtlicher Überprüfung.
 
In den letzten Jahren haben deutlich mehr Unternehmen ein Delisting durchgeführt, als neue Unternehmen den Schritt an die Börse gewagt haben. Das Anfang Februar in Kraft getretene Standortfördergesetz hält einige Neuerungen bereit.
 
Ein Gastbeitrag von 

Allerthal-Werke AG: Wirtschaftliches Eigenkapital je Allerthal-Aktie zum 31. März 2026

Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie (anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital zzgl. Kursreserven im Wertpapierbestand des Anlage- und Umlaufvermögens) beträgt zum 31. März 2026 (ungeprüft) 27,63 Euro (27,64 Euro am 31. Dezember 2025). Dies entspricht nahezu dem gleichen Wert gegenüber dem Jahresultimo.

Die größten Wertpapierpositionen im Anlagevermögen waren zum Stichtag nach Kurswert – ohne Berücksichtigung der Beteiligung von 89,7% an der Tochtergesellschaft Esterer AG – Aktien von Centrotherm AG, Covestro AG, Centiel AG (vormals: HT5 AG), Smartbroker Holding AG sowie Wacker Neuson SE.

Das gesamte Andienungsvolumen verblieb per Saldo zum 31. März 2026 unverändert bei 28,1 Mio. Euro (28,1 Mio. Euro am 31. Dezember 2025). 

Köln, 28.04.2026

Allerthal-Werke AG
Der Vorstand 

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Verhandlungstermin auf den 9. September 2026 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem seit drei Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE  (jetzt: Adtran Networks SE) hat das LG Meiningen den zuletzt auf den 3. Juni 2026 bestimmten Verhandlungstermin wegn Verhinderung des Sachverständigen WP/StB Dipl.-Kfm. Wolfram Wagner auf Mittwoch, den 9. September 2026, 10:00 Uhr, verlegt. Der Sachverständige soll seine ergänzende sachverständige Stellungnahme bis zum 10. Juli 2026 vorlegen.

LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)

Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss der VIB Vermögen AG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

VIB Vermögen AG
Neuburg a.d. Donau

WKN A2YPDD
ISIN DE000A2YPDD0

Bekanntmachung über die Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Februar 2026 zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 1 „Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG“ erhoben hat. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.

Die Anfechtungsklage ist beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 2575/26 rechtshängig. 

Neuburg a.d. Donau, im April 2026
VIB Vermögen AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. April 2026

Branicks Group AG verschiebt Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 angesichts anhaltender Verhandlungen über die Refinanzierung der 2026 fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 28. April 2026. Vor dem Hintergrund noch anhaltender Verhandlungen über vorliegende Term Sheets hinsichtlich der Refinanzierung ihrer im Jahr 2026 fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten mit den Schuldscheindarlehensgebern und Anleihegläubigern der Branicks Group AG, ISIN: DE000A1X3XX4 („Branicks“), hat der Vorstand der Branicks heute auf Grundlage der Gespräche mit dem Abschlussprüfer beschlossen, die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 bis zum erwarteten Abschluss der Verhandlungen mit den Finanzgebern zu verschieben. Die Gesellschaft erwartet, den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 bis zum 30. Juni 2026 zu veröffentlichen.
 
Die am 23. Dezember 2025 angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2025 wird ausdrücklich bestätigt.