SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Montag, 2. März 2026
ams OSRAM schließt Verkauf des Unterhaltungs- & Industrielampengeschäfts an Ushio Inc. erfolgreich ab
- Verkauf des Geschäftsbereichs Entertainment-and-Industry-Lamps an Ushio Inc. (Japan) abgeschlossen
- Transaktionswert: 114 Mio. EUR (zahlungsmittel- und schuldenfrei)
- Umsetzung des Entschuldungsplans weiterhin klar auf Kurs
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (2. März 2026) -- ams OSRAM hat den Verkauf seines Geschäftsbereichs Entertainment-and-Industry-Lamps an Ushio Inc. (Japan) erfolgreich abgeschlossen. Der Transaktionswert beläuft sich auf 114 Mio. EUR.
„Der erfolgreiche Abschluss des Verkaufs unseres Unterhaltungs- und Industrielampengeschäfts an Ushio markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein auf unserem Weg“, sagte Aldo Kamper, CEO von ams OSRAM. „Die Transaktion unterstützt konsequent unsere Strategie zur Entschuldung der Bilanz und ermöglicht es uns gleichzeitig, unseren Fokus konsequent auf den Ausbau eines weltweit führenden Unternehmens im Bereich Digital Photonics zu richten.“
Konsequente Umsetzung des Deleveraging‑Plans
Am 30. April 2025 hatte ams OSRAM einen beschleunigten und umfassenden Entschuldungsplan vorgestellt. Ziel ist es, einen Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung zu bereinigtem EBITDA) von unter 2 zu erreichen. Dieser Plan wird durch mehrere komplementäre Maßnahmen unterstützt.
In diesem Zusammenhang hatte das Unternehmen zwei wesentliche Transaktionen angekündigt. Am 29. Juli 2025 gab ams OSRAM die erste dieser Transaktionen bekannt: den Verkauf des Geschäftsbereichs Entertainment und Industry Lamps an Ushio Inc. zu einem zahlungsmittel‑ und schuldenfreien Kaufpreis von 114 Mio. EUR.
Ushio Inc. (https://www.ushio.co.jp), mit Hauptsitz in Tokio, Japan, ist ein weltweit führender Anbieter optischer Technologien. Die Transaktion umfasst Produktionsstandorte in Berlin, insgesamt rund 500 Mitarbeitende, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie das zugehörige geistige Eigentum.
Die Transaktion wurde heute erfolgreich vollzogen.
Freitag, 27. Februar 2026
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Neuer Verhandlungstermin am 3. Juni 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE) hat das LG Meiningen den bislang auf den 6. Mai 2026 bestimmten Verhandlungstermin aus dienstlichen Gründen auf Mittwoch, den 3. Juni 2026, 10:00 Uhr, verlegt.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate
Zu dem Beitrag von RSM Ebner Stolz:
Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate
Bei der Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out gilt das Stichtagsprinzip. Nachträgliche Erkenntnisse dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Für den Wachstumsabschlag ist nicht die allgemeine Inflationsrate, sondern die unternehmensspezifische Preisentwicklung maßgeblich.
In dem vom OLG Stuttgart zu entscheidenden Fall war die Höhe der Barabfindung eines Minderheitsaktionärs im Rahmen eines Squeeze-out streitig. Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. (...)
Donnerstag, 26. Februar 2026
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BHS tabletop AG: LG Nürnberg-Fürth will Sache im Herbst verhandeln und sachverständige Prüferin anhörenli 2024 verschoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, angekündigt, die Sache nunmehr im Herbst verhandeln zu wollen. Die Kammer will bei dem Termin die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH anhören. Die Anhörung soll sich sowohl auf die Ermittlung des Ertragswerts als auch die Frage der Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung beziehen.
Die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH soll vorab mehrere Fragen des Gerichts im Hinblick auf die nicht erfolgte Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung schriftlich - als Vorbereitung der mündlichen Anhörung - beantworten.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/2063 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG: LG Nürnberg-Fürth will im Herbst verhandeln
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart
NORMA Group SE: Vorstand beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot über bis zu insgesamt 3.186.240 Aktien, entsprechend 10 % des Grundkapitals
Nicht zur Weiterleitung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in oder innerhalb Kanada, Australien oder Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen die Weiterleitung oder Verbreitung rechtswidrig wäre. Es gelten weitere Beschränkungen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise am Ende dieser Ad hoc-Mitteilung.
Maintal, 25. Februar 2026 – Der Vorstand der NORMA Group SE (ISIN DE000A1H8BV3) hat heute beschlossen, ein öffentliches Aktienrückkaufangebot an die Aktionäre der NORMA Group SE für insgesamt bis zu 3.186.240 Aktien zu einem Preis von EUR 16,59 pro Aktie zu machen. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu EUR 52.859.721,60. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt voraussichtlich am 27. Februar 2026 um 00:00 Uhr und endet voraussichtlich am 27. März 2026 um 23:59 Uhr (MEZ).
Der Aktienrückkauf ist der erste Schritt der mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2026 angekündigten Maßnahmen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Geschäftseinheit Water Management an die Aktionäre der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die die Hauptversammlung der NORMA Group SE vom 13. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen hatte. Nach dieser Ermächtigung darf die Gesellschaft bis zum 12. Mai 2030 (einschließlich) eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals erwerben. Von der Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
Die zurückgekauften Aktien können für alle nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Aktien können auch eingezogen werden.
Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der NORMA Group SE (https://www.normagroup.com/global/de/investor-relations/share/share-buyback) unter der Rubrik "Investoren – Aktie – Aktienrückkauf" und anschließend im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.
Haftungsausschluss
Diese Mitteilung darf nicht in Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde. (...)
Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Düsseldorf, 25. Februar 2026. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,
- die am 18.09.2025 eingeleitete Anlassprüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 der Gerresheimer AG zu erweitern sowie
- eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 der Gerresheimer AG einzuleiten.
Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024
Grund für die Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vom 1.12.2023 bis zum 30.11.2024 sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass
- die in der Bilanz mit einem Buchwert von 65,5 Mio. Euro ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten und/oder die im Anhang angegebenen, mit den Leasingverbindlichkeiten korrespondierenden nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen möglicherweise fehlerhaft sind;
- die Angabe der Nutzungsdauern der als immaterielle Vermögenswerte aktivierten Entwicklungskosten mit einem Buchwert von 29,4 Mio. Euro möglicherweise fehlerhaft ist;
- Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies, die in der Bilanz mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro ausgewiesen sind, möglicherweise im Wert gemindert waren und die in diesem Fall erforderliche Erfassung eines Wertminderungsaufwands unterblieb.“
Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile Medical AG, Olten, Schweiz. Gerresheimer hatte am 10. Februar 2026 mitgeteilt, dass im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen auf Technologie- und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG, Olten, und unter anderem um Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago Inc., Chicago.
Einleitung Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025
Grund für die Prüfung des Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 (Halbjahresfinanzbericht) sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass
- die Beurteilung bestimmter Risiken im Konzernzwischenlagebericht für den Zeitraum 01.12.2024 bis 31.05.2025 in Verbindung mit dem Konzernlagebericht 2023/24 aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von Bormioli Pharma nicht mehr zutraf;
- die Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten fehlerhaft unterblieb;
- Umsatzerlöse und Umsatzkosten im Zusammenhang mit Bill and-hold-Vereinbarungen unzutreffend erfasst wurden.“
Die Gesellschaft hat im Halbjahresfinanzbericht 2025 die Risiken aus Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering eingestuft. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Aufrechterhaltung der Risikoeinstufung nicht mehr angemessen war.
Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtig die BaFin auch im Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum Bilanzstichtag 31.05.2025.
Die Gesellschaft hatte am 22. Dezember 2025 bereits mitgeteilt, Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss 2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen zu berücksichtigen und auch zukünftig auf diese Praxis zu verzichten. Außerdem hatte die Gesellschaft mitgeteilt, auch in den folgenden unterjährigen Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 die Erfassung von Umsatzerlösen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durch die Anpassung der Vorjahreswerte zu korrigieren.
Gerresheimer geht davon aus, dass die BaFin die angekündigte Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die anlassbezogene Prüfung des Zwischenabschlusses für das 1. Halbjahr 2025 einleiten wird.
Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Prüfungen weiterhin vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären.
Mittwoch, 25. Februar 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der InVision AG: Verbindungsbeschluss des LG Düsseldorf
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptversammlung der InVision AG hatte am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die damals noch als Acme 42 GmbH firmierende Hauptaktionärin gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen und bekannt gemacht.
Das LG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 24. Februar 2026 die anhängige Spruchverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. das Verfahren 33 O 103/25 (AktE) führt. Gleichzeitig hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Toni Riedel zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 103/25 (AktE)Spezialwerte AG u.a. ./. InVision GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
fox e-mobility AG: Kursaussetzung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat heute entschieden, den Kurs der Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A40ZV71) auszusetzen, da der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht innerhalb der Frist bzw. Nachfrist entsprechend den Börsenregeln für den Freiverkehr veröffentlicht wurde. Entsprechend wurde auch der Kurs an der Börse Hamburg ausgesetzt.
Der Vorstand der Gesellschaft wird die Aufhebung der Suspendierung beantragen, sobald der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht veröffentlicht ist.
Dienstag, 24. Februar 2026
JOST Werke SE: JOST beschließt Barkapitalerhöhung
AD-HOC MITTEILUNG
Neu-Isenburg, 24. Februar, 2026 – Der Vorstand der JOST Werke SE („JOST”), einer der weltweit führenden Hersteller und Lieferanten von sicherheitsrelevanten Systemen für die On- und Off-Highway Nutzfahrzeugindustrie, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Hierdurch würde sich das Grundkapital von JOST um bis zu 10 % durch Ausgabe von bis zu 1.490.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 dividendenberechtigt.
Die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten, das unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt. Der Platzierungspreis und die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien werden nach Abschluss dieses Verfahrens zusammen mit dem endgültigen Bruttoerlös bekannt gegeben. Nach Abschluss der Privatplatzierung wird JOST einer Lock-Up-Verpflichtung unterliegen, für 180 Tage und vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen unter anderem keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen.
Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 27. Februar 2026 erfolgen, und der Handel mit den Neuen Aktien wird voraussichtlich am 2. März 2026 aufgenommen. Die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren wird voraussichtlich am 2. März 2026 erfolgen.
Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll die finanzielle Flexibilität des Konzerns weiter erhöhen, um im Einklang mit der Strategie AMBITION 2030 weitere wertsteigernde Akquisitionen umzusetzen. JOST sieht attraktive Opportunitäten im Off-Highway-Bereich, die die globale Präsenz des Konzerns und das Kundenangebot stärken könnten, wobei gleichzeitig ein ausgeglichenes Umsatzprofil zwischen den Bereichen On- und Off-Highway sowie die Steigerung der Profitabilität und Widerstandsfähigkeit des Konzerns im Fokus steht. Durch eine Reihe von erfolgreich integrierten Akquisitionen und der Verbesserung der Wettbewerbsposition, zuletzt durch die strategische Übernahme von Hyva, hat JOST sein Portfolio kontinuierlich gestärkt und starke Ergebnisse erzielt, die das langfristige Wachstum des Konzerns unterstützen.
Ströer SE & Co. KGaA hat Delisting erwogen
Squeeze-out bei der OTRS AG im Handelsregister eingetragen
Covestro AG: Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Steilemann wird Vertrag nicht über 31. Mai 2028 hinaus verlängern
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstandsvorsitzende der Covestro AG, Dr. Markus Steilemann, hat den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft heute darüber informiert, dass er nach Ablauf seiner bis zum 31. Mai 2028 laufenden Amtszeit nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen wird.
Der Aufsichtsrat der Covestro AG wird rechtzeitig einen geordneten Nachfolgeprozess für den Vorstandsvorsitz einleiten.
Dr. Markus Steilemann wird einen reibungslosen Übergang seiner Aufgaben auf seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger sicherstellen.
ZhongDe Waste Technology AG: Widerruf der Zulassung der Aktien der ZhongDe Waste Technology AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
Frankfurt am Main, 24. Februar 2026 – Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat den Vorstand der ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt am Main („Gesellschaft“), über ihre Entscheidung informiert, die Zulassung der Inhaberaktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 23. März 2026 gemäß § 39 Abs. 1 Börsengesetz (BörsG) in Verbindung mit § 47 der Börsenordnung (BörsO) zu widerrufen. Die Frankfurter Wertpapierbörse führte aus, dass der Grund für den Widerruf der Zulassung zum Handel darin liege, dass die aus der Zulassung resultierenden Pflichten nicht erfüllt wurden.
Im besten Interesse ihrer Aktionäre hat die Gesellschaft beschlossen, gegen die Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse Rechtsmittel einzulegen. In der Zwischenzeit wird die Gesellschaft weiterhin uneingeschränkt mit den Abschlussprüfern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle ausstehenden Finanzberichte noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss aus genehmigtem Kapital im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.
Marburg, 24. Februar 2026. Der Vorstand der NanoRepro AG (ISIN DE 0006577109; Symbol: NN6) („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024 von derzeit EUR 12.903.773,00 um bis zu EUR 1.290.377,00 auf bis zu EUR 14.194.150,00 durch Ausgabe von bis zu 1.290.377 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.
Die bis zu 1.290.377 Neuen Aktien sollen ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 1,50 je Neuer Aktie zum Erwerb angeboten werden.
Die Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel (Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse) erfolgt nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.
Der bei Vollplatzierung erwartete Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 1,8 Mio. soll zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums verwendet werden.
Montag, 23. Februar 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE: LG Hamburg bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ABOUT YOU (Verschmelzung der ABOUT YOU Holding SE auf die Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG, die in ABOUT YOU Holding AG umfirmierte) hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 19. Februar 2026 Herrn Rechtsanwalt Jobst von Werder, REMÉ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 20095 Hamburg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Hamburg, Az. 404 HKO 8/26Bäßler, S. ./. ABOUT YOU Holding AG
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
Sonntag, 22. Februar 2026
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der NanoFocus AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2025
Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Februar 2026
Mehrheitsbeteiligungen an der centrotherm international AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Dezember 2025
Samstag, 21. Februar 2026
Alba Aktie: Abseits der Börse
Alba Aktie: Abseits der Börse - Stock World
Standard IDW S17: Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest
Zu dem Beitrag in der Börsen-Zeitung:
Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest | Börsen-Zeitung
Ein neuer Standard für Wirtschaftsprüfer soll mehr Klarheit bringen, wenn es darum geht, faire Abfindungshöhen bei Squeeze-outs zu ermitteln. Vom Entwurf bis zum finalen Standard gab es nach den ersten Praxiserfahrungen noch einmal einige Änderungen. (...)Frankfurt, 20. Februar 2026, 14:40 Uhr
Freitag, 20. Februar 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)
Klöckner & Co SE: Hinweisbekanntmachung zum Übernahmeangebot
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Februar 2026