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Mittwoch, 18. Februar 2026

Encavis GmbH: Encavis sichert sich bedeutendes Vergabevolumen im italienischen Energy Release 2.0 Programm

Corporate News

Hamburg, 18. Februar 2026 – Encavis, ein führender paneuropäischer Anbieter von Erneuerbaren Energien (IPP) mit Hauptsitz in Hamburg, hat sich eine der bedeutendsten Zuteilungen im Rahmen des italienischen Energy‑Release‑2.0‑Mechanismus gesichert. Mit Verträgen über rund 3,7 Terawattstunden (TWh) erhielt Encavis mehr als 16% des insgesamt verfügbaren Vergabevolumens.

Das vom italienischen Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit eingeführte Energy‑Release‑2.0‑Programm unterstützt energieintensive Unternehmen dabei, sich gegen starke Preisschwankungen am Strommarkt abzusichern, und fördert zugleich den Ausbau zusätzlicher Kapazitäten zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Das erfolgreiche Abschneiden von Encavis verdeutlicht die wachsende Präsenz des Unternehmens auf dem italienischen Markt sowie seinen Beitrag zur Dekarbonisierung des europäischen Industriesektors.

Mario Schirru, CEO von Encavis, kommentiert: „Unsere bedeutende Beteiligung an Energy Release 2.0 markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein für Encavis auf dem italienischen Markt. Dass wir uns mehr als 16% des gesamten Vergabevolumens sichern konnten, unterstreicht nicht nur unsere Wettbewerbsfähigkeit, sondern spiegelt auch die hervorragende Arbeit unseres gesamten Teams wider. Dieser Erfolg ist ein weiterer Beleg für unsere Fähigkeit, unsere kundenorientierte Kommerzialisierungsstrategie konsequent umzusetzen, indem wir saubere, zuverlässige, bezahlbare und maßgeschneiderte Stromlösungen bereitstellen. Wir sind stolz darauf, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Italien beizutragen, und danken unseren Partnern für die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb dieses innovativen Mechanismus.“

Als beauftragter Drittanbieter ist Encavis direkte Vereinbarungen mit energieintensiven Unternehmen und Aggregatoren eingegangen. Diese Struktur ermöglicht es den Teilnehmern, Strom zu regulierten Preisen im Rahmen langfristiger, staatlich definierter Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) zu beziehen und sich gleichzeitig zur Entwicklung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten in den kommenden Jahren zu verpflichten.

Über Encavis

Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,9 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.

Weitere Informationen finden Sie unter www.Encavis.com.

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 Anmerkung der Redaktion:

Das Landgericht Hamburg hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem kürzlich durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG mit Beschluss vom 5. Januar 2026 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 403 HKO 140/25 verbunden.

Soft Close für GREIFF special situations Fund

Die Greiff Capital Management hat bei dem GREIFF special situations Fund nach dem Überschreiten von EUR 75 Millionen Fondsvermögens einen Soft Close für die institutionellen Anteilsklassen I und F angekündigt. Dies bedeutet, dass für die betroffenen Anteilsklassen keine neuen Investoren zugelassen werden. Die bereits investierten Anleger werden mit Avis weiterhin unterzeichnen können. Rückgaben bleiben unverändert möglich. Nicht von dem Soft Close betroffen ist die Anteilsklasse R, die für Retail-Investoren weiter zugänglich bleibt.

Der „special situations“-Fonds investiert in „Endspielsituationen“ im deutschsprachigen und europäischen Aktienuniversum. Dabei sei ein wichtiger Aspekt des Anlagekonzepts „die ökonomische Ertragschance aus Nachbesserungsrechten (Spruchverfahren), die historisch aufgebaut wurden“. Ziel des Soft Close der institutionellen Anteilsklassen sei der Schutz der bestehenden Anleger, „insbesondere vor einer Verwässerung der Nachbesserungsrechte durch starke Volumenzuwächse“.

Ein strikt begrenztes Fondsvolumen würde es dem Management ermöglichen, weiterhin wie bisher in Übernahmesituationen im Small- und Microcap-Segment zu investieren. Diese Investments hätten sich bislang als besonders ertragreich erwiesen und würden Diversifikationseffekte bieten.

Die Anteilsklasse R bleibt geöffnet, da die Zeichnungsbeträge in der Regel deutlich kleiner sind und das Verwässerungsrisiko entsprechend geringer ausfällt. Auch für diese Anteilsklasse behält sich Greiff jedoch einen Soft Close vor, sollte der Volumenanstieg zu groß werden.

Das Portfolio besteht aus vier Komponenten: Squeeze-outs oder Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Merger Arbitrage, „Special Situations“ (Aktien in Sondersituationen) und „Hidden Assets“ (nicht gemeldete Nachschussrechte). Investiert wird vorrangig in Unternehmen im deutschsprachigen Raum mit attraktivem Übernahme-, Restrukturierungs- oder Squeeze-out-Potenzial. Die Gewichtung der einzelnen Komponenten innerhalb des Portfolios variiert und hängt von der Lage des M&A-Marktes ab. Es wird eine von der Marktentwicklung unabhängige Rendite bei gleichzeitiger Risikominimierung angestrebt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE: Verbindungsbeschluss des LG Hamburg

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Hamburg hat die Spruchanträge zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ABOUT YOU (Verschmelzung der ABOUT YOU Holding SE auf die Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG, die in ABOUT YOU Holding AG umfirmierte) mit Beschluss vom 16. Februar 2026 verbunden. Das Verfahren 404 HKO 8/26 führt. Ein gemeinsamer Vertreter wurde bislang noch nicht bestellt.

LG Hamburg, Az. 404 HKO 8/26
Bäßler, S. ./. ABOUT YOU Holding AG
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Dienstag, 17. Februar 2026

Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Handelsgericht Wien will Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Meitner

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") am 26. Mai 2025 die Sache ohne die Parteien beraten. Nach Erläuterung des Gutachtensentwurfs durch den Berichterstatter Dr. Thomas Außerlechner stimmt das Gremium dem Gutachten zu, das dem Handelsgericht Wien übermittelt wurde.

Das Handelsgericht Wien hat nunmehr mit Beschluss vom 29. Jänner 2026 den zuletzt vom Gremium beigezogenen Sachverständigen Prof. Dr. Matthias Meitner gebeten, zu Äußerungen von Antragstellern und von diesen vorgelegten Gutachten/Stellungnahmen von IVC., FTI und Prof. Ballwieser innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Der Sachverständige soll dabei zusammenfassend darlegen, ob und allenfalls inwieweit sich dadurch Änderungen gegenüber dem im Auftrag des Gremiums erstattetem Gutachten vom 23. Juli 2024 (Grundlage des Gremialgutachtens) ergeben. 

Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
FN 212163 f
Gremium, Gr 5/18
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien,
vertreten durch GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Rechtsanwälte PartG mbB, A-1090 Wien

Montag, 16. Februar 2026

PSI Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Am 13. Februar 2026 hat uns Morgan Stanley folgendes mitgeteilt:

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 13.02.2026, in der mitgeteilt wurde, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 09.02.2026 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritten hat, geben wir hiermit gemäß § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) folgende Mitteilung ab:
  1. Der Stimmrechtsaufbau, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung.
  2. Morgan Stanley kann in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der PSI Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
  3. Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der PSI Software SE an.
  4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der PSI Software SE an, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
  5. Der Anstieg der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Der Anstieg wurde durch eine Kombination aus externen und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.

MOBOTIX AG: MOBOTIX schließt das Geschäftsjahr 2024/25 mit einer Umsatzsteigerung, einem positiven EBIT und einer verbesserten Eigenkapitalquote ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/201

Langmeil, 16. Februar 2026 - Das Geschäftsjahr 2024/25 markiert für MOBOTIX einen weiteren wichtigen Meilenstein in der strategischen Neuausrichtung hin zu wachstumsstarken Märkten und margenrelevanten Produktlösungen. Die im Berichtsjahr erzielten Fortschritte zeigen, dass Maßnahmen zunehmend Wirkung entfalten und die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung gestellt wurden. Diese Maßnahmen beinhalteten die konsequente Fokussierung der Produktstrategie auf unsere Kernkompetenzen — insbesondere die Thermalkameratechnologie sowie die OCR-Technologie (Optische Zeichenerkennung und -auswertung) von VAXTOR — und den gezielten Ausbau KI-gestützter Bildanalysen.

Der Konzernumsatz konnte im Geschäftsjahr 2024/25 von 50,0 Mio. EUR auf 52,7 Mio. EUR gesteigert werden, was einem Wachstum von 5,3 % entspricht.

Der MOBOTIX Produktumsatz erhöhte sich auf 46,0 Mio. EUR (+ 6,2 %). Mit unseren Kernprodukten haben wir Marktanteile gewinnen und somit unsere Position im Bereich leistungsfähige, cyber-sichere und intelligente Video-Sicherheitslösungen stärken können.

Die regionale Umsatzentwicklung zeigt ein differenziertes Bild:

EMEA steigerte seinen Produktumsatz um 10 % und bestätigt damit die Stärke von MOBOTIX in professionellen und regulierten Einsatzfeldern aber zugleich den strategischen Wert der Investitionen in Marktbearbeitung, Partnernetzwerk und Lösungsportfolio.

Besonders dynamisch entwickelten sich die Umsätze in Americas mit + 25 % – wobei der US-Markt mit einem Wachstum von + 46 % herausragt. Dieses Ergebnis ist ein starkes Signal, dass MOBOTIX im weltweit wichtigsten Innovationsmarkt wieder wahrgenommen wird.

Die Umsatzentwicklung in DACH hat sich in einem Umfeld, das weiterhin durch Investitionszurückhaltung und hohe Wettbewerbsintensität geprägt ist, stabilisiert. Das Umsatzvolumen konnte gehalten werden und wird zukünftig gezielt über Mehrwertlösungen gesteigert.

Die Umsätze in APAC haben sich mit -23 % deutlich rückläufig entwickelt. Der Marktauftritt und das Vertriebsteam wurden daher neu aufgestellt. Effektivere Partnerstrukturen und Vertriebsprozesse wurden neu etabliert.

Ein zentrales Element unserer Strategie ist die Weiterentwicklung eines profitablen Lösungsportfolios.

Die Umsätze im Thermal Produktsegment sind von 5,8 Mio. EUR um 40 % auf 8,1 Mio. EUR gewachsen. Der Anteil dieses Segmentes an dem Gesamtgeschäft liegt bei 18 % und unterstreicht die strategische Bedeutung von Thermalkameras in sicherheitskritischen Anwendungen in Industrie, Infrastruktur und Perimeterschutz – Segmenten, in denen Qualität, Zuverlässigkeit und Systemintegration besonders gefragt sind.

VAXTOR hat seine Umsätze um +7,4 % von 5,4 EUR auf 5,8 Mio. EUR steigern können. Damit entwickelt sich auch der Analytics-Bereich weiter und stärkt das Angebot an intelligenten, KI-gestützten Mehrwertfunktionen – eine Anforderung, die für viele Kunden zunehmend kaufentscheidend ist.

Wesentliche Kosteneinsparungen sind die Verminderung der Personalkosten, die von 21,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 21,2 Mio. EUR im Berichtsjahr weiter gesenkt worden sind.

Der neue Mehrheitsaktionär CERTINA hat die finanzielle Stärkung der MOBOTIX im Berichtsjahr mit einem Forderungsverzicht von 12,0 Mio. EUR der von KONICA MINOLTA zum 29. April 2025 übernommenen Darlehen (53,2 Mio. EUR) mit Besserungsschein unterstützt. Mit dieser Maßnahme konnte die Eigenkapitalquote zum 30. September 2025 auf 21,3 % erhöht und somit die Eigenbonität um 4,5 % Punkte gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Die Fälligkeit der verbleibenden Darlehen wurde bis 31. Dezember 2028 prolongiert.

Das EBIT im Konzern beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2024/25 auf +8,3 Mio. EUR (Vorjahr: -3,1 Mio. EUR). Das Konzernjahresergebnis beträgt im Berichtsjahr +2,8 Mio. EUR (Vorjahr: -5,2 Mio. EUR).

Die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung ist für den 24. Februar 2026 festgesetzt. Die Hauptversammlung ist für den 17. April 2026 geplant.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GK Software AG: LG Leipzig bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GK Software AG hat das LG Leipzig mit Beschluss vom 10. Februar 2026 Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Bei der Antragsgegnerin Fujitsu ND Solutions AG handelt es sich um ein Transaktionsunternehmen des Fujitsu-Konzerns. Mit einem Übernahmeangebot im Jahr 2023 hatte der Fujitsu-Konzern eine Mehrheit an der Gesellschaft übernommen.

LG Leipzig I, Az. 04 HK O 1832/25
Divantis GmbH u.a. ./. Fujitsu ND Solutions AG
25 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison Foerster, 10785 Berlin

Schweizerischer Anlegerschutzverein: Volle Akteneinsicht für Kläger und Auftrag an die Experten zur Erstellung eines unabhänggigen Gutachtens zur Ermittlung des Werts der Credit Suisse zu Fortführungswerten erteilt

Mitteilung des Schweizerischen Anlegerschutzvereins

Am 5. Februar 2026 hat das Handelsgericht in Zürich zwei wegweisende Beschlüsse gefasst: Es gewährt den Klägern volle Einsicht in die von der UBS editierten Dokumente in die ungeschwärzten Fassungen und erteilte den Gutachterauftrag zur Ermittlung des Werts der Credit Suisse zu Fortführungswerten definitiv.

Entscheid zur Akteneinsicht im Verfahren gegen die UBS

Die UBS hatte versucht, den Klägern den Zugang zu den von ihr edierten Unterlagen zu verweigern. Das hat das Gericht abgelehnt und entschieden, dass die Kläger Zugang erhalten zu den ungeschwärzten Dokumenten. Diese Dokumente beleuchten insbesondere die interne Willensbildung der UBS im Vorfeld der CS-Übernahme vom 19. März 2023 sowie deren eigene Bewertungsmodelle für die Credit Suisse. Die UBS hatte verlangt, dass die Kläger nur in diejenigen Unterlagen Einsicht erhalten sollten, auf die sich die Gerichtsgutachten in ihrem Gutachten ausdrücklich stützen, und selbst dort nur in stark geschwärzte Versionen. Die Kläger hätten somit nicht gewusst, ob die edierten Dokumente allenfalls weitere relevante Informationen enthalten, auf welche die Gutachter nicht verwiesen.

Um den Schutz vertraulicher Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten, ist die Einsichtnahme jedoch an strikte prozessuale Auflagen gebunden. Die betroffenen Akten dürfen ausschliesslich physisch in den Räumlichkeiten des Handelsgerichts eingesehen werden. Ein Recht auf Vervielfältigung, etwa durch Kopien oder Fotografien, besteht nicht. Zudem sind die Informationen aus den Unterlagen vertraulich und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden.

Für die UBS ergeben sich aus diesem Entscheid nun zwei Optionen, sich der Gerichtsentscheidung zu widersetzen: Innerhalb einer Frist von 30 Tagen kann der Beschluss beim Bundesgericht angefochten werden. Alternativ steht der Bank das Recht zu, die edierten Unterlagen innerhalb von 40 Tagen vollständig aus dem Verfahren zurückzuziehen, um eine Einsichtnahme zu verhindern. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang jedoch klargestellt, dass ein solcher Rückzug gemäss Art. 164 ZPO im Rahmen der späteren Beweiswürdigung zu Lasten der UBS berücksichtigt würde.

Gutachtensauftrag erteilt

Parallel zu diesen Entwicklungen wurde vom Handelsgericht in Zürich der Gutachtensauftrag an die beiden Experten Prof. Dr. Peter Leibfried und Roger Neininger erteilt. Die beiden Experten sollen nun den Wert der Credit Suisse per 19. März 2023 zu Fortführungswerten im Hinblick auf die Fusion ermitteln. Auf die Beschwerde gegen deren Ernennung ist das Bundesgericht erfreulicherweise nicht eingetreten. Die Erstellung des Gutachtens wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

Über den SASV:

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) setzt sich für Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt sowie die Förderung und Durchsetzung von Anlegerrechten in der Schweiz ein. Er bezweckt die schutzwürdigen Agenden von Anlegern in Bezug auf Geldanlagen wahrzunehmen und sie hierbei auch bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen. Ziel ist es, für gute Corporate Governance und Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt zu sorgen. Der SASV ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Sonntag, 15. Februar 2026

capsensixx AG: PEH Wertpapier AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG

Frankfurt am Main, 13.02.2026 - Die capsensixx AG (ISIN: DE000A2G9M17) hat heute von der PEH Wertpapier AG (ISIN: DE0006201403) ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG erhalten, wonach zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der capsensixx AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die PEH Wertpapier AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Die PEH Wertpapier AG hat der capsensixx AG mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der von der capsensixx AG gehaltenen 103.373 eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 92,83% am Grundkapital der capsensixx AG hält. Damit ist die PEH Wertpapier AG Hauptaktionärin der capsensixx AG im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die PEH Wertpapier AG den übrigen Aktionären der capsensixx AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die PEH Wertpapier AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die capsensixx AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren. Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG sollen aufgenommen werden.

Samstag, 14. Februar 2026

PEH Wertpapier AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main, 13.02.2026 - Die PEH Wertpapier AG (ISIN: DE0006201403) hat der capsensixx AG (ISIN: DE000A2G9M17) heute ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG mitgeteilt, wonach zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der capsensixx AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die PEH Wertpapier AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Die PEH Wertpapier AG hat der capsensixx AG mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der von der capsensixx AG gehaltenen 103.373 eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 92,83% am Grundkapital der capsensixx AG hält. Damit ist die PEH Wertpapier AG Hauptaktionärin der capsensixx AG im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die PEH Wertpapier AG den übrigen Aktionären der capsensixx AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die PEH Wertpapier AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die capsensixx AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren. Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG sollen aufgenommen werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out  bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hatte das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Mit dem nunmehr verkündeten Beschluss vom 13. Februar 2026 hat das Landgericht die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen (über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet).  

Nach Auffassung des Landgerichts war die angebotene Barabfindung in Höhe von EUR40,- je EQDS-Aktie angemessen. Der Börsenkurs sei vorliegend zur Bewertung der Unternehmensbeteiligung der Minderheitsaktionäre geeignet gewesen (Beschluss, S. 11). Nach Ansicht des Gerichts war eine ausreichend effektive Informationsbewertung durch die Marktteilnehmer möglich (S.14). Es könne von einer ausreichenden Liquidität im Aktienhandel ausgegangen werden (S. 15). Es wäre verfehlt, die Anwendung des Börsenkurses am Umfang des Streubesitzes scheitern zu lassen, wenn die Liquiditätsanalyse ergibt, dass die Aktie ausreichend verkehrsfähig ist (vgl. Drescher, FS Paefgen 2025, 89, 96: Zweifel können vor allem mit der Liquiditätsanalyse beseitigt werden). Dabei komme es auch nicht darauf an, dass ein aussagekräftiger eigener Betafaktor der Gesellschaft fehlt.

LG München I, Beschluss vom 13. Februar 2026, Az. 5 HK O 14435/24
Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Freitag, 13. Februar 2026

Branicks Group AG: Außerordentliche Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu

Presseinformation

Frankfurt am Main, 13. Februar 2026. Die heute virtuell abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung der Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, eines der führenden deutschen börsennotierten Immobilienunternehmen, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen der Verwaltung mit großen Mehrheiten zugestimmt.

Die Hauptversammlung hat unter Tagesordnungspunkt 1 unter Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 zum Zweck der Gewährung von Aktien an die außenstehenden Aktionäre der VIB Vermögen AG gemäß den Bestimmungen des zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und die entsprechende Satzungsänderung beschlossen.

Die außerordentliche Hauptversammlung der VIB Vermögen AG hatte dem vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits am 12. Februar 2026 zugestimmt.

Des Weiteren hat die heutige Hauptversammlung der Branicks Group AG unter Tagesordnungspunkt 2 dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Branicks Group AG und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ihre Zustimmung erteilt.

Die Zustimmung der Hauptversammlung der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien zu den jeweils mit der VIB Vermögen AG und der Branicks Group AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen wird durch die Branicks Group AG als alleiniger Kommanditaktionärin der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien am 17. Februar 2026 erteilt werden.

Ferner hat die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 3 die Verkleinerung des Aufsichtsrats der Branicks Group AG von sechs auf fünf Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen.

Auf der Hauptversammlung waren rund 49,7 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Branicks Group AG vertreten.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.09.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,7 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Mehr Informationen unter www.branicks.com

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Anmerkung der Redaktion:

Die im Rahmens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) mit der VIB Vermögen AG als beherrschter Gesellschaft angebotene Barabfindung (§ 5) und der Ausgleich (§ 4) werden nach Eintragung des BuG im Handelsregister in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de  

Klöckner & Co SE: Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE empfehlen die Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots von Worthington Steel

Corporate News

- Veröffentlichung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat

- Beide Gremien halten den Angebotspreis von 11,00 € je Aktie für attraktiv, fair und angemessen

- Angebotspreis entspricht Prämie von ca. 98 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Aktie am 5. Dezember 2025

- Annahmefrist endet am 12. März 2026

- Klöckner & Co soll weiterhin unabhängig durch den aktuellen Vorstand geführt werden; keine Standortschließungen oder Entlassungen geplant


Düsseldorf, 13. Februar 2026 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (zusammen, „Worthington Steel“), veröffentlicht. Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage sind der Vorstand und der Aufsichtsrat von Klöckner & Co unabhängig voneinander zu der Überzeugung gelangt, dass das Angebot im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Stakeholder ist. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit haben der Vorstand und der Aufsichtsrat auch die Stellungnahmen ihrer jeweiligen Finanzberater Goldman Sachs Bank Europe SE (für den Vorstand) und Deutsche Bank (für den Aufsichtsrat) berücksichtigt.

Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co begrüßen das Angebot und empfehlen den Klöckner & Co-Aktionären, das Angebot von Worthington Steel anzunehmen und ihre Aktien anzudienen. Die Mitglieder des Vorstands werden sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien in das Angebot einliefern. Zudem hat die SWOCTEM GmbH, die größte Aktionärin von Klöckner & Co, nach Bekanntgabe der Bieterin ihre gesamte Beteiligung von rund 41,53 % an Klöckner & Co bereits in das Angebot eingebracht.

Attraktive Prämie für Klöckner & Co-Aktionäre

Worthington Steel bietet den Aktionären von Klöckner & Co je Aktie 11,00 € in bar. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 81 % auf den Schlusskurs der Klöckner & Co-Aktie am 5. Dezember 2025, dem letzten Tag, bevor die Verhandlungen zu einem öffentlichen Übernahmeangebot durch Worthington Steel öffentlich bekannt gemacht wurden, und von ca. 98 % auf Basis des unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurses der Klöckner-Aktie bis zum 5. Dezember 2025. Vorstand und Aufsichtsrat halten den gebotenen Angebotspreis für attraktiv, fair und angemessen.

Annahmefrist endet am 12. März 2026


Worthington Steel hat die Angebotsunterlage am 5. Februar 2026 veröffentlicht. Die Annahmefrist endet voraussichtlich am 12. März 2026, um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Klöckner & Co-Aktionäre können das Übernahmeangebot von Worthington Steel über ihre Depotbank annehmen und ihre Aktien in das Angebot andienen. Die von Worthington Steel herausgegebene Angebotsunterlage sowie weiterführende Informationen wurden unter www.strong-for-good.com veröffentlicht.

Strategische Bedeutung des Zusammenschlusses


Die am 15. Januar 2026 unterzeichnete Zusammenschlussvereinbarung zwischen Klöckner & Co und Worthington Steel legt die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Unternehmenszusammenschlusses fest. Ziel der Vereinbarung ist es, durch die komplementäre Ausrichtung beider Unternehmen die Basis für nachhaltiges Wachstum zu schaffen und die Marktpräsenz in Europa und Nordamerika zu erweitern. Im Rahmen der Partnerschaft unterstützt Worthington Steel die Strategie von Klöckner & Co, sich auf höherwertige Produkte und Services zu konzentrieren und bekennt sich zur langfristigen Entwicklung des Konzerns.

Vorstand und Aufsichtsrat stützen ihre Empfehlung insbesondere auf folgende Aspekte:


Das Angebot ist Teil eines Gesamtplans zur Förderung einer langfristigen, nachhaltigen strategischen Partnerschaft und Wertsteigerung für Klöckner & Co.

- Worthington Steel strebt ein gemeinsames Integrationskonzept an und beabsichtigt, Klöckner & Co weiterhin unabhängig und im Rahmen des deutschen Rechts durch den aktuellen Vorstand führen zu lassen.

- Die Kapital- und Finanzstruktur von Klöckner & Co soll unverändert bleiben; im Falle von Kontrollwechsel-bedingten Kündigungen bei Finanzierungsvereinbarungen wird Worthington Steel ausreichende Mittel zur Refinanzierung bereitstellen.

- Der Sitz des Unternehmens für das europäische Geschäft soll weiterhin in Düsseldorf bleiben; Schließungen von Standorten oder Anlagen sind nicht vorgesehen.

- Worthington Steel beabsichtigt keine Entlassungen oder nachteilige Änderungen bei Arbeitsbedingungen, Tarifverträgen oder Betriebsräten vorzunehmen.

- Die Zusammensetzung des Vorstands bleibt unverändert; der Vorstand genießt das volle Vertrauen des Aufsichtsrats.

- Die Größe des Aufsichtsrats bleibt ebenfalls bestehen; Worthington Steel wird nach Vollzug des Angebots als strategischer Partner angemessen vertreten sein.

Weitere Konditionen des Angebots

Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 65 % aller ausstehenden Aktien der Klöckner & Co SE und den üblichen regulatorischen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.

Nach Vollzug des Angebots und abhängig von der Annahmequote beabsichtigt Worthington Steel, sofern das Unternehmen nicht mindestens 90 % des Grundkapitals an Klöckner & Co hält, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Klöckner & Co als abhängiges Unternehmen abzuschließen, beziehungsweise – bei einer Beteiligung von mindestens 90 % – einen Squeeze-out durchzuführen, soweit dies jeweils wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist. Darüber hinaus wird Worthington Steel nach Abschluss des Angebots prüfen, ob ein Delisting der Klöckner & Co-Aktien vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse veranlasst werden soll.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Klöckner & Co zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Worthington Steel ist auf der Website von Klöckner & Co verfügbar sowie kostenlos erhältlich bei der Klöckner & Co SE, Investor Relations, Peter-Müller-Straße 24, 40468 Düsseldorf.

Wichtige Information

Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder Klöckner & Co-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises der Klöckner & Co-Aktien selbst treffen.

Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen Begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die Angebotsunterlage, die begründete Stellungnahme sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen vollständig zu lesen. Die Bedingungen und weitere das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Klöckner & Co SE dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Klöckner & Co SE zum Ausdruck. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Klöckner & Co SE liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Klöckner & Co SE übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Über Klöckner & Co:


Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. €. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576

Donnerstag, 12. Februar 2026

Ungewöhnliche Kursentwicklung bei der DF Deutsche Forfait AG

Heute sind mehr als 6,7 Mio. Aktien der DF zu Kursen von z.T. deutlich über EUR 4,- gehandelt worden. Bei einer Marktkapitalisierung von etwas über EUR 50 Mio. ist das mehr als ungewöhnlich. Die DF ist ein Spezialist für Außenhandelsfinanzierungen. Laut KI wirkt der starke Kursanstieg der DF Deutsche Forfait AG in erster Linie wie ein spekulativer Move auf eine „Turnaround-/Sondersituations-Story“, nicht wie eine Reaktion auf eine einzelne klar positive Meldung

VIB Vermögen AG mit erfolgreicher außerordentlicher Hauptversammlung

Corporate News

Neuburg a. d. Donau, 12. Februar 2026. Die außerordentliche Hauptversammlung der VIB Vermögen AG („VIB“), die heute virtuell stattfand, hat den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei 88,55 % des stimmberechtigten Grundkapitals der VIB vertreten.

Unter Tagesordnungspunkt 1 wurde dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG zugestimmt.

Unter Tagesordnungspunkt 2 wurde die Verkleinerung des Aufsichtsrats und eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung und weitere Unterlagen werden unter https://vib-ag.de/investor-relations veröffentlicht.
_______________

Anmerkung der Redaktion:

Die im Rahmens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) angebotene Barabfindung (§ 5) und der Ausgleich (§ 4) werden nach Eintragung des BuG im Handelsregister in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de  

Maffei GmbH & Co. KGaA: Maffei Management GmbH, Vollzug des freiwilligen Erwerbsangebots (Tauschangebot) der Maffei Management GmbH: Jeweils 7 Aktien der Regio AG gegen 1 Aktie der Maffei GmbH & Co. KGaA aus dem Bestand der Maffei Management GmbH

Wie die Maffei GmbH & Co. KGaA in ihrer Directors' Dealings-Mitteilung vom 12. Februar 2026 bekanntgab, ist das im Rahmen des freiwilligen Erwerbsangebots abgegebene Tauschangebot vollzogen worden.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 11. Februar 2026

Commerzbank Aktiengesellschaft: Wachstumsziel für 2025 übertroffen: Commerzbank mit operativem Rekordergebnis

Corporate News

- Operatives Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 um 18 % auf 4,5 Mrd. Euro gesteigert

- Nettoergebnis bei 2,6 Mrd. Euro – trotz Restrukturierungsaufwendungen von 562 Mio. Euro

- Erträge um 10 % auf 12,2 Mrd. Euro erhöht – Firmenkunden-Kreditvolumen um 10 % gesteigert

- Provisionsüberschuss wie angestrebt deutlich um 7 % auf 4 Mrd. Euro gewachsen

- Zinsüberschuss trotz gesunkener Leitzinsen mit 8,2 Mrd. Euro nahezu auf hohem Niveau des Vorjahres

- Cost-Income-Ratio um 2 Prozentpunkte auf Jahresziel von 57 % verbessert

- Stabiles Risikoergebnis von minus 722 Mio. Euro – NPE-Ratio unverändert bei 1,1 %

- Nettoeigenkapitalrendite mit 8,7 % deutlich über Ziel – vor Restrukturierungsaufwendungen bei 10,0 %

- Kapitalrückgabe für 2025 um knapp 1 Mrd. Euro auf 2,7 Mrd. Euro erhöht – deutlich erhöhte Dividende von 1,10 Euro je Aktie (2024: 0,65 Euro) geplant

- Ausblick 2026: Nettoergebnis über ursprünglichem Ziel von 3,2 Mrd. Euro erwartet

Die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2025 das beste Operative Ergebnis in ihrer Geschichte erzielt: Im Vergleich zum Vorjahr stieg es um 18 % auf 4,5 Mrd. Euro. Das Nettoergebnis belief sich auf 2,6 Mrd. Euro und liegt damit über dem angestrebten Ziel von 2,5 Mrd. Euro – trotz Restrukturierungsaufwendungen für die Transformation der Bank in Höhe von insgesamt 562 Mio. Euro. Bereinigt um diese Restrukturierungsaufwendungen erhöhte sich das Nettoergebnis um rund 13 % auf einen Rekordwert von 3 Mrd. Euro. Grundlage für diese starke Performance waren vor allem die um 10 % höheren Erträge. Dazu trugen maßgeblich die starke Entwicklung des Provisionsüberschusses und das sehr gute Abschneiden der polnischen Tochtergesellschaft mBank bei. Ebenso lag der Zinsüberschuss trotz deutlich gesunkener Leitzinsen nahezu stabil auf Vorjahresniveau. Das Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland profitierte vor allem von einem Anstieg des Wertpapiergeschäfts um rund 11 %. Im Segment Firmenkunden erhöhte sich das Kreditvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 10 %. Das Risikoergebnis lag in einem wirtschaftlich weiterhin herausfordernden Umfeld mit minus 722 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Ihre Cost-Income-Ratio hat die Bank um weitere 2 Prozentpunkte auf 57 % verbessert.

„Wir haben unsere ehrgeizigen Wachstumsziele für 2025 nicht nur erreicht, sondern an vielen Stellen sogar übertroffen. Und unser Aktienkurs hat sich mehr als verdoppelt. Das zeigt: Die Commerzbank spielt heute in einer anderen Liga“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank. „Wir sind überzeugt, dass wir in den kommenden Jahren noch viel Potenzial heben können.“

Im ersten Jahr der Umsetzung der Strategie „Momentum“ wurden wichtige Weichen für die Transformation der Bank gestellt. Ihr Geschäftsmodell richtet die Bank noch stärker an ihren Kundinnen und Kunden aus, um noch mehr Wert für sie zu schaffen. Das Segment Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland legte mit seinem weiterentwickelten Betreuungsmodell im Oktober 2025 die Grundlage für weiteres Wachstum. Durch die Neuausrichtung schafft die Bank mehr Zeit für die qualifizierte Beratung ihrer Kundinnen und Kunden und stärkt zudem die Filialen.

Den Einsatz von Anwendungen, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren, hat die Bank deutlich ausgeweitet. Damit werden nicht nur erste Produktivitätssteigerungen realisiert, sondern auch das Kundenerlebnis und die Unterstützung der Mitarbeitenden verbessert. Im Kunden- und Beratungscenter führt die Commerzbank derzeit einen neuen digitalen und KI-basierten Assistenten ein, der die Effizienz und Qualität der Beratungsleistung erhöht. Dieser „Agent Assist“ entlastet Beraterinnen und Berater von administrativen Tätigkeiten. Kundengespräche werden in Echtzeit zusammengefasst, und basierend auf Wissensdatenbanken werden rasch passende Lösungen vorgeschlagen. Zudem steht mehr als 30.000 Mitarbeitenden der Commerzbank im In- und Ausland der Chatbot „cobaGPT“ zur Verfügung. Er macht den Arbeitsalltag leichter und steigert die Produktivität.

Das selbst entwickelte Tool „Fraud AI“ hilft, betrügerische Aktivitäten automatisiert zu erkennen und schneller darauf zu reagieren, wodurch Verluste für die Bank effektiv reduziert werden. Gleichzeitig trägt das Tool zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen bei. Auch im Bereich der Kundenüberprüfung zur Geldwäscheprävention („Know Your Customer“, KYC) optimiert und automatisiert die Commerzbank ihre Prozesse. Dies gewährleistet eine effiziente Anwendung neuer Vorschriften und minimiert Kosten.

Nutzerinnen und Nutzer der Commerzbank-Banking-App können seit April vergangenen Jahres ebenfalls KI-Funktionen für ihre Bankgeschäfte nutzen. Mit der virtuellen Assistentin „Ava“ hat die Commerzbank als eine der ersten Banken eine Kundenanwendung eingeführt, die generative KI und Avatar-Technologie miteinander verbindet. Ava hilft bei Serviceanliegen und Kontoverwaltung und beantwortet Fragen zu Commerzbank-Produkten.

Diese KI-Anwendungen plant die Bank im laufenden Geschäftsjahr weiter auszubauen. Zusätzlich sollen neue generative KI-Anwendungsfälle wie etwa die Erstellung von Verträgen eingeführt werden. Dabei wird auch die Pilotierung agentischer KI gemeinsam mit strategischen Partnern vorangetrieben.

Personal: Hohe Teilnahmequote bei Mitarbeiteraktienprogramm

Die Bank hat ihr Mitarbeiteraktienprogramm in der AG Deutschland und an den internationalen Standorten im vierten Quartal 2025 erfolgreich eingeführt. Rund 90 % der berechtigten Mitarbeitenden nahmen an dem Programm teil. Die Bank plant, das Programm im zweiten Quartal 2026 fortzusetzen. Ziel ist es, die Belegschaft noch stärker am Erfolg der Bank zu beteiligen.

Bei der Umsetzung ihrer personalwirtschaftlichen Ziele kommt die Commerzbank weiterhin sehr gut voran. Für den Stellenabbau setzt die Bank auf bewährte Sozialplaninstrumente, insbesondere Altersteilzeit und Vorruhestand. Ein vorgezogenes freiwilliges Altersteilzeit-Programm mit einer Zusatzprämie stieß bereits auf positive Resonanz. Auch die anderen Sozialplaninstrumente werden rege nachgefragt.

Geschäftsentwicklung: Provisionsüberschuss erreicht Wachstumsziel von 7 %

Die Commerzbank steigerte ihre Erträge im Geschäftsjahr 2025 um rund 10 % auf 12.171 Mio. Euro (2024: 11.106 Mio. Euro). Mit einem Wachstum von 7 % auf 4.029 Mio. Euro trug dazu maßgeblich der Provisionsüberschuss bei (2024: 3.762 Mio. Euro). Den Zinsüberschuss hielt die Bank trotz gesunkener Leitzinsen mit 8.226 Mio. Euro nahezu auf dem hohen Niveau des Vorjahres (2024: 8.331 Mio. Euro). Auch die deutlich gesunkene Vorsorge für Rechtsrisiken bei Fremdwährungskrediten in Polen wirkte sich sehr positiv auf die Ertragsentwicklung aus.

Die Gesamtkosten der Bank lagen im Geschäftsjahr 2025 bei 6.940 Mio. Euro (2024: 6.526 Mio. Euro). Dahinter steht ein Anstieg des Verwaltungsaufwands um rund 7 % auf 6.666 Mio. Euro (2024: 6.244 Mio. Euro). Dabei wirkten sich maßgeblich zwei Sondereffekte aus: Zum einen führte der Anstieg des Aktienkurses zu einer im Vergleich zum Vorjahr rund 90 Mio. Euro höheren Bewertung der aktienbasierten variablen Vergütung. Zum anderen trug eine vorgezogene Abschreibung auf den erworbenen Kundenstamm der Aquila Capital Investmentgesellschaft (ACI) in Höhe von 117 Mio. Euro zu den erhöhten Kosten bei. Die ACI sieht sich aktuell in einzelnen Märkten schwierigen Rahmenbedingungen gegenüber. Insbesondere Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien, die noch in einer frühen Realisierungsphase sind, stehen vor makroökonomischen Herausforderungen. Ohne diese Einmalaufwände belief sich der Kostenanstieg auf rund 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Dieser resultierte vor allem aus allgemeinen Gehaltserhöhungen, Investitionen und dem Personalaufbau im Zusammenhang mit Shoring- und Sourcing-Aktivitäten der Bank. Bei der polnischen Tochter mBank führten die anhaltenden Wachstumsinvestitionen zu einem Kostenanstieg. Aktives Kostenmanagement sowie der leichte Rückgang der Pflichtbeiträge auf 274 Mio. Euro (2024: 283 Mio. Euro) konnten den Kostenanstieg im Konzern jedoch teilweise ausgleichen. Ihre Cost-Income-Ratio verbesserte die Commerzbank wie angestrebt um 2 Prozentpunkte auf 57 % im Gesamtjahr (2024: 59 %).

Das Risikoergebnis lag trotz des weiterhin herausfordernden Marktumfeldes mit minus 722 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (2024: minus 743 Mio. Euro). Enthalten sind Anpassungen von Methoden und Modellen aufgrund makroökonomischer Risiken sowie eine turnusgemäße Neukalibrierung ausgewählter Risikoparameter. Nach Auflösung des Sekundäreffekte-Top-Level-Adjustments (TLA) im zweiten Quartal 2025 umfasst die Risikovorsorge zur Abdeckung von Unsicherheiten durch makroökonomische Entwicklungen und Novel Risks wie Klima- und Umweltrisiken weiterhin Overlays von 147 Mio. Euro. Die Non-Performing-Exposure-Quote (NPE-Quote) betrug zum Jahresende 1,1 %, was die Resilienz des Kreditbuches der Bank belegt (2024: 1,1 %).

Ihr Operatives Ergebnis steigerte die Commerzbank um 18 % auf den Rekordwert von 4.509 Mio. Euro (2024: 3.837 Mio. Euro). Das Konzernergebnis nach Steuern und Minderheiten belief sich auf 2.625 Mio. Euro (2024: 2.677 Mio. Euro). Für die Transformation der Bank fielen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 562 Mio. Euro an, die zum Großteil im zweiten Quartal gebucht wurden. Ohne diesen Sonderaufwand hätte die Commerzbank ihr Nettoergebnis um rund 13 % auf 3.010 Mio. Euro gesteigert.

Die harte Kernkapitalquote (CET-1-Quote) lag zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei 14,7 % (Q3 2025: 14,7 %; Q4 2024: 15,1 %). Der Abstand zur regulatorischen Mindestanforderung (MDA-Schwelle) von derzeit rund 10,4 % betrug damit 438 Basispunkte. Die Nettoeigenkapitalrendite (Net RoTE) der Bank belief sich im Gesamtjahr auf 8,7 % (2024: 9,2 %). Vor Restrukturierungsaufwendungen beträgt sie 10,0 %. Damit hat die Bank ihr selbstgestecktes Profitabilitätsziel übertroffen und den höchsten Net RoTE seit der Finanzkrise erzielt.

Auf Basis ihrer starken Ergebnisse wird die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2025 insgesamt rund 2,7 Mrd. Euro und damit 100 % ihres Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug von Additional-Tier-1-(AT-1-)Kupons an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurückgeben. Das ist fast 1 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Die Kapitalrückgabe setzt sich aus zwei Aktienrückkäufen sowie einer Dividendenzahlung zusammen. Neben dem im Dezember 2025 abgeschlossenen Aktienrückkauf über rund 1 Mrd. Euro hat der Vorstand einen weiteren Rückkauf über bis zu 540 Mio. Euro beschlossen. Dieser startet nach der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 und soll spätestens bis zum 26. März 2026 abgeschlossen sein. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung eine auf 1,10 Euro (2024: 0,65 Euro) erhöhte Dividende je Aktie vorzuschlagen. Für die Jahre 2022 bis 2025 wird die Bank damit in Summe rund 5,8 Mrd. Euro an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurückgeben.

„Die geplante Erhöhung der Dividende auf 1,10 Euro je Aktie und unsere umfangreichen Aktienrückkäufe zeigen, dass wir nachhaltig Wert für unsere Investorinnen und Investoren schaffen“, sagte Finanzvorstand Carsten Schmitt. „Wir wollen den Anteil der Dividende an der Kapitalrückgabe in Zukunft weiter steigern und die Commerzbank somit auch als attraktiven Dividendentitel fest am Markt etablieren.“

Entwicklung der Segmente: Kreditvolumen bei Firmenkunden deutlich erhöht

Das Firmenkundensegment erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr Erträge in Höhe von 4.865 Mio. Euro (2024: 4.973 Mio. Euro). Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um rund 5 % auf 1.421 Mio. Euro (2024: 1.355 Mio. Euro). Das Segment profitierte von einer sehr guten Entwicklung im Kredit- und Garantiegeschäft, insbesondere bei Konsortialkrediten. Das Kreditvolumen wuchs im Durchschnitt des vierten Quartals deutlich um 10 % auf 115 Mrd. Euro (Q4 2024: 104 Mrd. Euro). Der Zinsüberschuss legte um rund 8 % zu, auf 2.498 Mio. Euro (2024: 2.312 Mio. Euro). Diesem Zuwachs stand jedoch ein Rückgang im Fair-Value-Ergebnis aufgrund von Bewertungseffekten bei Derivaten gegenüber. Begünstigt durch ein niedrigeres Risikoergebnis lag das Operative Ergebnis des Firmenkundensegments mit 2.151 Mio. Euro nahezu auf dem hohen Niveau des Vorjahres (2024: 2.174 Mio. Euro).

Im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland steigerte die Bank ihre Erträge im Geschäftsjahr um rund 4 % auf 4.607 Mio. Euro (2024: 4.433 Mio. Euro). Der Anstieg kam zu großen Teilen aus dem Provisionsüberschuss, der um 7 % auf 2.101 Mio. Euro wuchs (2024: 1.963 Mio. Euro). Treiber der guten Performance war das starke Wertpapiergeschäft, dessen Erträge um rund 11 % zulegten. Von der Volatilität an den Aktienmärkten profitierte insbesondere das Brokerage-Geschäft der comdirect, deren Kundinnen und Kunden besonders viel handelten. Das Wertpapiervolumen profitierte von der positiven Marktentwicklung und erhöhte sich per Ende Dezember 2025 auf 266 Mrd. Euro (Ende 2024: 243 Mrd. Euro). Im Zahlungsverkehr trug das neue Preismodell für das Girokonto zum Ertragsanstieg bei. In einem wettbewerbsintensiven Umfeld stiegen die Einlagen von Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland dank attraktiver Sonderaktionen im Durchschnitt des vierten Quartals deutlich auf 179 Mrd. Euro (Q4 2024: 173 Mrd. Euro). Das Kreditvolumen blieb stabil bei durchschnittlich 125 Mrd. Euro (Q4 2024: 125 Mrd. Euro), wovon 96 Mrd. Euro auf Baufinanzierungen entfielen (Q4 2024: 96 Mrd. Euro). Der Zinsüberschuss im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland stieg trotz gesunkener Leitzinsen auf 2.417 Mio. Euro (2024: 2.378 Mio. Euro). Dabei wirkten sich die positive Entwicklung in der Baufinanzierung und die steigenden Beiträge aus dem Replikationsportfolio aus. Das Operative Ergebnis lag mit 1.276 Mio. Euro unter dem Vorjahr (2024: 1.355 Mio. Euro). Gründe dafür sind ein im Vergleich zum Vorjahr höheres Risikoergebnis sowie die vorgezogene Abschreibung auf den erworbenen Kundenstamm der ACI.

Die polnische Tochter mBank steigerte ihre Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich um 37 % auf 2.329 Mio. Euro (2024: 1.702 Mio. Euro). Dabei profitierte sie vor allem von der deutlich gesunkenen Vorsorge für Rechtsrisiken aus Fremdwährungskrediten, die sich im Vergleich zum Vorjahr auf 483 Mio. Euro halbierte (2024: 1.002 Mio. Euro). Ein weiterer Wachstumstreiber war der Provisionsüberschuss, der durch starke transaktionsbasierte Geschäftstätigkeiten, insbesondere im Zahlungsverkehr, sowie Sondereffekte im Zusammenhang mit Partnerschaften um 13 % auf 536 Mio. Euro zulegte (2024: 472 Mio. Euro). Der Zinsüberschuss lag aufgrund deutlich gesunkener Leitzinsen mit 2.296 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres (2024: 2.382 Mio. Euro). Dennoch blieb das Einlagen- und Kreditgeschäft dank gestiegener Volumen robust. Zusätzlich wirkten Erträge aus Zinsabsicherungsinstrumenten, die im Fair-Value-Ergebnis abgebildet werden, kompensierend. Insgesamt steuerte die polnische Tochtergesellschaft 1.050 Mio. Euro zum Operativen Ergebnis des Konzerns bei; 75 % mehr als im Vorjahr (2024: 599 Mio. Euro).

Ausblick 2026: Nettoergebnis über ursprünglichem Ziel von 3,2 Mrd. Euro erwartet

Im laufenden Geschäftsjahr erwartet die Commerzbank ein Nettoergebnis über dem ursprünglichen Ziel ihrer „Momentum“-Strategie von 3,2 Mrd. Euro. Die Grundlage des verbesserten Gewinnausblicks ist unter anderem die von rund 8,4 Mrd. Euro auf rund 8,5 Mrd. Euro erhöhte Prognose für den Zinsüberschuss. Für den Provisionsüberschuss wird abermals ein Wachstum von rund 7 % angestrebt. Die Bank wird ihr striktes Kostenmanagement auch im Jahr 2026 fortsetzen und plant angesichts der angehobenen Ertragserwartungen mit einer Cost-Income-Ratio von rund 54 %. Dies sind 2 Prozentpunkte weniger als das ursprüngliche Ziel von 56 %. Das Risikoergebnis wird bei rund 850 Mio. Euro erwartet. Die CET-1-Quote erwartet die Commerzbank nach der geplanten Kapitalrückgabe an die Aktionärinnen und Aktionäre zum Jahresende bei mehr als 14 %. Für die Nettoeigenkapitalrendite strebt sie einen Wert von mehr als 11,2 % an.

Die Kapitalrückgabe an die Aktionärinnen und Aktionäre soll weiterhin kontinuierlich steigen. Für das Geschäftsjahr 2026 strebt die Bank an, 100 % des Nettoergebnisses nach Abzug von AT-1-Kuponzahlungen an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben. Auch für die nachfolgenden Jahre 2027 und 2028 plant die Commerzbank eine entsprechende Ausschüttungsquote von 100 % – abhängig von der erfolgreichen Umsetzung der Strategie, dem makroökonomischen Umfeld sowie der Zustimmung von Europäischer Zentralbank und Finanzagentur zu entsprechenden Aktienrückkäufen.

Zudem bekräftigt die Commerzbank ihre Finanzziele für das Jahr 2028 im Rahmen der Umsetzung ihrer Strategie „Momentum“: eine Nettoeigenkapitalrendite von 15 %, eine Cost-Income-Ratio von 50 %, eine harte Kernkapitalquote von 13,5 % sowie ein Nettoergebnis in Höhe von 4,2 Mrd. Euro.

Übersicht über wesentliche Finanzkennzahlen

   in Mio. Euro 2025 2024 2025
vs. 2024
(in %)
Q4
2025
Q4
2024
Q4 2025
vs. Q4 2024
(in %)
Q3
2025
Zinsüberschuss 8.226 8.331 – 1,3 2.049 2.080 – 1,5 2.044
Provisionsüberschuss 4.029 3.762 + 7,1 1.029 976 + 5,4 985
Fair-Value-Ergebnis1 14 – 170   74 47 + 56,1 – 35
Sonstige Erträge – 98 – 817 + 88,0 – 11 – 148 + 92,6 – 55
Erträge 12.171 11.106 + 9,6 3.141 2.956 + 6,3 2.939
Erträge ohne Sondereffekte 12.283 11.160 + 10,1 3.132 2.874 + 9,0 2.940
Risikoergebnis – 722 – 743 + 2,9 – 207 – 214 + 3,1 – 215
Verwaltungsaufwendungen 6.666 6.244 + 6,8 1.809 1.693 + 6,8 1.624
Pflichtbeiträge 274 283 – 3,1 59 53 + 11,2 53
Operatives Ergebnis 4.509 3.837 + 17,5 1.067 996 + 7,2 1.047
Restrukturierungsaufwendungen 562 3 - 9     20
Ergebnis vor Steuern 3.947 3.833 + 3,0 1.059 996 + 6,3 1.027
Steuern 1.089 989 + 10,1 259 181 + 42,6 375
Minderheiten 234 168 + 39,2 63 64 – 2,7 61
Konzernergebnis2 2.625 2.677  1,9 737 750  1,7 591
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft inkl. Pflichtbeiträgen (%) 57,0 58,8   59,4 59,1   57,1
Operativer RoTE (%) 13,9 12,3   13,4 12,5   13,0
Netto-RoTE (%) 8,7 9,2   10,1 10,1   7,8
Netto-RoTE (%) vor Restrukturierungsaufwendungen 10,0 9,2          
Netto-RoE (%) 8,3 8,8   9,6 9,7   7,4
CET-1-Quote (%) 14,7 15,1   14,7 15,1   14,7
Leverage Ratio 4,3 4,8   4,3 4,8   4,3
Bilanzsumme (Mrd. Euro) 590 555   590 555   593

1 Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
2 Den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbares Konzernergebnis.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Zahlen für das Jahr 2025 sind vorläufig und untestiert.
 

Die Veranstaltungen des Tages im Überblick:

  • 09.00 Uhr MEZ: Onlinetelefonkonferenz für Analystinnen und Analysten zu den Geschäftszahlen
    („listen-only“, in englischer Sprache)
  • 10.30 Uhr MEZ: Hybride Bilanzpressekonferenz für Journalistinnen und Journalisten zu den Geschäftszahlen des Jahres 2025 (in deutscher Sprache)

Commerzbank Aktiengesellschaft: Aktienrückkauf

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2026/I / Aktienrückkauf Mitarbeiteraktien 2026/I

Frankfurt am Main, 11. Februar 2026

Nach Erhalt der regulatorischen Zustimmungen hat der Vorstand der Commerzbank AG am 10. Februar 2026 beschlossen, einen Aktienrückkauf zu einem Gesamtkaufpreis (mit Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 540 Mio. ("Aktienrückkaufprogramm 2026/I") vorzunehmen (vgl. Ad hoc-Mitteilung vom 10. Februar 2026). Zweck des Aktienrückkaufprogramms 2026/I ist die Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank AG. Die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026/I zurückgekauften Aktien der Commerzbank AG werden daher eingezogen.

Zuzüglich dazu hat der Vorstand der Commerzbank AG nach Erhalt der regulatorischen Zustimmungen ebenfalls am 10. Februar 2026 beschlossen, eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (mit Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 1 Mio. zu erwerben, um sie Mitarbeitenden im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms anzubieten („Aktienrückkauf Mitarbeiteraktien 2026/I“).

Der Rückkauf der eigenen Aktien (ISIN: DE000CBK1001) über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und ggf. zusätzlich über die multilateralen Handelssysteme Cboe, Turquoise und Aquis innerhalb der Europäischen Union beginnt am 12. Februar 2026 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis spätestens zum 26. März 2026.

Das Aktienrückkaufprogramm 2026/I und der Aktienrückkauf Mitarbeiteraktien 2026/I werden auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank AG vom 15. Mai 2025 durchgeführt. Danach ist die Commerzbank AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 14. Mai 2030 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Commerzbank AG zu erwerben. Gemäß dieser Ermächtigung können derzeit bis zu Stück 81.776.929 Aktien zurückgekauft werden. Beim Erwerb der Aktien der Commerzbank AG über die Börse und die multilateralen Handelssysteme darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Commerzbank-Aktie im Xetra-Handel bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den dem jeweiligen Erwerb vorangehenden drei Handelstagen um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026/I und des Aktienrückkaufs Mitarbeiteraktien 2026/I erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstituts, wobei das Kreditinstitut die erworbenen Aktien an die Commerzbank AG weiterverkauft. Es ist vorgesehen, dass das beauftragte Kreditinstitut seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Commerzbank AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052“) unabhängig und unbeeinflusst von der Commerzbank AG trifft. Die Commerzbank AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Die Commerzbank AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Commerzbank AG vom 15. Mai 2025 durchführen. Das mit dem Erwerb von Aktien der Commerzbank AG beauftragte Kreditinstitut wurde von der Commerzbank AG entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Commerzbank AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Commerzbank AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Commerzbank AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm 2026/I bzw. der Aktienrückkauf Mitarbeiteraktien 2026/I können, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2026/I bzw. dem Aktienrückkauf Mitarbeiteraktien 2026/I zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Commerzbank AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich "Investor Relations" (www.investor-relations.commerzbank.com) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

All for One Group SE: beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 2,3 % des Grundkapitals und schlägt Hauptversammlung eine geänderte Verwendung des Bilanzgewinns vor

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Filderstadt, 10. Februar 2026 - Der Vorstand der All for One Group SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 115.000 auf den Namen lautende Stückaktien der All for One Group SE (ISIN DE0005110001) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 3,00 je Aktie und von insgesamt bis zu EUR 4.439.000,00 zu unterbreiten. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 2,3 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.946.000,00.

Der Erwerb soll im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 38,60 je Aktie erfolgen (ohne Erwerbsnebenkosten). Aktionäre können Aktien zum Rückkauf in der Zeit vom 18. Februar 2026, 00:00 Uhr bis 4. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) einreichen. Das Rückkaufangebot kann von der Gesellschaft, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit angepasst, verlängert, ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden. Die rückgekauften Aktien können für alle gesetzlichen Verwendungsoptionen wie die Einziehung, die Verwendung zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen und auch für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verwendet werden.

Sofern im Rahmen des Rückkaufangebots mehr als 115.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, wobei Angebote mit Stückzahlen bis zu 100 Aktien bevorrechtigt angenommen werden.

Die weiteren Einzelheiten des freiwilligen Rückkaufangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, die in den kommenden Tagen, voraussichtlich am 17. Februar 2026, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.all-for-one.com/de/company/investoren/aktie/aktienruckkaufprogramme/) und im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

Vor dem Hintergrund des freiwilligen Rückkaufangebots hat der Vorstand der All for One Group SE heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats ferner beschlossen, das aktuelle Aktienrückkaufprogramm 2025, in dessen Rahmen bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien (dies entspricht bis zu ca. 2% des derzeitigen Grundkapitals) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 7 Mio. bis zum 6. Juli 2026 über die Börse zurückgekauft werden, zunächst auszusetzen.

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der All for One Group SE zudem heute beschlossen, seinen Vorschlag für den Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 in Höhe von EUR 49.278.851,90 zu ändern. Der Aufsichtsrat unterstützt diesen Vorschlag.

Die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie soll unverändert bleiben. Der darüberhinausgehende Bilanzgewinn soll nunmehr nicht vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. Vielmehr werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, einen Betrag in Höhe von EUR 20.000.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der angepasste Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt weiterhin, dass die Gesellschaft eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien zwischen dem heutigen Tag und dem Tag der Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein angepasster Vorschlag zur Gewinnverwendung zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,20 pro dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr vorsehen wird. In diesem Fall wird der Gewinnvortrag wie folgt entsprechend angepasst: Sofern sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

Mit dem Vorschlag, einen Teil des Bilanzgewinns in die Gewinnrücklagen einzustellen, soll sichergestellt werden, dass der Gesellschaft auch künftig in ausreichendem Umfang ausschüttungsfähiges und nicht gebundenes Vermögen zur Verfügung steht, um Aktien der Gesellschaft von ihren Aktionären zu erwerben. Das kann sowohl eine etwaige Fortführung des ausgesetzten Aktienrückkaufprogramms 2025, in dessen Rahmen weitere Aktien über die Börse zurückgekauft werden könnten, als auch die Durchführung weiterer künftiger Rückkaufangebote betreffen.

Dienstag, 10. Februar 2026

Gerresheimer AG: Gerresheimer verschiebt Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss 2025 und initiiert Verkauf von Centor Inc.

Corporate News

- Vom Unternehmen eingeleitete noch laufende Untersuchungen erfordern mehr Zeit für die Aufstellung und Abschlussprüfung

- Verkauf der US-Tochter Centor zur Optimierung der Kapital- und Finanzierungsstruktur noch in diesem Jahr

- Transformationsprogramm erfolgreich gestartet

- Ausblick 2026: Umsatz von 2,3 - 2,4 Mrd. Euro und moderat positiver Free Cashflow erwartet


Düsseldorf, 10. Februar 2026. Gerresheimer, innovativer System- und Lösungsanbieter und globaler Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche, verschiebt die Veröffentlichung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2025. Ein neuer Veröffentlichungstermin wird in Absprache mit dem Abschlussprüfer festgelegt werden. Gerresheimer hat aufgrund interner Hinweise in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer weitere Untersuchungen durch eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Erfassung von Umsatzerlösen und Bilanzierung in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 beauftragt. Damit will das Unternehmen sicherstellen, dass die Vorjahreszahlen, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Untersuchung einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit dem laufenden BaFin-Verfahren, umfassend korrigiert werden und der Jahres- und der Konzernabschluss 2025 den qualitativen Ansprüchen vollumfänglich gerecht werden. Da die Untersuchungen derzeit noch andauern, besteht ein höherer zeitlicher Bedarf für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2025 einschließlich der Korrektur der Vorjahreszahlen. Um die Kapital- und Finanzierungsstruktur zu optimieren, hat Gerresheimer den Verkauf der US-Tochter Centor Inc. initiiert. Centor ist ein führender Anbieter von Verpackungssystemen für die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente in den USA. Für den Verkauf wurde die Investmentbank Morgan Stanley & Co. International plc mandatiert. Parallel dazu treibt Gerresheimer die Umsetzung des umfassenden Transformationsprogramms gto voran, um das Unternehmen zurück auf einen profitablen Wachstumskurs zu führen. Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet Gerresheimer einen Umsatz von rund 2,3 bis 2,4 Mrd. Euro Umsatz, eine Adjusted EBITDA-Marge von rund 18 bis 19 % und einen moderat positiven Free Cashflow.

„Als neu formiertes Vorstandsteam wollen wir sicherstellen, dass der Jahres- und der Konzernabschluss 2025 unseren Ansprüchen an Qualität, Konformität und Transparenz vollumfänglich entspricht“, so Wolf Lehmann, CFO der Gerresheimer AG. „Aufgrund der noch laufenden Untersuchungen dauert der Prozess länger als erwartet. Wir arbeiten die bislang identifizierten Sachverhalte aus den Untersuchungen strukturiert und in enger Abstimmung mit dem Abschlussprüfer auf.“

„Der Fokus auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und die konsequente Umsetzung unseres Transformationsprogramms werden Gerresheimer zurück in die Erfolgsspur bringen“, so Uwe Röhrhoff, CEO der Gerresheimer AG. „Die Optimierung unserer Kapital- und Finanzierungsstruktur durch den geplanten Verkauf von Centor verschafft uns die Möglichkeit, erforderliche Maßnahmen umzusetzen und damit das vorhandene Potenzial unseres Unternehmens zu heben.“ 

Untersuchungen dauern an

Gerresheimer hat aufgrund interner Hinweise in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer weitere Untersuchungen durch eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Umsatzerfassung und Bilanzierung in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 beauftragt.

Nach bisherigen Erkenntnissen der vom Unternehmen eingeleiteten neuen Untersuchungen haben einzelne Mitarbeitende gegen interne Richtlinien und IFRS-Regelungen verstoßen. Die daraus resultierenden Korrekturen im Konzernabschluss betreffen im Wesentlichen die Erfassung von Umsatzerlösen und die Bilanzierung und Bewertung von Vorräten. Gerresheimer prüft weiter Ursachen und Verantwortlichkeiten und hat bereits erste personelle und organisatorische Konsequenzen gezogen.

Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse der laufenden Untersuchungen und der Abschlussprüfungsarbeiten inklusive der bereits angekündigten Korrekturen von Umsätzen aus Bill-and-Hold ergibt sich damit für das Geschäftsjahr 2024 aktuell ein Korrekturbedarf von insgesamt voraussichtlich rund -35 Mio. Euro bei den Umsatzerlösen und voraussichtlich rund -24 Mio. Euro beim Adjusted EBITDA. Die im Rahmen der noch laufenden Untersuchungen identifizierten fehlerhaften Buchungen aus dem Geschäftsjahr 2025 werden korrigiert. 

Auswirkungen auf die Prognose 2025 und erwartete Wertminderungen

Nach dem derzeitigen Stand der Abschlussarbeiten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der laufenden Untersuchungen wird der Umsatzrückgang 2025 voraussichtlich am oberen Ende der Prognosespanne von -4 bis -2 % oder geringfügig besser ausfallen. Die Adjusted EBITDA-Marge wird im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich zwischen 16,5 und 17,5 % liegen (zuvor 18,5 bis 19,0 %). Das Adjusted EPS wird voraussichtlich im hohen zweistelligen Prozentbereich zurückgehen und kann auch negativ werden (zuvor: Rückgang im mittleren zweistelligen Prozentbereich). 

Nach den bislang vorliegenden Ergebnissen der Impairment-Tests erwartet Gerresheimer im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Wertminderungen von Technologie- und Entwicklungsprojekten der Sensile Medical AG sowie unter anderem um Wertminderungen der Vermögenswerte der Gerresheimer Moulded Glass Chicago Inc., Chicago, USA. Das Moulded-Glass-Werk in Chicago Heights wird als eine der Maßnahmen der Transformationsinitiative zum Ende des Geschäftsjahres 2026 geschlossen. 

Verkauf von Centor zur Optimierung der Kapital- und Finanzierungsstruktur

Aufgrund des starken Interesses von potenziellen Käufern hat Gerresheimer den Verkauf der 100-%-Tochter Centor Inc., USA, initiiert und plant diesen noch in diesem Jahr abzuschließen. Centor ist ein führender Anbieter von Verpackungssystemen für die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente in den USA. Mit dem Verkauf, für den bereits die Investmentbank Morgan Stanley & Co. International plc mandatiert ist, will das Unternehmen seine Kapital- und Finanzierungsstruktur optimieren. Auch die Separierung des Moulded-Glass-Geschäfts wird weiter vorangetrieben, der beabsichtigte anschließende Verkaufsprozess wird jedoch nicht im Geschäftsjahr 2026, sondern zu einem späteren Zeitpunkt initiiert werden.

Transformationsprogramm gto erfolgreich gestartet

Um das Unternehmen auf einen profitablen Wachstumskurs zu führen, setzt Gerresheimer derzeit ein umfassendes Transformationsprogramm zur Kostensenkung, Performance-Steigerung und Verbesserung des Free Cashflow um. Das Programm beinhaltet unter anderem eine selektivere Investitionsplanung, ein verbessertes Working-Capital-Management, Maßnahmen zur Steigerung der operativen und vertrieblichen Performance und die Optimierung des Einkaufs sowie des globalen Produktionsnetzwerkes. So wird Gerresheimer beispielsweise das Type-1-Moulded-Glass-Werk in Chicago Heights, USA, bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 schließen und das Geschäft auf die drei weiteren Type-1-Moulded-Glass-Werke in Italien und Indien verlagern. 

Ausblick 2026: Positiver Free Cashflow

Gerresheimer sieht für den Pharma- und Kosmetikmarkt im Geschäftsjahr 2026 ein stabiles bis leicht wachsendes Marktumfeld. Das Unternehmen erwartet trotz eines voraussichtlich schwächeren ersten Halbjahres, vor M&A-Aktivitäten Umsatzerlöse von rund 2,3 bis 2,4 Mrd. Euro, eine Adjusted EBITDA-Marge von rund 18 bis 19 % sowie einen moderat positiven Free Cashflow.

Über Gerresheimer 

Gerresheimer ist als innovativer System- und Lösungsanbieter der globale Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche. Die Gruppe bietet ein umfassendes Portfolio an Drug-Containment-Lösungen inklusive Verschlüsse und Zubehör, sowie Drug-Delivery-Systemen, Medizinprodukten und Lösungen für die Gesundheitsbranche an. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem digitale Lösungen für die Therapiebegleitung, On-Body Devices, Spritzen, Pens, Autoinjektoren und Inhalatoren sowie Injektionsfläschchen, Karpulen, Ampullen, Tablettenbehälter, Infusions-, Tropf- und Sirupflaschen. Gerresheimer sorgt dafür, dass Medikamente sicher zum Patienten gelangen und zuverlässig verabreicht werden können. Gerresheimer unterstützt seine Kunden mit umfassenden Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette und der Adressierung der wachsenden Nachfrage nach mehr Nachhaltigkeit. Mit über 40 Produktionsstandorten in 16 Ländern in Europa, Amerika und Asien ist Gerresheimer weltweit präsent und produziert vor Ort für die regionalen Märkte. Die Gruppe erwirtschaftete zusammen mit Bormioli Pharma 2024 einen Umsatz von rund 2,4 Mrd. Euro und beschäftigt aktuell rund 13.600 Mitarbeitende. Die Gerresheimer AG notiert im SDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A0LD6E6).
www.gerresheimer.com

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG: Verhandlungstermin nunmehr am 5. Juni 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG hat das LG Hamburg nach zwei Verschiebungen einen Verhandlungstermin auf den 5. Juni 2026, 10:00 bis 15:00 Uhr, angesetzt. In dem Termin sollen die sachverständigen Prüfer zu ihrem Prüfungsbericht vom 10. Januar 2023 angehört werden. Hintergrund der nunmehrigen Ansetzung eines Termins ist der Umstand, dass sich die Antragsgegnerin seit letztem Jahr offenbar im Stadium der Abwicklung befindet. 

LG Hamburg, Az. 415 HKO 42/23
Götz, K. u.a. ./. Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV i.L.
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 20354 Hamburg

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE: Rechtsanwalt Jahn neuer gemeinsamer Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft und der Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft hat das LG Berlin II den zunächst zum gemeinsamen Vertreter bestellten Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann mit Beschluss vom 3. Februar 2026 wieder entpflichtet und Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Jahn, 14558 Nuthetal, zum neuen gemeinsamen Vertreter bestellt.

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hatte sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST). Da ein Spruchverfahren eingeleitet worden ist, können die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen. 

LG Berlin II, Az. 102 O 58/25 SpruchG
Susvent GmbH u.a. ./. Vonovia SE
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Wolfgang Jahn, 14558 Nuthetal
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Vonovia SE:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 40545 Düsseldorf