Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots nach § 10 Abs. 1, 3 WpÜG i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)
1.
BieterinBayerische Gewerbebau AG
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100971
2.
ZielgesellschaftLudwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100213
- Aktien der Zielgesellschaft
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag: ISIN: DE0005199905, WKN: 519990
- Angaben zum Kontrollerwerb
Die Bieterin hat am 17. Juni 2026 durch den Erwerb von insgesamt
1.916.231 weiteren Aktien der
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft mit
Sitz in München („Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von rund EUR 2,56 je Aktie (entsprechend
rund 51,86% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft)
die Kontrolle gemäß § 35 Abs.1 i.V.m. § 29 Abs.2 WpÜG über die
Zielgesellschaft erlangt.
Zum 17. Juni 2026 hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 2.001.435
Aktien von insgesamt 3.695.000 Aktien der Zielgesellschaft. Dies
entspricht 54,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der
Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin Stimmrechte aus
weiteren 886.800 unmittelbar von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH mit
Sitz in Grasbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 217814, gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft gemäß
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin Stimmrechte in
Höhe von 24,00% an der Zielgesellschaft. Die Bieterin verfügt somit
über insgesamt 2.888.235 Stimmrechte aus unmittelbar gehaltenen Aktien
der Zielgesellschaft und zugerechneten Stimmrechten, was einem
Stimmrechtsanteil von insgesamt 78,17% entspricht.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin
keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der
Zielgesellschaft.
- Weitere Kontrollerwerber
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der
Zielgesellschaft durch die Bieterin haben auch folgende Personen
mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG
über die Zielgesellschaft erlangt:
a) Doblinger Beteiligung GmbH mit dem Sitz in München,
Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 2202
Die Doblinger Beteiligung GmbH hält unmittelbar 73.900 Aktien der
Zielgesellschaft, was 2,00 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der
Zielgesellschaft entspricht. Darüber hinaus werden ihr die Stimmrechte
aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der
Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH
unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin insgesamt
Stimmrechte aus 2.888.235 Aktien (entsprechend rund 78,17 % der
Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt
verfügt die Doblinger Beteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte,
was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der
Zielgesellschaft entspricht.
b) DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG mit
dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 70325
Die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG hält
unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die
Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar
gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin
unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von
der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800
Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG
zugerechnet (entsprechend rund 80,17 % der Stimmrechte und des
Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB
Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG damit über 2.962.135
Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der
Zielgesellschaft entspricht.
c) DIB Industriebeteiligung GmbH mit dem Sitz in München,
Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 101156
Die DIB Industriebeteiligung GmbH hält unmittelbar keine Aktien der
Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der
Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der
Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435
Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks
GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach §
30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund
80,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft).
Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH damit über 2.962.135
Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der
Zielgesellschaft entspricht.
d) Herr Alfons Doblinger, München, geb. 12.02.1944, geschäftsansässig Lilienthalallee 25, 80939 München
Herr Alfons Doblinger hält unmittelbar keine Aktien der
Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den von der
Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der
Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435
Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks
GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach §
30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund
80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft).
Insgesamt verfügt Herr Alfons Doblinger damit über 2.962.135
Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der
Zielgesellschaft entspricht.
Diese Veröffentlichung gemäß §35 Abs.1 i.V.m. § 10 Abs. 3
WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend unter den Zifferna)
bis d) genannten Personen (die „Weiteren Kontrollerwerber“).
- Abgabe eines öffentlichen Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen
Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb
sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin hat
sich dazu entschlossen, das Pflichtangebot zugleich als öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG an die
Aktionäre der Zielgesellschaft zu unterbreiten, um den Widerruf der
Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im
Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse
München zu ermöglichen.
Die Bieterin hat hierzu am 17. Juni 2026 mit der Zielgesellschaft
eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die
Zielgesellschaft vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten
Angebotsunterlage u.a. verpflichtet hat, die Anträge auf Delisting nach §
39 Abs. 2 BörsG unverzüglich nach Beginn der Annahmefrist und in jedem
Fall nicht später als zehn (10) Bankarbeitstage vor Ablauf der
Annahmefrist gegenüber der Geschäftsführung der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie der Geschäftsführung der Börse München zu stellen
und alle weiteren Erklärungen abzugeben sowie Maßnahmen vorzunehmen, die
für die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der
Börse München notwendig sind. Die Bieterin wird kein gesondertes
Delisting-Erwerbsangebot abgeben. Vielmehr wird das Pflichtangebot mit
dem Delisting-Erwerbsangebot verbunden.
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der
Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei
sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und zugleich für
das Delisting-Erwerbsangebot wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2
Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die BaFin im
Internet unter der Adresse www.ludwigbeck-angebot.de veröffentlicht.
Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die
aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren
Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
- Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Grasbrunn, den 17. Juni 2026
Bayerische Gewerbebau AG
Vorstand