Mitte März hatte die UniCredit angekündigt, sie wolle je Commerzbank-Aktie 0,485 neue Unicredit-Aktien bieten. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung umgerechnet einem Preis von 30,80 Euro pro Commerzbank-Aktie oder einem Aufschlag von vier Prozent zum Schlusskurs vom 13. März. Allerdings notierten Commerzbank-Aktien zuletzt deutlich höher, um die 35 Euro. UniCredit-Chef Andrea Orcel hat sich offen gehalten, die Offerte nachzubessern.
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Montag, 4. Mai 2026
Geplante Übernahme der Commerzbank: Hauptversammlung der UniCredit stimmt Kapitalerhöhung zu
Mitte März hatte die UniCredit angekündigt, sie wolle je Commerzbank-Aktie 0,485 neue Unicredit-Aktien bieten. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung umgerechnet einem Preis von 30,80 Euro pro Commerzbank-Aktie oder einem Aufschlag von vier Prozent zum Schlusskurs vom 13. März. Allerdings notierten Commerzbank-Aktien zuletzt deutlich höher, um die 35 Euro. UniCredit-Chef Andrea Orcel hat sich offen gehalten, die Offerte nachzubessern.
Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft zum Squeeze-out am 11. Juni 2026
Die Beschlussvorlage hierzu lautet:
"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183205 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 21,16 € für je eine auf den Namen lautende A-Aktie und in Höhe von 40,31 € für je eine auf den Namen lautende S-Aktie auf die Hauptaktionärin übertragen."
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich:
- Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
- die Jahresabschlüsse der Gesellschaft, die Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte des Konzerns für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025,
- der Übertragungsbericht der PoH mit seinen Anlagen (einschließlich des Bewertungsgutachtens der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH sowie der Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG) und
- der Prüfungsbericht der gerichtlich bestellten ADKL über die sachverständige Prüfung der Angemessenheit der festgesetzten Barabfindung.
Semperit AG Holding: Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum B&C-Übernahmeangebot veröffentlicht
Wien, 4. Mai 2026 – In seiner heute veröffentlichten Äußerung geht der Vorstand der Semperit AG Holding auf die aus seiner Sicht wesentlichen Argumente ein, die bei der Beurteilung des freiwilligen Übernahmeangebots der B&C Holding Österreich GmbH für oder gegen eine Annahme des Angebots sprechen. Ziel ist es, den Aktionär:innen einen Orientierungsrahmen für ihre individuelle Entscheidungsfindung zu bieten. Von einer abschließenden Empfehlung zur Annahme oder Nichtannahme des Angebots sieht der Vorstand ab. Der Aufsichtsrat schließt sich dieser Äußerung an.
Zu den Aspekten für eine Annahmeentscheidung zählen unter anderem, dass mit dem Angebotspreis von EUR 15,00 je Aktie eine Prämie von 25,2% auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026 (vor Ankündigung des Angebots) realisiert werden kann. Zudem liegt der Angebotspreis über den historischen Durchschnittskursen und ermöglicht eine Veräußerung der Aktien unabhängig von der aktuellen Marktliquidität.
Gegen die Annahme des Angebots spricht unter anderem, dass der Angebotspreis unter dem Buchwert je Aktie von EUR 20,20 je Aktie sowie unter den aktuellen Analystenschätzungen von bis zu EUR 22,00 je Aktie liegt und damit nicht das volle mittel- bis langfristige Wertsteigerungspotenzial widerspiegelt. Zudem verzichten Aktionär:innen bei Annahme des Angebots auf mögliche zukünftige Ertragschancen.
Die Beurteilung, ob das Angebot für eine Aktionär:in vorteilhaft ist, hängt zudem von der individuellen Situation ab, insbesondere vom jeweiligen Anschaffungspreis, Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf sowie von steuerlichen Erwägungen. Darüber hinaus sind die künftige Entwicklung der Gesellschaft, die Entwicklung des allgemeinen Kapitalmarktumfelds sowie sonstige externe Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat empfehlen Aktionär:innen daher, vor einer Entscheidung auch ihre individuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen.
Weitere Details zum Übernahmeangebot der B&C Österreich GmbH wie auch die vollständigen Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie unter https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/uebernahmeangebot/
Freitag, 1. Mai 2026
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG, Hauptversammlung am 30. Juni 2026
- Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
- Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
Donnerstag, 30. April 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VTG Aktiengesellschaft: Verhandlung über die Beschwerden vor dem OLG am 27. Mai 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 die Barabfindung deutlich von EUR 88,11 auf EUR 102,37 angehoben (+ 16,18 %).
Gegen diese
erstinstanzliche Entscheidung wurden sowohl von der Antragsgegnerin wie auch von Antragstellerseite Beschwerden
einlegen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) hat Termin zur Verhandlung auf Mittwoch, den 27. Mai 2026, 11:00 Uhr, bestimmt.
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
electrovac AG mit erfolgreichem Börsengang
- Handelsstart im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
- Erster Kurs EUR 7,50 (Ausgabepreis: EUR 7,80)
- Aktuelle Marktkapitalisierung von rund EUR 120 Mio.
- Kapitalmarktzugang als Basis für Wachstumsstrategie
Salzweg, 30. April 2026 – Die electrovac AG (“electrovac” oder die “electrovac Gruppe”, ISIN DE000A420ZL4), ein Spezialist für hermetische Glas-Metall-Gehäuse zum Schutz sicherheits- und systemkritischer Elektronik, notiert seit heute im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Die electrovac-Aktie startete mit einem ersten Kurs von EUR 7,50 in den Handel. Die aktuelle Marktkapitalisierung entspricht damit rund EUR 120 Mio.
Dieter Thumfart, CEO von electrovac: „Nach intensiven Monaten freuen wir uns, dass die electrovac-Aktie seit heute in Frankfurt an der Börse gehandelt wird. Mit dem erfolgreichen IPO haben wir einen neuen Meilenstein in der über 75-jährigen Firmengeschichte gesetzt und die strategischen sowie finanziellen Voraussetzungen für die Fortschreibung unseres Wachstumskurses geschaffen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung hat bereits begonnen und der Zugang zum Kapitalmarkt bietet optimale Voraussetzungen, um unsere Marktanteile und technologische Spitzenposition bei Glas-Metall-Gehäusen für die Bereiche Personal Safety und Aerospace & Defense weiter auszubauen.“Im Rahmen des Börsengangs wurden insgesamt 4.416.000 Aktien platziert. Das Angebot umfasste 3.840.000 neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung sowie 576.000 bestehende Aktien im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe). Unter der Annahme einer vollständigen Ausübung dieser Option beläuft sich das Gesamtplatzierungsvolumen auf ca. EUR 34,4 Mio. Mit dem Bruttoemissionserlös von rund EUR 30 Mio. wird electrovac insbesondere die Fertigungskapazitäten in Asien ausbauen und mit einem lokalen Standort den Zugang zum US-Defense-Markt schaffen. Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option rund 28 % betragen und verteilt sich breit auf europäische institutionelle Investoren und Privatanleger.
Im Zusammenhang mit dem Angebot fungierten die BankM AG und die B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft („Metzler Bank“) gemeinsam als Joint Global Coordinator and Joint Bookrunner.
Mittwoch, 29. April 2026
VARTA: Gutachten sieht Verfassungswidrigkeit des StaRUG
IVA Newsletter Nr. 04 / April 2026
Addiko Bank: RBI & NLB kündigen freiwillige Übernahmeangebote an
Die Raiffeisen Bank International (RBI) hat den Aktionären von Addiko einen Barpreis von EUR 23,05 je Addiko-Aktie (cum Dividende 2025) offeriert. Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der letzten sechs Monate, zuzüglich eines Zuschlags. Das Angebot soll aufschiebenden Bedingungen unterliegen, unter anderem einer Mindestannahmeschwelle von mehr als 75%. Die RBI beabsichtigt darüber hinaus, mit der Alta Group d.o.o. (Serbien), einer Aktionärin der Addiko, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (der „Carve-Out“) diverser Tochterbanken durch die Addiko Bank AG vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des Angebots vorsieht. Der Verkaufspreis des Carve-Outs wird zumindest dem Verkehrswert der zu veräußernden Tochtergesellschaften entsprechen.
Kurz
danach wurde von der slowenischen Bank Nova Ljubljanska banka (NLB)
ebenfalls ein Übernahmeangebot angekündigt. Der Angebotspreis soll hier
EUR 29 je Addiko-Aktie betragen. Die Bank war mit einem deutlich
niedrigeren Angebot 2024 an der selbstgesetzten Mindestannahmeschwelle
von 75% gescheitert. Weitere Konditionen für das aktuelle Angebot sind
noch nicht bekannt. Insbesondere ist fraglich, ob wiederholt an der
Schwelle festgehalten wird.
Der IVA empfiehlt daher zunächst die konkreten Angebotsunterlagen, Stellungnahmen des Managements und gesetzlichen Fristen abzuwarten.
IVA Newsletter Nr. 04 / April 2026
IVA: Relaunch der Plattform www.hauptversammlung.at
Mit Ende März hat der Interessenverband für Anleger IVA mit weiteren Kooperationspartnern, die Neuaufstellung der Hauptversammlungsplattform www.hauptversammlung.at übernommen. Die Website ist Österreichs zentraler Informationspunkt für aktive Hauptversammlungsbesucher. Neben den wichtigsten gesetzlichen Informationen über die Hauptversammlung, erleichtert die Plattform auch die Teilnahme. Weitere Ergänzungen sind in Planung. Der IVA dankt an dieser Stelle allen, die an der Entwicklung mitgeholfen haben und deren Nutzung unterstützen.
IVA Newsletter Nr. 04 / April 2026
UniCredit S.p.A.: Bafin untersagt unzulässige Werbung
Die Bafin hat gegenüber der UniCredit S.p.A. angeordnet, unsachliche Werbung im Zusammenhang mit dem Übernahmeverfahren der Commerzbank AG zu unterlassen.
Die UniCredit S.p.A. hatte als Bieterin im Übernahmeverfahren Werbeanzeigen in reißerischer und unsachlicher Aufmachung in den sozialen Medien veröffentlicht. Diese enthielten Mutmaßungen zur wirtschaftlichen Lage der Commerzbank AG. Die Anzeigen waren innerhalb der gesamten Europäischen Union abrufbar. Inzwischen sind sie jedoch nicht mehr aktiv. Mit dieser Anordnung macht die Bafin von ihren Befugnissen aus § 28 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Gebrauch. Sie begegnet damit Missständen im laufenden Übernahmeverfahren und schafft darüber hinaus Klarheit über die Grenzen von zulässiger Werbung im Zusammenhang mit Übernahmeangeboten.
Zum Hintergrund:
Die Bafin beaufsichtigt Übernahmeprozesse und öffentliche Angebote nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Dabei wirkt sie Missständen entgegen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Sie kann Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.
Gemäß § 28 WpÜG ist die Bafin dazu ermächtigt, bestimmte Arten von Werbung im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren zu untersagen, sofern dadurch Missstände entstehen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine korrekte und sachliche Information der Marktteilnehmer nicht mehr sichergestellt scheint. Unsachliche Äußerungen, die Verbreitung irreführender Analysen und Prognosen sowie Werbung, die mehr auf die Suggestivkraft der Aussagen als auf deren wirtschaftlichen Kern abstellt, sind in Übernahmeverfahren nicht erlaubt. Die Anordnung der Bafin kann sich auf die Beseitigung bereits eingetretener Missstände sowie auf die Verhinderung künftiger Missstände durch Werbemaßnahmen beziehen.
Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Anlegerinnen und Anleger nicht durch unklare oder irreführende Werbung getäuscht werden. Alle Marktteilnehmende müssen gleichen und fairen Zugang zu korrekten Informationen haben.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Anordnung droht dem Unternehmen ein Bußgeld.
Die Maßnahme der Bafin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Deren Veröffentlichung erfolgt nach den Regeln des § 44 WpÜG.
Quelle: Bafin
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)
- DATAGROUP SE: Investorenvereinbarung mit KKR, erfolgreiches öffentliches Erwerbsangebot von KKR
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG)
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HanseYachts AG: Delisting
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz
- MeVis Medical Solutions AG: BuG
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG
- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting
- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz
- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Dienstag, 28. April 2026
HEUKING: Downlisting vom Regulierten Markt in das KMU-Wachstumssegment Scale ohne Delisting-Erwerbsangebot
Ein Fachbeitrag von Dr. Anne de Boer, LL.M. (RSA)
Börsen-Zeitung: Wird das Delisting künftig schwieriger?
https://www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/wird-das-delisting-kuenftig-schwieriger
Allerthal-Werke AG: Wirtschaftliches Eigenkapital je Allerthal-Aktie zum 31. März 2026
Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie (anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital zzgl. Kursreserven im Wertpapierbestand des Anlage- und Umlaufvermögens) beträgt zum 31. März 2026 (ungeprüft) 27,63 Euro (27,64 Euro am 31. Dezember 2025). Dies entspricht nahezu dem gleichen Wert gegenüber dem Jahresultimo.
Die größten Wertpapierpositionen im Anlagevermögen waren zum Stichtag nach Kurswert – ohne Berücksichtigung der Beteiligung von 89,7% an der Tochtergesellschaft Esterer AG – Aktien von Centrotherm AG, Covestro AG, Centiel AG (vormals: HT5 AG), Smartbroker Holding AG sowie Wacker Neuson SE.
Das gesamte Andienungsvolumen verblieb per Saldo zum 31. März 2026 unverändert bei 28,1 Mio. Euro (28,1 Mio. Euro am 31. Dezember 2025).
Köln, 28.04.2026
Allerthal-Werke AG
Der Vorstand
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Verhandlungstermin auf den 9. September 2026 verschoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem seit drei Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE) hat das LG Meiningen den zuletzt auf den 3. Juni 2026 bestimmten Verhandlungstermin wegn Verhinderung des Sachverständigen WP/StB Dipl.-Kfm. Wolfram Wagner auf Mittwoch, den 9. September 2026, 10:00 Uhr, verlegt. Der Sachverständige soll seine ergänzende sachverständige Stellungnahme bis zum 10. Juli 2026 vorlegen.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss der VIB Vermögen AG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Februar 2026 zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 1 „Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG“ erhoben hat. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. April 2026
Branicks Group AG verschiebt Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 angesichts anhaltender Verhandlungen über die Refinanzierung der 2026 fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten
Frankfurt am Main, 28. April 2026. Vor dem Hintergrund noch anhaltender Verhandlungen über vorliegende Term Sheets hinsichtlich der Refinanzierung ihrer im Jahr 2026 fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten mit den Schuldscheindarlehensgebern und Anleihegläubigern der Branicks Group AG, ISIN: DE000A1X3XX4 („Branicks“), hat der Vorstand der Branicks heute auf Grundlage der Gespräche mit dem Abschlussprüfer beschlossen, die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 bis zum erwarteten Abschluss der Verhandlungen mit den Finanzgebern zu verschieben. Die Gesellschaft erwartet, den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 bis zum 30. Juni 2026 zu veröffentlichen.
Montag, 27. April 2026
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der LS INVEST AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. April 2026
electrovac AG setzt endgültigen Angebotspreis für den Börsengang auf EUR 7,80 je Aktie fest
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Salzweg (Deutschland), 27. April 2026 – Die electrovac AG („Gesellschaft“), ein Spezialist für hermetische Glas-Metall-Gehäuse zum Schutz sicherheits- und systemkritischer Elektronik, hat den endgültigen Angebotspreis für den Börsengang auf EUR 7,80 je Aktie festgelegt.
Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots 4.416.000 Aktien der Gesellschaft platziert, bestehend aus 3.840.000 neuen Aktien aus einer Barkapitalerhöhung (die „Neuen Aktien“), sowie 576.000 bestehende Aktien aus dem Bestand der Electrovac Holding AG im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (die „Mehrzuteilungsaktien“, und zusammen mit den Neuen Aktien die „Angebotsaktien“).Das Gesamtplatzierungsvolumen beläuft sich auf EUR 34,4 Mio. unter
der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option. Die
geplante Kapitalerhöhung wurde vollumfänglich platziert und der
Gesellschaft fließt damit ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rund EUR
30,0 Mio. für den Ausbau der internationalen Produktionskapazitäten zu.
Auf Basis des endgültigen Angebotspreises wird sich die
Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf ca. EUR 125 Mio. belaufen.
Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option rund 28 % betragen. Der Handel der Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 30. April 2026 unter dem Handelssymbol „EVAC“ und der ISIN DE000A420ZL4 aufgenommen. Die Lieferung der Angebotsaktien gegen Zahlung des Angebotspreises wird voraussichtlich am 30. April 2026 erfolgen.
BankM AG und B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft fungierten als Joint Global Coordinators im Zusammenhang mit dem Angebot.
Die Gesamtzuteilung für Privatanleger, die Zeichnungsaufträge über DirectPlace® oder das Zeichnungstool auf der Webseite der Gesellschaft platziert haben, beträgt ca. 400.000 Angebotsaktien. Zeichnungsaufträge von Privatanlegern wurden vollumfänglich zugeteilt, wobei Aufträge unter 100 Aktien bei DirectPlace® und unter 250 Aktien beim Zeichnungstool nicht bedient wurden. Die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission veröffentlichten „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ wurden beachtet.
Der Vorstand
Salzweg, den 27. April 2026
Freitag, 24. April 2026
Brockhaus Technologies AG: Vorbereitung von Maßnahmen zur Rückführung von Erlösen aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre; Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2026
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt am Main, 24. April 2026
Der Vorstand der Brockhaus Technologies AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42,
„Brockhaus Technologies“ oder „Gesellschaft“) erwartet weiterhin den
Vollzug des Verkaufs der Bikeleasing-Gruppe im ersten Halbjahr 2026. Der
Vorstand prüft in diesem Zusammenhang in enger Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat eine Kombination verschiedener Maßnahmen, um nach dem
Vollzug und bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen
einen überwiegenden Teil des erwarteten Nettoerlöses aus diesem Verkauf
möglichst zeitnah an die Aktionäre zurückzuführen.
Dies umfasst etwaige Maßnahmen, die eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung erfordern. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ursprünglich für den
11. Juni 2026 vorgesehene ordentliche Hauptversammlung auf den 19.
August 2026 zu verschieben.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG, Hauptversammlung am 30. Juni 2026
- Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
- Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
Donnerstag, 23. April 2026
UniCredit hält nunmehr 32,64 % an der Commerzbank
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach der heute veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält die UniCredit S.p.A. nach zuletzt gemeldeten 29,34 % nunmehr seit dem 17. April 2026 32,64 % der Stimmrechte an der Commerzbank AG, davon 26,77 % direkt über Aktien und 5,87 % über Instrumente (total return swaps).
Die UniCredit hatte angekündigt, die Commerzbank übernehmen zu wollen. Die Commerzbank sprach dagegen von einem "feindlichen Vorgehen" der UniCredit und bekräftigte den Mehrwert der eigenständigen Momentum-Strategie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/04/commerzbank-aktiengesellschaft_20.html
Der Verwaltungsrat der Unicredit hatte kürzlich beschlossen, am 4. Mai 2026 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Auf dieser sollen die Aktionäre ihre Zustimmung für die nötige Kapitalerhöhung geben, was der nächste Schritt zur Übernahme der Commerzbank wäre. Geplant ist die Ausgabe von maximal 470 Millionen Stammaktien, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/04/geplante-commerzbank-ubernahme.html
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der GxP German Properties AG: Verhandlung am 14. Juli 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2022 durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren GxP German Properties AG, Berlin, hat das LG Berlin II nunmehr einen Termin zur Anhörung und Erörterung der Sache auf den 14. Juli 2026, 10 Uhr, anberaumt. Bei dem Termin will das Gericht die Verschmelzungs- und Barabfindungsprüferin IVC anhören, um Klarheit über die Erforderlichkeit und gegebenenfalls den Umfang einer weiteren, ergänzenden Begutachtung zu gewinnen.
Ohne bereits eine endgültige Positionierung vorzunehmen, schlägt die Kammer den Beteiligten in Vorbereitung der Anhörung vor, eine vergleichsweise Erhöhung der Abfindung auf 6,50 EUR je Stückaktie in Betracht zu ziehen.
LG Berlin II, Az. 102 O 111/22 SpruchG
Langhorst u.a. ./. Paccard eight GmbH (früher: Paccard eight AG)
42 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, NEUWERK Rechtsanwälte,
20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance,
40215 Düsseldorf
Gateway Real Estate AG verschiebt Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2025
Berlin, 23. April 2026. Die Gateway Real Estate AG („Gesellschaft“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) hat heute nach interner Prüfung und in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer beschlossen, die Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2025 zu verschieben. Die Gesellschaft erwartet, den geprüften Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 im Juni 2026 veröffentlichen zu können.
An den am 31. März 2026 veröffentlichten vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 hält die Gesellschaft fest.
Zurückweisung des Widerspruchs gegen den Widerruf der Zulassung der Aktien der ZhongDe Waste Technology AG zum regulierten Markt (General Standard)
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt am Main, 22. April 2026 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat die ZhongDe Waste Technology AG („Gesellschaft“) darüber informiert, dass sie den Widerspruch gegen die Entscheidung über das Delisting der Aktien der Gesellschaft zurückgewiesen hat und den von der Gesellschaft vorgelegten verbindlichen Zeitplan zur kurzfristigen Erfüllung sämtlicher Finanzberichterstattungspflichten als nicht ausreichend erachtet.
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat bislang keinen genauen Zeitpunkt benannt, zu dem das Delisting wirksam werden soll.
Die Gesellschaft wird im bestmöglichen Interesse ihrer Aktionäre prüfen, ob gegen die Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse Klage erhoben wird. In der Zwischenzeit wird die Gesellschaft weiterhin uneingeschränkt mit ihren Abschlussprüfern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle noch ausstehenden Finanzberichterstattungspflichten erfüllt werden.