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Donnerstag, 11. Juni 2026

ENNOCONN Corporation meldet Kontrollerlangung über Kontron AG

Veröffentlichung des Kontrollerwerbs gemäß § 35 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieterin:
ENNOCONN CORPORATION
3-6 F., No. 10, Jiankang Road
Zhonghe District
New Taipei City 235045
Taiwan
ISIN: TW0006414006

Zielgesellschaft:
Kontron AG
Industriezeile 35, 4020 Linz
Österreich
Landesgericht Linz, Firmenbuchnummer 190272m
ISIN: AT0000A0E9W5

Am 10. Juni 2026 hat die ENNOCONN CORPORATION (die „Bieterin“) die Kontrolle im Sinne von § 22 Abs. 1, 2, § 23 in Verbindung mit § 27b Abs. 2 des österreichischen Übernahmegesetzes („ÜbG“) über die Kontron AG (die „Zielgesellschaft“) erworben.

Die Zielgesellschaft hat 63.860.568 Aktien (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ) ausgegeben (die „Zielgesellschafts-Aktien“). 2.499.051 Zielgesellschafts-Aktien wurden nach Kenntnis der Bieterin von der Zielgesellschaft zum 10. Juni 2026 als eigene Aktien gehalten (die „Eigenen Aktien“). Für die Bestimmung der Kontrollschwelle nach dem ÜbG werden die Eigenen Aktien nicht berücksichtigt (alle Zielgesellschafts-Aktien abzüglich der Eigenen Aktien die „Maßgeblichen Aktien“).

Die Bieterin hält unmittelbar 55.726 Zielgesellschafts-Aktien, was 0,087 % aller Zielgesellschafts-Aktien und 0,09 % der Maßgeblichen Aktien entspricht.

1.524.863 Zielgesellschafts-Aktien, was 2,39% aller Zielgesellschafts-Aktien und 2,49 % der Maßgeblichen Aktien entspricht, werden von einer Tochtergesellschaft der Bieterin, der Ennoconn International Investment Co., Ltd., mit Sitz in 3-6F, No. 10, Jiankang Road, Zhonghe District, New Taipei City 235045, Taiwan („EI“), gehalten.

16.835.008 Zielgesellschafts-Aktien, was 26,36 % aller Zielgesellschafts-Aktien und 27,44 % der Maßgeblichen Aktien entspricht, werden von einer Tochtergesellschaft der Bieterin, der Ennoconn Investment Holdings Co., Ltd., mit Sitz in 3-6F, No. 10, Jiankang Road, Zhonghe District, New Taipei City 235045, Taiwan („EIH“), gehalten.

Die von EI und EIH gehaltenen Zielgesellschafts-Aktien werden der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 des österreichischen Übernahmegesetzes („ÜbG“) zugerechnet.

Somit hält die Bieterin seit dem 10. Juni 2026 unmittelbar und mittelbar 18.415.597 Zielgesellschafts-Aktien, was ca. 28,84 % aller Zielgesellschafts-Aktien und 30,01 % der Maßgeblichen Aktien entspricht. Damit hat die Bieterin die Kontrolle über die Zielgesellschaft im Sinne von § 22 Abs. 1, 2, § 23 in Verbindung mit § 27b Abs. 2 ÜbG erworben.

Die Zielgesellschafts-Aktien sind im regulierten Markt nur in Frankfurt am Main gelistet. Die Bieterin wird in Erfüllung ihrer Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) den Aktionären der Zielgesellschaft ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Zielgesellschafts-Aktien zum gesetzlichen Mindestpreis, der voraussichtlich EUR 23,50 je Zielgesellschafts-Aktie betragen wird, unterbreiten und veröffentlichen.

Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten regulatorischen Bedingungen stehen, die in der Angebotsunterlage näher spezifiziert werden. Dazu gehören Genehmigungen nach den einschlägigen Fusionskontroll- und Investitionskontrollgesetzen sowie nach taiwanesischen Investitionskontrollvorschriften.

Diese Veröffentlichung ist im Internet unter https://www.ennoconn.com/public-purchase/ zugänglich und abrufbar. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 13 Satz 1 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) im Internet unter https://www.ennoconn.com/public-purchase/ veröffentlicht. Darüber hinaus wird im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung über die Verfügbarkeit der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht.

Wichtige Informationen zum Angebot:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Zielgesellschafts-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch BaFin in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle weiteren mit dem Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht werden, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährender Befreiungen wird kein Angebot unterbreitet, weder unmittelbar noch mittelbar, in Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jede Vereinbarung, die aus der Annahme des Angebots resultiert, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG können während der Laufzeit des Angebots Zielgesellschafts-Aktien auch auf andere Weise als durch das Angebot über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Kaufvereinbarungen abschließen, sofern dies nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) stattfindet, im Einklang mit dem anwendbaren deutschen Recht, insbesondere dem WpÜG, erfolgt und die Gegenleistung für das Angebot gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Kaufpreis erhöht werden muss. Informationen über solche Erwerbe oder Kaufvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Diese Informationen werden auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.ennoconn.com/public-purchase/ veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und werden durch Wörter wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „annehmen“ oder ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen drücken unsere Absichten, Ansichten oder aktuellen Erwartungen hinsichtlich möglicher zukünftiger Ereignisse aus, z.B. bezüglich der möglichen Folgen des Angebots für die Zielgesellschaft, ihre Aktionäre oder ihre zukünftigen Finanzergebnisse. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Plänen, Schätzungen und Prognosen, die wir nach bestem Wissen erstellt haben, stellen jedoch keine Zusicherung ihrer zukünftigen Richtigkeit dar. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die oft schwer vorherzusagen sind und in der Regel außerhalb unserer Kontrolle liegen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen können sich als unzutreffend erweisen, und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen können wesentlich von den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

New Taipei City, am 11. Juni 2026

ENNOCONN CORPORATION

Board of Directors

The Social Chain AG i.I.: Einreichung eines Insolvenzplans

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 11. Juni 2026 – Der Vorstand der The Social Chain AG i.I. (ISIN: DE000A1YC996 / WKN: A1YC99) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) – Insolvenzgericht – einen Insolvenzplan eingereicht. Ziel ist die Sanierung des Rechtsträgers durch Übernahme aller Aktien durch die MERIDIANA Capital Markets SE aus Hamburg oder andere durch die MERIDIANA Capital Markets SE zu bestimmende Investoren, welche Mittel bereitstellen, durch die eine deutliche Besserstellung der nicht nachrangigen Gläubiger der Gesellschaft gegenüber einer Abwicklung im Regelverfahren erreicht wird. Auch im Falle der Annahme des Insolvenzplans wird es keinerlei Zuflüsse an die Aktionäre geben, da die vorhandenen Mittel auch im Insolvenzplan nicht ausreichen, um alle Forderungen der Insolvenzgläubiger zu bedienen (§ 199 S. 2 InsO).

Über den Insolvenzplan werden die Gläubiger im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins abstimmen, welcher durch das Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) – Insolvenzgericht – noch festzusetzen ist.

Gleiss Lutz berät Frasers Group bei öffentlichem Übernahmeangebot für HUGO BOSS

Pressemitteilung von GLEISS LUTZ

Gleiss Lutz berät Frasers Group, den größten Einzelhändler für Sportartikel im Vereinigten Königreich (UK), im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot an alle Aktionäre der HUGO BOSS AG. 

Die Frasers Group hat bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 38 in bar je HUGO BOSS-Aktie abzugeben. 

Die Aktien von HUGO BOSS werden im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt am Main gehandelt. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte HUGO BOSS einen Umsatz von rund EUR 4,3 Mrd. und beschäftigte weltweit rund 17.500 Mitarbeiter.

Die in London börsennotierte Frasers Group Plc hat ihren Sitz in Shirebrook und beschäftigt rund 30.000 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Frasers Group einen Konzernumsatz von rund GBP 5 Mrd. 

Das folgende Gleiss Lutz-Team unter der gemeinsamen Federführung von Dr. Adrian Bingel (Partner, Stuttgart), Dr. Stephan Aubel (Partner, Frankfurt) und Dr. Markus Martin (Counsel, Stuttgart, alle Corporate/M&A) hat die Frasers Group umfassend bei dem gesamten Prozess begleitet und rechtlich beraten:

Christian Schröder (Corporate/M&A, Frankfurt), Dr. Walter Andert (Corporate/M&A, Berlin), Teresa Link, Lucca Kaiserauer (beide Stuttgart), Melanie Barwich (Counsel), Dr. Aileen Halbedel (beide Frankfurt, alle Gesellschaftsrecht), Dr. Julius Ritz (Corporate/M&A, Stuttgart), Dr. Frank Schlobach (Partner, Frankfurt), Dr. Katja Lehr (Counsel, Frankfurt), Alexander Gebhardt (Counsel, Frankfurt, alle Banking & Finance), Dr. Johannes Hertfelder (Partner), Alexandra Bruch, Mia Schlachter (alle Fusionskontrolle/Kartellrecht, alle Stuttgart). 

Zu Fragen des englischen Rechts hat ein Team von Reynolds Porter Chamberlain LLP unter der Federführung von Karen Hendy und Connor Cahalane beraten.

In den letzten Jahren hat Gleiss Lutz unter anderem im Zusammenhang mit folgenden öffentlichen Angeboten beraten: UniCredit S.p.A. ./. Commerzbank AG; Worthington Steel ./. Klöckner & Co SETelefónica S.A. ./. Telefónica Deutschland Holding AGSilver Lake ./. Software AG Cinven ./. SYNLAB AG Vitesco ./. Schaeffler Burda Digital SE ./. New Work SE sowie Südzucker AG ./. CropEnergies 

Übernahmepoker um die Commerzbank: Unicredit räumt auf Intervention der Bafin unveröffentlichte Derivate ein

Zu dem Bericht auf der Börsen-Zeitung:

https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/unicredit-raeumt-auf-intervention-der-bafin-unveroeffentlichte-derivate-ein

Auf Intervention der Bafin offenbart Unicredit erstmals, dass sie auch im großen Stil „Short"-Derivate besitzt. Damit stellt sich die wirtschaftliche Position der Italiener bei der Commerzbank deutlich kleiner dar, als es bisher schien. Der Verdacht einer „Absicherung im Kreis“ erhärtet sich weiter.

Zur Stellungnahme der Commerzbank:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/06/commerzbank-aktiengesellschaft_01429309348.html

Fernheizwerk Neukölln AG stellt Auszahlung der Dividende zurück

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Gegen den von der Hauptversammlung der Fernheizwerk Neukölln AG am 11. Juni 2026 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je nennwertloser Stückaktie wurde Widerspruch zu Protokoll erklärt. Da nicht auszuschließen ist, dass Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird, stellt die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende zurück, bis geklärt ist, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht und – sollte Klage erhoben worden sein – geprüft worden ist, ob trotz einer etwaigen Klageerhebung eine Auszahlung der Dividende erfolgen kann.

Berlin, 11. Juni 2026

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft

FONDS professionell: Nach zwölfjährigem Verfahren: Fondsanleger erhalten hohe Nachbesserung

FONDS professionell zum Spruchverfahren Squeeze-out Generali Deutschland Holding AG: 

https://www.fondsprofessionell.de/news/produkte/headline/nach-zwoelfjaehrigem-verfahren-fondsanleger-erhalten-hohe-nachbesserung-251340/

Mittwoch, 10. Juni 2026

Übernahmeangebot für Aktien der HUGO BOSS AG für EUR 38,- je Aktie

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTMACHUNG ODER VERBREITUNG (WEDER GANZ NOCH TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIES GEGEN DIE GESETZE EINER SOLCHEN JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Frasers Group plc
Unit A
Brook Park East
Shirebrook
NG20 8RY
Vereinigtes Königreich
eingetragen in England und Wales unter der Unternehmens-Nr. 06035106

Zielgesellschaft:
HUGO BOSS AG
Holy-Allee 3
72555 Metzingen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 360610
ISIN DE000A1PHFF7 | WKN: A1PHFF

Angaben der Bieterin:

Die Frasers Group („Frasers“) hat heute entschieden, den Aktionären der HUGO BOSS AG („HUGO BOSS“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) anzubieten, alle auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stammaktien der HUGO BOSS, jede mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital von HUGO BOSS (ISIN DE000A1PHFF7) (die „HUGO BOSS-Aktien“), die nicht unmittelbar von Frasers gehalten werden, zu erwerben.

Frasers beabsichtigt, eine Geldleistung in Höhe von EUR 38,00 je HUGO BOSS-Aktie anzubieten.

Das Angebot wird zu den in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestattenden Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) festgelegten Bedingungen und Konditionen erfolgen. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch sowie eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird im Internet unter https://www.fg-germany.com veröffentlicht. Darüber hinaus wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Vollzug des Angebots wird unter dem Vorbehalt der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben stehen, die in der Angebotsunterlage näher erläutert werden. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von Aktien von HUGO BOSS oder Frasers dar. Die endgültigen Bedingungen und Konditionen des Angebots sowie die weiteren das Angebot betreffenden Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage veröffentlicht, nachdem die BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Frasers behält sich das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen in den endgültigen Bestimmungen und Konditionen des Angebots von den hier dargestellten grundlegenden Konditionen abzuweichen.

Anleger und Inhaber von HUGO BOSS-Aktien werden nachdrücklich aufgefordert, die Angebotsunterlage sowie alle weiteren Unterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot unverzüglich nach deren Veröffentlichung zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten werden. Sofern angebracht, wird darüber hinaus empfohlen, unabhängigen Rat einzuholen, um eine sachkundige Bewertung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Angebots zu erhalten.

Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmten Bestimmungen des US-amerikanischen Wertpapierrechts, die auf grenzüberschreitende Übernahmeangebote anwendbar sind. Jeder auf Grundlage dieses Angebots geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesen Vorschriften auszulegen.

Soweit es nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können Frasers und/oder mit Frasers gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG oder für Frasers handelnde Broker HUGO BOSS-Aktien außerhalb des Angebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar erwerben oder Vereinbarungen zum Erwerb von HUGO BOSS-Aktien abschließen, sei es an der Börse oder außerhalb der Börse. Das Gleiche gilt für andere Wertpapiere, die unmittelbar in HUGO BOSS-Aktien wandelbar sind, in HUGO BOSS-Aktien umgetauscht werden können oder Optionsrechte auf HUGO BOSS-Aktien gewähren. Solche Erwerbe können zu Marktpreisen an der Börse oder zu individuell ausgehandelten Bedingungen außerhalb der Börse erfolgen. Erfolgen entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, werden diese außerhalb der Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen den anwendbaren deutschen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem WpÜG; die im Angebot gebotene Gegenleistung ist gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis anzuheben. Informationen zu solchen Erwerben oder Erwerbsvereinbarungen werden unter Angabe der Zahl erworbener oder zu erwerbender HUGO BOSS-Aktien und der gewährten oder vereinbarten Gegenleistung gemäß den einschlägigen deutschen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 23 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG, im Bundesanzeiger und, sofern nach ausländischem Recht erforderlich, in englischer Sprache über ein elektronisches Verbreitungssystem veröffentlicht. Diese Informationen werden auch auf der Internetseite von Frasers unter https://www.fg-germany.com in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht.

Shirebrook, Vereinigtes Königreich, 10. Juni 2026

Frasers Group plc

Kontron AG: Ennoconn Corporation beabsichtigt Unterbreitung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Kontron AG (für EUR 23,50 je Aktie)

Ad-hoc-Meldung

Linz, 10. Juni 2026

Ennoconn Corporation, die größte Aktionärin der Kontron AG (www.kontron.com) (“Kontron“), hat Kontron am 10. Juni 2026 darüber informiert, dass sie die Schwelle von 30 % der Stimmrechte an Kontron überschritten hat und daher verpflichtet ist, allen Aktionären der Kontron ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notieren (ISIN: AT0000A0E9W5; WKN: A0X9EJ), zu unterbreiten. Der Angebotspreis soll bei EUR 23,5 je Aktie in bar liegen. Laut Information der Ennoconn Corporation beabsichtigt diese, die Angebotsunterlage zeitnah zu veröffentlichen.

Kontron wird das Pflichtangebot, insbesondere den Angebotspreis, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen prüfen und hierzu Stellung nehmen. Der Preis liegt nur um 2,4 % über dem Schlusskurs vom 9. Juni 2026 und liegt nach Angabe von Ennoconn Corporation über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis von EUR 23,48.

Laut den rechtlichen Vorgaben wird Kontron vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veröffentlichung des Pflichtangebots das am 25. März 2026 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm (“Aktienrückkaufprogramm I 2026“) bis zur Durchführung des Pflichtangebotes mit sofortiger Wirkung pausieren.

Hannes Niederhauser, CEO von Kontron, hat bereits erklärt, dass er in Kontron investiert bleibt und das Pflichtangebot in Bezug auf die von ihm gehaltenen Aktien der Kontron im Ausmaß von rund 2,2 % des Grundkapitals (1.393.963 Aktien) nicht annehmen wird.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank weist auf unverändert auffälliges Annahmeverhalten im Zusammenhang mit dem Angebot der UniCredit hin

- Commerzbank-Daten zur Aktionärsstruktur zeigen weiterhin: Keine einzige Angebotsannahme eines institutionellen Investors identifiziert

- Angediente Aktien stammen fast ausschließlich von mit UniCredit verbundenen Banken und Parteien, die vor dem Übernahmeangebot keine wesentlichen Anteile an der Commerzbank gehalten haben

- Angebotsannahme durch Aktionäre folgt keiner wirtschaftlichen Logik; Aktienkurs der Commerzbank lag durchgehend über dem implizierten Angebotspreis, zuletzt rund 6 % oder 2,30 Euro pro Aktie

- Commerzbank verweist zudem auf erheblichen Anstieg der Wertpapierleihe-Aktivitäten seit Ankündigung des Übernahmeangebots

- UniCredit und die mit ihr in Verbindung stehenden Parteien haben dem Markt bislang keine aufklärenden Informationen über wirtschaftliche Anreize der Angebotsannahme bereitgestellt

- Commerzbank erwartet im Interesse ihrer Aktionäre mehr Markttransparenz und übermittelt der BaFin fortlaufend ihre Daten und Erkenntnisse

Die Commerzbank AG hat die jüngste, am 10. Juni 2026 vorgenommene Veröffentlichung der UniCredit über die Annahmequoten ihres Übernahmeangebots zur Kenntnis genommen. Die Annahmequote ist gemäß der Meldung auf 10,95 % gestiegen. Die Commerzbank konnte basierend auf kontinuierlich erhobenen Informationen zur Aktionärsstruktur, die ihr als Emittentin von Verwahrstellen bereitgestellt werden, hingegen weiterhin keinen einzigen institutionellen Investor identifizieren, der Aktien in das Angebot angedient hat. Die Andienung von Privataktionären lag unverändert bei rund 0,05 %. Damit erhärten die Daten und der Fortlauf der Annahmequote die begründete Annahme, dass die angedienten Aktien fast ausschließlich von mit UniCredit verbundenen Banken und Parteien stammen.

Nach Informationen der Commerzbank hat zudem keine der mit UniCredit in Verbindung stehenden andienenden Parteien vor dem Übernahmeangebot wesentliche Anteile an der Commerzbank gehalten. Nach Auffassung der Commerzbank liefern die von der UniCredit kommunizierten Meldungen weiterhin nicht die erforderliche Transparenz und können nicht als Beleg für eine unabhängige Unterstützung der Aktionärinnen und Aktionäre für das Angebot gewertet werden.

Während der gesamten Annahmefrist lag der Aktienkurs der Commerzbank deutlich über dem implizierten Wert der Angebotsgegenleistung. Per Handelsschluss am 9. Juni 2026 lag der Aktienkurs rund 6 % oder 2,30 Euro pro Aktie über dem implizierten Angebotspreis. Eine Angebotsannahme folgt unter diesen Umständen keiner wirtschaftlichen Logik und wirft die Frage auf, ob nicht offengelegte wirtschaftliche Ausgleichsvereinbarungen bestehen.

Zudem hat die Commerzbank in den vergangenen Wochen einen erheblichen Anstieg der Wertpapierleihe-Aktivitäten in ihren Aktien beobachtet, den sie angesichts des Ausmaßes und des Zeitpunkts als ungewöhnlich betrachtet. Seit Ankündigung des Angebots ist die Leihe-Aktivität um mehr als das 10-fache gestiegen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass der erhebliche Anstieg der Wertpapierleihe-Aktivitäten mit dem Annahmeverhalten einzelner Banken und Parteien, die mit der UniCredit verbunden sind, in Zusammenhang steht. Dies spiegelt sich auch in den der Commerzbank vorliegenden Daten wider, nach denen sich nur ein Teil der angedienten Aktien wirklich im Eigentum der andienenden Parteien befindet.

Die Commerzbank erwartet im Interesse der Markttransparenz, dass die UniCredit und die mit ihr in Verbindung stehenden Banken und Parteien die wesentlichen Elemente der den Absicherungs- und Derivatgeschäften zugrundeliegenden Vereinbarungen offenlegen.

Um zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, übermittelt die Commerzbank der BaFin fortlaufend Daten und Erkenntnisse. Transparenz und eine sorgfältige aufsichtsrechtliche Prüfung sind im Interesse aller Marktteilnehmer, Investoren und Stakeholder. Aktionärinnen und Aktionäre müssen ihre Entscheidungen auf der Grundlage vollständiger, korrekter und angemessen kontextualisierter Informationen treffen können.

Marktteilnehmern und Investoren wird unverändert empfohlen, keine abschließenden Schlussfolgerungen hinsichtlich Aktienverteilung, Einfluss, Kontrolle oder tatsächlicher Aktionärsunterstützung für das Angebot zu ziehen, bis die zugrundeliegenden Sachverhalte vollständig aufgeklärt und angemessen offengelegt worden sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären unverändert, das Angebot der UniCredit nicht anzunehmen.

Die Commerzbank wird die Daten weiterhin fortlaufend analysieren und die Öffentlichkeit bis zum Ende der Annahmefrist am 16. Juni 2026 sowie in der erweiterten Annahmefrist, die laut Angebotsunterlage der UniCredit voraussichtlich vom 20. Juni bis 3. Juli 2026 läuft, regelmäßig informieren. Informationen zum Übernahmeangebot der UniCredit sowie alle relevanten Dokumente sind abrufbar unter:

Für Investoren: https://investor-relations.commerzbank.com/de/takeover-offer-unicredit

Weiterführende Informationen: https://www.commerzbank.de/konzern/was-uns-bewegt/commerzbank-als-unternehmen/2026-unicredit-unsere-position.html

Raiffeisen Bank International AG: RBI zum Zwischenstand der Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien zum 9. Juni 2026

Wien, 10. Juni 2026. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat am 14. Mai 2026 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz an die Aktionäre der Addiko Bank AG (Addiko) zum Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko (ISIN AT000ADDIKO0) veröffentlicht (das „Angebot“).

Die RBI gibt hiermit bekannt, dass ihr zum 9. Juni 2026, 09:30 Uhr, Annahmeerklärungen für insgesamt 9.831.951 Aktien der Addiko zugegangen sind. Dies entspricht 50,42 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien.

Dies schließt 1.878.167 Addiko-Aktien mit ein, die von der Alta Group d.o.o. gehalten werden und 9,63 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien entsprechen.

Die Annahmefrist für das Angebot endet am 22. Juli 2026, 17:00 Uhr MESZ.

Dienstag, 9. Juni 2026

CREDITSHELF AG: NEUE ORGANE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Frankfurt am Main, 09. Juni 2026 – Der Aufsichtsrat der creditshelf AG hat heute Herrn Philipp von Erffa (CEO), Herrn Sebastian Holl (CFO) sowie Frau Claudia Vucak (CPLO) zu den neuen Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft bestellt.

Das bisherige Mitglied des Vorstands, Herr Sascha Magsamen, hat sein Amt mit Ablauf der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat der Niederlegung zugestimmt.

Großaktionär beabsichtigt keine Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden der HUGO BOSS AG mehr

HUGO BOSS AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

09.06.2026 / 16:12 CET/CEST

Mit Schreiben vom 8. Juni 2026, eingegangen am selben Tag, wurde der HUGO BOSS AG gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG aufgrund Änderung der Ziele im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1WpHG Folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf die Mitteilung des Inhabers wesentlicher Beteiligungen nach § 43 Abs. 1 WpHG vom 26. November 2025.

Wir teilen Ihnen im Namen von Michael Ashley, der Mash Holdings Topco Limited, der Mash Holdings Limited, der Mash Beta Limited und der Frasers Group Plc. gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG eine Änderung im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hinsichtlich der Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgangen der Hugo Boss AG nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WpHG wie folgt mit:

1. Zu den mit dem Erwerb von Stimmrechten verfolgten Zielen:
 
Die Frasers Group Plc. teilt hiermit mit, dass sie ihre Position in Bezug auf Stephan Sturm, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Hugo Boss AG, neu bewertet hat. Die Frasers Group Plc. unterstützt Herrn Sturm nunmehr in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Dementsprechend beabsichtigt die Frasers Group Plc. nicht mehr, auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Hugo Boss AG mit dem Ziel Einfluss zu nehmen, Herrn Sturm abzuberufen oder einen neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu ernennen.
 
Die Frasers Group Plc. begrüßt zudem die auf der Hauptversammlung 2026 beschlossene Dividende und unterstützt insoweit die geänderte Dividendenpolitik der Hugo Boss AG.

Im Übrigen sind die in der Mitteilung vom 26. November 2025 dargestellten Ziele unverändert.

Übernahmeangebot für Aktien der Semperit AG: Frist bis 12. Juni

Am kommenden Freitag endet die Annahmefrist für das Übernahmeangebot der B&C-Gruppe, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/04/angebotsunterlage-der-b-holding.html Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle.

B&C hatte angekündigt, ihr Angebot nicht zu erhöhen, und bleibt bei EUR 15,00 je Aktie. Die Bieterin B&C Holding Österreich GmbH kontrolliert bereits über 58 Prozent der Anteile. Sollte B&C die Schwelle von 90 Prozent erreichen, dürfte ein Squeeze-out folgen. 

Der Hauptwiderstand gegen die 15-Euro-Offerte wird mit der fundamentalen Entwicklung begründet. Der Kautschukverarbeiter hat gute Q1-Zahlen 2026 vorgelegt: Der Umsatz stieg auf EUR 163,7 Millionen. Das EBITDA verdoppelte sich auf EUR 26,8 Millionen. Die Marge verbesserte sich auf 16,4 Prozent. Der Vorstand peilt für das laufende Geschäftsjahr ein operatives Ergebnis von rund 95 Millionen Euro an.

Auch die Stellungnahme der Gesellschaft verweist auf einen höheren Wert trotz der Prämie von 25,2 % auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026 (vor Ankündigung des Angebots): https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/semperit-ag-holding-auerungen-von.html Analysten sehen den fairen Wert deutlich höher. NiWays hatte ein Ziel von EUR 21,50 ausgegeben. Schätzungen gehen bis zu 22,00 Euro. Der Buchwert liegt bei rund 20,20 Euro je Aktie.

Montag, 8. Juni 2026

Elmos Semiconductor SE: Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung erfolgreich durchgeführt

Corporate News 

Leverkusen, 8. Juni 2026: Die Elmos Semiconductor SE (FSE: ELG) hat heute die bereits angekündigte Einziehung eigener Aktien sowie die damit verbundene Herabsetzung des Grundkapitals erfolgreich durchgeführt. Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 8. April 2026 bekannt gegeben, wurden insgesamt 540.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingezogen. Dies entspricht rund 3,05% des bisherigen Grundkapitals der Gesellschaft. Das Grundkapital der Elmos Semiconductor SE wurde dadurch von 17.700.000,00 Euro um 540.000,00 Euro auf nun 17.160.000,00 Euro herabgesetzt. Nach der Einziehung hält Elmos aktuell noch 3.747 eigene Aktien oder 0,02% am neuen Grundkapital der Gesellschaft.

Aufgrund der Reduzierung des Grundkapitals können sich die Stimmrechtsanteile bestehender Aktionäre rechnerisch erhöhen. Infolgedessen können insbesondere bei Ankeraktionären meldepflichtige Schwellen gemäß § 33 WpHG überschritten werden. Entsprechende Stimmrechtsmitteilungen werden – soweit erforderlich – gesondert veröffentlicht.

Über Elmos
Elmos entwickelt seit über 40 Jahren intelligente Mikrochip-Lösungen, vornehmlich für die Automobilindustrie. Als Fabless-Unternehmen und Spezialist für Analog Mixed Signal ICs macht Elmos die Mobilität der Zukunft sicherer, komfortabler und effizienter. Die innovativen Produkte von Elmos ermöglichen zuverlässige Fahrerassistenzsysteme, intelligente Sensoren, effiziente Motoren und neuartige LED-Beleuchtungskonzepte in modernen Fahrzeugen. Als Marktführer in zukunftsweisenden Applikationen treibt Elmos globale Megatrends wie autonomes Fahren, Elektromobilität und software-definierte Fahrzeuge voran.

Rumble Inc: Rumble gibt endgültige Ergebnisse des Tauschangebots für Northern Data bekannt

Corporate

- Rumble hat sich die Unterstützung von 85 % des Aktienkapitals von Northern Data erfolgreich gesichert

- Insgesamt wurden 46 % der Northern-Data-Aktien angedient, die keinen Transaktionsunterstützungsverträgen unterliegen 

- Die zusätzliche Annahmefrist ist am 1. Juni 2026 abgelaufen – das Tauschangebot steht nicht mehr zur Annahme zur Verfügung

- Abschluss der Transaktion wird für Mitte Juni 2026 erwartet; Antrag auf Delisting der Northern-Data-Aktien soll unmittelbar danach eingereicht werden

- Transaktion folgt überzeugender strategischer Logik 

Longboat Key (Florida), USA – 8. Juni 2026 – Rumble Inc. (NASDAQ: RUM) („Rumble“), die „Freedom-First“-Technologieplattform, gab heute die endgültigen Ergebnisse ihres Tauschangebots zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der Northern Data AG („Northern Data“) bekannt. Insgesamt wurden 8.174.379 Aktien im Rahmen des Angebots angedient, was 46,2 % der Aktien entspricht, die keinen Transaktionsunterstützungsvereinbarungen unterliegen. Einschließlich der im Rahmen von Transaktionsunterstützungsvereinbarungen zugesagten Aktien hat sich Rumble nun etwa 85,2 % der ausstehenden Aktien von Northern Data gesichert. Die hohe Annahmequote zeigt, dass die weit überwiegende Mehrheit der Northern-Data-Aktionäre die Transaktion und die ihr zugrunde liegende strategische Logik befürwortet.

Die weitere Annahmefrist ist am 1. Juni 2026 abgelaufen, und das Tauschangebot kann nicht mehr angenommen werden. Alle behördlichen Genehmigungen liegen vor, und der Abschluss des Tauschangebots wird für Mitte Juni 2026 erwartet, vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf die verbleibenden Angebotsbedingungen. Northern Data wird voraussichtlich unmittelbar nach dem Abschluss des Tauschangebots einen Antrag auf Delisting der Northern-Data-Aktien aus dem Freiverkehr (m:access-Segment) der Börse München stellen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.

Die Transaktion folgt einer überzeugenden strategischen Logik: Gemeinsam werden Rumble und Northern Data daran arbeiten, eine führende, unabhängige Kraft in den Bereichen KI-Rechenleistung, Cloud-Infrastruktur und digitale Videoinnovation zu werden. Das fusionierte Unternehmen wird die Grundlage für eine vollständig integrierte, unabhängige KI- und Cloud-Plattform bilden, die über die Größe, die Technologie und die Bilanzstärke verfügt, um im globalen Wettbewerb zu bestehen.

Weitere Informationen sind unter www.rumble-offer.com zu finden.

Über Rumble Inc.

Rumble ist ein wachstumsstarker Anbieter von neutralen Videoplattformen und Cloud-Diensten. Zu den Plattformprodukten von Rumble gehören Rumble Video, eine kostenlose und abonnementbasierte Plattform für Video-Sharing und Livestreaming; Rumble Studio, ein plattformübergreifender Livestreaming- und Monetarisierungsdienst für Creator; Rumble Advertising Center (RAC), ein hauseigener Werbemarktplatz; Rumble Wallet, eine in die Plattform integrierte nicht-verwahrende Krypto-Wallet; sowie Rumble Cloud, ein Infrastructure-as-a-Service-Angebot, das Rechen-, Speicher-, Sicherheits- und Netzwerklösungen umfasst. Rumble wurde 2013 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Longboat Key, Florida.

Über die Northern Data Group

Die Northern Data AG (ETR: NB2) ist ein führender Anbieter von Full-Stack-Lösungen für KI und High-Performance-Computing (HPC) und nutzt ein Netzwerk aus hochdichter, flüssigkeitsgekühlter, GPU-basierter Technologie, um die innovativsten Unternehmen der Welt zu unterstützen. Northern Data verfügt über eines der größten GPU-Cluster für HPC in Europa durch sein Taiga Cloud-Geschäft, während sein Ardent Data Centers-Geschäft bis 2027 über eine installierte oder in Betrieb gehende Leistung von rund 250 MW in zehn globalen Rechenzentren verfügt. Northern Data hat Zugang zu modernsten Chips und Hardware für maximale Leistung und Effizienz. Weitere Informationen finden Sie unter northerndata.de.

IVU Traffic Technologies AG beschließt weiteren Aktienrückkauf

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Der Vorstand der IVU Traffic Technologies AG hat heute ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Grundlage für den Beschluss bildet die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2024, bis zum 28. Mai 2029 Aktien der Gesellschaft zu erwerben.

Der Vorstand plant, im Zeitraum vom 10.06.2026 bis spätestens 30.09.2026 bis zu 150.000 Aktien (entsprechend 0,85 % des Grundkapitals) im Wert von maximal 3.500.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse (XETRA-Handel) zurückzukaufen. Die zu erwerbenden Aktien können zu sämtlichen gesetzlich zulässigen und allen im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2024 genannten Zwecken verwendet werden. Der Aktienrückkauf wird durch ein unabhängiges Kreditinstitut nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird.

Die IVU Traffic Technologies AG wird auf der Internetseite der Gesellschaft www.ivu.de unter der Rubrik Investoren/IVU-Aktie über den Verlauf des Rückkaufs berichten.

Freitag, 5. Juni 2026

Wasserstandsmeldung der UniCredit zum Übernahmeangebot für Commerzbank-Aktien

UniCredit S.p.A.

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.

Die UniCredit S.p.A., Mailand, Italien („UniCredit“ oder die „Bieterin“), hat am 5. Mai 2026 die
Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) (das
„Angebot“) an die Aktionäre der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland („Commerzbank“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltener,
auf den Inhaber lautender Stückaktien (ISIN DE000CBK1001) (die „Commerzbank-Aktien“) gegen
Gewährung von 0,485 neuen Aktien der Bieterin für jeweils eine zum Tausch eingereichte
Commerzbank-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 16. Juni 2026,
24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des
WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 2. Juni 2026, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist die
Annahme des Angebots gemäß Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage für insgesamt 85.425.388
Commerzbank-Aktien wirksam erklärt worden. Das entspricht einem Anteil von ca. 7,58 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 7,90 % der Stimmrechte der
Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 301.854.505 Commerzbank-Aktien. Das
entspricht einem Anteil von ca. 26,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Commerzbank sowie ca. 27,93 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von
der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam
handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen
Commerzbank-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte
aus Commerzbank-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

4. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin aufgrund mehrerer Verträge über Total Return Swaps
(wie in Ziffer 5.7.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben) unmittelbar Instrumente im
Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) bezogen auf
insgesamt 36.281.603 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von
ca. 3,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 3,36 % der
Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen
Aktien.

5. Außerdem hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines Vertrags über einen Total
Return Swap (wie in Ziffer 5.7.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben) sowie weiterer
nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossener Verträge über Total Return
Swaps und andere Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar
Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG bezogen auf insgesamt 148.725.643
Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 13,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 13,76 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

6. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam
handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen
unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Commerzbank, die
gemäß § 38, 39 WpHG mitzuteilen wären.

Mailand, den 2. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde, mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Jede Vereinbarung, die infolge der Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend diesen Gesetzen auszulegen. 

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG können während der Laufzeit des Angebots Commerzbank-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen abschließen, sofern dies nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) erfolgt, im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, steht und die Angebotsgegenleistung gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis erhöht werden muss. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden sowohl in deutscher Sprache als auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht.

Für Aktionäre der Commerzbank mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sie ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Commerzbank ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle Führungskräfte und Organmitglieder der Commerzbank möglicherweise ihren Wohnsitz in eine anderen Land haben als demjenigen, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Aktionäre der Commerzbank sind möglicherweise nicht in der Lage, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Organmitglieder vor einem Gericht in dem Land, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund von Verstößen gegen Gesetze dieses Landes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem Gerichtsurteil zu unterwerfen, das in dem Land ergangen ist, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Offenlegungs-, Verfahrens- und Einreichungspflichten der US-Übernahmeangebotsregeln gemäß dem US-Wertpapierhandelsgesetz von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Exchange Act of 1934 – „Exchange Act“) für Übernahmeangebote für die Wertpapiere inländischer US-Gesellschaften unterscheiden. Das Angebot wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich Section 14(e) und Regulation 14E des Exchange Act erfolgen.

Die UniCredit-Aktien, die im Tausch gegen die angedienten Commerzbank-Aktien angeboten werden (die „UniCredit-Angebotsaktien“) werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Act of 1933 – „Securities Act“) registriert und die UniCredit-Angebotsaktien dürfen nicht innerhalb oder in die Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, dies erfolgt gemäß einer anwendbaren Ausnahme des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die dem Securities Act nicht unterliegt.

Weder das Angebot noch diese Bekanntmachung wurden von der Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten (Securities and Exchange Commission), einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Regulierungsbehörde der Vereinigten Staaten genehmigt oder missbilligt, noch haben solche Behörden die Angemessenheit oder die Vorzüge des Angebots genehmigt oder missbilligt oder darüber geurteilt oder festgestellt, ob die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen angemessen, genau oder vollständig sind. Jede gegenteilige Behauptung stellt in den Vereinigten Staaten eine Straftat dar.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html
am: 2. Juni 2026.

Mailand, den 2. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat


__________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Commerzbank hatte kürzlich die bezüglich der Übernahme gemeldete Annahmequote von 7,58 % kritisiert und ihren Aktionären eine „kritische Prüfung“ empfohlen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/06/commerzbank-aktiengesellschaft.html

Brockhaus Technologies AG: Der Vorstand der Gesellschaft strebt die Rückführung von ca. € 180 Mio. aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 5. Juni 2026

Der Vorstand der Brockhaus Technologies AG (ISIN: DE000A2GSU42, „BKHT“ oder die „Gesellschaft“) strebt bei Vorliegen der rechtlichen und bilanziellen Voraussetzungen an, einen Betrag von insgesamt ca. € 180 Mio. aus dem am 30. Juni 2026 erwarteten Vollzug des Verkaufs der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre zurückzuführen.

Zu diesem Zweck soll der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. August 2026 eine Kombination von Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die eine Rückführung der Zuflüsse ermöglichen soll. Die Umsetzung der Maßnahmen setzt unter anderem entsprechende zustimmende Beschlüsse der Hauptversammlung voraus.

Aumann AG: Aumann beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Preis von 16,50 € je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Beelen, 05. Juni 2026

Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) haben heute beschlossen, erstmals von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und den Aktionären den Rückkauf von bis zu 1.291.704 eigenen Aktien (ca. 10 % des Grundkapitals) im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Rückkaufsangebots anzubieten. 

Der Aktienrückkauf soll zu einem Angebotspreis von 16,50 € je Stückaktie erfolgen. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am 12. Juni 2026 und endet am 03. Juli 2026. 

Einzelheiten zum Aktienrückkauf werden demnächst auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der substanziellen Unterbewertung der Aumann-Aktie und der starken Kapitalausstattung strebt das Unternehmen mit dem Aktienrückkauf an, den Wert pro Aktie zu erhöhen und verfügt gleichwohl über ausreichende finanzielle Mittel für weiteres Wachstum und Unternehmenszukäufe.

UniCredit hält bereits 42,09 % an der Commerzbank

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer heute veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank hält die UniCredit S.p.A. nach einem zuletzt gemeldeten Stimmrechtsanteil von 38,87 % (https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/unicredit-halt-bereits-3887-der.html) nunmehr 42,09 %, davon weiterhin 26,77 % direkt über Aktien und nunmehr 15,32 % über Instrumente (Total return swaps, Put and call options). Ein Stimmrechtsanteil von über 40 % dürfte ausreichen, die Hauptversammlungsmehrheit bei der Commerzbank zu erreichen.

Die Commerzbank hatte kürzlich die bezüglich der Übernahme gemeldete Annahmequote von 7,58 % kritisiert und ihren Aktionären eine „kritische Prüfung“ empfohlen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/06/commerzbank-aktiengesellschaft.html. Die angedienten Aktien seien überwiegend direkt oder indirekt mit Derivate-Gegenparteien der UniCredit verbunden und stammten nicht von unabhängigen Investoren. Da der aktuell implizierte Angebotswert unterhalb des aktuellen Börsenkurses der Commerzbank liege, folge eine Angebotsannahme durch Aktionäre keiner wirtschaftlichen Logik. Die Commerzbank habe daher einen Antrag auf Untersuchung des Sachverhalts durch die BaFin gestellt.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subentionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Mögliches öffentliches Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG: Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG, Delisting
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 4. Juni 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Hauptaktionärin legt Antragserwiderung vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Succession German Bidco GmbH (von The Carlyle Group Inc. verwaltete bzw. beratene Fonds) mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, als beherrschter Gesellschaft hat die Hauptaktionärin nunmehr ihre Antragserwiderung vorgelegt. Die Antragsgegerin argumentiert vor allem damit, dass sich die Angemessenheit alleine schon aus dem Börsenkurs ergebe.

Die anderen Beteiligten können bis zum 15. Juli 2026 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen. 

LG Mannheim, Az. 23 O 45/25
Manthey, S. ./. Succession German Bidco GmbH
33 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP, 80529 München

Mittwoch, 3. Juni 2026

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank empfiehlt kritische Prüfung der potenziell irreführenden Informationen der UniCredit zur Unterstützung ihres Übernahmeangebots

- Regulatorische Meldung der UniCredit reflektiert keine gleichwertige Eigentümerschaft, Stimmrechte oder Kontrolle, da direkt gehaltene Aktien, Derivate und angediente Aktien nicht als aggregierte Gesamtposition interpretiert werden sollten

- Nach den der Commerzbank vorliegenden Informationen sind die gemeldeten 7,58 % an angedienten Aktien überwiegend direkt oder indirekt mit Derivate-Gegenparteien der UniCredit verbunden und stammen nicht von unabhängigen Investoren

- Da der aktuell implizierte Angebotswert unterhalb des aktuellen Börsenkurses der Commerzbank liegt, folgt eine Angebotsannahme durch Aktionäre keiner wirtschaftlichen Logik

- Commerzbank hat Antrag auf Untersuchung des Sachverhalts durch die BaFin gestellt

- Vor der Aufklärung des Sachverhalts sollten keine abschließenden Schlussfolgerungen über die Aktionärsstruktur oder die Unterstützung der Aktionärinnen und Aktionäre für das Angebot erfolgen

Die Commerzbank AG hat die jüngste, am 2. Juni 2026 vorgenommene Veröffentlichung der UniCredit über die Annahmequoten ihres Übernahmeangebots zur Kenntnis genommen. Nach Auffassung der Commerzbank sind die zuletzt von der UniCredit kommunizierten Daten ohne ergänzende Erläuterungen irreführend und begründen den Verdacht eines Handelns mit dem Ziel, ihre Position in der Wahrnehmung des Marktes künstlich aufzublähen. Dies erfordert aus Sicht der Commerzbank Aufklärung. Infolge der Meldungen der UniCredit werden in der öffentlichen Diskussion zunehmend direkt gehaltene Aktien, angediente Aktien, Derivatepositionen und andere Formen wirtschaftlichen Exposures zusammengefasst, wobei in Teilen der Berichterstattung aggregierte Positionen von über 50 % genannt werden. Diese Kategorien unterscheiden sich jedoch grundlegend voneinander und sollten nicht gleichgesetzt werden.

Gemäß eigenen Angaben der UniCredit hält sie derzeit rund 27 % der Commerzbank-Aktien direkt. Die übrigen gemeldeten Positionen betreffen überwiegend angediente Aktien und Derivate und sollten nicht als gleichwertige physische Aktienbestände, Stimmrechte oder Kontrollmöglichkeiten interpretiert werden. Drei Aspekte bedürfen der Klarstellung:

Keine Anhaltspunkte für marktübliche Absicherung der Derivate

Basierend auf Informationen zur Aktionärsstruktur, die der Commerzbank von Verwahrstellen bereitgestellt wurden, halten Investmentbanken und Kapitalmarktintermediäre, die als Gegenparteien der gemeldeten Derivatepositionen der UniCredit identifiziert wurden, in ihrer Gesamtheit nur einen begrenzten Anteil physischer Commerzbank-Aktien als Absicherung der Derivate. Es wäre daher noch eine beträchtliche Anzahl zusätzlicher Aktien von bestehenden Aktionären am Markt zu erwerben, bevor Beteiligungsquoten erreicht werden könnten, die dem aktuell öffentlich diskutierten Niveau entsprächen.

Angediente Aktien stammen überwiegend von Derivate-Gegenparteien der UniCredit

Die zuletzt gemeldeten angedienten Aktien im Gesamtvolumen von 7,58 % werfen erhebliche Fragen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Herkunft und Interpretation auf. Nach den der Commerzbank aktuell vorliegenden Informationen konnte bislang keine einzige Angebotsannahme eines institutionellen Investors identifiziert werden, und die Summe sämtlicher Annahmen durch Privatanleger entspricht einem Aktienanteil von lediglich rund 0,05 %. Das insgesamt angediente Volumen stammt überwiegend von Banken und mit ihnen verbundenen Parteien, von denen einige bekannte Derivate-Gegenparteien der UniCredit sind – wie etwa Nomura mit 2,06 %. Vor diesem Hintergrund deuten die vorliegenden Daten darauf hin, dass die gemeldeten angedienten Aktien – entgegen den Aussagen der UniCredit – nicht als Beleg für eine unabhängige Unterstützung der Aktionärinnen und Aktionäre für das Angebots gewertet werden können.

Logik der andienenden Banken höchst unklar

Festzuhalten ist, dass es ein signifikantes Andienen von Aktien gab, obwohl der Börsenkurs der Commerzbank-Aktie durchgehend über dem implizierten Wert der Angebotsgegenleistung liegt. Zudem ist es höchst ungewöhnlich, dass Aktien in der Mitte der Angebotsperiode angedient werden. Es bedarf daher hinreichender Transparenz durch die betreffenden Marktteilnehmer über die wirtschaftlichen Anreize, Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen, die den zuvor genannten Annahmen des Übernahmeangebots zugrunde liegen.

Commerzbank beantragt Prüfung bei Aufsichtsbehörde

Angesichts der erheblichen kapitalmarktbezogenen und regulatorischen Implikationen dieser Sachverhalte sowie gewichtiger Bedenken ihrer Aktionärinnen und Aktionäre stellt die Commerzbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die relevanten öffentlich verfügbaren Informationen sowie ihre eigene Analyse und Erkenntnisse zur Verfügung. Die Commerzbank spricht sich für eine umfassende Prüfung des Sachverhalts aus, um dem Markt ein vollständiges Bild zu geben. Transparenz und eine sorgfältige aufsichtsrechtliche Prüfung sind im Interesse aller Marktteilnehmer, Investoren und Stakeholder. Dies gilt in besonderem Maße im Rahmen eines laufenden Übernahmeangebots, in dem Aktionärinnen und Aktionäre ihre Entscheidungen auf der Grundlage vollständiger, korrekter und angemessen kontextualisierter Informationen treffen können müssen. Die Commerzbank empfiehlt Marktteilnehmern und Investoren, keine abschließenden Schlussfolgerungen hinsichtlich Aktienverteilung, Einfluss, Kontrolle oder die tatsächliche Unterstützung des Angebots durch die Aktionäre zu ziehen, bis die zugrundeliegenden Sachverhalte vollständig aufgeklärt und angemessen offengelegt worden sind. Die Commerzbank empfiehlt institutionellen Investoren zudem, die Wertpapierleihaktivitäten ihrer Verwahrstellen vor dem Hintergrund einer möglichen Nutzung für Andienungen zu prüfen und gegebenenfalls zu überdenken.

Covestro AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 4 AktG

Leverkusen – Infolge des Erwerbs von Aktien an der Covestro AG durch (i) die ADNOC International Germany Holding AG sowie (ii) die XRG P.J.S.C. („XRG“) im Rahmen des erwarteten Erwerbs von Aktien aufgrund des auf der Hauptversammlung der Covestro AG am 19. Mai 2026 beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre aus der Covestro AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) werden Umstrukturierungen im Zusammenhang mit dem Grundbesitz der Tochtergesellschaften der Covestro AG durchgeführt: Die grundbesitzhaltenden Tochtergesellschaften der Covestro AG, die Covestro First Real Estate GmbH, eine direkte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Covestro AG, („C1RE“), sowie die Covestro Second Real Estate GmbH, eine direkte hundertprozentige Tochtergesellschaft der C1RE, („C2RE“), haben gemeinsam mit der XRG Germany Holding GmbH, einer direkten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der XRG, („XRG Holding“), neue Gesellschaften gegründet: Die C1RE hat gemeinsam mit der XRG Holding die Covestro Third Real Estate GmbH („C3RE“) und die C2RE hat gemeinsam mit der XRG Holding die Covestro Fourth Real Estate GmbH („C4RE“) gegründet. Bei der jeweiligen Gründung haben die C1RE bzw. C2RE jeweils 99,99% der Geschäftsanteile und die XRG Holding jeweils 0,01% der Geschäftsanteile übernommen. Sowohl die XRG Holding als auch die C3RE und die C4RE sind „nahestehende Personen“ im Sinne von § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die C1RE und die C2RE haben am 2. Juni 2026 jeweils mit der C3RE und der C4RE Grundstückskaufverträge abgeschlossen, mit denen Grundstücke im Gesamtwert von derzeit EUR 550.512.335,00 von der C1RE und C2RE auf die C3RE und C4RE übertragen werden sollen.

Am heutigen Tag, den 3. Juni 2026, hat die XRG Holding als Käuferin mit der C1RE sowie mit der C2RE als jeweilige Verkäuferin jeweils einen Anteilskauf- und Übertragungsvertrag über weitere jeweils 10% der Geschäftsanteile an der C3RE bzw. der C4RE abgeschlossen. Der Gesamtkaufpreis dieser Anteile lag unter dem in § 111b Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Schwellenwert für Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen. Der jeweilige Kaufpreis entspricht vereinbarungsgemäß dem auf die erworbenen Geschäftsanteile entfallenden Anteil am tatsächlichen Wert der Grundstücke zuzüglich des entsprechenden Anteils am zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden weiteren Nettovermögen der C3RE bzw. der C4RE. Um den tatsächlichen Wert der Grundstücke abschließend zu beurteilen, wird vor Vollzug eine Bewertung der kaufgegenständlichen Grundstücke durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweilige Gegenleistung der XRG Holding für ihre Beteiligung an der C3RE bzw. der C4RE dann gegebenenfalls angepasst wird.

Der Vollzug der Grundstückskaufverträge einschließlich der restlichen Kaufpreiszahlungen unter den Grundstückskaufverträgen wird für das zweite Quartal 2027 erwartet.

Vectron Systems AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung der Vectron Systems AG

Corporate News

Münster, 03. Juni 2026: Die Vectron Systems AG (Vectron) lädt seine Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2026 um 11:00h am Firmensitz der Gesellschaft in Münster ein. Die Versammlung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Vectron bekleidet eine führende Position auf dem europäischen Markt intelligenter Kassensysteme. Die Produktlösungen des Unternehmens richten sich insbesondere an Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien, daneben auch an den Einzelhandel sowie den Dienstleistungssektor. Der Vertrieb erfolgt europaweit über ein Netzwerk von rund 300 Fachhandelspartnern mit Schwerpunkten im deutschsprachigen Raum. Das Kundenspektrum reicht dabei von Einzelinstallationen bis hin zu Filial- und Systemkunden mit mehr als 1.000 Kassenplätzen.

Das Geschäftsjahr 2025 war für Vectron trotz anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten, hoher regulatorischer Anforderungen und einer weiterhin spürbaren Investitionszurückhaltung in wesentlichen Zielmärkten von bedeutenden strategischen Entwicklungen geprägt. Gleichzeitig konnte die Gesellschaft ihre Transformation hin zu software- und servicebasierten Geschäftsmodellen weiter vorantreiben.

Der Umsatz konnte im Berichtsjahr 2025 leicht um rund 7% auf 30,1 Mio. Euro gesteigert werden. Deutlicher verbesserte sich gleichzeitig der Jahresüberschuss, der sich infolge des Verkaufs der Beteiligung an der acardo group AG (acardo) von EUR - 5,4 Mio. (2024) auf EUR 4,4 Mio. Euro erhöhte.

Bis zum 30. September 2025 war Vectron über die 100%-Beteiligung an acardo, Dortmund, zugleich führender deutscher Anbieter im Bereich Couponing und Cashback. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 wurde die Beteiligung an die Verve Retail Media Holding GmbH veräußert. Im Zuge der strategischen Ausrichtung unter dem Mehrheitsaktionär Shift4 konzentriert sich Vectron künftig noch stärker auf Kassen- und insbesondere Paymentlösungen.

Die konsequente Fokussierung auf das Kerngeschäft wurde zum Jahresende 2025 zusätzlich durch die Veräußerung der Assets der Posmatic GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft von Vectron, für einen symbolischen Kaufpreis von 1 Euro unterstrichen. Die betreffenden Vermögensgegenstände waren in den Vorjahren im Zuge eines Asset Deals zum 31. Dezember 2021 von der Posmatic GmbH übernommen und anschließend bei Vectron bilanziert worden.

Die strategische Zusammenarbeit mit Shift4 wurde im Berichtsjahr operativ weiter ausgebaut. Die Kombination von Vectrons etablierten POS-Lösungen mit den Payment-Produkten von Shift4 ermöglicht attraktive integrierte Angebotsmodelle und unterstützt die Entwicklung wiederkehrender Umsätze im Rahmen der fortgesetzten Transformation hin zu SaaS- und Lösungsmodellen. Gemeinsam werden Produktentwicklungen, funktionale Erweiterungen für europäische Märkte sowie die weitere Erschließung von Wachstumspotenzialen insbesondere im deutschsprachigen Raum, in BeNeLux und Frankreich vorangetrieben.

Die wachsenden wiederkehrenden Umsätze haben im Jahr 2025 wie auch schon im Vorjahr zu einer weiteren Ergebnisstabilisierung geführt. Eine Fortsetzung dieses Trends erwartet Vectron auch für die folgenden Jahre vor allem durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Shift4. Die konsequente strategische Ausrichtung auf wiederkehrende Erträge erweist sich insgesamt als Wachstumstreiber und wird Vectrons Marktposition in Deutschland und Europa weiter stärken. Damit bestätigt sich der bereits in den Vorjahren andeutende Trend, der Ausdruck des bewusst verfolgten Geschäftsmodellwechsels ist. Die wiederkehrenden Umsätze machten im Geschäftsjahr 2024 bereits 54 % des Gesamtumsatzes von Vectron aus und wachsen weiterhin auf Basis der intensiven Vermarktung digitaler Dienste im Kundenbestand und im Neugeschäft bis zum Jahresende 2025 auf 64 % an.

Der Mehrheitsaktionär der Vectron Systems AG, eine zwischenliegende Holdinggesellschaft der Shift4 Group, prüft weiterhin, ob und falls ja, wie eine weitere Integration von Vectron in die Shift4 Group erfolgen wird. Die operative Verbindung wird weiter gestärkt, zum Beispiel durch gemeinsame Projekte und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Darüber hinaus werden strukturelle Veränderungen, wie etwa ein möglicher zukünftiger Squeeze-out, ebenfalls geprüft.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen die Gesellschaft weiterhin gut positioniert, um gemeinsam mit ihren Partnern, Mitarbeitenden und Fachhandelspartnern die Marktposition auszubauen und die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Unternehmens weiter zu stärken.

Der Jahresabschluss der Vectron Systems AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

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Zu dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/02/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_19.html