Coporate News
- EUR 81,00 je Nagarro-Aktie in bar entsprechen einer sehr attraktiven Prämie von rund 140 % gegenüber dem Schlusskurs vom 25. Juni 2026
- Die sechswöchige Annahmefrist, während derer Nagarro-Aktionäre ihre Aktien andienen können, beginnt heute und läuft bis zum 17. September 2026; auf die Annahmefrist folgt eine zweiwöchige weitere Annahmefrist, die voraussichtlich am 23. September 2026 beginnt und am 6. Oktober 2026 endet
- Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro unterstützen die Transaktion und beabsichtigen, die Annahme des Angebots zu empfehlen; Mitglieder des Vorstands und weitere Mitarbeitende von Nagarro haben zudem ihre Absicht erklärt, einen Anteil von insgesamt rund 15 %1 an Nagarro anzudienen
- Darüber hinaus hat sich Persistent bereits einen Anteil von rund 22 %1 an Nagarro von dem größten Gesellschafter der Nagarro SE gesichert, der seine gesamte Beteiligung an Persistent veräußert
- Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien; die erforderlichen Zustimmungen der Persistent-Aktionäre wurden eingeholt
- Persistent beabsichtigt Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zum frühestmöglichen und rechtlich zulässigen ZeitpunktAlle Einzelheiten und die Angebotsunterlage sind unter www.galaxy-offer.com verfügbar 6. August 2026
München, Deutschland und Pune, Indien
Pressemitteilung
Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) hat die Galaxy Germany Holding SE (die „Bieterin“), eine hundertprozentige direkte Tochtergesellschaft der Persistent Systems Limited (zusammen „Persistent“), heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Nagarro SE („Nagarro“) (das „Angebot“) veröffentlicht.
Die Aktionäre von Nagarro können ihre Aktien nun zu einem
Barangebotspreis in Höhe von EUR 81,00 pro Aktie andienen. Das Angebot
bietet den Aktionären von Nagarro die Möglichkeit, einen unmittelbaren
und sicheren Wert zu einer sehr attraktiven Prämie von ca. 140 % auf den
Schlusskurs vom 25. Juni 2026, dem letzten Handelstag vor Ankündigung
der Transaktion, zu realisieren. Im Vergleich zum volumengewichteten
Durchschnittskurs (VWAP) der vergangenen drei Monate zu diesem Zeitpunkt
entspricht der Angebotspreis einer Prämie von ca. 93 %. Die
Annahmefrist endet am 17. September 2026 um Mitternacht (MESZ). Auf die
Annahmefrist folgt eine weitere Annahmefrist, die voraussichtlich am 23.
September 2026 beginnt und am 6. Oktober 2026 endet.
Zitat von Dr. Anand Deshpande, Gründer, Vorsitzender und Managing Director, Persistent Systems Limited
„Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist ein wichtiger
Meilenstein auf dem Weg zum Zusammenschluss von Persistent und Nagarro.
Was uns von Anfang an überzeugt hat, war nicht nur die Qualität des
Unternehmens – es war auch die Ähnlichkeit unserer Werte: dieselbe
Leidenschaft für Engineering, dasselbe Engagement für unsere Kunden und
dieselbe langfristige Denkweise, die Persistent seit jeher leitet.
Beständige Unternehmen aufzubauen, erfordert Geduld, Talent und ein
gemeinsames Ziel. All das bringt Nagarro mit – und wir sind
zuversichtlich, dass wir gemeinsam mehr erreichen können als jedes
Unternehmen für sich allein.“
Zitat von Sandeep Kalra, Chief Executive Officer und Executive Director, Persistent Systems Limited
„Gemeinsam werden Persistent und Nagarro eines der weltweit
führenden Unternehmen für KI-gestütztes Digital Engineering formen.
Angesichts unserer sich ergänzenden Stärken in verschiedenen Regionen,
Kompetenzbereichen und Branchen sind wir zuversichtlich, dass dieser
Zusammenschluss erheblichen Wert schaffen wird. Unser Angebot gibt den
Nagarro-Aktionären die Möglichkeit, sofort und sicher an dieser
Wertschöpfung teilzuhaben. Gemeinsam können beide Unternehmen viel
erreichen – und der Preis spiegelt unsere starke Überzeugung darin
wider.“
Persistent und Nagarro teilen die Überzeugung: Wer das nächste
Jahrzehnt im KI-gestützten Digital Engineering anführen will, braucht
Kompetenzen und eine globale Präsenz in einer anderen Größenordnung, als
jedes der beiden Unternehmen allein erreichen kann. Durch den geplanten
Zusammenschluss soll eine global aufgestellte, diversifizierte Gruppe
für KI-gestütztes Digital Engineering und Unternehmensmodernisierung
entstehen – mit starken Standbeinen in Nordamerika und Europa und einer
nennenswerten Präsenz in weiteren Regionen. Die fusionierte Gruppe wäre
besser positioniert, um globalen Kunden integrierte KI-, Engineering-,
ERP/CX-, Daten- und Cloud-Lösungen über lokale und globale
Delivery-Modelle hinweg anzubieten.
Volle Unterstützung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat von Nagarro
Die Gremien beider Unternehmen sind von den Vorteilen des
Zusammenschlusses überzeugt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von
Nagarro begrüßen die Transaktion und beabsichtigen, den Aktionären die
Annahme des Angebots in ihrer begründeten Stellungnahme zu empfehlen –
vorbehaltlich ihrer Treuepflichten und ihrer Prüfung der
Angebotsunterlage. Zudem haben Mitglieder des Vorstands von Nagarro die
Absicht bekundet, das Angebot anzunehmen.
Von der Transaktion profitieren auch die Mitarbeitenden: Der
Zusammenschluss schafft eine größere, diversifiziertere Plattform mit
besseren Wachstumsaussichten – für beide Unternehmen. Die
Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement – „BCA“)
zwischen Persistent und Nagarro spiegelt das geteilte Verständnis über
eine gemeinsame Zukunft wider und enthält Zusagen in Bezug auf
Mitarbeiterbelange, den Geschäftsbetrieb und das Management,
einschließlich der Wahrung bestehender Arbeitsbedingungen.
Nächste Schritte für die Aktionäre
Aktionäre erhalten von ihrer Depotbank oder ihrem
Wertpapierdienstleister eine Mitteilung mit technischen Anweisungen
dazu, wie sie das Angebot annehmen können. Für Aktien, die in einem
deutschen Depot gehalten werden, ist das Andienungsverfahren in der
Regel kosten- und gebührenfrei. Aktionäre, die ihre Aktien andienen
wollen, sollten frühzeitig handeln.
Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie
Das Angebot wird nur vollzogen, wenn eine Mindestannahmeschwelle von
50 Prozent plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien erreicht
wird. Die Bieterin hat sich bereits einen Anteil von rund 22 %
(exklusive eigener, von Nagarro gehaltener Aktien) im Rahmen eines
unwiderruflichen Aktienkaufvertrags mit der Lantano Beteiligungen GmbH
(„Lantano“), dem Investmentvehikel des größten Aktionärs von
Nagarro, gesichert. Dieser Anteil wird bei der Mindestannahmeschwelle
mitberücksichtigt. Auch die Aktien, die von Mitgliedern des Vorstands
von Nagarro zur Annahme des Angebots angedient werden sollen, werden bei
der Mindestannahmeschwelle berücksichtigt.
Persistent beabsichtigt nicht, innerhalb eines Zeitraums von zwei
Jahren nach Vollzug des Angebots einen Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abzuschließen.
Die Aktionäre von Persistent haben auf der ordentlichen
Hauptversammlung vom 3. August 2026 der geplanten Übernahme von Nagarro
durch die Bieterin sowie den damit verbundenen
Finanzierungsvereinbarungen und der Konzernbürgschaft zugestimmt.
Mögliches Delisting könnte die Liquidität verringern
Das Angebot ist Teil einer Taking-Private-Strategie. Nach Vollzug des
Angebots beabsichtigt Persistent, die Zulassung der Nagarro-Aktien zum
Handel am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie am Freiverkehr anderer Börsen so bald wie
praktisch und rechtlich möglich zu beenden. Nach einem Delisting würden
die Nagarro-Aktien vom Handel auf dem regulierten Markt ausgeschlossen,
was dazu führen könnte, dass Nagarro aus dem SDAX ausgeschlossen wird
und Nagarro-Aktien faktisch illiquide werden. Der Vorstand ist laut dem
BCA bereit, die Delisting-Strategie der Bieterin und vorbehaltlich
seiner Treuepflichten auch ein Delisting der Nagarro-Aktien zu
unterstützen.
Nach der Gestattung durch die Bafin sind die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung nun unter www.galaxy-offer.com
verfügbar. Persistent geht von einem Vollzug der Transaktion bis zum
Ende von Q1 2027 aus, vorbehaltlich behördlicher Freigaben und sonstiger
üblicher Bedingungen.
Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien
dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur
Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und
Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit
den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot
ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.galaxy-offer.com
veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der
anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika
über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das
Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das
Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von
Nagarro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die
Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot,
weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet,
in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise
in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet
werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden
nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen weitere Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt
oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben,
vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in
den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen
Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten
werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass
dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht,
sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe
stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich
der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Nagarro-Aktien und der
gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht,
wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der
Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist. (...)
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der
Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für
Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen
Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und
Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben,
nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen
bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und Nagarro sich
außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der
Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen
Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der
Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze
zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein
Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem
Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält,
sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte
"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. (...)