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Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Juli 2025
Damit kann der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE im Handelsregister eingetragen werden.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
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Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Juli 2025
Damit kann der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE im Handelsregister eingetragen werden.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Wien, am 09.07.2025: Die EPH Group AG („EPH“) hat heute mit zwei Grundstückseigentümern eine grundsätzliche Einigung dahingehend erzielt, dass EPH von den Verkäufern drei Hotelprojekte für einen lastenfreien Kaufpreis im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwirbt. Dabei handelt es sich um Liegenschaften am Großglockner, im Raum Ossiacher See und im Nationalpark Kalkalpen, auf denen neue Hotelprojekte entwickelt werden sollen. Die entsprechenden Widmungen liegen bereits vor. Alle drei Projekte befinden sich im Stadium vor Baugenehmigung.
Der Erwerb der Projekte ist jeweils als Asset Deal über drei neu zu gründende Tochtergesellschaften der EPH geplant, an welchen EPH mit 90% und die jeweilige Verkäuferin mit 10% beteiligt sein wird (die „Projektgesellschaften“). Die nach Abzug von auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten verbleibenden Kaufpreisforderungen der Verkäuferinnen gegenüber den Projektgesellschaften von rund EUR 3,35 Millionen (die „einzubringenden Forderungen“) sind von den Projektgesellschaften nicht zu begleichen, sondern sollen von den Verkäuferinnen gegen den Erhalt von Aktien an der EPH als Sacheinlage über eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre in die EPH eingebracht werden. Die auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten im höheren einstelligen Millionenbereich sollen nach Möglichkeit von den finanzierenden Banken weiter finanziert oder ansonsten durch die jeweilige Projektgesellschaft rückgeführt werden. Die Transaktion steht daher seitens EPH unter Finanzierungsvorbehalt.
Im Zuge der beschriebenen Transaktion wird die EPH eine Einbeziehung ihrer Aktien in das Vienna MTF der Wiener Börse (direct market oder direct market plus) veranlassen. Die den Verkäuferinnen zu übertragende Anzahl an neuen Aktien der EPH wird sich durch Division der einzubringenden Forderungen mit dem Referenzpreis für das Börsenlisting am Vienna MTF der Wiener Börse bemessen.
Vor Einbeziehung der Aktien in das Vienna MTF ist eine Barkapitalerhöhung bei der EPH im Wesentlichen aus dem bestehenden Aktionärskreis in einer Größenordnung von EUR 430.000 bis EUR 930.000 durch Zufuhr von Eigenmitteln in die EPH geplant. Für die Zeit nach dem Börsenlisting werden derzeit weitere Finanzierungsoptionen geprüft.
Das Signing der Liegenschaftskaufverträge soll – einen weiteren
positiven Verlauf der durch EPH noch abzuschließenden Due
Diligence-Prüfung vorausgesetzt – binnen vier Wochen erfolgen. Das
Börsenlisting der Aktien der EPH ist bis Ende September 2025, die
Umsetzung der Sachkapitalerhöhung bis Jahresende geplant. Infolge des
Closings der Sach- und der Barkapitalerhöhung würde sich berechnet auf
Basis der Bilanz der EPH zum 31.12.2024 und unter Annahme der
Durchführung der Barkapitalerhöhung um EUR 930.000 die
Eigenkapitalausstattung der EPH von rund minus EUR 1,5 Millionen auf
plus EUR 2,8 Millionen verbessern, was einer Eigenkapitalquote von rund
27,5% entspräche.
Ende der adhoc-Meldung
Über die EPH Group AG:
Die EPH Group AG besteht aus einer Gruppe von Investoren,
Projektentwicklern, Hotelimmobilien-, Finanzierungs- und
Kapitalmarkt-Experten. Das Unternehmen plant den Aufbau eines
diversifizierten Portfolios von renditestarken Hotels und Resorts im
Premium- und Luxussegment in Österreich, Deutschland und anderen
europäischen Top-Destinationen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung des
EPH Teams besteht ein hervorragender Marktzugang und eine volle
Akquisitionspipeline. In den Bereichen Feasibility Study, Due Diligence,
Bewertung, Contract Management, M&A, Portfolio Strategy,
Development und Construction arbeitet die EPH Group AG mit den führenden
Hotel- und Tourismus-Consulting-Unternehmen in Österreich und
Deutschland zusammen. So kann die Gesellschaft auf eine umfassende
Expertise zurückgreifen und für jedes Projekt die bestmögliche Strategie
entwickeln.
Die Anleihe der EPH Group AG (ISIN: DE000A3LJCB4 / WKN: A3LJCB) notiert
im Open Market (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse, im
Vienna MTF der Wiener Börse und im Rahmen eines dualen Listings an der
Euronext Paris im Segment Euronext Access.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eph-group.com.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlPressemitteilung
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
- Beowolff Capital kündigt Beginn der Annahmefrist für Barangebot über 11,25 Euro je Aktie an Aktionäre der artnet AG mit anschließendem Delisting an
- Nach der Genehmigung durch die BaFin hat Beowolff Capital die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot für die artnet AG veröffentlicht
- Die Annahmefrist, während der die Aktionäre von artnet ihre Aktien zu einem attraktiven Barpreis von 11,25 € pro artnet-Aktie andienen können, beginnt heute und endet am 5. August 2025
- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer attraktiven und signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird voraussichtlich zum Ende der weiteren Annahmefrist in Kraft treten (voraussichtlich am 22. August 2025)
- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet und die Familie Neuendorf begrüßen das Angebot und die Entscheidung von Beowolff Capital, die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu unterstützen
London, Großbritannien – 8. Juli 2025: Leonardo Art Holdings GmbH (“Leonardo Art Holdings“), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot (das „Angebot“) für die artnet AG („artnet“) bekannt gegeben.
Ab heute können Aktionäre von artnet das Angebot annehmen, indem sie ihre Aktien zu einer attraktiven Barvergütung von 11,25 € je artnet-Aktie (der „Angebotspreis“) andienen. Die Annahmefrist läuft am Ende des 5. August 2025 aus. Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird zum Ende der weiteren Annahmefrist am 22. August 2025 erwartet.
Der Angebotspreis entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet zu einem Angebotspreis von 11,00 € und ca. 56 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate in Höhe von 7,20 € vor diesem Datum. Darüber hinaus entspricht dies einer Prämie von ca. 38% auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots für artnet zu einem Angebotspreis von mindestens 11,00 €.
artnet Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten umgehend ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister, bei dem ihre artnet-Aktien verwahrt werden, kontaktieren. Das Angebot unterliegt den in der von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen.
Andrew Wolff, Chief Executive Officer von Beowolff Capital, sagte: „Mit unserer Unterstützung kann artnet seine Entwicklung als privates Unternehmen beschleunigen, ohne dem kurzfristigen Druck und den Kosten einer Börsennotierung ausgesetzt zu sein. Durch die Annahme unseres Angebots können die Aktionäre von artnet den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie realisieren.“
Vorstand und Aufsichtsrat von artnet sowie die Familie Neuendorf begrüßen und unterstützen das Angebot von Beowolff Capital. Beowolff Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 88 % des Grundkapitals von artnet gesichert.
artnet wird, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen und alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden. Dies kann zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der artnet-Aktien führen. Weiterhin enden mit dem Delisting vom regulierten Markt auch die umfassenden Finanzberichterstattungspflichten und Kapitalmarkt-Veröffentlichungspflichten von artnet. Beowolff Capital beabsichtigt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Angebots, keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit artnet abzuschließen.
Die Angebotsunterlage und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.
Berater
Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
thyssenkrupp AG
Duisburg und Essen
− ISIN DE0007500001 −
Korrektur der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 8. August 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)
Der Text zu Tagesordnungspunkt 1 „Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH“ wird klarstellend redaktionell wie folgt angepasst:
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH thyssenkrupp strebt eine Verselbständigung seines Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung an. Die Aktionäre der thyssenkrupp AG werden aufgrund der Abspaltung unmittelbar an der neuen Holdinggesellschaft für das Segment Marine Systems minderheitlich beteiligt, die dann an der Börse notiert werden soll. Durch die Beteiligung an der börsennotierten Holdinggesellschaft des Segments Marine Systems sollen die Aktionäre der thyssenkrupp AG direkt von der starken Stellung des Segments Marine Systems und dessen durch die Verselbständigung weiter unterstützten Wachstums- und Wertpotenzialen profitieren. Zu diesem Zweck hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG beschlossen, zunächst das Segment Marine Systems unter einer neuen Obergesellschaft, der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (nach Wirksamwerden eines Formwechsels in die Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zukünftig firmierend als TKMS AG & Co. KGaA) (nachfolgend „TKMS Holding“), zusammenzufassen. Im Rahmen der Abspaltung soll nun eine Minderheitsbeteiligung an dieser neuen Obergesellschaft des Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG übergehen. Unmittelbar mit Wirksamwerden der Abspaltung sollen sämtliche Kommanditaktien der TKMS Holding sodann zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Zur Vorbereitung der Abspaltung werden 49 % der Anteile an dem zu verselbständigenden Geschäft, insbesondere an der thyssenkrupp Marine Systems GmbH, auf die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, übertragen; 89,9 % der 49 % des zu verselbständigen Geschäfts werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 und die übrigen 10,1% der 49 % werden aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Abspaltung übertragen. Sodann wird die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (einschließlich ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG von der thyssenkrupp AG als übertragendem Rechtsträger auf die TKMS Holding als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Kommanditaktien der TKMS Holding an die Aktionäre der thyssenkrupp AG übertragen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden die Aktionäre der thyssenkrupp AG 49 % der Kommanditaktien der TKMS Holding und die thyssenkrupp AG die verbleibenden 51 % der Kommanditaktien der TKMS Holding halten. Grundlage der Abspaltung ist der von der thyssenkrupp AG und der TKMS Holding am 23. Juni 2025 mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Ulrich Irriger in Essen (UVZ-Nr. UI-429/2025) abgeschlossene Abspaltungs- und Übernahmevertrag (der „Abspaltungs- und Übernahmevertrag“). Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
Die Abspaltung ist im gemeinsamen Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH ausführlich wirtschaftlich und rechtlich erläutert und begründet. Darüber hinaus wurde die Abspaltung gemäß § 125 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 UmwG von einem gerichtlich bestellten, sachverständigen Spaltungsprüfer geprüft. Der Spaltungsprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung einen umfassenden schriftlichen Prüfungsbericht erstattet. Folgende die Abspaltung betreffende Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung an im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich:
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Im Übrigen bleibt die am 30. Juni 2025 im Bundesanzeiger veröffentliche Einberufung unverändert.
Duisburg und Essen, im Juli 2025
thyssenkrupp AG
Der Vorstand