DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die InnoTec TSS AG
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter 1:
GLI Beteiligungsgesellschaft mbH
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 110015, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Bieter 2:
Grondbach GmbH
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21567, Gerresheimer Landstraße 63, 40699 Erkrath
Zielgesellschaft:
InnoTec TSS AG
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39359,
Grunerstraße 62, 40239 Düsseldorf
Inhaberaktien: WKN: 540510 / ISIN DE0005405104
Angaben zum Kontrollerwerb:
Die Bieter 1 und 2 (zusammen die „Bieter“) haben am 25. Juni 2026 die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Der Kontrollerwerb beruht auf dem Abschluss einer Vereinbarung über
die dauerhafte und verbindliche Abstimmung des Verhaltens in Bezug auf
die Zielgesellschaft durch die koordinierte Ausübung von Stimmrechten
aus Aktien der Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG („Acting in Concert Vereinbarung“).
Parteien der Acting in Concert Vereinbarung sind Bieter 1, Bieter 2 sowie
Herr Dr. Gerson Link, c/o GLI Beteiligungsgesellschaft mbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf („Weiterer Kontrollerwerber 1“).
Gegenstand der Acting in Concert Vereinbarung ist die abgestimmte
Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft
mit dem Ziel, auf die Beschlussfassung über eine Mindestausschüttung in
Höhe von mindestens 30,00 % des Konzernjahresüberschusses des jeweiligen
Geschäftsjahres gemäß dem gebilligten Konzernabschluss der
Zielgesellschaft hinzuwirken („Mindestausschüttung“).
Die Acting in Concert Vereinbarung erstreckt sich auf insgesamt
2.871.002 Aktien der Zielgesellschaft, entsprechend rund und mehr als
30,00 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Hiervon entfallen 2.000
Aktien der Zielgesellschaft auf Bieter 1, 1.435.501 Aktien der
Zielgesellschaft auf Bieter 2 sowie 1.433.501 Aktien der
Zielgesellschaft auf die GLB GmbH (wie nachstehend definiert).
Die Parteien der Acting in Concert Vereinbarung haben hierzu insbesondere folgende Verpflichtungen übernommen:
- Bieter 1 hat sich gegenüber den anderen beiden Vertragsparteien
verpflichtet, seine Stimmrechte aus den von ihm unmittelbar gehaltenen
2.000 Aktien der Zielgesellschaft dahingehend auszuüben, dass die
Mindestausschüttung beschlossen wird.
- Bieter 2 hat sich gegenüber den anderen beiden Vertragsparteien
verpflichtet, seine Stimmrechte aus 1.435.501 der von ihm unmittelbar
gehaltenen 2.395.084 Aktien der Zielgesellschaft dahingehend auszuüben,
dass die Mindestausschüttung beschlossen wird.
- Der Weitere Kontrollerwerber 1 hat sich gegenüber den anderen
beiden Vertragsparteien verpflichtet, seinen Einfluss auf die GLB GmbH
dahingehend auszuüben, dass diese ihre Stimmrechte aus 1.433.501 von ihr
gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft dahingehend ausübt, dass die
Mindestausschüttung beschlossen wird.
Der Weitere Kontrollerwerber 1 hält unmittelbar sämtliche
Geschäftsanteile an Bieter 1 und kontrolliert Bieter 1. Bieter 1 hält
unmittelbar 2.000 Aktien der Zielgesellschaft. Die Stimmrechte aus
diesen Aktien der Zielgesellschaft werden dem Weiteren
Kontrollerwerber 1 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG
zugerechnet.
Der Weitere Kontrollerwerber 1 kontrolliert ferner die GLB GmbH,
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49291 („GLB GmbH“),
welche unmittelbar 2.393.255 Aktien der Zielgesellschaft hält. Die
Stimmrechte aus diesen Aktien der Zielgesellschaft werden dem
Weiteren Kontrollerwerber 1 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3
WpÜG zugerechnet.
Darüber hinaus werden dem Weiteren Kontrollerwerber 1 Stimmrechte aus
weiteren 500 Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
WpÜG zugerechnet.
Herr Reinhart Zech von Hymmen, c/o Grondbach GmbH, Gerresheimer Landstraße 63, 40699 Erkrath („Weiterer Kontrollerwerber 2“ und zusammen mit dem Weiteren Kontrollerwerber 1 „Weitere Kontrollerwerber“)
hält unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile an Bieter 2 und
kontrolliert Bieter 2. Bieter 2 hält unmittelbar 2.395.084 Aktien der
Zielgesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien der Zielgesellschaft
werden dem Weiteren Kontrollerwerber 2 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
und Satz 3 WpÜG zugerechnet.
Die Stimmrechtsanteile der Bieter sowie der Weiteren Kontrollerwerber
stellen sich zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs wie folgt dar:
Bieter 1
- unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 2.000 (0,02 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 2 gehaltenen Aktien: 1.435.501 (15,00 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
- Gesamtstimmrechtsanteil: 2.871.002 (30,00 %).
Bieter 2
- unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 2.395.084 (25,03 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 1 gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
- Gesamtstimmrechtsanteil: 3.830.585 (40,03 %).
Weiterer Kontrollerwerber 1
- unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 4.500 (0,05 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG aus von Bieter 1 gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3
WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 2.393.255 (25,01 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG: 500 (0,01 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 2 gehaltenen Aktien: 1.435.501 (15,00 %);
- Gesamtstimmrechtsanteil: 3.835.756 (40,08 %).
Weiterer Kontrollerwerber 2
- unmittelbar gehaltene Stimmrechte: keine;
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG aus von Bieter 2 gehaltenen Aktien: 2.395.084 (25,03 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 1 gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
- zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
- Gesamtstimmrechtsanteil: 3.830.585 (40,03 %).
Neben den Bietern haben auch der Weitere Kontrollerwerber 1 und der
Weitere Kontrollerwerber 2 infolge von Stimmrechtszurechnungen gemäß
§ 30 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt.
Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über
die InnoTec TSS AG sind die Bieter und die weiteren Kontrollerwerber zur
Abgabe eines Pflichtangebots gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG, gerichtet auf den
Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft, verpflichtet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
zugleich auch im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers 1 und des
Weiteren Kontrollerwerbers 2, vertreten durch die Bieter.
Die Bieter werden nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären der InnoTec TSS
AG gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher
Aktien der InnoTec TSS AG zum gesetzlichen Mindestpreis und im Übrigen
zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und
Bedingungen abgeben. Die Bieter bilden eine Bietergemeinschaft im Sinne
des § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des Pflichtangebots jeder
Beteiligte Bieter im Sinne des WpÜG ist und die sich für ihn ergebenden
gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.
Der gesetzliche Mindestpreis entspricht zum Zeitpunkt dieser
Veröffentlichung dem gewichteten durchschnittlichen inländischen
Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei
Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung).
Die Bieter werden mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die
aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des
Weiteren Kontrollerwerbers 1 und des Weiteren Kontrollerwerbers 2
erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die
Aktien der InnoTec TSS AG veröffentlichen.
Die Angebotsunterlage wird von den Bietern gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://gligro-pflichtangebot.de/ veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Weitere wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
InnoTec TSS AG. Inhabern von Aktien der InnoTec TSS AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei
Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Dementsprechend wurden und
werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder
Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von
Wertpapieren der InnoTec TSS AG können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
25. Juni 2026
GLI Beteiligungsgesellschaft mbH
Dr. Gerson Link
Geschäftsführer
Grondbach GmbH
Reinhart Zech von Hymmen
Geschäftsführer