20. Mai 2026 17:46 - Vorstand und Aufsichtsrat von Hauptversammlung entlastet Die Hauptversammlung der Commerzbank hat am heutigen Mittwoch allen Tagesordnungspunkten mit jeweils großer Mehrheit zugestimmt. Die Aktionärinnen und Aktionäre würdigten die erzielten Erfolge und stellten sich klar hinter die „Momentum 2030“ Strategie und den eigenständigen Kurs der Bank. Sie billigten den Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 1,10 Euro je Aktie (2024: 0,65 Euro) mit einer Mehrheit von 99,88 % (TOP 2). Insgesamt beläuft sich die Dividendenzahlung damit auf rund 1,2 Mrd. Euro. Zusammen mit zwei bereits abgeschlossenen Aktienrückkäufen im Gesamtvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro gibt die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2025 insgesamt rund 2,7 Mrd. Euro an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurück. Das entspricht 100 % des Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen. Für die kommenden Jahre plant die Bank, die Kapitalrückgabe kontinuierlich zu steigern. Dabei setzt die Commerzbank weiterhin auf eine Kombination aus Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufen, wobei der Anteil der Dividende auf mindestens 50 % wachsen soll. Die Aktienrückkäufe stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Europäische Zentralbank und die Finanzagentur. Die Hauptversammlung stimmte den erforderlichen Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu (TOP 7 und 8) – mit Mehrheiten von 96,25 % beziehungsweise 97,79 %. Damit kann die Commerzbank erneut eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder multilaterale Handelssysteme erwerben. Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten über die weiteren wesentlichen Tagesordnungspunkte wie folgt ab: Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (TOP 3 und 4) Die Mitglieder des Vorstands wurden mit einer Mehrheit zwischen 99,58 % und 99,64 % von der Hauptversammlung entlastet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit zwischen 98,36 % und 99,64 % entlastet. Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat (TOP 6) Die Hauptversammlung billigte den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 mit einer Mehrheit von 91,28 %. |
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 20. Mai 2026
Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank-Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Nichtabhilfebeschluss des LG Itzehoe - Spruchverfahren geht vor dem Schleswig-Holsteinischen OLG weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hatte das Landgericht Itzehoe mit Beschluss vom 16. März 2026 die Spruchanträge auf Festsetzung einer höheren Abfindung als die von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 12,75 je comdirect-Aktie zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller hielten dies nicht für überzeugend und haben gegen den Beschluss Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat diesen mit Beschluss vom 8. Mai 2026 nicht abgeholfen (mit einem kurzen Verweis auf die in dem angefochtenen Beschluss genannten Gründe). Die Akten werden nunmehr dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (9. Zivilsenat) vorgelegt.
LG Itzehoe, Beschluss vom 16. März 2026, Az. 8 HKO 29/20Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bastfaserkontor AG: Verhandlung am 29. September 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Dienstag, 19. Mai 2026
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor AG: Anhörungstermin vor dem LG Berlin II am 13. Oktober 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2020 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der
First Sensor AG (als beherrschter Gesellschaft) mit der
TE-Tochtergesellschaft TE Connectivity Sensors Germany Holding AG hat
das LG Berlin II nunmehr einen Anhörungstermin auf Dienstag, den 13. Oktober 2026, 10:00 Uhr, angesetzt. Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Gutachter, Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, c/o IVA Valuation & Advisory AG, angehört werden.
Interview mit Rechtsanwalt Martin Arendts zu Spruchverfahren
Zum Video auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=fv_4kN6cRxE&t=10sFür eine schnelle Hintergrundinformation siehe die Präsentation für den Vortrag vor dem Aktienclub München: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/03/vortrag-vor-dem-aktienclub-munchen.html
Montag, 18. Mai 2026
Spruchverfahren zur Verschmelzung der Beta Systems Software AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 15. Mai 2026
Delivery Hero begrüßt zusätzliches Investment von Uber
Pressemitteilung
18. Mai 2026, Berlin – Delivery Hero SE („Delivery Hero“ oder “das Unternehmen”), die weltweit führende lokale Lieferplattform, nimmt zur Kenntnis, dass Uber zusätzliche Aktien und Instrumente an Delivery Hero erworben hat und nun 19,5 % des ausgegebenen Kapitals von Delivery Hero hält, sowie weitere 5,6 % in Form von Optionen.
Delivery Hero begrüßt die zusätzliche Investition von Uber als eine weitere Bestätigung seiner Plattform und seiner Everyday-App-Strategie. Das Unternehmen konzentriert sich weiterhin auf seine Performance im operativen Geschäft sowie auf die Prüfung strategischer Optionen, um langfristigen Wert für alle Aktionäre zu schaffen.“
ÜBER DELIVERY HERO
Delivery Hero ist die weltweit führende lokale Lieferplattform, die ihren Dienst in rund 65 Ländern in Asien, Europa, Lateinamerika, dem Nahen Osten und Afrika anbietet. Das Unternehmen startete 2011 als Lieferdienst für Essen und betreibt heute seine eigene Logistik auf vier Kontinenten. Darüber hinaus leistet Delivery Hero Pionierarbeit im Bereich des Quick-Commerce, der nächsten Generation des E-Commerce, mit dem Ziel, Lebensmittel und Haushaltswaren in weniger als einer Stunde - häufig in 20 bis 30 Minuten - zum Kunden zu bringen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin, Deutschland, ist seit 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und Teil des Börsenindex MDAX. Weitere Informationen: www.deliveryhero.com
ecotel communication ag beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Düsseldorf, 18.05.2026 – Der Vorstand der ecotel communication ag (ISIN: DE0005854343) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Freiverkehrssegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten und die entsprechenden Anträge einzureichen.
Mit diesem Segmentwechsel verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit einer Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen sowie administrativen Aufwand zu verringern und gleichzeitig ihre Präsenz am Kapitalmarkt weiterhin über die Frankfurter Wertpapierbörse sicherzustellen. Die Gesellschaft trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass das Scale-Segment angesichts der Größe und Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft als besser geeignet erscheint. Bei Scale handelt es sich um ein Segment des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse, das sich insbesondere an Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet.
Der Vorstand beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt zu beantragen und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale zu veranlassen, vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher hierfür relevanter Einbeziehungsvoraussetzungen.
Auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen durch das Standortförderungsgesetz, das in wesentlichen Teilen am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, ist dieser Wechsel vom regulierten Markt in das Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse auch ohne ein begleitendes Delisting-Erwerbsangebot zulässig.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Verlauf des Verfahrens im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben informieren.
UniCredit hält bereits 38,87 % an der Commerzbank
Commerzbank Aktiengesellschaft: Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank empfehlen Aktionären, das Umtauschangebot der UniCredit nicht anzunehmen – mehr Wert durch erfolgreiche eigenständige Strategie
Corporate News 18.05.2026 / 12:39 CET/CEST
Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen gemeinsame begründete Stellungnahme
Angebot bietet keine angemessene Prämie und spiegelt fundamentalen Wert der Commerzbank nicht wider
Plan der UniCredit ist vage und birgt erhebliche Risiken
UniCredit unterschätzt Ertragsverluste erheblich, überschätzt Synergien und rechnet mit unrealistischer Umsetzungsdauer
Commerzbank Strategie „Momentum 2030“ schafft mehr Wert bei geringem Umsetzungsrisiko – Aktionäre, die investiert bleiben, partizipieren daran
Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank AG haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots der UniCredit S.p.A. veröffentlicht. Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage vom 5. Mai 2026 kommen sie zu einem eindeutigen Ergebnis: UniCredit bietet den Aktionären der Commerzbank keine angemessene Prämie und hat keinen nachvollziehbaren und belastbaren strategischen Plan für einen Zusammenschluss vorgelegt. Beide Gremien sind überzeugt, dass die eigenständige Umsetzung der „Momentum 2030“-Strategie mehr Wert schafft als das Vorhaben der UniCredit. Sie empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären der Commerzbank daher, das Angebot nicht anzunehmen.
Angebot spiegelt fundamentalen Wert und Potenzial der Commerzbank nicht angemessen wider
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angemessenheit der Angebotsgegenleistung umfassend geprüft. Dabei wurden unter anderem die historische Kursentwicklung der Commerzbank-Aktie, der gesetzliche Mindestpreis, Analysten-Kursziele, marktübliche Übernahmeprämien bei öffentlichen Übernahmen, Bewertungsmultiplikatoren europäischer Banken sowie das Wertpotenzial der Commerzbank auf Basis ihres aktuellen Geschäftsplans und ihrer Strategie „Momentum 2030“ berücksichtigt.
Das Ergebnis ist eindeutig: Der rechnerische Angebotswert weist einen erheblichen Abschlag gegenüber dem langfristigen Wertschöpfungspotenzial und den aktuellen Handelskennzahlen der Commerzbank auf. Die Commerzbank-Aktie notierte nach der Ankündigung des Angebots zu jedem Schlusskurs oberhalb des Angebotswerts. Auch am 15. Mai 2026, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der begründeten Stellungnahme, lag der rechnerische Angebotswert mit 34,56 Euro unter dem Schlusskurs der Commerzbank-Aktie von 36,48 Euro. Unabhängige Analysten beziffern den Zielkurs für die Commerzbank-Aktie schon heute im Median auf rund 41,50 Euro.
Vorstand und Aufsichtsrat bewerten das unabgestimmte Angebot der UniCredit auf dieser Grundlage als finanziell nicht angemessen. Es orientiert sich lediglich an der gesetzlichen Mindestgegenleistung und ist damit ein opportunistischer Versuch, Kontrolle zu erwerben. Es reflektiert nicht den fundamentalen Wert der Commerzbank und bietet keine angemessene Prämie für die Aktionärinnen und Aktionäre der Commerzbank. Mit dem Angebot verschafft sich UniCredit die Möglichkeit, die Kontrolle über die Commerzbank zu erlangen – ohne die Commerzbank-Aktionäre dafür angemessen zu kompensieren.
„Das Übernahmeangebot der UniCredit bietet unseren Aktionären keine adäquate Prämie. Was die UniCredit als Zusammenschluss bezeichnet, erweist sich als Restrukturierungsvorschlag, der massiv in unser bewährtes und profitables Geschäftsmodell eingreifen würde“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, Bettina Orlopp. „Wir haben bei der Commerzbank eine klare und erfolgreiche Strategie mit einer für unsere Aktionäre attraktiven Wachstumsperspektive. Das ist der Maßstab.“
Plan der UniCredit für die Commerzbank ist vage und birgt erhebliche Risiken
Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat schätzt die UniCredit Ertragsverluste, Kostensenkungspotenzial und Restrukturierungsaufwendungen sowie die Umsetzungsdauer der von ihr geplanten Maßnahmen unzutreffend ein. Das betrifft insbesondere den von der UniCredit geplanten Personalabbau, die komplexe IT-Integration sowie Ertragsverluste aus den Überschneidungen im Firmenkundengeschäft. Die von der UniCredit erwarteten Synergieannahmen sind in Summe weder belastbar noch überzeugend und werden von der UniCredit selbst als „spekulativ“ bezeichnet. Darüber hinaus würde die geplante Reduzierung des internationalen Netzwerks der Commerzbank ihre Fähigkeit, den exportstarken Mittelstand weltweit zu begleiten, empfindlich schwächen. Der vorgesehene Rückbau bestehender Geschäftsaktivitäten hätte erhebliche negative Auswirkungen auf Kundenbeziehungen, Marktposition und Ertragsströme der Commerzbank.
Das Erreichen von Synergien und jede realistische nach vorn gerichtete Ertragsplanung erfordern nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Commerzbank eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Basis für eine solche ist bei Stakeholdern durch das andauernd unabgestimmte Vorgehen der UniCredit und ihre wiederholt irreführende Kommunikation erheblich erschüttert.
„Die unausgereiften Vorstellungen der UniCredit bergen erhebliche Risiken und gefährden die auf Vertrauen und Verlässlichkeit aufgebauten Kundenbeziehungen der Commerzbank ebenso wie die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da es sich um ein Aktientauschangebot in UniCredit-Aktien handelt, müssten die Aktionäre der Commerzbank diese Risiken als zukünftige UniCredit-Aktionäre mittragen, wenn sie das Angebot annehmen. Auch deshalb kann die Annahme des Angebots nicht empfohlen werden“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Jens Weidmann.
Commerzbank-Aktionäre sollen Risiken bei unklarem Ausgang des Angebots mittragen
Der Ausgang des UniCredit-Angebots ist für die Commerzbank-Aktionäre offen und ungewiss. Es fehlt an Klarheit darüber, welche Beteiligungsschwellen am Ende tatsächlich erreicht werden, und es bleibt offen, ob die in Aussicht gestellten Synergien realisiert werden können.
Anders als bei einem Barangebot ist der tatsächliche Wert der Gegenleistung bis zum Vollzug ungewiss und hängt von der Wertentwicklung der UniCredit-Aktie ab. Den Vollzug erwartet UniCredit erst 2027 – als spätestmöglichen Zeitpunkt nennt die Angebotsunterlage den 2. Juli 2027.
Mit „Momentum 2030“ verfügt die Commerzbank über einen klar definierten Wachstumspfad und schafft mehr Wert aus eigener Kraft bei geringem Umsetzungsrisiko
Die Commerzbank befindet sich heute in der stärksten Position seit vielen Jahren. Nach einem Rekordergebnis im Jahr 2025 ist sie sehr erfolgreich ins Jahr 2026 gestartet. Mit ihrer weiterentwickelten „Momentum 2030“-Strategie setzt die Bank konsequent auf Wachstum und Transformation, mit künstlicher Intelligenz als einem wesentlichen Katalysator für steigende Profitabilität. Dadurch schafft sie eigenständig Wert für ihre Aktionärinnen und Aktionäre, bei geringem Umsetzungsrisiko. Daran muss sich jede Alternative messen lassen.
Unter „Momentum 2030“ plant die Commerzbank, ihre Erträge bis 2030 auf 16,8 Mrd. Euro und den Konzerngewinn auf 5,9 Mrd. Euro zu steigern, die Cost-Income-Ratio inklusive Pflichtbeiträge auf 43 % und ohne Pflichtbeiträge auf 41 % zu verbessern sowie eine Nettoeigenkapitalrendite von 21 % zu erreichen. Die Aktionäre der Commerzbank profitieren direkt vom Erfolg dieser Strategie: Bis 2030 beabsichtigt die Commerzbank, rund die Hälfte ihrer aktuellen Marktkapitalisierung über Dividenden und Aktienrückkäufe an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben. Dabei strebt die Bank eine Ausschüttungsquote von 100 % an, bis ihre CET-1-Zielquote von 13,5 % erreicht ist. Für das Geschäftsjahr 2025 hat die Commerzbank der Hauptversammlung die Zahlung einer Rekorddividende von 1,10 Euro je Aktie vorgeschlagen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank sind überzeugt: Die eigenständige Umsetzung der „Momentum 2030“-Strategie bietet ein deutlich höheres und nachhaltigeres Wertschöpfungspotenzial als die von UniCredit skizzierte Alternative. Aktionärinnen und Aktionäre, die investiert bleiben, behalten die unmittelbare Teilhabe an dieser Wertschöpfung.
Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank waren, sind und bleiben gesprächsbereit, sofern UniCredit bereit ist, den Aktionären der Commerzbank eine attraktive Prämie zu bieten und über einen Plan zu sprechen, der auf den Stärken des Geschäftsmodells und der Strategie der Commerzbank aufbaut. Damit handelt die Commerzbank weiterhin im besten Interesse ihrer Aktionäre, Kunden und Mitarbeitenden.
Veröffentlichung der begründeten Stellungnahme
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Website der Commerzbank abrufbar.
Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionärinnen und Aktionären der Commerzbank wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die Angebotsunterlage von UniCredit, die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank sowie alle weiteren im Zusammenhang mit dem Angebot veröffentlichten Unterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen.
Mitteilung an Anleger / Investoreninformation: Erfolgreiche Beendigung des Spruchverfahrens Generali Deutschland
Mit Beschluss vom 6. Mai 2026 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Barabfindung im Spruchverfahren auf 130,67 Euro je Aktie festgesetzt. Damit liegt die Nachbesserung zwar leicht unter dem zuvor vom Landgericht Köln festgelegten Wert von 135,99 Euro, aber weiterhin deutlich über der ursprünglich angebotenen Barabfindung von 107,77 Euro je Aktie. Für ehemalige Minderheitsaktionäre ergibt sich somit eine zusätzliche Nachbesserung von 22,90 Euro je Aktie.
Der GREIFF „special situations“ Fund wird aus der Nachbesserung voraussichtlich rund 370 TEUR vereinnahmen. Die Auszahlung wird nach Eintritt der Rechtskraft und anschließender Veröffentlichung im Bundesanzeiger erwartet. Nach Angaben der Gesellschaft dürfte dies in etwa sechs Wochen erfolgen; Details zur Auszahlung sollen anschließend separat bekannt gemacht werden.
Die Entscheidung unterstreicht erneut die Attraktivität deutscher Spruchverfahren als wesentlicher Bestandteil unserer Strategie und nebenbei auch die Werthaltigkeit des Nachbesserungsportfolios. Mit einem Referenzvolumen aus Beteiligungen an Spruchverfahren von über 150 Millionen Euro, was über 200 Prozent des aktuellen Fondsvolumens entspricht, wird dieser Baustein einen steigenden Beitrag zur künftigen Performance des Fonds beisteuern. Begünstigt wird diese Entwicklung einerseits durch eine Vielzahl an Spruchverfahren, die sich zunehmend im Stadium einer finaler Entscheidung befinden als auch der Tatsache, dass sämtliche Nachbesserungsrechte unverändert ohne Wertansatz bilanziert werden.
Rechtliche Hinweise: Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Anteilen dar. Maßgeblich für eine Anlageentscheidung sind ausschließlich die jeweils gültigen Verkaufsunterlagen (z. B. Prospekt/KID und Jahres-/Halbjahresberichte). Kapitalanlagen unterliegen Risiken; der Wert von Anteilen kann schwanken.
Samstag, 16. Mai 2026
Medigene AG: Widerruf der Zulassung der Aktien der Medigene AG zum Handel im regulierten Markt
Planegg/Martinsried (15.05.2026/17:25 UTC+2)
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Medigene AG, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, teilt mit, dass er den Widerruf der Zulassung der Aktien der Medigene AG zum Handel im regulierten Markt (ISIN: DE000A40ESG2) gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 4 BörsG beantragt hat.
Ein ordnungsgemäßer Börsenhandel mit den Wertpapieren der Gesellschaft ist auf Dauer nicht mehr gewährleistet. Der operative Geschäftsbetrieb der Medigene AG wurde bereits kurz nach Verfahrenseröffnung vollständig eingestellt. Die Gesellschaft verfügt über keine operative Geschäftstätigkeit mehr und befindet sich in der laufenden Liquidation. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung zum Schutz der Marktteilnehmer und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels gestellt.
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Beteiligungsmeldung gem. §§ 130 bis 134 BörseG 2018
Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Wien, 15. Mai 2026
AUSTRIACARD HOLDINGS AG (die 'Gesellschaft') gibt gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 bekannt, dass der Gesellschaft am 13.05.2026 eine Meldung ('Meldung') der Dai Nippon Printing Co., Ltd., Tokio, Japan ('DNP') zugegangen ist. Der Meldung zufolge hat die Beteiligung von DNP an Stimmrechten der Gesellschaft über Finanz-/sonstige Instrumente 27.114.422 Stimmrechte erreicht, was 74,58 % der gesamten Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. Laut Meldung haben Nikolaos Lykos als Verkäufer und Dai Nippon Printing Co., Ltd. als Käufer am 13. Mai 2026 eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung betreffend 74,58 % der Aktien an der AUSTRIACARD HOLDINGS AG abgeschlossen, die eine Laufzeit von 10 Monaten aufweist. Gemäß der Meldung erwartet DNP derzeit den Vollzug der Transaktion sowie die Übertragung der Aktien im dritten Quartal 2026, im Rahmen und vorbehaltlich der Bedingungen eines öffentlichen Übernahmeangebots. Weiters wird festgehalten, dass DNP gemäß der Meldung weder von einer natürlichen noch von einer juristischen Person kontrolliert wird und ihrerseits keine anderen Unternehmen kontrolliert, die direkt oder indirekt eine Beteiligung an der Gesellschaft halten.
Die Meldung von DNP ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.
ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG verfügt über mehr als 130 Jahre Erfahrung in den Bereichen Informationsmanagement, Druck und Kommunikation und bietet ihren Kunden sichere und transparente Lösungen. Das Unternehmen stellt ein umfassendes Portfolio an Produkten und Dienstleistungen bereit, darunter Zahlungslösungen, Identifikationslösungen, Smart Cards, Kartenpersonalisierung, Digitalisierungslösungen sowie sicheres Datenmanagement.
Die Gruppe beschäftigt weltweit rund 2.360 Mitarbeiter und ist an der Euronext Athen sowie an der Wiener Börse unter dem Kürzel ACAG börsennotiert.
Freitag, 15. Mai 2026
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026
- Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
- Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
- Kontron AG: Mögliches öffentliches Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG (jetzt: GmbH), eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE: LG Mannheim bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Succession German Bidco GmbH (von The Carlyle Group Inc. verwaltete bzw. beratene Fonds) mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, als beherrschter Gesellschaft hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 8. Mai 2026 Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Der Antragsgegnerin war eine Frist zur Antragserwiderung bis zum 29. Mai 2026 gesetzt worden.
LG Mannheim, Az. 23 O 45/25Manthey, S. ./. Succession German Bidco GmbH
33 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP
centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG
Blaubeuren, 15. Mai 2026 – Die Centrotherm AcquiCo AG, Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), hat der centrotherm international AG („Gesellschaft“) heute ihr konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt.
Bereits mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 hatte die Hauptaktionärin das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendender Gesellschaft auf die Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen ("Squeeze-Out")..
Mit ihrem heutigen Schreiben vom 15. Mai 2026 hat die Hauptaktionärin mitgeteilt, dass ihr weiterhin Aktien an der Gesellschaft in Höhe von 90,00 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören und sie die Höhe der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 8,74 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft werden noch am heutigen Tag stattfinden. Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgen, die am 30. Juni 2026 stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin über.
Donnerstag, 14. Mai 2026
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Mittwoch, 13. Mai 2026
Fonterelli SPAC 4 AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung - Einbringung der Aqarios GmbH im Zuge einer Sacheinlage
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die außerordentliche Hauptversammlung der Fonterelli SPAC 4 AG („Gesellschaft“) hat heute eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2.250.000,00 durch Ausgabe von 2.250.000 neuen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Wege einer Sacheinlage beschlossen. Gegenstand der Kapitalerhöhung ist die Einbringung von sämtlichen Geschäftsanteilen an der Aqarios GmbH („Aqarios“) mit Sitz in München.
Aqarios ist ein Münchner Softwareunternehmen, das sich auf Quantencomputing und fortgeschrittene Optimierungsmethoden für industrielle Anwendungen spezialisiert hat. Kern des Angebots ist die proprietäre Software-Plattform Luna, die Unternehmen in Bereichen wie Produktion, Logistik und Energie einen einfachen Zugang zu klassischen, hybriden und quantenbasierten Optimierungsalgorithmen bietet und damit komplexe Planungs- und Entscheidungsprobleme löst. Konkrete Anwendung finden die Technologien von Aqarios auch in einem gemeinsamen Produkt mit dem Fintech-Unternehmen Divizend, das in Kürze auf den Markt kommt.
Aqarios hat bereits zahlreiche erfolgreiche Projekte mit DAX-Unternehmen und anderen renommierten Gesellschaften wie BASF, E.ON und MTU Aero Engines durchgeführt. Im Rahmen weiterer Kooperationen beschäftigte sich Aqarios auch mit Anwendungsfällen bei BMW, SAP, Siemens und anderen Konzernen. Das Unternehmen verbindet wissenschaftliche Tiefe mit industrieller Anwendungsorientierung und bringt Quantencomputing-Methoden direkt in die Praxis führender Unternehmen.
Mit der Einbringung der Aqarios entsteht nach Kenntnis der Gesellschaft das erste in Deutschland gelistete Unternehmen, das im Zukunftsmarkt Quantumcomputing tätig ist.
Die Firmierung der Gesellschaft lautet künftig „Aqarios Quantum Technologies AG“.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden im Zuge der Neuausrichtung mit Branchenexperten neu besetzt.
Rumble Inc: Rumble gibt erste Ergebnisse des Tauschangebots für Northern Data bekannt
- 5.708.665 Aktien wurden innerhalb der ersten Annahmefrist angedient, wodurch sich der Anteil der gesicherten Aktien auf etwa 81,3 % der ausstehenden Northern-Data-Aktien erhöht
- Weitere Annahmefrist beginnt am 15. Mai 2026 und endet am 1. Juni 2026 – letzte Chance für Northern-Data-Aktionäre, vor dem Delisting der Northern-Data-Aktien am Tauschangebot teilzunehmen
- Bestes und endgültiges Angebot mit einem Tauschverhältnis von 2,0281 Rumble Class A Common Stock im Tausch gegen jede Northern-Data-Aktie bleibt unverändert
- Vorstand und Aufsichtsrat von Northern Data empfehlen einstimmig die Annahme des Angebots
- Abschluss des Angebots voraussichtlich Mitte Juni 2026 mit unmittelbar danach zu erfolgendem Delisting der Northern-Data-Aktien
Longboat Key (Florida), USA – 13. Mai 2026 – Rumble Inc.
(NASDAQ: RUM) („Rumble“), die „Freedom-First“-Technologieplattform, gab
heute die Ergebnisse der ersten Annahmefrist für ihr Tauschangebot zum
Erwerb aller ausstehenden Aktien der Northern Data AG („Northern Data“)
bekannt. Insgesamt wurden innerhalb der ersten Annahmefrist, die am 9.
Mai 2026 endete, 5.708.665 Aktien angedient. Einschließlich der im
Rahmen von Transaktionsunterstützungsvereinbarungen zugesagten Aktien
hat sich Rumble nun etwa 81,3 % der ausstehenden Aktien von Northern
Data gesichert.
Wie bereits angekündigt, haben die verbleibenden Aktionäre von Northern
Data eine letzte Gelegenheit, das Tauschangebot während einer begrenzten
weiteren Annahmefrist anzunehmen. Diese beginnt am 15. Mai 2026 und
endet am 1. Juni 2026 um 06:01 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main) /
00:01 Uhr (Ortszeit in New York). Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist
kann das Tauschangebot nicht mehr angenommen werden.
Jeder Northern-Data-Aktionär, der seine Aktien im Rahmen des
Tauschangebots wirksam andient, erhält nach Abschluss – vorbehaltlich
der Erfüllung der oder des Verzichts auf die verbleibenden Bedingungen
des Tauschangebots – 2,0281 neu ausgegebene Rumble Class A Common Stock
im Tausch gegen jede Northern-Data-Aktie (mit üblichen
Abwicklungsmechanismen für Aktienspitzen). Dies ist Rumbles bestes und
endgültiges Angebot, das nicht erhöht wird. Darüber hinaus wurden alle
behördlichen Genehmigungen erteilt und das Angebot steht nicht unter der
Bedingung der Erfüllung einer Mindestannahmeschwelle.
Das Tauschangebot bietet den Aktionären von Northern Data die
Möglichkeit, direkt Aktionäre von Rumble zu werden und so am Ziel des
kombinierten Unternehmens teilzuhaben, sich zu einer führenden,
unabhängigen Kraft in den Bereichen KI-Rechenleistung,
Cloud-Infrastruktur und digitale Videoinnovation zu entwickeln.
Gemeinsam würde das fusionierte Unternehmen die Grundlage für eine
vollständig integrierte, unabhängige KI- und Cloud-Plattform bilden, die
über die Größe, die Technologie und die Bilanzstärke verfügt, um im
globalen Wettbewerb zu bestehen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von
Northern Data empfehlen den Aktionären einstimmig, das Angebot
anzunehmen.
Der Abschluss des Tauschangebots wird, vorbehaltlich der Erfüllung oder
des Verzichts auf die verbleibenden Angebotsbedingungen, für Mitte Juni
2026 erwartet. Der Vorstand von Northern Data wird die Einbeziehung der
Northern-Data-Aktien in den Handel im Freiverkehr unmittelbar nach
Abschluss des Angebots beenden. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist
nicht erforderlich. Northern-Data-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen
des Tauschangebots nicht andienen, werden auch nach Vollzug weiterhin
Aktien von Northern Data halten. Sie sollten sich jedoch bewusst sein,
dass das Delisting voraussichtlich zu einer erheblichen Verringerung der
Liquidität und Preistransparenz der Northern-Data-Aktien führen wird
und sie ihre Aktien möglicherweise nicht mehr verkaufen können. Rumble
wird für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach dem Abschluss
keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abschließen.
Weitere Informationen sind unter www.rumble-offer.com zu finden.
Über Rumble Inc.
Rumble ist ein wachstumsstarker Anbieter einer neutralen Videoplattform
und von Cloud-Diensten. Zu den Plattformprodukten von Rumble gehören
Rumble Video, eine kostenlose und abonnementbasierte Plattform für
Video-Sharing und Livestreaming; Rumble Studio, ein
plattformübergreifender Livestreaming- und Monetarisierungsdienst für
Content-Ersteller; Rumble Advertising Center (RAC), ein
unternehmenseigener Werbemarktplatz; Rumble Wallet, eine in die
Plattform integrierte, nicht-verwahrende Krypto-Wallet; sowie Rumble
Cloud, ein Infrastructure-as-a-Service-Angebot, das Rechen-, Speicher-,
Sicherheits- und Netzwerklösungen umfasst. Rumble wurde 2013 gegründet
und hat seinen Hauptsitz in Longboat Key, Florida.
Über die Northern Data Group
Die Northern Data AG (ETR: NB2) ist ein führender Anbieter von
Full-Stack-Lösungen für KI und High Performance Computing (HPC) und
nutzt ein Netzwerk aus hochdichter, flüssigkeitsgekühlter, GPU-basierter
Technologie, um die innovativsten Unternehmen der Welt zu unterstützen.
Northern Data verfügt durch sein Taiga-Cloud-Geschäft über einen der
größten GPU-Cluster für HPC in Europa, während das
Ardent‑Data‑Centers‑Geschäft bis 2027 über rund 250MW Leistung verfügt,
die in zehn globalen Rechenzentren bereits im Einsatz sind oder in
Betrieb genommen werden. Northern Data hat Zugang zu modernsten Chips
und Hardware für maximale Leistung und Effizienz. Weitere Informationen
finden Sie unter northerndata.de.
Wichtige Informationen für Investoren und Aktionäre
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Tausch
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Tausch
von Wertpapieren dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einer
Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, ein solcher Verkauf
oder Tausch vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den
Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre. Ein Angebot von
Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den
Anforderungen des Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen
Fassung (der „Securities Act“) und/oder eines Prospekts gemäß der
Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung (die
„EU-Prospektverordnung“) entspricht. (...)
Kaufangebot für Nachbesserungsrechte zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE
Gehaltenes Wertpapier
Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.-
WKN: A2JAK6
Art des Angebots: Kaufangebot
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 0,70 EUR je Wertpapier
Der Anbieter bietet an, bis zu 500.000 Stück Nachbesserungen zu übernehmen. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen.
Nachprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der S IMMO AG
von RA Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Nachprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG, Wien, gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) zugunsten der IMMOFINANZ AG (nunmehr: CPI Europe AG) hat das Handelsgericht mit Beschluss vom 30. April 2026 beschlossen, gemäß § 225g Abs. 1 österreichisches AktG mit dem Verfahren auf unbestimmte Zeit innezuhalten und das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses ("Gremium") zu beauftragen. Das Gremium soll auf eine gütliche Beilegung des Streits durch Herbeiführung eines Vergleichs hinwirken.
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 66943/24 fFirmenbuch-Nr. (FN): 58358 x
Kozlik u.a. ./. IMMOFINANZ AG
46 Anträge (z.T. mit mehreren Antragstellern)
gemeinsamer Vertreter: GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
Raiffeisen Bank International AG: RBI beabsichtigt eine Preiserhöhung auf EUR 26,50 je Addiko-Aktie für das geplante freiwillige öffentliche Übernahmeangebot
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der erfolgreiche Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots hätte einen anfänglichen Effekt von rund minus 46 Basispunkten (bei einer Annahmequote von 75 Prozent) auf die harte Kernkapitalquote des RBI-Konzerns ohne Russland, vorbehaltlich der Eröffnungsbilanz. Im Fall des erfolgreichen Abschlusses des geplanten Carve-out hinsichtlich der Addiko Bank a.d. Beograd (Serbien), der Addiko Bank d.d. Sarajevo und der Addiko Bank d.d. Banja Luka (beide Bosnien und Herzegowina) sowie der Addiko Bank A.D. Podgorica (Montenegro) wird der endgültige Effekt insgesamt voraussichtlich bei rund minus 11 Basispunkten liegen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat die Spruchanträge für insgesamt 66 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre zum Squeeze-out bei der PharrmaSGP Holding SE zugunsten der FUTRUE GmbH verbunden zu dem Verfahren mit dem Az. 5 HK O 670/26. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.
Die außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, vom 31. Oktober 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die FUTRUE GmbH gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der FUTRUE GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je Stückaktie der PharmaSGP Holding SE.
LG München I, Az. 5 HK O 670/26Hoppe, M. u.a. ./. FUTRUE GmbH
66 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Milbank LLP, 80539 München
Dienstag, 12. Mai 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nexus AG: LG Mannheim bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.- HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Nexus AG zugunsten der Hauptaktionärin Project Neptune Bidco GmbH hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 8. Mai 2026 Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Pentz von der Kanzlei Rowedder Zimmermann Hass Rechtsanwälte PartmbB zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Der Antragsgegnerin wurde zur Stellungnahme zu den Spruchanträgen eine Frist bis zum 29. Mai 2026 gesetzt.
Bei der Project Neptune Bidco GmbH handelt es sich um ein Transaktionsvehikel, das von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden. Die Nexus-Minderheitsaktionäre erhielten für den Squeeze-out eine Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je Stückaktie.
LG Mannheim, Az. 23 O 23/26Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Project Neptune Bidco GmbH
27 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Andreas Pentz, Rowedder Zimmermann Hass Rechtsanwälte PartmbB, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP, 80529 München
Evotec SE platziert erfolgreich Wandelanleihen im Volumen von 116,1 Mio. €
Hamburg, 12. Mai 2026 – Evotec SE (die „Gesellschaft” oder „Evotec”) (NASDAQ: EVO; Frankfurt Prime Standard: EVT) hat heute nicht nachrangige, unbesicherte Wandelanleihen mit Fälligkeit im Jahr 2033 platziert, die in neue und/oder bestehende nennwertlose Inhaberaktien der Gesellschaft (die „Aktien”) wandelbar sind, mit einem Gesamtnennbetrag von 116,1 Mio. € (die „Schuldverschreibungen”). Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Die Schuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei den Anlegern nach fünf Jahren ein Kündigungsrecht (Put-Option) zusteht, und werden zu 100 % des Nennbetrags in einer Stückelung von jeweils 100.000 € ausgegeben. Die Schuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz von 2,625% p.a. verzinst, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Die Rückzahlung bei Fälligkeit erfolgt zum aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Accreted Redemption Amount) von 110% des Nennbetrags, was einer Endfälligkeitsrendite (Yield to Maturity) von 3,882 % entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis von 6,5313 € entspricht einer Wandlungsprämie von 37,5 % über dem Referenzaktienkurs von 4,75 €, welcher dem Kurs der Evotec-Aktie entspricht, der im Rahmen der Gleichzeitigen Delta-Platzierung (wie unten definiert) bestimmt wurde. Unter Berücksichtigung des Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags beträgt der effektive Wandlungspreis der Schuldverschreibungen bei Fälligkeit ca. 7,1844 €.
Die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 21. Mai 2026 erfolgen. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist beabsichtigt. Evotec hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen, zu einer 90-tägigen Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös zur Finanzierung der Liquiditätsbedarfe im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm „Project Horizon" zu verwenden, das auf die Stärkung des operativen Modells und die Ermöglichung einer nachhaltigen langfristigen Wertschöpfung abzielt.
Darüber hinaus wurde eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft (die „Gleichzeitige Delta-Platzierung”) für diejenigen Investoren der Schuldverschreibungen durchgeführt, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung des Marktrisikos eines Investments in die Schuldverschreibungen zu einem Platzierungspreis verkaufen wollten, welcher im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt wurde. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus dieser gleichzeitigen Platzierung bestehender Aktien zufließen.
BNP PARIBAS und Goldman Sachs Bank Europe SE agierten als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit HSBC Continental Europe und Morgan Stanley als Joint Bookrunners.