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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 22. Juni 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit, Nachfrist bis zum 3. Juli 2026

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026

  • creditshelf AG: Pflichtangebot angekündigt 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot

  • Northern Data AG: erfolgreiches Tauschangebot der Rumble Inc., Delisting geplant

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Squeeze-out zugunsten der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Nürnberger Beteiligungs-AG VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG auf die VIG ein (Squeeze-out § 327a AktG)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien/Österreich, hat dem Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (ISIN: DE0008435967 / DE000A30U911) heute mitgeteilt, dass sie die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (Minderheitsaktionäre) auf die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) anstrebt.

Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe hält unmittelbar und mittelbar aufgrund der Zurechnung nach § 327a Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 AktG insgesamt Aktien der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG in Höhe von mehr als 99 vom Hundert des Grundkapitals der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG für die Übertragung der Aktien gewährt, ist noch nicht festgelegt und wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und seiner Eintragung im Handelsregister wirksam.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG: Verhandlung und Anhörung der Prüferin am 24. September 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG zugunsten der zum Telekommunikationskonzern Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG (inzwischen verschmolzen auf die Vodafone GmbH) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf Donnerstag, den 24.09.2026, 10.30 Uhr. Zu dem Termin werden außerdem die gerichtlich bestellten Prüfer – Herr Wirtschaftsprüfer Jochen Breithaupt und Frau Wirtschaftsprüferin Sylvia Fischer, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geladen.

LG München I, Az. 5 HK O 13089/23
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Vodafone GmbH (früher bis zum 1. Dezember 2023: Vodafone Vierte Verwaltungs AG)
85 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main

ecotel communication ag wechselt zum 23. Juni 2026 in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

Corporate News 

Düsseldorf, 22.06.2026 – Die ecotel communication ag (ISIN: DE0005854343) hat gemeinsam mit der Frankfurter Wertpapierbörse sämtliche Formalitäten für den angekündigten Segmentwechsel erfolgreich abgeschlossen. Der Wechsel durch den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Prime Standard) und die Einbeziehung in das Freiverkehrsegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt planmäßig zum 23. Juni 2026.

Wie bereits am 18. Mai 2026 bekanntgegeben, hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Wechsel in das Scale-Segment beschlossen. Der letzte Handelstag der Aktien im Prime Standard ist der 22. Juni 2026. Ab dem 23. Juni 2026 werden die Aktien der ecotel im Scale-Segment gehandelt. Die Handelbarkeit der Aktien bleibt dabei durchgehend gewährleistet.

Weniger Regulierung bei gleicher Kapitalmarktnähe

Das Segment Scale richtet sich gezielt an wachstumsorientierte kleine und mittelständische Unternehmen und entspricht nach Einschätzung des Vorstands besser der aktuellen Unternehmensgröße sowie der Kapitalmarktausrichtung der ecotel. Der Segmentwechsel ermöglicht eine deutliche Reduzierung des regulatorischen und administrativen Aufwands, ohne die Präsenz am Kapitalmarkt zu beeinträchtigen. Das Scale-Segment bietet daher einen geeigneten und angemessenen Handelsrahmen für die Aktien der ecotel, die dadurch Ressourcen verstärkt für das operative Geschäft einsetzen kann, ohne auf eine öffentliche Handelbarkeit der Aktien an einer deutschen Wertpapierbörse zu verzichten.

Rechtsgrundlage für diesen Schritt ist das seit Februar 2026 geltende Standortförderungsgesetz, das einen Wechsel aus dem regulierten Markt in einen KMU-Wachstumsmarkt ohne ein begleitendes Delisting-Erwerbsangebot ermöglicht.

Die ecotel communication ag wird ihre Aktionärinnen und Aktionäre sowie den Kapitalmarkt weiterhin transparent und zeitnah über alle wesentlichen Entwicklungen informieren.

Aumann AG: Aumann erhöht Erwerbspreis des Aktienrückkaufangebots auf 17,80 € je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Beelen, 22. Juni 2026

Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) haben heute gemäß Ziffer 5.1 der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebot („Aktienrückkauf“) eine Erhöhung des Angebotspreises auf 17,80 € je Aktie beschlossen. Alle weiteren Bedingungen des Aktienrückkaufs bleiben unverändert.

Am 05. Juni 2026 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat einen Aktienrückkauf von insgesamt bis zu 1.291.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Aumann AG zum Preis von 16,50 € je Aktie. Die Konditionen wurden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Mit der Erhöhung des Erwerbspreises soll das Aktienrückkaufangebot auch nach der deutlichen Aktienkursentwicklung seit Angebotsveröffentlichung für alle Aktionäre attraktiv gehalten werden. Gleichwohl verfügt das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel für weiteres Wachstum und Unternehmenszukäufe.

OHB SE: OHB bietet Aktien zu EUR 300,00 je Aktie an

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

- OHB gibt bis zu 1.702.480 neue Aktien aus; Bruttoerlöse aus der Kapitalerhöhung werden demnach bis zu EUR 510,7 Mio. betragenTransaktion umfasst zwei Bausteine: Eine Privatplatzierung bei institutionellen Investoren sowie ein anschließendes Bezugsrechtsangebot für bestehende Freefloat-Aktionäre

- Familie Fuchs gibt keine Aktien ab und bleibt Mehrheitsaktionärin mit mehr als 60 % der Aktien

- KKR wird bis zu 1.228.000 bestehende Aktien abgeben, was bis zu 22,3 % seiner Anteile, inklusive einer möglichen Überzeichnung entspricht, und wird nach Abschluss der Transaktion mehr als 20 % der Aktien halten

- Die Privatplatzierung wird insgesamt bis zu 2.833.388 Aktien umfassen, was bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option einem Wert von gut EUR 850 Mio. entspricht

- Neue Aktien sollen im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung bei institutionellen Investoren im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens platziert werden; Bezugsrechtsangebot läuft voraussichtlich vom 25. Juni bis 8. Juli 2026; Beginn des Handels der neuen Aktien in zwei Tranchen an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am 26. Juni 2026 bzw. 14. Juli 2026

OHB (ISIN: DE0005936124, Prime Standard), Europas führende reine Raumfahrtfirma, gibt heute einen Festpreis in Höhe von EUR 300,00 je Aktie für die geplante Kapitalerhöhung und Ausweitung des Streubesitzes bekannt. Die neuen Aktien sollen im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens platziert werden. Dieses Verfahren soll vom 22. Juni 2026 bis zum 24. Juni 2026 um 14:00 Uhr MESZ laufen. Die Genehmigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und dessen anschließende Veröffentlichung sind derzeit für heute vorgesehen. Das anschließende Bezugsrechtsangebot für bestehende Minderheitsaktionäre läuft vom 25. Juni bis 8. Juli 2026. Die geplante Kapitalerhöhung umfasst zwei Tranchen von 1.605.388 bzw. bis zu 97.092 neuen Aktien. Der Handel mit diesen neuen Aktien wird voraussichtlich am 26. Juni 2026 bzw. am 14. Juli 2026 aufgenommen.

Marco Fuchs, OHB-Vorstandsvorsitzender: „Wir freuen uns, OHB wieder einem breiteren Investorenkreis zugänglich zu machen, der unsere Überzeugung von der Zukunft der europäischen Raumfahrtindustrie teilt. Die Kapitalerhöhung eröffnet uns Wege, um unsere strategischen Ziele umzusetzen: Wir wollen die Industrialisierung beschleunigen, in Trägerraketen investieren sowie attraktive M&A-Optionen prüfen.“

So funktioniert die Transaktion

Die Transaktion umfasst zwei Bausteine: die erste Komponente ist eine Privatplatzierung für institutionelle Anleger; die zweite ist ein Bezugsrechtsangebot für bestehende Aktionäre.

Die Hauptaktionäre von OHB, die Familie Fuchs und Orchid Lux HoldCo S.à r.l. („Orchid Lux"), einem Unternehmen im indirekten Besitz von KKR-verbundenen Gesellschaften, haben unwiderruflich auf das Recht zur Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet. Dadurch stehen rund 94,3 % der neuen Aktien für die Privatplatzierung zur Verfügung.

Die neuen OHB-Aktien sollen zusammen mit bestehenden Aktien aus dem Bestand von KKR (über Orchid Lux), im Wege eines Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren in Deutschland und international platziert werden. Im Rahmen dieser Privatplatzierung werden 1.605.388 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung sowie 858.500 bestehende Aktien aus dem Bestand von Orchid Lux angeboten. Zur Bedienung potenzieller Überzeichnungen hat sich KKR (über Orchid Lux) verpflichtet, dem Stabilisierungsmanager zusätzlich bis zu 369.500 weitere bestehende Aktien bereitzustellen.

Nach Abschluss der Transaktion behält KKR mit gut 20 % die Mehrheit seiner aktuellen Beteiligung an OHB und bleibt damit weiterhin ein Investor von OHB. Die Familie Fuchs gibt keine Aktien ab und bleibt mit gut 60 % der Aktien Mehrheitsaktionärin von OHB.

Nach der Privatplatzierung können bestehende Minderheitsaktionäre mit Bezugsrechten, oder Käufer von Bezugsrechten während der Bezugsrechtsfrist vom 25. Juni bis 8. Juli 2026 neue Aktien zeichnen. Der Bezugspreis entspricht dem Platzierungspreis. Das Bezugsverhältnis beträgt 45:4: Je 45 bestehende Aktien berechtigen zur Zeichnung von vier neuen Aktien. Insgesamt entfallen 5,70 % der neuen Aktien, was 97.092 Aktien entspricht, auf dieses Bezugsrechtsangebot. Die Bezugsrechte sind vom 25. Juni bis 3. Juli 2026 an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar. Aktionäre, die nicht zeichnen möchten, können ihre Rechte in diesem Zeitraum am Markt veräußern.

Weitere Transaktionsdetails

KKR (über Orchid Lux) hat dem Stabilisierungsmanager eine Greenshoe-Option über bis zu 369.500 bestehende Aktien zum Platzierungspreis eingeräumt, was bis zu 15 % der im Rahmen der Privatplatzierung insgesamt platzierten Aktien entspricht. Die Option kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abschluss der Privatplatzierung, die voraussichtlich am 24. Juni 2026 stattfinden wird, ausgeübt werden.

Einschließlich der von KKR (über Orchid Lux) verkauften bestehenden Aktien wird die Privatplatzierung insgesamt 2.833.388 Aktien umfassen. Dies entspricht bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option einem Wert von rund EUR 850 Mio. oder, bei Nicht-Ausübung der Greenshoe-Option, 2.463.888 Aktien oder einem Wert von rund EUR 739,2 Mio. Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option würde sich der Streubesitz des Unternehmens von etwa 5,7 % auf 19,2 % erhöhen. Ohne Ausübung der Greenshoe-Option würde der Streubesitz bei 17,5 % liegen. OHB hat einer Sperrfrist von 180 Kalendertagen, die Familie Fuchs und KKR jeweils einer Sperrfrist von 90 Tagen zugestimmt. Die Aktien des Managements inklusive der Aktien, deren wirtschaftlicher Eigentümer CEO und Mehrheitsaktionär Marco Fuchs ist, unterliegen einer Sperrfrist von 365 Tagen. Diese Fristen beginnen jeweils ab dem Datum der Erstnotierung der neuen Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Bestehende Minderheitsaktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben, behalten ihren ursprünglichen Anteil am Unternehmen. Minderheitsaktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben, werden in ihrem prozentualen Anteil um rund 8,1 % verwässert, sofern alle neuen Aktien ausgegeben werden.

Erlöse und Mittelverwendung

Bei Platzierung aller neuen Aktien zum Preis von EUR 300,00 je Aktie erwartet die Gesellschaft einen Bruttoerlös von bis zu EUR 510,7 Mio. und einen Nettoerlös von rund EUR 490,2 Mio. nach Abzug der Transaktionskosten. OHB wird sämtliche Erlöse der Ausgabe der neuen Aktien erhalten. Der Erlös aus dem Verkauf bestehender Aktien wird KKR (über Orchid Lux) gesondert zufließen.

Die Nettoerlöse sollen für die folgenden Schwerpunkte eingesetzt werden: OHB wird die Industrialisierung weiter vorantreiben, Kapazitäten ausbauen und attraktive M&A-Optionen im Zuge der Konsolidierung des europäischen Raumfahrtmarkts verfolgen. Darüber hinaus sollen Investitionen in Trägerraketen und Anlagen sowie Zukunftsprogramme in den Bereichen Mondexploration, Low-Earth-Orbit-Missionen und weitere Anwendungen getätigt werden können.

Deutsche Bank, Goldman Sachs, J.P. Morgan, KKR Capital Markets und Rothschild & Co Redburn fungieren als gemeinsame globale Koordinatoren und Bookrunner, Berenberg, COMMERZBANK, Jefferies und UniCredit fungieren als gemeinsame Bookrunner.

Der Wertpapierprospekt wird nach Genehmigung durch die Bafin auf der Investor-Relations-Website von OHB veröffentlicht: https://www.ohb.de/kapitalerhoehung.

Anleger werden darauf hingewiesen, dass jeder Erwerb von Aktien, der zum Besitz oder zur Zurechnung von 3 % oder mehr des Aktienkapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft führt, gemäß den sogenannten „Golden Power“-Regeln den italienischen Behör-den gemeldet werden muss und dass ein solcher Erwerb der Genehmigung durch die italienischen Behörden unterliegt. Die Unterlassung einer solchen Meldung kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.

Rechtliche Hinweise

Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung stehen wird.

Wiener Börse lässt SMRX-Aktie der Emerald Horizon AG zum Handel zu

Erster Handelstag der SMRX-Aktie am 26. Juni 2026 zu einem Referenzpreis von EUR 760,– je Aktie

GRAZ, 22. Juni 2026 Die Emerald Horizon AG hat die letzte Hürde auf dem Weg an die Börse genommen: Die Wiener Börse hat die SMRX-Aktie des Grazer Deep-Tech-Unternehmens zum Handel zugelassen. Damit steht der Handelsstart fest – SMRX wird ab Freitag, 26. Juni 2026, an der Wiener Börse notieren.

Der erste Handelstag der Aktie erfolgt zu einem Referenzpreis von EUR 760,– je Aktie. Gehandelt wird unter der ISIN AT0000A3UZE1 und dem Tickersymbol SMRX. Am 16. Juni 2026 hatte bereits die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den Kapitalmarktprospekt zur SMRX-Notierung gebilligt; mit dem heutigen Zulassungsbescheid der Wiener Börse ist das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.

Hinter SMRX steht die Technologieplattform der Emerald Horizon AG: Unter diesem Namen bündelt das Unternehmen zwei sich ergänzende Technologielinien für skalierbare, kohlenstoffarme Grundlast-Energie. Die erste SMRX-Linie umfasst integrierte Energiespeicher-Infrastrukturen – wie das hybride System DUALstore PLUS mit KI-gestützter Steuerung.

Die zweite SMRX-Linie bilden modulare Kleinreaktoren einer neuen Generation, ohne Uran, ohne Plutonium und ohne langlebigen transuranen Abfall. Damit adressiert SMRX genau jene Bausteine, auf die auch die Europäische Kommission in ihrer Strategie für Small Modular Reactors (SMRs) vom 10. März 2026 setzt: Kernkraft und Erneuerbare, getragen von Speichern, Flexibilität und Netzen.

„Mit der Zulassung von SMRX durch die Wiener Börse beginnt für Emerald Horizon ein neues Kapitel. Die Notierung der Aktie macht uns transparenter, verbindlicher und sichtbarer – und sie gibt uns die Kraft, unsere Technologie für eine sichere und saubere Energieversorgung Europas konsequent voranzutreiben. Wir freuen uns darauf, diesen Weg gemeinsam mit unseren Aktionärinnen und Aktionären zu gehen." – Florian Wagner, CEO Emerald Horizon.

Hinweis für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:

Anlässlich des SMRX-Handelsstarts steht Ihnen der Vorstand und das Management der Emerald Horizon AG gerne für Interviews und O-Töne zur Verfügung.

ÜBER EMERALD HORIZON

Die Emerald Horizon AG mit Sitz in Graz entwickelt unter der Marke SMRX Technologien zur Dekarbonisierung der Energieversorgung – von hybriden Energiespeichersystemen bis zu modularen Reaktoren der nächsten Generation. Ziel des Unternehmens ist eine sichere, skalierbare und weltweit einsetzbare Grundlast-Energie ohne die Nachteile der alten Kernkrafttechnologie.
Für mehr Informationen: www.emerald-horizon.com

Wichtiger Hinweis:

Die in dieser Pressemitteilungen enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und sind auch keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft. Die Zulassung der Aktien zum Handel erfolgt durch und auf Basis des auf der Website der Emittentin (https://emerald-horizon.com/) veröffentlichten, von der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 16.06.2026 gebilligten Wertpapierprospekts. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger und kann über den folgenden Link kostenlos aufgerufen werden:

https://emerald-horizon.com/investor-relations/berichte/

Potentiellen Anlegern wird dringend empfohlen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung des Prospekts nicht als Befürwortung der Wertpapiere durch die FMA zu verstehen ist.

DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG ODER ZUR WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN TEILEN ODER ZUR GÄNZE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Übernahmerechtlicher Squeeze-out bezüglich der Biotest-Stammaktien rechtskräftig abgeschlossen

Biotest GmbH & Co. KGaA
Dreieich

Bekanntmachung der letztinstanzlichen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az. II ZB 10/24) vom 10. Februar 2026 auf die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2024

Die Grifols, S.A., Barcelona, Spanien, hat am 28. März 2022 beim Landgericht Frankfurt am Main einen Antrag nach § 39a WpÜG auf Übertragung der Stammaktien der Biotest Aktiengesellschaft (nunmehr: Biotest GmbH & Co. KGaA), Dreieich, auf die Grifols, S.A. gestellt.
 
Mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 (Az. 3-05 O 19/22) hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Antrag stattgegeben und angeordnet, dass die Stammaktien der Biotest AG (ISIN DE0005227201), die nicht unmittelbar oder mittelbar der Grifols, S.A. gehören, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Grifols, S.A. übertragen werden (§§ 39a Abs. 1 Satz 1, 39b Abs. 5 Satz 3 WpÜG).
 
Die hiergegen gerichteten Beschwerden mehrerer Antragsgegner hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Mai 2024 (Az. WpÜG 1/23) zurückgewiesen.
 
Mit Beschluss vom 10. Februar 2026 (Az. II ZB 10/24) hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nunmehr beschlossen:
 
1. Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegner zu 6 bis 9 gegen den Beschluss des Wertpapiererwerbs- und Übernahmesenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2024 wird unter teilweiser Abänderung der Entscheidung über die Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragstellerin die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat.
 
2. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Eine Erstattung notwendiger Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens findet nicht statt.
 
Der Bundesgerichtshof hat damit die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen und den Übertragungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main damit letztinstanzlich bestätigt, wonach die Stammaktien der Biotest AG (ISIN DE0005227201), die noch nicht der Grifols, S.A. unmittelbar oder mittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Grifols, S.A. gem. §§ 39a Abs. 1 Satz 1, 39b Abs. 5 Satz 3 WpÜG übertragen werden.
 
Die Biotest Aktiengesellschaft hat zwischenzeitlich einen Rechtsformwechsel vollzogen und firmiert nunmehr als Biotest GmbH & Co. KGaA. Zudem wurde im Rahmen des Formwechsels beschlossen, die Stamm- und Vorzugsaktien jeweils von Inhaberaktien auf Namensaktien umzustellen, wodurch diese jeweils neue Kennnummern erhalten haben (Stammaktien: neue ISIN DE000A41YE56 und neue WKN A41YE5, Vorzugsaktien: neue ISIN DE000A41YE49 und neue WKN A41YE4).
 
Der Übertragungsbeschluss bezieht sich damit nunmehr auf die Stammaktien mit der ISIN DE000A41YE56 und der WKN A41YE5.
 
Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachzahlung:
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
 
Deutsche Bank AG
 
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre erfolgt in Kürze Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über Clearstream Europe AG an die jeweilige Depotbank, die für die Weiterleitung der Barabfindung an die jeweiligen Minderheitsaktionäre verantwortlich ist. Von den Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die provisions- und spesenfrei erfolgen sollen, nichts zu veranlassen.
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Mai 2026
 
_____________________ 
 
Anmerkung der Redaktion: 
 
Die Barabfindung in Höhe von EUR 43,- je Biotest-Stammaktie ist zwischenzeitlich ausgezahlt worden. Denkbar ist nunmehr ein aktienrechtlicher Squeeze-out bei den verbliebenen Biotest-Vorzugsaktien.
 
Leitsätze zu der Entscheidung des BGH:

Sonntag, 21. Juni 2026

Bekanntmachung der UniCredit zum Übernahmeangebot für Commerzbank-Aktien - weitere Annahmefrist bis zum 3. Juli 2026

UniCredit S.p.A.

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und über den Eintritt von
Angebotsbedingungen

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND,
IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN
LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.

Die UniCredit S.p.A., Mailand, Italien („UniCredit“ oder die „Bieterin“), hat am 5. Mai 2026 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) (das „Angebot“) an die Aktionäre der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland („Commerzbank“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltener, auf den Inhaber lautender Stückaktien (ISIN DE000CBK1001) (die „Commerzbank-Aktien“) gegen Gewährung von 0,485 neuen Aktien der Bieterin für jeweils eine zum Tausch eingereichte Commerzbank-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

I. Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage für insgesamt 141.032.347 Commerzbank-Aktien wirksam erklärt worden. Das entspricht einem Anteil von ca. 12,51 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 13,05 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 301.854.505 Commerzbank-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 26,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 27,93 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Commerzbank-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Commerzbank-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

4. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin aufgrund mehrerer Verträge über Total Return Swaps (wie in Ziffer 5.7.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben) unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) bezogen auf insgesamt 36.281.603 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 3,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 3,36 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

5. Außerdem hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines Vertrags über einen Total
Return Swap (wie in Ziffer 5.7.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben) sowie weiterer nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossener Verträge über Total Return Swaps und andere Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG bezogen auf insgesamt 148.725.643 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 13,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 13,76 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien. Diese Instrumente sind ausschließlich auf Barausgleich gerichtet, vermitteln keine Stimmrechte an der Commerzbank und berechtigen die Bieterin nicht, aus diesen Instrumenten die Übertragung von Commerzbank-Aktien zu verlangen.

6. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Commerzbank, die gemäß § 38, 39 WpHG mitzuteilen wären.

7. Darüber hinaus ist die Bieterin nach wie vor Partei derivativer Finanzinstrumente, die keiner Mitteilungspflicht nach §§ 38, 39 WpHG unterliegen. Diese Finanzinstrumente sind Bestandteil des Managements der Gesamtposition der Bieterin hinsichtlich ihres Bestandes an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, sowohl unter fundamentalen Wertgesichtspunkten als auch im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen und bieten der Bieterin in erster Linie eine Absicherung gegen Kursverluste. Die Risikomanagement-Position bezieht sich auf nahezu den gesamten Bestand der Bieterin an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, d.h. auf mehr als 96 % ihrer unter den Ziffern 2, 4 und 5 genannten Positionen. Die von der Bieterin eingesetzten Risikomanagement-Instrumente umfassten und umfassen (und werden nach Erwartung der Bieterin auch in Zukunft umfassen): (i) Long Put-Optionstransaktionen, (ii) Short Call-Optionstransaktionen, (iii) Collar-Transaktionen, die solche Put- und Call-Optionstransaktionen kombinieren, sowie (iv) Short Total Return Swaps mit Barausgleich und mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei die Laufzeit in einigen Fällen mehr als fünf Jahre beträgt.

II. Bekanntmachung des Eintritts von Angebotsbedingungen

Das Angebot und die durch seine Annahme mit den Aktionären der Commerzbank zustande gekommenen Verträge werden gemäß Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage nur vollzogen, wenn (i) die in den Ziffern 11.1.1 bis 11.1.7 der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen (die „Angebotsbedingungen“) in dem jeweils angegebenen Zeitraum eingetreten sind oder (ii) die Bieterin auf diese vor Nichteintritt der jeweiligen Angebotsbedingung und bis zu einem Arbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist wirksam verzichtet hat. Die Bieterin hat auf keine Angebotsbedingung gemäß (ii) verzichtet.

1. Zum Meldestichtag sind die in Ziffer 11.1.5 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 11.1.6 (Keine wesentliche Erhöhung des Grundkapitals) sowie Ziffer 11.1.7 (Keine wesentliche Marktverschlechterung) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

2. Wie am 28. Mai 2026 sowie am 29. Mai 2026 bekanntgemacht, sind die in Ziffer 11.1.4(p) Genehmigung der Satzungsänderung durch die Europäische Zentralbank) sowie in Ziffer 11.1.1 (2) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Serbien) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

3. Das Angebot und die durch seine Annahme mit den Aktionären der Commerzbank zustande gekommenen Verträge stehen damit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der in Ziffer 11.1.1 (1), (3), (4) (Fusionskontrollrechtliche Freigaben), Ziffer 11.1.2 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigaben), Ziffer 11.1.3 (EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe) sowie in Ziffer 11.1.4 (a) bis (o) (Finanzaufsichtsrechtliche Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen.

III. Weitere Annahmefrist

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der Commerzbank, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, das Angebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung (die „Weitere Annahmefrist“), d.h. im Zeitraum 

vom 20. Juni 2026 bis
3. Juli 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), 

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen. Die Bieterin wird die Zahl der Commerzbank-Aktien, für die das Angebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, bekanntgeben, sobald diese Zahl feststeht, voraussichtlich am 8. Juli 2026.

Mailand, den 19. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde, mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

(...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html
am: 19. Juni 2026.

Mailand, den 19. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG: Antragsgegnerin legt Erwiderung vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG zugunsten der VOQUZ Labs BidCo GmbH (zuvor: Blitz 24-250 GmbH), ein Transaktionsvehikel der Investmentgesellschaft Main Capital Partners, hatte das LG Berlin II die Anträge zur gemeinsamen Verhandlung verbunden. Die Antragsgegnerin hat nunmehr ihre Stellungnahme zu den Anträgen der Antragsteller vorgelegt. Die Erwiderung zielt im Kern darauf, den Prüfungsmaßstab möglichst eng zu ziehen, eine Neubewertung bzw. weitere Sachverständige zu verhindern und die zentralen Bewertungsangriffe der Antragsteller (Planung, Kapitalisierungszins, Synergien, Unterlagenvorlage etc.) als unsubstantiiert darzustellen.

Die Antragserwiderung betont, die Planung sei „nicht zu konservativ“, spreche von „beschleunigtem Wachstum“ und einer „deutlichen Steigerung der Profitabilität“. Das steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Vortrag der Antragsteller, wonach VOQUZ als global positionierter Nischenanbieter mit wiederkehrenden Erlösen und hoher Kundenbindung deutlich überdurchschnittliche Wachstums- und Skalierungspotenziale aufweist, die in der Planung nur unzureichend abgebildet sind (u.a. Personalkostenfunktion, Produktneuentwicklungen, internationale Expansion). Nach dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin handelt es sich bei VOQUZ Labs um einen spezialisierten Anbieter von SAP-Lizenzoptimierungs- und Compliance-Lösungen mit globalem Vertriebs- und Beratungsnetz sowie einem hohen Anteil wiederkehrender Erlöse aus Software-Subskriptionen und Beratungsmandaten. 

Die Antragsteller können bis zum 30. September 2026 zur Antrgserwiderung Stellung nehmen.

LG Berlin II, Az. 102 O 112/25 SpruchG
SCI AG u.a. ./. VOQUZ Labs BidCo GmbH
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: McDermott Will & Schulte Rechtsanwälte Steuerberater LLP, 40219 Düsseldorf

Freitag, 19. Juni 2026

PEH Wertpapier AG: Wechsel vom regulierten Markt Tradegate Berlin Stock Exchange in Scale-Segment Freiverkehr Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR 

Frankfurt am Main (18.06.2026/19:45 UTC+2)

Der Vorstand der PEH Wertpapier AG (ISIN: DE0006201403; "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die erforderlichen Anträge für den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft ("PEH-Aktien") vom regulierten Markt an der Tradegate Berlin Stock Exchange ("Tradegate BSX") in das Scale-Segment des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse ("Scale-Segment") zu stellen ("Segmentwechsel"). Der Segmentwechsel ist für den 29. Juni 2026 geplant. Die Gesellschaft wird daher heute den Widerruf der Zulassung der PEH-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Tradegate BSX mit Wirkung zum Ablauf des 28. Juni 2026 und die Einbeziehung der PEH-Aktien in den Handel im Scale-Segment mit Wirkung zum 29. Juni 2026 beantragen.

Das Scale-Segment als sog. KMU-Wachstumsmarkt richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit dem Segmentwechsel verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit einer Börsennotierung verbundenen regulatorischen sowie administrativen Aufwand zu verringern. Gleichzeitig bleibt die Präsenz der Gesellschaft am Kapitalmarkt über die Notierung im Scale-Segment erhalten. Die Gesellschaft trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass das Scale-Segment angesichts der Größe und Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft als besser geeignet erscheint als der regulierte Markt.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Änderungen durch das Standortförderungsgesetz (StoFöG), das in wesentlichen Teilen am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, ist der Segmentwechsel nach § 39 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) Börsengesetz ohne ein vorheriges Delisting-Angebot an die Aktionäre der Gesellschaft möglich.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Verlauf des Verfahrens im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben informieren.

First Capital AG meldet Kontrollerlangung über creditshelf AG

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die creditshelf Aktiengesellschaft gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 
 
1. Bieter:
First Capital AG

Ludwigstraße 9,
80539 München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297229 
 
2. Zielgesellschaft:
creditshelf Aktiengesellschaft

Hausener Weg 29,
60489 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112087 
 
3. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien, ISIN DE000A41YEG8 / WKN A41YEG

4. Angaben zum Kontrollerwerb

Der Bieter hat am 11. Juni 2026 durch den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Der Bieter verfügt unmittelbar über 640.000 Stückaktien der Zielgesellschaft, mithin über insgesamt 64,00 % der Stimmen an der Zielgesellschaft.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält der Bieter keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

5. Weiterer Kontrollerwerber

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter hat auch folgende Person mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:

Herr Philipp von Erffa, München, geb. 30. August 1990

Herr Philipp von Erffa hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den vom Bieter unmittelbar gehaltenen 640.000 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 64,00% an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend genannten Person („Weiterer Kontrollerwerber").

Der Bieter wird mit der Durchführung des Pflichtangebots, sofern keine Befreiung erteit wird, auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Befreiung erteilt wird, wird der Bieter nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der creditshelf Aktiengesellschaft abgeben („Pflichtangebot“). Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Befreiung erteilt wird, wird die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter

www.firstcapital.de/pflichtangebot_creditshelf

erfolgen.

Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

7. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft dar. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

München, den 18. Juni 2026

First Capital AG

Der Vorstand

AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Veröffentlichung der Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von DNP

Wien, 19. Juni 2026

Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG (die „Gesellschaft“) gibt im Anschluss an ihre vorherige Mitteilung vom 12. Juni 2026 bezüglich der Veröffentlichung der Angebotsunterlage der Dai Nippon Printing Co., Ltd. („DNP“) hiermit bekannt, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft heute ihre begründeten Äußerungen („Begründete Äußerungen“) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von DNP („Angebot“) gemäß § 14 des österreichischen Übernahmegesetzes abgegeben haben. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Gesellschaft, das Angebot anzunehmen und ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Darüber hinaus hat die LeitnerLeitner Audit Partners GmbH Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger der Gesellschaft gemäß § 13 des österreichischen Übernahmegesetzes heute ihre Beurteilung des Angebots und der Begründeten Äußerungen abgegeben.

Die Begründeten Äußerungen und der Bericht des Sachverständigen werden heute unter anderem auf der Website der Gesellschaft (www.austriacard.com) und auf der Website der österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) veröffentlicht.

ÜBER DIE AUSTRIACARD HOLDINGS AG

Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG nutzt über 130 Jahre Erfahrung in den Bereichen Informationsmanagement, Druck und Kommunikation, um ihren Kunden sichere und transparente Lösungen zu bieten. Das Unternehmen verfügt über ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsangebot, darunter Zahlungslösungen, Identifikationslösungen, Smartcards, Kartenpersonalisierung, Digitalisierungslösungen und sicheres Datenmanagement. ACAG beschäftigt weltweit 2.360 Mitarbeiter und ist sowohl an der Euronext Athen als auch an der Wiener Börse unter dem Symbol ACAG notiert.

HELIOS SOLAR AG passt Beginn der Zeichnungsfrist auf den 29. Juni 2026 an

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, JAPAN, KANADA, NEUSEELAND ODER AUSTRALIEN ODER EINER RECHTSORDNUNG, IN WELCHER DER VERTRIEB ODER DIE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Die HELIOS SOLAR AG gibt bekannt, dass die Zeichnungsfrist für den geplanten Börsengang am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse nun am 29. Juni 2026 startet (bis 13. Juli 2026). Zuvor war der Beginn für den 22. Juni 2026 vorgesehen.

Diese Anpassung erfolgt, um zusätzliche Zeichnungsmöglichkeiten für Investoren zu schaffen. Dies erfordert einen Nachtrag zum Wertpapierprospekt. Die Maßnahme zielt darauf ab, einem noch breiteren Investorenkreis den Zugang zum IPO zu ermöglichen und den Platzierungsprozess zu optimieren.

Das Management der HELIOS SOLAR AG wird vom 23. bis 25. Juni 2026 auf der Intersolar Europe 2026 in München präsent sein – der führenden Fachmesse der Solarbranche. In diesem Zeitraum werden intensive Gespräche mit institutionellen Investoren, strategischen Partnern und Marktteilnehmern geführt.

Die gewonnene Zeit wird genutzt, um diese Kontakte zu vertiefen und interessierten Investoren weitere Gelegenheiten zum direkten Austausch mit dem Management zu bieten.

Der weitere Zeitplan bleibt unverändert. Die Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse bleibt wie geplant im Zeitfenster des ursprünglichen IPO-Fahrplans am 28. Juli 2026

Ong Thuan Ming, Vorstandsvorsitzender der HELIOS SOLAR AG, erklärt: „Die Erweiterung der Zeichnungsmöglichkeiten bietet Investoren zusätzliche Flexibilität und erhöht die Reichweite unseres Angebots. Die Intersolar bietet uns zudem eine exzellente Plattform, um HELIOS SOLAR AG einer breiten Öffentlichkeit und Investorenbasis vorzustellen. Die zeitliche Anpassung ermöglicht es uns, diese Chancen optimal zu nutzen, ohne den weiteren IPO-Prozess zu beeinträchtigen.“

Weitere Informationen sind auf der Unternehmenswebsite verfügbar: www.heliossolarag.com

Über HELIOS SOLAR AG

Die HELIOS SOLAR AG mit Sitz in Frankfurt ist die Holdinggesellschaft der Helios-Gruppe. Die Unternehmensgruppe entwickelt und realisiert Photovoltaik-Projekte für gewerbliche und industrielle Kunden, Privatkunden sowie für Freiflächenanlagen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt derzeit auf Malaysia und Südostasien, ergänzt durch eine beabsichtigte, strategische Expansion in den europäischen Markt. Nach der Einbringung der malaysischen Gesellschaft Helios Photovoltaic Sdn. Bhd. in die HELIOS SOLAR AG im Frühjahr 2026 verfügt die Gruppe über eine etablierte operative Plattform und verfolgt eine langfristige Wachstumsstrategie im globalen Markt für erneuerbare Energien.

Website – www.heliossolarag.com

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026

  • creditshelf AG: Pflichtangebot angekündigt 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot

  • Northern Data AG: erfolgreiches Tauschangebot der Rumble Inc., Delisting geplant

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG, Delisting
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 18. Juni 2026

MSC dementiert Interesse am Mitwettbewerber Hapag-Lloyd

Die weltweit größte Reederei MSC mit Sitz in Genf will nach eigenen Angaben nicht beim Hamburger Konkurrenten Hapag-Lloyd AG, eine weltweit führende (aber deutlich kleinere) Containerschifffahrtsgesellschaft, einsteigen. Ein solches Geschäft, über das zuvor gerüchteweise spekuliert worden war, würde die Containerschifffahrt umwälzen.

Der MSC-Sprecher bezog sich auf einen Bericht des „Manager Magazin“, das zuvor berichtet hatte, MSC treibe seine Bemühungen um Hapag-Lloyd weiter voran, auch nachdem der Konzern mehrfach damit zurückgewiesen worden sei. Laut Manager Magazin geht es um eine Übernahme von bis zu 40 Prozent der Hapag-Lloyd-Aktien durch MSC. Hapag-Lloyd ist derzeit noch durch einen Pakt der Ankeraktionäre geschützt. Jeweils 30 Prozent des Kapitals halten der Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne und die chilenische Reederei CSAV. Ein Vertrag binde beide Seiten, an ihrem Investment festzuhalten und mit einer Stimme zu sprechen, so das Magazin. Der Pakt sollte ursprünglich 2026 auslaufen, sei aber bis Ende 2030 verlängert worden.

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR

München, 17.06.2026 – Die Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (“Gesellschaft”), deren Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, hat heute mit ihrer Hauptaktionärin, der Bayerische Gewerbebau AG, Grasbrunn, die nach erfolgtem Vollzug des am 29. Mai 2026 geschlossenen Aktienkaufvertrags direkt und unter Zurechnung der von ihrer Tochtergesellschaft, der BG Heppenheim Grundstücks GmbH, München, gehaltenen Aktien insgesamt rund 78,17 % der Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die Gesellschaft nach Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Bayerische Gewerbebau AG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt und zugleich auch der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München stellen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung auf Antrag der Gesellschaft erfolgte.

Die Bayerische Gewerbebau AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, das aufgrund der Kontrollerlangung über die Gesellschaft entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erforderliche Pflichtangebot an die Aktionäre der Gesellschaft zugleich als Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 Börsengesetz (BörsG) auszugestalten. Das Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot wird daher sowohl den Anforderungen des WpÜG an ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 WpÜG i.V.m. der WpÜG-Angebotsverordnung als auch den Anforderungen des BörsG an ein Delisting-bezogenes Abfindungsangebot mindestens genügen. Insbesondere soll das Angebot gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG nicht von Bedingungen abhängig sein. Auch soll die Angebotsgegenleistung den Erfordernissen aus § 39 Abs. 3 BörsG mindestens genügen.

Der Vorstand der Gesellschaft ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und der Angebotsgegenleistung und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die Widerrufe der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt nicht vor Ablauf der Annahmefrist des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots wirksam werden sollen. Über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien werden die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München entscheiden. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Mittwoch, 17. Juni 2026

Bayerische Gewerbebau AG meldet Kontrollerlangung über die Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG: Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot angekündigt

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots nach § 10 Abs. 1, 3 WpÜG i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

1. Bieterin

Bayerische Gewerbebau AG
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100971

2. Zielgesellschaft

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100213
  1. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag: ISIN: DE0005199905, WKN: 519990

  1. Angaben zum Kontrollerwerb

Die Bieterin hat am 17. Juni 2026 durch den Erwerb von insgesamt 1.916.231 weiteren Aktien der Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft mit Sitz in München („Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund EUR 2,56 je Aktie (entsprechend rund 51,86% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft) die Kontrolle gemäß § 35 Abs.1 i.V.m. § 29 Abs.2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Zum 17. Juni 2026 hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 2.001.435 Aktien von insgesamt 3.695.000 Aktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht 54,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin Stimmrechte aus weiteren 886.800 unmittelbar von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH mit Sitz in Grasbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217814, gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin Stimmrechte in Höhe von 24,00% an der Zielgesellschaft. Die Bieterin verfügt somit über insgesamt 2.888.235 Stimmrechte aus unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und zugerechneten Stimmrechten, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 78,17% entspricht.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

  1. Weitere Kontrollerwerber

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch die Bieterin haben auch folgende Personen mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:

a) Doblinger Beteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 2202

Die Doblinger Beteiligung GmbH hält unmittelbar 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, was 2,00 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft entspricht. Darüber hinaus werden ihr die Stimmrechte aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin insgesamt Stimmrechte aus 2.888.235 Aktien (entsprechend rund 78,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die Doblinger Beteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der Zielgesellschaft entspricht.

b) DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 70325

Die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der Zielgesellschaft entspricht.

c) DIB Industriebeteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 101156

Die DIB Industriebeteiligung GmbH hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der Zielgesellschaft entspricht.

d) Herr Alfons Doblinger, München, geb. 12.02.1944, geschäftsansässig Lilienthalallee 25, 80939 München

Herr Alfons Doblinger hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt Herr Alfons Doblinger damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht.

Diese Veröffentlichung gemäß §35 Abs.1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend unter den Zifferna) bis d) genannten Personen (die „Weiteren Kontrollerwerber“).

  1. Abgabe eines öffentlichen Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin hat sich dazu entschlossen, das Pflichtangebot zugleich als öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG an die Aktionäre der Zielgesellschaft zu unterbreiten, um den Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München zu ermöglichen.

Die Bieterin hat hierzu am 17. Juni 2026 mit der Zielgesellschaft eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage u.a. verpflichtet hat, die Anträge auf Delisting nach § 39 Abs. 2 BörsG unverzüglich nach Beginn der Annahmefrist und in jedem Fall nicht später als zehn (10) Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist gegenüber der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Geschäftsführung der Börse München zu stellen und alle weiteren Erklärungen abzugeben sowie Maßnahmen vorzunehmen, die für die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Börse München notwendig sind. Die Bieterin wird kein gesondertes Delisting-Erwerbsangebot abgeben. Vielmehr wird das Pflichtangebot mit dem Delisting-Erwerbsangebot verbunden.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  1. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und zugleich für das Delisting-Erwerbsangebot wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die BaFin im Internet unter der Adresse www.ludwigbeck-angebot.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

  1. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Grasbrunn, den 17. Juni 2026

Bayerische Gewerbebau AG

Vorstand