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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 7. August 2026

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Seit den letzten Listen hat sich die Zahl der Kandidaten erneut reduziert. Bereits angekündigt (aber noch nicht eingetragen) waren Squeeze-outs bei der Vectron Systems AG, der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), der niiio finance group AG, der Covestro AG, der centrotherm international AG und der LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG). Bei der Tele Columbus AG ging es mit dem angekündigten Squeeze-out bislang noch nicht richtig weiter. Auch bei der Gateway Real Estate AG hat man von dem 2022 angekündigten Squeeze-out nichts mehr gehört. Bezüglich der RHÖN-KLINIKUM AG wurde nunmehr heute eine Squeeze-out-Forderung bekannt gegeben.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
 
- 1&1 AG: geringer Streubesitz, Teilerwerbsangebot der United Internet AG
 
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting
 
- CPI Europe AG (zuvor: IMMOFINANZ AG): geringer Streubesitz

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DATAGROUP SE: Investorenvereinbarung mit KKR, erfolgreiches öffentliches Erwerbsangebot von KKR 

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Kursverfall
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG)
 
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG (früher: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- Envirotainer AG (früher: va-Q-tec AG): Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz, Delisting

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot

- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting

- Hapag-Lloyd AG: geringer Streubesitz 

- Heliad AG: Erwerbsangebot der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH 

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz (Burda Digital hält knapp 88 %)

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht
 
- Immovaria Real Estate AG: sehr geringer Streubesitz
 
- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- KSB SE & Co.: Streubesitz > 8 %
 
- Lechwerke AG: geringer Streubesitz
 
- Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Erwerbsangebot der Bayerische Gewerbebau AG
 
- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- msg life ag: Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- Nagarro SE: Übernahmeangebot von Persistent Systems und Business Combination Agreement
 
- Nordwest Handel AG
 
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting & mehr

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG), BuG
 
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Beteiligungsvehikel Zorro Holdco 4 GmbH hält mittlerweile fast 97,6 %

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG verzögert sich weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem 2016 eingeleiteten Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der PIXELPARK AG, Berlin, zugunsten der zur Publicis-Gruppe gehörenden MMS Germany Holdings GmbH hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 5. Mai 2020 den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 2,41 je PIXELPARK-Aktie angehoben (+ 22,96 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_15.html

Die Antragsgegnerin sowie einige Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt, denen das Landgericht mit Beschluss vom 16. Februar 2021 nicht abgeholfen hat.

Das Kammergericht hatte vor drei Jahren auf Anfrage mitgeteilt, dass der Berichterstatter aus dem Senat ausgeschieden sei. Angesichts der unzureichenden Personalausstattung sei nicht absehbar, wenn das Verfahren zur Bearbeitung anstehe. Auf eine erneute Sachstandsanfrage teilte das Kammergericht nunmehr mit:
 
"Aufgrund historischer Begebenheiten bestehen im Senat erhebliche Verfahrensbestände, die sich nur langsam abbauen lassen. Nach derzeitigem Stand zeichnet sich ab, dass mit der Bearbeitung der ältesten Spruchverfahren in diesem Jahr begonnen werden kann."
 
Eine abschließende Entscheidung dürfte daher frühestens im nächsten Jahr ergehen, 
 
Kammergericht, Az. 2 W 26/21 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2020, Az. 102 O 2/16 .SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. MMS Germany Holdings GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o Neuwerk Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MMS Germany Holdings GmbH (Publicis-Gruppe): Rechtsanwälte GvW Graf von Westphalen, 60325 Frankfurt am Main
(zuvor: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main)

RHÖN-KLINIKUM AG mit weiterhin stabiler Entwicklung im Halbjahr 2026

Corporate News   6. August 2026

- Konzern investiert gezielt in den Ausbau regionaler Gesundheitsnetzwerke

- Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten um 9 Prozent gestiegen, Umsatzerlöse liegen bei EUR 863,6 Mio.

- Bevorstehende Reformen prägen die weitere strategische Ausrichtung und Investitionsmöglichkeit 

Die RHÖN-KLINIKUM AG verzeichnet erneut eine stabile Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2026. Der Konzernumsatz lag mit EUR 863,6 Mio. leicht über dem Vergleichswert des Vorjahres (H1 2025: EUR 833,5 Mio.), das EBITDA betrug EUR 57,0 Mio. (H1 2025: EUR 46,7 Mio.). Der Konzerngewinn summierte sich auf EUR 22,5 Mio. (H1 2025: EUR 14,7 Mio.). Das Ergebnis ist geprägt durch die bis November 2026 festgesetzten Soforttransformationskosten, welche die in den Vorjahren gestiegenen Personal- und Sachkosten kompensieren sollen. In den Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren des Konzerns wurden von Januar bis Juni 513.700 Patientinnen und Patienten ambulant und stationär behandelt, ein Plus von 9 % (H1 2025: 471.295). 

 Die Standorte des Unternehmens entwickeln sich stetig weiter, um die regionale Versorgung auszubauen und zu verbessern. Neben den für 2026 geplanten Großinvestitionen in modernste Medizintechnik an allen Klinikstandorten werden die medizinischen und therapeutischen Versorgungsangebote weiter ausgebaut und regionale Kooperationsnetzwerke geschlossen. 

 In Hessen bündeln beispielsweise das Universitätsklinikum Marburg und die Lungenfachklinik Immenhausen ihre Expertise. Ziel dieser strategischen Partnerschaft ist es, die Versorgung pneumologischer Patientinnen und Patienten gemeinsam gezielt weiterzuentwickeln. Parallel dazu wächst auch das Versorgungsnetzwerk in Brandenburg. Mit der Eröffnung der neuen Kinderschutzambulanz (KIA) am RHÖN-KLINIKUM Frankfurt (Oder) wurde ein starker regionaler Verbund geschaffen. Durch die neu unterzeichneten Kooperationsverträge zwischen dem Klinikum, der Stadt Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree ist eine enge, interinstitutionelle Zusammenarbeit garantiert - für eine schnelle, nahtlos abgestimmte Hilfe für betroffene Kinder und Jugendliche. 

Dr. Gunther K. Weiß, Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG: "Regionale Netzwerke sind für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem unverzichtbar. Starre Sektorengrenzen erschweren die Patientenversorgung und belasten unser Gesundheitssystem mit unnötigen Kosten. Nur wenn Hausärzte, Fachärzte, Kliniken, Pflege und Therapeuten als eine Einheit agieren, bündeln wir Ressourcen effizient. Diese trägerübergreifende Kooperation ist der einzige Weg, um trotz steigendem Druck eine lückenlose und hochqualitative Versorgung der Patientinnen und Patienten zu garantieren, besonders im ländlichen Raum." 

Dr. Stefan Stranz, Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG: "Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt zu weiteren Belastungen für Kliniken. Anstatt Bürokratie abzubauen und den Fokus wieder auf die Patientenversorgung zu richten, bürdet die Reform den ohnehin überlasteten Kliniken noch mehr Dokumentationspflichten, überzogene Budgetkürzungen und finanzielle Risiken auf." 

Ausblick 2026 

Für das laufende Geschäftsjahr gehen wir von einem Umsatz in Höhe von EUR 1,7 Mrd. in einer Bandbreite von jeweils +/-5 % nach oben bzw. unten aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir mit einem Wert zwischen EUR 110 Mio. und EUR 125 Mio. Neben den Finanzkennzahlen berücksichtigen wir bei der Steuerung des Unternehmens als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Anzahl der Fälle und Bewertungsrelationen und erwarten hierfür eine moderate Steigerung gegenüber dem Vorjahr. 

Das Geschäftsjahr wird maßgeblich von den Gesetzgebungsverfahren und den damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten geprägt sein. Insbesondere das am 15. April 2026 in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sowie das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verfolgen zwar das Ziel, Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen weiter zu stärken, erhöhen jedoch kurzfristig zugleich den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser. 

Die Prognose der Gesellschaft steht daher unter besonderen Unsicherheiten. Die Auswirkungen der fortlaufenden regulatorischen Eingriffe, der Umsetzung der Krankenhausreform sowie möglicher weiterer Anpassungen durch den Gesetzgeber können in ihrer Gesamtheit derzeit nicht belastbar prognostiziert werden. Hinzu kommen anhaltende weltweite Krisen und wirtschaftliche Belastungen, die sich unter anderem in Preissteigerungen, Lieferengpässen und volatilen Rahmenbedingungen niederschlagen. 

Den Zwischenbericht - 1. Halbjahr 2026 - finden Sie hier (https://www.rhoen-klinikum-ag.com/investor-relations/publikationen-praesentationen/zwischenberichte-quartalsmitteilungen.html). 

Die RHÖN-KLINIKUM AG (https://www.rhoen-klinikum-ag.com/konzern.html) ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Mit dem Campus Bad Neustadt, der Zentralklinik Bad Berka, dem Klinikum Frankfurt (Oder) sowie den Universitätskliniken Gießen und Marburg (UKGM) gehören fünf hochspezialisierte Maximal- und Schwerpunktversorger zum Unternehmen. Als modernes, diverses und zukunftsorientiertes Unternehmen ist die RHÖN-KLINIKUM AG ein attraktiver Ausbilder und Arbeitgeber. Mit über 19.100 Mitarbeitenden bietet der Konzern exzellente Medizin mit direkter Anbindung an Forschung und Lehre. Jährlich werden in den Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) über 938.000 Patientinnen und Patienten ambulant und stationär behandelt. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein Unternehmen des ASKLEPIOS Konzerns. www.rhoen-klinikum-ag.com

Asklepios Kliniken: ASKLEPIOS leitet aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG ein

CORPORATE NEWS

- Vollständige Integration der RHÖN-KLINIKUM AG in den ASKLEPIOS Konzern geplant

- Weiterentwicklung der Gruppenstruktur zur Stärkung der langfristigen Zukunftsfähigkeit


Hamburg, den 7. August 2026 – Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA („ASKLEPIOS“) hat heute gegenüber dem Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ein Verlangen auf Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG gestellt. Hierzu soll eine Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG über die Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien auf ASKLEPIOS gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

ASKLEPIOS ist seit 2020 Mehrheitsaktionär der RHÖN-KLINIKUM AG. In den vergangenen Jahren haben beide Unternehmen ihre Zusammenarbeit kontinuierlich ausgebaut, mit dem gemeinsamen Ziel, die RHÖN-KLINIKUM AG als einen der führenden Gesundheitsversorger in Deutschland weiterzuentwickeln. Mit dem beabsichtigten Squeeze-out verfolgt ASKLEPIOS das Ziel, die RHÖN-KLINIKUM AG vollständig in den Konzern zu integrieren und die Konzernstruktur weiter zu vereinfachen. Die Maßnahme soll die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe schaffen und Entscheidungs-, Steuerungs- und Governance-Prozesse weiter harmonisieren. Dies soll die strategische Weiterentwicklung der Krankenhausstandorte und die Zukunftsfähigkeit der Gruppe insgesamt stärken. Der Vollzug des Squeeze-out reduziert zudem die laufenden Kosten sowie administrativen Pflichten und Anforderungen der Börsennotierung für die RHÖN-KLINIKUM AG und schafft den Rahmen, sich vollständig auf das operative Geschäft zu konzentrieren.

Die strategische Ausrichtung und operative Führung der RHÖN-KLINIKUM AG ändert sich durch diesen Schritt nicht. Für Patientinnen und Patienten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Standorte der RHÖN-KLINIKUM AG ergeben sich aus dem aktienrechtlichen Vorgang keine unmittelbaren Auswirkungen.

Der Squeeze-out wird erst mit Eintragung der Beschlussfassung der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG über den Squeeze-out in das Handelsregister der RHÖN-KLINIKUM AG wirksam. Über die weiteren Schritte und den zeitlichen Ablauf des Verfahrens wird die RHÖN-KLINIKUM AG entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.

Über ASKLEPIOS

Seit seiner Gründung 1985 hat sich ASKLEPIOS in Deutschland zum führenden privaten Klinikbetreiber in Familienbesitz entwickelt. Heute vereint der Konzern rund 160 Gesundheitseinrichtungen, in denen über 73.000 Mitarbeiter:innen jährlich fast 3,9 Millionen Patient:innen versorgen. Bedeutende Meilensteine auf dem Weg zum integrierten Gesundheitskonzern waren die Übernahme des Landesbetriebs Krankenhäuser der Freien und Hansestadt Hamburg 2004 sowie die mehrheitlichen Anteilsübernahmen der MEDICLIN AG 2011 und der RHÖN-KLINIKUM AG 2020. ASKLEPIOS steht für eine konsequent menschenzentrierte Medizin. Qualität, Innovation und soziale Verantwortung bilden die zentralen Leitprinzipien, die das unternehmerische Handeln des Konzerns nachhaltig prägen. www.asklepios.com

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • All for One Group SE: öffentliches Übernahmeangebot der VINCI-Gruppe
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Verschmelzung und Squeeze-out-Beschluss am 31. Juli/4. August 2026 eingetragen
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026, Eintragung durch mehrere Anfechtungsklagen verzögert

  • Delivery Hero SE: Business Combination Agreement mit Uber abgeschlossen, freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • Heliad AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr und freiwilliges Erwerbsangebot 

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group, Angebotsunterlage veröffentlicht, Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, das freiwillige Übernahmeangebot der Frasers Group nicht anzunehmen
  • InnoTec TSS AG: Öffentliches Pflichtangebot der GLI Beteiligungsgesellschaft mbH und der Grondbach GmbH 

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen, Delisting-Angebot
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot

  • Nagarro SE: Zusammenschlussvereinbarung mit Persistent Systems, öffentliches Übernahmeangebot veröffentlicht, Delisting beabsichtigt
  • niiio finance group AG: Squeeze-out zugunsten der Neptune BidCo AG für EUR 0,69 je niiio-Aktie, Hauptversammlung am 30. Juli 2026
  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Squeeze-out zugunsten der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 
  • PSI Software SEfreiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch Warburg Pincus
  • RHÖN-KLINIKUM AG: Squeeze-out zugunsten der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 
  • Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau: Squeeze-out zugunsten der VFHV GmbH, Hauptversammlung am 20. August 2026
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH, Bewertungsarbeiten ruhen angeblich

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out angekündigt
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 6. August 2026

Squeeze-out bei der Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau: konkurrierendes Abfindungsangebot zu EUR 48,50 je Aktie

Nunmehr Abfindungsangebot der Valora Effekten Handel AG zu EUR 48,50, angebotene Squeeze-out-Abfindung der VFHV GmbH zu EUR 46,-

Mitteilung meiner Depotbank :

Für Ihre Wertpapiere gibt es eine freiwillige Barabfindung zu den folgenden Konditionen:

Gehaltenes Wertpapier
Wertpapiername: STAATL.MINERAL.BD BRO.N.
WKN: 725140
Art des Angebots: Kaufangebot
Anbieter: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Abfindungspreis: 48,50 EUR je Wertpapier
Das Angebot ist auf eine Gesamtzahl von 2.000 Stück begrenzt

Beweislastverteilung und Beweislastumkehr im Spruchverfahren bei Mitwirkungsdefiziten der Antragsgegnerseite

Eine förmliche Beweislastumkehr im zivilprozessualen Sinne kennt das Spruchverfahren nicht. Wegen des – wenn auch stark modifizierten – Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 17 Abs. 1 SpruchG i.V.m. § 26 FamFG), der Vorlagepflichten des Antragsgegners (§ 7 Abs. 3 und 7 SpruchG) und der gerichtlichen Wertfeststellung durch Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO analog verlagert sich das Risiko der Nichtaufklärbarkeit von Bewertungsparametern jedoch auf den Hauptaktionär, sobald die Antragsteller konkrete Einwendungen erhoben haben. Rechtsprechung und Literatur beschreiben dies teilweise als „materielle Beweislastumkehr“ oder als „erhöhte Darlegungslast“.

I. Verfahrensgrundsätze

Das Spruchverfahren steht im Spannungsfeld zwischen Amtsermittlung und Beibringung. § 26 FamFG verlangt zwar Ermittlungen von Amts wegen, aber nur im „Erforderlichen“; Ermittlungen „ins Blaue hinein“ sind ausgeschlossen (Tönnes, BWP 4/2023). Der Amtsermittlungsgrundsatz ist durch beibringungsrechtliche Elemente (§§ 8 Abs. 3, 9, 10 SpruchG) durchbrochen – das Gericht muss sich nur mit konkret erhobenen Bewertungsrügen befassen und darf bei unstreitigem Sachverhalt keine amtswegigen Detailprüfungen vornehmen (OLG München, 07.01.2022 – 31 Wx 399/18, BeckRS 2022, 397). Voraussetzung ist § 4 Abs. 2 Nr. 4 SpruchG: „konkrete Einwendungen“ der Antragsteller.

Zugleich ist die strukturelle Informationsasymmetrie zu berücksichtigen: Der Hauptaktionär verfügt kraft § 327b Abs. 1 S. 2 AktG als einziger Verfahrensbeteiligter über alle bewertungsrelevanten Informationen (grundlegend die empirische Auswertung von über 400 Verfahren bei Weimann, Spruchverfahren nach Squeeze-out, de Gruyter 2015).

II. Beweislastverteilung – doppelte Ebene

EbeneTrägerschaftRechtsgrundlage
Darlegungslast konkreter EinwendungenAntragsteller§ 4 Abs. 2 Nr. 4 SpruchG
Vorlagepflicht bewertungsrelevanter UnterlagenAntragsgegner§ 7 Abs. 3 und 7 SpruchG
Darlegungslast Rechtsmissbrauchder sich BerufendeOLG Köln, 23.06.2022 – 18 U 213/20
Ermittlung/Schätzung UnternehmenswertGericht (§ 287 Abs. 2 ZPO analog)OLG Frankfurt a. M., 17.01.2017 – 21 W 37/12
Materielle Risikoverteilung bei Aufklärungsmängeln in der Sphäre des AntragsgegnersAntragsgegnerh. M.; Weimann (2015)

Kern der Sphärentheorie: Normgefüge und Normzweck erhöhen die Darlegungslasten des Hauptaktionärs; Aufklärungsmängel in seiner Sphäre wirken gegen ihn, weil nur er uneingeschränkten Zugriff auf alle Bewertungsinformationen hat. Trägt der Hauptaktionär in der Antragserwiderung nicht erheblich vor, entfällt der einschränkende Effekt der Beibringungslast auf Antragstellerseite (Weimann (2015); im Ergebnis kompatibel mit OLG München, 31 Wx 399/18).

III. Vorlage- und Mitwirkungspflichten

§ 7 Abs. 3 SpruchG: Pflichtvorlage von Unternehmensvertrag/Übertragungsbericht und Prüfbericht (§ 7 SpruchG).

§ 7 Abs. 7 SpruchG: Vorlage sonstiger entscheidungserheblicher Unterlagen auf Verlangen. Präzisierungen (Tönnes, BWP 4/2023):

  • Maßstab: potenzielle Entscheidungsrelevanz.
  • Mindestumfang: alle dem sachverständigen Prüfer vorgelegten Unterlagen.
  • Konkreter Gegenstand: interne Bewertungsgutachten, Jahresabschlüsse, Kosten- und Investitionsrechnungen, Planungsunterlagen (inkl. Prämissen), Markt-/Wettbewerbsanalysen, Businesspläne.
  • Beschaffungspflicht bei der Gesellschaft; vertragliche Geheimhaltungspflichten gegenüber Dritten sind kein automatisches Vorlagehindernis.

Grenzen (LG Frankfurt a. M., 25.11.2021 – 3-05 O 13/20): Keine Vorlagepflicht für Arbeitspapiere des Bewertungsgutachters (§ 51b Abs. 4 WPO) und Beteiligungs-Planungen; das Vorlagebegehren muss sich auf konkrete, individualisierbare Unterlagen beziehen; pauschale Vermutungen genügen nicht.

§ 7 Abs. 8 SpruchG i.V.m. § 35 FamFG: Zwangsgeldandrohung mit der Anordnung, Zwangsgeld bis 25.000 € (mehrfach möglich), Beschwerde zulässig – jedoch keine isolierte Anfechtung der Vorlage- bzw. Beweisbeschlüsse selbst (OLG Düsseldorf, 25.05.2022 – I-26 W 6/21 [AktE] – Deutsche Postbank, unter Verweis auf I-26 W 14/18, I-26 W 3/15, I-26 W 20/12).

Geheimhaltung (§ 7 Abs. 7 S. 2 SpruchG): Bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückhaltung von Unterlagen greift ein Verwertungsverbot; wegen des Verschlechterungsverbots (§ 17 Abs. 1 SpruchG i.V.m. § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG) wirkt dieses faktisch antragstellerfreundlich (Tönnes, BWP 4/2023).

IV. Rechtsfolgen bei Mitwirkungsdefiziten – drei Fallgruppen

Fallgruppe 1 – Nichtvorlage trotz Anordnung: Zwangsgeld nach § 7 Abs. 8 SpruchG; Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO mit sphärentheoretisch antragstellerfreundlichen Prämissen (Weimann (2015)). Nach restriktiver Gegenauffassung darf die Schätzung dagegen nicht ohne Weiteres „zulasten“ des Antragsgegners erfolgen, da dies die Neutralität des Gerichts berühre (Tönnes, BWP 4/2023) – dogmatisches Spannungsverhältnis zur Sphärentheorie.

Fallgruppe 2 – Unerhebliche Antragserwiderung: Der Hauptaktionär trifft die Darlegungs- und ggf. Beweislast für die von ihm der Barabfindung zugrunde gelegten Tatsachen; ohne erheblichen Vortrag fehlt jeder Ansatzpunkt für eine antragstellergegnerische Anwendung der gerügten Parameter.

Fallgruppe 3 – Gehörsverstoß/Geheimhaltungsstreit: Verwertungsverbot zurückgehaltener Unterlagen; wegen Verschlechterungsverbots faktisch zugunsten der Antragsteller wirkend.

V. Rechtsprechung

Gericht/DatumAktenzeichenKernaussage
BGH, 19.07.2010 (Stollwerck)II ZB 18/09, BGHZ 186, 2293-Monats-Referenzzeitraum vor Bekanntmachung; teilw. Aufgabe BGHZ 147, 108 (BGH-Volltext)
OLG Frankfurt a. M., 17.01.201721 W 37/12Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO analog; „tragfähige Schätzgrundlage“ genügt (BB-Online)
OLG München, 07.01.202231 Wx 399/18Amtsermittlung durch beibringungsrechtliche Elemente durchbrochen; Beschränkung auf konkrete Rügen (BeckRS 2022, 397)
OLG München, 20.03.201931 Wx 185/17SV-Gutachten nur in Ausnahmefällen erforderlich (Betriebs-Berater BBL2019-1073-1)
OLG Düsseldorf, 09.05.2022I-26 W 3/21 [AktE]Kein weiteres SV-Gutachten bei tragfähigen Prüfergrundlagen (NRWE)
OLG Düsseldorf, 25.05.2022I-26 W 6/21 [AktE] (Deutsche Postbank)Keine isolierte Anfechtung von Beweis-/Vorlagebeschlüssen (Spruchverfahren-direkt)
LG Frankfurt a. M., 25.11.20213-05 O 13/20Grenzen der Vorlagepflicht: keine Arbeitspapiere; individualisierte Anträge erforderlich (Volltext)
OLG Köln, 23.06.202218 U 213/20Darlegungslast für Rechtsmissbrauchseinwand beim Berufenden; nur „eklatante Fallgestaltungen“ (NRWE)

VI. Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO analog als prozessuale Weiche

§ 287 Abs. 2 ZPO reduziert das Beweismaß gegenüber § 286 ZPO auf überwiegende Wahrscheinlichkeit. Da das Gericht selbst schätzt, existiert im technischen Sinn keine „Beweislast“ für einen Zahlenwert. Die praktisch entscheidende Frage lautet: Welche Schätzgrundlage wählt das Gericht bei Aufklärungsmängeln? Antwort der Sphärentheorie: die zulasten des Antragsgegners, weil in seiner Informationssphäre. Erforderlich ist eine „tragfähige Schätzgrundlage“ (anerkannte, in der Praxis gebräuchliche Methode), nicht die „bestmögliche“ (OLG Frankfurt a. M., 21 W 37/12).

VII. Dogmatische Einordnung und Terminologie

Eine förmliche Beweislastumkehr wie bei Fahrlässigkeitsvermutungen (§§ 280 Abs. 1 S. 2, 831 Abs. 1 S. 2 BGB) besteht nicht (Tönnes, BWP 4/2023). Materiell wirken jedoch drei Mechanismen wie eine Umkehr: (1) § 7 Abs. 7 SpruchG i.V.m. § 35 FamFG als Aufklärungshebel; (2) Sphärentheorie (Weimann (2015)); (3) Verwertungsverbot bei Gehörsverstößen.

In Schriftsätzen empfiehlt sich statt „Beweislastumkehr“ die Terminologie: erhöhte Darlegungslast des Hauptaktionärs, Sphärenzurechnung von Aufklärungsmängeln, antragstellerfreundliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO analog, Verwertungsverbot aus Art. 103 Abs. 1 GG.

VIII. Grenzen der Antragsgegnerbelastung

Keine Ausforschung (pauschale Vermutungen genügen nicht); nur verfügbare/beschaffbare Unterlagen sind vorzulegen; nach restriktiver Auffassung darf die Schätzung bei endgültiger Verweigerung nicht ohne Weiteres den Antragsgegner belasten; Darlegungslast des Missbrauchseinwands liegt beim Berufenden; kein isoliertes Rechtsmittel gegen Beweis-/Vorlagebeschlüsse.

IX. Prozesstaktische Konsequenzen

  1. Präzise konkrete Einwendungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 SpruchG als Sprungbrett für Amtsermittlung.
  2. Gezielte Vorlageanträge nach § 7 Abs. 7 SpruchG mit begründeter potenzieller Entscheidungserheblichkeit; keine Pauschalvermutungen.
  3. Zwangsmittelantrag nach § 7 Abs. 8 SpruchG i.V.m. § 35 FamFG bei Verweigerung.
  4. Gehörsrüge bei Geheimhaltungsanordnungen; Verwertungsverbot geltend machen.
  5. Sphärenargumentation: Auf § 327b Abs. 1 S. 2 AktG und die aus Weimann (2015) folgende Sphärenzurechnung stützen.
  6. Schätzargumentation: Tragfähige Grundlage plausibel machen, nicht „bestmögliche“ Methode (OLG Frankfurt a. M., 21 W 37/12).
  7. Kostenlast: § 15 SpruchG entlastet Antragsteller im Erfolgsfall.

X. Fazit

Eine dogmatisch belastbare Beweislastumkehr im Spruchverfahren gibt es nicht. Die Kombination aus modifiziertem Amtsermittlungsgrundsatz, Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO analog, Vorlagepflichten nach § 7 Abs. 3 und 7 SpruchG, Zwangsmittelmechanismus und antragstellerfreundlichem Verwertungsverbot lässt Mitwirkungsdefizite der Antragsgegnerseite jedoch systematisch zu deren Lasten wirken. Kern ist die Sphärentheorie: Weil der Hauptaktionär als einziger uneingeschränkten Zugriff auf alle bewertungsrelevanten Informationen hat, wirken Aufklärungsmängel in seiner Sphäre gegen ihn. Für den Antragstellervortrag ist die Kombination aus präzisen Bewertungsrügen, gezielten Vorlageanträgen und sauberer Sphärenargumentation der aussichtsreichste Weg, um faktisch das Ergebnis einer Beweislastumkehr zu erreichen.

AGROB Immobilien AG: Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln

AGROB Immobilien AG
Ismaning

ISIN DE0005019004 (Stammaktie alt)
ISIN DE0005019038 (Vorzugsaktie alt)

ISIN DE000A41YFV4 (Stammaktie neu)
ISIN DE000A41YFW2 (Vorzugsaktie neu)

Bekanntmachung über die
Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
und die Neueinteilung des Grundkapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG hat am 12. Juni 2026 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen und anschließend das Grundkapital neu einzuteilen (Aktiensplit im Verhältnis 1 : 7) und die Satzung entsprechend zu ändern.

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug vor Wirksamwerden dieser Beschlüsse EUR 11.689.200,00 und war eingeteilt in Stück 2.314.000 Stammaktien und Stück 1.582.400 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Form von Stückaktien. Auf jede der insgesamt Stück 3.896.400 Aktien entfiel damit ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3,00. Durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 15.585.600,00 auf EUR 27.274.800,00 ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht. Dadurch erhöhte sich der rechnerische Anteil jeder Stückaktie am Grundkapital in Höhe von zuvor EUR 3,00 auf zunächst EUR 7,00 je Stückaktie. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 25. Juni 2026 in das beim Amtsgericht München geführte Handelsregister unter der Nummer HRB 41185 eingetragen.

Im zweiten Schritt wurde das so erhöhte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 27.274.800,00 in Stück 16.198.000 Stammaktien und Stück 11.076.800 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Form von Stückaktien eingeteilt. Damit entfällt auf jede Aktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00. Diese entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. Juni 2026 in das Handelsregister eingetragen.

Im Rahmen der wertpapiertechnischen Abwicklung der Kapitalmaßnahme erhalten die Aktien der Gesellschaft neue Kennnummern:

• An die Stelle je einer bisher unter der ISIN DE005019004 (WKN 501900, Börsenkürzel AGR) geführten Stammaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3,00 („Stammaktie-alt“) treten jeweils sieben Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00, die unter der ISIN DE000A41YFV4 (WKN A41YFV, Börsenkürzel AGRA) geführt werden („Stammaktien-neu“)

• An die Stelle je einer bisher unter der ISIN DE005019038 (WKN 501903), Börsenkürzel AGR3) geführten Vorzugsaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3,00 („Vorzugsaktie-alt“) treten jeweils sieben Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00, die unter der ISIN DE000A41YFW2 (WKN A41YFW, Börsenkürzel AGRB) geführt werden („Vorzugsaktien-neu“).

Record-Date für die aus den Kapitalmaßnahmen resultierenden, oben beschriebenen Buchungen ist der 30. Juli 2026. Da sich sämtliche Aktien der Gesellschaft in Girosammelverwahrung befinden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Ausbuchung der Stammaktien-alt und der Vorzugsaktien-alt sowie der Einbuchung der Stammaktien-neu und der Vorzugsaktien-neu nichts zu veranlassen. Die Ausbuchung der Stammaktien-alt und der Vorzugsaktien-alt sowie die Gutschrift der Vorzugsaktien-neu und der Stammaktien-neu erfolgt für die Aktionäre, aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien am 31. Juli 2026 nach Börsenschluss (Payment date) mittels Depotgutschrift.

Die Stammaktien-neu und die Vorzugsaktien-neu sind in Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien sowie etwaiger Gewinnanteile ist gemäß §5 Abs. 2 der Satzung ausgeschlossen.

Sowohl die Stammaktien-alt als auch die Vorzugsaktien-alt sind zum regulierten Markt der Börse München zugelassen und zur Preisfeststellung eingeführt. Letzter Handelstag vor der technischen Umsetzung der Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und der Neueinteilung des Grundkapitals ist der 29. Juli 2026 („ex-Tag“). Noch nicht ausgeführte Börsenaufträge in den Stammaktien-alt (ISIN DE005019004) und Vorzugsaktien-alt (ISIN DE005019038) erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages.

Am 29. Juli 2026 wird die Notierung der Stammaktien-neu unter der ISIN DE000A41YFV4 und die Notierung Vorzugsaktien-neu unter der ISIN DE000A41YFW2 aufgenommen.

Ismaning, im Juli 2026

AGROB Immobilien AG
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. Juli 2026 

Galaxy Germany Holding SE: Annahmefrist beginnt: Persistent veröffentlicht öffentliches Übernahmeangebot für alle Nagarro-Aktien

Coporate News

- EUR 81,00 je Nagarro-Aktie in bar entsprechen einer sehr attraktiven Prämie von rund 140 % gegenüber dem Schlusskurs vom 25. Juni 2026 
 
- Die sechswöchige Annahmefrist, während derer Nagarro-Aktionäre ihre Aktien andienen können, beginnt heute und läuft bis zum 17. September 2026; auf die Annahmefrist folgt eine zweiwöchige weitere Annahmefrist, die voraussichtlich am 23. September 2026 beginnt und am 6. Oktober 2026 endet
 
- Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro unterstützen die Transaktion und beabsichtigen, die Annahme des Angebots zu empfehlen; Mitglieder des Vorstands und weitere Mitarbeitende von Nagarro haben zudem ihre Absicht erklärt, einen Anteil von insgesamt rund 15 %1 an Nagarro anzudienen
 
- Darüber hinaus hat sich Persistent bereits einen Anteil von rund 22 %1 an Nagarro von dem größten Gesellschafter der Nagarro SE gesichert, der seine gesamte Beteiligung an Persistent veräußert
 
- Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien; die erforderlichen Zustimmungen der Persistent-Aktionäre wurden eingeholt
 
- Persistent beabsichtigt Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zum frühestmöglichen und rechtlich zulässigen Zeitpunkt
Alle Einzelheiten und die Angebotsunterlage sind unter www.galaxy-offer.com verfügbar

6. August 2026

München, Deutschland und Pune, Indien

Pressemitteilung

Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) hat die Galaxy Germany Holding SE (die „Bieterin“), eine hundertprozentige direkte Tochtergesellschaft der Persistent Systems Limited (zusammen „Persistent“), heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Nagarro SE („Nagarro“) (das „Angebot“) veröffentlicht.

Die Aktionäre von Nagarro können ihre Aktien nun zu einem Barangebotspreis in Höhe von EUR 81,00 pro Aktie andienen. Das Angebot bietet den Aktionären von Nagarro die Möglichkeit, einen unmittelbaren und sicheren Wert zu einer sehr attraktiven Prämie von ca. 140 % auf den Schlusskurs vom 25. Juni 2026, dem letzten Handelstag vor Ankündigung der Transaktion, zu realisieren. Im Vergleich zum volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der vergangenen drei Monate zu diesem Zeitpunkt entspricht der Angebotspreis einer Prämie von ca. 93 %. Die Annahmefrist endet am 17. September 2026 um Mitternacht (MESZ). Auf die Annahmefrist folgt eine weitere Annahmefrist, die voraussichtlich am 23. September 2026 beginnt und am 6. Oktober 2026 endet.

Zitat von Dr. Anand Deshpande, Gründer, Vorsitzender und Managing Director, Persistent Systems Limited

„Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Zusammenschluss von Persistent und Nagarro. Was uns von Anfang an überzeugt hat, war nicht nur die Qualität des Unternehmens – es war auch die Ähnlichkeit unserer Werte: dieselbe Leidenschaft für Engineering, dasselbe Engagement für unsere Kunden und dieselbe langfristige Denkweise, die Persistent seit jeher leitet. Beständige Unternehmen aufzubauen, erfordert Geduld, Talent und ein gemeinsames Ziel. All das bringt Nagarro mit – und wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mehr erreichen können als jedes Unternehmen für sich allein.“

Zitat von Sandeep Kalra, Chief Executive Officer und Executive Director, Persistent Systems Limited

„Gemeinsam werden Persistent und Nagarro eines der weltweit führenden Unternehmen für KI-gestütztes Digital Engineering formen. Angesichts unserer sich ergänzenden Stärken in verschiedenen Regionen, Kompetenzbereichen und Branchen sind wir zuversichtlich, dass dieser Zusammenschluss erheblichen Wert schaffen wird. Unser Angebot gibt den Nagarro-Aktionären die Möglichkeit, sofort und sicher an dieser Wertschöpfung teilzuhaben. Gemeinsam können beide Unternehmen viel erreichen – und der Preis spiegelt unsere starke Überzeugung darin wider.“

Persistent und Nagarro teilen die Überzeugung: Wer das nächste Jahrzehnt im KI-gestützten Digital Engineering anführen will, braucht Kompetenzen und eine globale Präsenz in einer anderen Größenordnung, als jedes der beiden Unternehmen allein erreichen kann. Durch den geplanten Zusammenschluss soll eine global aufgestellte, diversifizierte Gruppe für KI-gestütztes Digital Engineering und Unternehmensmodernisierung entstehen – mit starken Standbeinen in Nordamerika und Europa und einer nennenswerten Präsenz in weiteren Regionen. Die fusionierte Gruppe wäre besser positioniert, um globalen Kunden integrierte KI-, Engineering-, ERP/CX-, Daten- und Cloud-Lösungen über lokale und globale Delivery-Modelle hinweg anzubieten.

Volle Unterstützung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat von Nagarro

Die Gremien beider Unternehmen sind von den Vorteilen des Zusammenschlusses überzeugt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Nagarro begrüßen die Transaktion und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des Angebots in ihrer begründeten Stellungnahme zu empfehlen – vorbehaltlich ihrer Treuepflichten und ihrer Prüfung der Angebotsunterlage. Zudem haben Mitglieder des Vorstands von Nagarro die Absicht bekundet, das Angebot anzunehmen.

Von der Transaktion profitieren auch die Mitarbeitenden: Der Zusammenschluss schafft eine größere, diversifiziertere Plattform mit besseren Wachstumsaussichten – für beide Unternehmen. Die Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement – „BCA) zwischen Persistent und Nagarro spiegelt das geteilte Verständnis über eine gemeinsame Zukunft wider und enthält Zusagen in Bezug auf Mitarbeiterbelange, den Geschäftsbetrieb und das Management, einschließlich der Wahrung bestehender Arbeitsbedingungen.

Nächste Schritte für die Aktionäre

Aktionäre erhalten von ihrer Depotbank oder ihrem Wertpapierdienstleister eine Mitteilung mit technischen Anweisungen dazu, wie sie das Angebot annehmen können. Für Aktien, die in einem deutschen Depot gehalten werden, ist das Andienungsverfahren in der Regel kosten- und gebührenfrei. Aktionäre, die ihre Aktien andienen wollen, sollten frühzeitig handeln.

Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie

Das Angebot wird nur vollzogen, wenn eine Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien erreicht wird. Die Bieterin hat sich bereits einen Anteil von rund 22 % (exklusive eigener, von Nagarro gehaltener Aktien) im Rahmen eines unwiderruflichen Aktienkaufvertrags mit der Lantano Beteiligungen GmbH („Lantano“), dem Investmentvehikel des größten Aktionärs von Nagarro, gesichert. Dieser Anteil wird bei der Mindestannahmeschwelle mitberücksichtigt. Auch die Aktien, die von Mitgliedern des Vorstands von Nagarro zur Annahme des Angebots angedient werden sollen, werden bei der Mindestannahmeschwelle berücksichtigt.

Persistent beabsichtigt nicht, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vollzug des Angebots einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abzuschließen. 

Die Aktionäre von Persistent haben auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. August 2026 der geplanten Übernahme von Nagarro durch die Bieterin sowie den damit verbundenen Finanzierungsvereinbarungen und der Konzernbürgschaft zugestimmt.

Mögliches Delisting könnte die Liquidität verringern

Das Angebot ist Teil einer Taking-Private-Strategie. Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt Persistent, die Zulassung der Nagarro-Aktien zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie am Freiverkehr anderer Börsen so bald wie praktisch und rechtlich möglich zu beenden. Nach einem Delisting würden die Nagarro-Aktien vom Handel auf dem regulierten Markt ausgeschlossen, was dazu führen könnte, dass Nagarro aus dem SDAX ausgeschlossen wird und Nagarro-Aktien faktisch illiquide werden. Der Vorstand ist laut dem BCA bereit, die Delisting-Strategie der Bieterin und vorbehaltlich seiner Treuepflichten auch ein Delisting der Nagarro-Aktien zu unterstützen.

Nach der Gestattung durch die Bafin sind die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung nun unter www.galaxy-offer.com verfügbar. Persistent geht von einem Vollzug der Transaktion bis zum Ende von Q1 2027 aus, vorbehaltlich behördlicher Freigaben und sonstiger üblicher Bedingungen.

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Nagarro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. (...)

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und Nagarro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 26. Februar 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen, nachdem eine vergleichsweise Einigung nicht zustandekam. Den von zahlreichen Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschlusses vom 29. Juli 2026 nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich zwischenzeitlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out (was das Landgericht aber nicht für relevant hielt).

BayObLG, Az. noch unbekannt 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7230/17
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.

75 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der capsensixx AG wirksam

Auf der Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026 wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die PEH Wertpapier AG im Rahmen eines sog. verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs beschlossen. Die Barabfindung wurde auf EUR 20,23 je capsenixx-Aktie festgesetzt. Die Verschmelzung und der Squeeze-out-Beschluss wurden nunmehr am 31. Juli 2026 bei der Gesellschaft und am 31. Juli/4. August 2026 bei der PEH Wertpapier AG eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

Deutsche Payment A1M SE: Wirtschaftsprüfer avisiert Versagungsvermerk für Jahresabschluss 2025 – finanzielle Ziele für 2025 nicht erreicht

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

Berlin, den 6. August 2026 – Heute hat der Wirtschaftsprüfer MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 – WKN: A2P74C) die Erteilung eines Versagungsvermerks für den in Aufstellung befindlichen Jahresabschluss 2025 avisiert. Hintergrund ist die aus Sicht des Abschlussprüfers nicht hinreichend gesicherte Fortführungsprognose, basierend auf dem im Geschäftsjahr 2025 vorläufig ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von rund EUR 1,2 Mio. (Vj. Jahresfehlbetrag von EUR 527.041) sowie der zum Zeitpunkt der Prüfung nicht abschließend gesicherten Finanzierung der Gesellschaft, nachdem die geplante Kapitalerhöhung nicht durchgeführt werden konnte (s. Ad-Hoc Mitteilung vom 14. Juli 2026). Die finanziellen Ziele für das Geschäftsjahr 2025, wonach ein deutlicher Umsatzanstieg und eine erneute Verbesserung des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erwartet worden waren, konnte die Deutsche Payment A1M SE mit vorläufigen Umsatzerlösen von rund TEUR 50 (Vj. TEUR 309) und einem EBITDA von rund TEUR -530 (Vj. TEUR -123) nicht erfüllen. Ursächlich ist einerseits die aus Sicht des Wirtschaftsprüfers notwendige Abgrenzung eines wesentlichen Teils erzielter 2025er Umsatzerlöse in das laufende Geschäftsjahr 2026 als passiver Abgrenzungsposten in der Bilanz. Darüber hinaus belastet die komplette Auflösung der im Jahresabschluss 2024 gebildeten aktiven latenten Steuern außerordentlich das Jahresergebnis 2025. Zudem belastet die aus Sicht des Wirtschaftsprüfers erforderliche vollständige Wertberichtigung einer wesentlichen Forderung das Jahresergebnis 2025 zusätzlich. Da die genannten Effekte im Wesentlichen zahlungsunwirksam sind, hat sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit demgegenüber nur geringfügig verschlechtert und bewegt sich nahezu auf Vorjahresniveau.

Mittwoch, 5. August 2026

Enapter AG: Vereinbarung mit Patrimonium zur Ablösung von Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 26 Mio.; Neuausrichtung auf ein asset-light-Geschäftsmodell; geplante Kapitalmaßnahme

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

- Strategische Neuausrichtung auf ein asset-light-Geschäftsmodell mit partnerbasierter Produktion; die chemische Fertigung der Elektroden als Kerntechnologie verbleibt am Standort Pisa

- Ausbau des Produktportfolios einschließlich alkalischer Elektrolyseure – künftig Lösungen vom Kilowatt- bis in den Gigawattmaßstab

- Fokus auf Vertrieb, Service sowie Forschung und Entwicklung

- Einigung mit Patrimonium erzielt: Patrimonium übernimmt den Enapter Campus und verantwortet dessen künftige Vermietung und/oder Veräußerung; mit Vollzug entfallen die Verbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe von rund EUR 26 Mio. sowie der darauf entfallende Zinsaufwand von rund EUR 300.000 pro Monat

- Großaktionäre stellen kurzfristige Überbrückungsfinanzierung bereit – EUR 3 Mio.

- Strategischer Investor plant für das zweite Halbjahr 2026 die Zeichnung von EUR 10–12 Mio. und unterstreicht damit das Vertrauen in die neue asset-light- und partnerbasierte Fertigungsstrategie von Enapter

Hamburg, 05. August 2026 – Der Vorstand der Enapter AG (ISIN DE000A255G02) hat heute eine umfassende strategische und finanzielle Restrukturierung beschlossen. Diese umfasst insbesondere die Neuausrichtung des Geschäftsmodells, die Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 26 Mio., eine von den Großaktionären bereitgestellte Überbrückungsfinanzierung sowie die Vorbereitung einer Kapitalerhöhung, an der sich ein strategischer Investor mit EUR 10-12 Mio. zu beteiligen beabsichtigt.

Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung stellt die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell auf ein asset-light-Modell um. Das bedeutet eine deutlich geringere eigene Fertigungstiefe und entsprechend niedrigere Fixkosten. Künftig wird sich Enapter verstärkt auf Forschung und Entwicklung, Produktmanagement, Vertrieb, Projektentwicklung sowie Service konzentrieren. Der überwiegende Teil der personalintensiven industriellen Fertigung der Produkte erfolgt künftig über qualifizierte Produktionspartner in China und den USA. Die chemische Herstellung der für die AEM-Technologie wesentlichen Elektroden als Kernbestandteil der Elektrolyseure verbleibt am Standort Pisa und damit innerhalb der Enapter-Gruppe. Hierdurch reduziert die Gesellschaft ihre Fixkosten, behält gleichzeitig ihre technologischen Kernkompetenzen und erhöht ihre Skalierbarkeit sowie Flexibilität.

Gleichzeitig erweitert Enapter ihr Produktportfolio. Neben der eigenen AEM-Elektrolysetechnologie wird die Gesellschaft künftig auch alkalische Elektrolyseure anbieten und damit Kunden Elektrolyseurlösungen vom Kilowattbereich bis zu Projekten im Multi-Megawatt- und Gigawattmaßstab bereitstellen können. Mit der Neuausrichtung schafft Enapter die Voraussetzungen, künftig deutlich größere Wasserstoffprojekte weltweit bedienen zu können und erweitert damit den adressierbaren Markt der Gesellschaft erheblich.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft mit dem Inhaber der von der Gesellschaft begebenen Unternehmensanleihe, dem Patrimonium Middle Market Debt Fund („Patrimonium“), eine Einigung über die Restrukturierung der bestehenden Finanzverbindlichkeiten erzielt. Die aus der Unternehmensanleihe resultierenden Finanzverbindlichkeiten belaufen sich derzeit auf rund EUR 26 Mio.

Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt Patrimonium den Enapter Campus und verantwortet dessen künftige Vermietung und/oder Veräußerung. Im Gegenzug verzichtet Patrimonium auf einen wesentlichen Teil seiner bestehenden Forderungen. Die verbleibende Abgeltung besteht aus einer Zahlung der Gesellschaft in Höhe von EUR 5 Mio. sowie einem auf EUR 2 Mio. begrenzten Besserungsschein zugunsten von Patrimonium. Mit Vollzug der Vereinbarung entfallen die bisherigen Finanzverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe. Gleichzeitig entfällt der darauf entfallende laufende Zinsaufwand der Gesellschaft von rund EUR 300.000 pro Monat.

Zur Finanzierung der operativen und finanziellen Restrukturierung stellen die Großaktionäre der Gesellschaft kurzfristig eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von EUR 3 Mio. zur Verfügung.

Für das zweite Halbjahr 2026 ist eine Kapitalmaßnahme geplant. Ein entsprechender Zeichnungsvorvertrag mit einem strategischen Partner, wonach dieser beabsichtigt sich an der Kapitalmaßnahme mit einem Betrag von EUR 10-12 Mio. zu beteiligen, wurde bereits abgeschlossen. Die beabsichtigte Investition des strategischen Partners unterstreicht das Vertrauen in die neue asset-light- und partnerbasierte Fertigungsstrategie von Enapter. Die Wirksamkeit dieser Verpflichtung steht u.a. unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen. Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden zur gegebenen Zeit festgesetzt.

Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen hebt die Gesellschaft ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2026 auf. Die Gesellschaft wird zu gegebener Zeit einen aktualisierten Ausblick veröffentlichen.

Ende der Insiderinformation


Erläuterungsteil

Strategische Neuausrichtung

Mit der beschlossenen Neuausrichtung entwickelt sich Enapter zu einem technologieorientierten Anbieter integrierter Wasserstofflösungen mit einem deutlich erweiterten Produkt- und Leistungsangebot. Forschung und Entwicklung, Produktentwicklung, Produktmanagement, Vertrieb und Service bleiben Kernkompetenzen der Gesellschaft.

Der überwiegende Teil der industriellen Serienfertigung wird künftig über spezialisierte Produktionspartner abgewickelt, während die chemische Herstellung der Elektroden als Kerntechnologie der AEM-Elektrolyseure weiterhin innerhalb der Enapter-Gruppe am Standort Pisa erfolgt. Damit verbleiben die IP-intensivsten Wertschöpfungsschritte in der Gesellschaft. Zugleich sinkt der Kapitalbedarf für Produktionsanlagen, und Enapter kann schneller auf steigende Marktnachfrage reagieren.

Mit der Erweiterung des Produktportfolios um alkalische Elektrolyseure wird Enapter künftig neben der eigenen AEM-Technologie auch großskalige Elektrolyseurprojekte im Multi-Megawatt- und Gigawattbereich bedienen können. Ziel ist es, Kunden künftig technologieoffene Wasserstofflösungen aus einer Hand anbieten zu können.

Auswirkungen der Restrukturierung

Die Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten sowie die Auslagerung der Produktion führen zu einer grundlegenden Veränderung der Finanzierungs- und Kostenstruktur der Gesellschaft. Die Verlagerung wesentlicher Teile der industriellen Fertigung senkt die personal- und produktionsbezogenen Fixkosten deutlich. Durch die Einigung mit Patrimonium werden Finanzverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe von rund EUR 26 Mio. vollständig abgelöst. Gleichzeitig entfällt künftig ein laufender Zinsaufwand von rund EUR 300.000 pro Monat bzw. rund EUR 3,6 Mio. pro Jahr.

Zusammen mit der Auslagerung der Produktion und der geplanten Eigenkapitalmaßnahme schafft die Gesellschaft die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung ihrer zukünftigen Wachstumsstrategie. Über die Stärkung der Eigenkapitalbasis hinaus wertet Enapter die beabsichtigte Beteiligung eines strategischen Partners als Bestätigung der neuen asset-light- und partnerbasierten Fertigungsstrategie.

Hintergrund zum Enapter Campus

Der Enapter Campus in Saerbeck wurde ab 2020 als zentraler Standort für Forschung, Entwicklung und die industrielle Produktion von AEM-Elektrolyseuren errichtet. Das Projekt war Bestandteil der damaligen Wachstumsstrategie der Gesellschaft und sollte den Aufbau einer großskaligen Serienfertigung ermöglichen.

Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich jedoch die Marktbedingungen im Wasserstoffsektor sowie die Finanzierungsbedingungen für Wachstumsunternehmen deutlich verändert. Vor diesem Hintergrund überprüfte die Gesellschaft ihre langfristige Produktionsstrategie.

Im Rahmen der nun beschlossenen strategischen Neuausrichtung wird die Produktion künftig über internationale Produktionspartner abgewickelt. Die Übernahme des Enapter Campus durch Patrimonium einschließlich der Verantwortung für dessen künftige Vermietung und/oder Veräußerung ist Bestandteil der finanziellen und strategischen Restrukturierung der Gesellschaft.

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie das Know-how der Gesellschaft bleiben von dieser Maßnahme unberührt und bilden auch künftig den Schwerpunkt des Geschäftsmodells.

Über Enapter

Enapter ist ein weltweit tätiges Greentech-Unternehmen, das AEM-Elektrolyseure zur Herstellung von grünem Wasserstoff entwickelt und anbietet. Die Enapter-Gruppe verfügt über Entwicklungs- und Fertigungskompetenzen sowie internationale Produktionspartnerschaften.

Die patentierte Anionenaustauschmembran-Technologie (AEM) verzichtet auf teure und seltene Rohstoffe wie Iridium und ermöglicht durch eine modulare Bauweise eine effiziente und skalierbare Produktion von grünem Wasserstoff – auch bei schwankender Energieversorgung aus Solar- und Windkraft.

Tausende Enapter AEM-Elektrolyseure sind bereits bei mehr als 360 Kunden in über 55 Ländern im Einsatz.

Die Enapter AG (H2O) ist im regulierten Markt der Börsen Frankfurt und Hamburg gelistet (ISIN: DE000A255G02).

Weiterführende Informationen:
Website: https://www.enapter.com
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/enapter

CENTROTEC SE firmiert ab sofort als PARIGROUP SE – satzungsmäßiger Sitz nach Mainburg verlegt

Mainburg, 28. Juli 2026 

Die bisherige CENTROTEC SE firmiert ab sofort unter PARIGROUP SE . Gleichzeitig wurde der satzungsmäßige Sitz der Gesellschaft von Brilon nach Mainburg verlegt. Beide Änderungen sind im Handelsregister eingetragen und damit rechtswirksam. 

PARIGROUP SE, Industriestraße 2, 84048 Mainburg, Amtsgericht Regensburg, HRB 22545 (vormals CENTROTEC SE, Am Patbergschen Dorn 9, 59929 Brilon, Amtsgericht Arnsberg, HRB 13184) 

Für Geschäftspartner, Kunden und weitere Stakeholder ändert sich in der Zusammenarbeit nichts: Bestehende Verträge, Ansprechpartner und Geschäftsbeziehungen bleiben unverändert bestehen. Die Standorte Brilon und München bleiben weiterhin als Betriebsstätten erhalten. Mit der Umfirmierung und Sitzverlagerung tritt die Gesellschaft ab sofort unter ihrer neuen Firmierung PARIGROUP SE auf.

sino AG | High End Brokerage: sino begrüßt Pinegrove Opportunity Partners als Großaktionär

Corporate News

– Pinegrove Opportunity Partners erwirbt das von HSBC gehaltene sino-Aktienpaket von rund 21 % des Grundkapitals der sino AG

– Die Beteiligung der HSBC an der sino AG endet nach knapp einem Vierteljahrhundert

– Keine Veränderungen im Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dieser Transaktion


Düsseldorf, 5. August 2026

Die sino AG hat eine Vereinbarung vermittelt, nach der Pinegrove Opportunity Partners (POP) das von der HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH gehaltene sino-Aktienpaket von rund 21 % des Grundkapitals der sino AG erwirbt.

Die Beteiligung der HSBC an der sino AG endet damit nach knapp einem Vierteljahrhundert. Der Vollzug der Transaktion steht unter üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der aufsichtsrechtlichen Freigabe im Rahmen des deutschen Inhaberkontrollverfahrens durch die BaFin, und wird für das zweite Halbjahr 2026 oder das erste Halbjahr 2027 erwartet. POP ist eine spezialisierte Venture- und Growth-Gesellschaft, die in führende Mid-to-Late-Stage-Technologieunternehmen investiert.

Das Investment von POP fällt in die stärkste Wachstumsphase der sino AG seit Jahren: Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/2026 stieg die Zahl der ausgeführten Orders um rund 92 % auf 863.496 – das stärkste Halbjahresergebnis seit 2020/2021.

Ingo Hillen und Karsten Müller, Vorstände der sino AG:
„Dies ist ein großartiger Tag für die sino AG und alle ihre Aktionäre.
Mit Pinegrove Opportunity Partners gewinnen wir einen erstklassigen internationalen Investor von herausragendem Renommee als Großaktionär – wir heißen Pinegrove Opportunity Partners herzlich willkommen und freuen uns auf den weiteren Dialog.
Unser besonderer Dank gilt Dr. Robert Manger (ORTHPARTNERS) und Dr. Ralf Neuhaus, die diese Transaktion mit großem Einsatz erfolgreich für uns begleitet haben.“

Prateek Bhide, General Partner & Co-CIO, Pinegrove Opportunity Partners:
„Wir freuen uns sehr, Aktionär der sino AG zu werden. sino verbindet ein profitables, wachsendes Kerngeschäft für die aktivsten Trader Deutschlands mit einer Beteiligung an Trade Republic, einer der bedeutendsten Spar- und Investmentplattformen Europas.
Wir unterstützen die Vision von Ingo und Karsten für das Unternehmen und freuen uns auf eine langfristige Partnerschaft mit sino.“

Im Zusammenhang mit dieser Transaktion wird es keine Veränderungen im Aufsichtsrat geben.

Über die sino AG


Die sino AG mit Sitz in Düsseldorf ist seit der Gründung 1998 der Broker für Heavy Trader in Deutschland und bietet den aktivsten und anspruchsvollsten Tradern professionelle Handelstechnologie, Zugang zu den 40 wichtigsten nationalen und internationalen Börsen sowie persönlichen Service. 2017 war sino der erste Investor bei Trade Republic und ist bis heute an dem Unternehmen beteiligt. Die Aktien der sino AG (ISIN DE0005765507) sind im Primärmarkt der Börse Düsseldorf notiert.

Über Pinegrove Opportunity Partners


Pinegrove Opportunity Partners (POP) ist eine spezialisierte Venture- und Growth-Secondaries-Gesellschaft, die in führende private Mid-to-Late-Stage-Technologieunternehmen investiert. Wir arbeiten mit Unternehmen, Venture-Capital-Gesellschaften und deren Investoren zusammen, um skalierte Liquiditätslösungen bereitzustellen – und verhelfen so herausragenden Wachstumsunternehmen zu nachhaltigem Erfolg. POP hat ihren Hauptsitz in San Francisco, wird von HRTG Partners und Brookfield unterstützt und verwaltet ein Vermögen von über 2 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen unter POP.Pinegrove.vc.

ZEAL Network SE: ZEAL wächst weiter und erzielt höchsten Halbjahresumsatz der Unternehmensgeschichte

Corporate News

- Umsatz wächst um 20 Prozent auf € 121,8 Millionen

- Anzahl der Neukunden mit 659 Tausend auf Rekordniveau

- EBITDA steigt um 10 Prozent auf € 38,9 Millionen

- Erfolgreicher Start der neuen Soziallotterie Traumautoverlosung

Hamburg, 05. August 2026. ZEAL Network SE, der führende deutsche Online-Anbieter von Lotterieprodukten, hat im ersten Halbjahr 2026 mit einem Umsatzwachstum von 20 Prozent auf € 121,8 Millionen den höchsten Halbjahresumsatz der Unternehmensgeschichte erzielt (H1 2025: € 101,5 Millionen). Auch bei den Neukunden und beim EBITDA setzte ZEAL seine erfolgreiche Geschäftsentwicklung mit zweistelligen Wachstumsraten fort. Die Anzahl registrierter Neukunden stieg um 32 Prozent auf 659 Tausend und erreichte damit ein Rekordniveau (H1 2025: 499 Tausend). Das EBITDA verbesserte sich um 10 Prozent auf € 38,9 Millionen (H1 2025: € 35,4 Millionen).

„Die Ergebnisse des ersten Halbjahres bestätigen unsere eingeschlagene Strategie: Wir wachsen in unserem deutschen Kerngeschäft und diversifizieren ZEAL gleichzeitig durch eigene, skalierbare Produkte. Mit freiheit+, der erfolgreichen Traumhausverlosung und der neu gestarteten Traumautoverlosung haben wir Angebote etabliert, die unsere starke Marktposition gezielt ergänzen und zugleich die Abhängigkeit von Jackpot-Zyklen reduzieren. Das sind hervorragende Voraussetzungen für nachhaltig profitables Wachstum“, sagt Dr. Stefan Tweraser, CEO der ZEAL Network SE.

Andrea Behrendt, CFO der ZEAL Network SE, ergänzt: „Wir haben Umsatz und EBITDA zweistellig gesteigert und gezielt in neue Produkte, Technologie und die Weiterentwicklung unserer Organisation investiert. Gleichzeitig haben wir unsere Marketinginvestitionen flexibel entlang der Markt- und Jackpotentwicklung gesteuert und eine hohe Effizienz bei der Neukundengewinnung erreicht. Damit verbinden wir profitables Wachstum mit den notwendigen Investitionen, um unsere eigenen Produktkategorien und unsere Plattform weiter zu skalieren.“

Lotterien sind zentraler Wachstumstreiber

Das Lotteriegeschäft blieb im ersten Halbjahr 2026 der zentrale Wachstumstreiber von ZEAL. Entscheidend hierfür waren der Anstieg der durchschnittlichen Zahl aktiver Lotterie-Kundinnen und -Kunden pro Monat (MAU) um 9 Prozent auf 1.653 Tausend (H1 2025: 1.515 Tausend) sowie das um 13 Prozent höhere Transaktionsvolumen aus Lotterien von € 595,9 Millionen (H1 2025: € 527,3 Millionen). Die erfreuliche Entwicklung der Kundenbasis und -aktivität wurde insbesondere durch die gegen Ende des ersten Halbjahres verbesserte Jackpotlage sowie den erfolgreichen Start der Traumautoverlosung unterstützt. In der Folge stieg die Bruttomarge aus Lotterien auf 18,2 Prozent an (H1 2025: 17,3 Prozent). Die Umsatzerlöse aus Lotterien erhöhten sich um 20 Prozent auf € 110,6 Millionen (H1 2025: € 91,9 Millionen).

Traumautoverlosung erweitert Angebot an Soziallotterien


Mit der Traumautoverlosung hat ZEAL im April 2026 sein Portfolio gezielt ausgebaut und damit die Diversifizierung seines Geschäftsmodells konsequent fortgesetzt. Neben freiheit+ und der Traumhausverlosung ist die Traumautoverlosung bereits die dritte Soziallotterie von ZEAL in Deutschland. Der Start mit der Season Zero im April war ein voller Erfolg und der Porsche GT3 RS wurde Anfang Juli an den Gewinner ausgeliefert.

Auch die Soziallotterie Traumhausverlosung setzte ihre sehr positive Entwicklung fort und bestätigte ihre Rolle als wichtiger Wachstumstreiber von ZEAL. Im ersten Halbjahr 2026 wurden drei weitere Traumhäuser verlost. Das achte Traumhaus wurde am 29. Juni bereits nach einer Kampagnenlaufzeit von nur 63 Tagen verlost – ein weiterer Beleg für die hohe Attraktivität des Angebots bei neuen und bestehenden Kundinnen und Kunden.

Mit seinen Soziallotterien hat ZEAL auch im Jahr 2026 namhafte gemeinnützige Organisationen wie die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die DKMS und die Sporthilfe unterstützt.

Insgesamt hat ZEAL in 2026 durch die Lotteriesteuer und Beiträge an soziale Organisationen bereits rund € 241 Millionen dem Gemeinwohl zugeführt.

Umsatz aus Games-Geschäft wächst kontinuierlich weiter


Das Games-Geschäft setzte sein Wachstum im ersten Halbjahr 2026 fort. Durch den Ausbau des B2C-Portfolios auf rund 790 Titel und die deutlich größere Nutzerbasis steigerte ZEAL die Anzahl der monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzer um 34 Prozent auf 35 Tausend (H1 2025: 26 Tausend). Die Umsatzerlöse aus Games erhöhten sich dadurch um 17 Prozent auf € 7,8 Millionen (H1 2025: € 6,7 Millionen).

Bestätigung der Jahresprognose


Im Zusammenhang mit der am 9. Juli bekannt gegebenen Übernahme von SevenCanyon Ltd. wurde die bestehende Prognose für das EBITDA von € 70-75 Millionen unter der Annahme eines normalen Jackpot-Umfelds in Deutschland bestätigt. Die Anfang Juli aktualisierte Prognose berücksichtigt sowohl einmalige Aufwendungen im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich im Zusammenhang mit der Transaktion als auch den für das Geschäftsjahr 2026 erwarteten EBITDA-Beitrag aus der Konsolidierung von SevenCanyon.

Die notwendigen Anpassungen der bisherigen Umsatzprognose von € 250-260 Millionen werden vorgenommen, sobald der IFRS-Ausweis der Umsatzerlöse von SevenCanyon finalisiert wurde.

Über ZEAL


ZEAL Network ist der Marktführer für Online-Lotterien in Deutschland. Mit über 1,5 Millionen aktiven KundInnen und mehr als 300 Mitarbeitenden an drei Standorten verbindet ZEAL nachhaltiges Wachstum mit einem klaren Fokus auf verantwortungsvolles Spielen und innovative Produktentwicklung. Über die Marken LOTTO24 und Tipp24 ermöglicht ZEAL die Teilnahme an staatlich lizenzierten Lotterien und entwickelt sich dank des konsequenten Ausbaus eigener Produktkategorien wie Soziallotterien und virtuelle Automatenspielen zu einer skalierbaren Technologieplattform für Lotterien und Gaming.