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Mittwoch, 24. Juni 2026

Raiffeisen Bank International AG: RBI zum Zwischenstand der Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien zum 22. Juni 2026

Corporate News 

Wien, 24. Juni 2026. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat am 14. Mai 2026 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz (ÜbG) an die Aktionäre der Addiko Bank AG (Addiko) zum Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko (ISIN AT000ADDIKO0) veröffentlicht (das „Angebot“).

Die RBI gibt hiermit bekannt, dass ihr zum 22. Juni 2026, 9:30 Uhr, Annahmeerklärungen für insgesamt 9.890.151 Aktien der Addiko zugegangen sind. Dies entspricht 50,72 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien.

Dies schließt 1.878.167 Addiko-Aktien mit ein, die von der Alta Group d.o.o. gehalten werden und 9,63 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien entsprechen.

Die oben genannten Annahmen unterliegen dem gesetzlichen Rücktrittsrecht gemäß § 17 ÜbG, soweit sie vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verbesserung eines für die Aktien der Addiko abgegebenen konkurrierenden Angebots vom 11. Juni 2026 erfolgt sind (dies gilt auch für etwaige weitere Verbesserungen). Bis zum 22. Juni 2026, 9:30 Uhr, sind bei der Zahl- und Abwicklungsstelle jedoch keine derartigen Rücktrittserklärungen eingelangt.
 
Die Annahmefrist für das Angebot endet am 22. Juli 2026, 17:00 Uhr MESZ.

Heliad AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr und freiwilliges Erwerbsangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 24. Juni 2026 – Der Vorstand der Heliad AG (ISIN: DE0001218063) (die “Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden.

Mit Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse somit voraussichtlich zum 24. September 2026 eingestellt. Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln. Die Aktien der Gesellschaft werden nach Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.

Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH mit Sitz in Kulmbach („GfBk"), Hauptaktionärin der Heliad AG, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten (das „Angebot").

Die GfBk beabsichtigt danach, den Erwerb von bis zu 750.000 Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von EUR 14,25 je Aktie anzubieten. Die Annahmefrist soll gemäß Mitteilung der GfBk am oder um den 06. Juli 2026 beginnen und am 24. Juli 2026 enden. Details können der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage entnommen werden.

Die Gesellschaft wird die Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger den Aktionären der Gesellschaft auch auf der Website der Gesellschaft, zu erreichen unter www.heliad.com/investor-relations unter der Rubrik Erwerbsangebot zur Verfügung stellen.

Die GfBk ist Bieterin des beabsichtigten Erwerbsangebots und für die Inhalte der Angebotsunterlage allein verantwortlich.

Die GfBk hat darüber hinaus mitgeteilt, dass sie in Betracht zieht, weitere Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und sie sich das Recht vorbehalten wird, das Angebot während der Annahmefrist zu erweitern und auf weitere Aktien der Gesellschaft zu erstrecken.

Heliad AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Heliad AG in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und Erwerbsangebot

Corporate News

Der Vorstand der Heliad AG hat heute, am 24. Juni 2026, mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Heliad AG in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting).

Vorstand und Aufsichtsrat sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine Fortführung der Heliad AG außerhalb des börslichen Kapitalmarkts der langfristigen Ausrichtung, dem Geschäftsmodell und den Interessen der Gesellschaft besser entspricht.

Die Entscheidung steht dabei jedenfalls nicht im Zusammenhang mit einer negativen Einschätzung der operativen Entwicklung oder der Qualität des Beteiligungsportfolios. Im Gegenteil verfügt die Heliad AG über ein diversifiziertes Portfolio wachstumsstarker Technologieunternehmen, eine klare strategische Fokussierung, belastbare Syndikatsbeziehungen sowie eine substanzielle Kapital- und Beteiligungsbasis. Das Delisting ist daher nicht Ausdruck einer veränderten Einschätzung der wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft, sondern eine strukturelle Anpassung an das Geschäftsmodell der Heliad AG.

Das Geschäftsmodell der Heliad AG ist auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet. Beteiligungen an jungen, wachstumsstarken Unternehmen benötigen regelmäßig einen Anlagehorizont von mehreren Jahren, häufig von zehn Jahren oder mehr. Demgegenüber unterliegt eine börsennotierte Gesellschaft einer laufenden Marktpreisbildung, die wesentlich durch kurzfristige Kapitalmarkttrends und die Struktur der Investorenbasis beeinflusst wird, und von der erwartet wird, kurzfristige Ergebnisse zu liefern.

Das Venture-Capital-Geschäft ist zudem in besonderem Maße von Vertraulichkeit geprägt. Informationen über Bewertungen, Finanzierungsrunden, Beteiligungsveränderungen, Syndikatszusammensetzungen und strategische Entwicklungen einzelner Portfoliounternehmen sind regelmäßig sensibel. Mit der Weiterentwicklung des Heliad-Portfolios hat die Bedeutung dieser Vertraulichkeit zugenommen. Die mit einer Börsennotierung verbundenen Offenlegungs- und Publizitätspflichten können dabei nicht nur in ein Spannungsverhältnis zu den berechtigten Interessen einzelner Portfoliounternehmen treten, sondern erschweren auch das laufende Portfolio-Management insgesamt. Darüber hinaus beeinträchtigen sie den Zugang zu gefragten und exklusiven Finanzierungsrunden erheblich: Gründerteams und Lead-Investoren bevorzugen Syndikatspartner, deren Beteiligung keine kapitalmarktrechtlichen Offenlegungspflichten auslöst. In der Praxis gewinnt die Heliad AG Beteiligungsmöglichkeiten trotz, nicht wegen ihrer Börsennotiz und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft in der Vergangenheit gerade aufgrund dieser Transparenzanforderungen attraktive Transaktionen nicht realisieren konnte.

Weiter ist die Börsennotierung mit erheblichen Kosten und der Bindung interner Resourcen verbunden. Die Heliad AG ist als Evergreen-Investmentgesellschaft nicht auf laufende operative Erträge im klassischen Sinne ausgerichtet, sondern finanziert sich wesentlich aus Liquiditätsereignissen im Beteiligungsportfolio. Vor diesem Hintergrund stellen die fortlaufenden Kosten der Börsennotierung einen Aufwand dar, der aus Sicht des Vorstands künftig nicht mehr im angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Notierung steht.

Durch den Wegfall dieser Kosten können finanzielle und personelle Ressourcen stärker auf das Kerngeschäft konzentriert werden: die Identifikation attraktiver Beteiligungsmöglichkeiten, die Unterstützung bestehender Portfoliounternehmen sowie die Weiterentwicklung der Investmentplattform.

Das Delisting ändert nichts an der strategischen Ausrichtung der Heliad AG. Der Evergreen-Charakter der Gesellschaft, die Investmentstrategie, das bestehende Team, die Governance-Struktur sowie die Beziehungen zu Portfoliounternehmen bleiben unverändert.

Die Heliad AG wird ihre Beteiligungen weiterhin langfristig begleiten und ihre Plattform entlang der bestehenden strategischen Schwerpunkte weiterentwickeln. Für Gründerinnen und Gründer, Managementteams und Co-Investoren bleibt die Heliad AG derselbe Partner: mit derselben Kapitalbasis, demselben Team und derselben langfristigen Orientierung.

Dem Vorstand ist bewusst, dass einzelne Aktionärinnen und Aktionäre in einer Gesellschaft ohne Börsennotiz nicht investiert bleiben möchten oder können.

Der Hauptaktionär der Heliad AG, die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, („GfBk“) hat gegenüber der Gesellschaft seine Bereitschaft erklärt, den Aktionärinnen und Aktionären im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Delisting ein öffentliches Erwerbsangebot zu unterbreiten. Der Angebotspreis soll EUR 14,25 je Aktie betragen. Die Annahmefrist soll gemäß Mitteilung der GfBk am oder um den 06. Juli 2026 beginnen und am 24. Juli 2026 enden. Details können der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage entnommen werden. Die GfBk ist Bieterin des beabsichtigten Erwerbsangebots und für die Inhalte der Angebotsunterlage allein verantwortlich.

Die Gesellschaft wird die Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger den Aktionären der Gesellschaft auch auf der Website der Gesellschaft, zu erreichen unter www.heliad.com/investor-relations unter der Rubrik Erwerbsangebot zur Verfügung stellen.

Das Erwerbsangebot der GfBk eröffnet Aktionärinnen und Aktionären, die ihre Beteiligung im Zusammenhang mit dem Delisting verkaufen möchten, neben der Möglichkeit die Aktien während der Kündigungsfrist über die Börse zu verkaufen, eine weitere Veräußerungsmöglichkeit.

Gleichwohl bleibt es Aktionärinnen und Aktionären selbstverständlich unbenommen, die Gesellschaft auch nach dem Delisting in ihrer nächsten Entwicklungsphase zu begleiten.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre bisherige Unterstützung der Heliad AG.

Hauptversammlung der niiio finance group AG am 30. Juli 2026 soll Squeeze-out beschließen

Die anstehende  Hauptversammlung der niiio finance group AG am 30. Juli 2026 soll den Squeeze-out zugunsten der Neptune BidCo AG für EUR 0,69 je niiio-Aktie beschließen. 

Der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre soll unter TOP 4 zugestimmt werden: 

"Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der niiio finance group AG (Minderheitsaktionäre) auf die Neptune BidCo AG, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249 (Hauptaktionär), gegen Gewährung einer angemessenenBarabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Gemäß § 327a Abs. 1 S. 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen des Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung deren Aktien auf den Hauptaktionär werden anschließend mit Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam.

Das Grundkapital der niiio finance group AG mit Sitz in Görlitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37332 („Gesellschaft“), beträgt EUR 64.564.801,00 und ist eingeteilt in 64.564.801 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien. Von diesen Aktien hält die Neptune BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249 („Neptune BidCo“ oder „Hauptaktionärin“) unmittelbar mehr als 95 %. Der Neptune BidCo gehören unmittelbar 61.696.933 Aktien der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält 8.700 eigene Aktien. Die Beteiligung der Hauptaktionärin stellt eine Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von rund 95,57 % des um die eigenen Aktien reduzierten Grundkapitals gemäß § 327a i.V.m. § 16 Abs. 2 S. 2 AktG dar. Auch unter Zugrundlegung des gesamten Grundkapitals, also unter Einbeziehung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, entsprechen die von der Hauptaktionärin unmittelbar gehaltenen Aktien rund 95,56 % des Grundkapitals. Die Neptune BidCo ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Neptune BidCo hat als Hauptaktionärin mit Schreiben vom 19. Dezember 2025 gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft verlangt, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf sie als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen und alle hierfür im Vorfeld notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dieses Verlangen hat die Neptune BidCo mit Schreiben vom 15. Juni 2026 im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert. In diesem Schreiben vom 15. Juni 2026 hat die Neptune BidCo insbesondere die Höhe der angemessenen Barabfindung auf EUR 0,69 je Stückaktie festgelegt.

In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 hat die Neptune BidCo gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG zudem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Diesem Übertragungsbericht als Anlage beigefügt und somit dessen integraler Bestandteil ist die gutachterliche Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswertes zum 30. Juli 2026 durch die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, („MSW“) die Grundlage für die Festlegung der Barabfindung durch die Hauptaktionärin war.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin („ETL“), als durch Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 23. Januar 2026 (Aktenzeichen: 01 HK O 31/26) auf Antrag der Hauptaktionärin ausgewählten und bestellten, sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung, geprüft und bestätigt. Der sachverständige Prüfer hat hierüber am 15. Juni 2026 einen schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs.2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet.

Auf Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme der MSW und des Berichts über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung der ETL ist ein Unternehmenswert für die Gesellschaft von EUR 44,2 Mio. ermittelt worden, woraus sich ein Wert je Aktie in Höhe von EUR 0,685 ableitet. Die Neptune BidCo hat sich schließlich dazu entschieden, die den Minderheitsaktionären der niiio finance group AG angebotene Barabfindung aufzurunden und einen Betrag von EUR 0,69 je Aktie festzulegen.

Zudem hat die Neptune BidCo dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Gewährleistungserklärung der Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin („Quirin Bank“) übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Quirin Bank unbedingt und unwiderruflich die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Neptune BidCo, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede auf den Hauptaktionär übergegangene Aktie zu zahlen. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an gemäß § 327b Abs. 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu verzinsen.

Die Gesellschaft weist noch auf Folgendes hin: Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG in Verbindung mit den Bestimmungen des Spruchverfahrensgesetzes rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich die Neptune BidCo in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder die Neptune BidCo von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen
Minderheitsaktionären gewährt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der niiio
finance group AG mit Sitz in Görlitz (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem
aktienrechtlichen Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff.
Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Neptune BidCo AG, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249, als Hauptaktionär
zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,69 je Stückaktie der niiio
finance group AG auf die Neptune BidCo AG übertragen.“ "

Die Angemesenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 23. Juni 2026

OHB SE beschließt die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien als erste Tranche der Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 8,86 % des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

Der Vorstand der OHB SE („OHB“ oder die „Gesellschaft“, ISIN: DE0005936124) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien (entsprechend 8,35 % des Grundkapitals der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft hatte bereits am 22. Juni 2026 beschlossen und bekannt gegeben, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 durch die Ausgabe von bis zu 1.702.480 neuen Aktien (entsprechend 8,86 % des Grundkapitals der Gesellschaft) gegen Bareinlagen in zwei Tranchen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2026 gewinnberechtigt sein, und den Aktionären der Gesellschaft werden Bezugsrechte eingeräumt.

Die 1.605.338 neuen Aktien werden zusammen mit 858.500 bestehenden Aktien sowie im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen bis zu 369.500 weiteren bestehenden Aktien, jeweils aus dem Bestand der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. (der „Veräußernde Aktionär“), qualifizierten internationalen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 300 je Aktie mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Die Platzierung hat gestern begonnen und endet voraussichtlich morgen. Die Gesellschaft erwartet aus der Platzierung der ersten Tranche einen Bruttoemissionserlös von EUR 481,6 Millionen.

Die Hauptaktionäre der Gesellschaft, die FFS GmbH & Co. KG, VOLPAIA Beteiligungs-GmbH und Martello Value GmbH & Co. KG (zusammen „Familie Fuchs“) sowie die Orchid Lux HoldCo S.à r.l., eine indirekt von durch Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc. beratenen Gesellschaften gehaltene Beteiligungsgesellschaft, hatten auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet.

Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung (d. h. bis zu 97.092 neue Aktien) wird den übrigen Aktionären während der Bezugsfrist vom 25. Juni 2026 bis zum 8. Juli 2026 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 300 je neuer Aktie angeboten. Das Bezugsangebot wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird für den 24. Juni 2026 erwartet. Die Börsenzulassung wird voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2026 erfolgen. Der Börsenhandel soll entsprechend am 26. Juni 2026 aufgenommen werden.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen.   (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KATEK SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Das LG München I hat die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der KATEK SE zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 3558/26 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang wohl noch nicht bestellt worden.

Die Hauptversammlung der KATEK SE vom 30. Dezember 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die zum Kontro-Konzern gehörende Kontron Acquisition GmbH als Hauptaktionärin beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2026 in das Handelsregister der KATEK SE beim Amtsgericht München (HRB 245284) eingetragen. 

LG München I, Az. 5 HK O 3558/26
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Mayrhofer, 80469 München

Commerzbank: ver.di und Bund für Eigenständigkeit

Pressemitteilung der ver.di

Die italienische Bank UniCredit hat am 5. Mai 2026 ihr formales Übernahmeangebot für alle Commerzbank-Anteile vorgelegt. Kurz vor Fristende meldet sich der Bund zu Wort: Als zweitgrößter Anteilseigner lehnt er das Übernahmeangebot der italienischen UniCredit für die Commerzbank ab. Die Annahmefrist, ursprünglich auf den 16. Juni 2026 datiert, soll bis zum 3. Juli verlängert werden. Für die rund 39.000 Beschäftigten stehen nach ver.di-Einschätzung bis zu 10.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. ver.di und der Gesamtbetriebsrat haben bereits Schutzregelungen durchgesetzt und bekräftigen ihre Ablehnung einer Übernahme.

Einigung: Beschäftigungssicherung vereinbart


ver.di und der Gesamtbetriebsrat der Commerzbank haben im Rahmen der Strategie-Anpassung des Unternehmens kurzfristig Verhandlungen mit der Unternehmensleitung aufgenommen – und wichtige Schutzregelungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist der faktische Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie faire und attraktive Programme für freiwillige Austritte.

Darüber hinaus wurden wichtige Grundlagen geschaffen, um langfristig gute und sichere Arbeitsbedingungen zu erhalten. „Die Strategie der Commerzbank wird nur dann funktionieren, wenn sie sozial abgesichert ist. Gute Arbeit und sichere Perspektiven für die Beschäftigten müssen dabei oberste Priorität haben“, so Voß.

Mit Blick auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz betont ver.di: Neue Technologien dürfen nicht ausschließlich zum Stellenabbau genutzt werden. Sie müssen auch dazu beitragen, die Arbeit der Beschäftigten spürbar zu erleichtern und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Rückblick


Seit Herbst 2024 dauert der Übernahmekampf um die Commerzbank an – am 5. Mai 2026 hat er eine neue Stufe erreicht. Die italienische Großbank UniCredit, bereits mit knapp 30 Prozent der größte Anteilseigner, hat nun ihr formales Kaufangebot für alle verbleibenden Commerzbank-Aktien vorgelegt. Für jede Commerzbank-Aktie bieten die Italiener 0,485 neue UniCredit-Aktien – nach dem Kurssprung an der Mailänder Börse entspricht das aktuell rund 34,35 Euro je Papier.

Die Annahmefrist lief offiziell bis zum 16. Juni 2026, soll aber verlängert werden. Finanzexperten werten das Angebot allerdings eher als taktisches Manöver: Da der aktuelle Commerzbank-Aktienkurs mit rund 35 Euro über dem Angebotspreis liegt, dürfte das Angebot für die meisten Anleger derzeit wenig attraktiv sein. Zudem hat UniCredit selbst erklärt, nicht davon auszugehen, mit diesem Schritt die Kontrollmehrheit zu erlangen.

Hintergrund

Mit einem Anteil von 30 Prozent würde automatisch ein deutlich teureres Pflichtangebot fällig. Das formale Angebot gilt daher als Manöver, um diese Schwelle zu umgehen und strategisch handlungsfähig zu bleiben.

Management, Betriebsrat und Belegschaft der Commerzbank lehnen das Vorhaben weiterhin entschieden ab. Auch der deutsche Staat, mit gut 12 Prozent der zweitgrößte Aktionär, will seine Anteile nicht verkaufen und tritt für eine eigenständige Commerzbank ein.

„Wir lehnen eine Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit ab. Der Vorstandsvorsitzende Andrea Orcel handelt weiterhin unkalkulierbar und spielt mit dem Vertrauen der Beschäftigten, aber auch der gesamten deutschen Wirtschaft“, so Christoph Schmitz-Dethlefsen, ver.di-Bundesvorstandsmitglied, zuständig unter anderem für Banken und Versicherungen.

Insgesamt bis zu 15.000 Jobs in Gefahr


UniCredit-Chef Andrea Orcel hat bereits einen Umbauplan für den Fall einer Übernahme vorgelegt. Demnach könnten rund 7.000 Stellen allein in Deutschland entfallen – durch Synergien mit der bereits konzerneigenen HypoVereinsbank (HVB). ver.di geht insgesamt von bis zu 15.000 gefährdeten Arbeitsplätzen aus, wenn man beide Häuser zusammenrechnet – Commerzbank und HVB.

ver.di-Bundesfachgruppenleiter Bankgewerbe Jan Duscheck warnt: Betroffen wären „vor allem Tausende Stellen in den Zentralen in Frankfurt und München sowie in den Servicegesellschaften“.

Derweil hat UniCredit zum Jahresauftakt einen Rekordgewinn eingefahren: Der Quartalsüberschuss stieg um 16 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro – der höchste je verzeichnete Quartalsgewinn in der Geschichte des Mailänder Geldhauses. Für ver.di ist das ein weiterer Beleg: UniCredit handelt aus einer Position finanzieller Stärke – auf Kosten der Beschäftigten in Deutschland.

ver.di kämpft für eine eigenständige Commerzbank

Große Anleger, insbesondere der Bund mit seiner Beteiligung von 12 Prozent, trügen jetzt Verantwortung – für den deutschen Mittelstand, für Millionen Privatkunden und nicht zuletzt für tausende Beschäftigte.

„UniCredit mag ein Tauschangebot vorgelegt haben, das ändert aber nichts an unserer Haltung: Eine eigenständige Commerzbank ist die beste Ausgangslage für sichere Arbeitsplätze und eine starke Zukunft beider Häuser“, so Christoph Schmitz-Dethlefsen.

ver.di wird für den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpfen, für eine starke Präsenz durch Filialen in der Fläche und für betriebliche Mitbestimmung auf Augenhöhe. Kevin Voß bekräftigt: „UniCredit-Chef Andrea Orcel hat jegliches Vertrauen verspielt. Eine Übernahme würde bei der Commerzbank und der bereits übernommenen HypoVereinsbank bis zu 15.000 Arbeitsplätze kosten und keinerlei Mehrwert für Kundschaft und Wirtschaft mit sich bringen.“

Was bisher geschah

16. Juni 2026: Der Bund lehnt das Angebot erneut ab. Die Finanzagentur des Bundes, zuständig für den staatlichen Anteil von rund zwölf Prozent, erklärt: „Eine Annahme Angebots kam bereits wirtschaftlich nicht infrage, da das Übernahmeangebot keine angemessene Prämie auf den aktuellen Kurs der Commerzbank-Aktie enthält.“ Der Bund unterstütze die Strategie der Eigenständigkeit und lehne „das aggressive Vorgehen“ der UniCredit ab. Die Commerzbank spiele eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der deutschen Wirtschaft und des Mittelstands und sei als Arbeitgeber zentral für den Finanzstandort Frankfurt.

Bis dahin hatte die UniCredit nach eigenen Angaben rund elf Prozent der Commerzbank-Aktien angedient bekommen. Rechnerisch stiege ihr Anteil damit auf etwa 38 Prozent, über Kaufoptionen hat sie sich mehr als drei weitere Prozent gesichert. Die Annahmefrist, die am 16. Juni auslief, soll bis zum 3. Juli verlängert werden.

Zuvor war der Übernahmestreit eskaliert: Die UniCredit hatte der Commerzbank offen mit einem Austausch von Aufsichtsrat und Vorstand gedroht, sollte sie auf der Hauptversammlung genug Aktionäre hinter sich bringen. Die Commerzbank schaltete daraufhin die Finanzaufsicht BaFin ein. Sie wirft der UniCredit vor, die angedienten Aktien stammten überwiegend von Banken, mit denen die Italiener über Finanzinstrumente Geschäfte machen, nicht von unabhängigen Aktionären. Für diese läge das Angebot unter dem aktuellen Aktienkurs und wäre ein Verlustgeschäft. Die UniCredit weist die Kritik zurück.

14. Mai 2025: Das Zerren um die Commerzbank ging in die nächste Runde. Hintergrund ist der Versuch einer schleichenden Einflussnahme: UniCredit hat sich in den letzten Monaten über Aktienkäufe und Derivate bereits bis zu 28 Prozent der Anteile gesichert. Zuletzt wurde eine weitere Aufstockung auf 29,9 Prozent durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.

Damit wird gezielt die Schwelle von 30 Prozent für ein verpflichtendes Übernahmeangebot umgangen – ein Szenario, das aus Sicht der Beschäftigten und ihrer betrieblichen Interessenvertretungen massive Risiken birgt. ver.di betont, dass die Commerzbank mit ihrer aktuellen Strategie „Momentum“ auf einem soliden, zukunftsgerichteten Kurs sei. Die Gewerkschaft begrüßt das politische und gesellschaftliche Bekenntnis zur Eigenständigkeit der Commerzbank – im Interesse der Beschäftigten, der Kundinnen und Kunden sowie des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Am 11. September 2024 war bekannt geworden, dass UniCredit 4,49 Prozent der Anteile an der Commerzbank gekauft hatte – als Meistbietender für ein zuvor zum Verkauf stehendes Aktienpaket. Medienberichten zufolge strebte UniCredit seinerzeit schon eine schrittweise Übernahme an. Noch im September 2024 hatten ver.di und der Gesamtbetriebsrat der Commerzbank ihren Widerstand gegen die Übernahmepläne öffentlich gemacht. Kurz vor der Beratung im Finanzausschuss des Bundestages am 25. September forderten sie die Bundesregierung auf, sich gegen die Übernahme zu positionieren.

„Die Bundesregierung muss die Commerzbank zum Teil der kritischen Infrastruktur in Deutschland erklären“, forderte ver.di-Gewerkschaftssekretär Stefan Wittmann damals bei einer Kundgebung mit rund 250 Beschäftigten vor der Frankfurter Zentrale.

Arbeitsplätze in Gefahr


Die Skepsis kommt nicht von ungefähr: Nach der Übernahme der HypoVereinsbank durch UniCredit im Jahr 2005 sank die Zahl der Beschäftigten um rund zwei Drittel. Ähnliches befürchten die Arbeitnehmervertretungen nun für die Commerzbank.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke stellt klar: „Wir stehen fest an der Seite der Belegschaft und kämpfen für den Erhalt der Eigenständigkeit der Bank und somit für gute und faire Arbeitsbedingungen.“ Die Bundesregierung dürfe keine weiteren Anteile an UniCredit verkaufen.

Eine Übernahme durch UniCredit sei nicht im Sinne der Beschäftigten und würde die Zukunftsfähigkeit der Bank ernsthaft gefährden, heißt es in einer Erklärung des Gesamtbetriebsrats. Der Fokus der italienischen Großbank liege auf Rationalisierung und nicht auf Innovation.

Symposium Kapitalmarktrecht am 22. Oktober 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22. Oktober 2026 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 9. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Maritim Hotel Frankfurt auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind:

• Zwischen Treuepflicht und Kostendruck: Der Umgang Institutioneller Investoren mit den Aktionärsrechten ihrer Kunden

• Die deutsche Aktienrente: To little, to late?

• Spruchverfahren vor Gericht: Was ist der Börsenkurs tatsächlich wert?

• Abhängigkeitsbericht: Echtes Kontrollinstrument oder gesetzlich vorgeschriebenes Ritual?

Die Wirtschaftsjournalistin und Moderatorin Annette Weisbach und Dr. Arno Balzer vom aktionaersforum begleiten Sie durch das Programm des Tages. Das Symposium bringt renommierte Referenten zusammen und bietet fundierte Panel-Diskussionen zu aktuellen Themen.

Die Veranstaltung richtet sich an Aktionäre, institutionelle Investoren, Fondsmanager, Aktionärsvereinigungen und weitere Stakeholder. Im Mittelpunkt stehen der fachliche Austausch und die Diskussion – sowohl zwischen den Experten als auch mit den Teilnehmern.

Das Symposium findet in hybrider Form statt: Sie können entweder vor Ort teilnehmen oder die Veranstaltung bequem über den Live-Stream verfolgen.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer

aktionaersforum service GmbH

Handelsblatt: Carl Zeiss stockt Anteil an Medizintechniktochter Carl Zeiss Meditec auf

Der Mechanikkonzern aus Baden-Württemberg stärkt seine Beteiligung an Carl Zeiss Meditec. Ein Delisting der Tochtergesellschaft sei aber nicht geplant.

Zum Bericht: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/unternehmen-carl-zeiss-stockt-anteil-an-medizintechniktochter-auf/100234964.html

Montag, 22. Juni 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit, Nachfrist bis zum 3. Juli 2026

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026

  • creditshelf AG: Pflichtangebot angekündigt 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot

  • Northern Data AG: erfolgreiches Tauschangebot der Rumble Inc., Delisting geplant

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Squeeze-out zugunsten der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Nürnberger Beteiligungs-AG VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG auf die VIG ein (Squeeze-out § 327a AktG)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien/Österreich, hat dem Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (ISIN: DE0008435967 / DE000A30U911) heute mitgeteilt, dass sie die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (Minderheitsaktionäre) auf die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) anstrebt.

Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe hält unmittelbar und mittelbar aufgrund der Zurechnung nach § 327a Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 AktG insgesamt Aktien der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG in Höhe von mehr als 99 vom Hundert des Grundkapitals der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG für die Übertragung der Aktien gewährt, ist noch nicht festgelegt und wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und seiner Eintragung im Handelsregister wirksam.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG: Verhandlung und Anhörung der Prüferin am 24. September 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG zugunsten der zum Telekommunikationskonzern Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG (inzwischen verschmolzen auf die Vodafone GmbH) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf Donnerstag, den 24.09.2026, 10.30 Uhr. Zu dem Termin werden außerdem die gerichtlich bestellten Prüfer – Herr Wirtschaftsprüfer Jochen Breithaupt und Frau Wirtschaftsprüferin Sylvia Fischer, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geladen.

LG München I, Az. 5 HK O 13089/23
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Vodafone GmbH (früher bis zum 1. Dezember 2023: Vodafone Vierte Verwaltungs AG)
85 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main

ecotel communication ag wechselt zum 23. Juni 2026 in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

Corporate News 

Düsseldorf, 22.06.2026 – Die ecotel communication ag (ISIN: DE0005854343) hat gemeinsam mit der Frankfurter Wertpapierbörse sämtliche Formalitäten für den angekündigten Segmentwechsel erfolgreich abgeschlossen. Der Wechsel durch den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Prime Standard) und die Einbeziehung in das Freiverkehrsegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt planmäßig zum 23. Juni 2026.

Wie bereits am 18. Mai 2026 bekanntgegeben, hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Wechsel in das Scale-Segment beschlossen. Der letzte Handelstag der Aktien im Prime Standard ist der 22. Juni 2026. Ab dem 23. Juni 2026 werden die Aktien der ecotel im Scale-Segment gehandelt. Die Handelbarkeit der Aktien bleibt dabei durchgehend gewährleistet.

Weniger Regulierung bei gleicher Kapitalmarktnähe

Das Segment Scale richtet sich gezielt an wachstumsorientierte kleine und mittelständische Unternehmen und entspricht nach Einschätzung des Vorstands besser der aktuellen Unternehmensgröße sowie der Kapitalmarktausrichtung der ecotel. Der Segmentwechsel ermöglicht eine deutliche Reduzierung des regulatorischen und administrativen Aufwands, ohne die Präsenz am Kapitalmarkt zu beeinträchtigen. Das Scale-Segment bietet daher einen geeigneten und angemessenen Handelsrahmen für die Aktien der ecotel, die dadurch Ressourcen verstärkt für das operative Geschäft einsetzen kann, ohne auf eine öffentliche Handelbarkeit der Aktien an einer deutschen Wertpapierbörse zu verzichten.

Rechtsgrundlage für diesen Schritt ist das seit Februar 2026 geltende Standortförderungsgesetz, das einen Wechsel aus dem regulierten Markt in einen KMU-Wachstumsmarkt ohne ein begleitendes Delisting-Erwerbsangebot ermöglicht.

Die ecotel communication ag wird ihre Aktionärinnen und Aktionäre sowie den Kapitalmarkt weiterhin transparent und zeitnah über alle wesentlichen Entwicklungen informieren.

Aumann AG: Aumann erhöht Erwerbspreis des Aktienrückkaufangebots auf 17,80 € je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Beelen, 22. Juni 2026

Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) haben heute gemäß Ziffer 5.1 der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebot („Aktienrückkauf“) eine Erhöhung des Angebotspreises auf 17,80 € je Aktie beschlossen. Alle weiteren Bedingungen des Aktienrückkaufs bleiben unverändert.

Am 05. Juni 2026 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat einen Aktienrückkauf von insgesamt bis zu 1.291.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Aumann AG zum Preis von 16,50 € je Aktie. Die Konditionen wurden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Mit der Erhöhung des Erwerbspreises soll das Aktienrückkaufangebot auch nach der deutlichen Aktienkursentwicklung seit Angebotsveröffentlichung für alle Aktionäre attraktiv gehalten werden. Gleichwohl verfügt das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel für weiteres Wachstum und Unternehmenszukäufe.

OHB SE: OHB bietet Aktien zu EUR 300,00 je Aktie an

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

- OHB gibt bis zu 1.702.480 neue Aktien aus; Bruttoerlöse aus der Kapitalerhöhung werden demnach bis zu EUR 510,7 Mio. betragenTransaktion umfasst zwei Bausteine: Eine Privatplatzierung bei institutionellen Investoren sowie ein anschließendes Bezugsrechtsangebot für bestehende Freefloat-Aktionäre

- Familie Fuchs gibt keine Aktien ab und bleibt Mehrheitsaktionärin mit mehr als 60 % der Aktien

- KKR wird bis zu 1.228.000 bestehende Aktien abgeben, was bis zu 22,3 % seiner Anteile, inklusive einer möglichen Überzeichnung entspricht, und wird nach Abschluss der Transaktion mehr als 20 % der Aktien halten

- Die Privatplatzierung wird insgesamt bis zu 2.833.388 Aktien umfassen, was bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option einem Wert von gut EUR 850 Mio. entspricht

- Neue Aktien sollen im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung bei institutionellen Investoren im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens platziert werden; Bezugsrechtsangebot läuft voraussichtlich vom 25. Juni bis 8. Juli 2026; Beginn des Handels der neuen Aktien in zwei Tranchen an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am 26. Juni 2026 bzw. 14. Juli 2026

OHB (ISIN: DE0005936124, Prime Standard), Europas führende reine Raumfahrtfirma, gibt heute einen Festpreis in Höhe von EUR 300,00 je Aktie für die geplante Kapitalerhöhung und Ausweitung des Streubesitzes bekannt. Die neuen Aktien sollen im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens platziert werden. Dieses Verfahren soll vom 22. Juni 2026 bis zum 24. Juni 2026 um 14:00 Uhr MESZ laufen. Die Genehmigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und dessen anschließende Veröffentlichung sind derzeit für heute vorgesehen. Das anschließende Bezugsrechtsangebot für bestehende Minderheitsaktionäre läuft vom 25. Juni bis 8. Juli 2026. Die geplante Kapitalerhöhung umfasst zwei Tranchen von 1.605.388 bzw. bis zu 97.092 neuen Aktien. Der Handel mit diesen neuen Aktien wird voraussichtlich am 26. Juni 2026 bzw. am 14. Juli 2026 aufgenommen.

Marco Fuchs, OHB-Vorstandsvorsitzender: „Wir freuen uns, OHB wieder einem breiteren Investorenkreis zugänglich zu machen, der unsere Überzeugung von der Zukunft der europäischen Raumfahrtindustrie teilt. Die Kapitalerhöhung eröffnet uns Wege, um unsere strategischen Ziele umzusetzen: Wir wollen die Industrialisierung beschleunigen, in Trägerraketen investieren sowie attraktive M&A-Optionen prüfen.“

So funktioniert die Transaktion

Die Transaktion umfasst zwei Bausteine: die erste Komponente ist eine Privatplatzierung für institutionelle Anleger; die zweite ist ein Bezugsrechtsangebot für bestehende Aktionäre.

Die Hauptaktionäre von OHB, die Familie Fuchs und Orchid Lux HoldCo S.à r.l. („Orchid Lux"), einem Unternehmen im indirekten Besitz von KKR-verbundenen Gesellschaften, haben unwiderruflich auf das Recht zur Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet. Dadurch stehen rund 94,3 % der neuen Aktien für die Privatplatzierung zur Verfügung.

Die neuen OHB-Aktien sollen zusammen mit bestehenden Aktien aus dem Bestand von KKR (über Orchid Lux), im Wege eines Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren in Deutschland und international platziert werden. Im Rahmen dieser Privatplatzierung werden 1.605.388 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung sowie 858.500 bestehende Aktien aus dem Bestand von Orchid Lux angeboten. Zur Bedienung potenzieller Überzeichnungen hat sich KKR (über Orchid Lux) verpflichtet, dem Stabilisierungsmanager zusätzlich bis zu 369.500 weitere bestehende Aktien bereitzustellen.

Nach Abschluss der Transaktion behält KKR mit gut 20 % die Mehrheit seiner aktuellen Beteiligung an OHB und bleibt damit weiterhin ein Investor von OHB. Die Familie Fuchs gibt keine Aktien ab und bleibt mit gut 60 % der Aktien Mehrheitsaktionärin von OHB.

Nach der Privatplatzierung können bestehende Minderheitsaktionäre mit Bezugsrechten, oder Käufer von Bezugsrechten während der Bezugsrechtsfrist vom 25. Juni bis 8. Juli 2026 neue Aktien zeichnen. Der Bezugspreis entspricht dem Platzierungspreis. Das Bezugsverhältnis beträgt 45:4: Je 45 bestehende Aktien berechtigen zur Zeichnung von vier neuen Aktien. Insgesamt entfallen 5,70 % der neuen Aktien, was 97.092 Aktien entspricht, auf dieses Bezugsrechtsangebot. Die Bezugsrechte sind vom 25. Juni bis 3. Juli 2026 an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar. Aktionäre, die nicht zeichnen möchten, können ihre Rechte in diesem Zeitraum am Markt veräußern.

Weitere Transaktionsdetails

KKR (über Orchid Lux) hat dem Stabilisierungsmanager eine Greenshoe-Option über bis zu 369.500 bestehende Aktien zum Platzierungspreis eingeräumt, was bis zu 15 % der im Rahmen der Privatplatzierung insgesamt platzierten Aktien entspricht. Die Option kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abschluss der Privatplatzierung, die voraussichtlich am 24. Juni 2026 stattfinden wird, ausgeübt werden.

Einschließlich der von KKR (über Orchid Lux) verkauften bestehenden Aktien wird die Privatplatzierung insgesamt 2.833.388 Aktien umfassen. Dies entspricht bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option einem Wert von rund EUR 850 Mio. oder, bei Nicht-Ausübung der Greenshoe-Option, 2.463.888 Aktien oder einem Wert von rund EUR 739,2 Mio. Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option würde sich der Streubesitz des Unternehmens von etwa 5,7 % auf 19,2 % erhöhen. Ohne Ausübung der Greenshoe-Option würde der Streubesitz bei 17,5 % liegen. OHB hat einer Sperrfrist von 180 Kalendertagen, die Familie Fuchs und KKR jeweils einer Sperrfrist von 90 Tagen zugestimmt. Die Aktien des Managements inklusive der Aktien, deren wirtschaftlicher Eigentümer CEO und Mehrheitsaktionär Marco Fuchs ist, unterliegen einer Sperrfrist von 365 Tagen. Diese Fristen beginnen jeweils ab dem Datum der Erstnotierung der neuen Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Bestehende Minderheitsaktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben, behalten ihren ursprünglichen Anteil am Unternehmen. Minderheitsaktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben, werden in ihrem prozentualen Anteil um rund 8,1 % verwässert, sofern alle neuen Aktien ausgegeben werden.

Erlöse und Mittelverwendung

Bei Platzierung aller neuen Aktien zum Preis von EUR 300,00 je Aktie erwartet die Gesellschaft einen Bruttoerlös von bis zu EUR 510,7 Mio. und einen Nettoerlös von rund EUR 490,2 Mio. nach Abzug der Transaktionskosten. OHB wird sämtliche Erlöse der Ausgabe der neuen Aktien erhalten. Der Erlös aus dem Verkauf bestehender Aktien wird KKR (über Orchid Lux) gesondert zufließen.

Die Nettoerlöse sollen für die folgenden Schwerpunkte eingesetzt werden: OHB wird die Industrialisierung weiter vorantreiben, Kapazitäten ausbauen und attraktive M&A-Optionen im Zuge der Konsolidierung des europäischen Raumfahrtmarkts verfolgen. Darüber hinaus sollen Investitionen in Trägerraketen und Anlagen sowie Zukunftsprogramme in den Bereichen Mondexploration, Low-Earth-Orbit-Missionen und weitere Anwendungen getätigt werden können.

Deutsche Bank, Goldman Sachs, J.P. Morgan, KKR Capital Markets und Rothschild & Co Redburn fungieren als gemeinsame globale Koordinatoren und Bookrunner, Berenberg, COMMERZBANK, Jefferies und UniCredit fungieren als gemeinsame Bookrunner.

Der Wertpapierprospekt wird nach Genehmigung durch die Bafin auf der Investor-Relations-Website von OHB veröffentlicht: https://www.ohb.de/kapitalerhoehung.

Anleger werden darauf hingewiesen, dass jeder Erwerb von Aktien, der zum Besitz oder zur Zurechnung von 3 % oder mehr des Aktienkapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft führt, gemäß den sogenannten „Golden Power“-Regeln den italienischen Behör-den gemeldet werden muss und dass ein solcher Erwerb der Genehmigung durch die italienischen Behörden unterliegt. Die Unterlassung einer solchen Meldung kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.

Rechtliche Hinweise

Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung stehen wird.

Wiener Börse lässt SMRX-Aktie der Emerald Horizon AG zum Handel zu

Erster Handelstag der SMRX-Aktie am 26. Juni 2026 zu einem Referenzpreis von EUR 760,– je Aktie

GRAZ, 22. Juni 2026 Die Emerald Horizon AG hat die letzte Hürde auf dem Weg an die Börse genommen: Die Wiener Börse hat die SMRX-Aktie des Grazer Deep-Tech-Unternehmens zum Handel zugelassen. Damit steht der Handelsstart fest – SMRX wird ab Freitag, 26. Juni 2026, an der Wiener Börse notieren.

Der erste Handelstag der Aktie erfolgt zu einem Referenzpreis von EUR 760,– je Aktie. Gehandelt wird unter der ISIN AT0000A3UZE1 und dem Tickersymbol SMRX. Am 16. Juni 2026 hatte bereits die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den Kapitalmarktprospekt zur SMRX-Notierung gebilligt; mit dem heutigen Zulassungsbescheid der Wiener Börse ist das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.

Hinter SMRX steht die Technologieplattform der Emerald Horizon AG: Unter diesem Namen bündelt das Unternehmen zwei sich ergänzende Technologielinien für skalierbare, kohlenstoffarme Grundlast-Energie. Die erste SMRX-Linie umfasst integrierte Energiespeicher-Infrastrukturen – wie das hybride System DUALstore PLUS mit KI-gestützter Steuerung.

Die zweite SMRX-Linie bilden modulare Kleinreaktoren einer neuen Generation, ohne Uran, ohne Plutonium und ohne langlebigen transuranen Abfall. Damit adressiert SMRX genau jene Bausteine, auf die auch die Europäische Kommission in ihrer Strategie für Small Modular Reactors (SMRs) vom 10. März 2026 setzt: Kernkraft und Erneuerbare, getragen von Speichern, Flexibilität und Netzen.

„Mit der Zulassung von SMRX durch die Wiener Börse beginnt für Emerald Horizon ein neues Kapitel. Die Notierung der Aktie macht uns transparenter, verbindlicher und sichtbarer – und sie gibt uns die Kraft, unsere Technologie für eine sichere und saubere Energieversorgung Europas konsequent voranzutreiben. Wir freuen uns darauf, diesen Weg gemeinsam mit unseren Aktionärinnen und Aktionären zu gehen." – Florian Wagner, CEO Emerald Horizon.

Hinweis für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:

Anlässlich des SMRX-Handelsstarts steht Ihnen der Vorstand und das Management der Emerald Horizon AG gerne für Interviews und O-Töne zur Verfügung.

ÜBER EMERALD HORIZON

Die Emerald Horizon AG mit Sitz in Graz entwickelt unter der Marke SMRX Technologien zur Dekarbonisierung der Energieversorgung – von hybriden Energiespeichersystemen bis zu modularen Reaktoren der nächsten Generation. Ziel des Unternehmens ist eine sichere, skalierbare und weltweit einsetzbare Grundlast-Energie ohne die Nachteile der alten Kernkrafttechnologie.
Für mehr Informationen: www.emerald-horizon.com

Wichtiger Hinweis:

Die in dieser Pressemitteilungen enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und sind auch keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft. Die Zulassung der Aktien zum Handel erfolgt durch und auf Basis des auf der Website der Emittentin (https://emerald-horizon.com/) veröffentlichten, von der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 16.06.2026 gebilligten Wertpapierprospekts. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger und kann über den folgenden Link kostenlos aufgerufen werden:

https://emerald-horizon.com/investor-relations/berichte/

Potentiellen Anlegern wird dringend empfohlen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung des Prospekts nicht als Befürwortung der Wertpapiere durch die FMA zu verstehen ist.

DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG ODER ZUR WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN TEILEN ODER ZUR GÄNZE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Übernahmerechtlicher Squeeze-out bezüglich der Biotest-Stammaktien rechtskräftig abgeschlossen

Biotest GmbH & Co. KGaA
Dreieich

Bekanntmachung der letztinstanzlichen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az. II ZB 10/24) vom 10. Februar 2026 auf die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2024

Die Grifols, S.A., Barcelona, Spanien, hat am 28. März 2022 beim Landgericht Frankfurt am Main einen Antrag nach § 39a WpÜG auf Übertragung der Stammaktien der Biotest Aktiengesellschaft (nunmehr: Biotest GmbH & Co. KGaA), Dreieich, auf die Grifols, S.A. gestellt.
 
Mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 (Az. 3-05 O 19/22) hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Antrag stattgegeben und angeordnet, dass die Stammaktien der Biotest AG (ISIN DE0005227201), die nicht unmittelbar oder mittelbar der Grifols, S.A. gehören, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Grifols, S.A. übertragen werden (§§ 39a Abs. 1 Satz 1, 39b Abs. 5 Satz 3 WpÜG).
 
Die hiergegen gerichteten Beschwerden mehrerer Antragsgegner hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Mai 2024 (Az. WpÜG 1/23) zurückgewiesen.
 
Mit Beschluss vom 10. Februar 2026 (Az. II ZB 10/24) hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nunmehr beschlossen:
 
1. Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegner zu 6 bis 9 gegen den Beschluss des Wertpapiererwerbs- und Übernahmesenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2024 wird unter teilweiser Abänderung der Entscheidung über die Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragstellerin die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat.
 
2. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Eine Erstattung notwendiger Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens findet nicht statt.
 
Der Bundesgerichtshof hat damit die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen und den Übertragungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main damit letztinstanzlich bestätigt, wonach die Stammaktien der Biotest AG (ISIN DE0005227201), die noch nicht der Grifols, S.A. unmittelbar oder mittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Grifols, S.A. gem. §§ 39a Abs. 1 Satz 1, 39b Abs. 5 Satz 3 WpÜG übertragen werden.
 
Die Biotest Aktiengesellschaft hat zwischenzeitlich einen Rechtsformwechsel vollzogen und firmiert nunmehr als Biotest GmbH & Co. KGaA. Zudem wurde im Rahmen des Formwechsels beschlossen, die Stamm- und Vorzugsaktien jeweils von Inhaberaktien auf Namensaktien umzustellen, wodurch diese jeweils neue Kennnummern erhalten haben (Stammaktien: neue ISIN DE000A41YE56 und neue WKN A41YE5, Vorzugsaktien: neue ISIN DE000A41YE49 und neue WKN A41YE4).
 
Der Übertragungsbeschluss bezieht sich damit nunmehr auf die Stammaktien mit der ISIN DE000A41YE56 und der WKN A41YE5.
 
Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachzahlung:
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
 
Deutsche Bank AG
 
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre erfolgt in Kürze Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über Clearstream Europe AG an die jeweilige Depotbank, die für die Weiterleitung der Barabfindung an die jeweiligen Minderheitsaktionäre verantwortlich ist. Von den Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die provisions- und spesenfrei erfolgen sollen, nichts zu veranlassen.
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Mai 2026
 
_____________________ 
 
Anmerkung der Redaktion: 
 
Die Barabfindung in Höhe von EUR 43,- je Biotest-Stammaktie ist zwischenzeitlich ausgezahlt worden. Denkbar ist nunmehr ein aktienrechtlicher Squeeze-out bei den verbliebenen Biotest-Vorzugsaktien.
 
Leitsätze zu der Entscheidung des BGH:

Sonntag, 21. Juni 2026

Bekanntmachung der UniCredit zum Übernahmeangebot für Commerzbank-Aktien - weitere Annahmefrist bis zum 3. Juli 2026

UniCredit S.p.A.

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und über den Eintritt von
Angebotsbedingungen

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND,
IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN
LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.

Die UniCredit S.p.A., Mailand, Italien („UniCredit“ oder die „Bieterin“), hat am 5. Mai 2026 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) (das „Angebot“) an die Aktionäre der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland („Commerzbank“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltener, auf den Inhaber lautender Stückaktien (ISIN DE000CBK1001) (die „Commerzbank-Aktien“) gegen Gewährung von 0,485 neuen Aktien der Bieterin für jeweils eine zum Tausch eingereichte Commerzbank-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

I. Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage für insgesamt 141.032.347 Commerzbank-Aktien wirksam erklärt worden. Das entspricht einem Anteil von ca. 12,51 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 13,05 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 301.854.505 Commerzbank-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 26,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 27,93 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Commerzbank-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Commerzbank-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

4. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin aufgrund mehrerer Verträge über Total Return Swaps (wie in Ziffer 5.7.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben) unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) bezogen auf insgesamt 36.281.603 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 3,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 3,36 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

5. Außerdem hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines Vertrags über einen Total
Return Swap (wie in Ziffer 5.7.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben) sowie weiterer nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossener Verträge über Total Return Swaps und andere Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG bezogen auf insgesamt 148.725.643 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 13,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 13,76 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien. Diese Instrumente sind ausschließlich auf Barausgleich gerichtet, vermitteln keine Stimmrechte an der Commerzbank und berechtigen die Bieterin nicht, aus diesen Instrumenten die Übertragung von Commerzbank-Aktien zu verlangen.

6. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Commerzbank, die gemäß § 38, 39 WpHG mitzuteilen wären.

7. Darüber hinaus ist die Bieterin nach wie vor Partei derivativer Finanzinstrumente, die keiner Mitteilungspflicht nach §§ 38, 39 WpHG unterliegen. Diese Finanzinstrumente sind Bestandteil des Managements der Gesamtposition der Bieterin hinsichtlich ihres Bestandes an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, sowohl unter fundamentalen Wertgesichtspunkten als auch im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen und bieten der Bieterin in erster Linie eine Absicherung gegen Kursverluste. Die Risikomanagement-Position bezieht sich auf nahezu den gesamten Bestand der Bieterin an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, d.h. auf mehr als 96 % ihrer unter den Ziffern 2, 4 und 5 genannten Positionen. Die von der Bieterin eingesetzten Risikomanagement-Instrumente umfassten und umfassen (und werden nach Erwartung der Bieterin auch in Zukunft umfassen): (i) Long Put-Optionstransaktionen, (ii) Short Call-Optionstransaktionen, (iii) Collar-Transaktionen, die solche Put- und Call-Optionstransaktionen kombinieren, sowie (iv) Short Total Return Swaps mit Barausgleich und mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei die Laufzeit in einigen Fällen mehr als fünf Jahre beträgt.

II. Bekanntmachung des Eintritts von Angebotsbedingungen

Das Angebot und die durch seine Annahme mit den Aktionären der Commerzbank zustande gekommenen Verträge werden gemäß Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage nur vollzogen, wenn (i) die in den Ziffern 11.1.1 bis 11.1.7 der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen (die „Angebotsbedingungen“) in dem jeweils angegebenen Zeitraum eingetreten sind oder (ii) die Bieterin auf diese vor Nichteintritt der jeweiligen Angebotsbedingung und bis zu einem Arbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist wirksam verzichtet hat. Die Bieterin hat auf keine Angebotsbedingung gemäß (ii) verzichtet.

1. Zum Meldestichtag sind die in Ziffer 11.1.5 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 11.1.6 (Keine wesentliche Erhöhung des Grundkapitals) sowie Ziffer 11.1.7 (Keine wesentliche Marktverschlechterung) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

2. Wie am 28. Mai 2026 sowie am 29. Mai 2026 bekanntgemacht, sind die in Ziffer 11.1.4(p) Genehmigung der Satzungsänderung durch die Europäische Zentralbank) sowie in Ziffer 11.1.1 (2) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Serbien) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

3. Das Angebot und die durch seine Annahme mit den Aktionären der Commerzbank zustande gekommenen Verträge stehen damit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der in Ziffer 11.1.1 (1), (3), (4) (Fusionskontrollrechtliche Freigaben), Ziffer 11.1.2 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigaben), Ziffer 11.1.3 (EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe) sowie in Ziffer 11.1.4 (a) bis (o) (Finanzaufsichtsrechtliche Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen.

III. Weitere Annahmefrist

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der Commerzbank, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, das Angebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung (die „Weitere Annahmefrist“), d.h. im Zeitraum 

vom 20. Juni 2026 bis
3. Juli 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), 

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen. Die Bieterin wird die Zahl der Commerzbank-Aktien, für die das Angebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, bekanntgeben, sobald diese Zahl feststeht, voraussichtlich am 8. Juli 2026.

Mailand, den 19. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde, mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

(...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html
am: 19. Juni 2026.

Mailand, den 19. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG: Antragsgegnerin legt Erwiderung vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG zugunsten der VOQUZ Labs BidCo GmbH (zuvor: Blitz 24-250 GmbH), ein Transaktionsvehikel der Investmentgesellschaft Main Capital Partners, hatte das LG Berlin II die Anträge zur gemeinsamen Verhandlung verbunden. Die Antragsgegnerin hat nunmehr ihre Stellungnahme zu den Anträgen der Antragsteller vorgelegt. Die Erwiderung zielt im Kern darauf, den Prüfungsmaßstab möglichst eng zu ziehen, eine Neubewertung bzw. weitere Sachverständige zu verhindern und die zentralen Bewertungsangriffe der Antragsteller (Planung, Kapitalisierungszins, Synergien, Unterlagenvorlage etc.) als unsubstantiiert darzustellen.

Die Antragserwiderung betont, die Planung sei „nicht zu konservativ“, spreche von „beschleunigtem Wachstum“ und einer „deutlichen Steigerung der Profitabilität“. Das steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Vortrag der Antragsteller, wonach VOQUZ als global positionierter Nischenanbieter mit wiederkehrenden Erlösen und hoher Kundenbindung deutlich überdurchschnittliche Wachstums- und Skalierungspotenziale aufweist, die in der Planung nur unzureichend abgebildet sind (u.a. Personalkostenfunktion, Produktneuentwicklungen, internationale Expansion). Nach dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin handelt es sich bei VOQUZ Labs um einen spezialisierten Anbieter von SAP-Lizenzoptimierungs- und Compliance-Lösungen mit globalem Vertriebs- und Beratungsnetz sowie einem hohen Anteil wiederkehrender Erlöse aus Software-Subskriptionen und Beratungsmandaten. 

Die Antragsteller können bis zum 30. September 2026 zur Antrgserwiderung Stellung nehmen.

LG Berlin II, Az. 102 O 112/25 SpruchG
SCI AG u.a. ./. VOQUZ Labs BidCo GmbH
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: McDermott Will & Schulte Rechtsanwälte Steuerberater LLP, 40219 Düsseldorf