Berlin, 2. Juni 2026 – Die Veröffentlichung des geprüften Jahres- und
Konzernabschlusses der PSI Software SE für das Geschäftsjahr 2025, die
zuletzt für Mai 2026 in Aussicht gestellt wurde, wird sich weiter in den
Juni 2026 verschieben. Hintergrund ist unverändert, dass die gesetzlich
vorgeschriebene Abschlussprüfung aus formalen Gründen erst
abgeschlossen werden kann, sobald die letzte ausstehende
Vollzugsbedingung des Übernahmeangebots von Warburg Pincus an die
Aktionäre der PSI eintreten wird: die investitionskontrollrechtliche
Freigabe der Transaktion durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie. Diese Freigabe erwartet PSI in Kürze.
Die Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2025 liegen, wie bereits
kommuniziert, im erwarteten Bereich und sind mit dem Abschlussprüfer
abgestimmt. PSI wird den geprüften Jahres- und Konzernabschluss
unverzüglich veröffentlichen und die ordentliche Hauptversammlung
einberufen. Den genauen Termin der Veröffentlichung wird PSI bekannt
geben, sobald dieser feststeht.
Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des
Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als
unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI
seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die
Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten
Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion
und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden
selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Dienstag, 2. Juni 2026
PSI Software SE: Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss 2025 der PSI verschiebt sich in den Juni 2026
NLB erhöht Übernahmeangebot für die Addiko Bank AG auf EUR 33,50 je Aktie
Addiko Bank AG: NLB beabsichtigt, ein freiwilliges Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung für Addiko abzugeben
PRESSEAUSSENDUNG
Wien, 10. April 2026 – Addiko Bank AG ("Addiko") nimmt die Bekanntgabe der Absicht von Nova Ljubljanska banka d.d. („NLB“) zur Kenntnis, ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung an alle Aktionäre von Addiko abzugeben.
Addiko wurde am Tag der Veröffentlichung der Angebotsabsicht von NLB vom beabsichtigten Angebot informiert und hatte im Vorfeld keine Gespräche mit NLB zu deren Absicht, ein Übernahmeangebot anzukündigen.
Addiko wird im Einklang mit den Verpflichtungen des österreichischen Übernahmegesetzes vorgehen, einschließlich der Abgabe einer Äußerung nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch NLB.
Montag, 1. Juni 2026
Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG): Laut Antragsgegnerin keine Zahlung zu erwarten
In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der nunmehrigen Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG) hatte das Amtsgericht Reinbek mit Beschluss vom 1. Februar 2026 (AZ: 8 IN 214/25) die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. Die Antragsgegnerin hat in einem aktuellen Schriftsatz ausgeführt, dass mit einer Zahlung nicht zu rechnen ist:
"Die Vivanco Gruppe GmbH und deren operative Tochtergesellschaft, die Vivanco GmbH, sind insolvent. Für die noch einen operativen Geschäftsbetrieb unterhaltende Vivanco GmbH wird in Kürze ein Insolvenzplan vorgelegt werden, der inhaltlich bereits weitgehend fertig ist und lediglich eine sehr geringe quotale Befriedigung der Gläubiger vorsieht. Eine Zahlung an nachrangige Gläubiger und die Vivanco Gruppe GmbH als alleinige Gesellschafterin der Vivanco GmbH ist ausgeschlossen.
Für die Vivanco Gruppe GmbH ist kein Insolvenzplan vorgesehen. Hier ist stattdessen von einer Masseunzulänglichkeit auszugehen, so dass es nicht einmal zu einer quotalen Befriedigung der Gläubiger kommen wird. Die Vivanco Gruppe GmbH verfügt weder über ein eigenes operatives Geschäft noch über werthaltige Vermögensgegenstände oder eine sonstige ausreichende Masse. Die zuletzt an die italienische SBS S.p.A. veräußerten Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte gehörten nicht der Vivanco Gruppe GmbH, sondern der Vivanco GmbH, sodass auch der jeweilige Veräußerungserlös nicht der Vivanco Gruppe GmbH, sondern der Vivanco GmbH zugeflossen ist."
LG Lübeck, Az. 13 O 57/25
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vivanco Gruppe GmbH
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte
der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Schreiben Hahn Sommerlad
Rechtsanwälte PartGmbB, 60325 Frankfurt am Main
Doblinger hält nunmehr 80,17 % an der Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG
Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung der Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG hält Alfons Doblinger (bzw. dessen Firmen Bayerische Gewerbebau AG und BG Heppenheim Grundstücks GmbH) nunmehr nach zuletzt gemeldeten knapp über 25 % nunmehr 80,17 % der Stimmrechte. Eine entsprechende Änderung der Aktionärsstruktur war am Freitag ad hoc gemeldet worden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/ludwig-beck-am-rathauseck-textilhaus.html Verkauf und Übertragung der Beteiligungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Kartellfreigabe.
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.05.2026
Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.05.2026
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt
unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft und nach
Auszahlung der Dividende (0,05 Euro je Aktie) per 31.05.2026 3,51 Euro
je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,72 Euro notiert die Scherzer
& Co. AG damit etwa 22,5% unter dem Inventarwert vom 31.05.2026. Es
wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf
geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell
anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Mai 2026 sind
(geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
Weleda AG PS,
1&1 AG,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Redcare Pharmacy N.V.
Rocket Internet SE I: Rocket Internet weist für das Geschäftsjahr 2025
ein bilanzielles Eigenkapital (Konzern) von 31,92 Euro je Aktie aus.
Darüber hinaus dürften erhebliche stille Reserven auf Beteiligungen
vorhanden sein. Das Ergebnis (Konzern) betrug 9,22 Euro je Aktie. Im
Einzelabschluss 2025 wird ein Bilanzgewinn von 600 Mio. Euro (maßgeblich
für eine Ausschüttung) ausgewiesen.
Rocket Internet SE II: Zum Dividendenvorschlag der Verwaltung hat die
Scherzer & Co. AG einen Gegenantrag eingereicht. Anstatt einer
Mindestdividende von 0,04 Euro je Aktie schlagen wir eine Ausschüttung
von 5,00 Euro je Aktie vor.
Generali Deutschland Holding AG: Aus dem rechtskräftig abgeschlossenen
Spruchverfahren steht der Scherzer & Co. AG eine Nachbesserung zzgl.
Zinsen von insgesamt mehr als 3 Mio. Euro zu (vgl. Corporate News vom
11.05.2026). Der sich daraus ergebende positive NAV-Effekt beträgt ca.
0,10 Euro je Scherzer-Aktie.
Centrotec SE: Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 lag bei ca. 5 Euro je
Aktie. Das bilanzielle Eigenkapital stellte sich zum 31.12.2025 auf
knapp 80 Euro je Aktie. Die Hauptversammlung am 15.06.2026 soll die
Umfirmierung in PARIGROUP SE beschließen.
Siltronic AG: Den starken Kursanstieg der Siltronic-Aktie haben wir zum
Verkauf unserer gesamten Position (zum 30.04.2026 noch TOP10) genutzt.
In eigener Sache: Die Scherzer & Co. AG hat ein neues börsliches
Aktienrückkaufprogramm angekündigt. Im Zeitraum vom 08.06.2026
(voraussichtlich) bis längstens zum 30.04.2027 sollen bis zu 1.500.000
Aktien im Gegenwert von bis zu 4,5 Mio. Euro erworben werden.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation sowie die Präsentation zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 stehen auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
BankM AG: electrovac-Aktie mit positiver Entwicklung nach erfolgreichem IPO
- Kurs +12,7% über Ausgabepreis
- Stabilisierungsperiode beendet
- Greenshoe-Option teilweise ausgeübt
Frankfurt, 1. Juni 2026 – 30 Tage nach dem Börsengang der electrovac AG (ISIN DE000A420ZL4), einem globalen Technologieführer für hermetische Glas-Metall-Gehäuse zum Schutz sicherheits- und systemkritischer Elektronik, ist die Stabilisierungsperiode am 29.05.2026 zu Ende gegangen. In einem volatilen Marktumfeld hat sich die Aktie seit dem IPO positiv entwickelt. Der Schlusskurs von EUR 8,79 am 29.05.2026 im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht einem Plus von 12,7% gegenüber dem Ausgabepreis von EUR 7,80. Die aktuelle Marktkapitalisierung beläuft sich damit auf EUR 140,6 Mio.
Aufgrund der bestehenden Nachfrage und der positiven Kursentwicklung hat die BankM AG ("BankM") in Ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager nur einen kleinen Teil der Greenshoe-Option ausgeübt. Insgesamt 119.846 der 576.000 zur Verfügung stehenden Mehrzuteilungsaktien aus dem Bestand der Electrovac Holding AG wurden im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen gehandelt. Das Gesamtvolumen der Stabilisierungsmaßnahmen belief sich auf EUR 878.308,72. Einzelheiten können der separat veröffentlichten Stabilisierungsmitteilung entnommen werden.
Mit der teilweisen Ausübung der Greenshoe-Option summiert sich das Gesamtvolumen der Transaktion auf EUR 33,5 Mio. und der Streubesitz der Aktie beträgt rund 27%. Die BankM hat den Börsengang der electrovac AG im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse intensiv vorbereitet und die Platzierung zum IPO gemeinsam mit dem Bankhaus Metzler als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager erfolgreich begleitet. Bestandteil der Emissionsstruktur war dabei insbesondere auch ein spezielles Retail-Konzept mit mehreren, gut frequentierten Zeichnungswegen.
Mit dem Börsengang möchte die electrovac AG ihre technologische Führungsposition stärken und die weltweite Expansion in den strategischen Geschäftsbereichen Personal Safety und Aerospace & Defense vorantreiben. Der Großteil des Nettoerlöses soll dabei für den Ausbau der globalen Produktionskapazitäten verwendet werden. Dies beinhaltet die Erweiterung der Produktionsfläche am bestehenden Standort in Thailand, die Aufnahme einer lokalen Produktion in China sowie die Sicherung eines lokalen Zugangs zu Lizenzen, Anlagen und Produktionskapazitäten in den USA.
Mit der erfolgreichen Umsetzung des Börsengangs untermauert die BankM ihre Stellung als verlässlicher Partner für den Mittelstand am Kapitalmarkt. BankM-Vorstand Thomas Stewens:
„Wenn wir einen strategisch motivierten Börsengang begleiten, können sich unsere Kunden sicher sein, dass wir diesen auch mit aller Kraft erfolgreich umsetzen. Das zeigt unser Track-Rekord und insbesondere auch das aktuelle Beispiel der electrovac AG. Als Kapitalmarktbank, die Unternehmen im Gegensatz zu typischen Brokern dauerhaft begleitet, messen wir Erfolg aber in erster Linie an der langfristigen Entwicklung weit über das Gelingen einer Transaktion hinaus. Mit dem Management der electrovac AG arbeiten wir seit vielen Jahren zusammen und sind deshalb überzeugt auch die Herausforderungen der Märkte gemeinsam zu meistern. Die ersten 30 Tage verleihen Rückenwind und mit ihrem differenzierten Geschäftsmodell und ihrer starken Marktstellung ist die Gesellschaft hervorragend positioniert für die nächsten Schritte.“
Tele Columbus steigert EBITDA deutlich und setzt Umsatzwachstum im Internet- und Telefoniegeschäft fort
Vorläufige Ergebnisse des 1. Quartals 2026 der Tele Columbus AG
- Berichtetes EBITDA steigt auf EUR 43,2 Mio. (Q1 2025: EUR 32,5 Mio.; +33,0 % YoY) – getragen von Effizienzmaßnahmen und konsequenter Kostendisziplin
- Normalisiertes EBITDA wächst auf EUR 44,2 Mio. (Q1 2025: EUR 39,1 Mio.; +13,0 % YoY)-
- Quartalsumsatz nahezu stabil bei EUR 105,5 Mio. (Q1 2025: EUR 104,9 Mio.; +0,6 % YoY) – Wachstum im Internet- und Telefoniegeschäft kompensiert Rückgänge im TV-Geschäft
- Erlöse im Internet- und Telefonie-Geschäft steigen auf EUR 61,2 Mio. (+6,5 % YoY)
- Internet-RGUs steigen auf 746 Tsd. (+5,3 % YoY) – Tele Columbus bleibt einer der wenigen großen deutschen Anbieter mit kontinuierlichem Internetwachstum
- Investitionen (CapEx, exkl. Leasing) bei EUR 18,0 Mio. (-49,8 % YoY) – Fortsetzung einer selektiven, kundennahen Ausbaustrategie mit unverändertem Fokus auf Glasfaser
Berlin, 28. Mai 2026. Die Tele Columbus AG, einer der führenden deutschen Glasfasernetzbetreiber, hat heute vorläufige Eckdaten für das erste Quartal 2026 vorgelegt. Der vollständige Quartalsbericht folgt Mitte Juni 2026.
Christoph Lüthe, CEO der Tele Columbus AG: „Wir sind gut in das Jahr 2026 gestartet. Unser Internet- und Telefoniegeschäft wächst weiter und bleibt der wesentliche Treiber unserer Entwicklung. Mit der Anfang Mai 2026 vereinbarten Wholesale-Kooperation mit 1&1 erschließen wir zusätzliches Wachstumspotenzial für unser Netz. Im weiteren Jahresverlauf konzentrieren wir uns darauf, dieses Wachstum im Kerngeschäft fortzusetzen und unseren Glasfaserausbau gezielt voranzutreiben.“
Internet- und Telefoniegeschäft bleibt Wachstumsmotor
Das Internet- und Telefoniegeschäft bleibt der wesentliche Wachstumstreiber. Die Erlöse stiegen im ersten Quartal 2026 auf EUR 61,2 Mio. (Q1 2025: EUR 57,5 Mio.; +6,5 % YoY), die Internet-RGUs erhöhten sich auf rund 746 Tsd. RGUs (Q1 2025: 708 Tsd.; +5,3 % YoY). In einem unverändert wettbewerbsintensiven Breitbandmarkt zählt Tele Columbus damit zu den wenigen großen deutschen Anbietern mit durchgängigem Kundenwachstum. In den FTTH-erschlossenen Haushalten liegt die Internetpenetration mit rund 45 % spürbar über dem Niveau im koaxialbasierten Footprint (rund 30 %).
Die im Mai 2026 vereinbarte Wholesale-Kooperation mit 1&1 schafft die Grundlage, die Glasfaserinfrastruktur perspektivisch für rund 1,2 Millionen zusätzliche Haushalte zu vermarkten.
TV-Geschäft stabil auf Marktniveau
Die Kabel-TV-RGUs blieben im ersten Quartal 2026 stabil bei rund 1,01 Mio. (Q1 2025: 1,08 Mio.). Die Entwicklung im ersten Quartal wurde maßgeblich durch zwei Sondereffekte beeinflusst: die Abgabe eines nicht-strategischen Fremdsignal-Footprints sowie einen datentechnischen Buchungseffekt aus Q4 2025 ohne umsatzseitige Auswirkungen. Bereinigt um diese Effekte verlief die RGU-Entwicklung weitgehend im Einklang mit den aktuellen Markttrends.
Investitionen mit fortgesetztem Fokus auf Glasfaser
Die Investitionen (CapEx, exkl. Leasing) lagen mit EUR 18,0 Mio. um 49,8 % unter dem Vorjahresquartal (Q1 2025: EUR 35,9 Mio.). Der Rückgang reflektiert eine selektivere Kapitalallokation bei weiterhin klarem Fokus auf den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur und der Modernisierung des bestehenden Netzes.
Deutliche Ergebnisverbesserung
Das berichtete EBITDA stieg im ersten Quartal 2026 auf EUR 43,2 Mio. nach EUR 32,5 Mio. im Vorjahresquartal (+33,0 % YoY). Wesentliche Treiber waren die umgesetzten Transformations- und Effizienzmaßnahmen sowie eine konsequente Kostendisziplin bei Personal-, Marketing- und Direktkosten. Das normalisierte EBITDA erhöhte sich auf EUR 44,2 Mio. (Q1 2025: EUR 39,1 Mio.; +13,0 % YoY). Gegenläufig wirkten geringere aktivierte Eigenleistungen im Zuge der reduzierten Investitionstätigkeit.
Tim Rhönisch, CFO der Tele Columbus AG: „Die Ergebnisentwicklung im ersten Quartal zeigt, dass unsere Transformations- und Effizienzinitiativen wirken. Wir haben unsere Profitabilität spürbar verbessert und investieren zugleich gezielter – mit klarem Fokus auf Glasfaser und Netzmodernisierung. Daran halten wir auch im weiteren Jahresverlauf fest, verbunden mit einer konsequenten Kostendisziplin und einer disziplinierten Kapitalallokation.“
____________________
Anmerkung der Redaktion:
Die Hauptaktionärin Kublai GmbH hatte kürzlich einen Squeeze-out zu ihren Gunsten gefordert. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre steht aber nicht auf der Tagesaordnung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2026, sondern zunächst unter TOP 1 die "Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG".
Sonntag, 31. Mai 2026
Möglicher Rechtsformwechsel der BAUER AG in KGaA
Die BAUER AG, Schrobenhausen, hat in einem Schreiben an ihre Aktionäre von einer "neuen Phase der Unternehmensentwicklung" gesprochen. Die aktuellen Zahlen bestätigten "die operative und finanzielle Stabilisierung und Stärkung der BAUER Gruppe". Die mehrheitlich beteiligte Familie Doblinger unterstütze den Kurs, BAUER weiter wirtschaftlich zu stärken und strategisch weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund prüfen Vorstand und Aufsichtsrat einen Wechsel der Rechtsform in eine Kommaditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Ein solcher Schritt wäre eine strukturelle Weiterentwicklung nach dem Rückzug vom Kapitalmarkt.
Kommission leitet eingehende Untersuchung zu drittstaatlichen Subventionen in Bezug auf geplante Übernahme von CECONOMY durch JD.com ein
Pressemitteilung 28.05.2026
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme der CECONOMY AG (im Folgenden „CECONOMY“) durch das Unternehmen JD.com, Inc. (im Folgenden „JD.com“) auf der Grundlage der Verordnung über drittstaatliche Subventionen zu prüfen. Die Kommission hat gegenwärtig Bedenken, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren könnten.
JD.com ist Teil einer Unternehmensgruppe, die im Einzelhandel tätig ist und einen Marktplatz für elektronischen Handel in der Volksrepublik China betreibt. Das deutsche Einzelhandelsunternehmen CECONOMY betreibt stationäre Ladengeschäfte und Onlineshops, in denen es in erster Linie Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte verkauft.
Gegenwärtige Bedenken der Kommission
Die Vorprüfung ergab, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren. Dazu gehören Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen, Steueranreize und Zuschüsse, die von Akteuren gewährt wurden bzw. werden, die möglicherweise der Volksrepublik China zuzurechnen sind.
Insbesondere hat die Kommission vorläufige Bedenken geäußert, dass die mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen JD.com unter Umständen in die Lage versetzt haben, Bedingungen anzubieten, die die Verhandlungen zur Übernahme von CECONOMY verzerrt haben könnten. Die Kommission hat ferner Bedenken, dass das Vorhaben das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen in die Lage versetzen könnte, Investitions- und Geschäftsstrategien zu verfolgen, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt auswirken.
Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung wird die Kommission insbesondere untersuchen,
- ob die drittstaatlichen Subventionen, die JD.com möglicherweise erhalten hat, das Ergebnis des Übernahmeverfahrens insbesondere dadurch verzerrt haben, dass JD.com in die Lage versetzt wurde, einen hohen Preis zu bieten und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und den Wachstumsplan von CECONOMY durch seine eigenen technologischen und logistischen Fähigkeiten zu unterstützen;
- ob diese mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen die Wettbewerbsposition des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens verbessern und negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt in Bezug auf seine Tätigkeiten nach dem Zusammenschluss haben könnten.
Das Vorhaben wurde am 17. April 2026 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 2. Oktober 2026, einen Beschluss erlassen. Das eingeleitete Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Unternehmen und Produkte
Bei dem auf den Kaimaninseln ansässigen Unternehmen JD.com handelt es sich um eine an der Nasdaq und der Hongkonger Börse notierte Holdinggesellschaft, die einer Unternehmensgruppe vorsteht, die im Einzelhandel tätig ist, einen Marktplatz für elektronischen Handel in der Volksrepublik China betreibt sowie Logistik- und Technologiedienstleistungen erbringt.
Das deutsche Unternehmen CECONOMY ist im Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten tätig. Die wichtigsten Marken des Unternehmens sind MediaMarkt, MediaWorld und Saturn, die in mehreren Mitgliedstaaten Onlinehandel und stationäre Einzelhandelsgeschäfte betreiben.
Das Verfahren nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen
Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen gilt seit dem 13. Juli 2023. Auf ihrer Grundlage kann die Kommission durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen angehen, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten, während die EU gleichzeitig offen für Handel und Investitionen bleibt.
Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen Zusammenschlüsse bei der Kommission anmelden müssen, wenn mindestens eines der fusionierenden Unternehmen, das erworbene Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der EU niedergelassen ist und in der EU einen Umsatz von mindestens 500 Mio. EUR erzielt und wenn die beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor dem Zusammenschluss von Drittstaaten finanzielle Zuwendungen von insgesamt mehr als 50 Mio. EUR erhalten haben.
Am Ende ihrer bis zu 90 Arbeitstage währenden eingehenden Prüfung kann die Kommission i) Verpflichtungszusagen des Unternehmens annehmen, wenn diese die Verfälschung des Wettbewerbs vollständig und wirksam beseitigen, ii) den Zusammenschluss untersagen oder iii) beschließen, keine Einwände zu erheben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer FS.100253 veröffentlicht.
CECONOMY AG: Partnerschaft mit JD.com: In Österreich schwierige Gespräche über Freigabe
Pressemitteilung
Düsseldorf, 27. März 2026 – Die CECONOMY AG informiert im Rahmen der geplanten strategischen Partnerschaft mit JD.com über den aktuellen Stand des investitionskontrollrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Österreich.
CECONOMY hat im Juli 2025 eine Investitionsvereinbarung mit JD.com geschlossen, um als führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik in Europa weiter zu wachsen. Die Partnerschaft bringt CECONOMY einen weltweit agierenden Partner mit einzigartiger Handels-, Technologie- und Logistikexpertise.
JD.com hat bereits alle notwendigen kartellrechtlichen Freigaben sowie die Genehmigungen für die Investitionskontrolle in Frankreich und Italien erhalten. In Deutschland und Spanien gehen wir davon aus, zeitnah eine Freigabe zu bekommen.
In Österreich steht die Freigabe weiterhin aus und aktuell ist ungewiss, ob und wann diese erteilt wird. Die zum österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) gehörende Behörde für Investitionskontrolle hat Bedenken an der Genehmigungsfähigkeit der Transaktion geäußert. Bisher versperrt sich die Behörde einer gemeinsamen Lösungsfindung.
JD.com hat bereits bei Ankündigung der Transaktion klare Zusagen zu Standorten, Arbeitsplätzen, Datenschutz und der Unabhängigkeit des Managements gemacht und der österreichischen Behörde für Investitionskontrolle darüber hinaus umfangreiche weitere Zusicherungen angeboten.
Jan Niclas Brandt, CEO MediaMarkt Österreich, sagt: „Mit den von JD.com und CECONOMY angebotenen Zusagen würde MediaMarkt künftig über eine Datenschutzrichtlinie verfügen, die einem Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie ähnelt. Damit gehen wir weit über das hinaus, was üblicherweise für ein Handelsunternehmen gilt.“
Kai-Ulrich Deissner, CEO CECONOMY, sagt: „Es scheint ein Missverständnis darüber zu geben, was das Geschäftsmodell eines Handelsunternehmens ausmacht: Wir bringen Produkte in den Handel, schon heute, stellen sie aber nicht her. Die Partnerschaft mit JD.com bringt uns einen weltweit agierenden Partner mit einzigartiger Handels-, Technologie- und Logistikexpertise.Darum setzen wir auch weiterhin alles daran, diese Partnerschaft zu verwirklichen – für unsere Kunden, für Europa und natürlich auch für die Volkswirtschaft in Österreich.“
CECONOMY und JD.com arbeiten intensiv daran, gemeinsam mit der österreichischen Behörde eine Lösung zu finden, um sicherzustellen, dass das österreichische Geschäft Teil der Transaktion bleibt.
Ob CECONOMY die Erwartung, den Vollzug der Transaktion im ersten Halbjahr 2026 abschließen zu können, erfüllen kann, ist im Kontext der aktuellen Entwicklungen in Österreich derzeit unklar.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Freitag, 29. Mai 2026
DATAGROUP steigert Umsatz im zweiten Quartal und ersten Halbjahr 2025/2026 - Delisting mit Ablauf des 30. Juni 2026
Pressemitteilung
Pliezhausen, 28. Mai 2026. DATAGROUP SE (ISIN DE000A41YEV7/WKN A41YEV) veröffentlicht heute die Finanzzahlen für das zweite Quartal sowie das erste Halbjahr 2025/2026. In einem weiterhin verhaltenen Marktumfeld steigerte DATAGROUP den Umsatz im ersten Halbjahr 2025/2026 um 2,2 %. Die Ergebnisentwicklung war durch Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung strategischer Maßnahmen geprägt. Entsprechend verringerte sich die EBIT-Marge auf 6,3 % nach 8,1 % im Vorjahreszeitraum. Im Neukundengeschäft lag der Auftragseingang mit 17,4 Mio. EUR nahezu auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Darüber hinaus wurden mit Bestandskunden Cross- und Upselling-Aufträge in Höhe von 6,3 Mio. EUR erzielt.
Die Umsatzerlöse beliefen sich im zweiten Quartal auf 138,8 Mio. EUR nach 140,5 Mio. EUR im Vorjahresquartal. Im ersten Halbjahr 2025/2026 stiegen die Umsätze um 2,2 % auf 285,9 Mio. EUR nach 279,8 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Aufgrund rückläufiger Materialkosten erhöhte sich der Rohertrag überproportional um 5,4 % auf 207,1 Mio. EUR (i.Vj. 196,5 Mio. EUR). Die Rohertragsmarge verbesserte sich auf 72,4 % nach 70,2 % im Vorjahreszeitraum. Die Personalkosten lagen infolge des höheren Personalbestands bei 150,0 Mio. EUR nach 141,2 Mio. EUR im Vorjahr.
Vor dem Hintergrund der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie verringerte sich das EBITDA auf 36,8 Mio. EUR nach 41,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Das EBIT belief sich auf 18,1 Mio. EUR gegenüber 22,6 Mio. EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge erreichte damit im ersten Halbjahr 2025/2026 6,3 % nach 8,1 % im Vorjahresvergleichszeitraum.
„Unser Anspruch bleibt unverändert: DATAGROUP soll profitabel und dynamisch wachsen. Dafür investieren wir gezielt in die Weiterentwicklung unseres Unternehmens, in Effizienz und in unsere strategischen Zukunftsthemen“, sagt Andreas Baresel, CEO von DATAGROUP. „Dass wir trotz des angespannten Marktumfelds den Umsatz und Rohertrag steigern und im Neugeschäft nahezu das hohe Vorjahresniveau erreichen konnten, zeigt, dass DATAGROUP mit dem klaren Fokus auf hochwertige Managed Services und stabile Kundenbeziehungen sehr gut aufgestellt ist.“
Bilanzentwicklung und CashflowDie Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Geschäftsjahresende auf 529,4 Mio. EUR (30.09.2025: 537,3 Mio. EUR). Das Eigenkapital erhöhte sich insbesondere infolge des Periodenüberschusses im ersten Halbjahr 2025/2026 sowie des Verkaufs eigener Anteile. Die Eigenkapitalquote lag zum Ende des ersten Halbjahres 2025/2026 bei 34,6 % (30.09.2025: 31,7 %). Die liquiden Mittel stiegen auf 26,6 Mio. EUR nach 10,3 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende.
Die Nettoverschuldung reduzierte sich zum Ende des Halbjahres auf 144,5 Mio. EUR gegenüber 161,4 Mio. EUR zum 30.09.2025. Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA verbesserte sich entsprechend auf 1,8 nach 1,9 zum Geschäftsjahresende. Der Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erhöhte sich insbesondere aufgrund rückläufiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 37,1 Mio. EUR (i.Vj. 11,3 Mio. EUR).
Delisting
Wie bereits im Januar 2026 bekannt gegeben, wird die Notierung der Aktien der DATAGROUP SE im Freiverkehr der Börse München mit Ablauf des 30. Juni 2026 eingestellt.
Der Halbjahresbericht steht zum Download unter www.datagroup.de/publikationen bereit.
Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: Spruchverfahren Generali Deutschland rechtskräftig beendet; über 3,1 % Performancebeitrag für den KR FONDS Deutsche Aktien Spezial
Würzburg, 20.05.2026 – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dasSpruchverfahren im Zusammenhang mit dem Squeeze-out der Generali Deutschland Holding AG nach mehr als zwölf Jahren rechtskräftig beendet. Die Barabfindung wurde dabei von ursprünglich 107,77 € auf 130,67 € je Aktie erhöht. Für die ehemaligen Minderheitsaktionäre ergibt sich daraus eine Nachbesserung von 22,90 € je Aktie. Zusätzlich fallen Zinsen von voraussichtlichrund 14 € je Aktie an.
Für den KR FONDS Deutsche Aktien Spezial bedeutet die Entscheidung einen positiven Ergebnisbeitrag von mehr als 1,8 Mio. €. Dies entspricht einem Performance-Impact von über 3,1 %. Generali reiht sich damit in eine Reihe sehr erfolgreicher Nachbesserungen der letzten Jahre ein. So brachten allein in den letzten zwei Jahren beispielsweise die Verfahren aus früheren Investments bei Altana knapp 700.000 €, bei Diebold Nixdorf ca. 250.000 € oder bei der Postbank rund 700.000 € ein.
Die Entscheidung zeigt erneut die Bedeutung von Nachbesserungsrechten aus deutschen Spruchverfahren im Rahmen einer langfristigen Abfindungsstrategie. Auch wenn solche Verfahren häufig viele Jahre in Anspruch nehmen, können sie erhebliche stille Reserven enthalten und einenmessbaren Beitrag zur Wertentwicklung leisten. Neben den bereits realisierten Nachbesserungen befinden sich derzeit weitere 28 Altfälle aus Strukturmaßnahmen im Portfolio. Darüber hinaus bestehen zusätzliche Nachbesserungsrechte aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, die in dieser Zahl überwiegend nicht enthalten sind. Das Nachbesserungsportfolio bleibt damit auch nach dem sehr erfolgreichen Abschluss des Generali-Verfahrens breit aufgestellt.
Zudem entstehen fortlaufend neue Nachbesserungsrechte aus jüngeren Squeeze-outs und vergleichbaren Strukturmaßnahmen. Beispiele aus den vergangenen Jahren sind unter anderem PharmaSGP, About You und Aareal Bank. Die daraus resultierenden Nachbesserungsrechte werden weiterhin vorsichtig bewertet, können im Erfolgsfall jedoch deutliche zusätzliche Ergebnisbeiträge liefern.
Disclaimer / Rechtliche Hinweise: Diese Meldung stellt keine Beratung und keine Aufforderung zum Erwerb von Wertpapieren dar. Die vollständigen Angaben zu dem Fonds sind dem PRIIPs-KID (Kundeninformationsdokument auf Basis der PRIIPs-Verordnung), dem Verkaufsprospekt, ergänzt durch die jeweiligen letzten geprüftenJahresberichte und die jeweiligen Halbjahresberichte, zu entnehmen. Diese zuvorgenannten Unterlagen stellen die alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden; Anteilswerte können sowohl steigen als auch fallen.
Über die Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung
Die bankunabhängige Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung mit Sitz in Würzburg ist auf Aktieninvestments in Sondersituationen spezialisiert und verwaltet Vermögen für private und institutionelle Anleger.
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Veränderung der Aktionärsstruktur
Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17
München, 29.05.2026 – Die Ludwig Beck AG wurde heute darüber informiert, dass der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Christian Greiner, und auch die Aktionärin INTRO-Verwaltungs GmbH ihre Beteiligungen an der Ludwig Beck AG heute an Herrn Alfons Doblinger verkauft und übertragen haben. Verkauf und Übertragung der Beteiligungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Kartellfreigabe. Herr Christian Greiner war bislang unmittelbar und über die von ihm gehaltene Christian Rudolf Greiner Verwaltungs GmbH mit insgesamt rd. 26,3 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und die INTRO-Verwaltungs GmbH bislang mit rd. 25,2 %. Durch den Erwerb wird Herr Alfons Doblinger Mehrheitsaktionär der Gesellschaft und hält nach Kartellfreigabe unmittelbar und mittelbar insgesamt rd. 77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
- CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subentionen?)
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026
- Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
- Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
- Kontron AG: Mögliches öffentliches Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation
- LS INVEST AG: Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.
- NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG, Delisting
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
Donnerstag, 28. Mai 2026
Scherzer & Co. AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2026
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Scherzer & Co. AG, im Folgenden auch „Gesellschaft“, hatte am 2. Juli 2025 ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 1.000.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 2,5 Mio. bekannt gegeben, welches bis zum 30. Dezember 2025 befristet war („Aktienrückkauf 2025“). Am 5. Dezember 2025 wurde die Verlängerung des Aktienrückkauf 2025 bis zum 30. April 2026 beschlossen.
Im Zeitraum vom 03. Juli 2025 bis einschließlich 30. April 2026 wurden insgesamt 746.873 eigene Aktien zu einem Durchschnittkurs von EUR 2,4299 und mit einem Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 1.814.795,42 zurückgekauft. Die Anzahl der zurückgekauften Aktien entspricht einem rechnerischen Anteil von 2,75% des Grundkapitals der Scherzer & Co. AG.
Der Vorstand der Scherzer & Co. AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0006942808) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 8. Juni 2026 (voraussichtlich) bis längstens zum 30. April 2027 bis zu 1.500.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 4,5 Mio. zu erwerben. Vom 24. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2026 soll der Rückkauf ausgesetzt werden.
Die Aktien sollen über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange erworben werden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter
Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – zum Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf soll unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Scherzer & Co. AG.
Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden.
Alle Transaktionen werden spätestens am siebten Handelstag nach ihrer Ausführung auf der Website der Gesellschaft unter www.scherzer-ag.de/die-scherzer-aktie/aktienrueckkaufprogramm-2026 unter der Rubrik „Fortschritt Aktienrückkaufprogramm 2026“ bekannt gegeben.
Köln, 28. Mai 2026
Der Vorstand
Mittwoch, 27. Mai 2026
Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2026 am 22. Oktober 2026
Am 22. Oktober 2026 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner
nunmehr 9. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit
renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Maritim Hotel Frankfurt auszutauschen.
Die Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind:
• Zwischen Treuepflicht und Kostendruck: Der Umgang Institutioneller Investoren mit den Aktionärsrechten ihrer Kunden
• Die deutsche Aktienrente: To little, to late?
• Spruchverfahren vor Gericht: Was ist der Börsenkurs tatsächlich wert?
• Abhängigkeitsbericht: Echtes Kontrollinstrument oder gesetzlich vorgeschriebenes Ritual?
Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können.
Wir
freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen. Seien Sie gespannt auf
aktuelle Themen und versierte Referenten. Weitere Details folgen in
Kürze.
Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite
www.symposium-kapitalmarktrecht.de
Quelle: aktionaersforum service GmbH
Ernst Russ AG: Erhöhung des Streubesitzes nach erfolgreicher Umplatzierung von Aktien durch Hauptaktionäre
Corporate News
Hamburg, 27. Mai 2026 – Die Hamburger Reederei Ernst Russ AG wurde von ihren Hauptaktionären über die Umplatzierung von Aktien informiert. Die erfolgreiche und überzeichnete Privatplatzierung stärkt den Streubesitz der Ernst Russ-Aktie von 24,7 % auf 28,0 %.
Die Transaktion steht im Einklang mit der strategischen Neuausrichtung der Ernst Russ AG und ist ein weiterer Baustein auf dem eingeschlagenen Kurs: Mit dem gezielten Aufbau einer diversifizierten Flotte über mehrere Schifffahrtssegmente hinweg, langfristigen Charterverträgen und renommierten Vertragspartnern schafft das Unternehmen eine stabile Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Die Erweiterung der Aktionärsbasis stärkt die Kapitalmarktpräsenz der Ernst Russ AG, erhöht die Liquidität der Aktie und legt damit die Grundlage für die nächste Phase der Unternehmensentwicklung.
Die Hauptaktionäre teilen die strategische Überzeugung der Ernst Russ AG und werden den eingeschlagenen Kurs des Unternehmens weiter aktiv begleiten und unterstützen.
„Die Ernst Russ AG begrüßt die Umplatzierung eines Teils der Aktien und dankt allen beteiligten Akteuren. Das ausgeprägte Interesse zahlreicher Neuinvestoren ist ein klarer Vertrauensbeweis in unser Geschäftsmodell und unterstreicht die Kapitalmarktattraktivität unserer Aktie," sagt Dr. Christopher Eilers, Co-CEO und CFO der Ernst Russ AG.
Der Dreimonatsbericht und die Investoren Präsentation fürs erste Quartal 2026 werden am 28. Mai 2026 veröffentlicht und im Rahmen eines Earnings Call erläutert.
Über die Ernst Russ AG: Die Ernst Russ AG ist eine börsengehandelte Hamburger Reederei mit einer Unternehmensgeschichte, die bis ins Jahr 1893 zurückreicht. Das Ziel ist eine nachhaltige und breit diversifizierte Flotte mit ausgewogener Risikoverteilung hinsichtlich Beschäftigungsdauer und Vertragspartnern. Die bestehende Flotte umfasst Containerschiffe verschiedener Größenklassen, ergänzt durch Multipurpose-Schiffe und einen Handysize-Bulker. Darüber hinaus verfügt die Gruppe über ein Orderbuch mit Neubauten, die in den kommenden Jahren ausgeliefert werden und die strategische Weiterentwicklung der Flotte gezielt.
Uber hält bereits 36,83 % an der Delivery Hero SE
Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung der Delivery Hero SE hält die Uber Technologies, Inc, über die SMB Holding Corporation bereits 36,83 % der Stimmrechte an der Gesellschaft, davon 24,99 % direkt über Aktien und 11,84 % über Instrumente (Total Return Swaps).
Delivery Hero hatte kürzlich eine Kontaktaufnahme seitens Uber Technologies in Bezug auf ein mögliches Übernahmeangebot bestätigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/delivery-hero-se-delivery-hero.html
Die Gesellschaft hatte bereits zuvor ein zusätzliches Investment von Uber begrüßt und mitgeteilt, dass Uber 19,5 % des ausgegebenen Kapitals von Delivery Hero halte, sowie weitere 5,6 % in Form von Optionen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/05/delivery-hero-begrut-zusatzliches.html
Rumble Inc: Rumble-Tauschangebot für Northern Data endet am 1. Juni 2026 – Bestes und endgültiges Angebot für Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien
Corporate News
Abschluss des Angebots für Mitte Juni 2026 geplant; Delisting der Northern-Data-Aktien erfolgt unmittelbar danach
Longboat Key (Florida), USA. – 27. Mai 2026 – Rumble Inc.
(NASDAQ: RUM) („Rumble" oder das „Unternehmen"), die
„Freedom-First“-Technologieplattform, hat heute darauf hingewiesen, dass
die weitere Annahmefrist seines Tauschangebots zum Erwerb aller
ausstehenden Aktien der Northern Data AG („Northern Data") am 1. Juni
2026 um 06:01 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main, Deutschland) / 00:01
Uhr (Ortszeit in New York) abläuft und nicht verlängert wird.
Northern-Data-Aktionäre, die am Tauschangebot teilnehmen möchten, müssen
ihre Aktien vor Ablauf der weiteren Annahmefrist andienen. Das
Tauschangebot kann danach nicht mehr angenommen werden. Dies ist Rumbles
bestes und endgültiges Angebot und die letzte Möglichkeit für
Northern-Data-Aktionäre, ihre Aktien anzudienen. Der Vorstand und der
Aufsichtsrat von Northern Data empfehlen den Aktionären einstimmig, das
Angebot anzunehmen.
Die Bedingungen des Tauschangebots bleiben unverändert: Jeder
Northern-Data-Aktionär, der seine Aktien im Rahmen des Tauschangebots
wirksam andient, erhält nach Abschluss – vorbehaltlich der Erfüllung der
oder des Verzichts auf die verbleibenden Bedingungen des Tauschangebots
– 2,0281 neu ausgegebene Rumble Class A Common Stock im Tausch gegen
jede Northern-Data-Aktie (mit üblichen Abwicklungsmechanismen für
Aktienspitzen). Alle behördlichen Genehmigungen wurden erteilt und das
Angebot steht nicht unter der Bedingung der Erfüllung einer
Mindestannahmeschwelle.
Weitere Informationen sind unter www.rumble-offer.com zu finden.
Über Rumble Inc.
Rumble ist ein wachstumsstarker Anbieter einer neutralen Videoplattform
und von Cloud-Diensten. Zu den Plattformprodukten von Rumble gehören
Rumble Video, eine kostenlose und abonnementbasierte Plattform für
Video-Sharing und Livestreaming; Rumble Studio, ein
plattformübergreifender Livestreaming- und Monetarisierungsdienst für
Content-Ersteller; Rumble Advertising Center (RAC), ein
unternehmenseigener Werbemarktplatz; Rumble Wallet, eine in die
Plattform integrierte, nicht-verwahrende Krypto-Wallet; sowie Rumble
Cloud, ein Infrastructure-as-a-Service-Angebot, das Rechen-, Speicher-,
Sicherheits- und Netzwerklösungen umfasst. Rumble wurde 2013 gegründet
und hat seinen Hauptsitz in Longboat Key, Florida.
Über die Northern Data Group
Die Northern Data AG (ETR: NB2) ist ein führender Anbieter von
Full-Stack-Lösungen für KI und High Performance Computing (HPC) und
nutzt ein Netzwerk aus hochdichter, flüssigkeitsgekühlter, GPU-basierter
Technologie, um die innovativsten Unternehmen der Welt zu unterstützen.
Northern Data verfügt durch sein Taiga-Cloud-Geschäft über einen der
größten GPU-Cluster für HPC in Europa, während das
Ardent‑Data‑Centers‑Geschäft bis 2027 über rund 250MW Leistung verfügt,
die in zehn globalen Rechenzentren bereits im Einsatz sind oder in
Betrieb genommen werden. Northern Data hat Zugang zu modernsten Chips
und Hardware für maximale Leistung und Effizienz. Weitere Informationen
finden Sie unter northerndata.de.
Wichtige Informationen für Investoren und Aktionäre
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Tausch
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Tausch
von Wertpapieren dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einer
Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, ein solcher Verkauf
oder Tausch vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den
Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre. Ein Angebot von
Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den
Anforderungen des Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen
Fassung (der „Securities Act“) und/oder eines Prospekts gemäß der
Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung (die
„EU-Prospektverordnung“) entspricht. (...)
Rumble behält sich das Recht vor, während der Angebotsfrist weitere
Northern-Data-Aktien auf andere Weise als im Rahmen des Angebots an oder
außerhalb der Börse zu erwerben und/oder entsprechende Kaufverträge
abzuschließen, jeweils in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht. Alle
Informationen über solche Käufe, die in Deutschland veröffentlicht
werden, werden in vergleichbarer Weise auch in den Vereinigten Staaten
öffentlich zugänglich gemacht, unter anderem durch eine Pressemitteilung
und/oder durch Einreichung eines Formulars 8-K bei der SEC. Rumble ist
nicht verpflichtet, die Angebotsgegenleistung infolge solcher Erwerbe
anzupassen. Es wird auch aus keinem anderen Grund zu einer Erhöhung des
angebotenen Gegenwerts kommen.
Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung stellen
„zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des US-amerikanischen Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 dar. Aussagen in dieser
Pressemitteilung, die keine historischen Fakten darstellen, sind
zukunftsgerichtete Aussagen und umfassen beispielsweise Ergebnisse der
Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und den Cashflow (einschließlich
Umsatzerlöse, Betriebsaufwendungen und Nettoergebnis (Verlust)); unsere
Fähigkeit, den Bedarf an Betriebskapital und den Liquiditätsbedarf in
den nächsten 12 Monaten zu decken; sowie unsere Erwartungen hinsichtlich
zukünftiger Ergebnisse und bestimmter wichtiger Leistungsindikatoren. (...)
Übernahmeangebot der Worthington Steel GmbH für Aktien der Klöckner & Co SE erfolgreich
Worthington Steel GmbH
Stuttgart
Bekanntmachung über den Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen und die Abwicklung des Übernahmeangebots
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Worthington Steel GmbH mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, ("Bieterin") hat am 5. Februar 2026 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Klöckner & Co SE, Düsseldorf, Deutschland, ("Gesellschaft") zum Erwerb aller von ihnen gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien ("Klöckner-Aktien") der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000) ("Klöckner-Aktionäre") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie veröffentlicht. Am 10. März 2026 hat die Bieterin eine Angebotsänderung veröffentlicht (die "Angebotsänderung", zusammen mit der Angebotsunterlage die "Geänderte Angebotsunterlage").
Aufgrund der Angebotsänderung endete die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots am 26. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 19:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Frist für die Annahme des Übernahmeangebots gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG begann am 1. April 2026 und endete am 14. April 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) ("Weitere Annahmefrist").
I. Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen
1. Gemäß Ziffer 12 der Geänderten Angebotsunterlage werden das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den Klöckner-Aktionären zustande gekommenen Verträge nur vollzogen, wenn die in Ziffer 12.1 der Geänderten Angebotsunterlage aufgeführten Bedingungen ("Angebotsbedingungen") (i) in dem in Ziffer 12.1 der Geänderten Angebotsunterlage jeweils angegebenen Zeitraum eingetreten sind oder (ii) die Bieterin auf diese bis zu einem Arbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist (und vor Nichteintritt der jeweiligen Angebotsbedingung) wirksam verzichtet hat.
2. Am 27. Mai 2026 ist die in Ziffer 12.1.1(e)(iv) der Geänderten Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung eingetreten, also die fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland durch das Bundeskartellamt. Die in 12.1.1(e)(x) der Geänderten Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung (also die Freigabe der Transaktion durch die Europäische Kommission, sofern und soweit die Prüfung der Transaktion an diese verwiesen wird) ist daher gegenstandslos.
3. Wie bereits zuvor mitgeteilt, sind die folgenden in der Geänderten Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen bereits vor der Veröffentlichung dieser Mitteilung eingetreten: Ziffer 12.1.1(e)(i) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in den Vereinigten Staaten), Ziffer 12.1.1(e)(ii) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Österreich), Ziffer 12.1.1(e)(iii) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Tschechien), Ziffer 12.1.1(e)(v) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Mexiko), Ziffer 12.1.1(e)(vi) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Polen), Ziffer 12.1.1(e)(vii) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Saudi-Arabien), Ziffer 12.1.1(e)(viii) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Serbien), Ziffer 12.1.1(e)(ix) (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in der Slowakei), Ziffer 12.1.2(d)(i) (Investitionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland), Ziffer 12.1.2(d)(ii) (Investitionskontrollrechtliche Freigabe in Österreich), Ziffer 12.1.2(d)(iii) (Investitionskontrollrechtliche Freigabe in Belgien), Ziffer 12.1.3 (EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe), Ziffer 12.1.4 (Erreichen der Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.5 (Keine ungeplante Dividende), Ziffer 12.1.6 (Keine Insolvenz, keine Auflösung), Ziffer 12.1.7 (Kein Aktienrückkauf, keine Kapitalmaßnahmen), Ziffer 12.1.8 (Kein Verbot des Angebots), Ziffer 12.1.9 (Kein Wesentlicher Compliance-Verstoß) und Ziffer 12.1.10 (Keine erhebliche nachteilige Veränderung der Marktbedingungen).
4. Damit sind sämtliche in der Geänderten Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.
II. Abwicklung des Übernahmeangebots
Die Abwicklung des Übernahmeangebots erfolgt gemäß Ziffer 13.6 der Geänderten Angebotsunterlage unverzüglich, spätestens acht Bankarbeitstage (wie in Ziffer 2.1 der Geänderten Angebotsunterlage definiert) nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, also spätestens am 9. Juni 2026. Es wird erwartet, dass die Abwicklung des Übernahmeangebots am 3. Juni 2026 stattfindet.
III. Einstellung des Börsenhandels der Zum Verkauf Eingereichten Klöckner-Aktien
Der Handel mit den Zum Verkauf Eingereichten Klöckner-Aktien (ISIN DE000KC01V24) (wie in Ziffer 3 der Geänderten Angebotsunterlage definiert) im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wird gemäß Ziffer 13.8 der Geänderten Angebotsunterlage mit Ablauf des dritten Börsenhandelstages unmittelbar vor der Abwicklung oder Rückabwicklung des Angebots eingestellt, also spätestens am 4. Juni 2026. Es wird erwartet, dass der Handel mit den Zum Verkauf Eingereichten Klöckner-Aktien am 29. Mai 2026 eingestellt wird.
Stuttgart, 27. Mai 2026
Worthington Steel GmbH
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Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die Bedingungen über das Übernahmeangebot sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Veröffentlichung zugelassenen Angebotsunterlage und der Angebotsänderung enthalten. Anlegern und Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung und alle anderen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder"U.S.") durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) abgegeben. Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage und der Angebotsänderung beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Bekanntmachung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das veröffentlichte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage und der Angebotsänderung, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wurde keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC") einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das Übernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen anderen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser Bekanntmachung, werden an die U.S.-amerikanischen Klöckner-Aktionäre in einer Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den anderen Klöckner-Aktionären zu Verfügung gestellt werden. Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischen Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Begriffe "erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "erwartet", "geht davon aus", "kann", "wird", "sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. (...)
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter: http://strong-for-good.com/
im Internet am: 27. Mai 2026
Stuttgart, den 27. Mai 2026
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Mai 2026
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Karwendelbahn-Aktiengesellschaft
Mittenwald
WKN: 825760
ISIN: DE0008257601
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage
gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG
Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass die Aktionäre Karl-Walter Freitag, Stoewer-Werke AG i.L., Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und Reichsquell Brauerei Bürgerliches Brauhaus GmbH i.L. eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung der Bestellung von Herrn Patrick Kenntner zum Versammlungsleiter der Hauptversammlung am 26.02.2026 sowie zu TOP 2 der Hauptversammlung am 26.02.2026 erhoben haben. Hilfsweise, dass festgestellt wird, dass der Beschluss nichtig ist. Äußerst hilfsweise, dass der Beschluss unwirksam ist.
Die Klage ist beim Landgericht München I - Abteilung für Zivilsachen - unter dem Aktenzeichen 5 HK O 3259/26 anhängig.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Mai 2026
Dienstag, 26. Mai 2026
Noratis AG kündigt die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Scale Segment und plant Wechsel ins Basic Board des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse
Eschborn, 26. Mai 2026 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) gibt bekannt, dass der Insolvenzverwalter der Gesellschaft heute entschieden hat die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Handel im Segment Scale des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen. Ein entsprechendes Schreiben wird der Frankfurter Wertpapierbörse noch heute zugeleitet. Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist und damit spätestens zum 26. August 2026 wird die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Segment Scale enden. Die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel in dem Segment Basic Board des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse wird fortgeführt.
Mit der Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Handel im Segment Scale sollen die Kosten und der Verwaltungsaufwand der Gesellschaft während des laufenden Insolvenzverfahrens gesenkt werden.
M1 Kliniken AG: Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien erfolgreich durchgeführt
Corporate News
Berlin, 26. Mai 2026 – Die M1 Kliniken AG (ISIN DE000A0STSQ8) hat die im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt.
Der Vorstand hat am 25. März 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 26. März 2026 auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juli 2024 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um 1.088.289 EUR von 19.643.403 EUR auf 18.555.114 EUR herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wurde am 26. Mai 2026 mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 107637 B) wirksam.
Die Einziehung erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG. Die Satzung wurde entsprechend in Ziffer II. 4. (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) angepasst.
Über die M1 Kliniken AG
Die M1 Kliniken AG ist der führende vollintegrierte Anbieter schönheitsmedizinischer Leistungen in Europa und Australien. Mit einem klar fokussierten Geschäftsmodell, hoher Standardisierung und konsequenter Skalierung betreibt die Gruppe unter der Marke M1 Med Beauty derzeit 59 Fachzentren in zehn Ländern. Sämtliche Behandlungen werden ausschließlich durch qualifizierte Ärzte nach einheitlich hohen Qualitätsstandards durchgeführt und zu marktführenden Preisen angeboten. Die internationale Expansion, die seit Ende 2018 systematisch vorangetrieben wird, bildet die Grundlage für weiteres skalierbares Wachstum und den Ausbau der globalen Marktposition. Mit der M1 Schlossklinik in Berlin betreibt die Gruppe eine der größten und modernsten Kliniken für plastisch-ästhetische Chirurgie in Europa. Die Einrichtung verfügt über vier Operationssäle und 35 Betten.
LS INVEST AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines Squeeze-out
Investor News
26. Mai 2026
Der Vorstand der LS INVEST AG (ISIN DE0006131204) hat heute das förmliche Verlangen der Lopesan Touristik, S.A.U. mit Sitz in Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, eingetragen im Registro Mercantil de Las Palmas de Gran Canaria (Handelsregister Gran Canaria, Spanien) unter A35444298, (nachfolgend „Lopesan“) gemäß §§ 327a ff. AktG erhalten, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LS INVEST AG gegen eine angemessene Barabfindung durchzuführen und zu diesem Zweck die Hauptversammlung der LS INVEST AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LS INVEST AG Beschluss fassen zu lassen.
Die Lopesan wird die Höhe der angemessenen Barabfindung, die sie den Minderheitsaktionären der LS INVEST AG für die Übertragung der Aktien zahlen wird, zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben. Die Lopesan wird der Hauptversammlung der LS INVEST AG einen schriftlichen Bericht vorlegen, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LS INVEST AG dargestellt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert werden.
Der Lopesan gehören nach eigenen Angaben unter Zurechnung der Aktien, die von von ihr abhängigen Unternehmen gehaltenen werden, insgesamt 46.948.378 Aktien an der LS INVEST AG, was nach Absetzung eigener Aktien der LS INVEST AG einem Anteil von rund 95,14 Prozent am Grundkapital der LS INVEST AG entspricht. Die Lopesan ist damit Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG.
Die Wirksamkeit des Squeeze-out steht noch unter dem Vorbehalt des zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung der LS INVEST AG sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der LS INVEST AG.