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Freitag, 26. Juni 2026

Nagarro SE: Nagarro unterzeichnet Zusammenschlussvereinbarung mit Persistent Systems und unterstützt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre zu einem Preis von 81 Euro pro Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 26. Juni 2026 – Die Nagarro SE („Nagarro“ oder die „Gesellschaft“) hat eine Zusammenschlussvereinbarung mit Persistent Systems Limited, einem an der Bombay Stock Exchange und der National Stock Exchange of India notierten indischen Technologie-Dienstleistungsunternehmen („Persistent“), sowie mit der Galaxy Germany Holding SE (der „Bieter“), einer unmittelbaren Tochtergesellschaft von Persistent, abgeschlossen. Der Bieter beabsichtigt, wie in der Zusammenschlussvereinbarung festgelegt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG an alle Aktionäre der Gesellschaft für sämtliche Nagarro-Aktien zu unterbreiten (das „Angebot“).

Der Angebotspreis beträgt EUR 81,00 (in Worten: einundachtzig Euro) in bar pro Nagarro-Aktie. Dies entspricht einer Prämie von rund 93,5 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der Nagarro-Aktie der vergangenen drei Monate bis (einschließlich) 25. Juni 2026. Im Zusammenhang mit dem Angebot hat der Bieter bereits einen Aktienkaufvertrag mit der Lantano Beteiligungen GmbH, dem Beteiligungsvehikel der Gründerfamilie von Nagarro, geschlossen, wonach Lantano sich verpflichtet hat, ihre gesamte Beteiligung von rund 20 % an Nagarro zum Angebotspreis an den Bieter zu verkaufen. Auch Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, ihre privat gehaltenen Aktienpakete in das Angebot einzuliefern.

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien, einschließlich der im Rahmen des Aktienkaufvertrags mit Lantano erworbenen Aktien. Der Vollzug wird vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen und anderer üblicher Bedingungen in Q4 2026 / Q1 2027 erwartet.

Wie in der Zusammenschlussvereinbarung festgelegt, beabsichtigt der Bieter, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt der Bieter, in Abstimmung mit dem Vorstand von Nagarro und unter Vorbehalt dessen organschaftlicher Treuepflichten, so bald wie praktisch und rechtlich möglich das Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Wesentliches Ziel der Transaktion ist es, das Wachstum und die Wettbewerbsposition der Nagarro-Gruppe durch einen verbesserten Kundenzugang, breitere Lieferpräsenz, erweiterte Kapazitäten und verbesserte globale Umsetzungsstärke.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Ansicht, dass die Transaktion im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und anderer Interessengruppen liegt. Sie unterstützen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich einer Prüfung der vom Bieter zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, den Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Die Angebotsunterlage wird vom Bieter erstellt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung vorgelegt. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage veröffentlicht und unter www.galaxy-offer.com zur Verfügung gestellt. Vorstand und Aufsichtsrat werden ihre gemeinsame begründete Stellungnahme unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeben.

Übernahmeangebot für Aktien der Nagarro SE

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Galaxy Germany Holding SE
Maximiliansplatz 17
c/o Blitzstart Holding GmbH
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 308142

Zielgesellschaft:
Nagarro SE
Baierbrunner Straße 15
81379 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 254410
ISIN: DE000A3H2200 (WKN: A3H220)

Die Galaxy Germany Holding SE ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft des Technologiedienstleistungsunternehmens Persistent Systems Limited ("Persistent"), hat heute beschlossen, den Aktionären der Nagarro SE ("Nagarro") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien von Nagarro mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("Nagarro-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 81,00 je Nagarro-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von ca. 93,5 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der Nagarro-Aktie der vergangenen drei Monate bis (einschließlich) 25. Juni 2026.

Die Bieterin und Persistent haben heute mit Nagarro eine Zusammenschlussvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Beteiligung der Bieterin an der Nagarro unterzeichnet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Nagarro, die dem Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das Übernahmeangebot vorbehaltlich ihrer Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aktionären von Nagarro die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen.

Das Übernahmeangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine Aktie der ausstehenden Nagarro-Aktien (einschließlich ca. 20 % der Nagarro-Aktien, die die Bieterin von einem wesentlichen Aktionär unter einem separaten Vertrag erwerben wird) und anderen bestimmten Bedingungen unterliegen, die in der Angebotsunterlage dargelegt werden, beispielsweise regulatorische Freigaben und andere übliche Bedingungen.

Die Bieterin und ein wesentlicher Aktionär haben heute ebenfalls einen Vertrag unterzeichnet, wonach dieser Aktionär seine ca. 20 % Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots an die Bieterin gegen Zahlung eines Kaufpreises pro Aktie in bar, der dem Angebotspreis entsprechen wird, übertragen wird.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Nagarro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Nagarro beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes, welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die Nagarro nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Nagarro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Aktionäre von Nagarro können möglicherweise ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder nicht vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze verklagen. Es ist möglicherweise auch nicht möglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

München, 26. Juni 2026

Galaxy Germany Holding SE

Galaxy Germany Holding SE Persistent und Nagarro unterzeichnen Business Combination Agreement, um mit der Persistent – Nagarro Gruppe ein global führendes Unternehmen für KI-gestütztes Digital Engineering zu formen

Corporate News

- Persistent kündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Nagarro-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 81 je Aktie an

- Das Barangebot entspricht einer sehr attraktiven Prämie von ~140 % auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 25. Juni 2026 und von ~94 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate

- Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro sind von den strategischen Vorteilen der Partnerschaft überzeugt, unterstützen die Transaktion und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen

- Persistent hat sich bereits einen Anteil von rund 21 %1 an Nagarro von dem größten Gesellschafter der Nagarro SE gesichert

- Darüber hinaus haben Vorstandsmitglieder von Nagarro ihre Absicht bekundet, das Angebot anzunehmen und ihre Anteile anzudienen

- Nagarro, mit Sitz in München, ist ein führendes Digital-Engineering-Unternehmen mit EUR 1 Mrd. Umsatz (Kalenderjahr), rund 18.500 Mitarbeitenden in über 40 Ländern und starker Marktstellung in den Sektoren Industrie, Konsumgüter, TMT und Finanzdienstleistungen

- Persistent und Nagarro verfügen über komplementäre Stärken: Persistent hat eine starke Marktposition in Nordamerika, KI-gestützte Engineering-Kompetenz und ein starkes Partnernetzwerk. Nagarro steuert ein starkes Europageschäft, tiefe ERP- und CX-Expertise sowie komplementäre Branchen-Verticals bei. Gemeinsam entsteht ein führendes Unternehmen im Bereich KI-gestütztes Digital Engineering mit rund USD 2,9 Mrd. Umsatz und mehr als 46.000 Mitarbeitenden in über 40 Ländern

- Das Übernahmeangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie; die Veröffentlichung des Übernahmeangebots erfolgt nach Genehmigung der Angebotsunterlage durch die BaFin

- Für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug der Transaktion beabsichtigt Persistent nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abzuschließen

- Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt Persistent im Einvernehmen mit dem Vorstand von Nagarro zum frühestmöglichen und rechtlich zulässigen Zeitpunkt ein Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse herbeizuführen


26./27. Juni, 2026

München, Deutschland und Pune, Indien


Die Galaxy Germany Holding SE (die „Bieterin“), eine hundertprozentige direkte Tochtergesellschaft von Persistent Systems („Persistent“), hat heute ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Nagarro SE („Nagarro“) (das „Übernahmeangebot“) zu einem Barangebotspreis in Höhe von EUR 81 je Aktie (der „Angebotspreis“) angekündigt. Das Übernahmeangebot folgt der Unterzeichnung eines Business Combination Agreements (BCA) zwischen der Bieterin, Persistent und Nagarro. Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro unterstützen die Transaktion und beabsichtigen, den Aktionären von Nagarro die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat die Bieterin bereits einen unwiderruflichen Aktienkaufvertrag mit der Lantano Beteiligungen GmbH („Lantano“), die die Investition des größten Gesellschafters von Nagarro verwaltet, unterzeichnet. Dieser sieht vor, dass Lantano ihren gesamten Anteil von rund 21 %1 an Nagarro zum Angebotspreis von EUR 81 pro Aktie an die Bieterin veräußert. Der Aktienkaufvertrag wurde am heutigen Tag unterzeichnet und bedarf noch den üblichen regulatorischen Freigaben.Formularende

Darüber hinaus haben Vorstandsmitglieder von Nagarro ihre Absicht bekundet, das Angebot anzunehmen und ihre Anteile anzudienen.

Mit dem geplanten Zusammenschluss soll eine global aufgestellte, diversifizierte Gruppe für KI-gestütztes Digital Engineering und Unternehmensmodernisierung entstehen – mit starken Standbeinen in Nordamerika und Europa und einer nennenswerten Präsenz in weiteren Regionen. Die Persistent – Nagarro Gruppe wäre besser aufgestellt, um globalen Kunden integrierte KI-, Engineering-, ERP/CX-, Daten-, und Cloud-Lösungen über lokale und globale Delivery-Modelle hinweg anzubieten.

Zitat von Dr. Anand Deshpande, Gründer, Vorsitzender und Managing Director, Persistent Systems

Bei Persistent sind wir seit jeher davon überzeugt, dass großartige Unternehmen über Jahrzehnte aufgebaut werden – nicht über Quartale. Sie entstehen durch talentierte Menschen, eine starke Engineering-Kultur, den Willen zur Innovation und dadurch, dass man das Vertrauen der Kunden jeden Tag neu verdient. Diese Grundsätze leiten uns seit 1990. Als wir Nagarro kennenlernten, war es nicht nur die Qualität des Unternehmens, die uns überzeugte – es war die Ähnlichkeit der Werte. Wir sahen dieselbe Leidenschaft für Engineering, denselben unternehmerischen Geist und dasselbe Engagement für den Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen. Diese gemeinsame Basis gibt uns die Zuversicht, dass wir gemeinsam etwas noch Stärkeres aufbauen können. KI verändert unsere Branche in einem beispiellosen Tempo. Erfolgreich werden die Unternehmen sein, die tiefe technische Kompetenz mit globaler Reichweite verbinden und dabei außergewöhnliche Talente gewinnen, fördern und begeistern. Gemeinsam werden Persistent und Nagarro noch besser aufgestellt sein, um unsere Kunden durch diese neue Ära zu begleiten, größere Chancen für unsere Teams zu schaffen und ein Unternehmen aufzubauen, das noch viele Jahre Bestand haben wird.“

Zitat von Sandeep Kalra, Chief Executive Officer und Executive Director, Persistent Systems

„KI, Engineering und globale Präsenz prägen die technologische Transformation von Unternehmen in den kommenden Jahren. Der Zusammenschluss von Persistent und Nagarro ist ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zu einem weltweit führenden, engineering-getriebenen Technologiedienstleister. Nagarro ist die ideale strategische und kulturelle Ergänzung für Persistent. Wir haben gemeinsame Werte, komplementäre Stärken und den gemeinsamen Anspruch an Exzellenz für unsere Kunden. Wir stärken damit unsere europäische Marktposition, bauen unsere Präsenz in Nordamerika aus und sind noch besser aufgestellt, um unsere Kunden bei ihren KI- und digitalen Transformationsprozessen zu begleiten. Gemeinsam schaffen wir eines der führenden KI-gestützten, engineering-getriebenen Unternehmen für digitale Transformation, das größere Chancen für unsere Kunden, Mitarbeitenden und alle Stakeholder bietet.“

Zitat von Manas Human, Co-Gründer und Chief Executive Officer, Nagarro

Sowohl Nagarro als auch Persistent haben sich aus bescheidenen Anfängen zu starken Technologieunternehmen mit hochqualifizierten Mitarbeitenden und tiefen Kundenbeziehungen entwickelt. Mit der KI-Revolution treten wir nun in eine Ära ein, in der Unternehmen wie unsere belohnt werden, die bereits eine digitale, daten- und KI-getriebene DNA haben. Es ist ein Moment großer Möglichkeiten – aber er erfordert Größe und Stärke, um das Beste daraus zu machen. Mit den gemeinsamen Stärken von Persistent und Nagarro werden wir in der Lage sein, die komplexen Intelligence-Transformationsprogramme zu realisieren, die unsere Kunden zunehmend einfordern – in relevanter Größenordnung, sektorübergreifend und weltweit. Ich freue mich sehr, denn ich bin überzeugt, dass dieser Zusammenschluss der richtige Schritt nach vorne ist – für Kunden, Aktionäre und Mitarbeitenden beider Unternehmen.“

Zitat von Christian Bacherl, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Nagarro

Nagarro wurde über Jahrzehnte von außergewöhnlichen Menschen aufgebaut. In Persistent haben wir einen Partner mit denselben Werten und Überzeugungen sowie komplementären Stärken gefunden: ein Unternehmen mit echter KI- und Engineering-Kompetenz, der Reichweite, um Nagarros Ambitionen zu beschleunigen, und einer Unternehmenskultur, die Vertrauen schafft. Der Angebotspreis entspricht einer signifikanten Prämie auf den aktuellen Aktienkurs und spiegelt den Wert von Nagarro angemessen wider. Der Aufsichtsrat unterstützt die Transaktion uneingeschränkt und wird nach Prüfung der Angebotsunterlage deren Annahme empfehlen.“

Ein Angebot mit klarem Mehrwert für alle Stakeholder

Persistent und Nagarro teilen dieselbe Überzeugung: Wer das nächste Jahrzehnt im Digital Engineering anführen will, braucht Kompetenzen und eine globale Präsenz in einer völlig anderen Größenordnung. Dieser Zusammenschluss beschleunigt genau das: Was organisch Jahrzehnte gedauert hätte, gelingt hier in einem einzigen Schritt.

  • Attraktive Prämie. Der Angebotspreis von EUR 81 je Aktie entspricht einer sehr attraktiven Prämie von ~140 % auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 25. Juni 2026 und ~94 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung. Persistent ist überzeugt, dass dies einen vollen und fairen Wert für die Aktionäre von Nagarro darstellt. Für Persistent-Aktionäre ist die Transaktion bereits im ersten Jahr nach Vollzug auf Cash-EPS-Basis akkretiv.
  • Neue Wachstumsperspektiven für Mitarbeitende. Beide Unternehmen ergänzen sich in hohem Maße. Dadurch entsteht eine größere, diversifizierte Plattform mit neuen Wachstumsperspektiven. Für die Mitarbeitenden auf beiden Seiten bedeutet das neue Karrieremöglichkeiten, Zugang zu modernsten Technologien, globale Kundenprojekte sowie Teilnahme an groß angelegten Transformationsprogrammen. Persistent pflegt eine Unternehmenskultur, in der Mitarbeitende einen hohen Stellenwert haben. Zahlreiche Auszeichnungen belegen, dass ein gutes Arbeitsumfeld für das Unternehmen oberste Priorität hat. Bei diesem Zusammenschluss geht es vor allem um Wachstum. Dementsprechend enthält das BCA klare Zusagen für die Mitarbeitenden, die Operations und das Management von Nagarro. Persistent hat keine Absicht bestehende Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder vergleichbare Vereinbarungen zu ändern oder zu kündigen. Persistent bekennt sich auch zum Leadership-Team und der Unternehmenskultur von Nagarro.
  • Besseres Angebot für Kunden. Die Kunden von Persistent und Nagarro erhalten Zugang zu den gebündelten Stärken beider Unternehmen: KI-gestützte Engineering-Plattformen und -Lösungen, ein größeres Partnernetzwerk mit Hyperscalern, ISVs und Frontier Labs, globale Delivery-Infrastruktur sowie tiefe Expertise in Enterprise Operations, ERP und CX, ergänzt durch eine starke nordamerikanische und europäische Präsenz und tiefe Sektorexpertise. Gemeinsam bieten beide Unternehmen alles aus einer Hand - von der KI-Vision bis zur messbaren Umsetzung.
Persistent finanziert die Transaktion mit einer zugesagten Kreditfazilität von Barclays. Der Verschuldungsgrad wird nach Vollzug der Transaktion voraussichtlich im konservativen Rahmen bleiben und sich binnen zwei Jahren deutlich reduzieren.

Eine Transaktion mit klarer strategischer Logik

Persistent, das weltweit am schnellsten wachsende IT-Services-Unternehmen in 2026, steht für tiefe technologische Expertise und ergebnisorientierte Delivery. Mit mehr als 27.500 Mitarbeitenden in 21 Ländern und 24 aufeinanderfolgenden Quartalen an sequenziellem Umsatzwachstum demonstriert Persistent konsequente Umsetzungsstärke und die tiefen, über Jahre gewachsenen Kundenbeziehungen. Der Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr betrug rund USD 1,7 Mrd. und entspricht einem Wachstum von 17,4 % gegenüber dem Vorjahr. Zudem wird Persistent regelmäßig für seine erstklassige Corporate Governance ausgezeichnet und erfüllt die höchsten internationalen Standards in den Bereichen Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Nagarro erzielte im Kalenderjahr 2025 einen Umsatz von rund EUR 1 Mrd. und verfügt über tiefe KI- und Digital Engineering-Expertise über diverse Sektoren hinweg. Zudem verfügt Nagarro über starke Kundenbeziehungen in Europa, darunter vier der fünf größten europäischen Automobilhersteller. Nagarros Umsetzungsstärke bei komplexen digitalen, ERP- und CX-Projekten sowie seine in 40 Ländern gewachsene Engineering-Kultur sind das Ergebnis jahrzehntelanger Präsenz und Qualität. Die komplementären Stärken im Überblick:

Der Zusammenschluss würde Folgendes schaffen:
  • Einen globalen Vorreiter für KI-gestütztes Digital Engineering: Gemeinsame Umsatz-Run-Rate von rund USD 2,9 Mrd., mehr als 46.000 Mitarbeitende in über 40 Ländern – darunter mehr als 37.000 in Indien, über 3.500 in Nordamerika und mehr als 3.000 in Europa.
  • Geografische Diversifikation: Gemeinsames Nordamerika-Geschäft von mehr als USD 1,7 Mrd., ergänzt durch Europageschäft von über USD 600 Mio. Mit der Transaktion würde der Anteil des Europageschäfts am Gesamtumsatz von Persistent (Geschäftsjahr 26) von neun auf 22 % steigen und damit ein ausgewogenes Umsatzprofil schaffen, in dem Nordamerika 62 % ausmacht und der Anteil weiterer Regionen von 10 % auf 16 % ansteigt.
  • End-to-End-Leistungsportfolio und KI-Stack: Nagarros KI-, Digital-, ERP- und CX-Expertise ergänzt die KI-Fähigkeiten und das umfangreiche Technologieplattform-Portfolio von Persistent
  • Neue Größenordnung: Der Zusammenschluss erweitert den adressierbaren Gesamtmarkt (TAM) auf über USD 1.400 Mrd., die kombinierte Gruppe erzielt in den Verticals BFSI, HLS und TMT jeweils über USD 500 Mio. an Umsatz und ist darüber hinaus stark in den Segmenten Industrie (USD 400 Mio.+) und Konsumgüter (USD 300 Mio.+) positioniert.
  • Breite Kundenbasis: Mehr als 350 namhafte Kundenbeziehungen, darunter vier der fünf größten europäischen Automobilhersteller, sieben der zehn größten US-amerikanischen und indischen Banken sowie acht der 15 führenden Unternehmen im Gesundheits- und Life-Sciences-Bereich
  • KI-Spitzentechnologie: Der Zusammenschluss stärkt die Fähigkeiten im Bereich AI Forward Deployed Engineering durch die Bündelung von KI-Talenten und Plattformen beider Unternehmen, um Kunden bei ihrer KI-getriebenen Transformation schneller voranzubringen.
  • Bewahrung beider starken Marken: Beide Unternehmen sind etablierte, führende Marken in ihrer Branche. Nach Vollzug der Transaktion wird die Persistent – Nagarro Gruppe das Beste beider Marken in sich vereinen und damit das Vertrauen und die Marktstellung beider Unternehmen erhalten.
Angebotsbedingungen und nächste Schritte

Das Übernahmeangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien, einschließlich der im Rahmen des bindenden Aktienkaufvertrags mit Lantano erworbenen Anteile sowie der bekundeten Absicht von Mitgliedern des Vorstands von Nagarro, ihre Anteile anzudienen. Die Veröffentlichung des Übernahmeangebots erfolgt nach Genehmigung der Angebotsunterlage durch die BaFin. Der Vollzug wird für das Q4 2026 / Q1 2027 (Kalenderjahr) angestrebt, vorbehaltlich behördlicher Freigaben und sonstiger üblicher Bedingungen.

Persistent beabsichtigt nicht, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vollzug der Transaktion einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abzuschließen.

Das Übernahmeangebot ist Teil einer Taking-Private-Strategie. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt Persistent, im Einvernehmen mit dem Vorstand von Nagarro, zum frühestmöglichen und rechtlich zulässigen Zeitpunkt ein Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse herbeizuführen.

Nach Erstellung der Angebotsunterlage wird diese der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung vorgelegt. Nach Genehmigung der Angebotsunterlage durch die BaFin wird die Angebotsunterlage veröffentlicht und unter www.galaxy-offer.com zugänglich gemacht.

Barclays fungiert als alleiniger Finanzberater von Persistent. Hengeler Mueller und Khaitan sind im Zusammenhang mit der Transaktion als Rechtsberater von Persistent tätig. J.P. Morgan fungiert als alleiniger Finanzberater, Freshfields als Rechtsberater von Nagarro.

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Anlegern und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.  (...)

Herabsetzung des Grundkapitals bei der Cherry SE (im Verhältnis 4 zu 1)

Cherry SE
München

ISIN DE000A3CRRN9 / WKN A3CRRN

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Am 22.05.2026 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Cherry SE beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.300.000,00, eingeteilt in 24.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, um EUR 18.225.000,00 auf EUR 6.075.000,00, eingeteilt in 6.075.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis vier zu eins (4:1) und erfolgt in voller Höhe zum Zwecke der Deckung von Verlusten.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2026 hinsichtlich der Kapitalherabsetzung wurde am 29.05.2026 in das Handelsregister eingetragen; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 6.075.000,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier auf den Inhaber lautende, unter der ISIN DE000A3CRRN9 / WKN A3CRRN geführte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 („Alte Aktien“) zu einer auf den Inhaber lautenden, unter der ISIN DE000A41YFJ9 geführten Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 („Konvertierte Aktien“) zusammengelegt werden. Die Aktionäre erhalten daher für je vier Alte Aktien je eine Konvertierte Aktie.

Die Depotbanken werden am 2. Juli 2026 die Aktienbestände in Alten Aktien der Cherry SE nach dem Stand vom 1. Juli 2026 abends (Record Date) auf die Konvertierten Aktien umstellen.

Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, sind die Depotbanken gehalten, sich um einen Spitzenausgleich zu bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte ist nicht vorgesehen.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Letzter Handelstag der Alten Aktien (ISIN DE000A3CRRN9) ist der 29. Juni 2026. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge für Alte Aktien erlöschen mit Ablauf des 29. Juni 2026.Ab dem 30. Juni 2026 sind nur noch die Konvertierten Aktien (ISIN DE000A41YFJ9) börslich handelbar.

Die Konvertierten Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Der Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Cherry SE bleibt durch die wertpapiertechnische Umsetzung der Kapitalherabsetzung unverändert.

Die wertpapiertechnische Umsetzung der Kapitalherabsetzung erfolgt parallel zur wertpapiertechnischen Umsetzung der vom Vorstand der Gesellschaft am 12. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 9.720.000,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre („Barkapitalerhöhung“).Weitere Informationen zur Barkapitalerhöhung und das entsprechende Bezugsangebot sind auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.cherry.de/) abrufbar. 

Cherry SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Juni 2026

CCS Abwicklungs AG: Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt („Delisting“)

Investor News

26. Juni 2026

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 Nr. 4 BörsG widerrufen.

Der letzte Handelstag ist der 30. Juni 2026.
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Anmerkung der Redaktion:

Die CCS Abwicklungs AG firmierte bis zum 28. Juli 2023 als „Compleo Charging Solutions AG“ und war einer der führenden Komplettanbieter für Ladetechnologie für Elektrofahrzeuge in Europa. Am 20. Dezember 2022 hat die Compleo Charging Solutions AG Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Am 1. April 2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Compleo Charging Solutions AG eröffnet, das derzeit noch andauert.

Euro am Sonntag: Spekulation über Delisting der Commerzbank

Wie Filippo Alloatti, Head of Financials bei Federated Hermes, in einem Interview mit €uro am Sonntag erläuterte, strebt Orcel langfristig die vollständige Konsolidierung und die Verschmelzung der Commerzbank mit Unicredit an: „Diese Strategie umfasst auch ein Delisting der Commerzbank“, sagte Alloatti.

https://www.eurams.de/nachrichten/aktien/andrea-orcel-keine-hoehere-offerte-preis-ist-fair-20403528.html?feed=Fp6x9RbRcEGNP_Diir28TQ

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit, Nachfrist bis zum 3. Juli 2026

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026

  • creditshelf AG: Pflichtangebot angekündigt 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026
  • Heliad AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr und freiwilliges Erwerbsangebot 

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group
  • InnoTec TSS AG: Öffentliches Pflichtangebot der GLI Beteiligungsgesellschaft mbH und der Grondbach GmbH angekündigt

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot
  • niiio finance group AG: Squeeze-out zugunsten der Neptune BidCo AG für EUR 0,69 je niiio-Aktie, Hauptversammlung am 30. Juli 2026
  • Northern Data AG: erfolgreiches Tauschangebot der Rumble Inc., Delisting geplant
  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Squeeze-out zugunsten der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 25. Juni 2026

Northern Data AG Delisting der Aktien der Northern Data AG – Börse München legt Zeitplan fest

Corporate News

Frankfurt am Main, Deutschland – 25. Juni 2026 – Die Northern Data AG (ETR: NB2) („Northern Data Group“ oder „Northern Data“), ein führender Anbieter von Lösungen für KI und High Performance Computing (HPC), gibt bekannt, dass nachdem Northern Data im Anschluss an den Vollzug des Umtauschangebots der RUM Group Inc. (vormals Rumble Inc.) (Nasdaq: RUM) bei der Börse München einen Antrag auf Delisting ihrer Aktien gestellt hat, die Börse München nun den Zeitplan für das Delisting festgelegt hat.

Die Einbeziehung und Notierung der Aktien der Northern Data AG im Segment m:access des Freiverkehrs endet mit Ablauf des 31. Juli 2026.

Nach dem Delisting aus dem Segment m:access werden die Aktien bis zum Ablauf des 30. Dezember 2026 weiterhin im Freiverkehr der Börse München gehandelt.

Über Northern Data, jetzt Quake AI:

Northern Data AG (ETR: NB2) ist jetzt Teil von Quake AI, einem führender Anbieter von Full-Stack-Lösungen für Künstliche Intelligenz und High Performance Computing (HPC). Das Unternehmen nutzt ein Netzwerk hochdichter, flüssiggekühlter, GPU-basierter Technologien, um die innovativsten Unternehmen weltweit zu unterstützen. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns leidenschaftlich für das Potenzial von HPC als Motor technologischer und gesellschaftlicher Transformation ein.

Das Unternehmen betreibt über sein Taiga Cloud Geschäft einen der größten GPU-Cluster Europas. Der Geschäftsbereich Ardent Data Centers verfügt über rund 250 MW installierte oder bis 2027 in Betrieb gehende Leistungskapazität an zehn globalen Rechenzentrumsstandorten. Northern Data hat Zugang zu modernsten Chips und Hardware für maximale Leistung und Effizienz. Unsere Kunden profitieren in jeder Phase von der Expertise unserer erstklassigen Technologen und Ingenieure für eine schnelle und flexible Implementierung. Weitere Informationen finden Sie unter northerndata.de.

H&R GmbH & Co. KGaA beschließt die Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

Insiderinformation gem. Art 17 MAR

Widerruf der Zulassungen zum regulierten Markt an den Börsen in Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg geplant

Salzbergen, 25. Juni 2026. Die Geschäftsführung der H&R GmbH & Co. KGaA (kurz H&R KGaA; DE000A2E4T77) hat heute beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse in das Freiverkehrssegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten und die dafür erforderlichen Anträge einzureichen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls beabsichtigt entsprechende Widerrufsanträge an die Börsen Düsseldorf und Hamburg zu übermitteln, an denen die H&R Aktien ebenfalls im regulierten Markt notieren.

Mit dem Wechsel in das Segment Scale verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit einer Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen sowie administrativen Aufwand zu verringern. Gleichzeitig wird die Präsenz am Kapitalmarkt weiterhin über die Frankfurter Wertpapierbörse gewährleistet. Die H&R KGaA trägt dabei dem Umstand Rechnung, wonach das Freiverkehrssegment Scale angesichts der Größe und der Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft als besser geeignet erscheint. Bei Scale handelt es sich um ein Segment des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse, das sich insbesondere an Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet.

Die Geschäftsführung beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt zu beantragen und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale zu veranlassen, vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher hierfür relevanter Einbeziehungsvoraussetzungen.

Auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen durch das Standortfördergesetz, das in wesentlichen Teilen am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, ist dieser Wechsel vom regulierten Markt in das Segment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse auch ohne ein begleitendes Delisting-Erwerbsangebot zulässig.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

Allane SE: Allane Mobility Group veröffentlicht Ergebnisse der virtuellen Hauptversammlung 2026

PRESSEMITTEILUNG

Garching bei München, 25. Juni 2026 – Die Allane Mobility Group, Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, hat heute ihre ordentliche virtuelle Hauptversammlung 2026 erfolgreich durchgeführt. Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten sämtlichen Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat mit deutlicher Mehrheit zu. Insgesamt waren 93,54 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten.

Eckart Klumpp, Vorstandsvorsitzender der Allane SE: „2025 war ein überaus erfolgreiches Geschäftsjahr. Wir sind deutlich gewachsen und haben die Profitabilität klar verbessert. Unser Vertragsbestand ist auf Rekordniveau – vor allem durch das starke Wachstum im Captive Leasing. Die Dynamik des ersten Quartals 2026 bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

Ignacio Barbadillo Llorens, Aufsichtsratsvorsitzender der Allane SE: „Der Vorstand hat 2025 klare Prioritäten gesetzt – Profitabilität vor Volumen, Risikodisziplin, konsequenter Ausbau der OEM-Partnerschaften. Die Ergebnisse geben diesem Kurs recht, und der Aufsichtsrat unterstützt ihn uneingeschränkt.“

Beschlüsse im Überblick

Die Hauptversammlung erteilte Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung. Für das Geschäftsjahr 2025 wird keine Dividende ausgeschüttet; die erwirtschafteten Mittel werden vorrangig zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Finanzierung des weiteren Wachstums eingesetzt.

Im Aufsichtsrat wurden vier Mitglieder für eine Amtszeit bis zur Hauptversammlung 2030 gewählt: Marcelo Antonio Brutti und Woo Jong Joo (beide Hyundai Capital Services, Seoul), André Lorse (Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach) sowie Dr. Axel Wieandt als unabhängiges Mitglied. Diese Aufsichtsräte waren zuvor vom Registergericht bestellt worden.

Darüber hinaus wählte die Hauptversammlung die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und beschloss zudem die ersatzlose Streichung veralteter Kapitalermächtigungen aus der Satzung.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse sind auf der Website der Allane SE verfügbar.

Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Garching bei München ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftssegmenten Online Retail, Flottenleasing, Captive Leasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 864 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 % die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.

www.allane-mobility-group.com

SPORTTOTAL AG: Widerruf der Zulassung (General Standard)

Beschluss

Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

Aufgrund der Nichterfüllung der Plichten aus der Zulassung nach Fristsetzung, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A1EMG56) der

SPORTTOTAL AG, Köln

zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 29. Juli 2026 widerrufen.

Frankfurt am Main, 24. Juni 2026

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung 
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Anmerkung der Redaktion:

Die SPORTTOTAL AG (ehemals wige MEDIA AG) war ein Kölner Technologie- und Medienunternehmen, das sich auf Sport-Streaming, Event-Produktion und technische Infrastruktur im Amateurbereich spezialisiert hatte. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Das Regelinsolvenzverfahren wurde im Juni 2025 eröffnet.

Kontrollerlangung über die InnoTec TSS AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die InnoTec TSS AG
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieter 1:
GLI Beteiligungsgesellschaft mbH

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 110015, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf

Bieter 2:
Grondbach GmbH

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21567, Gerresheimer Landstraße 63, 40699 Erkrath

Zielgesellschaft:
InnoTec TSS AG

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39359,
Grunerstraße 62, 40239 Düsseldorf
Inhaberaktien: WKN: 540510 / ISIN DE0005405104  

Angaben zum Kontrollerwerb:

Die Bieter 1 und 2 (zusammen die „Bieter“) haben am 25. Juni 2026 die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Der Kontrollerwerb beruht auf dem Abschluss einer Vereinbarung über die dauerhafte und verbindliche Abstimmung des Verhaltens in Bezug auf die Zielgesellschaft durch die koordinierte Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG („Acting in Concert Vereinbarung“).

Parteien der Acting in Concert Vereinbarung sind Bieter 1, Bieter 2 sowie

Herr Dr. Gerson Link, c/o GLI Beteiligungsgesellschaft mbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf („Weiterer Kontrollerwerber 1“).

Gegenstand der Acting in Concert Vereinbarung ist die abgestimmte Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft mit dem Ziel, auf die Beschlussfassung über eine Mindestausschüttung in Höhe von mindestens 30,00 % des Konzernjahresüberschusses des jeweiligen Geschäftsjahres gemäß dem gebilligten Konzernabschluss der Zielgesellschaft hinzuwirken („Mindestausschüttung“).

Die Acting in Concert Vereinbarung erstreckt sich auf insgesamt 2.871.002 Aktien der Zielgesellschaft, entsprechend rund und mehr als 30,00 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Hiervon entfallen 2.000 Aktien der Zielgesellschaft auf Bieter 1, 1.435.501 Aktien der Zielgesellschaft auf Bieter 2 sowie 1.433.501 Aktien der Zielgesellschaft auf die GLB GmbH (wie nachstehend definiert).

Die Parteien der Acting in Concert Vereinbarung haben hierzu insbesondere folgende Verpflichtungen übernommen:

  • Bieter 1 hat sich gegenüber den anderen beiden Vertragsparteien verpflichtet, seine Stimmrechte aus den von ihm unmittelbar gehaltenen 2.000 Aktien der Zielgesellschaft dahingehend auszuüben, dass die Mindestausschüttung beschlossen wird.
  • Bieter 2 hat sich gegenüber den anderen beiden Vertragsparteien verpflichtet, seine Stimmrechte aus 1.435.501 der von ihm unmittelbar gehaltenen 2.395.084 Aktien der Zielgesellschaft dahingehend auszuüben, dass die Mindestausschüttung beschlossen wird.
  • Der Weitere Kontrollerwerber 1 hat sich gegenüber den anderen beiden Vertragsparteien verpflichtet, seinen Einfluss auf die GLB GmbH dahingehend auszuüben, dass diese ihre Stimmrechte aus 1.433.501 von ihr gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft dahingehend ausübt, dass die Mindestausschüttung beschlossen wird.

Der Weitere Kontrollerwerber 1 hält unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile an Bieter 1 und kontrolliert Bieter 1. Bieter 1 hält unmittelbar 2.000 Aktien der Zielgesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien der Zielgesellschaft werden dem Weiteren Kontrollerwerber 1 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Der Weitere Kontrollerwerber 1 kontrolliert ferner die GLB GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49291 („GLB GmbH“), welche unmittelbar 2.393.255 Aktien der Zielgesellschaft hält. Die Stimmrechte aus diesen Aktien der Zielgesellschaft werden dem Weiteren Kontrollerwerber 1 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Darüber hinaus werden dem Weiteren Kontrollerwerber 1 Stimmrechte aus weiteren 500 Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG zugerechnet.

Herr Reinhart Zech von Hymmen, c/o Grondbach GmbH, Gerresheimer Landstraße 63, 40699 Erkrath („Weiterer Kontrollerwerber 2“ und zusammen mit dem Weiteren Kontrollerwerber 1 „Weitere Kontrollerwerber“)

hält unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile an Bieter 2 und kontrolliert Bieter 2. Bieter 2 hält unmittelbar 2.395.084 Aktien der Zielgesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien der Zielgesellschaft werden dem Weiteren Kontrollerwerber 2 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet. 

Die Stimmrechtsanteile der Bieter sowie der Weiteren Kontrollerwerber stellen sich zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs wie folgt dar:

Bieter 1

  • unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 2.000 (0,02 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 2 gehaltenen Aktien: 1.435.501 (15,00 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
  • Gesamtstimmrechtsanteil: 2.871.002 (30,00 %).

Bieter 2

  • unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 2.395.084 (25,03 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 1 gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
  • Gesamtstimmrechtsanteil: 3.830.585 (40,03 %).

Weiterer Kontrollerwerber 1

  • unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 4.500 (0,05 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG aus von Bieter 1 gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 2.393.255 (25,01 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG: 500 (0,01 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 2 gehaltenen Aktien: 1.435.501 (15,00 %);
  • Gesamtstimmrechtsanteil: 3.835.756 (40,08 %).

Weiterer Kontrollerwerber 2

  • unmittelbar gehaltene Stimmrechte: keine;
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG aus von Bieter 2 gehaltenen Aktien: 2.395.084 (25,03 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 1 gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
  • zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
  • Gesamtstimmrechtsanteil: 3.830.585 (40,03 %).

Neben den Bietern haben auch der Weitere Kontrollerwerber 1 und der Weitere Kontrollerwerber 2 infolge von Stimmrechtszurechnungen gemäß § 30 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt.

Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die InnoTec TSS AG sind die Bieter und die weiteren Kontrollerwerber zur Abgabe eines Pflichtangebots gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG, gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft, verpflichtet.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt zugleich auch im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers 1 und des Weiteren Kontrollerwerbers 2, vertreten durch die Bieter.

Die Bieter werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären der InnoTec TSS AG gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der InnoTec TSS AG zum gesetzlichen Mindestpreis und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen abgeben. Die Bieter bilden eine Bietergemeinschaft im Sinne des § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des Pflichtangebots jeder Beteiligte Bieter im Sinne des WpÜG ist und die sich für ihn ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.

Der gesetzliche Mindestpreis entspricht zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung).

Die Bieter werden mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers 1 und des Weiteren Kontrollerwerbers 2 erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der InnoTec TSS AG veröffentlichen.

Die Angebotsunterlage wird von den Bietern gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://gligro-pflichtangebot.de/ veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Weitere wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der InnoTec TSS AG. Inhabern von Aktien der InnoTec TSS AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der InnoTec TSS AG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

25. Juni 2026

GLI Beteiligungsgesellschaft mbH
Dr. Gerson Link
Geschäftsführer

Grondbach GmbH
Reinhart Zech von Hymmen
Geschäftsführer

InnoTec TSS AG: Öffentliches Pflichtangebot für die Aktien der InnoTec TSS AG zum gesetzlichen Mindestpreis angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Düsseldorf, 25. Juni 2026

Die GLI Beteiligungsgesellschaft mbH und die Grondbach GmbH (zusammen: die „Bieter“) haben heute öffentlich darüber informiert, dass sie eine Vereinbarung über die dauerhafte und verbindliche Abstimmung ihres Verhaltens getroffen und – infolge wechselseitiger Stimmrechtszurechnung – die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die InnoTec TSS AG („InnoTec“ oder die „Gesellschaft“) erlangt haben.

Gegenstand der getroffenen Vereinbarung ist nach Angaben der Bieter die abgestimmte Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung von InnoTec mit dem Ziel, eine Ausschüttung in Höhe von mindestens 30,00 % des Konzernjahresüberschusses des jeweiligen Geschäftsjahres zu erreichen.
Die Bieter haben angekündigt, infolge des Kontrollerwerbs ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis zu unterbreiten, d.h. zum gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten drei Monate vor der heutigen Veröffentlichung – mit befreiender Wirkung auch für Herrn Dr. Gerson Link und Herrn Reinhart Zech von Hymmen als weitere Kontrollerwerber.

InnoTec ist weder Partei der getroffenen Vereinbarung zwischen den Bietern noch anderweitig hieran beteiligt und hat auch keine Abreden oder Vereinbarungen in Bezug auf das Pflichtangebot bzw. dessen Durchführung getroffen.

Einzelheiten sind der Veröffentlichung der Bieter gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG zu entnehmen. Die Angebotsunterlage werden die Bieter gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zu gegebener Zeit im Internet unter https://gligro-pflichtangebot.de/ veröffentlichen.

Mittwoch, 24. Juni 2026

Raiffeisen Bank International AG: RBI zum Zwischenstand der Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien zum 22. Juni 2026

Corporate News 

Wien, 24. Juni 2026. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat am 14. Mai 2026 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz (ÜbG) an die Aktionäre der Addiko Bank AG (Addiko) zum Erwerb aller ausgegebenen und ausstehenden auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko (ISIN AT000ADDIKO0) veröffentlicht (das „Angebot“).

Die RBI gibt hiermit bekannt, dass ihr zum 22. Juni 2026, 9:30 Uhr, Annahmeerklärungen für insgesamt 9.890.151 Aktien der Addiko zugegangen sind. Dies entspricht 50,72 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien.

Dies schließt 1.878.167 Addiko-Aktien mit ein, die von der Alta Group d.o.o. gehalten werden und 9,63 Prozent aller ausgegebenen Addiko-Aktien entsprechen.

Die oben genannten Annahmen unterliegen dem gesetzlichen Rücktrittsrecht gemäß § 17 ÜbG, soweit sie vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verbesserung eines für die Aktien der Addiko abgegebenen konkurrierenden Angebots vom 11. Juni 2026 erfolgt sind (dies gilt auch für etwaige weitere Verbesserungen). Bis zum 22. Juni 2026, 9:30 Uhr, sind bei der Zahl- und Abwicklungsstelle jedoch keine derartigen Rücktrittserklärungen eingelangt.
 
Die Annahmefrist für das Angebot endet am 22. Juli 2026, 17:00 Uhr MESZ.

Heliad AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr und freiwilliges Erwerbsangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 24. Juni 2026 – Der Vorstand der Heliad AG (ISIN: DE0001218063) (die “Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden.

Mit Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse somit voraussichtlich zum 24. September 2026 eingestellt. Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln. Die Aktien der Gesellschaft werden nach Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.

Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH mit Sitz in Kulmbach („GfBk"), Hauptaktionärin der Heliad AG, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten (das „Angebot").

Die GfBk beabsichtigt danach, den Erwerb von bis zu 750.000 Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von EUR 14,25 je Aktie anzubieten. Die Annahmefrist soll gemäß Mitteilung der GfBk am oder um den 06. Juli 2026 beginnen und am 24. Juli 2026 enden. Details können der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage entnommen werden.

Die Gesellschaft wird die Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger den Aktionären der Gesellschaft auch auf der Website der Gesellschaft, zu erreichen unter www.heliad.com/investor-relations unter der Rubrik Erwerbsangebot zur Verfügung stellen.

Die GfBk ist Bieterin des beabsichtigten Erwerbsangebots und für die Inhalte der Angebotsunterlage allein verantwortlich.

Die GfBk hat darüber hinaus mitgeteilt, dass sie in Betracht zieht, weitere Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und sie sich das Recht vorbehalten wird, das Angebot während der Annahmefrist zu erweitern und auf weitere Aktien der Gesellschaft zu erstrecken.

Heliad AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Heliad AG in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und Erwerbsangebot

Corporate News

Der Vorstand der Heliad AG hat heute, am 24. Juni 2026, mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Heliad AG in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting).

Vorstand und Aufsichtsrat sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine Fortführung der Heliad AG außerhalb des börslichen Kapitalmarkts der langfristigen Ausrichtung, dem Geschäftsmodell und den Interessen der Gesellschaft besser entspricht.

Die Entscheidung steht dabei jedenfalls nicht im Zusammenhang mit einer negativen Einschätzung der operativen Entwicklung oder der Qualität des Beteiligungsportfolios. Im Gegenteil verfügt die Heliad AG über ein diversifiziertes Portfolio wachstumsstarker Technologieunternehmen, eine klare strategische Fokussierung, belastbare Syndikatsbeziehungen sowie eine substanzielle Kapital- und Beteiligungsbasis. Das Delisting ist daher nicht Ausdruck einer veränderten Einschätzung der wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft, sondern eine strukturelle Anpassung an das Geschäftsmodell der Heliad AG.

Das Geschäftsmodell der Heliad AG ist auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet. Beteiligungen an jungen, wachstumsstarken Unternehmen benötigen regelmäßig einen Anlagehorizont von mehreren Jahren, häufig von zehn Jahren oder mehr. Demgegenüber unterliegt eine börsennotierte Gesellschaft einer laufenden Marktpreisbildung, die wesentlich durch kurzfristige Kapitalmarkttrends und die Struktur der Investorenbasis beeinflusst wird, und von der erwartet wird, kurzfristige Ergebnisse zu liefern.

Das Venture-Capital-Geschäft ist zudem in besonderem Maße von Vertraulichkeit geprägt. Informationen über Bewertungen, Finanzierungsrunden, Beteiligungsveränderungen, Syndikatszusammensetzungen und strategische Entwicklungen einzelner Portfoliounternehmen sind regelmäßig sensibel. Mit der Weiterentwicklung des Heliad-Portfolios hat die Bedeutung dieser Vertraulichkeit zugenommen. Die mit einer Börsennotierung verbundenen Offenlegungs- und Publizitätspflichten können dabei nicht nur in ein Spannungsverhältnis zu den berechtigten Interessen einzelner Portfoliounternehmen treten, sondern erschweren auch das laufende Portfolio-Management insgesamt. Darüber hinaus beeinträchtigen sie den Zugang zu gefragten und exklusiven Finanzierungsrunden erheblich: Gründerteams und Lead-Investoren bevorzugen Syndikatspartner, deren Beteiligung keine kapitalmarktrechtlichen Offenlegungspflichten auslöst. In der Praxis gewinnt die Heliad AG Beteiligungsmöglichkeiten trotz, nicht wegen ihrer Börsennotiz und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft in der Vergangenheit gerade aufgrund dieser Transparenzanforderungen attraktive Transaktionen nicht realisieren konnte.

Weiter ist die Börsennotierung mit erheblichen Kosten und der Bindung interner Resourcen verbunden. Die Heliad AG ist als Evergreen-Investmentgesellschaft nicht auf laufende operative Erträge im klassischen Sinne ausgerichtet, sondern finanziert sich wesentlich aus Liquiditätsereignissen im Beteiligungsportfolio. Vor diesem Hintergrund stellen die fortlaufenden Kosten der Börsennotierung einen Aufwand dar, der aus Sicht des Vorstands künftig nicht mehr im angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Notierung steht.

Durch den Wegfall dieser Kosten können finanzielle und personelle Ressourcen stärker auf das Kerngeschäft konzentriert werden: die Identifikation attraktiver Beteiligungsmöglichkeiten, die Unterstützung bestehender Portfoliounternehmen sowie die Weiterentwicklung der Investmentplattform.

Das Delisting ändert nichts an der strategischen Ausrichtung der Heliad AG. Der Evergreen-Charakter der Gesellschaft, die Investmentstrategie, das bestehende Team, die Governance-Struktur sowie die Beziehungen zu Portfoliounternehmen bleiben unverändert.

Die Heliad AG wird ihre Beteiligungen weiterhin langfristig begleiten und ihre Plattform entlang der bestehenden strategischen Schwerpunkte weiterentwickeln. Für Gründerinnen und Gründer, Managementteams und Co-Investoren bleibt die Heliad AG derselbe Partner: mit derselben Kapitalbasis, demselben Team und derselben langfristigen Orientierung.

Dem Vorstand ist bewusst, dass einzelne Aktionärinnen und Aktionäre in einer Gesellschaft ohne Börsennotiz nicht investiert bleiben möchten oder können.

Der Hauptaktionär der Heliad AG, die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, („GfBk“) hat gegenüber der Gesellschaft seine Bereitschaft erklärt, den Aktionärinnen und Aktionären im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Delisting ein öffentliches Erwerbsangebot zu unterbreiten. Der Angebotspreis soll EUR 14,25 je Aktie betragen. Die Annahmefrist soll gemäß Mitteilung der GfBk am oder um den 06. Juli 2026 beginnen und am 24. Juli 2026 enden. Details können der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage entnommen werden. Die GfBk ist Bieterin des beabsichtigten Erwerbsangebots und für die Inhalte der Angebotsunterlage allein verantwortlich.

Die Gesellschaft wird die Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger den Aktionären der Gesellschaft auch auf der Website der Gesellschaft, zu erreichen unter www.heliad.com/investor-relations unter der Rubrik Erwerbsangebot zur Verfügung stellen.

Das Erwerbsangebot der GfBk eröffnet Aktionärinnen und Aktionären, die ihre Beteiligung im Zusammenhang mit dem Delisting verkaufen möchten, neben der Möglichkeit die Aktien während der Kündigungsfrist über die Börse zu verkaufen, eine weitere Veräußerungsmöglichkeit.

Gleichwohl bleibt es Aktionärinnen und Aktionären selbstverständlich unbenommen, die Gesellschaft auch nach dem Delisting in ihrer nächsten Entwicklungsphase zu begleiten.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre bisherige Unterstützung der Heliad AG.

Hauptversammlung der niiio finance group AG am 30. Juli 2026 soll Squeeze-out beschließen

Die anstehende  Hauptversammlung der niiio finance group AG am 30. Juli 2026 soll den Squeeze-out zugunsten der Neptune BidCo AG für EUR 0,69 je niiio-Aktie beschließen. 

Der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre soll unter TOP 4 zugestimmt werden: 

"Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der niiio finance group AG (Minderheitsaktionäre) auf die Neptune BidCo AG, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249 (Hauptaktionär), gegen Gewährung einer angemessenenBarabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Gemäß § 327a Abs. 1 S. 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen des Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung deren Aktien auf den Hauptaktionär werden anschließend mit Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam.

Das Grundkapital der niiio finance group AG mit Sitz in Görlitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37332 („Gesellschaft“), beträgt EUR 64.564.801,00 und ist eingeteilt in 64.564.801 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien. Von diesen Aktien hält die Neptune BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249 („Neptune BidCo“ oder „Hauptaktionärin“) unmittelbar mehr als 95 %. Der Neptune BidCo gehören unmittelbar 61.696.933 Aktien der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält 8.700 eigene Aktien. Die Beteiligung der Hauptaktionärin stellt eine Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von rund 95,57 % des um die eigenen Aktien reduzierten Grundkapitals gemäß § 327a i.V.m. § 16 Abs. 2 S. 2 AktG dar. Auch unter Zugrundlegung des gesamten Grundkapitals, also unter Einbeziehung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, entsprechen die von der Hauptaktionärin unmittelbar gehaltenen Aktien rund 95,56 % des Grundkapitals. Die Neptune BidCo ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Neptune BidCo hat als Hauptaktionärin mit Schreiben vom 19. Dezember 2025 gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft verlangt, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf sie als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen und alle hierfür im Vorfeld notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dieses Verlangen hat die Neptune BidCo mit Schreiben vom 15. Juni 2026 im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert. In diesem Schreiben vom 15. Juni 2026 hat die Neptune BidCo insbesondere die Höhe der angemessenen Barabfindung auf EUR 0,69 je Stückaktie festgelegt.

In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 16. Juni 2026 hat die Neptune BidCo gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG zudem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Diesem Übertragungsbericht als Anlage beigefügt und somit dessen integraler Bestandteil ist die gutachterliche Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswertes zum 30. Juli 2026 durch die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, („MSW“) die Grundlage für die Festlegung der Barabfindung durch die Hauptaktionärin war.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin („ETL“), als durch Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 23. Januar 2026 (Aktenzeichen: 01 HK O 31/26) auf Antrag der Hauptaktionärin ausgewählten und bestellten, sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung, geprüft und bestätigt. Der sachverständige Prüfer hat hierüber am 15. Juni 2026 einen schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs.2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet.

Auf Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme der MSW und des Berichts über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung der ETL ist ein Unternehmenswert für die Gesellschaft von EUR 44,2 Mio. ermittelt worden, woraus sich ein Wert je Aktie in Höhe von EUR 0,685 ableitet. Die Neptune BidCo hat sich schließlich dazu entschieden, die den Minderheitsaktionären der niiio finance group AG angebotene Barabfindung aufzurunden und einen Betrag von EUR 0,69 je Aktie festzulegen.

Zudem hat die Neptune BidCo dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Gewährleistungserklärung der Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin („Quirin Bank“) übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Quirin Bank unbedingt und unwiderruflich die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Neptune BidCo, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede auf den Hauptaktionär übergegangene Aktie zu zahlen. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an gemäß § 327b Abs. 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu verzinsen.

Die Gesellschaft weist noch auf Folgendes hin: Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG in Verbindung mit den Bestimmungen des Spruchverfahrensgesetzes rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich die Neptune BidCo in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder die Neptune BidCo von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen
Minderheitsaktionären gewährt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der niiio
finance group AG mit Sitz in Görlitz (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem
aktienrechtlichen Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff.
Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Neptune BidCo AG, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130249, als Hauptaktionär
zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,69 je Stückaktie der niiio
finance group AG auf die Neptune BidCo AG übertragen.“ "

Die Angemesenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 23. Juni 2026

OHB SE beschließt die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien als erste Tranche der Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 8,86 % des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

Der Vorstand der OHB SE („OHB“ oder die „Gesellschaft“, ISIN: DE0005936124) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien (entsprechend 8,35 % des Grundkapitals der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft hatte bereits am 22. Juni 2026 beschlossen und bekannt gegeben, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 durch die Ausgabe von bis zu 1.702.480 neuen Aktien (entsprechend 8,86 % des Grundkapitals der Gesellschaft) gegen Bareinlagen in zwei Tranchen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2026 gewinnberechtigt sein, und den Aktionären der Gesellschaft werden Bezugsrechte eingeräumt.

Die 1.605.338 neuen Aktien werden zusammen mit 858.500 bestehenden Aktien sowie im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen bis zu 369.500 weiteren bestehenden Aktien, jeweils aus dem Bestand der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. (der „Veräußernde Aktionär“), qualifizierten internationalen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 300 je Aktie mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Die Platzierung hat gestern begonnen und endet voraussichtlich morgen. Die Gesellschaft erwartet aus der Platzierung der ersten Tranche einen Bruttoemissionserlös von EUR 481,6 Millionen.

Die Hauptaktionäre der Gesellschaft, die FFS GmbH & Co. KG, VOLPAIA Beteiligungs-GmbH und Martello Value GmbH & Co. KG (zusammen „Familie Fuchs“) sowie die Orchid Lux HoldCo S.à r.l., eine indirekt von durch Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc. beratenen Gesellschaften gehaltene Beteiligungsgesellschaft, hatten auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet.

Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung (d. h. bis zu 97.092 neue Aktien) wird den übrigen Aktionären während der Bezugsfrist vom 25. Juni 2026 bis zum 8. Juli 2026 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 300 je neuer Aktie angeboten. Das Bezugsangebot wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird für den 24. Juni 2026 erwartet. Die Börsenzulassung wird voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2026 erfolgen. Der Börsenhandel soll entsprechend am 26. Juni 2026 aufgenommen werden.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen.   (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KATEK SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Das LG München I hat die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der KATEK SE zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 3558/26 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang wohl noch nicht bestellt worden.

Die Hauptversammlung der KATEK SE vom 30. Dezember 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die zum Kontro-Konzern gehörende Kontron Acquisition GmbH als Hauptaktionärin beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2026 in das Handelsregister der KATEK SE beim Amtsgericht München (HRB 245284) eingetragen. 

LG München I, Az. 5 HK O 3558/26
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Mayrhofer, 80469 München

Commerzbank: ver.di und Bund für Eigenständigkeit

Pressemitteilung der ver.di

Die italienische Bank UniCredit hat am 5. Mai 2026 ihr formales Übernahmeangebot für alle Commerzbank-Anteile vorgelegt. Kurz vor Fristende meldet sich der Bund zu Wort: Als zweitgrößter Anteilseigner lehnt er das Übernahmeangebot der italienischen UniCredit für die Commerzbank ab. Die Annahmefrist, ursprünglich auf den 16. Juni 2026 datiert, soll bis zum 3. Juli verlängert werden. Für die rund 39.000 Beschäftigten stehen nach ver.di-Einschätzung bis zu 10.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. ver.di und der Gesamtbetriebsrat haben bereits Schutzregelungen durchgesetzt und bekräftigen ihre Ablehnung einer Übernahme.

Einigung: Beschäftigungssicherung vereinbart


ver.di und der Gesamtbetriebsrat der Commerzbank haben im Rahmen der Strategie-Anpassung des Unternehmens kurzfristig Verhandlungen mit der Unternehmensleitung aufgenommen – und wichtige Schutzregelungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist der faktische Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie faire und attraktive Programme für freiwillige Austritte.

Darüber hinaus wurden wichtige Grundlagen geschaffen, um langfristig gute und sichere Arbeitsbedingungen zu erhalten. „Die Strategie der Commerzbank wird nur dann funktionieren, wenn sie sozial abgesichert ist. Gute Arbeit und sichere Perspektiven für die Beschäftigten müssen dabei oberste Priorität haben“, so Voß.

Mit Blick auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz betont ver.di: Neue Technologien dürfen nicht ausschließlich zum Stellenabbau genutzt werden. Sie müssen auch dazu beitragen, die Arbeit der Beschäftigten spürbar zu erleichtern und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Rückblick


Seit Herbst 2024 dauert der Übernahmekampf um die Commerzbank an – am 5. Mai 2026 hat er eine neue Stufe erreicht. Die italienische Großbank UniCredit, bereits mit knapp 30 Prozent der größte Anteilseigner, hat nun ihr formales Kaufangebot für alle verbleibenden Commerzbank-Aktien vorgelegt. Für jede Commerzbank-Aktie bieten die Italiener 0,485 neue UniCredit-Aktien – nach dem Kurssprung an der Mailänder Börse entspricht das aktuell rund 34,35 Euro je Papier.

Die Annahmefrist lief offiziell bis zum 16. Juni 2026, soll aber verlängert werden. Finanzexperten werten das Angebot allerdings eher als taktisches Manöver: Da der aktuelle Commerzbank-Aktienkurs mit rund 35 Euro über dem Angebotspreis liegt, dürfte das Angebot für die meisten Anleger derzeit wenig attraktiv sein. Zudem hat UniCredit selbst erklärt, nicht davon auszugehen, mit diesem Schritt die Kontrollmehrheit zu erlangen.

Hintergrund

Mit einem Anteil von 30 Prozent würde automatisch ein deutlich teureres Pflichtangebot fällig. Das formale Angebot gilt daher als Manöver, um diese Schwelle zu umgehen und strategisch handlungsfähig zu bleiben.

Management, Betriebsrat und Belegschaft der Commerzbank lehnen das Vorhaben weiterhin entschieden ab. Auch der deutsche Staat, mit gut 12 Prozent der zweitgrößte Aktionär, will seine Anteile nicht verkaufen und tritt für eine eigenständige Commerzbank ein.

„Wir lehnen eine Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit ab. Der Vorstandsvorsitzende Andrea Orcel handelt weiterhin unkalkulierbar und spielt mit dem Vertrauen der Beschäftigten, aber auch der gesamten deutschen Wirtschaft“, so Christoph Schmitz-Dethlefsen, ver.di-Bundesvorstandsmitglied, zuständig unter anderem für Banken und Versicherungen.

Insgesamt bis zu 15.000 Jobs in Gefahr


UniCredit-Chef Andrea Orcel hat bereits einen Umbauplan für den Fall einer Übernahme vorgelegt. Demnach könnten rund 7.000 Stellen allein in Deutschland entfallen – durch Synergien mit der bereits konzerneigenen HypoVereinsbank (HVB). ver.di geht insgesamt von bis zu 15.000 gefährdeten Arbeitsplätzen aus, wenn man beide Häuser zusammenrechnet – Commerzbank und HVB.

ver.di-Bundesfachgruppenleiter Bankgewerbe Jan Duscheck warnt: Betroffen wären „vor allem Tausende Stellen in den Zentralen in Frankfurt und München sowie in den Servicegesellschaften“.

Derweil hat UniCredit zum Jahresauftakt einen Rekordgewinn eingefahren: Der Quartalsüberschuss stieg um 16 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro – der höchste je verzeichnete Quartalsgewinn in der Geschichte des Mailänder Geldhauses. Für ver.di ist das ein weiterer Beleg: UniCredit handelt aus einer Position finanzieller Stärke – auf Kosten der Beschäftigten in Deutschland.

ver.di kämpft für eine eigenständige Commerzbank

Große Anleger, insbesondere der Bund mit seiner Beteiligung von 12 Prozent, trügen jetzt Verantwortung – für den deutschen Mittelstand, für Millionen Privatkunden und nicht zuletzt für tausende Beschäftigte.

„UniCredit mag ein Tauschangebot vorgelegt haben, das ändert aber nichts an unserer Haltung: Eine eigenständige Commerzbank ist die beste Ausgangslage für sichere Arbeitsplätze und eine starke Zukunft beider Häuser“, so Christoph Schmitz-Dethlefsen.

ver.di wird für den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpfen, für eine starke Präsenz durch Filialen in der Fläche und für betriebliche Mitbestimmung auf Augenhöhe. Kevin Voß bekräftigt: „UniCredit-Chef Andrea Orcel hat jegliches Vertrauen verspielt. Eine Übernahme würde bei der Commerzbank und der bereits übernommenen HypoVereinsbank bis zu 15.000 Arbeitsplätze kosten und keinerlei Mehrwert für Kundschaft und Wirtschaft mit sich bringen.“

Was bisher geschah

16. Juni 2026: Der Bund lehnt das Angebot erneut ab. Die Finanzagentur des Bundes, zuständig für den staatlichen Anteil von rund zwölf Prozent, erklärt: „Eine Annahme Angebots kam bereits wirtschaftlich nicht infrage, da das Übernahmeangebot keine angemessene Prämie auf den aktuellen Kurs der Commerzbank-Aktie enthält.“ Der Bund unterstütze die Strategie der Eigenständigkeit und lehne „das aggressive Vorgehen“ der UniCredit ab. Die Commerzbank spiele eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der deutschen Wirtschaft und des Mittelstands und sei als Arbeitgeber zentral für den Finanzstandort Frankfurt.

Bis dahin hatte die UniCredit nach eigenen Angaben rund elf Prozent der Commerzbank-Aktien angedient bekommen. Rechnerisch stiege ihr Anteil damit auf etwa 38 Prozent, über Kaufoptionen hat sie sich mehr als drei weitere Prozent gesichert. Die Annahmefrist, die am 16. Juni auslief, soll bis zum 3. Juli verlängert werden.

Zuvor war der Übernahmestreit eskaliert: Die UniCredit hatte der Commerzbank offen mit einem Austausch von Aufsichtsrat und Vorstand gedroht, sollte sie auf der Hauptversammlung genug Aktionäre hinter sich bringen. Die Commerzbank schaltete daraufhin die Finanzaufsicht BaFin ein. Sie wirft der UniCredit vor, die angedienten Aktien stammten überwiegend von Banken, mit denen die Italiener über Finanzinstrumente Geschäfte machen, nicht von unabhängigen Aktionären. Für diese läge das Angebot unter dem aktuellen Aktienkurs und wäre ein Verlustgeschäft. Die UniCredit weist die Kritik zurück.

14. Mai 2025: Das Zerren um die Commerzbank ging in die nächste Runde. Hintergrund ist der Versuch einer schleichenden Einflussnahme: UniCredit hat sich in den letzten Monaten über Aktienkäufe und Derivate bereits bis zu 28 Prozent der Anteile gesichert. Zuletzt wurde eine weitere Aufstockung auf 29,9 Prozent durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.

Damit wird gezielt die Schwelle von 30 Prozent für ein verpflichtendes Übernahmeangebot umgangen – ein Szenario, das aus Sicht der Beschäftigten und ihrer betrieblichen Interessenvertretungen massive Risiken birgt. ver.di betont, dass die Commerzbank mit ihrer aktuellen Strategie „Momentum“ auf einem soliden, zukunftsgerichteten Kurs sei. Die Gewerkschaft begrüßt das politische und gesellschaftliche Bekenntnis zur Eigenständigkeit der Commerzbank – im Interesse der Beschäftigten, der Kundinnen und Kunden sowie des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Am 11. September 2024 war bekannt geworden, dass UniCredit 4,49 Prozent der Anteile an der Commerzbank gekauft hatte – als Meistbietender für ein zuvor zum Verkauf stehendes Aktienpaket. Medienberichten zufolge strebte UniCredit seinerzeit schon eine schrittweise Übernahme an. Noch im September 2024 hatten ver.di und der Gesamtbetriebsrat der Commerzbank ihren Widerstand gegen die Übernahmepläne öffentlich gemacht. Kurz vor der Beratung im Finanzausschuss des Bundestages am 25. September forderten sie die Bundesregierung auf, sich gegen die Übernahme zu positionieren.

„Die Bundesregierung muss die Commerzbank zum Teil der kritischen Infrastruktur in Deutschland erklären“, forderte ver.di-Gewerkschaftssekretär Stefan Wittmann damals bei einer Kundgebung mit rund 250 Beschäftigten vor der Frankfurter Zentrale.

Arbeitsplätze in Gefahr


Die Skepsis kommt nicht von ungefähr: Nach der Übernahme der HypoVereinsbank durch UniCredit im Jahr 2005 sank die Zahl der Beschäftigten um rund zwei Drittel. Ähnliches befürchten die Arbeitnehmervertretungen nun für die Commerzbank.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke stellt klar: „Wir stehen fest an der Seite der Belegschaft und kämpfen für den Erhalt der Eigenständigkeit der Bank und somit für gute und faire Arbeitsbedingungen.“ Die Bundesregierung dürfe keine weiteren Anteile an UniCredit verkaufen.

Eine Übernahme durch UniCredit sei nicht im Sinne der Beschäftigten und würde die Zukunftsfähigkeit der Bank ernsthaft gefährden, heißt es in einer Erklärung des Gesamtbetriebsrats. Der Fokus der italienischen Großbank liege auf Rationalisierung und nicht auf Innovation.