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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 25. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der InVision AG: Verbindungsbeschluss des LG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der InVision AG hatte am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die damals noch als Acme 42 GmbH firmierende Hauptaktionärin gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen und bekannt gemacht.

Das LG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom  24. Februar 2026 die anhängige Spruchverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. das Verfahren 33 O 103/25 (AktE) führt. Gleichzeitig hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Toni Riedel zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. 

LG Düsseldorf, Az. 33 O 103/25 (AktE)
Spezialwerte AG u.a. ./. InVision GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte White & Chase LLP, 60323 Frankfurt am Main

fox e-mobility AG: Kursaussetzung

23.02.2026 / 17:18 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat heute entschieden, den Kurs der Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A40ZV71) auszusetzen, da der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht innerhalb der Frist bzw. Nachfrist entsprechend den Börsenregeln für den Freiverkehr veröffentlicht wurde. Entsprechend wurde auch der Kurs an der Börse Hamburg ausgesetzt.

Der Vorstand der Gesellschaft wird die Aufhebung der Suspendierung beantragen, sobald der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht veröffentlicht ist.

Dienstag, 24. Februar 2026

JOST Werke SE: JOST beschließt Barkapitalerhöhung

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN SEIN KÖNNTE

AD-HOC MITTEILUNG

Neu-Isenburg, 24. Februar, 2026 – Der Vorstand der JOST Werke SE („JOST”), einer der weltweit führenden Hersteller und Lieferanten von sicherheitsrelevanten Systemen für die On- und Off-Highway Nutzfahrzeugindustrie, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Hierdurch würde sich das Grundkapital von JOST um bis zu 10 % durch Ausgabe von bis zu 1.490.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 dividendenberechtigt.

Die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten, das unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt. Der Platzierungspreis und die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien werden nach Abschluss dieses Verfahrens zusammen mit dem endgültigen Bruttoerlös bekannt gegeben. Nach Abschluss der Privatplatzierung wird JOST einer Lock-Up-Verpflichtung unterliegen, für 180 Tage und vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen unter anderem keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen.

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 27. Februar 2026 erfolgen, und der Handel mit den Neuen Aktien wird voraussichtlich am 2. März 2026 aufgenommen. Die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren wird voraussichtlich am 2. März 2026 erfolgen.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll die finanzielle Flexibilität des Konzerns weiter erhöhen, um im Einklang mit der Strategie AMBITION 2030 weitere wertsteigernde Akquisitionen umzusetzen. JOST sieht attraktive Opportunitäten im Off-Highway-Bereich, die die globale Präsenz des Konzerns und das Kundenangebot stärken könnten, wobei gleichzeitig ein ausgeglichenes Umsatzprofil zwischen den Bereichen On- und Off-Highway sowie die Steigerung der Profitabilität und Widerstandsfähigkeit des Konzerns im Fokus steht. Durch eine Reihe von erfolgreich integrierten Akquisitionen und der Verbesserung der Wettbewerbsposition, zuletzt durch die strategische Übernahme von Hyva, hat JOST sein Portfolio kontinuierlich gestärkt und starke Ergebnisse erzielt, die das langfristige Wachstum des Konzerns unterstützen.

Westag Aktie: Squeeze-out möglich?

Zu dem Beitrag auf "Aktiencheck": 

Westag Aktie: Squeeze-out möglich? () | aktiencheck.de

Ströer SE & Co. KGaA hat Delisting erwogen

Bei dem (noch) börsen­notierten Werbe­konzern Ströer ist im letzten Jahr laut dem "manager magazin" als "Notlösung" ein Delisting erwogen worden. Die Finanz­investoren KKR und Hellman & Friedman sollen nach Informationen des Magazins durch­gespielt haben, Ströer von der Börse zu nehmen, um die Einzel­teile des Firmen­geflechts zu verwerten. Dazu sei es nicht gekommen, jedoch räumte Ströer auf Nachfrage des "manager magazins" ein, dass ein Delisting "je nach Gesamt­konditionen eine interessante Alternative zur öffentlichen Notierung einer Aktie" sein könne. 

Ströer-CEO Udo Müller soll sich laut "manager magazin" überlegt haben, das lukrative Außen­werbungsgeschäft abzuspalten. Dem Kerngeschäft mit der Außenwerbung (Out-of-Home, OOH) sowie digitalen Medien werde durch die Angebote eine indikative Bewertung deutlich oberhalb der Marktkapitalisierung von Ströer beigemessen, hieß es. In einem Bloomberg-Bericht war von rund EUR 4 Mrd. für die OOH-Sparte die Rede gewesen - das ist deutlich mehr als der Börsenwert von Ströer von rund 2,6 Mrd. Euro vor Bekanntwerden der Gespräche. Verhandlungen mit dem US-Fonds I-Squared sollen letztlich aber gescheitert sein. Auch die Private-Equity-Gesellschaften CVC und EQT hätten sich mit Ströer bereits befasst, hieß es in dem Bloomberg-Bericht.

Squeeze-out bei der OTRS AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung des Softwareunternehmens OTRS AG, Oberursel (Taunus), hat am 12. November 2025 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OTRS AG auf die Optimus BidCo AG beschlossen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Februar 2026 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist).

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Covestro AG: Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Steilemann wird Vertrag nicht über 31. Mai 2028 hinaus verlängern

23.02.2026 / 11:11 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Der Vorstandsvorsitzende der Covestro AG, Dr. Markus Steilemann, hat den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft heute darüber informiert, dass er nach Ablauf seiner bis zum 31. Mai 2028 laufenden Amtszeit nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen wird.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG wird rechtzeitig einen geordneten Nachfolgeprozess für den Vorstandsvorsitz einleiten.

Dr. Markus Steilemann wird einen reibungslosen Übergang seiner Aufgaben auf seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger sicherstellen.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der Covestro AG hat die XRG nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot einen aktienrechtlichen Squeeze-out gefordert.

ZhongDe Waste Technology AG: Widerruf der Zulassung der Aktien der ZhongDe Waste Technology AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 24. Februar 2026 – Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat den Vorstand der ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt am Main („Gesellschaft“), über ihre Entscheidung informiert, die Zulassung der Inhaberaktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 23. März 2026 gemäß § 39 Abs. 1 Börsengesetz (BörsG) in Verbindung mit § 47 der Börsenordnung (BörsO) zu widerrufen. Die Frankfurter Wertpapierbörse führte aus, dass der Grund für den Widerruf der Zulassung zum Handel darin liege, dass die aus der Zulassung resultierenden Pflichten nicht erfüllt wurden.

Im besten Interesse ihrer Aktionäre hat die Gesellschaft beschlossen, gegen die Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse Rechtsmittel einzulegen. In der Zwischenzeit wird die Gesellschaft weiterhin uneingeschränkt mit den Abschlussprüfern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle ausstehenden Finanzberichte noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss aus genehmigtem Kapital im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.

Marburg, 24. Februar 2026. Der Vorstand der NanoRepro AG (ISIN DE 0006577109; Symbol: NN6) („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024 von derzeit EUR 12.903.773,00 um bis zu EUR 1.290.377,00 auf bis zu EUR 14.194.150,00 durch Ausgabe von bis zu 1.290.377 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.

Die bis zu 1.290.377 Neuen Aktien sollen ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 1,50 je Neuer Aktie zum Erwerb angeboten werden.

Die Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel (Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse) erfolgt nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.

Der bei Vollplatzierung erwartete Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 1,8 Mio. soll zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums verwendet werden.

Montag, 23. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE: LG Hamburg bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ABOUT YOU (Verschmelzung der ABOUT YOU Holding SE auf die Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG, die in ABOUT YOU Holding AG umfirmierte) hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 19. Februar 2026 Herrn Rechtsanwalt Jobst von Werder, REMÉ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 20095 Hamburg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Hamburg, Az. 404 HKO 8/26
Bäßler, S. ./. ABOUT YOU Holding AG
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Jobst von Werder, REMÉ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 20095 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Sonntag, 22. Februar 2026

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der NanoFocus AG

Carl Mahr Holding GmbH
Göttingen

Bekanntmachung über die Barabfindung
der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
NanoFocus AG, Oberhausen

ISIN DE000A40ESC1 / WKN A40ESC

Die außerordentliche Hauptversammlung der NanoFocus AG, Oberhausen, hat am 12. November 2025 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der NanoFocus AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Carl Mahr Holding GmbH, Göttingen, gegen Gewährung einer von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister der NanoFocus AG beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 13864 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG eine von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 1,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der NanoFocus AG. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der NanoFocus AG gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 22. Dezember 2025 bekannt gemacht.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Baker Tilly GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen werden von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, vorgenommen. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der NanoFocus AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG innerhalb Deutschlands provisions- und spesenfrei sein.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der NanoFocus AG gewährt werden. 

Göttingen, im Dezember 2025
Carl Mahr Holding GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2025

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG

H&K AG
Oberndorf am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Herr Philippe de Lavenère Lussan, Christ Church, Barbados, hat mitgeteilt, dass er nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

2. Die EREL LLC, Jackson, Wyoming, USA, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

3. Die KEPRON Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

4. Die Concorde Holding Limited, Bridgetown, Barbados, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

5. Die Concorde Bank Limited, Saint Michael, Barbados, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

6. Herr Nicolas René Colonna Walewski, Mailand, Italien, hat mitgeteilt, dass er aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über (i) die Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados, und (ii) die CDE S.A., Luxemburg, mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält. 

Oberndorf am Neckar, im Februar 2026
H&K AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Februar 2026

Mehrheitsbeteiligungen an der centrotherm international AG

centrotherm international AG
Blaubeuren

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Die nachfolgenden Gesellschaften haben uns, der centrotherm international AG mit Sitz in Blaubeuren („Gesellschaft“), jeweils im eigenen Namen und handelnd für sich allein, die folgenden Beteiligungen an der Gesellschaft jeweils gesondert mitgeteilt:

• Die Centrotherm AcquiCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main („AcquiCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Centrotherm HoldCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main („HoldCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen AcquiCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die therm S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („therm“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen HoldCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Arosa Centro S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („Centro“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen therm gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die ARDIAN Semiconductor S.L.P. mit Sitz in Paris hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Centro gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören. 

Blaubeuren, im Dezember 2025
centrotherm international AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Dezember 2025

Samstag, 21. Februar 2026

Alba Aktie: Abseits der Börse

Zu dem Beitrag in STOCK-WORLD:

Alba Aktie: Abseits der Börse - Stock World

Seit dem Delisting 2024 bewerten Anleger die Alba SE abseits des Parketts. Die fehlende Liquidität und veränderte Informationslage stehen im Kontrast zu den Chancen im wachsenden Recycling-Markt. (...)

Andreas Sommer

Standard IDW S17: Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest

Zu dem Beitrag in der Börsen-Zeitung:

Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest | Börsen-Zeitung

Ein neuer Standard für Wirtschaftsprüfer soll mehr Klarheit bringen, wenn es darum geht, faire Abfindungshöhen bei Squeeze-outs zu ermitteln. Vom Entwurf bis zum finalen Standard gab es nach den ersten Praxiserfahrungen noch einmal einige Änderungen.  (...)

Frankfurt, 20. Februar 2026, 14:40 Uhr

Sabine Reifenberger

Freitag, 20. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller hatten im Jahr 2020 gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. 

Nur wenige Jahre später hat das Landgericht kürzlich mit Beschluss vom 20. November 2025 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) als dem zuständigem Beschwerdegericht vorgelegt. Das BayObLG hat die rechtzeitige Beschwerdeeinlegung bestätigt. Die beschwerdeführenden Antragsteller können ihre Beschwerden bis zum 27. Februar 2026 ergänzend begründen. Darauf kann bis zum 15. Mai 2026v erwidert werden. Die gemeinsame Vertreterin kann sodann bis zum 31. Juli 2026 Stellung nehmen.
  
BayObLG, Az. 101 W 164/25
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13 
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

Klöckner & Co SE: Hinweisbekanntmachung zum Übernahmeangebot

Klöckner & Co SE
Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Aktien der Klöckner & Co SE:
Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01000
Zum Verkauf Eingereichte Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01V24

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Klöckner & Co SE, Düsseldorf, zu dem am 5. Februar 2026 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Worthington Steel GmbH, Stuttgart, an die Aktionäre der Klöckner & Co SE wird seit dem 13. Februar 2026 bei Klöckner & Co SE, Investor Relations, Peter-Müller-Straße 24, 40468 Düsseldorf, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung auch möglich per E-Mail an ir@kloeckner.com jeweils unter Angabe einer Postadresse für den Postversand).

Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https://www.kloeckner.com/investoren/freiwilliges-oeffentliches-uebernahmeangebot-durch-die-worthington-steel-inc/in deutscher Sprache und unter https://www.kloeckner.com/en/investors/voluntary-public-takeover-offer-by-worthington-steel-inc/in unverbindlicher englischer Übersetzung bekanntgegeben. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 13. Februar 2026 

Düsseldorf, den 13. Februar 2026

Klöckner & Co SE
Der Vorstand | Der Aufsichtsrat
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Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Februar 2026

Donnerstag, 19. Februar 2026

GREIFF „special situations“ Fund: Soft Close der Anteilsklassen I und F bei 75 Mio. EUR Fondsvolumen

Mitteilung an Anleger / Investoreninformation:

Die GREIFF capital management AG informiert darüber, dass der GREIFF „special situations“ Fund nach dem Überschreiten von 75 Mio. EUR Fondsvermögens einen Soft Close für die institutionellen Anteilsklassen I und F umsetzen wird.

Was bedeutet Soft Close?

Ein Soft Close ist eine Maßnahme zur Kapazitätssteuerung: Neue Investoren werden für die betroffenen Anteilsklassen nicht mehr zugelassen, während bestehende Investoren mit Avis weiterhin zeichnen können. Rückgaben bleiben unverändert möglich.

Welche Anteilsklassen sind betroffen?

GREIFF „special situations“ Fund – I (ISIN: LU1287772450)
GREIFF „special situations“ Fund – F (ISIN: LU2731339920)

Nicht betroffen:

Anteilsklasse R (ISIN: LU0228348941) bleibt weiterhin für Retail-Investoren geöffnet.

Hintergrund und Ziel der Maßnahme

Der GREIFF „special situations“ Fund investiert in Endspielsituationen im deutschsprachigen/ europäischen Aktienuniversum. Ein wesentlicher Teil der Fondslogik ist die ökonomische Ertragschance aus Nachbesserungsrechten (Spruchverfahren), die historisch aufgebaut wurden.

Mit dem Soft Close der Anteilsklassen I und F verfolgt die Gesellschaft das Ziel, Bestandsinvestoren zu schützen, insbesondere vor einer Verwässerung der Nachbesserungsrechte durch starke Volumenzuwächse. Ein Soft Close wird branchenüblich als Instrument eingesetzt, um die Interessen der bestehenden Anleger zu wahren und die Strategie weiterhin effizient umzusetzen. Ein streng limitiertes Fondsvolumen ermöglicht es dem Management, unverändert in Übernahmesituationen zu investieren, die im Small- und Microcap-Segment stattfinden. Gerade diese Investments erwiesen sich in der Vergangenheit als besonders renditestark und bieten darüber hinaus auch wertvolle Diversifikationseffekte.

Die Anteilsklasse R bleibt geöffnet, da sie primär von Retail-Investoren genutzt wird und die Zeichnungsbeträge typischerweise deutlich kleiner sind, wodurch das Verwässerungsrisiko in der Praxis wesentlich geringer ausfällt. Einen Soft Close dieser Anteilsklasse behält sich die Gesellschaft jedoch ebenfalls vor, sollte der Volumenanstieg zu groß werden.

Umsetzung in der Praxis (Orderannahme)


Bestehende Investoren in I/F können weiterhin nachzeichnen, müssen ihre Zeichnungen aber mit Avis unter

softclose@greiff-ag.de

ankündigen, um falsche Zuordnungen zu vermeiden.

Zeichnungen in I/F von Investoren ohne vorheriges Avis werden nicht mehr angenommen.

Rückgaben/Redemptions sind nicht eingeschränkt.

Als „bestehender Investor“ gilt, wer vor Wirksamwerden des Soft Close bereits Anteile der jeweiligen Anteilsklasse (I bzw. F) hält (einschließlich Halten über Nominee/Plattformstrukturen; operative Details können je nach Verwahrstelle/Plattform abweichen).

Überprüfung / mögliche Wiederöffnung


Die Gesellschaft überprüft die Maßnahme fortlaufend. Eine spätere Wiederöffnung der betroffenen Anteilsklassen kann erfolgen, sofern die Gründe für den Soft Close nicht mehr bestehen.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vectron Systems AG: LG Dortmund bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. Februar 2026 wie angekündigt Herrn RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund, zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.

LG Dortmund, Az. 20 O 13/25 AktE
Susvent GmbH u.a. ./. Arrow HoldCo GmbH
27 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Gleiss Lutz gewinnt Squeeze-out Verfahren für Pineapple German Bidco

Pressemitteilung von Gleiss Lutz

(Frankfurt, 18.02.2026) Gleiss Lutz hat die Pineapple German Bidco GmbH ("Pineapple"), ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentgesellschaft Thoma Bravo, im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG, einem Corporate- und Compliance-Dienstleister, erfolgreich vor dem Landgericht München I vertreten.

Nach Auffassung der Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Frank Schaulies ist die anhand des Börsenkurses festgelegte Barabfindung je Aktie angemessen, weil der nur im qualifizierten Freiverkehr gebildete Börsenkurs zur Bewertung der Unternehmensbeteiligung der Minderheitsaktionäre geeignet sei. Von einer Plausibilisierung durch die Ertragswertmethode hat das Gericht daher abgesehen.

Angesichts der intensiv geführten Diskussion, ob und wann der Börsenkurs allein herangezogen werden kann, hat dieser erstinstanzliche Beschluss Signalwirkung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit dem Standard IDW S 17 gerade einen börsenkurskritischen Standard vorgelegt hat.

Für Pineapple hat das folgende Gleiss Lutz-Team unter der Federführung von Dr. Dirk Wasmann (Partner, Gesellschaftsrecht, Stuttgart) beraten: Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Gesellschaftsrecht, Hamburg).

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Anmerkung der Redaktion:

Die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I ist noch nicht rechtskräftig.

SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Herabsetzung des Grundkapitals der Altech Advanced Materials AG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3 : 1

Altech Advanced Materials AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung
über eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften
über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien
nach §§ 222 ff. AktG

Wertpapier-Kenn-Nr.: A31C3Y /ISIN DE000A31C3Y4
nach Zusammenlegung Wertpapier-Kenn-Nr.: A41YD9/ISIN DE000A41YD99

Die außerordentliche Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG („Gesellschaft“) vom 13. Januar 2026 hat eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222 ff. AktG sowie die entsprechende Satzungsänderung beschlossen („Kapitalherabsetzung“). Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 7.922.919,00 um EUR 5.281.946,00 auf EUR 2.640.973,00 im Verhältnis 3:1 (in Worten: drei zu eins) herabgesetzt, und zwar zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in voller Höhe in die Kapitalrücklagen. Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 118874 am 23. Januar 2026 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei (3) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einer (1) auf den Namen lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von drei zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Die konvertierten Stückaktien der Altech Advanced Materials AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Altech Advanced Materials AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 19. Februar 2026

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Altech Advanced Materials AG im Verhältnis 3:1 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 18. Februar 2026.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Altech Advanced Materials AG nach dem Stand vom 20. Februar 2026 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung zum Ablauf des 18. Februar 2026 ab. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE000A31C3Y4) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A41YD99). Hierzu werden den Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A41YD81) im festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der konvertierten Aktien (DE000A41YD99) zu übertragen. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG über die Clearstream Europe AG. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt durch die Einbuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Ein durch drei teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am 18. Februar 2026 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A41YD99) im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 19. Februar 2026 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar. 

Heidelberg, im Februar 2026

Altech Advanced Materials AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Februar 2026

Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der DISO Verwaltungs AG

DISO Verwaltungs AG
München
WKN A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 25. November 2025 gefasste Beschlüsse erhoben:

Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung nach § 179a AktG zum Abschluss eines Vertrages zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Matica Technologies Group SA über die Veräußerung von 2.566.077 Aktien an der Matica Fintec S.p.A.

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 über die Änderung von § 2 der Satzung.

Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16653/25 anhängig.

Rechberghausen, im Januar 2026
DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Februar 2026

flatexDEGIRO SE: flatexDEGIRO beschließt neue Grundsätze zur Kapitalallokation – Versiebenfachung der jährlichen Dividende geplant; Prognose 2025 leicht übertroffen

Corporate News 

- Auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen steigt der Konzernumsatz 2025 um rund 17 % auf rund 560 Millionen Euro, das Konzernergebnis um rund 44 % auf rund 160 Millionen Euro

- Neue Kapitalallokationsstrategie sieht eine regelmäßige Dividendenausschüttung von 20 % des Konzernergebnisses vor, mögliche Dividende für 2025 von rund 0,30 Euro je Aktie (2024: 0,04 Euro) geplant

- Weitere Steigerung von Umsatz und Konzernergebnis für 2026 avisiert

Frankfurt am Main, 18. Februar 2026 – Die flatexDEGIRO SE setzt ihren profitablen Wachstumskurs fort und plant eine deutliche Ausweitung der jährlichen Dividendenausschüttung. Auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen erwartet das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz von rund 560 Millionen Euro sowie ein Konzernergebnis von rund 160 Millionen Euro – beide Werte liegen auf oder über dem oberen Ende der bisher gegebenen Unternehmensprognose (Konzernumsatz: 530 bis 550 Millionen Euro | Konzernergebnis: 150 bis 160 Millionen Euro). Im Verlauf des Jahres 2025 hatte flatexDEGIRO die ursprüngliche Jahresprognose bereits zweimal erhöht.

Für 2026 stellt der Vorstand weiteres profitables Wachstum in Aussicht: Der Umsatz soll um 5 bis 10 Prozent (588 bis 616 Millionen Euro) und das Konzernergebnis um 5 bis 15 Prozent (168 bis 184 Millionen Euro) steigen. In allen relevanten Märkten der Marken flatex und DEGIRO wird ein weiteres organisches Wachstum der Kundenbasis erwartet. Jüngst eingeführte Produkt- und Serviceangebote wie Kryptohandel und Wertpapierleihe sollen weiter ausgebaut und in 2026 zu einem höheren Umsatz und Konzernergebnis beitragen. Darüber hinaus beabsichtigt flatexDEGIRO im laufenden Geschäftsjahr sein Sparplanangebot signifikant auszuweiten, seinen persönlichen Kundenservice weiter zu stärken und frühzeitig attraktive „Frühstart-Rente“- und Altersvorsorgedepots anzubieten.

Neue Grundsätze zur Kapitalallokation: Fokus auf weiteres Wachstum, signifikanter Anstieg der jährlichen Dividendenausschüttungen

Vor diesem Hintergrund hat flatexDEGIRO neue, wachstumsorientierte Grundsätze zur Kapitalallokation beschlossen. Künftig beabsichtigt flatexDEGIRO jährlich 20 Prozent des Konzernergebnisses als Dividende vorzuschlagen. Auf Basis des vorläufigen, ungeprüften Konzernergebnisses 2025 von rund 160 Millionen Euro würde die Dividende rund 32 Millionen Euro betragen, beziehungsweise rund 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Dies entspräche einer Versiebenfachung gegenüber der Dividende je Aktie in den Vorjahren (0,04 Euro). Bezogen auf den XETRA-Schlusskurs der flatexDEGIRO Aktie vom 17. Februar 2026 (33,20 Euro) ergäbe sich hieraus eine Dividendenrendite von knapp 1 Prozent.

„Mit der ausgeweiteten Dividendenpolitik schlagen wir ein neues Kapitel auf: Wir verbinden nachhaltiges Wachstum mit verlässlicher Aktionärsvergütung. Die starke operative Entwicklung 2025 zeigt, dass unsere Strategie greift. Gleichzeitig investieren wir weiter in Technologie, User Experience und Produktausbau, um uns so weiter als Europas führende Plattform für Vermögensaufbau zu etablieren“, sagt Oliver Behrens, CEO der flatexDEGIRO SE.

Neben einer regelmäßigen Dividendenausschüttung fokussiert sich die Kapitalallokationsstrategie von flatexDEGIRO vor allem auf das Vorantreiben des organischen Wachstums in bestehenden sowie neuen Produkt- und Servicebereichen. Bestehende Gewinnrücklagen und laufende Gewinne ermöglichen darüber hinaus potenzielle Konsolidierungsschritte, Wachstums- und Ergänzungsakquisitionen sowie die opportunistische Nutzung von Aktienrückkäufen.

Die neuen Grundsätze der Kapitalallokation sollen bereits beim Gewinnverwendungsvorschlag für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 2. Juni 2026 zur Anwendung kommen, die über die Dividendenausschüttung beschließen wird.

flatexDEGIRO veröffentlicht seine vollständigen vorläufigen Zahlen für 2025 am 26. Februar 2026 um 08:00 Uhr MEZ. Eine Pressekonferenz findet am gleichen Tag um 09:00 Uhr MEZ statt. Weitere Informationen finden Sie auf www.flatexdegiro.com.

Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA wächst solide in unsicherem Umfeld – steuerliche Einmaleffekte belasten Jahresüberschuss stark

Veröffentlichung vorläufiger Geschäftszahlen 2025

Hamburg, 18. Februar 2026 | Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat im Geschäftsjahr 2025 nach vorläufigen, noch nicht testierten Zahlen ihren Konzern-Umsatz um 9,9 Prozent auf 1.756 Mio. Euro (im Vorjahr: 1.598 Mio. Euro) gesteigert. Das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 19,5 Prozent auf 161 Mio. Euro (im Vorjahr: 134 Mio. Euro). Stark belastet durch steuerliche Einmaleffekte belief sich der Konzern-Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter auf 10 Mio. Euro (im Vorjahr: 33 Mio. Euro), davon 1 Mio. Euro im Teilkonzern Hafenlogistik. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der Hauptversammlung vorschlagen, für die A-Aktie keine Dividende für das Geschäftsjahr 2025 auszuschütten. Der konzernweite Containerumschlag stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent auf 6.295 Tsd. Standardcontainer (TEU) (im Vorjahr: 5.970 Tsd. TEU). Das Transportvolumen im Segment Intermodal erhöhte sich um 10,9 Prozent auf 1.982 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.787 Tsd. TEU).

Jeroen Eijsink, HHLA-Vorstandsvorsitzender: „Im Geschäftsjahr 2025 konnte die HHLA sowohl im Umschlag an den Containerterminals als auch im Containertransport auf Schiene und Straße ein solides Wachstum erzielen – und das in einem äußerst herausfordernden Marktumfeld. Unser Ergebnis zeigt aber auch, wie wichtig es ist, weiterhin an der Optimierung unserer Prozesse zu arbeiten, um die Leistungsfähigkeit der HHLA gesamthaft zu stärken.“

Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik stiegen die Umsatzerlöse um 10,1 Prozent auf 1.719 Mio. Euro (im Vorjahr: 1.562 Mio. Euro). Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich im Jahresvergleich um 22,8 Prozent auf 145 Mio. Euro (im Vorjahr: 118 Mio. Euro). Die operative Geschäftsentwicklung 2025 war insgesamt von einer positiven Mengenentwicklung im Umschlag und im Transport gekennzeichnet, die sich trotz Abschwächung im zweiten Halbjahr durch zunehmende weltwirtschaftliche Unsicherheiten und anhaltende Lieferkettenstörungen bei zugleich weitreichenden Umbaumaßnahmen zur Automatisierung der Hamburger Anlagen im laufenden Betrieb insgesamt stabil entwickelte. Demgegenüber ist der Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter stark durch steuerliche Einmaleffekte – im Wesentlichen Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern – belastet und beläuft sich auf 1 Mio. Euro (im Vorjahr: 23 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis je A-Aktie von 0,02 Euro (im Vorjahr: 0,32 Euro).

Während die Umsatzerlöse im Teilkonzern Immobilien mit 46 Mio. Euro auf Vorjahresniveau lagen, sank das Betriebsergebnis (EBIT) um 4,4 Prozent auf 15 Mio. Euro (im Vorjahr: 16 Mio. Euro). Grund hierfür waren hohe Einmalaufwendungen für nicht-operative Leistungen im dritten Quartal, die trotz gestiegener Mieterlöse und geringerer Instandhaltungskosten nicht vollständig kompensiert werden konnten. Der Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter belief sich entsprechend auf 9 Mio. Euro (im Vorjahr: 10 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis je S-Aktie von 3,20 Euro (im Vorjahr: 3,52 Euro).

Der Geschäftsbericht und die testierten Geschäftszahlen für das Jahr 2025 werden am Donnerstag, den 26. März 2026, um 7:30 Uhr veröffentlicht.