Alba Aktie: Abseits der Börse - Stock World
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Samstag, 21. Februar 2026
Alba Aktie: Abseits der Börse
Alba Aktie: Abseits der Börse - Stock World
Standard IDW S17: Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest
Zu dem Beitrag in der Börsen-Zeitung:
Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest | Börsen-Zeitung
Ein neuer Standard für Wirtschaftsprüfer soll mehr Klarheit bringen, wenn es darum geht, faire Abfindungshöhen bei Squeeze-outs zu ermitteln. Vom Entwurf bis zum finalen Standard gab es nach den ersten Praxiserfahrungen noch einmal einige Änderungen. (...)Frankfurt, 20. Februar 2026, 14:40 Uhr
Freitag, 20. Februar 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)
Klöckner & Co SE: Hinweisbekanntmachung zum Übernahmeangebot
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Februar 2026
Donnerstag, 19. Februar 2026
GREIFF „special situations“ Fund: Soft Close der Anteilsklassen I und F bei 75 Mio. EUR Fondsvolumen
Die GREIFF capital management AG informiert darüber, dass der GREIFF „special situations“ Fund nach dem Überschreiten von 75 Mio. EUR Fondsvermögens einen Soft Close für die institutionellen Anteilsklassen I und F umsetzen wird.
Ein Soft Close ist eine Maßnahme zur Kapazitätssteuerung: Neue Investoren werden für die betroffenen Anteilsklassen nicht mehr zugelassen, während bestehende Investoren mit Avis weiterhin zeichnen können. Rückgaben bleiben unverändert möglich.
Welche Anteilsklassen sind betroffen?
GREIFF „special situations“ Fund – F (ISIN: LU2731339920)
Nicht betroffen:
Hintergrund und Ziel der Maßnahme
Der GREIFF „special situations“ Fund investiert in Endspielsituationen im deutschsprachigen/ europäischen Aktienuniversum. Ein wesentlicher Teil der Fondslogik ist die ökonomische Ertragschance aus Nachbesserungsrechten (Spruchverfahren), die historisch aufgebaut wurden.
Mit dem Soft Close der Anteilsklassen I und F verfolgt die Gesellschaft das Ziel, Bestandsinvestoren zu schützen, insbesondere vor einer Verwässerung der Nachbesserungsrechte durch starke Volumenzuwächse. Ein Soft Close wird branchenüblich als Instrument eingesetzt, um die Interessen der bestehenden Anleger zu wahren und die Strategie weiterhin effizient umzusetzen. Ein streng limitiertes Fondsvolumen ermöglicht es dem Management, unverändert in Übernahmesituationen zu investieren, die im Small- und Microcap-Segment stattfinden. Gerade diese Investments erwiesen sich in der Vergangenheit als besonders renditestark und bieten darüber hinaus auch wertvolle Diversifikationseffekte.
Die Anteilsklasse R bleibt geöffnet, da sie primär von Retail-Investoren genutzt wird und die Zeichnungsbeträge typischerweise deutlich kleiner sind, wodurch das Verwässerungsrisiko in der Praxis wesentlich geringer ausfällt. Einen Soft Close dieser Anteilsklasse behält sich die Gesellschaft jedoch ebenfalls vor, sollte der Volumenanstieg zu groß werden.
Umsetzung in der Praxis (Orderannahme)
Bestehende Investoren in I/F können weiterhin nachzeichnen, müssen ihre Zeichnungen aber mit Avis unter
softclose@greiff-ag.de
ankündigen, um falsche Zuordnungen zu vermeiden.
Zeichnungen in I/F von Investoren ohne vorheriges Avis werden nicht mehr angenommen.
Rückgaben/Redemptions sind nicht eingeschränkt.
Als „bestehender Investor“ gilt, wer vor Wirksamwerden des Soft Close bereits Anteile der jeweiligen Anteilsklasse (I bzw. F) hält (einschließlich Halten über Nominee/Plattformstrukturen; operative Details können je nach Verwahrstelle/Plattform abweichen).
Überprüfung / mögliche Wiederöffnung
Die Gesellschaft überprüft die Maßnahme fortlaufend. Eine spätere Wiederöffnung der betroffenen Anteilsklassen kann erfolgen, sofern die Gründe für den Soft Close nicht mehr bestehen.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vectron Systems AG: LG Dortmund bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. Februar 2026 wie angekündigt Herrn RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund, zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.LG Dortmund, Az. 20 O 13/25 AktE
Gleiss Lutz gewinnt Squeeze-out Verfahren für Pineapple German Bidco
(Frankfurt, 18.02.2026) Gleiss Lutz hat die Pineapple German Bidco GmbH ("Pineapple"), ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentgesellschaft Thoma Bravo, im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG, einem Corporate- und Compliance-Dienstleister, erfolgreich vor dem Landgericht München I vertreten.
Nach Auffassung der Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Frank Schaulies ist die anhand des Börsenkurses festgelegte Barabfindung je Aktie angemessen, weil der nur im qualifizierten Freiverkehr gebildete Börsenkurs zur Bewertung der Unternehmensbeteiligung der Minderheitsaktionäre geeignet sei. Von einer Plausibilisierung durch die Ertragswertmethode hat das Gericht daher abgesehen.
Angesichts der intensiv geführten Diskussion, ob und wann der Börsenkurs allein herangezogen werden kann, hat dieser erstinstanzliche Beschluss Signalwirkung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit dem Standard IDW S 17 gerade einen börsenkurskritischen Standard vorgelegt hat.
Für Pineapple hat das folgende Gleiss Lutz-Team unter der Federführung von Dr. Dirk Wasmann (Partner, Gesellschaftsrecht, Stuttgart) beraten: Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Gesellschaftsrecht, Hamburg).
_________________
Anmerkung der Redaktion:
Die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I ist noch nicht rechtskräftig.
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
- Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
Herabsetzung des Grundkapitals der Altech Advanced Materials AG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3 : 1
Die außerordentliche Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG („Gesellschaft“) vom 13. Januar 2026 hat eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222 ff. AktG sowie die entsprechende Satzungsänderung beschlossen („Kapitalherabsetzung“). Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 7.922.919,00 um EUR 5.281.946,00 auf EUR 2.640.973,00 im Verhältnis 3:1 (in Worten: drei zu eins) herabgesetzt, und zwar zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in voller Höhe in die Kapitalrücklagen. Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 118874 am 23. Januar 2026 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei (3) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einer (1) auf den Namen lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von drei zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Die konvertierten Stückaktien der Altech Advanced Materials AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Altech Advanced Materials AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum 19. Februar 2026
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Altech Advanced Materials AG im Verhältnis 3:1 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 18. Februar 2026.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Altech Advanced Materials AG nach dem Stand vom 20. Februar 2026 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung zum Ablauf des 18. Februar 2026 ab. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE000A31C3Y4) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A41YD99). Hierzu werden den Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A41YD81) im festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der konvertierten Aktien (DE000A41YD99) zu übertragen. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG über die Clearstream Europe AG. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt durch die Einbuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.
Ein durch drei teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am 18. Februar 2026 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A41YD99) im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 19. Februar 2026 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.
Heidelberg, im Februar 2026
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Februar 2026
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 25. November 2025 gefasste Beschlüsse erhoben:
― Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung nach § 179a AktG zum Abschluss eines Vertrages zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Matica Technologies Group SA über die Veräußerung von 2.566.077 Aktien an der Matica Fintec S.p.A.
― Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 über die Änderung von § 2 der Satzung.
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16653/25 anhängig.
Rechberghausen, im Januar 2026
flatexDEGIRO SE: flatexDEGIRO beschließt neue Grundsätze zur Kapitalallokation – Versiebenfachung der jährlichen Dividende geplant; Prognose 2025 leicht übertroffen
- Neue Kapitalallokationsstrategie sieht eine regelmäßige Dividendenausschüttung von 20 % des Konzernergebnisses vor, mögliche Dividende für 2025 von rund 0,30 Euro je Aktie (2024: 0,04 Euro) geplant
- Weitere Steigerung von Umsatz und Konzernergebnis für 2026 avisiert
Frankfurt am Main, 18. Februar 2026 – Die flatexDEGIRO SE setzt ihren profitablen Wachstumskurs fort und plant eine deutliche Ausweitung der jährlichen Dividendenausschüttung. Auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen erwartet das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz von rund 560 Millionen Euro sowie ein Konzernergebnis von rund 160 Millionen Euro – beide Werte liegen auf oder über dem oberen Ende der bisher gegebenen Unternehmensprognose (Konzernumsatz: 530 bis 550 Millionen Euro | Konzernergebnis: 150 bis 160 Millionen Euro). Im Verlauf des Jahres 2025 hatte flatexDEGIRO die ursprüngliche Jahresprognose bereits zweimal erhöht.
Für 2026 stellt der Vorstand weiteres profitables Wachstum in Aussicht: Der Umsatz soll um 5 bis 10 Prozent (588 bis 616 Millionen Euro) und das Konzernergebnis um 5 bis 15 Prozent (168 bis 184 Millionen Euro) steigen. In allen relevanten Märkten der Marken flatex und DEGIRO wird ein weiteres organisches Wachstum der Kundenbasis erwartet. Jüngst eingeführte Produkt- und Serviceangebote wie Kryptohandel und Wertpapierleihe sollen weiter ausgebaut und in 2026 zu einem höheren Umsatz und Konzernergebnis beitragen. Darüber hinaus beabsichtigt flatexDEGIRO im laufenden Geschäftsjahr sein Sparplanangebot signifikant auszuweiten, seinen persönlichen Kundenservice weiter zu stärken und frühzeitig attraktive „Frühstart-Rente“- und Altersvorsorgedepots anzubieten.
Neue Grundsätze zur Kapitalallokation: Fokus auf weiteres Wachstum, signifikanter Anstieg der jährlichen Dividendenausschüttungen
Vor diesem Hintergrund hat flatexDEGIRO neue, wachstumsorientierte Grundsätze zur Kapitalallokation beschlossen. Künftig beabsichtigt flatexDEGIRO jährlich 20 Prozent des Konzernergebnisses als Dividende vorzuschlagen. Auf Basis des vorläufigen, ungeprüften Konzernergebnisses 2025 von rund 160 Millionen Euro würde die Dividende rund 32 Millionen Euro betragen, beziehungsweise rund 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Dies entspräche einer Versiebenfachung gegenüber der Dividende je Aktie in den Vorjahren (0,04 Euro). Bezogen auf den XETRA-Schlusskurs der flatexDEGIRO Aktie vom 17. Februar 2026 (33,20 Euro) ergäbe sich hieraus eine Dividendenrendite von knapp 1 Prozent.
„Mit der ausgeweiteten Dividendenpolitik schlagen wir ein neues Kapitel auf: Wir verbinden nachhaltiges Wachstum mit verlässlicher Aktionärsvergütung. Die starke operative Entwicklung 2025 zeigt, dass unsere Strategie greift. Gleichzeitig investieren wir weiter in Technologie, User Experience und Produktausbau, um uns so weiter als Europas führende Plattform für Vermögensaufbau zu etablieren“, sagt Oliver Behrens, CEO der flatexDEGIRO SE.
Neben einer regelmäßigen Dividendenausschüttung fokussiert sich die Kapitalallokationsstrategie von flatexDEGIRO vor allem auf das Vorantreiben des organischen Wachstums in bestehenden sowie neuen Produkt- und Servicebereichen. Bestehende Gewinnrücklagen und laufende Gewinne ermöglichen darüber hinaus potenzielle Konsolidierungsschritte, Wachstums- und Ergänzungsakquisitionen sowie die opportunistische Nutzung von Aktienrückkäufen.
Die neuen Grundsätze der Kapitalallokation sollen bereits beim Gewinnverwendungsvorschlag für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 2. Juni 2026 zur Anwendung kommen, die über die Dividendenausschüttung beschließen wird.
flatexDEGIRO veröffentlicht seine vollständigen vorläufigen Zahlen für 2025 am 26. Februar 2026 um 08:00 Uhr MEZ. Eine Pressekonferenz findet am gleichen Tag um 09:00 Uhr MEZ statt. Weitere Informationen finden Sie auf www.flatexdegiro.com.
Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA wächst solide in unsicherem Umfeld – steuerliche Einmaleffekte belasten Jahresüberschuss stark
Hamburg, 18. Februar 2026 | Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat im Geschäftsjahr 2025 nach vorläufigen, noch nicht testierten Zahlen ihren Konzern-Umsatz um 9,9 Prozent auf 1.756 Mio. Euro (im Vorjahr: 1.598 Mio. Euro) gesteigert. Das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 19,5 Prozent auf 161 Mio. Euro (im Vorjahr: 134 Mio. Euro). Stark belastet durch steuerliche Einmaleffekte belief sich der Konzern-Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter auf 10 Mio. Euro (im Vorjahr: 33 Mio. Euro), davon 1 Mio. Euro im Teilkonzern Hafenlogistik. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der Hauptversammlung vorschlagen, für die A-Aktie keine Dividende für das Geschäftsjahr 2025 auszuschütten. Der konzernweite Containerumschlag stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent auf 6.295 Tsd. Standardcontainer (TEU) (im Vorjahr: 5.970 Tsd. TEU). Das Transportvolumen im Segment Intermodal erhöhte sich um 10,9 Prozent auf 1.982 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.787 Tsd. TEU).
Jeroen Eijsink, HHLA-Vorstandsvorsitzender: „Im Geschäftsjahr 2025 konnte die HHLA sowohl im Umschlag an den Containerterminals als auch im Containertransport auf Schiene und Straße ein solides Wachstum erzielen – und das in einem äußerst herausfordernden Marktumfeld. Unser Ergebnis zeigt aber auch, wie wichtig es ist, weiterhin an der Optimierung unserer Prozesse zu arbeiten, um die Leistungsfähigkeit der HHLA gesamthaft zu stärken.“
Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik stiegen die Umsatzerlöse um 10,1 Prozent auf 1.719 Mio. Euro (im Vorjahr: 1.562 Mio. Euro). Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich im Jahresvergleich um 22,8 Prozent auf 145 Mio. Euro (im Vorjahr: 118 Mio. Euro). Die operative Geschäftsentwicklung 2025 war insgesamt von einer positiven Mengenentwicklung im Umschlag und im Transport gekennzeichnet, die sich trotz Abschwächung im zweiten Halbjahr durch zunehmende weltwirtschaftliche Unsicherheiten und anhaltende Lieferkettenstörungen bei zugleich weitreichenden Umbaumaßnahmen zur Automatisierung der Hamburger Anlagen im laufenden Betrieb insgesamt stabil entwickelte. Demgegenüber ist der Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter stark durch steuerliche Einmaleffekte – im Wesentlichen Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern – belastet und beläuft sich auf 1 Mio. Euro (im Vorjahr: 23 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis je A-Aktie von 0,02 Euro (im Vorjahr: 0,32 Euro).
Während die Umsatzerlöse im Teilkonzern Immobilien mit 46 Mio. Euro auf Vorjahresniveau lagen, sank das Betriebsergebnis (EBIT) um 4,4 Prozent auf 15 Mio. Euro (im Vorjahr: 16 Mio. Euro). Grund hierfür waren hohe Einmalaufwendungen für nicht-operative Leistungen im dritten Quartal, die trotz gestiegener Mieterlöse und geringerer Instandhaltungskosten nicht vollständig kompensiert werden konnten. Der Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter belief sich entsprechend auf 9 Mio. Euro (im Vorjahr: 10 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis je S-Aktie von 3,20 Euro (im Vorjahr: 3,52 Euro).
Der Geschäftsbericht und die testierten Geschäftszahlen für das Jahr 2025 werden am Donnerstag, den 26. März 2026, um 7:30 Uhr veröffentlicht.
Mittwoch, 18. Februar 2026
Hapag-Lloyd AG: Hapag-Lloyd unterzeichnet Vereinbarung über Zusammenschluss mit ZIM
- Kunden können von einem deutlich stärkeren Netzwerk profitieren
- Der “Besondere Staatsanteil” (Golden Share) des Staates Israel an ZIM soll auf eine neue Containerreederei mit FIMI Opportunity Funds (FIMI) als Eigentümer übertragen werden
- Zustimmung der ZIM-Aktionäre und Regulierungsbehörden bis Ende 2026 erwartet
Hapag-Lloyd hat heute mit der weltweit zehntgrößten Containerschifffahrtslinie ZIM Integrated Shipping Services Ltd. eine Vereinbarung unterzeichnet, durch die Hapag-Lloyd 100 % der ZIM-Aktien für eine Gegenleistung von 35,00 US-Dollar je Anteilsschein in bar erwerben soll. Das Gesamtvolumen der Transaktion liegt bei mehr als 4 Milliarden US-Dollar.
FIMI, Israels größter und führender Private-Equity-Fonds, wird Eigentümer eines ausgegliederten Containerliniengeschäfts, das einige der wichtigsten strategischen Handelsrouten bedienen wird. Dieses Geschäft wird sich nahtlos mit dem globalen Netzwerk von Hapag-Lloyd verbinden und in Kombination die globale maritime Konnektivität für den Staat Israel stärken und sichern. FIMI startet mit 16 modernen, großen wie effizienten Schiffen und wird die volle Verantwortung für ZIMs Golden Share sowie die Marke ZIM übernehmen.
Der Abschluss der beabsichtigten Transaktionen steht unter anderem unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre von ZIM sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Der Kombination von Hapag-Lloyd und ZIM würde Hapag-Lloyds Marktposition als fünftgrößte Linienreederei weltweit sichern mit einer modernen Flotte von über 400 Schiffen, einer Kapazität von mehr als 3 Millionen TEU und einem jährlichen Transportvolumen von mehr als 18 Millionen TEU. Der Zusammenschluss würde das Netzwerk auf allen wichtigen globalen Handelsrouten stärken und ihre Führungsposition in wichtigen Wachstumsmärkten festigen. Die Transaktion wird voraussichtlich jährliche Synergien in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar generieren. Hapag-Lloyd und ZIM werden die hochqualifizierten Mitarbeitenden und modernsten Technologien beider Unternehmen nutzen, um ein noch stärkeres gemeinsames Team aufzubauen, das weiterhin sehr kundenorientiert bleibt, sich auf profitables Wachstum konzentriert und Kunden weltweit eine herausragende Qualität bietet.
„ZIM ist ein exzellenter Partner für Hapag-Lloyd", sagte Rolf Habben Jansen, CEO von Hapag-Lloyd. „Kunden können von einem deutlich stärkeren Netzwerk in den Fahrtgebieten Transpazifik-, Intra-Asien, Atlantik, Lateinamerika und Östliches Mittelmeer profitieren. Wir teilen dieselben Ambitionen: außergewöhnlichen Kundenservice, exzellente operative Qualität und unser Engagement für digitale Innovationen – alles angetrieben von der Expertise und Leidenschaft unserer Mitarbeitenden weltweit. Wir werden diese Gelegenheit nutzen, um aus den außergewöhnlichen Talenten bei ZIM und Hapag-Lloyd – in Israel und weltweit – das bestmögliche Team zu formen, und wir verpflichten uns, eine sehr bedeutende und langfristige Präsenz in Israel aufzubauen. Gemeinsam werden wir neue Maßstäbe der Exzellenz setzen und unsere Position als unangefochtene Nummer eins für Qualität in unserer Branche festigen."
„Die heutige Ankündigung ist das Ergebnis einer umfassenden strategischen Überprüfung, die vom Vorstand von ZIM mit dem Ziel durchgeführt wurde, den Shareholder Value zu maximieren. Die Entscheidung spiegelt eine sorgfältige Bewertung aller verfügbaren Optionen wider, um das bestmögliche Ergebnis für die Investoren des Unternehmens sicherzustellen. Wir sind überzeugt, dass sie die umsichtigste und vorteilhafteste Transaktion für alle ZIM-Stakeholder darstellt und die beeindruckende Wertschöpfungsbilanz weiter vorantreibt, die wir seit unserem Börsengang aufgebaut haben“, sagte Yair Seroussi, Vorsitzender des Verwaltungsrats von ZIM.
Ishay Davidi, Gründer und CEO von FIMI Funds: „FIMI erkennt die strategische Bedeutung einer starken, unabhängigen israelischen Reederei für den Staat Israel an und ist davon überzeugt. Wir werden ein stabiles israelisches Unternehmen schaffen, die neue ZIM, und betrachten Hapag-Lloyd als einen wichtigen strategischen Partner für den laufenden Betrieb. Die neue ZIM wird bedeutende transatlantische Kapazitäten sowie zusätzliche Schifffahrtsrouten nach Europa, Afrika, ins Mittelmeer und ins Schwarze Meer integrieren, unterstützt durch fortschrittliche globale Seetransportkapazitäten, wobei der Kunde weiterhin im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit stehen wird. Die neue ZIM wird sich bemühen, ihren Kunden ein Höchstmaß an Service zu bieten. FIMI beabsichtigt, seine Erfahrung und seine strategischen Fähigkeiten zu nutzen, um die neue ZIM zu einem stabilen Betrieb und kompromissloser Qualität zu führen und gleichzeitig sein starkes Engagement für seine Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden aufrechtzuerhalten.
Bis zum Abschluss der Transaktion werden Hapag-Lloyd und ZIM Wettbewerber bleiben und ihren bisherigen Geschäftsbetrieb fortführen. Ihre operative Zusammenarbeit wird auf bestehende Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Schiffen (VSA) und Slot-Charter-Vereinbarungen beschränkt bleiben. Die erforderlichen Zustimmungen der ZIM-Aktionäre und der Regulierungsbehörden werden bis Ende 2026 erwartet.
Über Hapag-Lloyd
Über ZIM
Über FIMI
Disclaimer
Encavis GmbH: Encavis sichert sich bedeutendes Vergabevolumen im italienischen Energy Release 2.0 Programm
Hamburg, 18. Februar 2026 – Encavis, ein führender paneuropäischer Anbieter von Erneuerbaren Energien (IPP) mit Hauptsitz in Hamburg, hat sich eine der bedeutendsten Zuteilungen im Rahmen des italienischen Energy‑Release‑2.0‑Mechanismus gesichert. Mit Verträgen über rund 3,7 Terawattstunden (TWh) erhielt Encavis mehr als 16% des insgesamt verfügbaren Vergabevolumens.
Das vom italienischen Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit eingeführte Energy‑Release‑2.0‑Programm unterstützt energieintensive Unternehmen dabei, sich gegen starke Preisschwankungen am Strommarkt abzusichern, und fördert zugleich den Ausbau zusätzlicher Kapazitäten zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Das erfolgreiche Abschneiden von Encavis verdeutlicht die wachsende Präsenz des Unternehmens auf dem italienischen Markt sowie seinen Beitrag zur Dekarbonisierung des europäischen Industriesektors.
Mario Schirru, CEO von Encavis, kommentiert: „Unsere bedeutende Beteiligung an Energy Release 2.0 markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein für Encavis auf dem italienischen Markt. Dass wir uns mehr als 16% des gesamten Vergabevolumens sichern konnten, unterstreicht nicht nur unsere Wettbewerbsfähigkeit, sondern spiegelt auch die hervorragende Arbeit unseres gesamten Teams wider. Dieser Erfolg ist ein weiterer Beleg für unsere Fähigkeit, unsere kundenorientierte Kommerzialisierungsstrategie konsequent umzusetzen, indem wir saubere, zuverlässige, bezahlbare und maßgeschneiderte Stromlösungen bereitstellen. Wir sind stolz darauf, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Italien beizutragen, und danken unseren Partnern für die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb dieses innovativen Mechanismus.“
Als beauftragter Drittanbieter ist Encavis direkte Vereinbarungen mit energieintensiven Unternehmen und Aggregatoren eingegangen. Diese Struktur ermöglicht es den Teilnehmern, Strom zu regulierten Preisen im Rahmen langfristiger, staatlich definierter Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) zu beziehen und sich gleichzeitig zur Entwicklung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten in den kommenden Jahren zu verpflichten.
Über Encavis
Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.
Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,9 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.
Weitere Informationen finden Sie unter www.Encavis.com.
Anmerkung der Redaktion:
Das Landgericht Hamburg hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem kürzlich durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG mit Beschluss vom 5. Januar 2026 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 403 HKO 140/25 verbunden.
Soft Close für GREIFF special situations Fund
Der „special situations“-Fonds investiert in „Endspielsituationen“ im deutschsprachigen und europäischen Aktienuniversum. Dabei sei ein wichtiger Aspekt des Anlagekonzepts „die ökonomische Ertragschance aus Nachbesserungsrechten (Spruchverfahren), die historisch aufgebaut wurden“. Ziel des Soft Close der institutionellen Anteilsklassen sei der Schutz der bestehenden Anleger, „insbesondere vor einer Verwässerung der Nachbesserungsrechte durch starke Volumenzuwächse“.
Ein strikt begrenztes Fondsvolumen würde es dem Management ermöglichen, weiterhin wie bisher in Übernahmesituationen im Small- und Microcap-Segment zu investieren. Diese Investments hätten sich bislang als besonders ertragreich erwiesen und würden Diversifikationseffekte bieten.
Die Anteilsklasse R bleibt geöffnet, da die Zeichnungsbeträge in der Regel deutlich kleiner sind und das Verwässerungsrisiko entsprechend geringer ausfällt. Auch für diese Anteilsklasse behält sich Greiff jedoch einen Soft Close vor, sollte der Volumenanstieg zu groß werden.
Das Portfolio besteht aus vier Komponenten: Squeeze-outs oder Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Merger Arbitrage, „Special Situations“ (Aktien in Sondersituationen) und „Hidden Assets“ (nicht gemeldete Nachschussrechte). Investiert wird vorrangig in Unternehmen im deutschsprachigen Raum mit attraktivem Übernahme-, Restrukturierungs- oder Squeeze-out-Potenzial. Die Gewichtung der einzelnen Komponenten innerhalb des Portfolios variiert und hängt von der Lage des M&A-Marktes ab. Es wird eine von der Marktentwicklung unabhängige Rendite bei gleichzeitiger Risikominimierung angestrebt.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE: Verbindungsbeschluss des LG Hamburg
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Hamburg hat die Spruchanträge zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ABOUT YOU (Verschmelzung der ABOUT YOU Holding SE auf die Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG, die in ABOUT YOU Holding AG umfirmierte) mit Beschluss vom 16. Februar 2026 verbunden. Das Verfahren 404 HKO 8/26 führt. Ein gemeinsamer Vertreter wurde bislang noch nicht bestellt.
LG Hamburg, Az. 404 HKO 8/26Bäßler, S. ./. ABOUT YOU Holding AG
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
Dienstag, 17. Februar 2026
Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Handelsgericht Wien will Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Meitner
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
FN 212163 f
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien,
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Rechtsanwälte PartG mbB, A-1090 Wien
Montag, 16. Februar 2026
PSI Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 13.02.2026, in der mitgeteilt wurde, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 09.02.2026 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritten hat, geben wir hiermit gemäß § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) folgende Mitteilung ab:
- Der Stimmrechtsaufbau, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung.
- Morgan Stanley kann in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der PSI Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
- Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der PSI Software SE an.
- Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der PSI Software SE an, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
- Der Anstieg der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Der Anstieg wurde durch eine Kombination aus externen und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.
MOBOTIX AG: MOBOTIX schließt das Geschäftsjahr 2024/25 mit einer Umsatzsteigerung, einem positiven EBIT und einer verbesserten Eigenkapitalquote ab
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/201
Langmeil, 16. Februar 2026 - Das Geschäftsjahr 2024/25 markiert für MOBOTIX einen weiteren wichtigen Meilenstein in der strategischen Neuausrichtung hin zu wachstumsstarken Märkten und margenrelevanten Produktlösungen. Die im Berichtsjahr erzielten Fortschritte zeigen, dass Maßnahmen zunehmend Wirkung entfalten und die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung gestellt wurden. Diese Maßnahmen beinhalteten die konsequente Fokussierung der Produktstrategie auf unsere Kernkompetenzen — insbesondere die Thermalkameratechnologie sowie die OCR-Technologie (Optische Zeichenerkennung und -auswertung) von VAXTOR — und den gezielten Ausbau KI-gestützter Bildanalysen.
Der Konzernumsatz konnte im Geschäftsjahr 2024/25 von 50,0 Mio. EUR auf 52,7 Mio. EUR gesteigert werden, was einem Wachstum von 5,3 % entspricht.
Der MOBOTIX Produktumsatz erhöhte sich auf 46,0 Mio. EUR (+ 6,2 %). Mit unseren Kernprodukten haben wir Marktanteile gewinnen und somit unsere Position im Bereich leistungsfähige, cyber-sichere und intelligente Video-Sicherheitslösungen stärken können.
Die regionale Umsatzentwicklung zeigt ein differenziertes Bild:
EMEA steigerte seinen Produktumsatz um 10 % und bestätigt damit die Stärke von MOBOTIX in professionellen und regulierten Einsatzfeldern aber zugleich den strategischen Wert der Investitionen in Marktbearbeitung, Partnernetzwerk und Lösungsportfolio.
Besonders dynamisch entwickelten sich die Umsätze in Americas mit + 25 % – wobei der US-Markt mit einem Wachstum von + 46 % herausragt. Dieses Ergebnis ist ein starkes Signal, dass MOBOTIX im weltweit wichtigsten Innovationsmarkt wieder wahrgenommen wird.
Die Umsatzentwicklung in DACH hat sich in einem Umfeld, das weiterhin durch Investitionszurückhaltung und hohe Wettbewerbsintensität geprägt ist, stabilisiert. Das Umsatzvolumen konnte gehalten werden und wird zukünftig gezielt über Mehrwertlösungen gesteigert.
Die Umsätze in APAC haben sich mit -23 % deutlich rückläufig entwickelt. Der Marktauftritt und das Vertriebsteam wurden daher neu aufgestellt. Effektivere Partnerstrukturen und Vertriebsprozesse wurden neu etabliert.
Ein zentrales Element unserer Strategie ist die Weiterentwicklung eines profitablen Lösungsportfolios.
Die Umsätze im Thermal Produktsegment sind von 5,8 Mio. EUR um 40 % auf 8,1 Mio. EUR gewachsen. Der Anteil dieses Segmentes an dem Gesamtgeschäft liegt bei 18 % und unterstreicht die strategische Bedeutung von Thermalkameras in sicherheitskritischen Anwendungen in Industrie, Infrastruktur und Perimeterschutz – Segmenten, in denen Qualität, Zuverlässigkeit und Systemintegration besonders gefragt sind.
VAXTOR hat seine Umsätze um +7,4 % von 5,4 EUR auf 5,8 Mio. EUR steigern können. Damit entwickelt sich auch der Analytics-Bereich weiter und stärkt das Angebot an intelligenten, KI-gestützten Mehrwertfunktionen – eine Anforderung, die für viele Kunden zunehmend kaufentscheidend ist.
Wesentliche Kosteneinsparungen sind die Verminderung der Personalkosten, die von 21,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 21,2 Mio. EUR im Berichtsjahr weiter gesenkt worden sind.
Der neue Mehrheitsaktionär CERTINA hat die finanzielle Stärkung der MOBOTIX im Berichtsjahr mit einem Forderungsverzicht von 12,0 Mio. EUR der von KONICA MINOLTA zum 29. April 2025 übernommenen Darlehen (53,2 Mio. EUR) mit Besserungsschein unterstützt. Mit dieser Maßnahme konnte die Eigenkapitalquote zum 30. September 2025 auf 21,3 % erhöht und somit die Eigenbonität um 4,5 % Punkte gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Die Fälligkeit der verbleibenden Darlehen wurde bis 31. Dezember 2028 prolongiert.
Das EBIT im Konzern beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2024/25 auf +8,3 Mio. EUR (Vorjahr: -3,1 Mio. EUR). Das Konzernjahresergebnis beträgt im Berichtsjahr +2,8 Mio. EUR (Vorjahr: -5,2 Mio. EUR).
Die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung ist für den 24. Februar 2026 festgesetzt. Die Hauptversammlung ist für den 17. April 2026 geplant.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GK Software AG: LG Leipzig bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GK Software AG hat das LG Leipzig mit Beschluss vom 10. Februar 2026 Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Bei der Antragsgegnerin Fujitsu ND Solutions AG handelt es sich um ein Transaktionsunternehmen des Fujitsu-Konzerns. Mit einem Übernahmeangebot im Jahr 2023 hatte der Fujitsu-Konzern eine Mehrheit an der Gesellschaft übernommen.
Divantis GmbH u.a. ./. Fujitsu ND Solutions AG
Schweizerischer Anlegerschutzverein: Volle Akteneinsicht für Kläger und Auftrag an die Experten zur Erstellung eines unabhänggigen Gutachtens zur Ermittlung des Werts der Credit Suisse zu Fortführungswerten erteilt
Am 5. Februar 2026 hat das Handelsgericht in Zürich zwei
wegweisende Beschlüsse gefasst: Es gewährt den Klägern volle Einsicht in
die von der UBS editierten Dokumente in die ungeschwärzten Fassungen
und erteilte den Gutachterauftrag zur Ermittlung des Werts der Credit
Suisse zu Fortführungswerten definitiv.
Entscheid zur Akteneinsicht im Verfahren gegen die UBS
Die UBS hatte versucht, den Klägern den Zugang zu den von ihr edierten Unterlagen zu verweigern. Das hat das Gericht abgelehnt und entschieden, dass die Kläger Zugang erhalten zu den ungeschwärzten Dokumenten. Diese Dokumente beleuchten insbesondere die interne Willensbildung der UBS im Vorfeld der CS-Übernahme vom 19. März 2023 sowie deren eigene Bewertungsmodelle für die Credit Suisse. Die UBS hatte verlangt, dass die Kläger nur in diejenigen Unterlagen Einsicht erhalten sollten, auf die sich die Gerichtsgutachten in ihrem Gutachten ausdrücklich stützen, und selbst dort nur in stark geschwärzte Versionen. Die Kläger hätten somit nicht gewusst, ob die edierten Dokumente allenfalls weitere relevante Informationen enthalten, auf welche die Gutachter nicht verwiesen.
Um den Schutz vertraulicher Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten, ist die Einsichtnahme jedoch an strikte prozessuale Auflagen gebunden. Die betroffenen Akten dürfen ausschliesslich physisch in den Räumlichkeiten des Handelsgerichts eingesehen werden. Ein Recht auf Vervielfältigung, etwa durch Kopien oder Fotografien, besteht nicht. Zudem sind die Informationen aus den Unterlagen vertraulich und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden.
Für die UBS ergeben sich aus diesem Entscheid nun zwei Optionen, sich
der Gerichtsentscheidung zu widersetzen: Innerhalb einer Frist von 30
Tagen kann der Beschluss beim Bundesgericht angefochten werden.
Alternativ steht der Bank das Recht zu, die edierten Unterlagen
innerhalb von 40 Tagen vollständig aus dem Verfahren zurückzuziehen, um
eine Einsichtnahme zu verhindern. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang
jedoch klargestellt, dass ein solcher Rückzug gemäss Art. 164 ZPO im
Rahmen der späteren Beweiswürdigung zu Lasten der UBS berücksichtigt
würde.
Gutachtensauftrag erteilt
Parallel zu diesen Entwicklungen wurde vom Handelsgericht in Zürich der
Gutachtensauftrag an die beiden Experten Prof. Dr. Peter Leibfried und
Roger Neininger erteilt. Die beiden Experten sollen nun den Wert der
Credit Suisse per 19. März 2023 zu Fortführungswerten im Hinblick auf
die Fusion ermitteln. Auf die Beschwerde gegen deren Ernennung ist das
Bundesgericht erfreulicherweise nicht eingetreten. Die Erstellung des
Gutachtens wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.
Über den SASV:
Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) setzt sich für Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt sowie die Förderung und Durchsetzung von Anlegerrechten in der Schweiz ein. Er bezweckt die schutzwürdigen Agenden von Anlegern in Bezug auf Geldanlagen wahrzunehmen und sie hierbei auch bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen. Ziel ist es, für gute Corporate Governance und Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt zu sorgen. Der SASV ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Sonntag, 15. Februar 2026
capsensixx AG: PEH Wertpapier AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG
Frankfurt am Main, 13.02.2026 - Die capsensixx AG (ISIN: DE000A2G9M17) hat heute von der PEH Wertpapier AG (ISIN: DE0006201403) ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG erhalten, wonach zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der capsensixx AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die PEH Wertpapier AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Die PEH Wertpapier AG hat der capsensixx AG mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der von der capsensixx AG gehaltenen 103.373 eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 92,83% am Grundkapital der capsensixx AG hält. Damit ist die PEH Wertpapier AG Hauptaktionärin der capsensixx AG im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die PEH Wertpapier AG den übrigen Aktionären der capsensixx AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die PEH Wertpapier AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die capsensixx AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren. Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG sollen aufgenommen werden.
Samstag, 14. Februar 2026
PEH Wertpapier AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG
Frankfurt am Main, 13.02.2026 - Die PEH Wertpapier AG (ISIN: DE0006201403) hat der capsensixx AG (ISIN: DE000A2G9M17) heute ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG mitgeteilt, wonach zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der capsensixx AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die PEH Wertpapier AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Die PEH Wertpapier AG hat der capsensixx AG mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der von der capsensixx AG gehaltenen 103.373 eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 92,83% am Grundkapital der capsensixx AG hält. Damit ist die PEH Wertpapier AG Hauptaktionärin der capsensixx AG im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die PEH Wertpapier AG den übrigen Aktionären der capsensixx AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die PEH Wertpapier AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die capsensixx AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren. Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG sollen aufgenommen werden.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hatte das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Mit dem nunmehr verkündeten Beschluss vom 13. Februar 2026 hat das Landgericht die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen (über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet).
Nach Auffassung des Landgerichts war die angebotene Barabfindung in Höhe von EUR40,- je EQDS-Aktie angemessen. Der Börsenkurs sei vorliegend zur Bewertung der Unternehmensbeteiligung der Minderheitsaktionäre geeignet gewesen (Beschluss, S. 11). Nach Ansicht des Gerichts war eine ausreichend effektive Informationsbewertung durch die Marktteilnehmer möglich (S.14). Es könne von einer ausreichenden Liquidität im Aktienhandel ausgegangen werden (S. 15). Es wäre verfehlt, die Anwendung des Börsenkurses am Umfang des Streubesitzes scheitern zu lassen, wenn die Liquiditätsanalyse ergibt, dass die Aktie ausreichend verkehrsfähig ist (vgl. Drescher, FS Paefgen 2025, 89, 96: Zweifel können vor allem mit der Liquiditätsanalyse beseitigt werden). Dabei komme es auch nicht darauf an, dass ein aussagekräftiger eigener Betafaktor der Gesellschaft fehlt.
LG München I, Beschluss vom 13. Februar 2026, Az. 5 HK O 14435/24Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
Freitag, 13. Februar 2026
Branicks Group AG: Außerordentliche Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu
Frankfurt am Main, 13. Februar 2026. Die heute virtuell abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung der Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, eines der führenden deutschen börsennotierten Immobilienunternehmen, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen der Verwaltung mit großen Mehrheiten zugestimmt.
Die Hauptversammlung hat unter Tagesordnungspunkt 1 unter Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 zum Zweck der Gewährung von Aktien an die außenstehenden Aktionäre der VIB Vermögen AG gemäß den Bestimmungen des zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und die entsprechende Satzungsänderung beschlossen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der VIB Vermögen AG hatte dem vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits am 12. Februar 2026 zugestimmt.
Des Weiteren hat die heutige Hauptversammlung der Branicks Group AG unter Tagesordnungspunkt 2 dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Branicks Group AG und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ihre Zustimmung erteilt.
Die Zustimmung der Hauptversammlung der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien zu den jeweils mit der VIB Vermögen AG und der Branicks Group AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen wird durch die Branicks Group AG als alleiniger Kommanditaktionärin der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien am 17. Februar 2026 erteilt werden.
Ferner hat die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 3 die Verkleinerung des Aufsichtsrats der Branicks Group AG von sechs auf fünf Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen.
Auf der Hauptversammlung waren rund 49,7 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Branicks Group AG vertreten.
Über die Branicks Group AG:
Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.09.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,7 Mrd. Euro.
Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.
Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.
Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).
Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.
Mehr Informationen unter www.branicks.com