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Montag, 12. Oktober 2026

Beschwerdeverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der (aus der ehemaligen Garny AG hervorgegangenen) IMW Immobilien SE hatte das LG Berlin II mit Beschluss vom 10. März 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben 23 Antragsteller Beschwerden eingelegt. Diesen Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 21. Juli 2026 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht vorgelegt.

Das Kammergericht hat den Beschwerdeführer nunmehr aufgegeben, die Beschwerden bis spätestens zum 31. Dezember 2026 weiter zu begründen. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2027 auf die Beschwerden zu erwidern. Ansonsten verzögert sich das Beschwerdeverfahren erheblich. Aufgrund der Geschäftslage des Senats sei mit einer Entscheidung aufgrund der Geschäftslage des Senats nicht vor Ablauf von 2 Jahren zu rechnen.
 
KG, Az. 2 W 58/26 SpruchG
LG Berlin II, Beschluss vom 10. März 2026, Az. 102 O 108/20 SpruchG 
Jaeckel, P. u.a. ./. IMW Holding SE
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 81379 München
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, IMW Holding SE:
Rechtsanwälte BUSE, 10719 Berlin

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