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Donnerstag, 15. Oktober 2026

All for One: Übernahmeangebot von VINCI Energies vollzogen // Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und Delisting-Erwerbsangebot von VINCI Energies angekündigt

Filderstadt, 15. Oktober 2026 – Das Übernahmeangebot der VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE (»VINCI Energies«), einer hundertprozentigen indirekten Tochtergesellschaft der VINCI S.A., an die All for One-Aktionäre wurde am 13. Oktober 2026 vollzogen. Die Bieterin hält nun insgesamt ca. 87,33% der All for One-Aktien (ohne Berücksichtigung der von All for One gehaltenen eigenen Aktien).

Damit wird All for One ein Teil von VINCI Energies und künftig in das Netzwerk von Axians, der Marke von VINCI Energies für Informations- und Kommunikationstechnologie, integriert. Die Zusammenarbeit mit dem ICT-Dienstleister Axians eröffnet All for One zusätzliche Wachstums- und Wertschöpfungspotenziale im europäischen Markt.

Gemeinsam stärker in Europa

»Heute fällt der Startschuss für unseren gemeinsamen Weg mit Axians. Jetzt wollen wir die Potenziale erschließen, die wir von Beginn an in diesem Zusammenschluss gesehen haben: zusätzliche Umsetzungskraft, ein noch stärkeres Portfolio aus einer Hand und eine breitere internationale Aufstellung. Unsere Expertise ergänzt sich hervorragend mit den Kompetenzen von Axians und ermöglicht es uns, unsere Kunden noch umfassender zu begleiten. Gemeinsam haben wir die Perspektive, zum führenden Partner für End-to-End-Transformationen in Europa zu werden«, sagt Michael Zitz, CEO der All for One Group SE.

All for One schließt Delisting-Vereinbarung; VINCI Energies kündigt Delisting-Erwerbsangebot an

All for One und VINCI Energies haben heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und VINCI Energies hat angekündigt, den All for One-Aktionären ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für sämtliche nicht unmittelbar von ihr gehaltenen All for One-Aktien zu einem Angebotspreis von 67,50 EUR in bar je All for One-Aktie zu unterbreiten.

Vorstand und Aufsichtsrat von All for One unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten, den All for One-Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots zu empfehlen. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll ein Antrag auf Widerruf der Zulassung der All for One-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. »Delisting«) gestellt werden. Das Delisting wird frühestens mit Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots wirksam.

Mit dem geplanten Delisting wird All for One der deutlich gesunkenen Bedeutung der Börsennotierung Rechnung tragen. Infolge des Vollzugs des vorausgegangenen Übernahmeangebots liegt der Streubesitz nur noch bei ca. 12,67 % der All for One-Aktien (ohne Berücksichtigung der von All for One gehaltenen eigenen Aktien). Daher ist auch künftig von einer geringen Liquidität und einem entsprechend niedrigen Handelsvolumen der All for One-Aktie auszugehen. Nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats steht – vorbehaltlich ihrer Entscheidung über die Stellung des Delisting-Antrags bei der Frankfurter Wertpapierbörse – der mit der Börsennotierung verbundene administrative und regulatorische Aufwand nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu deren Nutzen. Das geplante Delisting ermöglicht es der Gesellschaft, Komplexität und laufende Kosten zu reduzieren und ihre Ressourcen noch stärker auf das operative Geschäft und die strategische Weiterentwicklung zu konzentrieren.

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