Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteigungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Montag, 28. Februar 2022
Auszahlung der Nachbesserung zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Bioenergy Capital AG
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BWT Aktiengesellschaft mit Anhebung der Barabfindung auf EUR 23,- (+ 39,31 %) abgeschlossen: Oberster Gerichtshof weist Revisionsrekurse zurück
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology), A-5310 Mondsee, wurde die Barabfindung nunmehr rechtskräftig auf EUR 23,- je BWT-Aktie angehoben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies gegen die zweitinstanzliche Entscheidung eingelegten weiteren Rechtsmittel (Revisionsrekurse) mit Beschluss vom 2. Februar 2022 zurück.Gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wels hatten mehrere Antragsteller und die gemeinsame Vertreterin Rechtsmittel (Rekurse) eingelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat diesen Rekursen mit Beschluss vom 5. Mai 2021 nicht Folge gegeben. Es hat jedoch den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt. Bezüglich des unterlassenen Zinsausspruchs verwies das OLG Linz auf die Entscheidung des OLG Wien (Az. 6 R 78/20i, 92/20y - Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG, zwischenzeitlich entschieden durch den OGH, Beschluss 12. Mai 2021, Az. 6 Ob 246/20z, GesRZ 2021, 241). Das Überprüfungsverfahren solle nicht auch noch damit belastet werden, welchem (individuellen) ausgeschlossenen Aktionär welche Nebenforderung zustehe.
Az. 35 Fr 954/17 m
Gremium, Gr 4/18
78 Anträge (mit 107 Antragstellern)
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien
Sonntag, 27. Februar 2022
Kostenlose "Watchlist" von der ING
- Realtime Push-Kurse
Quelle: ING-DiBa AG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft
hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 21. Februar 2022 Fristverlängerung zur Antragserwiderung bis zum 31. Mai 2002 gewährt. Gleichzeitig vertritt das Landgericht in dem Beschluss die (etwas kuriose) Rechtsauffassung, dass Antragstellern nicht die Antragsschriften der anderen Antragsteller und auch kein Stammdatenblatt zur Verfügung gestellt werden müssten, sondern nur Akteneinsicht zu gewähren sei.
SCI AG u.a. ./. Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland
43 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA und FA für Steuerrecht Thorsten Preuninger, 67433 Neustadt an der Weinstrasse
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Taylor Wessing, 80331 München
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG: Verhandlung am 21. Juli 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out bei der ISRA VISION AG hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. Juli 2022, 10:00 Uhr, anberaumt. Die Antragsteller können bis zum 31. März 2022 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen.
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION GmbH (zuvor: ISRA VISION AG, vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
Samstag, 26. Februar 2022
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: HORNBACH Holding schließt Delisting-Angebot erfolgreich ab
NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODERWEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE
Eine Gruppe - Eine Börsennotierung
- Beteiligung der HORNBACH Holding an HORNBACH Baumarkt auf 90,86 % erhöht
- Börsennotierung der HORNBACH Baumarkt an der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2022
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 25. Februar 2022. Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH Holding") hat heute die Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Delisting der HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") bekannt gegeben. Innerhalb der Annahmefrist, die am 22. Februar 2022 endete, wurden 4.011.904 HORNBACH Baumarkt-Aktien angedient. Dies entspricht etwa 12,61 % aller ausstehenden HORNBACH Baumarkt-Aktien. Einschließlich der parallel zum Delisting-Erwerbsangebot durch die HORNBACH Holding erworbenen HORNBACH Baumarkt-Aktien hat sich die Beteiligung der HORNBACH Holding an der HORNBACH Baumarkt auf 90,86 % erhöht.
Die Börsennotierung der HORNBACH Baumarkt am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2022, wie von der Frankfurter Wertpapierbörse am 23. Februar 2022 bekanntgemacht. Die Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots ist für den 2. März 2022 vorgesehen.
Albrecht Hornbach, CEO der HORNBACH Holding, sagt: "Wir freuen uns, dass viele HORNBACH Baumarkt-Aktionärinnen und -aktionäre unser Angebot angenommen haben und wir durch das Delisting die komplexe Doppel-Börsennotierung auflösen können. Als einer der führenden Baumarktbetreiber in Europa präsentiert sich HORNBACH nun auch mit einem klaren Profil am Kapitalmarkt. Dies wird die Fortsetzung unseres erfolgreichen Wachstumskurses weiter fördern."
IMMOFINANZ: Ergänzende Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zum nachgebesserten CPIPG-Übernahmeangebot
Pressemitteilung vom 16. Februar 2022
- Erhöhter Angebotspreis von EUR 23,00 je Aktie unverändert zu niedrig
- CPIPG hat durch Aktienerwerbe mit S IMMO die Beteiligung an der IMMOFINANZ auf rund 48,18 % aufgestockt
- Angebot bietet im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung Ausstiegsmöglichkeit für Anleger
Zu der von CPI Property Group SA (CPIPG) bekannt gegebenen Erhöhung des Angebotspreises auf EUR 23,00 (cum Dividende) und Aufstockung der Beteiligung von CPIPG an der IMMOFINANZ auf rund 48,18% durch mit der S IMMO AG vereinbarte Aktienerwerbe haben Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ ergänzende Stellungnahmen erstattet. Vorstand und Aufsichtsrat sehen auch den nachgebesserten Angebotspreis angesichts der erfolgreichen Entwicklung der IMMOFINANZ und des aktuellen Unternehmenswerts als zu niedrig an. Zudem ist keine angemessene Kontrollprämie in Bezug auf die Kontrollerlangung der CPIPG über die IMMOFINANZ berücksichtigt.
In den heute veröffentlichten ergänzenden Äußerungen des Vorstandes und des Aufsichtsrats der IMMOFINANZ erachten der Vorstand und der Aufsichtsrat auch den erhöhten Angebotspreis von EUR 23,00 je IMMOFINANZ-Aktie und den davon abgeleiteten erhöhten Angebotspreis für die Wandelschuldverschreibungen von EUR 111.470,29 je Nominale von EUR 100.000,00 als nicht angemessen. Dieser weist deutliche Abschläge zu sämtlichen Kennzahlen für die IMMOFINANZ-Aktie (IFRS-Buchwert, EPRA NAV und EPRA NTA), zum Kursniveau der Aktie vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie und im Hinblick auf Prämien anderer öffentlicher Übernahmetransaktionen im europäischen Immobiliensektor auf und reflektiert nicht die nachhaltig verbesserten Kennzahlen in der laufenden Geschäftstätigkeit der IMMOFINANZ und den Geschäftsausblick.
Durch die anlässlich der Preiserhöhung vereinbarten Erwerbe von sämtlichen IMMOFINANZ-Aktien von der S IMMO AG (über die Tochter CEE Immobilien GmbH) wird CPIPG nach fusionskontrollrechtlichen Freigaben und Vollzug der Aktienerwerbe eine Beteiligung von zumindest 48,18 % und damit eine kontrollierende Beteiligung an der IMMOFINANZ erlangen. S IMMO hat sich auch verpflichtet, all jene Aktien an CPIPG zu verkaufen, die sie (über CEE Immobilien) möglicherweise durch ihr laufendes Teilangebot erwirbt.
Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass CPIPG durch das Angebot die Mehrheit der Stimmrechte an der IMMOFINANZ erlangt. Das vorliegende Angebot bietet im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung durch CPIPG Aktionären und Inhabern von Wandelschuldverschreibungen eine Ausstiegsmöglichkeit - vor allem für größere Volumina. Vor diesem Hintergrund betont der Vorstand, dass eine Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung des Angebots von jedem Aktionär und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen selbst, vor allem auch unter Abwägung der Vor- und Nachteile, der individuellen Situation sowie nach Maßgabe der eigenen Einschätzung zu zukünftigen Entwicklungen zu treffen ist.
Die detaillierte ergänzende Äußerung des Vorstands inklusive der Überlegungen für bzw. gegen die Annahme des Angebots und die ergänzende Äußerung des Aufsichtsrats sowie die Angebotsunterlage sind auf der Konzernwebsite abrufbar unter: https://immofinanz.com/de/investor-relations/ubernahmeangebote
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://immofinanz.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem am 12.01.2022 veröffentlichten antizipatorischen Pflichtangebot der CPI Property Group S.A. für Aktien und Wandelschuldverschreibungen der IMMOFINANZ (Übernahmeangebot). Die Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der IMMOFINANZ dar. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von CPI Property Group S.A. veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Maßgeblich ist der Inhalt der Angebotsunterlage und die dazu erstatteten Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat und es wird Investoren und Inhabern von Aktien und Wandelschuldverschreibungen der IMMOFINANZ ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.
Soweit in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
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Anmerkung der Redaktion:
Nach der letzten Stimmrechtsmitteilung vom 25. Februar 2022 hält die CPIPG nunmehr 53,33 % der IMMOFINANZ-Aktien.
Petro Welt Technologies AG – Joma erwägt die Beantragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG
AD-HOC-MITTEILUNG
Wien, 25. Februar 2022
Joma Industrial Source Corp. hat ihre unmittelbare und mittelbare Beteiligung an der Petro Welt Technologies AG („PeWeTe“) durch Zukäufe auf über 90 % der Aktien ausgeweitet.
Joma Industrial Source Corp. hat den Vorstand der PeWeTe heute darüber informiert, dass Joma derzeit abwägt,ein schriftliches Verlangen auf Gesellschafterausschluss nach § 1 Abs 1 GesAusG zu stellen. Für die Entscheidung des Hauptgesellschafters, ob er ein solches Verlangen stellt, gibt es keine Frist. Joma wird den Vorstand der PeWeTe informieren, sobald eine Entscheidung getroffen worden ist.
Über die Petro Welt Technologies AG
Die Petro Welt Technologies AG mit Sitz in Wien ist eine der führenden, frühzeitig etablierten OFS-Gesellschaften in Russland und der GUS und hat sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasformationen spezialisiert.
Freitag, 25. Februar 2022
Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) zu EUR 8,53
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der BELLEVUE INVESTM. NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Alle Details im Internet
Anmerkung der Redaktion:
Die BELLEVUE-Aktien notieren bei Valora deutlich höher: https://veh.de/isin/de0007220782
Depotbank darf für Squeeze-out-Barabfindung keine Provision abrechnen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei zahlreichen Squeeze-out-Fällen und anderen Strukturmaßnahmen haben die jeweiligen Depotbanken Provisionen in Rechnung gestellt. Angesichts mehrerer neuer Fälle ist festzuhalten, dass dies unzulässig ist. Die Barabfindung steht den zwangsweise ausgeschlossenen (und damit enteigneten) Minderheitsaktionären in voller Höhe zu. Daher sollten betroffene Anleger die Bankabrechnungen sorgfältig prüfen und ggf. unberechtigt abgerechnete Provisionen monieren. In mehreren Fällen haben die Depotbanken abgerechnete Provisionsbeträge erstattet.Nach meiner Rechtsauffassung ist die Barabfindung kosten-, spesen- und provisionsfrei zu zahlen. Es handelt sich bei einem Squeeze-out ja nicht um eine freiwillige Veräußerung, sondern um einen gesetzlichen Eigentumsübergang. Eventuelle von der Depotbank abgerechnete Kosten sind von der den Squeeze-out betreibenden Hauptaktionärin zu tragen (sofern es für die Depotbank überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Berechnung gibt).
Finanz-szene.de zur Bewertung von Genossenschaftsbanken: Fusionen zukünftig deutlich schwerer?
Die Verschmelzung der VR meine Bank eG wird derzeit in einem Spruchverfahren überprüft. Das LG Nürnberg-Fürth hatte - wie von uns gemeldet - kürzlich einen gemeinsamer Vertreter bestellt, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG für 12,61 % des Grundkapitals angenommen: Nach Überschreiten der 90 %-Schwelle verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich
Donnerstag, 24. Februar 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Verhandlung am 21. Juli 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Nürnberg-Fürth hat die eingegangenen 26 Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG mit Beschluss vom 23. Februar 2022 zu dem führenden Aktenzeichen 1 HK O 7145/21 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter wurde noch nicht bestellt.
Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin HumanOptics Holding AG hatte die Barabfindung auf EUR 8,71 je Aktie der HumanOptics AG festgelegt.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7145/21Rolle u.a. ./. HumanOptics Holding AG
Mittwoch, 23. Februar 2022
Weiteres Kaufangebot für Aktien der informica real invest AG zu EUR 2,05
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der INFORMICA R.INV.AG macht die Metafina GmbH, Hamburg, Ihnen ein öffentliches Kaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:___________
Anmerkung der Redaktion:
Bei Valora notieren die informica-Aktien derzeit deutlich höher (aber seit längerer Zeit ohne Umsätze):
https://veh.de/isin/de0005266209
Weiteres Kaufangebot für die delisteten Aktien der Bayerischen Gewerbebau AG zu EUR 57,50
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der BAY.GEWERBEBAU AG O.N. macht Ihnen die Metafina GmbH ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Bislang 2,89 % bei Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft angedient
Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG
Alvarez & Marsal veröffentlicht "A&M Valuation Insights"
February 22, 2022
At A&M Valuation Germany we provide insights on pricing dynamics and the associated impact on asset values.
In a 10-year comparison, only pandemic resilient industries continue to trade at a premium. As such, Materials, Healthcare, Online Retail & Trade and IT rank highest among industries. A 1-year comparison, however, shows declining trading pricing levels across all industries, except for IT.
While EV’s are still rising by a combination of stock price increases and higher debt burdens, previously suppressed growth and earnings levels seem to have recovered and largely factored into trading multiple pricing levels compared to a year ago. Hence, at still high stock prices, multiples seem to adjust to recovered growth and earnings levels.
Finally, we contrast German trading multiple levels with prices paid in European M&A transactions 2-yearsprior to Covid and since the outbreak of the pandemic by industry.
Download the full report: https://www.alvarezandmarsal.com/sites/default/files/2022-02/Valuation%20Insights_Feb%202022_0.pdf
Dienstag, 22. Februar 2022
Aves One AG: Delisting der Aktien
Hamburg, 22. Februar 2022 - Mit Ablauf des 16. Februar 2022 wurde der Handel von Aves One-Aktien auf XETRA und an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Damit ist die Handelbarkeit der Aves One-Aktien deutlich eingeschränkt. Mit dem Delisting entfallen die mit einer Börsennotierungen verbundenen Transparenzpflichten und -kosten.
Vorstand und Aufsichtsrat der Aves One AG hatten die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots empfohlen, da es nach Auffassung der Gremien im besten Sinne der Aktionärinnen und Aktionäre der Aves One AG war. Die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft steht auf der Internetseite unter https://www.avesone.com/de/delisting.php zum Download zur Verfügung. Die Rhine Rail Investment AG hält nach Ablauf des Delisting-Erwerbsangebots rund 88,35 % der Aves One-Aktien.
Aves One hat sich in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich entwickelt und sich mit einem klaren Fokus auf das Rail-Geschäft eine exzellente Marktposition erarbeitet. Das Asset-Volumen ist auf deutlich über 800 Millionen Euro gestiegen. Zudem gehört die Rail-Flotte zu den jüngsten und modernsten in Europa. Mit Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau des Asset-Bestands hat sich Aves One auch in herausfordernden Zeiten sehr erfolgreich entwickelt und Umsätze konstant gesteigert. Mit der Mehrheitsbeteiligung des Konsortiums von Swiss Life und Vauban sowie dem erfolgten Delisting beginnt nun die nächste Entwicklungsphase der Gesellschaft.
Über die Aves One AG
Die Aves One AG, Hamburg, ist Bestandshalterin langlebiger Rail-Assets mit einem modernen und ertragsstarken Güterwagenportfolio. Aves One ist ein etablierter Teilnehmer im europäischen Schienengüterverkehrsmarkt. Die Strategie ist auf eine stetige Optimierung und den weiteren Ausbau des Rail-Portfolios ausgerichtet.
Montag, 21. Februar 2022
Weiteres Kaufangebot an die Aktionäre der Württembergischen Lebensversicherung AG zu EUR 11,-
Weiteres Kaufangebot an die Aktionäre der Württembergischen Lebensversicherung AG zu EUR 8,15
Sonntag, 20. Februar 2022
Atrium European Real Estate Limited: Abschluss der Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited
Die Kapitalherabsetzung und die Einziehung der Verschmelzungsaktien und der Kapitalherabsetzungsaktie, die in der außerordentlichen Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2022 genehmigt wurden, werden ebenfalls heute wirksam. Die Durchführungsanzeige im Zusammenhang mit der Verschmelzung wurde vom Registrar of Companies in Jersey gemäß Artikel 127FM des Companies (Jersey) Law 1991 in seiner aktuellen Fassung registriert.
Das Delisting der Atrium-Aktien von der Euronext Amsterdam Stock Exchange und der Wiener Börse wird mit oder so bald wie möglich nach dem heutigen Tag erfolgen.
Sofern nicht anders definiert, haben kursiv geschriebene Begriffe, die in dieser Pressemitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung, die ihnen im Aktionärsrundschreiben gegeben wird.
Bei der Atrium European Real Estate Limited handelt es sich um die ehemalige Meinl European Land.
Samstag, 19. Februar 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft: Anhörung des Prüfers am 18. Mai 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem
Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft hat das LG Stuttgart einen Verhandlungstermin auf den 18. Mai 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Zu diesem Termin soll der sachverständige Prüfer von der Mazars Wirtschaftprüfungsgesellschaft zur ergänzenden Erläuterung des Prüfungsberichts geladen werden.
Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten.
Freitag, 18. Februar 2022
Westag AG: Öffentliches Rückkaufangebot für die Vorzugsaktien der Gesellschaft
Rheda-Wiedenbrück (18.02.2022/18:20) - Westag AG: Öffentliches Rückkaufangebot für die Vorzugsaktien der Gesellschaft und Prüfung eines möglichen Delisting der Aktien der Gesellschaft; noch keine Entscheidung zur Durchführung eines Delisting
Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.05.2021 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Dazu wird allen Vorzugsaktionären ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot unterbreitet, welches auf den Erwerb von insgesamt bis zu 275.778 Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie (ISIN DE0007775231) beschränkt ist. Das Angebot bezieht sich nicht auf die Stammaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007775207). Mit vollständiger Annahme des Rückkaufangebots wäre die Höchstgrenze der Ermächtigung vom 20.05.2021 in Höhe von 10% des Grundkapitals erreicht. Der Angebotspreis beträgt EUR 27,50 je eingereichter Vorzugsaktie und liegt damit um 6,6 % über dem maßgeblichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse am 17.02.2022. Die Annahmefrist läuft von Freitag, dem 25.02.2022 um 0:00 Uhr bis Freitag, dem 18.03.2022 um 12:00 Uhr (MEZ). Die Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.westag.de/aktienrueckkauf/ sowie im Bundesanzeiger voraussichtlich am 24.02.2022 veröffentlicht.
Ferner hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ein mögliches Delisting der Aktien der Westag AG vom Börsenhandel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf und im Freiverkehr zu prüfen. Eine Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise ein mögliches Delisting tatsächlich durchgeführt wird, hat der Vorstand der Westag AG noch nicht getroffen. Eine solche Entscheidung hängt von zahlreichen Umständen ab, die zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar sind.
Die vorstehende Meldung sowie weitere Informationen über unsere Gesellschaft können über unsere Internetadresse unter http://www.westag.de abgerufen werden.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Verhandlung nunmehr am 15. Juni 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hat das LG Dortmund nach zwei pandemiebedingten Verschiebungen nunmehr einen Verhandlungstermin auf den 15. Juni 2022, 10:00 Uhr, angesetzt.Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Donnerstag, 17. Februar 2022
SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 16,43 je Aktie festgelegt
Die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft hat am 17. Februar 2022 ihr Übertragungsverlangen vom 6. Dezember 2021 konkretisiert und der SinnerSchrader Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft auf die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. 327a ff. AktG auf EUR 16,43 je Aktie der SinnerSchrader Aktiengesellschaft festgelegt hat.
Die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft hält nach ihren eigenen Angaben rund 93,79% am Grundkapital und den Stimmrechten der SinnerSchrader Aktiengesellschaft.
Am 14. Februar 2022 wurde der Verschmelzungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft abgeschlossen und beurkundet. Der Übertragungsbeschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 8. April 2022 gefasst werden.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft bzw. der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ab.
Der Vorstand
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2022 (Fristende am 9. Mai 2022)
- alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
- Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 2. Februar 2022
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: Delisting-Erwerbsangebot
- KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
- Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Dezember 2021 (Fristende: 28. März 2022)
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 8. April 2022
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Eintragung am 2. Februar 2022 und Bekanntmachung am 3. Februar 2022 (Fristende: 3. Mai 2022)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out, Übernahmeangebot zu EUR 10,22
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
HELLA und Faurecia kooperieren im freien Ersatzteilgeschäft
- Automobilzulieferer bündeln ihre hohe Erstausrüstungsexpertise und treten im Aftermarket gemeinsam auf
Lippstadt, 10. Februar 2022. Die beiden Automobilzulieferer HELLA und Faurecia bündeln ihre Kräfte und treten im Aftermarket zukünftig gemeinsam auf. So lassen sich bald auch Faurecia-Produkte über die HELLA Aftermarket-Organisation beziehen. Durch Bündelung der Aktivitäten profitieren Kunden nicht nur von einem umfassenden Serviceangebot, sondern vor allem von einem deutlich erweiterten Produktspektrum. Während HELLA insbesondere für eine hohe Erstausrüstungskompetenz in den Bereichen Licht und Elektronik steht, zeichnet sich Faurecia unter anderem für eine hohe Expertise im Bereich von Abgasanlagen aus. Jedes vierte Auto weltweit ist mit einer Abgasanlage von Faurecia ausgestattet. Die gemeinsamen Aftermarket-Aktivitäten starten zunächst in diesem Bereich. Perspektivisch soll das Angebot schrittweise weiter ausgebaut werden.
„HELLA und Faurecia verfügen über eine hohe Erstausrüstungsexpertise in sich ergänzenden Produktfeldern. Dieses Know-how werden wir gemeinsam konsequent in den freien Teilemarkt transferieren“, sagt Stefan van Dalen, der das weltweite Aftermarket-Geschäft bei HELLA verantwortet. „Darüber hinaus vereinfacht HELLA das Geschäft der Großhändler und begleitet Werkstätten entlang des gesamten Reparaturprozesses – von der Fahrzeugannahme über die Fahrzeugdiagnose inklusive Fehler- sowie Teileidentifikation bis hin zu Online-Reparaturhilfen und technischer Beratung.“ Maryse Penny, Corporate Strategy Director bei Faurecia, ergänzt: „Wir freuen uns, mit HELLA nun einen Partner mit einem leistungsstarken Aftermarket-Netzwerk an unserer Seite zu haben. Dadurch werden wir unsere Kundennähe weiter intensivieren und unser Wachstum im Aftermarket zusätzlich vorantreiben. Durch das gemeinsame Angebot hochwertiger Ersatzteile und Services erleichtern wir nicht nur die Bestell- und Logistikabwicklung für Großhändler und Werkstätten, sondern gewährleisten vor allem schnelle und profitable Reparaturprozesse.“
Zum Start der gemeinsamen Aktivitäten sind künftig die Abgasanlagen-Bausätze Easy2Fit von Faurecia im Aftermarket-Programm von HELLA erhältlich. Mit etwa 3.300 verschiedenen Abgasanlagen-Kits in vier Produktgruppen (DPF, Katalysatoren, Schalldämpfer, Rohr) lassen sich über 26.000 OE Anwendungsreferenzen abdecken. Hierdurch werden Raum und Lagerkosten reduziert sowie die Logistik verschlankt. Durch die deutlich vereinfachte Bestell- und Logistikabwicklung ist nicht nur eine schnelle und kostengünstige Reparatur gewährleistet, die Abgasanlagen lassen sich darüber hinaus auch von nur einem KFZ-Mechaniker effizient austauschen.
Nach der am 31. Januar 2022 vollzogenen Übernahme von HELLA durch Faurecia treten beide Unternehmen künftig unter der gemeinsamen Dachmarke FORVIA auf; zusammen bilden sie den siebtgrößten Automobilzulieferer weltweit. Unter diesem gemeinsamen Dach werden beide Unternehmen weiterhin als eigenständige, börsennotierte Einheiten agieren und ihre rechtlichen Bezeichnungen als Faurecia SE und HELLA GmbH & Co. KGaA beibehalten. Auch die Produktmarken HELLA, HELLA Gutmann, HELLA PAGID und HELLA VALUEFIT bleiben im freien Teilemarkt weiter bestehen.
HELLA und Faurecia stellen Weichen für gemeinsame Zukunft
- Gemeinsam bilden Faurecia und HELLA den siebtgrößten Automobilzulieferer weltweit und einen globalen Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern
Lippstadt, 7. Februar 2022. Nach der am 31. Januar 2022 erfolgreich vollzogenen Übernahme von HELLA durch Faurecia wurden im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Gesellschafterausschusses von HELLA nun die Weichen für die gemeinsame Zukunft gestellt. Neben der Neubesetzung des Gremiums ging es in der Sitzung am 4. Februar 2022 unter anderem um organisatorische Themen sowie zukünftige Felder der Zusammenarbeit. Als faktischer Konzern bilden Faurecia und HELLA mit insgesamt rund 150.000 Beschäftigten den weltweit siebtgrößten Automobilzulieferer sowie einen der globalen Marktführer in wachstumsstarken Technologiefeldern. Auf Grundlage der derzeitigen etwas mehr als 80-prozentigen Beteiligung von Faurecia an HELLA werden beide Unternehmen weiterhin als eigenständige, börsennotierte Einheiten mit eigenen Kontrollgremien und Management-Teams agieren.
„HELLA und Faurecia sind starke Unternehmen, gemeinsam sind wir noch stärker“, sagt der Vorsitzende der HELLA Geschäftsführung Dr. Rolf Breidenbach „So haben wir jetzt wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir gemeinsam mit Faurecia zusätzliche Absatzmöglichkeiten erschließen sowie vielfältige Synergiepotenziale realisieren können, um unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Der heutige Tag 1 unserer Zusammenarbeit ist somit für beide Unternehmen ein ganz besonderer Meilenstein. Ich möchte mich daher bei allen Beteiligten bedanken, die den Weg hierfür in den zurückliegenden Monaten geebnet haben.“
Patrick Koller, CEO von Faurecia, spricht ebenso seinen Dank aus und fügt hinzu. „Durch die Bündelung unserer Stärken werden wir über die entscheidende Größe und die fortschrittlichen technologischen Fähigkeiten in allen unseren Business Groups verfügen, was uns zu einem noch wertvolleren Partner für die Automobilindustrie macht. Wir freuen uns darauf, eine wichtige Rolle als globaler Innovator und Lösungsanbieter zu spielen und eine sichere, nachhaltige, fortschrittliche und maßgeschneiderte Mobilität zu gestalten. Mit unserem Fokus auf Wachstumschancen werden wir langfristige Werte für unsere Kunden und Aktionäre schaffen und eine verantwortungsvollere und nachhaltigere Mobilität für künftige Generationen bieten.“
Vertreter von Faurecia ziehen anstelle der bisherigen Vertreter des Familienpools in den Gesellschafterausschuss von HELLA ein
Infolge der Übernahme von HELLA durch Faurecia und dem damit verbundenen Rückzug der Vertreter des Familienpools hat sich der Gesellschafterausschuss des Unternehmens neu konstituiert. Die bisherigen drei externen Mitglieder des Gremiums Carl-Peter Forster (Vorsitz), Horst Binnig sowie Klaus Kühn werden dem HELLA Gesellschafterausschuss weiterhin angehören. Neue Mitglieder im Ausschuss sind Patrick Koller (CEO Faurecia), Nolwenn Delaunay (EVP, Group General Counsel & Board Secretary, Faurecia), Michel Favre (EVP, Group Chief Financial Officer, Faurecia), Christophe Schmitt (EVP, Group Operations, Faurecia) sowie Jean-Pierre Sounillac (EVP, Group Human Resources, Faurecia). Sie lösen die bisherigen Vertreter des Familienpools im HELLA Gesellschafterausschuss ab. Mit einer Beteiligung von rund 9 Prozent ist der Familienpool nun größter Einzelaktionär von Faurecia und dem faktischen Konzern damit eng verbunden. Vor dem Hintergrund wird auf der nächsten Aktionärsversammlung von Faurecia auch vorgeschlagen, Dr. Jürgen Behrend als Vertreter des Familienpools in den Faurecia-Verwaltungsrat zu berufen.
Erste Entscheidungen im Hinblick auf Organisationsstrukturen getroffen
Um die Agilität des Unternehmens weiter zu stärken und die Strukturen denen von Faurecia anzugleichen, wird HELLA entlang der drei Business Groups Licht, Elektronik sowie Lifecycle Solutions organisiert. Die Leitung der neuformierten Business Group Lifecycle Solutions, in der die bisherigen Geschäftssegmente Aftermarket und Special Applications gebündelt werden, übernimmt Dr. Lea Corzilius in Personalunion zu ihrer Rolle als Geschäftsführerin Personal.
HELLA CEO Dr. Rolf Breidenbach wird die Integration bis zu seinem Ausscheiden Ende Juni 2022 weiter eng begleiten und dem faktischen Konzern auch darüber hinaus beratend zur Seite stehen
Wie bereits am 4. Februar 2022 mitgeteilt wurde, hat sich HELLA CEO Dr. Rolf Breidenbach mit dem Gesellschafterausschuss geeinigt, seinen Geschäftsführervertrag nach über 18-jähriger Amtszeit einvernehmlich zum 30. Juni 2022 zu beenden. „Mit Faurecia als neuem Mehrheitsgesellschafter von HELLA ist der Weg in eine erfolgreiche Zukunft nun geebnet. Beide Unternehmen ergänzen sich in hervorragender Weise“, sagte Dr. Rolf Breidenbach aus diesem Anlass. Bis zu seinem Ausscheiden wird er die Integration mit Faurecia weiterhin eng begleiten. Zudem hat er sich bereit erklärt, den faktischen Konzern auch über Ende Juni 2022 hinaus zu beraten. Faurecia CEO Patrick Koller dankte Dr. Breidenbach für die „konstruktive Kooperation in den zurückliegenden Monaten“ ebenso wie Carl-Peter Forster, der Dr. Breidenbach im Namen des Gesellschafterausschusses seinen „größtmöglichen Dank“ aussprach.
Anlässlich der Zusammenarbeit von HELLA und Faurecia wird heute um 11.00 Uhr (MEZ) eine gemeinsame Pressekonferenz stattfinden, auf der die Ziele sowie der neue Name des faktischen Konzerns bekanntgegeben werden. Zur Anmeldung: https://day1-faurecia-hella.com/register-login
Faurecia und HELLA geben den Namen des siebtgrössten Automobilzulieferers der Welt bekannt: FORVIA
FORVIA widmet sich dem FORtschritt und dem Ziel, den Mobilitätswandel auf den Straßen (lateinisch "VIAs") voranzutreiben. Der faktische Konzern steht für Agilität, Engagement, Vertrauen und das Handeln, um die Mobilität von Morgen zu gestalten.
FORVIA ist in einer einzigartigen Position, um weiter zu wachsen und von den strategischen Faktoren zu profitieren, die die Automobilindustrie verändern. FORVIAs Vision für die Zukunft basiert auf vier Säulen: Sicherheit, Nachhaltigkeit, fortschrittliche Lösungen und individuelle Erlebnisse.
Patrick Koller, Chief Executive Officer von Faurecia, erklärte: "Wir sind FORVIA! Der neue Name spiegelt die Kernelemente unserer Marken Faurecia und HELLA wider und ist eine gute Übersetzung unseres gemeinsamen Ziels - Mobilität zu inspirieren. Die faktische Gruppe repräsentiert 150.000 talentierte Menschen in mehr als 40 Ländern, die von einer Vision inspiriert sind, mit einer Stimme sprechen und als ein Team arbeiten. Als FORVIA gestalten wir eine sichere, nachhaltige, fortschrittliche und individuelle Mobilität für die Generationen von heute und morgen."
Rolf Breidenbach, Chief Executive Officer von HELLA, fügte hinzu: FORVIA spiegelt die enge Zusammenarbeit zwischen Faurecia und HELLA hervorragend wider. Der Name verkörpert wesentliche Kernaspekte, die beide Unternehmen schon immer ausgezeichnet haben. Dazu gehören Dynamik, Vision, Leidenschaft, Lösungsorientierung, Kundennähe und Gemeinschaftssinn. Gleichzeitig ist FORVIA ein klares Signal für den Aufbruch in eine gemeinsame Zukunft".
Faurecia und HELLA werden weiterhin als zwei rechtlich unabhängige Unternehmen agieren und eng zusammenarbeiten, um durch Technologielösungen und Synergien, die im besten Interesse beider Unternehmen entstehen, nachhaltige Werte für alle Beteiligten zu schaffen.
Unter der Dachmarke FORVIA werden beide Unternehmen ihre rechtlichen Bezeichnungen als Faurecia SE und HELLA GmbH & Co. KGaA beibehalten. Sie werden unter dem Namen FORVIA kommunizieren, der als Dachmarke verwendet wird. Die Produkte werden weiterhin unter ihren bisherigen Marken vermarktet und vertrieben.
SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Ankündigung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs
XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"
Sie sind gerne zum Beitritt eingeladen:
https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308
Diese XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren sowie Bewertungsmethoden zu informieren und diese zu diskutieren.Mittwoch, 16. Februar 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA VISION PARSYTEC AG: Verhandlung am 9. September 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Köln hat die insgesamt 42 Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der ISRA VISION PARSYTEC AG, Aachen, zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 82 O 94/21 verbunden. Der gemeinsame Vertreter kann innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Die Stellungnahmefrist für die Antragsgegnerin wurde um vier Monate verlängert, damit sie auch die Ausführungen des gemeinsamen Vertreters berücksichtigen kann.
Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Freitag, den 9. September 2022, 11:00 Uhr, bestimmt.
LG Köln, Az. 82 O 94/21
Langhorst u.a. ./. ISRA VISION AG
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der AKASOL AG
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den AKASOL-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Verhandlung am 21. März 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") einen neuen Verhandlungstermin für den 21. März 2022, 10:30 Uhr angesetzt, nachdem der für den 2. Dezember 2021 geplante Verhandlungstermin pandemiebedingt abgesetzt worden war.Er kam in seinem ersten Gutachten auf einen Wert von EUR 32,13 je BUWOG-Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,52 (Szenario B). Die beiden Szenarien unterscheiden sich bei der Zurechnung der Synergieeffekte und der Integrationskosten auf die beiden Gesellschaften, wobei es sich nach Ansicht des Sachverständigen um eine Rechtsfrage handelt. In seinem kürzlich auf Bitte des Gremiums vorgelegten Ergänzungsgutachten vom 27. Oktober 2021 geht er auf das Vorbringen der Beteiligten ein und kommt zu einer noch etwas höheren Bandbreite zwischen EUR 32,24 je BUWOG-Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,58 (Szenario B). Die Vonovia SE hatte als Barabfindung lediglich EUR 29,05 je Aktie angeboten.
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Spruchverfahren zur Verschmelzung der VR meine Bank eG, Neustadt an der Aisch: Rechtsanwalt Jaeckel zum gemeinsamen Vertreter bestellt
Landgericht Nürnberg-Fürth
Bekanntmachung
1 HK O 7642/21
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 7642/21 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung einer Barabfindung der Anteilsinhaber wegen der in der Vertreterversammlung der Genossenschaft VR meine Bank eG, Neustadt an der Aisch vom 08.06.2021 beschlossenen Verschmelzung mit der VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach für einen damit etwaig verbundenen Wertverlust der Anteile anhängig.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Anteilsinhaber wurde bestellt:
Herr RechtsanwaltMarkus Jaeckel
Spillhofstraße 58
81927 München
Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Februar 2022
Biofrontera AG: Biofrontera AG beschließt Delisting der ADS von der Nasdaq zur Reduzierung von Komplexität und Kosten
Leverkusen (pta023/14.02.2022/20:05) - Die Biofrontera AG (die "Gesellschaft") (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, hat heute beschlossen, dass ihre American Depositary Shares ("ADS") vom Nasdaq Capital Market ("Nasdaq") delisted werden sollen, die Registrierung bei der Securities and Exchange Commission ("SEC") aufgehoben werden soll und ihre Berichtspflichten beendet werden sollen. Der Hauptzweck des Delistings besteht darin, die Komplexität der Finanzberichterstattung und die Verwaltungskosten zu verringern.
Die Biofrontera AG beabsichtigt, ein angepasstes ADS-Programm auf Level I-Basis aufrechtzuerhalten, das es den Investoren ermöglicht, ihre Wertpapiere weiterhin in Form von ADS zu halten und die ADS auf dem U.S. Over-the-Counter (OTC) Markt zu handeln. Die ADSs werden im Zusammenhang mit dem Delisting automatisch in das neue ADS-Programm übergehen und unter einem noch zu bestimmenden neuen Ticker handelbar sein.
Die Stammaktien der Biofrontera AG werden weiterhin im Prime Standard der Deutschen Börse unter dem Symbol B8F gehandelt. Inhaber von ADSs haben die Möglichkeit, ihre ADSs in an der Deutschen Börse notierte Stammaktien zu tauschen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Abläufen werden gesondert bekannt gegeben. Die Gesellschaft plant, am oder um den 24. Februar 2022 ein Antragsformular (Form 25) für seine ADS an der Nasdaq bei der SEC einzureichen, um das Delisting einzuleiten, und geht davon aus, dass das Delisting in nicht weniger als zehn Tagen wirksam wird.
Zukunftsgerichtete Aussagen: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsweisend im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 in Bezug auf das öffentliche Angebot und die beabsichtigte Verwendung der Erlöse aus dem Angebot. (...)
Montag, 14. Februar 2022
Squeeze-out bei der UferHallen AG eingetragen
Veränderungen
10.02.2022
HRB 108646 B: UferHallen AG, Berlin, Uferstr. 8 - 11, 13357 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 19.11.2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär die ArgoPrato GmbH & Co. KG mit Sitz in München (HRA 109201) gegen Gewährung einer Barabfindung beschlosssen.
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der AKASOL AG eingetragen
Veränderungen
09.02.2022
HRB 97834: AKASOL AG, Darmstadt, Kleyerstraße 20, 64295 Darmstadt. Die Hauptversammlung vom 17.12.2021 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung auf die ABBA BidCo AG, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die ABBA BidCo AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121819) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung wird erst wirksam, mit Wirksamwerden der Verschmelzung. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2021 mit der ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121819) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) sind beim Landgericht Mannheim zunächst bei unterschiedlichen Kammern "gelandet" und sollen nunmehr laut einem Präsidiumsbeschluss alle an die 23. Zivilkammer übertragen werden, sofern sie dort noch nicht anhängig sind.
Der Antragsgegnerin wurde eine Fristverlängerung bis zum 1. Mai 2022 gewährt.
Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschiedenen Agosi-Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Agosi.
LG Mannheim, Az. 23 O 8/22SCI AG u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)