von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der aus der ehemaligen Garny AG hervorgegangenen IMW Immobilien SE hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 10. März 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Über diese befindet das Kammergericht (das OLG für Berlin).Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 15. April 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE geht in die Verlängerung
AdCapital AG: Insolvenzantrag über das Vermögen der AdCapital AG
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Vorstand stellt Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit
Waldbronn, 15. April 2026
Der Vorstand der AdCapital AG teilt mit, dass er heute beim zuständigen Amtsgericht Friedberg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft stellen wird.
Dieser Schritt ist unumgänglich, nachdem heute sämtliche Versuche einer Refinanzierung der Gesellschaft endgültig gescheitert sind. Vor dem Hintergrund der gescheiterten Refinanzierung und der Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tochtergesellschaft Erich Jaeger GmbH sowie der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen beiden Gesellschaften ist die Beantragung der Insolvenz rechtlich unvermeidbar.
Der Vorstand geht davon aus, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird und die Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zunächst fortgeführt werden.
Netfonds AG: Weitere Ankeraktionäre unterstützen öffentliches Angebot – Warburg Pincus hat sich bereits jetzt über 80 % an Netfonds gesichert
PRESSEMITTEILUNG
- Weitere Ankeraktionäre geben ihre Netfonds Anteile vollständig an Warburg Pincus ab
- Zum 15. April hat sich Warburg Pincus damit bereits über 80 % an Netfonds gesichert
- Öffentliches Angebot von EUR 78,25 je Aktie bietet Netfonds Aktionären eine attraktive Möglichkeit, eine Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate vor Bekanntgabe des Angebots zu realisieren
- Annahmefrist für die Andienung der Aktien läuft nur noch bis zum 20. April. Aktionäre, die das Angebot noch annehmen möchten, müssen umgehend Kontakt mit ihrer Depotbank aufnehmen
- Nach Vollzug des Angebots wird ein Delisting erfolgen; ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich
- Angediente Netfonds Aktien können im Freiverkehr der Börse München weiter gehandelt werden
Diese Unterstützung zeigt, dass das öffentliche Angebot eine attraktive Möglichkeit für die verbliebenen Aktionäre darstellt. Der Angebotspreis von EUR 78,25 je Netfonds Aktie ermöglicht eine höchst attraktive und sichere Prämie vor dem geplanten Delisting der Netfonds AG zu realisieren. Die Annahmefrist läuft noch bis zum 20. April 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die angedienten Netfonds Aktien können im Freiverkehr der Börse München über das Ende der Annahmefrist hinaus bis zum Vollzug des Angebots weiter gehandelt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Netfonds AG befürworten das Angebot weiterhin uneingeschränkt und ausdrücklich. Sie beurteilen den Angebotspreis als angemessen und höchst attraktiv und sehen sich in dieser Einschätzung durch die Unterstützung der Ankeraktionäre bestätigt.
Unmittelbar nach Ende der Annahmefrist wird die Netfonds AG die Beendigung der Einbeziehung der Netfonds Aktien im öffentlichen Handel des Freiverkehrs mit Wirkung zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots veranlassen. Netfonds Aktien könnten danach nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt handelbar sein. Nach Ablauf des Angebots besteht keine Gewähr, dass ein Verkauf der Aktien künftig zu einem Preis in Höhe des Angebotspreises oder überhaupt möglich sein wird.
Aktionärinnen und Aktionäre, die das Angebot noch annehmen möchten, sollten sich umgehend an ihre jeweilige Depotbank wenden. Um rechtzeitig berücksichtigt zu werden, verlangen viele Depotbanken, dass die Annahmeerklärung einige Bankarbeitstage vor Fristende vorliegt.
Sämtliche Informationen und Veröffentlichungen zum Angebot finden sich auf der Website: www.nukleus-offer.com.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Mannheim hatte die Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Succession German Bidco GmbH mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, als beherrschter Gesellschaft zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Verfahren 23 O 45/25. Das Gericht hat nunmehr mit Beschluss vom 6. April 2026 weitere Verfahren hinzuverbunden und mittgeteilt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter, zum gemeinsamen Vertreter bestellen zu wollen.
LG Mannheim, Az. 23 O 45/25Manthey, S. ./. Succession German Bidco GmbH
31 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: (voraussichtlich) RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP
Dienstag, 14. April 2026
Cherry SE beruft außerordentliche Hauptversammlung ein
München, 14. April 2026 – Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9], ein global tätiger Hersteller von Computer-Eingabegeräten und digitalen Lösungen für den Gesundheitssektor, hat heute eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und einen neuen Termin für die Vorlage des Jahresfinanzberichts genannt.
Die Gesellschaft befindet sich derzeit in Gesprächen über Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung weiterer Restrukturierungs- und Wachstumsmaßnahmen. Um die Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Finanzierungsmaßnahme zu schaffen, hat der Vorstand der Cherry SE zum 22. Mai 2026 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Auf dieser Hauptversammlung soll eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis von 4:1 beschlossen werden. Mit dieser Maßnahme werden Verluste bilanziell ausgeglichen und die Gesellschaft wieder kapitalmarktfähig gemacht.
Die Aktienzusammenlegung soll im Wege der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen, da sich die ordentliche Hauptversammlung wegen der nicht fristgerechten Erstellung des Jahresfinanzberichts verzögern wird. Der Wechsel des Abschlussprüfers und die damit verbundene Erstprüfung erfordern einen höheren Zeitaufwand als ursprünglich geplant. Deshalb verschiebt sich die Vorlage des Geschäftsberichts auf den 15. Juli 2026.
Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung stellt sicher, dass die Wiederherstellung der Kapitalmarktfähigkeit von dem neuen Veröffentlichungstermin unberührt bleibt. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 wurden bereits am 5. März 2026 veröffentlicht. Der vollständige Quartalsfinanzbericht Q1/2026 wird ab dem 7. Mai 2026 auf der Investor-Relations-Website der Cherry SE zum Download bereitstehen.
Über Cherry
Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.
CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Chicago), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).
Mehr Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/
creditshelf Aktiengesellschaft setzt Insolvenzplan um
Corporate News
- Aktien gehen auf Investor über
- Börsennotierung bleibt erhalten
- Neuer Vorstand
Frankfurt am Main, 14. April 2026. Die creditshelf Aktiengesellschaft (ISIN DE000A2LQUA5 / WKN A2LQUA, „creditshelf“) gibt die Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen aus ihrem Insolvenzplan bekannt. Sämtliche Stückaktien der Gesellschaft werden in der 17. Kalenderwoche (20. April bis 26. April 2026) auf den Investor PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, („PVM“) übertragen. Die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt im Segment General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse bleibt bestehen.
Der Aufsichtsrat der creditshelf hat Sascha Magsamen, Oestrich-Winkel, zum neuen Vorstand bestellt. Oliver Würtenberger, der die Gesellschaft während der Planinsolvenz geführt hat, ist aus dem Vorstand ausgeschieden.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – hatte zuvor den von den Gläubigern beschlossenen Insolvenzplan am 30. Januar 2026 bestätigt. Der Insolvenzplan sieht die Abtretung sämtlicher 1,4 Mio. auf den Inhaber lautender Stückaktien der creditshelf von den bisherigen Aktionären auf die PVM vor. Die PVM zahlt im Gegenzug in die Insolvenzmasse zur Verteilung einer Quote von 5,2 % ein und übernimmt als Plansponsor Verpflichtungen und Kosten der Insolvenzschuldnerin, unter anderem in Verbindung mit der Börsennotierung und den Berichtspflichten.
Der Handel der Aktien der creditshelf mit der ISIN DE000A2LQUA5 und der WKN A2LQUA wird für die Übertragung der Aktien nach dem Insolvenzplan vorübergehend ausgesetzt werden. Letzter Handelstag ist der 17. April 2026. Am 21. April 2026 abends werden die Aktien aus den Depots der Aktionäre ausgebucht. Danach werden zur Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Kapitalherabsetzung 0,5 Mio. Inhaberaktien der creditshelf eingezogen und die verbleibenden 900.000 Aktien in die neuen ISIN DE000A41YEG8 und WKN A41YEG umgebucht. Die Wiederaufnahme des Handels ist für den Beginn des 24. April 2026 vorgesehen.
Die Bekanntmachung der Gesellschaft zur Abwicklung der wertpapiertechnischen Umsetzung wird den Wertpapiermitteilungen (WM-Gruppe) noch mitgeteilt und wurde am 10. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die creditshelf beabsichtigt nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Wiederaufnahme ihrer operativen Tätigkeit.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat das Landgericht Itzehoe mit Beschluss vom 16. März 2026 die Spruchanträge auf Festsetzung einer höheren Abfindung als die von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 12,75 je comdirect-Aktie zurückgewiesen. Das Landgericht stellt in seiner Begründung maßgeblich auf den gewichteten Börsenkurses in einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme ab. Es sei "nicht Aufgabe von Gerichten, wirtschaftswissenschaftliche Streitfragen zu entscheiden oder gar eigenständige empirische Forschungen zu veranlassen, um eine noch präzisere Grundlage für eine Bewertung zu erlangen".
Mehrere Antragsteller halten dies nicht für überzeugend und haben angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (9. Zivilsenat).LG Itzehoe, Beschluss vom 16. März 2026, Az. 8 HKO 29/20Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Montag, 13. April 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 26. Februar 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen, nachdem eine vergleichsweise Einigung nicht zustandekam. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben zahlreiche Antragsteller Beschwerden einhelegt (über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird).
Die GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich zwischenzeitlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out (was das Landgericht aber nicht für relevant hielt).
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AVW Immobilien AG: Hanseatisches Oberlandesgericht verhandelt am 24. Juni 2026
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
OLG Hamburg, Az. 13 W 46/24
56 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Jobst von Werder, LL.M., 20095 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Frank H. Albrecht:
Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RA Dr. Volker Schulenburg), 20354 Hamburg
Sonntag, 12. April 2026
Freitag, 10. April 2026
Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026)
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 11. Februar 2026 die Neufassung des IDW Standards „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2026) verabschiedet. Der IDW S 1 stellt den zentralen Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland dar und bildet die Grundlage für nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Bewertungsergebnisse.
Gegenüber der Entwurfsfassung enthält die Neufassung zahlreiche Klarstellungen. Hervorzuheben sind insbesondere Präzisierungen bei den Definitionen des objektivierten Werts sowie des neutralen Sachverständigen. Zudem wurden die Ausführungen zur Funktion des Wirtschaftsprüfers als Schiedsgutachter oder Vermittler erweitert. Ziel der Überarbeitung ist es insgesamt, Bewertungsaufträge stärker am jeweiligen Bewertungsanlass und am konkret vereinbarten Auftrag auszurichten und die hierfür erforderlichen Beurteilungshandlungen transparent nachvollziehbar darzustellen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der weiteren Konkretisierung der Abgrenzung zwischen vollumfänglicher und ausreichender Plausibilitätsbeurteilung der Planung. In diesem Zusammenhang stärkt der Standard zugleich die Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers, indem die notwendigen Beurteilungsschritte klarer strukturiert werden, ohne den erforderlichen Raum für fachliches Ermessen einzuschränken. Ergänzend wurde das Verhältnis zum zwischenzeitlich verabschiedeten IDW Standard zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen (IDW S 17) adressiert; die Ausführungen zu Börsenkursen in IDW S 1 i.d.F. 2026 wurden entsprechend an die Grundsätze des IDW S 17 angepasst.
Darüber hinaus enthält die Neufassung weitere Klarstellungen, insbesondere zu persönlichen Ertragsteuern, sowie ergänzende Ausführungen zur Ermittlung der Marktrisikoprämie. Sofern sich aus dem jeweiligen Bewertungsanlass rechtliche Vorgaben ergeben, die Abweichungen von einzelnen Regelungen des Standards erforderlich machen, sind diese offen zu legen und sachgerecht zu begründen; im Übrigen bleiben die Grundsätze des IDW S 1 weiterhin maßgeblich.
Abweichend von der Entwurfsfassung ist eine Anwendung des IDW S 1 i.d.F. 2026 auf Bewertungsstichtage vor Veröffentlichung des Standards zulässig, sofern dies im Bewertungsauftrag ausdrücklich vereinbart wird.
Die präzisierte anlass- und auftragsbezogene Ausgestaltung der Plausibilitätsbeurteilung trägt insgesamt zur Rechtssicherheit und zu einer effizienten Durchführung von Unternehmensbewertungen bei.
Der IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026) wird in Heft 04/2026 der IDW Life veröffentlicht. Er ist als Print on Demand im IDW Verlag erhältlich: IDW S 1 i.d.F. 2026
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung voraussichtlich am 19. Mai 2026
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
- Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot (mit Nachfrist), Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
Donnerstag, 9. April 2026
Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank lädt zur Hauptversammlung am 20. Mai 2026 ein
- Entscheidung über Dividendenvorschlag in Höhe von 1,10 Euro pro Aktie und Abstimmung zur Ermächtigung für weitere Aktienrückkäufe auf Tagesordnung
- Präsenzveranstaltung im RheinMain CongressCenter in Wiesbaden
Die Commerzbank AG hat heute die Einladung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 20. Mai 2026, veröffentlicht. Das Aktionärstreffen wird in diesem Jahr erneut als Präsenzveranstaltung abgehalten. Die Hauptversammlung wird um 10.00 Uhr (MESZ) im RheinMain CongressCenter, Friedrich-Ebert-Allee 1, 65185 Wiesbaden, beginnen.
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Commerzbank, Jens Weidmann, sowie die Rede der Vorstandsvorsitzenden, Bettina Orlopp, werden von 10.00 Uhr an unter www.commerzbank.de/hv öffentlich übertragen. Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung ab 10.00 Uhr live im InvestorPortal unter www.commerzbank.de/hv verfolgen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 13. Mai 2026 angemeldet haben und für den Stichtag am 28. April 2026 einen Anteilsbesitz nachweisen können.
Der vollständige Text der Einladung zur Hauptversammlung 2026 einschließlich der Tagesordnung und der Erläuterungen zu den einzelnen Punkten ist unter www.commerzbank.de/hv einsehbar. Auf dieser Seite findet sich zudem der mit der Einladung veröffentlichte Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionärinnen und Aktionäre.
Aus der Tagesordnung hervorzuheben sind folgende Punkte:
Verwendung des Bilanzgewinns (TOP 2)
Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (TOP 7 und TOP 8)
Mittwoch, 8. April 2026
Raiffeisen Bank International AG: RBI gibt Absicht zur Unterbreitung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für sämtliche Addiko-Aktien zu einem Preis von EUR 23,05 je Aktie bekannt
Wien, 8. April 2026. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) gibt ihre Absicht bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Wiener Addiko Bank AG (Addiko), die nicht von Addiko selbst gehalten werden, zu unterbreiten. Die RBI beabsichtigt, einen Barpreis von EUR 23,05 je Addiko-Aktie (cum Dividende 2025) zu bieten, entsprechend dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der 6-Monats-Periode, die am 7. April 2026 endet. Der Angebotspreis liegt laut einem von der RBI eingeholten externen Bewertungsgutachten von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. rund 20 Prozent über dem in diesem Gutachten ermittelten Wert des Eigenkapitals.
Das beabsichtigte Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von mehr als 75 Prozent sämtlicher ausgegebenen und ausstehenden Addiko-Aktien und stellt kein Delisting-Angebot im Sinne von § 38 Absatz 6 bis 8 Börsegesetz dar. Das Closing des beabsichtigten Angebots steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher und regulatorischer Genehmigungen sowie weiterer Abschlussbedingungen. Nach Einreichung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots, dessen Prüfung durch die österreichische Übernahmekommission und Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die RBI wird die Annahmefrist zehn Wochen betragen.
Darüber hinaus beabsichtigt die RBI, mit der Alta Group d.o.o. (Serbien), einer Aktionärin der Addiko, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (Carve-out) der Addiko Bank a.d. Beograd (Serbien), der Addiko Bank d.d. Sarajevo und der Addiko Bank d.d. Banja Luka (beide Bosnien und Herzegowina) sowie der Addiko Bank A.D. Podgorica (Montenegro) durch die Addiko Bank AG vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots vorsieht. Der Verkaufspreis des Carve-outs wird zumindest dem Verkehrswert der zu veräußernden Tochtergesellschaften entsprechen. Das Closing des Carve-outs unterliegt marktüblichen Abschlussbedingungen einschließlich kartellrechtlicher und regulatorischer Genehmigungen.
Die RBI beabsichtigt, die Addiko Bank d.d. Zagreb (Kroatien), die Addiko d.d. Ljubljana (Slowenien) sowie die Addiko Bank AG (Österreich) zu behalten. Mit dieser Transaktion würde die RBI ihren Marktanteil in Kroatien stärken und gemessen an der Bilanzsumme zur viertgrößten Bank aufsteigen sowie erneut in den slowenischen Markt eintreten, wo sie insbesondere im Corporate- und Investment-Banking-Geschäft sowie im KMU-Segment Potenzial sieht.
Der erfolgreiche Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots hätte einen anfänglichen Effekt von rund minus 45 Basispunkten (bei einer Annahmequote von 75 Prozent) auf die harte Kernkapitalquote des RBI-Konzerns ohne Russland. Nach erfolgreichem Abschluss des Carve-outs wird der endgültige Effekt beider Transaktionen insgesamt voraussichtlich bei rund minus 10 Basispunkten liegen. Vorbehaltlich der genannten Bedingungen wird der Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im vierten Quartal 2026 erwartet, während das Closing des Carve-outs für die zweite Jahreshälfte 2027 erwartet wird.
Dienstag, 7. April 2026
Spruchverfahren zur Sachkapitalerhöhung bei der More Impact AG
Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 107/25
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die More Impact AG, Mörfelder Landstraße 277 b, 60598 Frankfurt am Main betreffend die Angemessenheit des auf eine Aktie der More Impact AG entfallenden Wertes der Sacheinlage in Form sämtlicher Gesellschaftsanteile an der BG Braingate Technology GmbH wurde gemäß § 6 SpruchG den vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochnerc/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2025
Freiwilliges Angebot an ehemalige Aktionäre der alstria office AG
BPG Holdings Bermuda Limited
Hamilton, Bermuda
Bekanntmachung über ein freiwilliges Angebot an ehemalige Aktionäre der alstria office AG
I. Hintergrund
BPG Holdings Bermuda Limited ("BPG") ist nach Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs nach §§ 327a ff. AktG der alleinige Aktionär der alstria office AG ("Gesellschaft" oder "alstria"). Der Squeeze-Out wurde am 23. Mai 2025 in das Handelsregister eingetragen und am 5. Juni 2025 technisch abgewickelt. Die Barabfindung betrug EUR 5,11 je alstria-Aktie.
II. Freiwilliges Angebot
BPG bietet hiermit jedem ehemaligen Minderheitsaktionär die Zahlung eines Nachbesserungsbetrags in Höhe von EUR 0,09 je zum Zeitpunkt der technischen Abwicklung des Squeeze-Out am 5. Juni 2025 gehaltener alstria-Aktie ("Nachbesserungsbetrag") unter den folgenden Bedingungen an ("Nachbesserungsangebot"):
a) Der Minderheitsaktionär war zum Zeitpunkt der technischen Abwicklung des Squeeze-Out am 5. Juni 2025 Aktionär der Gesellschaft und weist den Aktienbesitz durch einen Depotauszug, den entsprechenden Ausbuchungsbeleg und eine Abrechnung über die Gutschrift der Barabfindung nach, und
b) der Minderheitsaktionär hat keinen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327f Satz 2 AktG, § 1 Nr. 4 SpruchG gestellt.
Zinsen werden nicht geschuldet.
III. Annahmeverfahren
Ehemalige Minderheitsaktionäre, die das Nachbesserungsangebot annehmen möchten, müssen ihre Annahmeerklärung handschriftlich unterzeichnet per Einschreiben an die nachfolgende Empfangsstelle richten:
Kirkland & Ellis International LLP
Maximilianstraße 11
80539 München
Betreff: alstria - Freiwilliges Nachbesserungsangebot
Eine Annahmeerklärung ist nur wirksam erklärt, wenn mindestens die folgenden Unterlagen und Angaben enthalten bzw. beigefügt sind:
a) eine unbedingte schriftliche Erklärung, dass das Nachbesserungsangebot gemäß dieser Bekanntmachung angenommen wird,
b) die Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums, der Anschrift, des Wohnorts, einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer des Minderheitsaktionärs,
c) die Angabe (i) der konkreten Anzahl an alstria-Aktien, die zum Zeitpunkt der technischen Abwicklung des Squeeze-Out am 5. Juni 2025 gehalten wurden, (ii) der Depotbank und (iii) der Depotnummer des Depots, in dem diese alstria-Aktien gehalten wurden,
d) ein Nachweis, dass die gemäß c) angegebene Anzahl an alstria-Aktien zum Zeitpunkt der technischen Abwicklung des Squeeze-Out am 5. Juni 2025 gehalten wurden (in Form eines Depotauszugs, des Ausbuchungsbelegs sowie der Abrechnung über die Gutschrift der Barabfindung), sowiee) die Angabe der Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber), auf die der Nachbesserungsbetrag überwiesen werden soll.
Die Annahme des Nachbesserungsangebots muss der Empfangsstelle bis zum 10. April 2026 um 24:00 Uhr zugehen. Maßgeblich ist der Zugang bei der Empfangsstelle. Das Nachbesserungsangebot erlischt mit Ablauf des 10. April 2026.
Annahmeerklärungen, die nicht fristgerecht übermittelt werden, der vorgenannten Form nicht genügen, auf anderem Wege übermittelt werden oder unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt und ein Anspruch auf Zahlung des Nachbesserungsbetrags entsteht nicht.
Die Empfangsstelle ist berechtigt, weitere für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachbesserungsangebots erforderliche Informationen und Nachweise anzufordern. Bis zur vollständigen Erfüllung der weiteren Informations- und Nachweispflichten ist der Anspruch auf Auszahlung des Nachbesserungsbetrags nicht fällig.
IV. Geldwäscheprüfung
BPG wird vor Auszahlung des Nachbesserungsbetrags eine Geldwäscheprüfung vornehmen. Jeder Minderheitsaktionär muss deshalb der Empfangsstelle innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang seiner wirksamen Annahmeerklärung eine schriftliche Bestätigung seiner Depotbank vorlegen, dass das Bankkonto des Minderheitsaktionärs in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften eröffnet wurde und die Depotbank eine ordnungsgemäße geldwäscherechtliche Kundenprüfung vorgenommen hat ("Compliance-Nachweis"). Maßgeblich ist der Zugang bei der Empfangsstelle.
Compliance-Nachweise, die nicht fristgerecht übermittelt werden, der vorgenannten Form nicht genügen, auf anderem Wege übermittelt werden oder unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt und ein Anspruch auf Zahlung des Nachbesserungsbetrags entsteht nicht.
Die Empfangsstelle ist berechtigt, weitere Unterlagen und Informationen anzufordern, wenn diese zur Identitätsfeststellung und zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten der BPG notwendig sind. Bis zur vollständigen Erfüllung der weiteren Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geldwäscheprüfung ist der Anspruch auf Auszahlung des Nachbesserungsbetrags nicht fällig.
V. Abwicklung der Zahlung
Die technische Abwicklung und Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt unverzüglich nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen auf die vom Minderheitsaktionär angegebene Bankverbindung, frühestens jedoch nach Ablauf der in Ziffern III. und IV. genannten Fristen.
Die Zahlung erfolgt als Bruttobetrag ohne Abzug oder Einbehalt von Steuern, insbesondere ohne Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer. Der jeweilige Minderheitsaktionär ist für die steuerliche Behandlung des Nachbesserungsbetrags selbst verantwortlich und hat etwaige Steuern, Abgaben und steuerliche Nebenleistungen eigenständig zu erklären und abzuführen.
VI. Schlussbestimmungen
Bei dem vorliegenden Nachbesserungsangebot handelt es sich um eine freiwillige Leistung von BPG. Ein Rechtsanspruch auf die angebotene Zahlung besteht erst mit wirksamer Annahme des Nachbesserungsangebots und Erfüllung sämtlicher weiterer in dieser Bekanntmachung genannten Voraussetzungen. Weitergehende Ansprüche werden durch dieses Nachbesserungsangebot weder begründet noch erweitert.
Hamilton, Bermuda, 27. März 2026
BPG Holdings Bermuda Limited
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. März 2026
Geplante Commerzbank-Übernahme: Außerordentliche Hauptversammlung der Unicredit am 4. Mai 2026
Der Verwaltungsrat der Unicredit hat letzte Woche beschlossen, am 4. Mai eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Auf dieser sollen die Aktionäre ihre Zustimmung für die nötige Kapitalerhöhung geben, was der nächste Schritt zur Übernahme der Commerzbank wäre. Geplant ist die Ausgabe von maximal 470 Millionen Stammaktien.
Die Unicredit, die direkt über Aktien und indirekt über Finanzinstrumente bereits mehr als 29 Prozent an der Commerzbank hält, hatte Mitte März ein freiwilliges Übernahmeangebot für den DAX-Konzern angekündigt. Demnach will die italienische Großbank in einem freiwilligen Tauschangebot für sämtliche Commerzbank-Aktien je 0,485 neue Unicredit-Papiere bieten. Das entspricht den Angaben zufolge einem Preis von 30,80 Euro je Commerzbank-Anteil oder einem Aufschlag von vier Prozent zum Schlusskurs vom 13. März. Damit bewertet die Unicredit die Commerzbank mit knapp 35 Milliarden Euro. Unicredit-Chef Andrea Orcel wirbt seit dem Einstieg seines Instituts im September 2024 für eine Commerzbank-Übernahme. Europa brauche im Wettlauf mit starken US-Geldhäusern größere Banken.
Die Commerzbank hat das Angebot bislang als unzureichend zurückgewiesen. Sie will Anfang Mai neue Finanzziele verkünden. Auf Grundlage der jüngsten Verlautbarungen der italienischen Großbank sei "eine einvernehmliche Lösung aus Sicht der Commerzbank aktuell nicht erkennbar", teilte die Commerzbank mit.
Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank bekräftigt Potenzial der bestehenden Geschäftsstrategie und sieht nach Interaktionen mit UniCredit aktuell keine Ansatzpunkte für eine einvernehmliche wertschaffende Transaktion
Corporate News
- Commerzbank nimmt Stellung zu den jüngsten Veröffentlichungen der UniCredit
- Interaktionen mit UniCredit haben bisher aus Sicht der Commerzbank kein ausreichendes Wertschöpfungspotenzial für ihre Aktionäre über die jetzige Standalone-Strategie hinaus aufgezeigt
- UniCredit hat zudem keine Bereitschaft erkennen lassen, den Commerzbank-Aktionären eine zwingend erforderliche angemessene Prämie zu bieten
- Auf dieser Grundlage ist eine einvernehmliche Lösung aktuell nicht erkennbar
- Commerzbank plant die Veröffentlichung der bereits angekündigten Anhebung der Finanzziele zu den Quartalszahlen am 8. Mai 2026
Die Commerzbank hat die Veröffentlichungen der UniCredit S.p.A. vom 3. April 2026, die im Zusammenhang mit der Einladung zu ihrer außerordentlichen Hauptversammlung stehen, zur Kenntnis genommen. Die Commerzbank widerspricht in weiten Teilen den dort gezogenen Schlussfolgerungen und insbesondere der Aussage, dass sich die Commerzbank einem konstruktiven Austausch mit der UniCredit zu einer wertschaffenden Transaktion verweigere.
In den vergangenen Wochen fanden mehrere Interaktionen statt – die letzte kurz vor den genannten Veröffentlichungen der UniCredit – um Grundlagen und Potenziale des von der UniCredit den Commerzbank-Aktionären in Aussicht gestellten Angebots zu einer Übernahme der Bank konstruktiv zu eruieren.
Darüber hinaus gab es in den vergangenen 18 Monaten einen regelmäßigen und transparenten Austausch mit der UniCredit als Investorin. Dabei trug die UniCredit jedoch weder gezielte Anfragen bzw. Anregungen – etwa in Bezug auf das Geschäftsmodell der Commerzbank oder zu etwaigen Potenzialen einer Zusammenarbeit – noch mögliche Eckpfeiler einer Transaktion an die Commerzbank heran.
Die seitens der UniCredit mündlich skizzierten Eckpfeiler einer Transaktion haben bisher aus Sicht der Commerzbank kein ausreichendes Wertschöpfungspotenzial für ihre Aktionäre über die jetzige Standalone-Strategie und deren Planungszeitraum hinaus aufgezeigt. Ein Großteil des von der UniCredit skizzierten Potenzials beruht nicht auf einer Zusammenlegung beider Institute und kann somit auch von der Commerzbank eigenständig, ohne die mit einer Transaktion einhergehenden signifikanten Umsetzungsrisiken, realisiert werden. Zudem hat die UniCredit in den Interaktionen mehrfach bestätigt, derzeit keinen Spielraum für eine zwingend erforderliche marktübliche Prämie und Erhöhung des am 16. März 2026 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots zu sehen.
Auf dieser Grundlage ist eine einvernehmliche Lösung aus Sicht der Commerzbank aktuell nicht erkennbar. Hinzu kommt, dass die bisherigen Schritte und Veröffentlichungen der UniCredit wiederholt ohne vorherige Abstimmung mit der Commerzbank erfolgten. Das ist ein Vorgehen, das den Aufbau des für eine erfolgreiche Transaktion erforderlichen gegenseitigen Vertrauens nachhaltig erschwert.
Die Commerzbank wird sich weiterhin auf die erfolgreiche Umsetzung ihrer eigenständigen Strategie fokussieren. Die Momentum-Strategie der Commerzbank ist wertschaffend, die operative Dynamik ist nachhaltig, und die Umsetzung folgt einer klar kommunizierten strategischen Agenda mit geringen Umsetzungsrisiken.
In diesem Zusammenhang wird die Commerzbank mit der Veröffentlichung ihrer Quartalszahlen am 8. Mai 2026 die bereits im Februar in Aussicht gestellte Anhebung der Finanzziele sowie weitere Details ihres Strategie-Updates bekannt geben. Wie bereits kommuniziert, sieht das Unternehmen zusätzliche Potenziale über die ursprünglich für 2028 definierten Ziele hinaus.
Die Commerzbank bleibt weiter offen für Gespräche und Vorschläge, die konkreten Mehrwert für ihre Aktionäre und Stakeholder schaffen.
Freitag, 3. April 2026
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
- capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung voraussichtlich am 19. Mai 2026
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
- Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot (mit Nachfrist), Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026