von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2012 laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vesatel AG, Berlin, hatte das LG Berlin mit Beschluss vom 5. Februar 2021 die Barabfindung auf EUR 7,93 je Aktie angehoben. Die damals als VictorianFibre Holding GmbH firmierende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 6,84 je Aktie angeboten. Die Gerichtsentscheidung bedeutet damit eine Anhebung um ca. 15,94 %.Die United Internet AG hatte kurz nach dem Squeeze-out 2014 für ein 74,9 %-Aktienpaket umgerechnet EUR 17,78 je Versatel-Aktie gezahlt.
Das Kammergericht, bei dem das Beschwerdeverfahren gegen die erstinstanzliche Entscheidung seit 2021 anhängig ist, hat auf eine erneute Sachstandsanfrage nunmehr mitgeteilt, dass die Bearbeitung noch dauern dürfte:
"Im Hinblick auf eine Vielzahl beim Senat anhängiger Verfahren und den im Rahmen der Sonderzuständigkeit des Senats für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig eingehenden und vorrangig und beschleunigt zu bearbeitenden einstweiligen Verfügungsverfahren lässt sich derzeit leider noch keine belastbare Prognose dazu abgeben, wann der Senat das hiesige Verfahren beraten kann.
Hinzu kommt, dass der Senat die Spruchverfahren aus Gründen der Gleichbehandlung in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und danach hier zumindest ein noch älteres Spruchverfahren vorrangig zu bearbeiten wäre."
KG, Az. 2 W 28/21 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 5. Februar 2021, Az. 102 O 25/12.SpruchG
Svinova u.a. ./. 1&1 Versatel GmbH (zuvor: Versatel Telecommunications GmbH, früher: VictorianFibre Holding GmbH)
69 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
69 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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