Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung
Venlo, Niederlande, 21. Oktober 2026 – QIAGEN N.V. (NYSE: QGEN; Frankfurt Prime Standard: QIA) hat heute mit Crown NL Bidco B.V. (dem „Bieter“) eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss („BCA“) geschlossen. Auf dieser Grundlage hat der Bieter angekündigt, allen QIAGEN-Aktionären ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Angebotspreis von EUR 46,50 in bar je QIAGEN-Aktie zu unterbreiten.
Der Bieter ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI-Fonds („EQT Private Equity“) kontrolliert wird. Weitere mittelbare Beteiligungen an dem Bieter halten die Co-Investoren Luxinva S.A., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), und CPP Investment Board Europe Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments). EQT Private Equity wird von mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen Unternehmen verwaltet und kontrolliert.
Die Transaktion soll im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots des Bieters für sämtliche ausgegebenen Stammaktien von QIAGEN zu einem Angebotspreis von EUR 46,50 in bar je QIAGEN-Aktie (das „Übernahmeangebot“) durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird QIAGEN mit einem Unternehmenswert von rund EUR 10,8 Milliarden bewertet (rund USD 12,1 Milliarden zu aktuellen Umrechnungskursen, einschließlich einer Nettoverschuldung von rund USD 1,1 Milliarden). Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von 40,3 % auf den unbeeinflussten Aktienkurs von QIAGEN am 8. Juli 2026, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung von Marktberichten über das Übernahmeinteresse von Private-Equity-Gesellschaften, sowie einem Aufschlag von 46,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der QIAGEN-Aktie von EUR 31,66 in dem XEXTRA-Handel während der letzten drei Monate vor dem (einschließlich) 8. Juli 2026.
Der Transaktion ging eine umfassende Prüfung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand von QIAGEN voraus. Dabei bewerteten Aufsichtsrat und Vorstand die strategischen Perspektiven von QIAGEN und führten Gespräche mit strategischen und finanziellen Interessenten. Nach ihrer Einschätzung bietet die Transaktion die besten Voraussetzungen für die nächste Wachstumsphase von QIAGEN: Unter privater Eigentümerschaft gewinnt das Unternehmen größere Flexibilität für langfristige Investitionen, während die Aktionäre einen attraktiven und sofort realisierbaren Verkaufspreis erhalten. QIAGEN wird weiterhin unter seinem bisherigen Namen und seiner Marke firmieren. Im Rahmen des BCA hat sich EQT Private Equity verpflichtet, die langfristige Entwicklung von QIAGEN zu unterstützen. Die Verpflichtungen betreffen insbesondere das Geschäft und die wesentlichen Marken von QIAGEN, die operative Präsenz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Regelungen für Mitarbeiter, eine vernünftige Finanzierung sowie die Fortführung einer Kultur der Exzellenz.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand von QIAGEN (die „QIAGEN-Gremien“) haben das BCA einstimmig beschlossen und unterstützen die Transaktion. Nach Maßgabe der Vereinbarung und vorbehaltlich der darin festgelegten Bedingungen werden sie den QIAGEN-Aktionären empfehlen, ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen und auf einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „außerordentliche Hauptversammlung“) während der Annahmefrist den vorgeschlagenen Beschlüssen zuzustimmen. Die formelle Empfehlung wird in einer begründeten Stellungnahme veröffentlicht, nachdem der Bieter die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte Angebotsunterlage veröffentlicht und die entsprechenden US-amerikanischen Unterlagen für das Angebot eingereicht hat. Die Empfehlung steht unter dem Vorbehalt der Bedingungen des BCA, der Prüfung der endgültigen Angebotsunterlage und den fortbestehenden Sorgfaltspflichten der QIAGEN-Gremien nach geltendem Recht.
Das Übernahmeangebot steht insbesondere unter den folgenden Bedingungen: dem Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % der ausgegebenen Aktien von QIAGEN zuzüglich einer Aktie; der Fassung bestimmter Beschlüsse auf der außerordentlichen Hauptversammlung, einschließlich der Genehmigung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die nach Abschluss des Übernahmeangebots umgesetzt werden sollen und dem Bieter den vollständigen Erwerb des gesamten Geschäfts von QIAGEN ermöglichen (die „Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots“); der Fassung eines gesonderten Beschlusses durch die QIAGEN-Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen (der „Umsetzungsbeschluss“); den erforderlichen Fusionskontroll- und Investitionsrechtlichen Genehmigungen; sowie weiteren Bedingungen, die in der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot dargelegt werden.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots wird der Bieter das gesamte Geschäft der Gesellschaft erwerben. QIAGEN-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, erhalten eine Barausschüttung in Höhe des Angebotspreises je Aktie abzüglich anfallender Quellensteuern. Ihr Nettoerlös kann daher geringer ausfallen als bei einer Annahme des Übernahmeangebots. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Notierung der QIAGEN-Aktien an der FSE und der NYSE beendet.
Nach Maßgabe des BCA werden die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss fassen, wenn die Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots auf der außerordentlichen Hauptversammlung mit mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen beschlossen wurden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, können die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss dennoch fassen, sofern sie im Einklang mit ihren Sorgfaltspflichten zu dem Ergebnis gelangen, dass die Durchführung der Transaktion einschließlich der Maßnahmen nach Abschluss der Transaktion unter Berücksichtigung der Interessen der QIAGEN-Aktionäre und sonstiger Stakeholder im besten Interesse von QIAGEN liegt und von einer erheblichen Mehrheit der QIAGEN-Aktionäre unterstützt wird.
Bei der Beurteilung, ob die Transaktion von einer erheblichen Mehrheit der Aktionäre unterstützt wird und ob das Abstimmungsergebnis die tatsächliche Aktionärsunterstützung angemessen widerspiegelt, können die QIAGEN-Gremien insbesondere folgende Faktoren berücksichtigen: den Anteil der für die Maßnahmen nach Abschluss der Transaktion abgegebenen Stimmen, die Anwesenheitsquote in der außerordentlichen Hauptversammlung sowie das Verhältnis der Ja-Stimmen langfristig orientierter Aktionäre zu den Stimmen von Aktionären, die ihre Aktien erst nach Ankündigung der Transaktion erworben haben, um deren Vollzug zu erschweren oder situative Hedgefonds-Strategien zu verfolgen.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird für Mitte 2027 erwartet. Erfolgt der Vollzug nicht innerhalb von zehn Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, weil erforderliche behördliche Genehmigungen noch ausstehen, kann QIAGEN nach Maßgabe des BCA beschließen, eine Zwischendividende von bis zu USD 0,47 je Aktie auszuschütten. Eine solche Zwischendividende wird nicht auf den Angebotspreis angerechnet.
Vorläufige Ergebnisse von QIAGEN für das dritte Quartal 2026 und Aussetzung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2026
QIAGEN hat heute vorläufige Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2026 veröffentlicht. Der Nettoumsatz belief sich sowohl zu tatsächlichen als auch zu konstanten Wechselkursen (CER) auf USD 548 Millionen. Das bereinigte verwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) lag sowohl zu tatsächlichen als auch zu konstanten Wechselkursen bei USD 0,65.
Aufgrund der angekündigten Transaktion mit EQT Private Equity hat QIAGEN den Ausblick für das Gesamtjahr 2026 bis auf Weiteres ausgesetzt.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen