von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Dortmund hat die Anträge auf Überprüfung der Barabfindung bei dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Elster Group SE, Essen, unter dem führenden Aktenzeichen 20 O 101/13 AktE verbunden. Mit Beschluss vom 24. Februar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Der Squeeze-out war von der Mintford AG, Düsseldorf, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Melrose Industries plc, Alcester, Großbritannien, betrieben worden. Gehandelt worden waren keine Elster-Aktien, sondern lediglich sog. American Depositary Shares (ADS).
LG Dortmund, Az. 20 O 101/13 AktE
Neugebauer u.a. ./. Mintford AG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Das Landgericht Dortmund hat die Anträge auf Überprüfung der Barabfindung bei dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Elster Group SE, Essen, unter dem führenden Aktenzeichen 20 O 101/13 AktE verbunden. Mit Beschluss vom 24. Februar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Der Squeeze-out war von der Mintford AG, Düsseldorf, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Melrose Industries plc, Alcester, Großbritannien, betrieben worden. Gehandelt worden waren keine Elster-Aktien, sondern lediglich sog. American Depositary Shares (ADS).
LG Dortmund, Az. 20 O 101/13 AktE
Neugebauer u.a. ./. Mintford AG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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