Bekanntmachung der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses zur
 Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GBW AG auf die 
Pearl AcquiCo Eins GmbH &Co. KG gegen Barabfindung (Squeeze-out) in 
das Handelsregister
Die außerordentliche Hauptversammlung der GBW AG, München, ("GBW") 
vom 28. November 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen 
Aktionäre der GBW ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, 
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG, München ("Hauptaktionärin"), gegen
 Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
beschlossen ("Übertragungsbeschluss").
Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. März 2014 in das 
Handelsregister der GBW beim Amtsgericht München unter HRB 42090 
eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das 
Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre
 der GBW in das Eigentum der Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß 
Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der GBW 
eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 
21,32 je auf den Inhaber lautender Stammaktie der GBW mit einem auf die 
jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in 
Höhe von EUR 1,00.
Die Barabfindung wird den ehemaligen Minderheitsaktionären der GBW AG in den nächsten Tagen über die jeweiligen Depotbanken ausgezahlt.
Die Barabfindung wird den ehemaligen Minderheitsaktionären der GBW AG in den nächsten Tagen über die jeweiligen Depotbanken ausgezahlt.
München, den 05.03.2014
 
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG
 
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