Bekanntmachung der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GBW AG auf die
Pearl AcquiCo Eins GmbH &Co. KG gegen Barabfindung (Squeeze-out) in
das Handelsregister
Die außerordentliche Hauptversammlung der GBW AG, München, ("GBW")
vom 28. November 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre der GBW ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin,
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG, München ("Hauptaktionärin"), gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
beschlossen ("Übertragungsbeschluss").
Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. März 2014 in das
Handelsregister der GBW beim Amtsgericht München unter HRB 42090
eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre
der GBW in das Eigentum der Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß
Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der GBW
eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR
21,32 je auf den Inhaber lautender Stammaktie der GBW mit einem auf die
jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von EUR 1,00.
Die Barabfindung wird den ehemaligen Minderheitsaktionären der GBW AG in den nächsten Tagen über die jeweiligen Depotbanken ausgezahlt.
Die Barabfindung wird den ehemaligen Minderheitsaktionären der GBW AG in den nächsten Tagen über die jeweiligen Depotbanken ausgezahlt.
München, den 05.03.2014
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG
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