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Samstag, 17. Mai 2025

Squeeze-out bei der SYNLAG AG: Hauptaktionärin Ephitos Bidco GmbH reduziert Barabfindung auf EUR 12,44 je SYNLAB-Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der Hauptversammlung der SYNLAG AG am 16. Mai 2025 in München wurde unter TOP 6 der angekündigte Squeeze-out zugunsten der Hauptaktionärin, des Transaktionsvehikels Ephitos Bidco GmbH, beschlossen. Die Ephitos Bidco GmbH gehört mittelbar dem Private-Equity-Investor Cinven, siehe die Bekanntmachung der Mehrheitsbeteiligung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/12/bekanntmachung-einer.html

Als Barabfindung für den Squeeze-out wurden von der Hauptaktionärin zunächst EUR 13,11 je SYNLAB-Aktie festgelegt. Es wurden in der Einladung - abhängig vom Basiszinssatz zum Tag der Hauptversammlung (als Stichtag für die Bewertung) - aber noch alternative Beträge genannt. Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes (nach der Svensson-Methode) von 2,75 % auf 3,0 % vor persönlichen Steuern will die Hauptaktionärin nur noch EUR 12,44 zahlen. Dem entsprechend wurde die Beschlussvorlage angepasst.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. 

Freitag, 16. Mai 2025

HELLA GmbH & Co. KGaA: Hauptversammlung 2025: Dividendenzahlung in Höhe von 0,95 Euro je Aktie beschlossen

Lippstadt (Deutschland)  16. Mai 2025

Corporate News

- Ausschüttungssumme von 106 Millionen Euro entspricht wie bisher auch rund 30 Prozent des Jahresergebnisses

- Dividendenpolitik wird damit weiter fortgesetzt; Dividendenvorschlag berücksichtigt zudem den Buchgewinn aus der Veräußerung des 50 Prozent-Anteils am ehemaligen Gemeinschaftsunternehmen BHTC

- CEO Bernard Schäferbarthold: „Wir adressieren die Trends von morgen, wir haben die richtigen Technologien und die finanzielle Stärke, um die Transformation der Mobilität erfolgreich zu gestalten”

Die Aktionärinnen und Aktionäre der HELLA GmbH & Co. KGaA („FORVIA HELLA“) haben auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,95 Euro je Aktie mit einer Mehrheit von 99,99 Prozent zugestimmt. Auch alle weiteren Tagesordnungspunkte haben sie mit einer großen Mehrheit angenommen. Die Hauptversammlung 2025 ist in diesem Jahr in rein virtueller Form durchgeführt worden; zum Zeitpunkt der Abstimmung haben 89,76 Prozent des Grundkapitals an der Hauptversammlung teilgenommen.

Der Dividendenvorschlag sieht eine Ausschüttungssumme von insgesamt 106 Millionen Euro vor. Demnach setzt FORVIA HELLA die etablierte Dividendenpolitik der vergangenen Jahre fort, wonach rund 30 Prozent des Jahresergebnisses an die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens ausgezahlt werden. Im Geschäftsjahr 2024 hatte FORVIA HELLA ein Jahresergebnis in Höhe von 371 Millionen Euro erzielt. Dies enthält insbesondere auch den Buchgewinn in Höhe von 119 Millionen Euro aus der Veräußerung des 50 Prozent-Anteils am ehemaligen Gemeinschaftsunternehmen Behr-Hella Thermocontrol (BHTC), die im April 2024 erfolgreich abgeschlossen worden ist.

„2024 war ein anspruchsvolles, nicht zuletzt aber auch ein erfolgreiches Geschäftsjahr für uns. Zum einen haben wir in einem schwierigen Marktumfeld sehr solide Ergebnisse erzielt und damit erneut unsere Resilienz und Anpassungsfähigkeit unter Beweist gestellt. Erstmals in unserer Unternehmensgeschichte haben wir mit unserem Umsatz die Marke von acht Milliarden Euro übertroffen“, betonte Bernard Schäferbarthold, Vorsitzender der Geschäftsführung von FORVIA HELLA in seiner Rede vor der Hauptversammlung. „Zum anderen haben wir viele wichtige Veränderungen angestoßen, mit denen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nach vorne heraus weiter stärken und unsere führende Marktposition festigen. Wir adressieren die Trends von morgen, wir haben die richtigen Technologien und die finanzielle Stärke, um die Transformation der Mobilität erfolgreich zu gestalten.“

Eine Übersicht der Abstimmungsergebnisse sowie die Rede und Präsentation des Vorsitzenden der Geschäftsführung werden auf der Webseite der Gesellschaft (im Bereich „Investor Relations“, Rubrik: Hauptversammlung 2025) veröffentlicht.

Übernahmeangebot für Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

H&R Holding GmbH
Am Sandtorkai 64
20457 Hamburg
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 104450

Zielgesellschaft:
H&R GmbH & Co. KGaA
Neuenkirchener Straße 8
48499 Salzbergen
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HR B 210689
WKN: A2E4T7 / ISIN: DE000A2E4T77

Am 16. Mai 2025 hat die H&R Holding GmbH (die Bieterin) entschieden, den Aktionären (die H&R-Aktionäre) der H&R GmbH & Co. KGaA (H&R KGaA) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der H&R KGaA mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56 je Aktie (die H&R-Aktien) gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu erwerben (das Erwerbsangebot). Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären eine Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 je H&R-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von (i) 31,23 % gegenüber dem gestrigen Schlusskurs der H&R-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA, (ii) 28,46 % im Vergleich zum volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der H&R-Aktie während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung sowie (iii) 32,79 % im Vergleich zum volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der H&R-Aktie während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung.

Das Erwerbsangebot wird nicht auf die Erlangung von Kontrolle über die H&R KGaA ausgerichtet sein. Die Bieterin und der beherrschende Gesellschafter der Bieterin, Herr Nils Hansen, üben bereits heute Kontrolle i.S.v. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft aus, weil ihnen mehr als 30 % der Stimmrechte an der H&R KGaA zugerechnet werden.

Des Weiteren hat die Bieterin heute eine Einbringungsvereinbarung mit der Wilhelm Scholten Beteiligungen GmbH, der Ölfabrik Wilhelm Scholten GmbH und der SRS Schmierstoff Vertrieb GmbH abgeschlossen, die jeweils von Herrn Wilhelm Scholten kontrolliert werden und derzeit zusammen 6,06 % der Aktien an der H&R KGaA halten. Unter der Einbringungsvereinbarung hat die Bieterin einen Anspruch auf Einbringung der von den genannten Gesellschaften gehaltenen H&R-Aktien in ihre Tochtergesellschaft H&R Beteiligung GmbH. Die Einbringungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung des Vollzugs des Erwerbsangebots.

Das Erwerbsangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 85 % der ausstehenden H&R-Aktien unterliegen (einschließlich (i) 61,45 % der H&R-Aktien, die bereits von Herrn Nils Hansen gehalten bzw. ihm zugerechnet werden und (ii) 6,06 % der H&R-Aktien, die Herrn Wilhelm Scholten zugerechnet werden). Im Übrigen wird das Erwerbsangebot voraussichtlich keinen Bedingungen unterliegen.

Das beabsichtigte Erwerbsangebot würde voraussichtlich im dritten Quartal 2025 abgewickelt werden. Eine von der ordentlichen Hauptversammlung der H&R KGaA am 27. Mai 2025 zu beschließende Dividende für das Geschäftsjahr 2024 wird den Aktionären der Gesellschaft vor einer Abwicklung des Erwerbsangebots ausgeschüttet und verbleibt den Aktionären auch dann, wenn diese ihre H&R-Aktien in das Erwerbsangebot einlegen werden. Die beabsichtigte Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 verändert sich durch die Ausschüttung der Dividende nicht.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite unter chem-offer.com veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger erfolgen.

Das Erwerbsangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Erwerbsangebots sowie weitere das Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen H&R-Aktien außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben, wobei derartige Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von H&R-Aktien im Einklang mit dem anwendbaren Recht durchgeführt werden. Soweit solche Erwerbe erfolgen sollten, wird dies im Internet in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

Hamburg, den 16. Mai 2025

H&R Holding GmbH

United Internet AG: Öffentliches Erwerbsangebot für 1&1 Aktien zu EUR 18,50 – United Internet-Anteil an 1&1 soll auf bis zu 90 % ausgebaut werden

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Montabaur, 16. Mai 2025. Die United Internet AG hat heute entschieden, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von bis zu 16.250.827 nicht bereits unmittelbar von der United Internet AG gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 1&1 AG, entsprechend einem Anteil von ca. 9,19 % des Grundkapitals, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,10 (ISIN DE0005545503) abzugeben.

Das Angebot sieht die Zahlung von EUR 18,50 je 1&1 Aktie vor, was einer Prämie von ca. 20 % gegenüber dem gestrigen XETRA-Schlusskurs bzw. ca. 29 % gegenüber dem volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der letzten drei Monate entspricht.

In letzter Zeit wurden United Internet 1&1 Aktienpakete zum Erwerb angeboten. United Internet hat diese Angebote angenommen und im April 2025 die Beteiligungsschwelle von 80 % an der 1&1 AG überschritten.

Vor diesem Hintergrund hat sich United Internet nunmehr entschlossen, ein öffentliches Teilangebot an alle Aktionäre zu richten. United Internet ist der Überzeugung, dass das Angebot allen Aktionären der 1&1 AG, also auch denjenigen mit größeren Paketen, eine attraktive Gelegenheit bietet, sich Liquidität mit einem erheblichen Aufschlag zu verschaffen.

Mit dem Angebot verfolgt die United Internet AG außerdem das Ziel, ihre bestehende Beteiligung an 1&1 von derzeit rund 80,81 % am Grundkapital auf bis zu 90 % auszubauen und ihre Stimmrechtsmehrheit zu festigen. Insbesondere mit Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen in den Ausbau des 1&1 Mobilfunknetzes ist eine klare und stabile Aktionärsstruktur von Bedeutung. Zugleich soll ein Freefloat von mindestens 10 % erhalten bleiben. Dieser ermöglicht auch weiterhin einen hinreichenden Börsenhandel.

Der Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages, ein Delisting und/oder ein Squeeze-out sind nicht geplant.

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss, festgelegten Bedingungen und Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Angebot werden im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Über United Internet

Die United Internet AG ist mit rund 29 Mio. kostenpflichtigen Kundenverträgen und rund 39 Mio. werbefinanzierten Free-Accounts ein führender europäischer Internet-Spezialist. Kern von United Internet ist eine leistungsfähige „Internet-Fabrik“ mit 11.000 Mitarbeitenden. Neben einer hohen Vertriebskraft über etablierte Marken wie 1&1, GMX, WEB.DE, IONOS, STRATO und 1&1 Versatel steht United Internet für herausragende Operational Excellence.

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Seit den letzten Listen haben sich wieder einige Änderungen ergeben. So sind bezüglich der Pulsion Medical Systems SE und der New Work SE jeweils ein Squeeze-out angekündigt worden.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
 
- 1&1 AG: geringer Streubesitz, Teilerwerbsangebot der United Internet AG
 
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- artnet AG

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- Cliq Digital AG: Transaktionsrahmenvertrag mit der Dylan Media B.V. über ein mögliches öffentliches Teilangebot  ("Potentielles Teilrückkaufangebot") sowie ein Delisting der Aktien

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot
 
- Covestro AG: Investitionsvereinbarung mit ADNOC, erfolgreiches Übernahmeangebot

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DATAGROUP SE: Inestorenvereinbarung mit KKR, öffentliches Erwerbsangebot von KKR zu einem Preis von EUR 54,00 pro Aktie 

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
 
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot

- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz ca. 7 %

- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- niiio finance group AG

- Noratis AG: Investitionsvereinbarung mit der ImmoWerk Holding GmbH
 
- Nordwest Handel AG
 
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- PharmaSGP Holding SE: geringer Streubesitz
 
- Philomaxcap AG: Pflichtangebot der H2E Americas LLC
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- USU Software AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG)
 
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

BayWa AG: Annahme des Restrukturierungsplans im StaRUG-Verfahren

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

München, 15. Mai 2025 - Die BayWa AG teilt mit, dass der von der BayWa AG vorgelegte Restrukturierungsplan im Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz ("StaRUG") im heutigen gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin ("EAT") die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten erhalten hat. Die erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - München wird zeitnah erwartet.

1&1 AG: Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der United Internet AG zur Aufstockung der Beteiligung an 1&1 AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Montabaur, 16. Mai 2025 – Der Vorstand der United Internet AG hat heute seine Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") wie unten wiedergegeben veröffentlicht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 1&1 AG werden die entsprechende Angebotsunterlage, sobald sie der Gesellschaft übermittelt wurde, entsprechend den gesetzlichen Regelungen prüfen und Stellung nehmen.

Wiedergabe der Mitteilung der United Internet AG

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)


Bieterin:
United Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 5762

Zielgesellschaft:

1&1 AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28530
ISIN: DE0005545503

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html

Die United Internet AG mit Sitz in Montabaur, Deutschland (die „Bieterin”), hat am 16. Mai 2025, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der 1&1 AG mit Sitz in Montabaur, Deutschland (die „Gesellschaft”), zum Erwerb von bis zu 16.250.827 nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, entsprechend einem Anteil von ca. 9,19 % des Grundkapitals, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,10 (ISIN DE0005545503 / WKN 554550) (die „1&1-Aktien“) abzugeben.

Das Angebot sieht die Zahlung einer Geldleistung von EUR 18,50 je 1&1-Aktie vor, was einer Prämie von (i) ca. 20% gegenüber dem gestrigen Schlusskurs im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und (ii) ca. 29% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnitt der Kurse der 1&1-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung entspricht. Die endgültige Anzahl der 1&1-Aktien, auf die sich das Angebot bezieht, wird in der Angebotsunterlage festgelegt werden.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 142.837.357 1&1-Aktien und damit rund 80,81 % am Grundkapital der 1&1 AG. Der Anteil der Bieterin an der Gesellschaft würde sich entsprechend der Zahl der 1&1-Aktien, für die das Angebot angenommen wird, erhöhen.

Die United Internet AG hat nicht die Absicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der 1&1 AG abzuschließen. Die 1&1-Aktien sollen auch nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebotes im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Delisting oder Squeeze-out sind nicht geplant.

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss, festgelegten Bedingungen und Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Angebot werden im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Haftungsausschluss


Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der 1&1 AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die die 1&1 AG betreffen, oder durch andere Faktoren. Die 1&1 AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Montabaur, 16. Mai 2025

1&1 AG
Der Vorstand

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG (früher: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): LG München I bestellt gemeinsamen Vertreter

Landgericht München I

Bekanntmachung des Landgerichts München I
(Az. 5 HK O 14498/24)

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der DISO Verwaltungs AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhängig.

Antragsgegnerin ist die Matica Technologies Group SA.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Tino Sekera-Terplan
c/o Rechtsanwälte Kempter, Gierlinger und Partner
Wagmüllerstraße 23
80538 München
Tel .: 089/287 23 90 
Dr. Krenek
Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. Mai 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 15. Mai 2025

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank-Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu

Corporate News

- Aktionäre stimmen Dividende von 65 Cent pro Aktie und Ermächtigung über weitere Aktienrückkäufe zu

- Vorstand und Aufsichtsrat entlastet – Sabine Lautenschläger-Peiter und Michael Gorriz in den Aufsichtsrat gewählt

- Aufsichtsratsvorsitzender Jens Weidmann: „Eine starke Commerzbank ist aktuell wichtiger denn je. Wir erleben eine Zeit ausgeprägter geopolitischer Spannungen und handelspolitischer Verwerfungen. Hinzu kommt der Strukturwandel, den die neue Bundesregierung wirtschaftspolitisch gestalten muss.”

- Vorstandsvorsitzende Bettina Orlopp: „Wir liefern, was wir versprechen. So war es in den vergangenen Jahren, und so soll es bleiben. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserer Strategie als starke Kraft am Bankenmarkt noch mehr Wert für alle schaffen.”

Die Hauptversammlung der Commerzbank hat am heutigen Donnerstag dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 65 Cent pro Aktie mit einer Mehrheit von 99,89 % zugestimmt (TOP 2). Die Dividendenzahlung beläuft sich damit auf 733 Millionen Euro. Zusammen mit den zwischen November 2024 und März 2025 durchgeführten Aktienrückkäufen gibt die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt 1,73 Milliarden Euro an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurück. Das entspricht 71 % des Nettoergebnisses nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen. In den kommenden Jahren will die Bank die Kapitalrückgabe kontinuierlich steigern.

Dabei setzt die Commerzbank weiter auf eine Kombination aus Aktienrückkäufen und Dividendenzahlung. Den Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Bank (TOP 10 und 11) stimmte die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 96,43 % beziehungsweise 96,52 % zu. Damit hat die Commerzbank wieder die Möglichkeit, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme zu erwerben.

Von der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat der Commerzbank gewählt wurden Sabine Lautenschläger-Peiter (ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank) und Michael Gorriz (ehemaliger Global Chief Information Officer der Standard Chartered Bank) mit einer Mehrheit von 99,57 % beziehungsweise 99,83 % (TOP 9). Sie folgen auf die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Jutta A. Dönges und Gertrude Tumpel-Gugerell, die ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 niederlegten.

Jens Weidmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank, hob in seiner Rede bei der Hauptversammlung die bedeutende Rolle der Commerzbank hervor: „Eine starke Commerzbank ist aktuell wichtiger denn je. Wir erleben eine Zeit ausgeprägter geopolitischer Spannungen und handelspolitischer Verwerfungen. Hinzu kommt der Strukturwandel, den die neue Bundesregierung gestalten muss. In ihrer führenden Rolle für den deutschen Mittelstand und die Außenhandelsfinanzierung kann die Commerzbank entscheidend dazu beitragen, den tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel voranzubringen. Auch als bedeutender Finanzierer der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und beständiger Innovationstreiber übernimmt sie Verantwortung. Ich begrüße sehr, dass sich die Commerzbank mit ihrer weiterentwickelten Strategie noch ambitioniertere, aber weiterhin realistische Ziele setzt, um die starke Ausgangsposition für ein beschleunigtes Wachstum zu nutzen.“

Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, betonte das große Potenzial der Commerzbank: „Wir haben nicht nur ambitionierte Ziele, sondern auch einen klaren Plan, wie wir diese Ziele erreichen wollen. Und wir haben den festen Willen, diesen Plan umzusetzen. Gerade in Zeiten wie diesen ist Verlässlichkeit ein hohes Gut. Wir liefern, was wir versprechen. So war es in den vergangenen Jahren, und so soll es bleiben. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserer Strategie als starke Kraft am Bankenmarkt noch mehr Wert für alle unsere Stakeholder schaffen.“ Das spiegelt sich auch in den Plänen für die Kapitalrückgabe: „Unsere Finanzkraft und die sehr solide Kapitalausstattung ermöglichen es uns, erheblich in den Ausbau des Geschäfts zu investieren und gleichzeitig die Kapitalrückgabe kontinuierlich zu steigern“, erklärte Orlopp.

Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten über die weiteren wesentlichen Tagesordnungspunkte wie folgt ab:

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (TOP 3 und 4)

Die Mitglieder des Vorstands wurden mit einer Mehrheit zwischen 99,48 % und 99,59 % von der Hauptversammlung entlastet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit zwischen 99,56 % und 99,58 % entlastet.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (TOP 6 bis 8)

Die Hauptversammlung billigte den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 mit einer Mehrheit von 86,09 %. Das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde von der Hauptversammlung mit 95,08 % gebilligt. Der Anpassung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und der dafür erforderlichen Satzungsänderung stimmte die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 97,86 % zu. Die Änderungen treten ebenfalls am 1. Januar 2026 in Kraft.

Weitere Informationen zur diesjährigen Hauptversammlung finden Sie auf unserer Internetseite. Fotos der Veranstaltungen sind ebenfalls online verfügbar.

Pulsion Medical Systems SE: MAQUET Medical Systems AG übermittelt Squeeze-out-Verlangen an Pulsion Medical Systems SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Feldkirchen, 15. Mai 2025

Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), eine indirekte Tochtergesellschaft der Getinge AB, Schweden, hat am 15. Mai 2025 an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 5622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die MAQUET Medical Systems AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. „aktienrechtlicher Squeeze-out“) fassen soll. Die MAQUET Medical Systems AG verfügt nach eigenen Angaben nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der Pulsion Medical Systems SE unmittelbar und mittelbar 95,69 % am Grundkapital der Pulsion Medical Systems SE. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der Pulsion Medical Systems SE festgelegt ist, mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der Pulsion Medical Systems SE wirksam. Die Pulsion Medical Systems SE wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Mehrheitsbeteiligung an der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft

VOQUZ Labs Aktiengesellschaft
Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

2. Die Blitz 24-249 GmbH mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

3. Die Main Foundation II Coöperatief U.A. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

4. Die Main Foundation II Management B.V. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

5. Die Main Capital Partners B.V. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören. 

Berlin, im Mai 2025
VOQUZ Labs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. Mai 2025

APONTIS PHARMA veröffentlicht Ergebnisse des ersten Quartals 2025 und bestätigt Prognose 2025

Corporate News

- Konzernumsatz steigt in Q1 2025 auf EUR 12,9 Mio. (3M 2024: EUR 10,0 Mio.)

- Single Pill-Kombinationen wachsen in Summe kräftig um EUR 0,6 Mio. Das Portfolio konnte dabei den tender-bedingten Rückgang von Tonotec in Höhe von EUR 1,0 Mio. überkompensieren.

- Weitere Verbesserung des EBITDA auf EUR 1,3 Mio. (3M 2024: EUR 1,0 Mio.)

- Nettoergebnis steigt um 93,0 % auf EUR 0,7 Mio. (3M 2024: EUR 0,4 Mio.)

- Prognose für Geschäftsjahr 2025 bestätigt


Monheim am Rhein, 15. Mai 2025. Die APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), ein führendes Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, hat das Wachstum im ersten Quartal 2025 fortgesetzt und den Umsatz um EUR 2,9 Mio. auf EUR 12,9 Mio. gesteigert (3M 2024: EUR 10,0 Mio.). In Verbindung mit der deutlich reduzierten Kostenbasis hat sich auch die Profitabilität weiter verbessert.

Der Anstieg des Konzernumsatzes im ersten Quartal 2025 resultierte unter anderem aus einem höheren Absatz von Single Pill-Kombinationen, der von EUR 8,8 Mio. im ersten Quartal 2024 auf EUR 9,4 Mio. im Berichtszeitraum stieg. Hier konnte der deutliche Anstieg des Umsatzes des restlichen Single Pill-Portfolios den tender-bedingten Umsatzrückgang des Produktes Tonotec von EUR 1,0 Mio. überkompensieren. Stark entwickelte sich das Kooperationsgeschäft, das sich im ersten Quartal 2025 auf EUR 3,3 Mio. mehr als verdreifachte (3M 2024: EUR 0,9 Mio.). Hier wirkte sich insbesondere die exklusive Kooperation zur Marketing- und Vertriebsunterstützung für zwei Asthma-Präparate von Novartis positiv aus, die im April 2024 startete.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im ersten Quartal 2025 auf EUR 1,3 Mio., was im Wesentlichen auf die höheren Umsatzerlöse und niedrigere Kosten zurückzuführen ist. Im Vorjahreszeitraum wurde ein EBITDA von EUR 1,0 Mio. erwirtschaftet.

„Im ersten Quartal 2025 hat APONTIS PHARMA das Wachstum der vergangenen Quartale fortgesetzt. Die Neuaufstellung der Gesellschaft, die wir im März vergangenen Jahres implementiert haben, erweist sich als erfolgreich. Sowohl der neue Go-to-Market-Ansatz als auch die reduzierte Kostenbasis wirken sich auf alle Positionen unserer Gewinn- und Verlustrechnung positiv aus“, sagt Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA.

Die Bilanzsumme erhöhte sich zum Stichtag 31. März 2025 auf EUR 46,8 Mio. nach EUR 44,4 Mio. zum 31. Dezember 2024. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich leicht auf 67,8 % (31. Dezember 2024: 69,9 %), was die solide Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens bestätigt. Die positive Geschäftsentwicklung führte im ersten Quartal 2025 auch zu einer deutlichen Verbesserung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der auf EUR 1,5 Mio. zunahm (3M 2024: Mittelabfluss EUR -2,8 Mio.).

Konzernzahlen (ungeprüft)

in EUR Mio. 3M 2025 3M 2024
Single Pill-Umsatz 9,4 8,8 0,6
Gesamtumsatz 12,9 10,0 2,9
EBITDA 1,3 1,0 0,3
EBITDA-Marge (in %) 10,3% 9,8 % 0,5 %P
EBIT 1,0 0,5 0,5
EBIT-Marge (in %) 7,5% 4,5 % 3,0 %P
Nettoergebnis 0,7 0,4 0,3
       
  31. März 2025 31. Dez. 2024  
Eigenkapitalquote (in %) 67,8 % 69,9 % -2,1 %P
Nettoliquidität 15,7 15,5 0,2

Hinweis: Die Zahlen für den Drei-Monatszeitraum sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-outs geplant

Am 5. März 2025 hat die Zentiva AG der APONTIS PHARMA AG ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt, wonach zwischen der Gesellschaft und der Zentiva AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der APONTIS PHARMA über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Zentiva als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Zentiva hat APONTIS PHARMA mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der APONTIS PHARMA (170.000 Stück) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % am Grundkapital der Gesellschaft hält. Damit ist die Zentiva die Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Zentiva den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird Zentiva zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. APONTIS PHARMA wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren.

Prognose bestätigt

Im Geschäftsjahr 2025 will APONTIS PHARMA den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und das Geschäft mit Single Pill-Kombinationen weiter ausbauen. Dies geschieht hauptsächlich durch das bestehende Single Pill-Portfolio und die Effekte aus den geplanten Neueinführungen im Jahr 2025. Dämpfend auf das Geschäft könnte sich auswirken, dass Wettbewerber für Atorimib signifikante Tender der Krankenkassen gewonnen haben, die ab Juni 2025 effektiv in Kraft treten. Das Kooperationsgeschäft soll insbesondere aufgrund der im April 2024 eingegangenen Kooperation mit Novartis weiterwachsen.

APONTIS PHARMA erwartet für das Geschäftsjahr 2025 trotz des Markteintritts von Wettbewerbern zu Atorimib unverändert einen Anstieg des Umsatzes um 16 % auf EUR 56,4 Mio. (2024: EUR 48,5 Mio.). Für das EBITDA rechnet die Gesellschaft mit einem Anstieg von EUR 3,5 Mio. auf EUR 4,5 Mio.

Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (ungeprüft)

in EUR Mio. 3M 2025 3M 2024
Umsatzerlöse 12,9 10,0 2,9
Sonstige betriebl.
Erträge
0,5 0,3 0,2
Materialaufwand -4,8 -3,1 -1,7
Rohergebnis 8,6 7,2 1,4
Personalaufwand -3,5 -3,7 0,2
Abschreibungen -0,4 -0,5 0,1
Sonstige betriebl. Aufwendungen -3,8 -2,5 -1,3
Betriebsergebnis 1,0 0,5 0,5
Finanzergebnis 0,0 -0,1 0,1
Ergebnis vor Steuern 1,0 0,4 0,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,3 0,0 -0,3
Ergebnis nach Steuern 0,7 0,4 0,3
Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0
Nettoergebnis 0,7 0,4 0,3

 Hinweis: Die Zahlen für den Drei-Monatszeitraum sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Verkürzte Konzernbilanz (ungeprüft)

in EUR Mio. 31. März 2025 31. Dez. 2024
Aktiva      
Anlagevermögen 19,4 18,5 0,9
Vorräte 6,3 6,5 -0,2
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2,2 0,8 1,4
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 15,7 15,5 0,2
Aktive Rechnungsabgrenzungs-posten 1,0 0,7 0,3
Aktive latente Steuern 2,2 2,4 -0,2
       
Passiva      
Eigenkapital 31,7 31,0 0,7
Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung 0,5 0,5 0,0
Rückstellungen 7,6 7,8 -0,2
Bankverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten 7,0 5,1 1,9
       
Bilanzsumme 46,8 44,4 2,4

Hinweis: Die Zahlen zum 31. März 2025 sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung (ungeprüft)

in EUR Mio. 3M 2025 3M 2024
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1,5 -2,8 4,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1,2 -0,5 -0,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0
       
Netto-Cashflow 0,3 -3,2 3,5

Hinweis: Die Zahlen für den Drei-Monatszeitraum sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Über APONTIS PHARMA:

Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention sowie Asthma. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.

Mittwoch, 14. Mai 2025

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH hatte das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 14. Februar 2025 den Ausgleich auf EUR 7,94 netto bzw. EUR 8,54 brutto angehoben. 

Wie das Gericht mitgeteilt hat, sind gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt worden (son dass diese noch nicht rechtskräftig ist). Über diese Beschwerden entscheidet das OLG Frankfurt am Main.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2025, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der S IMMO AG: Verbindungsbeschluss des Handelsgerichts Wien

Das Handelsgericht Wien hat die 46 Überprüfungsanträge zu dem auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) zugunsten der IMMOFINANZ AG zu dem führenden Akt 75 Fr 66943/24 f verbunden. Das Gericht hat der Antragsgegnerin aufgegeben, zu den Anträgen innerhalb von vier Wochen schriftlich Stellung zu nehmen.

Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 66943/24 f
Firmenbuch-Nr. (FN): 58358 x
Kozlik u.a. ./. IMMOFINANZ AG
46 Anträge (z.T. mit mehreren Antragstellern)

Squeeze-out bei der GK Software eingetragen

Im Handesregister beim Amtsgericht Chemnitz ist der Squeeze-out-Beschluss am 13. Mai 2025 eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 26.03.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin Fujitsu ND Solutions AG mit Sitz in München gegen Barabfindung beschlossen."

Spruchanträge zur Überprüfung der den damit ausgeschiedenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Gegenantrag der SdK zur außerordentlichen Hauptversammlung der LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG)

Wie kürzlich berichtet, soll die außerordentliche Hauptversammlung der LS Invest AG am 11. Juni 2025 einem Vergleich mit der Hauptaktionärin, der Lopesan-Gruppe/Lopesan Touristik S.A.U., zustimmen. Hierbei soll im Zusammenhang mit dem sog. "Creativ-Erwerb" im Jahr 2015 ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 5 Millionen an die Gesellschaft gezahlt werden, der für eine Sonderdividende an die Aktionäre verwendet werden soll. 

Hierzu hat die Aktionärsvereinigung SdK einen 11-seitigen Gegenantrag gestellt und diesen begründet: Gegenantrag_2025.pdf

Nach Auffassung der SdK soll die Sonderdividende ausschließlich an die Streubesitzaktionäre ausgezahlt werden. Der Großaktionär Lopesan habe seine Beteiligung "deutlich unter Buch- und Kurswerte zu Lasten des Streubesitzes im Rahmen von zwei großen Kapitalerhöhungen ausbauen" können (S. 10). 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank zieht sich hin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB), das seit dem Jahr 2022 bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Beschwerdeinstanz anhängig ist, wird sich noch etwas hinziehen. Das Gericht teilte nunmehr mit: "Auf die Sachstandsanfrage der Beschwerdegegnerin wird mitgeteilt, dass das Verfahren derzeit bearbeitet wird. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des gegenständlichen Spruchverfahrens wird die Bearbeitung noch geraume Zeit andauern."

In dem Spruchverfahren hatte das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_22.html

Neuigkeiten gab es kürzlich zu dem Squeeze-out bei der ehemaligen HypoVereinsbank-Tochter Bank Austria Creditanstalt AG. Das Handelsgericht Wien hat in dem diesbezüglich bereits 18 Jahre laufenden Überprüfungsverfahren die Barabfindung deutlich um EUR 24,60 EUR auf EUR 154,- angehoben, siehe:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Bank Austria Squeeze-out: Gericht legt Nachzahlung auf 24,60 EUR fest

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München (zuvor: RA/WP/StB Walter L. Grosse)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Hauptversammlung der New Work SE zum Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE am 23. Juni 2025

Auf der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der New Work SE, Hamburg, am 23. Juni 2025 soll wie angekündigt ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen werden. Unter TOP 6 wird eine entsprechende Beschlussfassung vorgeschlagen:

"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß des konkretisierten Übertragungsverlangens der Burda Digital SE vom 7. Mai 2025, zu beschließen: 

Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der New Work SE mit Sitz in Hamburg werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Burda Digital SE mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240850 (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen."

Dienstag, 13. Mai 2025

Freshfields begleitet CompuGroup Medical beim Delisting-Angebot von CVC

Pressemitteilung der Kanzlei Freshfields

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields begleitet die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem von der Caesar BidCo GmbH angekündigten Delisting-Erwerbsangebot.

Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hat mit der Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds gehalten wird, welche von verbundenen Unternehmen von CVC Capital Partners plc beraten werden, die gemeinsame Absicht zur Durchführung eines Delisting konkretisiert und sich über die Eckpunkte des angekündigten Delisting-Erwerbsangebots geeinigt.

Das Delisting-Erwerbsangebot folgt auf den erfolgreichen Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Caesar BidCo GmbH, in dessen Rahmen Freshfields die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und die Mehrheitsaktionärin ebenfalls beraten hat (Link zur Pressemitteilung).

Das Freshfields-Team steht weiterhin unter der Federführung von Partner Dr. Stephan Waldhausen und Partner Dr. Philipp Pütz mit Unterstützung von Associates Jonas Braun, Dr. Chris Pflüger, Anna Eichner und Fredric Giesen (alle Corporate/M&A, Düsseldorf). Ergänzt wurde das Team durch Partner Dr. Frank Laudenklos (Frankfurt), Counsel Alexander Pospisil (Frankfurt/Berlin) und Principal Associate Dr. Dennis Chinnow (Frankfurt, alle Finance).

Montag, 12. Mai 2025

PFISTERER Holding SE setzt endgültigen Preis für den Börsengang auf EUR 27,00 je Aktie fest

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Winterbach, 12. Mai 2025 – Die PFISTERER Holding SE (die “Gesellschaft” oder “PFISTERER”), ein unabhängiges, weltweit tätiges Technologieunternehmen in Familienbesitz, das Produkte zur Verbindung und Isolierung von elektrischen Leitern für Stromnetzschnittstellen entwickelt, herstellt und vertreibt, hat den endgültigen Angebotspreis für ihren Börsengang (das „Angebot“) auf EUR 27,00 je Aktie festgelegt.

Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots ca. 6,97 Millionen Aktien platziert. Davon stammen 3,5 Millionen neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung, die voraussichtlich am 13. Mai in das Handelsregister eingetragen wird, ca. 1,69 Millionen sekundäre Basisaktien von den bisherigen Aktionären, 1,00 Millionen sekundäre Upsize-Aktien zu gleichen Teilen von den Großaktionären Karl-Heinz Pfisterer und Anna Dorothee Stängel sowie ca. 0,78 Millionen Aktien, die vom größten Aktionär Karl-Heinz Pfisterer im Rahmen der Mehrzuteilungsoption zur Verfügung gestellt wurden.

Das gesamte Platzierungsvolumen beläuft sich bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption auf rund 188 Millionen Euro. Der PFISTERER Holding SE fließt ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. 95 Millionen Euro zu, um das profitable Wachstum der Gesellschaft weiter zu beschleunigen.

Auf Basis des endgültigen Angebotspreises wird sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf ca. 489 Millionen Euro belaufen. Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption ca. 38,5 % betragen.

Die Zuteilung für Privatanleger, die Aufträge über Konsortialbanken und DirectPlace® platziert haben, beträgt rund 3,0 % des gesamten Platzierungsvolumens von insgesamt 6.967.378 Aktien (einschließlich 778.353 Aktien im Rahmen von Mehrzuteilungen). Die Zuteilung für alle Aufträge von Privatanlegern an Konsortialbanken und mit diesen verbundene Institute sowie DirectPlace® ist wie im Folgenden beschrieben: Bis zu einer Menge von 25 Aktien erhält jeder Auftrag eine Vollzuteilung. Höhere Aufträge erhalten ca. 20 % für die darüber hinausgehenden Aktien, wobei eine Obergrenze von 500 Aktien gilt. Die „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen wurden beachtet und die Zuteilung an Privatanleger im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt für alle Konsortialbanken und die mit ihnen verbundenen Institute sowie DirectPlace® nach denselben Kriterien.

Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 14. Mai 2025 unter dem Handelssymbol „PFSE“ und der ISIN DE000PFSE212 am KMU-Wachstumsmarkt Segment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Berenberg und die COMMERZBANK (in Zusammenarbeit mit ODDO BHF) agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, mit der LBBW als Co-Global Coordinator und Joint Bookrunner und der ICF BANK als Co-Manager im Zusammenhang mit dem Angebot.

Außerordentliche Hauptversammlung der LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG) soll einem Vergleich mit der Hauptaktionärin und weiteren Anspruchsgegnern zustimmen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung der LS Invest AG am 11. Juni 2025 soll einem Vergleich mit der Hauptaktionärin, der Lopesan-Gruppe/Lopesan Touristik S.A.U., zustimmen. Hierbei soll im Zusammenhang mit dem sog. "Creativ-Erwerb" im Jahr 2015 ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 5 Millionen an die Gesellschaft gezahlt werden, der für eine Sonderdividende an die Aktionäre verwendet werden soll. Der für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG bestellte besondere Vertreter,  Herr Dr. Norbert Knüppel, soll abberufen werden. Ziel sei eine "zeitnahe und umfassende Beendigung der relevanten Rechtsstreitigkeiten". Der Vergleich soll daher auf weitere Beklagte und weitere Anspruchsgegner erstreckt werden. Insbesondere soll der beim Landgericht Duisburg (Az.: 21 O 20/23) rechtshängige, durch den besonderen Vertreter angestrengte Rechtsstreit (Haftungsklage in einem Umfang von EUR 9,204 Mio.) beendet werden. 

Aus der Hauptversammlungseinladung:

"Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters 

Die Gesellschaft hat im Jahr 2015 von ihrer damaligen Mehrheitsaktionärin, der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U, die Creativ Hotel Catarina S.A. (CHC) zu einem Kaufpreis von rund EUR 34 Mio. erworben (nachfolgend auch der Creativ-Erwerb). Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16./17. Juli 2015 hat diesem Erwerb unter Tagesordnungspunkt 1 zugestimmt. Diese Hauptversammlung hat im gleichen Zusammenhang auch – insbesondere mit Blick auf den Creativ-Erwerb – die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 AktG beschlossen. In der Folge kam es zu einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, die zum Teil bis zum Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung andauern und die zu einer erheblichen Belastung für die Gesellschaft, namentlich in finanzieller Hinsicht und durch die Bindung von Ressourcen, geführt haben. Im Anschluss an Vorgespräche mit dem besonderen Vertreter im Jahr 2024 sind daher die Verwaltung der Gesellschaft und die Lopesan-Gruppe, zu der auch die aktuelle Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft gehört, übereingekommen, eine vergleichsweise Beilegung aller Streitigkeiten zu suchen. Die betreffende Vergleichsvereinbarung soll dieser Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden."

MOBOTIX AG: Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsräten und Bestellung von Herrn Giovanni Santamaria zum Vorstandsmitglied der MOBOTIX AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langmeil, 12. Mai 2025 - Das Amtsgericht in Kaiserslautern hat dem Antrag von Vorstand und Mehrheitsaktionär zugestimmt und folgende Personen zu Aufsichtsräten der MOBOTIX AG mit sofortiger Wirkung bestellt:

Herr Maik Brockmann, Managing Partner Certina Group, Hannover;
Herr Tobias Meier, Private Equity Manager Certina Group, Limassol;
Herr Tobias Eiblmeier, Head of Mergers & Acquisitions Certina Group, Rosenheim.

Herr Tobias Eiblmeier wurde zum Aufsichtsratsvorsitzenden bestellt.

Der Aufsichtsrat hat mit heutigem Beschluss und mit sofortiger Wirkung Herrn Giovanni Santamaria, Managing Partner Certina Group, München, zum Vorstandsmitglied der MOBOTIX AG bestellt.

Delisting-Rückerwerbsangebot für Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VOLLSTÄNDIGEN NOCH ZUR TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169096 B

Zielgesellschaft:
Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169096 B
ISIN: DE000FPH9000

Die Francotyp-Postalia Holding AG (die „FP“ oder „Gesellschaft“) hat heute entschieden, den Aktionären der FP anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der FP von je EUR 1,00 (DE000FPH9000, die „FP-Aktien“), die nicht bereits unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro, im Wege eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Rückerwerbsangebot“) zu erwerben. FP soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. FP hält im Zeitpunkt dieser Mitteilung bereits 677.603 eigene Aktien.

Die FP beabsichtigt, eine Geldleistung in bar zu zahlen, die gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 WpÜG und §§ 3 ff. der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) bestimmt wird und dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, Abs. 3 BörsG und § 10 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG („Sechs-Monats-Durchschnittskurs“) entspricht. Den Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen – vorbehaltlich der verbindlichen Ermittlung eines höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) – mit EUR 2,27 je Aktie der Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine höher ausfallende Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich veröffentlichen.

Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 ff. AktG nach deren Erwerb im Rahmen des Rückerwerbsangebot fasst. FP wird zu diesem Zweck am 16. Mai 2025 die ordentliche Hauptversammlung für den 24. Juni 2025 einberufen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der Olive Tree Invest GmbH, eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der Gesellschaft unter Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34 % des Grundkapitals) verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen.

Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard), mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist des Rückerwerbsangebots, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, zu stellen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot (in deutscher Sprache sowie einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) und sonstigen Informationen zum Rückerwerbsangebot erfolgt im Internet unter

http://www.fp-francotyp.com/angebot

Die Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Internetseite der BaFin verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:


Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von FP-Aktien. Die Konditionen und weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende Regelungen werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien wird ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen wird nicht erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot wird ausschließlich von der BaFin gestattet. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar FP-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen die „FP-Gruppe“), enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und keine Gewähr dafür besteht, dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig ist sowie das Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf die FP-Gruppe können wesentlich von den in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Berlin, 12. Mai 2025

Francotyp-Postalia Holding AG

Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots

AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Berlin, 12. Mai 2025 – Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG (die „FP“ oder „Gesellschaft“) (ISIN DE000FPH9000) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der FP anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der FP von je EUR 1,00 (die „FP-Aktien“), die nicht bereits unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro im Wege eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Rückerwerbsangebot“) zu erwerben. FP soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. Das Angebot soll die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG schaffen.

Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung bestimmt und entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, Abs. 3 BörsG und § 10 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG („Sechs-Monats-Durchschnittskurs“). Den Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen - vorbehaltlich der verbindlichen Ermittlung eines höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) - mit EUR 2,27 je Aktie der Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine höher ausfallende Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich veröffentlichen.

Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 ff. 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG nach deren Erwerb im Rahmen des Rückerwerbsangebot fasst.

Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der Olive Tree Invest GmbH eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der Gesellschaft unter Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34% des Grundkapitals) verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen.

Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist des Rückerwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Das Delisting erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat für die Zukunft als nicht börsennotiertes Unternehmen besser positioniert ist. Als nicht börsennotiertes Unternehmen kann die Gesellschaft bei strategischen Entscheidungen unabhängig von Stimmungen am Kapitalmarkt eine langfristige Strategie verfolgen. Außerdem reduziert sich durch das Delisting die Komplexität der Compliance-Anforderungen und der anwendbaren Rechtsvorschriften, wodurch Verwaltungskapazitäten freigesetzt und Kosten verringert werden können. Die Nutzung des öffentlichen Kapitalmarkts als Finanzierungsmöglichkeit als wesentlicher Grund einer Börsennotierung ist nicht mehr erforderlich und ein hinreichender Zugang zu Kapital besteht für die Gesellschaft auch außerhalb der Börse. 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von FP-Aktien. Die Konditionen und weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende Regelungen werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien wird ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen wird nicht erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot wird ausschließlich von der BaFin gestattet. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar FP-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen die „FP-Gruppe“), enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und keine Gewähr dafür besteht, dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig ist sowie das Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf die FP-Gruppe können wesentlich von den in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Übernahmeangebot der PPF für Aktien der ProSieben

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG

Bieterin:
PPF IM LTD
Themistokli Dervi 48
Athienitis Centennial, Flat 603
1066 Nikosia
Zypern
eingetragen im Register für Unternehmen und geistiges Eigentum (Tmíma Efórou Etaireión kai Dianoitikís Idioktisías) von Zypern unter HE 434775

Zielgesellschaft:
ProSiebenSat.1 Media SE
Medienallee 7
85774 Unterföhring
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 219439
WKN PSM777 / ISIN DE000PSM7770

Die PPF IM LTD, eine indirekte Tochtergesellschaft der PPF Group N.V., hat heute entschieden, den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media SE ("ProSiebenSat.1") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots eine noch festzulegende Anzahl auf den Namen lautende Stückaktien von ProSiebenSat.1 (ISIN DE000PSM7770) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital von ProSiebenSat.1 von EUR 1,00 je Aktie gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,00 je Aktie zu erwerben, um eine Beteiligung an ProSiebenSat.1 von bis zu 29,99 % zu erreichen (das "Angebot").

Das Angebot wird unter marktüblichen Bedingungen insbesondere fusionskontrollrechtlichen Freigaben stehen.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.prism-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis
 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von ProSiebenSat.1 dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien von ProSiebenSat.1 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen.
 
Nikosia, 12. Mai 2025
 
PPF IM LTD