Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 7. November 2025

Zalando SE: ABOUT YOU und Zalando vollziehen finalen Schritt des Zusammenschlusses

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out mit Eintragung ins Handelsregister wirksam

- Beendigung der Börsennotierung von ABOUT YOU im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr

- Finaler Schritt des Zusammenschlusses zwischen ABOUT YOU und Zalando rechtlich abgeschlossen


Berlin / Hamburg, 6 November 2025 // Mit dem Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre und dem Ende der Börsennotierung der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) schließen die Zalando SE („Zalando“) und ABOUT YOU den finalen Schritt des strategischen Zusammenschlusses der Unternehmen ab.

Mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg am 6. November 2025 wurde der sogenannte verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam. In dessen Rahmen gingen sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU auf eine Tochtergesellschaft über, der ABYxZAL Holding AG. Die Tochtergesellschaft tritt in die Rechtsposition der ABOUT YOU Holding SE ein und wird künftig unter ABOUT YOU Holding AG firmieren.

Den entsprechenden Squeeze-out-Beschluss hatte die außerordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU am 22. September 2025 gefasst. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung in Höhe von 6,50 EUR je Stückaktie. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde – wie in solchen Transaktionen gesetzlich vorgeschrieben – durch einen vom Gericht bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Der Squeeze-out beendete zugleich die Börsennotierung der Aktien von ABOUT YOU im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Handel im Freiverkehr. Infolgedessen entfällt die Anwendung der gesetzlichen Folgepflichten für börsennotierte Gesellschaften.

Dieser Schritt markiert den rechtlichen Abschluss der im Juli 2025 vollzogenen Übernahmetransaktion zwischen ABOUT YOU und Zalando. Im Zuge eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie weiterer Zukäufe hatte Zalando bereits rund 91 % des Grundkapitals von ABOUT YOU erworben. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, das bei einem Anteilsbesitz von mindestens 90 % zulässig ist.

Über Zalando


Zalando ist Europas führende E-Commerce-Plattform für Mode und Lifestyle, gegründet 2008 in Berlin. Wir bauen ein Ökosystem entlang zweier Wachstumsfelder: Business-to-Consumer (B2C) und Business-to-Business (B2B). Im B2C-Bereich bieten wir mit unseren zwei Marken Zalando und ABOUT YOU mehr als 61 Millionen aktiven Kund*innen in 29 Märkten ein inspirierendes und hochwertiges Einkaufserlebnis für Mode- und Lifestyle-Produkte mit zahlreichen Marken aus einer Hand. Im B2B-Bereich schaffen wir mit ZEOS, Tradebyte und SCAYLE ein einzigartiges Betriebssystem für den Mode- und Lifestyle-Onlinehandel. Dabei öffnen wir unsere Logistik-, Software- und Service-Infrastruktur für Marken und Händler, um sie beim Ausbau und der Steuerung ihres Onlinegeschäfts in Europa zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: corporate.zalando.com/de

Squeeze-out bei der Cumerius AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der Cumerius AG am 26. August 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. November 2025 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025

  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

centrotherm international AG: Solarpark Blautal GmbH veräußert Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an die Investmentgesellschaft ARDIAN

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) 

Blaubeuren, 6. November 2025 - Die Solarpark Blautal GmbH ("Solarpark") hat der centrotherm international AG (ISIN: DE000A1TNMM9 und DE000A1TNMN7; "Gesellschaft") mitgeteilt, dass sie heute mit der Perle 49. Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von der Investmentgesellschaft ARDIAN verwaltet und/oder beraten werden, einen Aktienkaufvertrag über ihre gesamte Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von rund 90 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft unterzeichnet hat ("Transaktion"). Im Zuge der Transaktion wird sich die Solarpark mittelbar mit rund 39,5 % an der künftigen Hauptaktionärin beteiligen. Nach Auskunft der Solarpark steht der Vollzug der Transaktion unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe und weiterer marktüblicher Bedingungen. Die Solarpark rechnet mit einem Vollzug der Transaktion voraussichtlich im Dezember 2025 oder Januar 2026. Der im Rahmen der Transaktion vereinbarte Kaufpreis beinhaltet einen Paketzuschlag auf den aktuellen Börsenkurs der Gesellschaft. 

Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Aktien der Gesellschaft nicht zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des § 1 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") zugelassen sind und daher nicht dem Anwendungsbereich des WpÜG (sowie der WpÜG-Angebotsverordnung) unterliegen. Die künftige Hauptaktionärin ist daher nicht verpflichtet, außenstehenden Aktionären der Gesellschaft ein (Pflicht-) Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu dem im Rahmen der Transaktion vereinbarten Kaufpreis oder gegen eine sonstige Mindestgegenleistung zu unterbreiten. 

Im Anschluss an den Vollzug der Transaktion wird eine Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) (Delisting) angestrebt. Nach Vollzug der Transaktion kann die künftige Hauptaktionärin einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 UmwG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) verlangen.

Donnerstag, 6. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der SHS VIVEON AG

Sidetrade AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
SHS VIVEON AG, München
- ISIN DE000A0XFWK2, WKN A0XFWK -

Die Sidetrade AG mit Sitz in Frankfurt/Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB 134695, teilt hiermit mit, dass die am 27. August 2025 auf der Hauptversammlung der SHS VIVEON AG beschlossene Verschmelzung der SHS VIVEON AG als übertragender Rechtsträger auf die Sidetrade AG als übernehmender Rechtsträger aufgrund der am 28. Oktober 2025 erfolgten Eintragung in das Handelsregister der Sidetrade AG wirksam geworden ist.

Am 28. Oktober 2025 sind die Minderheitsaktionäre der SHS VIVEON AG aufgrund der Verschmelzung ausgeschiedenen. Seit diesem Zeitpunkt verbriefen die Aktien der SHS VIVEON AG keine Aktionärsrechte mehr, sondern den Anspruch auf Zahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Sidetrade AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3.05 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SHS VIVEON AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SHS VIVEON AG beim Amtsgericht München, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sidetrade AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SHS VIVEON AG ist am 19. September 2025 und die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sidetrade AG ist am 28. Oktober 2025 jeweils durch die Abrufbarkeit in den Handelsregistern bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung ist bei der

ODDO BHF SE, Frankfurt am Main

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung, an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SIDETRADE AG eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich im November 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. 

Frankfurt am Main, im November 2025

SIDETRADE AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. November 2025


_________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemesenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft

VOQUZ Labs BidCo GmbH
München

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft, Berlin
ISIN DE000A3CSTW4 / WKN A3CSTW

Die ordentliche Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (die "Gesellschaft") vom 12. August 2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (die "Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die Blitz 24-250 GmbH (heute: VOQUZ Labs BidCo GmbH) mit Sitz in München (die "Hauptaktionärin"), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der "Übertragungsbeschluss").

Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Oktober 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 230153 eingetragen. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gesellschaft eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,08 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 23. Oktober 2025 bekannt gemacht.

Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der Quirin Privatbank AG, vorgenommen. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags (zzgl. Zinsen) an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Gesellschaft aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden. 

München, im Oktober 2025
VOQUZ Labs BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Oktober 2026

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP bestätigt dynamischen Wachstumskurs im dritten Quartal mit starkem Software- und Partnergeschäft

Corporate News

- Auftragseingang mit Plus von 9 % auf 81,6 Mio. € (Q3 2024: 74,9 Mio. €)

- Konzernumsatz legt um 11 % auf 74,3 Mio. € zu (Q3 2024: 66,8 Mio. €)

- EBIT mit starkem Anstieg um 91 % auf 15,6 Mio. € (Q3 2024: 8,2 Mio. €)

- Erhöhter Ausblick für das Gesamtjahr 2025 bestätigt


Heidelberg, 6. November 2025 – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, hat heute ihre Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen steigerte im dritten Quartal 2025 den Auftragseingang um 9 % auf 81,6 Mio. €. Zugleich legte der Konzernumsatz um 11 % auf 74,3 Mio. € zu. Mit einem Anstieg um 91 % auf 15,6 Mio. € konnte das EBIT im dritten Quartal nahezu verdoppelt werden. Die EBIT-Marge stieg entsprechend um 8,8 Prozentpunkte auf 21,0 %. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist vor allem auf gesteigerte Software- und Partnerumsätze zurückzuführen. Insgesamt liegen die Finanzkennzahlen für das dritte Quartal 2025 leicht über den am 20. Oktober 2025 veröffentlichten vorläufigen Zahlen.

Andreas Röderer, CFO von SNP, kommentiert: „Die SNP-Gruppe setzt ihren dynamischen Wachstumskurs konsequent fort. Wir konnten Umsatz und Ergebnis deutlich steigern und gleichzeitig unsere Bilanz weiter stärken. Wir verfügen über eine solide Eigenkapitalquote von rund 45 % sowie eine starke Liquiditätsposition von über 74 Mio. €. Damit sind wir bestens aufgestellt, um unsere strategischen Ziele aus eigener Kraft nachhaltig zu verfolgen.“

Im Partnergeschäft verzeichnete SNP einen starken Anstieg des Auftragseingangs um 53 % auf 38,3 Mio. € (Q3 2024: 25,0 Mio. €). Die Umsätze stiegen ebenfalls deutlich um 43 % auf 35,0 Mio. € (Q3 2024: 24,5 Mio. €). Im Servicegeschäft konnte der Auftragseingang um 6 % auf 49,8 Mio. € gesteigert werden; der Serviceumsatz legte ebenfalls um 6 % auf 45,9 Mio. € zu. Das Softwaregeschäft verzeichnete einen Anstieg des Auftragseingangs um 15 % auf 31,8 Mio. €. Zugleich legte der Umsatz deutlich um 22 % auf 28,4 Mio. € zu. Der Anteil der Softwareumsätze stieg somit um drei Prozentpunkte auf 38 % (Q3 2024: 35 %).

Aktuelle geschäftliche Highlights:

INEOS Energy wechselt nach S/4HANA: Mit dem Bluefield-Ansatz von SNP migrierte INEOS Energy erfolgreich und reibungslos nach S/4HANA und optimierte gleichzeitig sein Zielsystem. Dies beinhaltete eine umfassende Neuordnung der Hauptbuchkonten, die Einführung der Berichterstattung mit Profitcentern und die Bereinigung von Altdaten.

SAP S/4HANA-Rollout bei BMW Group: SNP hat für das Regensburger BMW-Werk eine komplexe SAP-Migration reibungslos durchgeführt. Der Rollout erfolgte ohne Unterbrechungen im Betrieb, fristgerecht und bietet eine skalierbare Prozessarchitektur als Blaupause für zukünftige Rollouts.

SNP migriert in die SAP Public Cloud mit eigener Kyano-Plattform: Als eines der ersten Unternehmen migriert SNP seine internen SAP-Systeme von der SAP Cloud ERP Private in die SAP Cloud ERP Public Edition – unter Einsatz der eigenen, bewährten Transformationsplattform Kyano.

Wichtige Unternehmenskennzahlen


Die folgende Tabelle fasst die Entwicklung wichtiger Unternehmenskennzahlen im dritten Quartal 2025 zusammen:   (...)

Bestätigung der erhöhten Prognose 2025

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal und des anhaltenden Marktmomentums hatte das Unternehmen am 20. Oktober seine Jahresprognose 2025 angehoben. Die Umsatzprognose für das Gesamtjahr wird auf 280 Mio. € bis 295 Mio. € erhöht (bisherige Prognose: 270 Mio. € bis 280 Mio. €). Darüber hinaus wird das EBIT in einer Bandbreite zwischen 34 Mio. € bis 46 Mio. € erwartet (bisherige Prognose: 30 Mio. € bis 34 Mio. €). Für den Auftragseingang wird unverändert eine Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) größer als eins prognostiziert.

Der ausführliche Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2025 kann auf unserer Website unter https://investor-relations.snpgroup.com/de/publikationen/ abgerufen werden.

Investoren- und Analysten-Call

Der Investoren- und Analysten-Call findet heute (6. November 2025) um 14 Uhr (CET) statt. Interessierte Investoren und Analysten können sich über folgenden Link registrieren: https://www.appairtime.com/event/2bed8d36-e390-4c28-8324-62b45c323380.

Eine Aufzeichnung der Telefonkonferenz wird wie üblich einen Tag später auf der Website von SNP unter https://investor-relations.snpgroup.com/de/publikationen/ zur Verfügung gestellt.

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und mehr als 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

__________________

Anmerkung der Redaktion:

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SNP als beherrschter Gesellschaft wurde am 22. Oktober 2025 im Handelsregister eingetragen. Diesbezüglich wird die im Rahmen des BuG angebotene Barabfindung und die Ausgleichszahlung in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF erhöht die Prognose für den operativen Konzerngewinn im Jahr 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand von HOCHTIEF hat heute beschlossen, die Prognose für den operativen Konzerngewinn für das laufende Geschäftsjahr auf 750 bis 780 Mio. Euro (bisher 680 bis 730 Mio. Euro) anzuheben. Die neue Guidance-Spanne entspricht einer Steigerung von 20-25% gegenüber dem Vorjahr (2024: 625 Mio. Euro). Die Erhöhung beruht auf einer aktualisierten Einschätzung der Geschäftsentwicklung für das vierte Quartal 2025. Der Vorstand erwartet nun vor allem aufgrund der sehr starken Gewinndynamik im Segment Turner eine Beschleunigung des operativen Gewinnwachstums im Vergleich zu den ersten neun Monaten 2025.

HOCHTIEF wird heute, am 6. November 2025, seinen vollständigen Zwischenbericht für die ersten neun Monate 2025 um 14:30 Uhr MEZ veröffentlichen.

Der operative Konzerngewinn entspricht dem um nicht-operative Effekte bereinigten nominalen Nettoergebnis.

WashTec AG startet Aktienrückkaufprogramm – Vorstand erläutert strategische Beweggründe

Corporate News

Augsburg, 6. November 2025 – Die WashTec AG, führender Anbieter von innovativen Lösungen für die Fahrzeugwäsche, beginnt heute mit dem am 23. Oktober 2025 angekündigten Aktienrückkaufprogramm über die Börse. Der Vorstand erläutert die strategischen Beweggründe dieser Maßnahme.

Die hervorragenden Ergebnisse des dritten Quartals bestätigen, dass WashTec operativ auf einem sehr guten Weg ist, um die kurz- und mittelfristigen Ziele zu erreichen. Das Geschäftsmodell von WashTec erwirtschaftet hohe Cashflows und unsere Aktie steht für hohe Ausschüttungen an ihre Aktionäre. Mit dem heute gestarteten Aktienrückkaufprogramm setzen wir ein klares Zeichen für unsere Überzeugung in die langfristige Wertentwicklung der WashTec AG.“, erklärt Michael Drolshagen, Vorstandsvorsitzender der WashTec AG.

Wie im Sommer im Rahmen des Capital Markets Webcasts angekündigt, sehen wir Aktienrückkäufe als eine sinnvolle Ergänzung zu unserer bestehenden Dividendenpolitik und als Ausdruck unserer finanziellen Stärke.“, ergänzt Andreas Pabst, Finanzvorstand der WashTec AG.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm zu starten. Dieses wird vom 6. November 2025 bis zum 4. Mai 2026 laufen und ein maximales Volumen i.H.v. € 5,0 Mio. oder 100.000 Aktien umfassen. Die zurückgekauften Aktien dürfen für alle von der Aktionärsversammlung genehmigten Zwecke verwendet werden.

Für die Umsetzung wurde das Bankhaus Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG beauftragt. Alle weiteren Rahmenbedingungen wurden in der Bekanntmachung vom 5. November 2025 veröffentlich und sind auf der Investor-Relations-Website der WashTec AG abrufbar.

Über WashTec:
Die WashTec-Gruppe mit Sitz in Augsburg, Deutschland, ist der weltweit führende Anbieter von innovativen Lösungen rund um die Fahrzeugwäsche. Weltweit beschäftigt WashTec rund 1.800 Mitarbeiter und ist mit eigenen Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika sowie in Asien/Pazifik vertreten. Darüber hinaus ist WashTec mit selbstständigen Vertriebspartnern in rund 80 Ländern präsent.

Dienstag, 4. November 2025

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Seit der letzten Liste hat sich die Zahl der Kandidaten wieder reduziert. Bei der artnet AG kommt es nunmehr zu einem Squeeze-out. Auch bei der PharmaSGP Holding SE ist ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre geplant. Bei der VIB Vermögen AG soll nunmehr ein BuG kommen.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
 
- 1&1 AG: geringer Streubesitz, Teilerwerbsangebot der United Internet AG
 
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting
 
- Covestro AG: Investitionsvereinbarung mit ADNOC, erfolgreiches Übernahmeangebot
 
- CPI Europe AG (zuvor: IMMOFINANZ AG): geringer Streubesitz

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DATAGROUP SE: Inestorenvereinbarung mit KKR, erfolgreiches öffentliches Erwerbsangebot von KKR 

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Kursverfall
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eingetragen
 
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz, Delisting

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot

- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht
 
- Immovaria Real Estate AG: sehr geringer Streubesitz
 
- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- niiio finance group AG

- Noratis AG: Investitionsvereinbarung mit der ImmoWerk Holding GmbH
 
- Nordwest Handel AG
 
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG), BuG geplant
 
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Leifheit Aktiengesellschaft: Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Nassau, 4. November 2025 – Der Vorstand der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von bisher 30.000.000,00 EUR um 2.490.000,00 EUR herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 28. Mai 2025 erteilten Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien. Zu diesem Zweck werden 830.000 eigene Aktien eingezogen. Der anteilige Betrag des Grundkapitals je eingezogener Aktie beträgt 3,00 EUR.

Das Grundkapital der Leifheit AG beträgt nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung 27.510.000,00 EUR und ist in 9.170.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Die Gesellschaft besaß zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 866.318 eigene Aktien, dies entsprach etwa 8,7 % des Grundkapitals. Nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung besitzt die Gesellschaft noch 36.318 eigene Aktien, was einem Anteil von etwa 0,4 % des herabgesetzten Grundkapitals entspricht.

Zweck der Kapitalherabsetzung ist es, das mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 verfolgte Ziel umzusetzen, die Aktionäre über die Dividende hinaus an der guten Liquiditätssituation der Gesellschaft teilhaben zu lassen.

Sonntag, 2. November 2025

5. forsa-Umfrage zum Thema Aktienrente

Mitteilung der Initiative Minderheitsaktionäre:

Auch die fünfte Auflage unserer jährlichen Forsa-Studie zu Aktien und Altersvorsorge (August 2025) zeigt, dass die Bürger kein Vertrauen mehr in die gesetzliche Rente haben. Eine große Mehrheit befürchtet eine Versorgungslücke im Alter.

CB_InitiativeMinderheitsaktionare_2025_Final.pdf