Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GBW AG, München, nach eigenen Angaben ein "großes bayerisches Wohnungsunternehmen", ist am 5. März 2013 im Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht München) eingetragen und am 6. März 2014 im Gemeinsamen Registerportal bekannt gemacht worden. Die Hauptaktionärin, die Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG, ist damit Alleinaktionärin geworden.
Die Angemessenheit des von der Hauptaktionärin dafür angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Diesbezüglich vertritt die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre.
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