ISIN: DE000A41YEG8
Mit Bescheid vom 2. Oktober 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) auf Anträge vom 22. Juni 2026 (i) der First Capital AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297229 („Antragsteller zu 1)“), und (ii) von Herrn Philipp von Erffa, München („Antragsteller zu 2)“, gemeinsam mit dem Antragsteller zu 1) die „Antragsteller“), die Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bafin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.
BESCHEID:
1. Die Antragsteller werden gemäß § 37 Abs. 1, Var. 4 WpÜG von den Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Nexum Group AG (vormals firmierend unter creditshelf Aktiengesellschaft) mit Sitz in München, der Bafin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und diese gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.
2. Für die positive Entscheidung über die Anträge auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 2 WpÜG gemäß § 37 Abs. 1, Var. 4 WpÜG ist von den Antragstellern eine Gebühr zu entrichten.
A.
I. Zielgesellschaft
Zielgesellschaft ist die Nexum Group AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 315448 (nachfolgend “Zielgesellschaft”).
Vor der Eintragung der Änderung der Firma in Nexum Group AG nebst Verlegung des Sitzes von Frankfurt am Main nach München und Änderung des Unternehmensgegenstandes zum Handelsregister am 17.08.2026 firmierte die Zielgesellschaft unter creditshelf Aktiengesellschaft.
Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 1.000.000 und ist seit der Durchführung eines Aktiensplits, welcher in der Hauptversammlung vom 03.06.2026 beschlossen und am 17.08.2026 zum Handelsregister eingetragen wurde, eingeteilt in 100.000.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 0,01 je Aktie.
Vor Durchführung des zuvor genannten Aktiensplits im Verhältnis 1:100 betrug das Grundkapital der Zielgesellschaft EUR 1.000.000 und war eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Die Aktien der Zielgesellschaft sind unter der ISIN: DE000A41YEG8 zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen.
II. Antragsteller
Antragsteller zu 1) ist die First Capital AG, eine deutsche Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297229.
Der Antragsteller zu 2) ist Herr Philipp von Erffa, der alleinige Aktionär des Antragstellers zu 1).
(...)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen