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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 30. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: LG München I legt Barabfindung auf EUR 6,59 fest (+ 37,87 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hat das Landgericht München I mit dem heute verkündeten Beschluss die Barabfindung auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hatte einen Barabfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 4,78 angeboten. Die gerichtliche Anhebung entspricht somit einer Erhöhung um 37,87 %.

Der ausgeurteilte Betrag entspricht bei der im Auftrag des Gerichts vorgelegten Sensitivitätsberechnung durch den sachverständigen Prüfer Wedding & Cie. ("Dritte Ergänzende Stellungnahme" vom 13. Februar 2017, dort S. 7) einem Ansatz eines Betafaktors von 0,7 und einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5 %. Nach Vorliegen der Entscheidungsgründe werden wir ergänzend berichten.

Gegen diese Entscheidung können die Antragsteller und die Antragsgegnerin innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Donnerstag, 29. Juni 2017

United Internet AG: Freiwilliges Übernahmeangebot für Drillisch: Annahmequote beträgt 1,24 Prozent

Pressemitteilung der United Internet AG

Montabaur, 28. Juni 2017. Im Zuge des schrittweisen Erwerbs der 1&1 Telecommunication SE durch die Drillisch AG unter dem Dach der United Internet AG hat United Internet heute das vorläufige Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bekanntgegeben. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 23. Juni 2017 ist das Übernahmeangebot für insgesamt 839.170 Drillisch-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 1,24 Prozent der Gesamtzahl ausgegebener Drillisch-Aktien in Höhe von etwa 67,7 Millionen Stück (Stand 7. Juni 2017). Zusammen mit der bereits bestehenden Beteiligung ist United Internet daran direkt und indirekt insgesamt mit einem Anteil von etwa 30,91 Prozent beteiligt. Gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz haben Aktionäre, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, weitere zwei Wochen Zeit, das Übernahmeangebot anzunehmen. Diese weitere Annahmefrist (sogenannte „Zaunkönigfrist“) beginnt heute und endet am 12. Juli 2017 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). 

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot ist Bestandteil einer Gesamttransaktion, auf die sich United Internet und Drillisch am 12. Mai 2017 in einer Grundsatzvereinbarung verständigt haben. Geplant ist, dass Drillisch das in der 1&1 Telecommunication SE gebündelte Mobilfunk- und Festnetzgeschäft mit Privatkunden schrittweise von United Internet übernimmt. Im Gegenzug erhält United Internet neue Drillisch-Aktien aus zwei Sachkapitalerhöhungen. Die erste Sachkapitalerhöhung wurde bereits am 16. Mai 2017 wirksam und die entsprechenden neuen Drillisch-Aktien an United Internet ausgegeben. Über die zweite Sachkapitalerhöhung entscheidet eine außerordentliche Hauptversammlung von Drillisch am 25. Juli 2017. Stimmen die Aktionäre von Drillisch der zweiten Sachkapitalerhöhung zu, wird die Beteiligung von United Internet an Drillisch dann unter Berücksichtigung der bisher im Rahmen des Übernahmeangebots angedienten Aktien auf mindestens 72,89 Prozent steigen.

Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender von United Internet: „Auf unserem Weg, eine starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt zu schaffen, kommen wir gut voran. Mit dem Ablauf der Annahmefrist für das begleitende Übernahmeangebot haben wir einen weiteren Teilschritt im Gesamtprozess erreicht. Dass nur sehr wenige Drillisch-Aktionäre unser Angebot angenommen haben, zeigt, dass die Investoren von den Vorteilen der geplanten Gesamttransaktion überzeugt sind. Durch die Einbringung unserer Tochtergesellschaft 1&1 Telecommunication in Drillisch entstehen erhebliche Synergien und Wachstumschancen. Davon werden alle Drillisch-Aktionäre profitieren, wenn die außerordentliche Hauptversammlung am 25. Juli grünes Licht gibt.“ 

Die für den Vollzug der Gesamttransaktion notwendige kartellrechtliche Freigabe hat das Bundeskartellamt am 9. Juni 2017 erteilt. Der vollständige Erwerb von 1&1 Telecommunication durch Drillisch und der Vollzug der Gesamttransaktion stehen damit nur noch unter dem Vorbehalt der wirksamen Zustimmung der DrillischAktionäre in der außerordentlichen Hauptversammlung. Der Abschluss der Gesamttransaktion wird weiterhin für das Jahresende 2017 erwartet. 

Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Übernahmeangebot sind gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz auf der folgenden Webseite veröffentlicht: www.united-internet.de/investor-relations/uebernahme

Drillisch AG: Stimmen Sie bitte auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017 für die Schaffung einer starken vierten Kraft im Telekommunikationsmarkt!

Maintal, im Juni 2017

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

am 12. Mai 2017 haben wir als Drillisch die geplante Transaktion zum Erwerb der 1&1 Telecommunication SE (1&1) gegen Ausgabe neuer Aktien bekannt gegeben. Damit übernimmt Drillisch das gebündelte Mobilfunk- und Festnetzgeschäft mit Privatkunden von United Internet. Ziel der geplanten Transaktion ist es, Drillisch neben den drei großen Komplett-Anbietern (Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica) zur starken vierten Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt zu machen.

Wie Sie wissen, ist Drillisch in den letzten Jahren schnell gewachsen. Eine wichtige Grundlage dafür ist der 2014 mit Telefónica Deutschland geschlossene MBA MVNO Vertrag. Dieser sichert uns bis 2030 weitreichenden Zugriff auf das größte Mobilfunknetz in Deutschland - für die Technologien von heute und auch für alle Zukunftstechnologien.

Durch die Integration von 1&1 wollen wir der Erfolgsgeschichte von Drillisch ein weiteres vielversprechendes Kapitel hinzufügen.

Für Drillisch-Aktionäre ist der Vollzug der geplanten Transaktion mit erheblichem Wertsteigerungspotenzial verbunden. Die Aktionäre, die das begleitende freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der United Internet AG nicht annehmen und somit an Drillisch beteiligt bleiben, haben die Chance, an diesem Wertsteigerungspotenzial zu partizipieren:

- Drillisch erreicht völlig neue Dimensionen

Die Zahl unserer Kundenverträge wird sich vervierfachen, unser Umsatz etwa verfünffachen und das operative Ergebnis (EBITDA)1 um fast eine halbe Milliarde Euro steigen. Sie werden Anteilseigner eines deutlich größeren und stärkeren Unternehmens.

- Erwartete Synergien betragen bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr

Durch die Integration von 1&1 kann Drillisch die vertraglich gesicherten Kapazitäten und den uneingeschränkten Zugang zu allen Technologien im Telefónica-Netz noch effizienter nutzen. Darüber hinaus entstehen weitere Vorteile, da das Produktportfolio durch Zukunftstechnologien ausgebaut wird. Die erwarteten Synergien fallen dabei vollumfänglich bei Drillisch an, da 1&1 eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Drillisch wird.

- Drillisch soll eigenständig und börsennotiert bleiben

Auch künftig wird Drillisch ein eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen mit einem signifikanten Streubesitz sein und eine attraktive Dividendenpolitik verfolgen.

Der Vollzug der geplanten Transaktion bedarf der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung der Drillisch AG am 25. Juli 2017.

Wenn Sie also von den genannten Wertsteigerungen profitieren möchten, stimmen Sie auf der außerordentlichen Hauptversammlung der geplanten Kapitalerhöhung2 zu, durch die wir 1&1 vollständig erwerben.

Sie können sich bis zum 18. Juli 2017 zur Hauptversammlung anmelden. Die Details zur Anmeldung haben wir Ihnen mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung bereits mitgeteilt. In der Einladung erfahren Sie auch, wie Sie Ihre Stimmrechte wahrnehmen, auch wenn Sie nicht persönlich vor Ort sein können. Diese und weitere Informationen können Sie zudem auf unserer Internetseite abrufen unter: http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung unter +49 (0)69 247 568911 oder per E-Mail unter ir@drillisch.de.

Der Vorstand von Drillisch hat einen ausführlichen Bericht veröffentlicht, in dem die geplante Transaktion und die Kapitalerhöhung, über die am 25. Juli 2017 abgestimmt werden soll, näher erläutert werden. Wir empfehlen allen Aktionären, den Bericht einzusehen und sich über die geplante Transaktion mit United Internet zu informieren. Der Bericht ist auf der oben genannten Internetseite frei verfügbar.

Für Ihr Vertrauen möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken. Mit seinen qualifizierten und engagierten Mitarbeitern hat unser Unternehmen in den vergangenen Jahren eine einmalige Erfolgsgeschichte geschrieben. Sie haben uns dabei stets unterstützt - dies wissen wir sehr zu schätzen.

Umso mehr würden wir uns freuen, wenn wir auch künftig mit Ihrer Unterstützung rechnen dürften. Gemeinsam können wir Drillisch in völlig neue Dimensionen führen, wenn Sie uns dafür Ihre Zustimmung erteilen. Stimmen Sie also auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017 für die Schaffung einer starken vierten Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt und für eine gemeinsame Zukunft mit 1&1!

Mit freundlichen Grüßen

Vlasios Choulidis     André Driesen
Vorstandssprecher  Finanzvorstand

1 Aggregiertes EBITDA aus den Forecasts für das Gesamtjahr 2017 von United Internet und Drillisch

2 Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts (Tagesordnungspunkt 1).

Wichtiger Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Drillisch Aktiengesellschaft. Die Bedingungen des Übernahmeangebots der United Internet AG sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage der United Internet AG enthalten, die unter www.united-internet.de abrufbar ist. Investoren und Inhabern von Aktien der Drillisch Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten. Soweit diese Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthält, auch hinsichtlich des Übernahmeangebots, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Drillisch Aktiengesellschaft zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Drillisch Aktiengesellschaft nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Drillisch Aktiengesellschaft liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Drillisch Aktiengesellschaft übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Statement der Drillisch AG zur Veröffentlichung der Annahmequote des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

Pressemitteilung

Maintal, 28. Juni 2017. Im Zusammenhang mit dem angestrebten Erwerb der 1&1 Telecommunication SE durch die Drillisch AG hat die 1&1-Muttergesellschaft United Internet AG heute das vorläufige Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots veröffentlicht. Demnach ist das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist am 23. Juni 2017 für insgesamt 839.170 Drillisch-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 1,24 Prozent der Gesamtzahl ausgegebener Drillisch-Aktien in Höhe von etwa 67,7 Millionen Stück (Stand 7. Juni 2017). Gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz haben Aktionäre, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, weitere zwei Wochen Zeit, das Übernahmeangebot anzunehmen. Diese weitere Annahmefrist beginnt heute und endet am 12. Juli 2017 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Dazu erklärte Vlasios Choulidis, Vorstandssprecher von Drillisch: "Auch in der weiteren Annahmefrist können unsere Aktionäre in Drillisch investiert bleiben oder sie können ihre Anteile andienen. Die Aktionäre, die das begleitende freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von United Internet nicht annehmen und somit an Drillisch beteiligt bleiben, können an den erwarteten Vorteilen der Gesamttransaktion partizipieren. Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist am 12. Juli ist die wirksame Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017 die letzte Voraussetzung für den vollständigen Erwerb von 1&1 Telecommunication durch Drillisch und den Vollzug der Gesamttransaktion. Wir freuen uns, dass wir in nahezu allen Gesprächen mit unseren Aktionären positives Feedback für die geplante Transaktion erhalten haben. Daher sind wir zuversichtlich, dass die Hauptversammlung unserem Vorhaben zustimmt."

Über Drillisch


Die Drillisch AG ist mit 3,62 Mio. Mobilfunkkunden (Stand: 31.03.2017) einer der großen netzunabhängigen Telekommunikationsanbieter in Deutschland. Der Konzern bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen und Produkten aus dem Bereich mobiler Sprach- und Datendienste. Im Premiumsegment konzentriert sich das Unternehmen dabei auf seine Marke smartmobil.de (mit Fußballprofi Lukas Podolski als Werbegesicht) sowie auf die Marke yourfone, unter der Drillisch mehr als 200 Ladengeschäfte in den Top-Lagen deutscher Innenstädte betreibt. Darüber hinaus zählen viele weitere erfolgreiche Mobilfunkmarken zum Portfolio der Drillisch AG, darunter simply, sim.de, McSim, helloMobil, WinSim und discoTEL.

Fokus Fund Germany +: Neuer insbesondere auf Squeeze-out-Fälle spezialisierter Fonds (WKN A2DMVZ)

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment und der Small- und Mid-Caps-Spezialist Fokus Fund Advisors starten den Fokus Fund Germany + (ISIN DE000A2DMVZ6 / WKN A2DMVZ). Der Mischfonds setzt auf eine fundamentale "Long-only-Strategie" mit Schwerpunkt auf deutschen Nebenwerten. Ein weitere Einnahmequelle des Portfolios, das zu Absicherungszwecken in Futures investieren und flexibel Aktien und Renten nutzen kann, sind Sondersituationen, wie etwa Übernahmen, Unternehmen, die "Garantiedividenden" ausschütten (bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen), sowie geplante Squeeze-outs. Der Anteil Spezialsituationen soll allerdings nur bis zu ca. 20% betragen.

Die wichtigsten Eckdaten des Fonds:

Share Class: Retail
Währung: Euro
Ausgabeaufschlag: max. 5 Prozent
TER: 1,7 Prozent
Verwahrstelle: Joh. Berenberg, Gossler & Co.

Squeeze-out bei der BDI – BioEnergy International AG: Freiwilliges bedingtes Nachbesserungsangebot zur Barabfindung durch die BDI Beteiligungs GmbH

Mitteilung der BDI – BioEnergy International AG

Wir informieren die Aktionäre über das Angebot von zusätzlich Euro 1,- je Aktie welches in der Hauptversammlung auf Anregung durch Herrn Dr. Wilhelm Rasinger als Vertreter des IVA (Interessenverband für Anleger) von der Hauptaktionärin abgegeben wurde:

BDI – BioEnergy International AG mit dem Sitz in Grambach, FN 149076 f

In der am 11. Mai 2017 stattgefundenen 11. ordentlichen Hauptversammlung der BDI – BioEnergy International AG mit dem Sitz in Grambach, FN 149076 f, wurde zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

„Die Aktien aller Aktionäre außer der BDI Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Grambach und der Geschäftsanschrift Parkring 18, 8074 Raaba-Grambach, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Graz unter FN 279687f („Hauptaktionärin“), werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin übertragen. Die Hauptaktionärin zahlt den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 13,50 pro Aktie. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gem. § 10 UGB als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt die Hauptaktionärin.“

Die antragstellende Hauptaktionärin BDI Beteiligungs GmbH hat in der Hauptversammlung zum 8. Punkt der Tagesordnung die verbindliche Zusage abgegeben, dass die BDI Beteiligungs GmbH eine freiwillige Nachbesserung zur Barabfindung in Höhe von EUR 1,-- pro Aktie anbietet, dies unter der Voraussetzung, dass von keinem Minderheitsaktionär innerhalb der gesetzlichen Frist (innerhalb von einem Monat nach dem Tag, an dem die Eintragung des Beschlusses in der Ediktsdatei bekannt gemacht wird) ein Antrag auf Überprüfung des Barabfindungsangebotes beim Landesgericht für ZRS Graz eingebracht wird oder allfällige Anträge auf Überprüfung des Barabfindungsangebots vor Einlassung in das Verfahren zurückgezogen werden.

Mittwoch, 28. Juni 2017

SHW AG: Vorstand hält den angekündigten Angebotspreis der Pierer Industrie AG für nicht angemessen

Aalen, den 27. Juni 2017. Der Vorstand der SHW AG ist nach einer ersten Einschätzung der Auffassung, dass das angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Pierer Industrie AG in Höhe von EUR 35 je Aktie für sämtliche ausstehenden Stammaktien der SHW AG den Wert des Unternehmens - auch im Hinblick auf die künftige, positive Entwicklung - nicht angemessen widerspiegelt.

Auf Grundlage der Strategie "SHW 2020" rechnet die SHW AG von 2018 an mit einem erheblichen Umsatz- und Ertragsschub. Die Weichen hierfür sind in den vergangenen 18 Monaten gestellt worden. Die erfolgreich umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Exzellenz greifen, ein substanzielles Investitionsprogramm von über 30 Mio. Euro zur Internationalisierung der Pumpenaktivitäten ist angelaufen. Bis 2020 ist mit einem gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um rund 50 Prozent höheren Umsatz und einer signifikanten Margen- und Ergebnisverbesserung zu rechnen.

In Reaktion auf die Ankündigung eines Übernahmeangebots der Pierer Industrie AG hat der Vorstand der SHW AG dem Bieter ein Gesprächsangebot unterbreitet. Darauf will der Bieter nach eigenem Bekunden allerdings erst nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eingehen. Sobald das offizielle Übernahmeangebot der Pierer Industrie AG vorliegt, werden Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG dieses sorgfältig prüfen, eine detaillierte Stellungnahme abgeben und eine Empfehlung an die Aktionäre der SHW AG aussprechen.

Über SHW
Das Unternehmen wurde 1365 gegründet und zählt damit zu den ältesten Industriebetrieben in Deutschland. Heute ist die SHW AG ein führender Automobilzulieferer mit Produkten, die wesentlich zur Reduktion des Kraftstoffverbrauchs und damit der CO2-Emissionen beitragen. Im Geschäftsbereich Pumpen und Motorkomponenten entwickelt und produziert der SHW-Konzern Pumpen für Personenkraftwagen und sogenannte Industrieanwendungen (Lkw, Agrar- und Baumaschinen sowie Stationärmotoren und Windkraftanlagen) sowie Motorkomponenten. Im Geschäftsbereich Bremsscheiben werden einteilige, belüftete Bremsscheiben aus Gusseisen sowie Leichtbaubremsscheiben aus einer Kombination von Eisenreibring und Aluminiumtopf entwickelt und produziert. Zu den Kunden des SHW-Konzerns gehören namhafte Automobilhersteller, Nutzfahrzeug- sowie Landmaschinen- und Baumaschinenhersteller und andere Zulieferer der Fahrzeugindustrie. Der SHW-Konzern produziert derzeit an vier Produktionsstandorten in Deutschland (Bad Schussenried, Aalen-Wasseralfingen, Tuttlingen-Ludwigstal und Neuhausen ob Eck), in Brasilien (Sao Paulo) und China (Kunshan) und verfügt über ein Vertriebs- und Entwicklungszentrum in Toronto, Kanada. Daneben hält die SHW Automotive GmbH 51 Prozent der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen SHW Longji Brake Discs (LongKou) Co., Ltd., LongKou, China. Mit etwas mehr als 1.250 Mitarbeitern erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2016 einen Konzernumsatz von 406 Millionen Euro. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.shw.de

Dienstag, 27. Juni 2017

Ming Le Sports AG: Chinesische Produktionsgesellschaft vermutlich veräußert

Bad Vilbel - Die Ming Le Sports AG ist über die Veräußerung ihrer mittelbaren chinesischen Tochtergesellschaft Fujian Mingle Sportswear Co Ltd, Jinjiang, China, unterrichtet worden. Nach einer Eintragung im National Enterprise Credit Information Publicity System, einem Medium vergleichbar einem Handelsregister, ist die Beteiligung an der Fujian Mingle Sportswear Co Ltd, Jinjiang, China, vollständig an einen Dritten übertragen worden. Es liegen keine Hinweise vor, ob und in welcher etwaigen Höhe eine Gegenleistung vereinbart oder erbracht wurde. Die Veräußerung der Beteiligung erfolgte ohne Kenntnis und Zustimmung der Ming Le Sports AG.

Bei der Fujian Mingle Sportswear Co Ltd, Jinjiang, China, handelt es sich um die produzierende Gesellschaft der Ming Le Sports in China.

Die Fujian Mingle Sportswear Co Ltd, Jinjiang, China, war eine Tochtergesellschaft der Mingle (China) Ltd., Jinjiang, China, die wiederum eine Tochtergesellschaft der Mingle International Limited, Hong Kong ist. Die Mingle International Limited, Hong Kong, ist wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Ming Le Sports AG.

Die Ming Le Sports AG ist um weitere Aufklärung bemüht. Sie behält sich vor, einen Prozess gegen die Mingle (China) Ltd und den Dritten in China einzuleiten. Nach wie vor konnte die Kontrolle über die chinesischen Gesellschaften, deren Anteile mittelbar der Ming Le Sports AG gehören, nicht wiedererlangt werden.

Bremer Straßenbahn AG: Festlegung Barabfindung für squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Ad hoc-Mitteilung der Bremer Straßenbahn AG

Bremen, 27.06.2017. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbH ("BVG") hat heute gegenüber der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft ("BSAG") ihr Übertragungsverlangen vom 15.12.2016 bezüglich der Übertragung der verbliebenen Aktien der Minderheitsaktionäre der BSAG konkretisiert und den Vorstand der BSAG darüber informiert, dass die BVG die Höhe der Barabfindung auf 135,00 Euro je Aktie festgelegt hat.

Der BVG gehören nach eigenen Angaben Aktien, die einem Anteil von mehr als 95 Prozent am Grundkapital der BSAG entsprechen. Die BVG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Absatz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der BSAG gefasst werden, die voraussichtlich Ende August 2017 stattfinden wird.

Kontakt: Ulrich Schröder
Fachbereichsleiter Finanz- und Geschäftsbuchhaltung
UlrichSchroeder@bsag.de

ISIN: DE0008222001 WKN: 822200
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hamburg

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PETROTEC AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Dortmund hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, mit Beschluss vom 12. Juni 2017 zu dem führenden Aktenzeichen 20 O 7/17 AktE verbunden. Der Antragsgegnerin, der den Squeeze-out betreibenden REG Germany AG, wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Carsten Heise, 40212 Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen.

LG Dortmund, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main

Nidda Healthcare Holding AG: Mindestannahmeschwelle für das Übernahmeangebot für STADA knapp verfehlt

- Übernahmeangebot für 65,52 Prozent aller STADA-Aktien angenommen

- Vorstand und Aufsichtsrat von STADA haben Angebot empfohlen und nachdrücklich unterstützt

- Eingereichte STADA-Aktien werden an die Aktionäre zurückgebucht

Frankfurt / München, 26. Juni 2017 - Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Nidda Healthcare Holding AG für alle ausstehenden Aktien der STADA Arzneimittel AG ("STADA" oder das "Unternehmen") ist erloschen, da die Angebotsbedingung des Erreichens der Mindestannahmeschwelle nicht erfüllt wurde. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Holdinggesellschaft, die durch von Bain Capital Private Equity, LP ("Bain Capital") und Cinven Partners LLP ("Cinven") beratene Fonds kontrolliert wird.

Während der am 22. Juni 2017 beendeten Annahmefrist wurde das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für 40.844.263 STADA-Aktien angenommen. Dies entspricht etwa 65,52 Prozent der Aktien und Stimmrechte von STADA. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle von 67,5 Prozent aller ausstehenden STADA-Aktien trotz des attraktiven Angebotspreises von 66 Euro je Aktie, der Empfehlungen des Vorstands und Aufsichtsrats von STADA sowie einer intensiven Ansprache von Aktionären durch Bain Capital, Cinven und das Unternehmen knapp verfehlt. Nach dem Erlöschen des Angebots werden die zur Annahme des Übernahmeangebots eingereichten Aktien an die Aktionäre zurückgebucht.

Bain Capital und Cinven haben sehr eng und konstruktiv mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat von STADA zusammengearbeitet, die die Annahme des Angebots empfohlen und es nachdrücklich unterstützt haben.

Sonntag, 25. Juni 2017

ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH STREBT ABSCHLUSS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES MIT DER SINNERSCHRADER AG AN

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Die Accenture Digital Holdings GmbH, die aktuell nach eigener Auskunft 65,94 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der SinnerSchrader AG hält, hat der SinnerSchrader AG heute mitgeteilt, dass sie anstrebt, mit ihr einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die Accenture Digital Holdings GmbH hat die SinnerSchrader AG daher darum gebeten, mit ihr in Verhandlungen über den Abschluss eines solchen Vertrages einzutreten, und hat angekündigt, einen Vertragsentwurf zeitnah zu übersenden. Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG werden sich hierzu nach Erhalt des Vertragsentwurfs beraten.

Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Accenture Digital Holdings GmbH und der SinnerSchrader AG bedarf zu seiner Wirksamkeit u.a. der Zustimmung der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

ÜBER SINNERSCHRADER

SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr als 500 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen wie Allianz, Audi, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München, Prag und Hannover. Seit April 2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.
http://sinnerschrader.com

Samstag, 24. Juni 2017

Übernahmeangebot für Aktien der Oldenburgischen Landesbank AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Bieter:

BKB Beteiligungsholding AG
Voltastraße 81 
60486 Frankfurt am Main 
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107730

Zielgesellschaft:

Oldenburgische Landesbank AG 
Stau 15/17 
26122 Oldenburg 
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) unter HRB 3003. ISIN: DE0008086000 (WKN: 808600)

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.bkb-bank.com/de/OLB.

Angaben des Bieters:

BKB Beteiligungsholding AG, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Bremer Kreditbank AG, hat am 23. Juni 2017 entschieden, den Aktionären der Oldenburgische Landesbank AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Oldenburgische Landesbank AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie ('OLB-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung je OLB-Aktie zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

BKB Beteiligungsholding AG und die Allianz Deutschland AG haben am heutigen Tag einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag über 20.975.219 OLB-Aktien, dies entspricht etwa 90,2 % der OLB-Aktien abgeschlossen ('SPA'). Die Übertragung der 20.975.219 OLB-Aktien unter dem SPA steht unter aufschiebenden Bedingungen. Aufgrund des SPA wird die Allianz Deutschland AG das Übernahmeangebot über die von ihr gehaltenen 90,2 % der OLB-Aktien nicht annehmen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen stehen. Dazu gehören insbesondere die Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen sowie sonstiger regulatorischer Genehmigungen, wie insbesondere bankenrechtlicher Genehmigungen. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.

Wichtige Information:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von OLB- Aktien. Die endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. BKB Beteiligungsholding AG behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Aktionären der Oldenburgische Landesbank AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente der BKB Beteiligungsholding AG vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Frankfurt am Main, 23. Juni 2017

BKB Beteiligungsholding AG

Oldenburgische Landesbank AG: Allianz verkauft ihre Beteiligung an der OLB

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

23.06.2017 / 22:39 CET/CEST

Der Vorstand der Oldenburgische Landesbank AG (OLB) wurde heute durch die Allianz Deutschland AG und die Allianz SE darüber informiert, dass die gesamte von der Allianz Deutschland AG gehaltene Beteiligung in Höhe von rund 90,2 Prozent des Grundkapitals der OLB mit Vertrag vom heutigen Tag, 23.06.2017, an die Bremer Kreditbank AG zu einem Kaufpreis von 300 Millionen Euro veräußert wurde.

Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.

RHI AG: Barabfindungsangebot (ad hoc)

23.06.17

Im Zuge des mit Aussendung vom 5. Oktober 2016 bekanntgegebenen Zusammenschlusses der RHI AG mit der brasilianischen Magnesita S.A. ist es für die in dieser Transaktion geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der RHI AG auf die RHI – MAG N.V. erforderlich, ein Barabfindungsangebot an austretende Aktionäre zu legen.

Der Vorstand hat heute den Kurs für die Barabfindung mit EUR 26,50 pro Aktie festgelegt. Basis der Bewertung ist eine reine Stand-alone-Betrachtung der RHI ohne Einbeziehung der Synergien bei Zustandekommen der geplanten Transaktion.

Nähere Details zu der Verschmelzung werden im Zuge der Offenlegung der Transaktionsdokumentation bis zum 30. Juni 2017 bekanntgegeben.

Freitag, 23. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BOGESTRA

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Dortmund hat die Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft ("BOGESTRA"), Bochum, mit Beschluss vom 12. Juni 2017 zu dem führenden Aktenzeichen 20 O 93/16 AktE verbunden. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Carsten Heise, 40212 Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Die Antragsgegnerin, die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, soll innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.

LG Dortmund, Az. 20 O 93/16 AktE
Eckert u.a.. ./. Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum

Capital Stage AG: Hauptversammlung der Chorus Clean Energy AG stimmt Squeeze-Out-Verlangen zu

Pressemitteilung

Hamburg, 23. Juni 2017 - Der SDAX-notierte Hamburger Solar- und Windparkbetreiber Capital Stage kann die verbliebenen Aktien der Minderheitsaktionäre der CHORUS Clean Energy AG ("CHORUS") in Neubiberg bei München in Höhe von rund fünf Prozent des ausstehenden Grundkapitals der CHORUS übernehmen. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der CHORUS am 22. Juni 2017 stimmten die Aktionäre mit über 99 Prozent des vertretenen Grundkapitals dem Squeeze-Out-Verlangen der Capital Stage AG zu. Für die Übertragung ihrer Aktien an die Capital Stage AG erhalten die Minderheitsaktionäre eine angemessene Barabfindung in Höhe von 11,92 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Zudem wurden die beiden Vorstände der Capital Stage AG, Dr. Christoph Husmann und Holger Götze, von der Hauptversammlung der CHORUS als Mitglieder des Aufsichtsrats im Amt bestätigt.

Capital Stage schließt damit die im Mai 2016 angekündigte Übernahme der CHORUS innerhalb nur eines Jahres erfolgreich ab. Nach der Übertragung der Aktien gegen Zahlung der Barabfindung wird die Capital Stage AG Alleinaktionärin der CHORUS Clean Energy AG und die Börsennotierung der CHORUS beendet. Capital Stage gehört damit zu einem der größten unabhängigen Stromerzeuger (IPPs) aus Erneuerbaren Energien in Europa. Die von der Unternehmensgruppe betriebenen 161 Solar- und 47 Windparks verfügen aktuell über eine Gesamtkapazität in Höhe von mehr als 1,3 Gigawatt.

Über die Capital Stage AG:

Capital Stage investiert und betreibt Solarkraftwerke und Windparks in Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Schweden. Inklusive der im Rahmen des Asset Managements für Dritte erworbenen und betriebenen Solar- und Windparks beläuft sich die Erzeugungskapazität des Unternehmens auf über 1,3 Gigawatt. Capital Stage ist damit einer der führenden unabhängigen Solar- und Windparkbetreiber in Europa. Mit den Solar- und Windparks erwirtschaftet das Unternehmen attraktive Renditen sowie kontinuierliche und planbare Erträge.

Die Capital Stage AG ist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg notiert (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500). Seit 2014 ist Capital Stage im Auswahlindex SDAX der Deutschen Börse gelistet.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf www.capitalstage.com

Spruchverfahren Squeeze-out Gasanstalt Kaiserslautern AG: Beratung über die Beschwerden im Herbst 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte in Sachen Gasanstalt Kaiserslautern AG eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt, siehe unseren Bericht: http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/spruchverfahren-squeeze-out-gasanstalt.html. Auf die höheren Börsenkurse kommt es nach Ansicht des Landgerichts nicht an. Auch nach der Ertragswertmethode ergebe sich kein höherer Wert.

Die dagegen 2013 von mehreren Antragstellern eingereichten Beschwerden wurden vom OLG Zweibrücken bislang nicht behandelt. Das Gericht kündigte nunmehr an, die Sache im Herbst 2017 beraten zu wollen.

OLG Zweibrücken, Az. 9 W 4/14
LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 13. August 2013, Az. 2 HK O 120/10 AktG
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Werner Hauser, 67059 Ludwigshafen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SKW Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz

Übernahmeangebot für STADA-Aktien gescheitert? Mindestannahmequote bis 12:30 Uhr nicht erreicht (nur 45,30%)

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Nidda Healthcare Holding AG, München, Deutschland ("Bieterin") hat am 27. April 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, Deutschland ("STADA AG"), zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien (Stammaktien) der STADA AG (ISIN DE0007251803) ("STADA-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 65,28 je Aktie veröffentlicht. Darüber hinaus sollen die Aktionäre der STADA AG an der von dem Vorstand der STADA AG für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR 0,72 je Aktie der STADA AG partizipieren. Wenn der Vollzug des Übernahmeangebots vor dem Tag erfolgt, an dem die Hauptversammlung der STADA AG stattfindet, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, wird die Geldleistung in Höhe von EUR 65,28 um EUR 0,72 je Aktie der STADA AG erhöht auf EUR 66,00 je Aktie der STADA AG.

Aufgrund der Änderung des Übernahmeangebots am 7. Juni 2017 hat sich die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots um zwei Wochen verlängert und endet nunmehr am 22. Juni 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Bis zum 22. Juni 2017, 12:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 28.243.427 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 45,3037 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Zum Meldestichtag hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen STADA-Aktien oder nach §§ 25, 25a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die STADA AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus STADA-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

München, 22. Juni 2017

Nidda Healthcare Holding AG

Donnerstag, 22. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sky Deutschland AG: nächster Verhandlungstermin erst am 19. Oktober 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Sky Deutschland AG hat das Landgericht München I den für den 29. Juni 2017 angesetzten weiteren Termin zur Anhörung der Abfidnungsprüfer wegen deren kurzfristiger Verhinderung auf den 19. Oktober 2017 verschoben.

In diesem derzeit volumenmäßig größten Spruchverfahren vor dem LG München I soll die Anhörung der gerichtlich bestellten Abfidnungsprüfer, Herr WP Prof. Dr. Martin Jonas und Frau WP Dr. Wieland-Blöse, Warth & Klein Grant Thornton AG, fortgesetzt werden.

LG München I, Az. 5 HK O 16585/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Sky German Holdings GmbH
124 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Sky German Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA´in Dr. Daniela Favoccia, RA´in Manuela Roeding) 

Hauptversammlung der CHORUS Clean Energy AG beschließt Squeeze-out

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der CHORUS Clean Energy AG am 22. Juni 2017 hat dem Squeeze-out zugunsten der Hauptaktionärin Capital Stage AG mit mehr als 99% zugestimmt. Trotz mehrerer Nachfragen konnte der Vorstand allerdings nicht die (bei Unternehmensbewertungen üblichen) Fragen mehrerer Minderheitsaktionäre nach Alternativberechnungen (Sensitivitätsanalyse mit geringerer Marktrisikoprämie bzw. mit einem geringeren Beta-Faktor) angesichts deren "Komplexität" beantworten (was den Verlauf der Versammlung etwas verzögerte). Eine Klärung dürfte in dem anstehenden Spruchverfahren erfolgen.

Die Capital Stage AG hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 11,92 je CHORUS-Aktie angeboten. Entsprechend dem Schreiben mit dem Übertragungsverlagen hat die Hauptversammlung keine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2016 beschlossen. Die Hauptaktionärin argumentierte damit, dass sie den Betrag der Barabfindung so festgelegt habe, dass er um den Betrag einer gesetzlichen Mindestdividende i.H.v. EUR 0,04 pro Aktie erhöht sei.

Mittwoch, 21. Juni 2017

F24 AG: Barabfindung für F24-Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auf EUR 26,34 je Aktie festgesetzt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

München, 21. Juni 2017 - Veröffentlichung einer ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Die A.II Holding AG hat heute gegenüber dem Vorstand der F24 AG ihr am 24. April 2017 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der F24 AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der F24 AG auf die A.II Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sog. Squeeze-out), bestätigt und konkretisiert. Die A.II Holding AG hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der F24 AG auf die A.II Holding AG auf EUR 26,34 je auf den Namen lautender Stückaktie der F24 AG festgelegt. 

Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der F24 AG gefasst werden, die für den 4. August 2017 geplant ist.

Tiancheng Pharmaceutical Holdings AG: Beginn der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist des Biotest Übernahmeangebots

PRESSEMITTEILUNG

München, 21 Juni 2017 - Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, die indirekt durch die Creat Group Corporation kontrolliert wird, ("Bieterin"), hat den Beginn der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist (Nachfrist) ihres freiwilligen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien der Biotest AG ("Biotest") bekannt gegeben. Nach Erreichen der notwendigen Mindestannahmeschwelle von mehr als 75% aller Stammaktien ermöglicht die weitere Annahmefrist allen verbliebenen Aktionären, ihre Aktien anzudienen und so eine attraktive Bewertung zu realisieren.

Der Angebotsunterlage entsprechend wird den Aktionären von Biotest eine Barzahlung von EUR 28,50 je Stammaktie und EUR 19,00 je Vorzugsaktie angeboten. Der Vorstand und Aufsichtsrat von Biotest haben die Annahme des Übernahmeangebots bereits explizit und wiederholt empfohlen.

Herr Wu Xu, CEO von Creat, sagte: "Mit über 75% angedienter Biotest Stammaktien haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wir freuen uns, dass die große Mehrheit der Biotest Stammaktionäre diese einzigartige Gelegenheit ergriffen und unser Angebot angenommen hat. Um Biotests langfristige Zukunft zu unterstützen, laden wir alle verbliebenen Stamm- und Vorzugsaktionäre ein, der Empfehlung des Vorstands und Aufsichtsrats von Biotest zu folgen und ihre Aktien anzudienen."

Biotest Aktionäre, die das Übernahmeangebot noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien zu unveränderten Konditionen bis zum Ende der vorgeschriebenen weiteren Annahmefrist am 4. Juli 2017 um 24:00 Uhr (Frankfurt am Main Ortszeit) / 18:00 Uhr (New York Ortszeit) andienen.

Die Angebotsunterlage sowie eine begleitende Präsentation sind verfügbar unter: http://www.tiancheng-germany-pharmaceutical-angebot.de.

Der Vollzug des Übernahmeangebots unterliegt weiterhin außenwirtschaftsrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen. Die Behörden in den USA haben die Übernahme bereits fusionskontrollrechtlich genehmigt.

Über Creat Group Corporation

Creat Group Corporation (www.creatgroup.com) ist eine führende chinesische Investmentgruppe mit umfangreicher Erfahrung in der Plasmaindustrie. Gegründet im Jahr 1992, investiert Creat in den Gesundheits- und Pharmamarkt, die produzierende Industrie, den Energie- und Finanzmarkt sowie in Rohstoffe. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Peking, China, mit Büros in Hong Kong und Shanghai. Mit seinen Beteiligungen an Shanghai RAAS, Chinas größter börsennotierter Gesellschaft für Blutprodukte, sowie der im Jahr 2016 erworbenen Bio Products Laboratory, einem in Großbritannien ansässigen Plasma-Anbieter und Hersteller von aus Plasma gewonnenen, proteinbasierten Therapeutika, ist Creat ein bedeutender Investor im globalen Plasmamarkt.

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses verzögert sich durch Anfechtungsklage

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft
Düsseldorf
ISIN: DE0008286006
WKN: 828600 

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär der Gesellschaft hat gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. April 2017 gefassten Beschluss zu dem einzigen Tagesordnungspunkt, wonach die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln zu zahlenden Barabfindung auf die Hauptaktionärin übertragen werden, Anfechtungsklage erhoben.

Diese Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf, 5. Kammer für Handelssachen, rechtshängig und wird unter dem Aktenzeichen 35 O 66/17 geführt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Köln, im Juni 2017

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. Juni 2017

__________

Anmerkung der Redaktion: Durch die Anfechtungsklage verzögert sich die Eintragung (und damit das Wirksamwerden) des Squeeze-out-Beschlusses.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der elexis AG: Gemeinsamer Vertreter bestellt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung bei dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der elexis AG, 57482 Wenden, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 31. Mai 2017 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellen.

LG Dortmund, Az. 20 O 38/16 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. SMS GmbH
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SMS GmbH:
Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 53113 Bonn (RA StB Dr. Jens Eric Gotthardt) 

Rasinger: IVA-Stellungnahme zum Delisting (Österreich)

In Kürze soll das Börsegesetz im Zuge der MiFID II geändert und auch eine Delisting-Regelung für den Amtlichen Handel in Wien eingeführt werden.

Als Ziele werden zwar die Verbesserung des Anlegerschutzes und die Steigerung der Attraktivität des österreichischen Börsehandels angeführt, doch werden diese mit einigen der vorgeschlagenen Bestimmungen eindeutig verfehlt bzw. ins Gegenteil verkehrt.

Kritikpunkte:

- Es genügt bereits eine Kapitalmehrheit von 50% plus 1 Aktie, um ein Delisting einzuleiten. Da die Mehrzahl der österreichischen Gesellschaften von einem starken Kernaktionär bestimmt wird, gibt es die ständige Bedrohung eines Delistings. Für den Streubesitz ist die Handelbarkeit wertbestimmend. Viele Fonds müssten verkaufen bzw. würden nur bei einem entsprechenden Abschlag für dieses Risiko österreichische Aktien kaufen. Der IVA hält eine faire Delisting-Regelung für sinnvoll und fordert, dass analog zum Gesellschafterausschluss eine 90%-Mehrheit für ein Delisting erforderlich ist. Es darf nicht sein, dass Partikularinteressen den Anlegerschutz konterkarieren.

- Das verpflichtende „Delisting-Angebot“ nach dem Übernahmegesetz mit vier Untergrenzen ist akzeptabel. Nicht akzeptabel hingegen ist, dass dieses Angebot bei einem EWR-Zweit-Listing nicht erforderlich ist. Damit wird unverständlicherweise eine sehr einfache Umgehungsmöglichkeit geschaffen.

Auch die anderen Bestimmungen im MiFID-Entwurf zeigen, dass keine Praktiker in die Erarbeitung des Entwurfs eingebunden waren, weil die organisatorischen Anforderungen und die Dokumentationspflichten zu einer enormen Kostenbelastung vor allem für die Anleger führen werden, denen kein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Die Kostenregelungen für entgeltliche Research-Leistungen werden zu einer Verschlechterung der Transparenz führen, weil kleinere börsenotierten Unternehmen aus Kostengründen nur mehr eingeschränkt analysiert werden.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
iva.or.at

Dienstag, 20. Juni 2017

Clere AG: Delisting der CLERE AG mit Ablauf des 23. Juni 2017

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Berlin, 20.06.2017 - Die CLERE AG gibt bekannt, dass ihr die Frankfurter Wertpapierbörse heute mitgeteilt hat, dass die Zulassung ihrer Aktien (ISIN: ISIN DE000A2AA402) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund des Antrags der Gesellschaft vom 12.06.2017 widerrufen wird ("Delisting"). Das Delisting wird mit Ablauf des 23. Juni 2017 wirksam werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass es danach nicht mehr möglich sein wird, ihre Aktien börslich zu handeln.

Clere AG, Schlüterstr. 45, 10707 Berlin
ISIN: DE000A2AA402 WKN: A2AA40
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

LinkedIn-Gruppe "SpruchZ: Shareholders in Germany"

Scheitert die Stada-Übernahme?

Nach Presseberichten droht die 5,3 Milliarden Euro schwere Übernahme von Stada zu scheitern. Bis gestern sei die Annahmequote für das Übernahmeangebot der Finanzinvestoren Bain und Cinven mit 36,55 Prozent deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Bis zum Donnerstag, den 22. Juni 2017, müssen mindestens 67,5 Prozent der Stada-Aktien angedient sein, sonst gilt das Angebot über 66 Euro je Aktie als gescheitert.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Hymer AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Hymer AG hatte das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 12. Mai 2017 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt. Mehrere Antragsteller sind gegen diese Entscheidung in die Beschwerde gegangen, über die das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden wird.

LG Stuttgart, Az. 31 O 61/13 KfH SpruchG
Zürn ./. Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, c/o Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70596 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 81615 München

Freitag, 16. Juni 2017

Squeeze-out bei der Deutscher Eisenhandel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung des Vergleichs (Anhebung der Barabfindung von EUR 183,70 um EUR 146,30 auf EUR 330,00: + 79,64%)

L. Possehl & Co. mbH
Lübeck

Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Deutscher Eisenhandel Aktiengesellschaft, Lübeck

ISIN DE0005508006

Das Spruchverfahren gemäß § 327f Satz 2 AktG i.V. mit § 1 Nr. 3 SpruchG zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutscher Eisenhandel Aktiengesellschaft (nachfolgend „DEAG“) vom 15. November 2005 wurde rechtskräftig beendet. Hiermit gibt die Antragsgegnerin, L. Possehl & Co. mbH, den Inhalt des durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 9 Wx26/14 / 13 HKO 57/07 LG Lübeck) vom 3. Mai 2017 festgestellten gerichtlichen Vergleichs bekannt:

Vergleich

zwischen

1. - 5.  (...)
– nachfolgend auch gemeinschaftlich „Beschwerdeführer“ genannt –

und
6. der L. Possehl & Co. mbH, vertreten durch den Vorstand, die Herren Uwe Lüders, Dr.-Ing. Joachim Brenk, Dr. Henning von Klitzing und Mario Schreiber, Beckergrube 38 – 52, 23552 Lübeck;

– nachfolgend „Beschwerdegegner“ genannt –
und

7. Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd Richter als gemeinsamer Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, Neuer Weg 1A, 24568 Kaltenkirchen;

– nachfolgend „gemeinsamer Vertreter“ genannt –

– Die Beschwerdeführer, der Beschwerdegegner und der gemeinsame Vertreter werden nachfolgend gemeinschaftlich „Parteien“ genannt –.


PRÄAMBEL

Die Parteien sind die Verfahrensbeteiligten des unter der Geschäftsnummer 9 W 26/14 laufenden Beschwerdeverfahrens gemäß § 12 Abs. 1 SpruchG vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (nachfolgend „Beschwerdeverfahren“ genannt). Das Beschwerdeverfahren richtet sich gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen III des Landgerichts Lübeck vom 19.12.2013 zum Spruchverfahren unter der Geschäftsnummer 13 O 57/07 (nachfolgend „Spruchverfahren“ genannt).

Gegenstand des Spruchverfahrens und des Beschwerdeverfahrens ist der in der Hauptversammlung vom 15.11.2005 gefasste Beschluss über den Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Deutscher Eisenhandel AG (nachfolgend „Squeeze-Out Beschluss“ genannt). Der Squeeze-Out Beschluss beinhaltete die Übertragung der im Streubesitz befindlichen Aktien der Minderheitsaktionäre an den Beschwerdegegner zu dem sich aus dem Gutachten der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft vom 05.09.2005 ergebenden Aktienwert von EUR 183,70 je Aktie im Nennbetrag zu EUR 52,00. Der Squeeze-Out Beschluss ist am 18.04.2007 durch Eintragung in das Handelsregister der Deutscher Eisenhandel AG wirksam geworden.

Das Landgericht Lübeck setzte mit Beschluss vom 19.12.2013 den angemessenen Abfindungsbetrag gem. § 327a Abs. 1 AktG auf EUR 303,70 je Stück Aktie im Nennbetrag von EUR 52,00 fest. Allein die Beschwerdeführer haben gegen den Beschluss des Landgerichts Lübeck Beschwerde zum Oberlandesgericht Schleswig-Holstein erhoben.

Die Parteien sind übereingekommen, das Spruchverfahren im Wege des gerichtlichen Vergleichs einvernehmlich zu beenden.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien – unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Standpunkte in rechtlicher und bewertungsmäßiger Sicht auf Vorschlag und Anraten des Senats – im Einzelnen was folgt:

§ 1
Erhöhung der Barabfindung

1. Der Beschwerdegegner erhöht die in dem Squeeze-Out Beschluss festgesetzte Barabfindung in Höhe von EUR 183,70 je Aktie im Nennbetrag zu EUR 52,00 (nachfolgend „Barabfindung“ genannt) um EUR 146,30 (nachfolgend „Erhöhungsbetrag“ genannt) auf EUR 330,00 je Stück Aktie im Nennbetrag von EUR 52,00 der Deutsche Eisenhandel AG. Der Erhöhungsbetrag ist gemäß § 327b Abs. 2 1. HS AktG gesetzlich mit jährlich 2 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB ab dem 16.11.2005 und mit jährlich 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB ab dem 01.09.2009 zu verzinsen.

2. Neben den Beschwerdeführern sind nach diesem Vergleich diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre der Deutscher Eisenhandel AG im Sinne eines echten Vertrags zugunsten Dritter gem. § 328 Abs. 1 BGB anspruchsberechtigt, die infolge des Wirksamwerdens des Squeeze-Out Beschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und nicht eine separate Vereinbarung über die Barabfindung mit dem Beschwerdegegner getroffen haben und/oder ihren Antrag im Spruch- oder Beschwerdeverfahren zurückgenommen haben (nachfolgend „anspruchsberechtigte ehemalige Aktionäre“ genannt).

§ 2
Nachzahlung einer Dividende

1. Der Beschwerdegegner verpflichtet sich gegenüber den anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionären zur Nachzahlung einer Dividende. Die Nachzahlung der Dividende wird durch einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 23,89 je Stück Aktie im Nennbetrag von EUR 52,00 abgegolten (nachfolgend „Dividende“ genannt). Diejenigen anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre, die bereits eine Dividendenzahlung nach dem Squeeze-Out Beschluss erhalten haben, haben lediglich einen Anspruch auf die Differenz zwischen der Dividende und dem Betrag, den sie bereits erlangt haben (nachfolgend „Differenzbetrag Dividende“ genannt). Die Nachzahlung der Dividende beziehungsweise des Differenzbetrags Dividende erfolgt unter Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

2. Die Nachzahlung der Dividende beziehungsweise des Differenzbetrags Dividende wird nicht verzinst.

§ 3
Fälligkeit und Zahlungen

1. Die Ansprüche nach § 1 Abs. 1 dieses Vergleichs auf Zahlung des Erhöhungsbetrags nebst Zinsen und nach § 2 Abs. 1 dieses Vergleichs auf Zahlung der Dividende beziehungsweise des Differenzbetrags Dividende sind einen Monat nach Bekanntmachung des Vergleichs nach § 4 dieses Vergleichs zur Zahlung fällig.

2. Der Beschwerdegegner wird die Auszahlung des Erhöhungsbetrages nebst Zinsen und der Dividende beziehungsweise des Differenzbetrags Dividende ohne weiteren Antrag der jeweiligen anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre veranlassen. Die Zahlung erfolgt durch Gutschrift auf dasjenige Bankkonto der anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre, auf dem auch die Barabfindung nach dem Squeeze-Out Beschluss gutgeschrieben wurde bzw., wenn dieses nicht mehr besteht, auf dem von den anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionären mitgeteilten Bankkonto.

3. Anspruchsberechtigte ehemalige Aktionäre, die den Erhöhungsbetrag nebst Zinsen und die Dividende beziehungsweise des Differenzbetrags Dividende nicht spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung dieses Vergleichs nach § 4 erhalten haben, werden aufgefordert, ihren Anspruch auf Zahlung des Erhöhungsbetrages nebst Zinsen und der Zahlung der Dividende beziehungsweise des Differenzbetrags Dividende gegenüber dem Beschwerdegegner schriftlich geltend zu machen. Das Schreiben ist zu richten an die Prozessbevollmächtigte des Beschwerdegegners, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg unter Angabe des Aktenzeichens 20804-07.
4. Der Beschwerdegegner kann vor der Auszahlung einen Nachweis verlangen, dass derjenige, gegenüber dem die Auszahlung erfolgen soll, zum Kreis der aufgrund dieses Vergleichs anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre gehört.

§ 4
Bekanntmachung

Der Beschwerdegegner verpflichtet sich, diesen Vergleich im Volltext (mit Ausnahme von § 7) und Hinweise zu seiner Abwicklung (nachfolgend „Abwicklungshinweise“ genannt) im Bundesanzeiger, in einem börsentäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) sowie in dem Internet-Informationsdienst für Nebenwerte GSC-Research – auf seine Kosten – unverzüglich mit Wirksamkeit dieses Vergleichs gem. § 6 Abs. 1 dieses Vergleichs zu veröffentlichen.

§ 5
Verjährung der Ansprüche

Die Ansprüche auf Zahlung des Erhöhungsbetrages und der Nachzahlung der Dividende beziehungsweise des Differenzbetrags Dividende verjähren 18 Monate nach dem Tag, an dem die Abwicklungshinweise bekannt gemacht wurden, soweit die Ansprüche nicht im Einklang mit § 3 Abs. 3 dieses Vergleichs geltend gemacht wurden. In diesem Fall verjähren die Ansprüche zwölf Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise.

§ 6
Wirkung des Vergleichs

1. Der Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung oder Feststellung gem. § 11 Abs. 4 SpruchG wirksam. Mit Wirksamwerden des Vergleichs ist das Spruchverfahren beendet. Dieser Vergleich gilt somit als echter Vergleich mit Wirkung zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) – nämlich zugunsten aller anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre.

2. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich wirksam sein soll. Für diesen Fall erklären die Beschwerdeführer und der Beschwerdegegner das Spruchverfahren übereinstimmend für erledigt und nehmen vorsorglich sämtliche Verfahrensanträge zurück. Der gemeinsame Vertreter stimmt den Erledigungserklärungen der Beschwerdeführer und des Beschwerdegegners sowie der vorsorglichen Rücknahme sämtlicher Verfahrensanträge zu und verzichtet gegenüber dem Gericht unwiderruflich auf das Recht der Fortführung des Verfahrens.

3. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche der aus diesem Vergleich berechtigten Beschwerdegegner und ehemaligen Minderheitsaktionäre der Deutscher Eisenhandel AG im Zusammenhang mit dem Squeeze-Out Beschluss, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrundes, insbesondere auf Barabfindung, mit diesem Spruchverfahren insgesamt abgegolten und erledigt. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche auf Verzinsung.

§ 7
[……….]

§ 8
Schlussbestimmungen

1. Dieser Vergleich gibt die Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstandes des Vergleichs vollständig wieder; Nebenabreden sind nicht getroffen.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vergleichs nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vergleich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der ganz oder teilweisen unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

3. Soweit nicht in diesem Vergleich oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist keine Partei berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.

4. Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Lübeck.

Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserung gemäß vorstehendem Vergleich

Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DEAG (nachfolgend auch die „Aktionäre“), die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 21. August 2017 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde.

Die Ansprüche aus diesem Vergleich erlöschen achtzehn Monate nach dem Tag, an dem die Abwicklungshinweise bekannt gemacht worden sind, soweit die Ansprüche nicht im Einklang mit § 3, Abs. 3 des Vergleichs geltend gemacht wurden. In diesem Fall verjähren die Ansprüche zwölf Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

I. Nachzahlung auf die Barabfindung

Die nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die aufgrund der am 18. April 2005 erfolgten Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DEAG beim Amtsgericht Lübeck ausgeschieden sind und die die ursprüngliche Barabfindung in Höhe von EUR 183,70 entgegengenommen haben, erhalten eine Nachzahlung auf die Barabfindung in Höhe von EUR 146,30 je abgefundener DEAG-Aktie zuzüglich Zinsen für die Zeit seit dem 16. November 2005 bis zum 31. August 2009 in Höhe von 2 %-Punkten und ab dem 1. September 2009 von 5 %-Punkten jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB – hierauf, Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

II. Nachzahlung auf die für das Geschäftsjahr 2005 geleistete Garantiedividende

Diejenigen nachbesserungsberechtigten Aktionäre, die im Rahmen des Squeeze-Out gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 183,70 ausgeschieden sind, erhalten zusätzlich die Nachzahlung einer Dividende. Die Nachzahlung der Dividende wird durch einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 23,89 je DEAG-Aktie abgegolten. Diejenigen anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre, die bereits die Garantiedividende in Höhe von EUR 6,14 (Ex-Tag 1. September 2006) erhalten haben, haben lediglich Anspruch auf die Differenz zwischen dem Pauschalbetrag und der Dividende, die sie bereits erhalten haben, dies sind EUR 17,75 je DEAG Aktie. Die Nachzahlung der Dividende wird nicht verzinst.

Die Nachzahlung der Dividende wird über die depotführenden Kreditinstitute ausgekehrt.

III. Abfindung zum erhöhten Barabfindungspreis

Die ausgeschiedenen Aktionäre der DEAG, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren und ihre Urkunden noch nicht im Rahmen der Squeeze-Out-Abfindung eingereicht haben, werden gebeten, ihre Aktienurkunden, verbrieft in noch auf Nennbeträge in Deutscher Mark lautende Urkunden, (ausgestattet mit dem abgestempelten Talon) 

bis zum 21. August 2017

bei einem depotführenden Kreditinstitut ihrer Wahl, welches effektive Urkunden annimmt, zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG einzureichen und dabei eine Bankverbindung anzugeben, auf die der Betrag der erhöhten Barabfindung in Höhe von EUR 330,00 zzgl. Zinsen überwiesen werden soll. Sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind, wird die erhöhte Barabfindung Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden auf das angegebene Konto des Einreichers zzgl. der Nachzahlung auf die Dividende gemäß vorstehendem Absatz II überwiesen.

IV. Allgemeines

Die Auszahlungen der Nachzahlung auf die schon erhaltene Barabfindung (einschließlich Abfindungszinsen), die Zahlung der erhöhten Barabfindung sowie die Dividendenzahlung sind für die ehemaligen außenstehenden Aktionäre provisions- und spesenfrei.

Die erhöhte Barabfindung, die Nachzahlung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Für Privatanleger sind die Zinsen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen und dort der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu unterwerfen.

Die Nachzahlung der Dividende wird unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%) und ggfs. Kirchensteuer von dem (inländischen) depotführenden Kreditinstitut in Abzug gebracht wird.

Ein Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer unterbleibt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Lübeck, im Juni 2017

L. Possehl & Co. mbH
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Juni 2017

Öffentliches Angebot zum Rückkauf von Aktien der Weng Fine Art AG

Pressemitteilung vom 19. Juni 2017  

Der Vorstand der Weng Fine Art AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrat beschlossen, von der durch die Hauptversammlung am 19. Dezember 2016 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und in der Zeit vom 19. Juni bis zum 21. Juli 2017 bis zu insgesamt 50.000 Aktien zum Preis von 4,30 EUR in bar je Aktie von ihren Aktionären zurückzukaufen. Die Aktien werden ausschließlich im Wege eines öffentlichen Kaufangebots erworben. Bei vollständiger Annahme dieses Angebotes würde die Gesellschaft die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals erreichen, so dass dieses das vorerst letzte Rückkaufangebot der Weng Fine Art AG wäre.

Die Gesellschaft möchte mit diesem Angebot insbesondere ihren Kleinaktionären die Möglichkeit geben, sich von ihren seit dem Delisting illiquide gewordenen Aktien zu trennen, ohne im Rahmen einer außerbörslichen Transaktion einen Kontrahenten suchen zu müssen. Der Großaktionär wird dagegen von dem Rückkaufangebot keinen Gebrauch machen.

Der Angebotspreis liegt um 34,3 % über dem Preis bei erstmaliger Aufnahme des Börsenhandels am 02.01.2012 und um 36,5 % über dem Tiefstkurs der Aktie vor dem Delisting. Die Offerte liegt auch noch über dem Durchschnittskurs am letzten Handelstag vor dem Delisting am 28. Juni 2016.

Dieser Aktienrückkauf reduziert das Eigenkapital der Gesellschaft, so dass Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 31. August 2017 vorschlagen werden, im Gegenzug die Dividende für das Geschäftsjahr 2016 zu streichen.

Das öffentliche Kaufangebot wird im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht und den Aktieninhabern anschließend durch ihre Depotbank zugänglich gemacht. Die Abwicklung des Aktienkaufs übernimmt die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE mit Sitz in Frankfurt.

ÜBER DIE WENG FINE ART AG 
Die Weng Fine Art AG (www.wengfineart.com) mit ihrer Tochter WFA Online AG in der Schweiz ist ein führendes, international agierendes Kunsthandels und Beratungsunternehmen. Die gründergeführte Gesellschaft vereint langjährige Expertise im Kunstmarkt mit wirtschaftlichem Know-how. Weitere Erfolgsfaktoren sind der große Bestand an Kunstwerken mit Schwerpunkt auf der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts sowie attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. Ergänzend zum traditionellen Kunsthandel strebt das Unternehmen eine führende Rolle im Kunst E-Commerce an. 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bosch Solar Energy AG (vormals: ersol Solar Energy AG) geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung der Bosch Solar Energy AG (vormals: ersol Solar Energy AG) am 23. Juli 2009 beschlossenen Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Robert Bosch GmbH hatte das Landgericht Erfurt mit Beschluss vom 3. April 2017 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt. Gegen diese Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht weiter geführt wird.

LG Erfurt, Beschluss vom 3. April 2017, Az. 1 HK O 183/09
A. Arendts u.a. ./. Robert Bosch GmbH
93 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90421 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Robert Bosch GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40019 Düsseldorf

Donnerstag, 15. Juni 2017

Epigenomics AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

Pressemitteilung

Berlin, 14. Juni 2017 - Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX, OTCQX: EPGNY) haben das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Summit Hero Holding GmbH ("Bieterin") geprüft und ihre Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG begrüßen das Übernahmeangebot und empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots.

Greg Hamilton, Vorstandsvorsitzender von Epigenomics, sagte dazu: "Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics sind überzeugt, dass das Übernahmeangebot das Potential des Unternehmens trotz bestehender Risiken voll berücksichtigt. Daher empfehlen wir allen Epigenomics-Aktionären, das Übernahmeangebot innerhalb der Annahmefrist bis zum 7. Juli anzunehmen."

Die Summit Hero Holding GmbH bietet allen Epigenomics-Aktionären 7,52 Euro pro Aktie in bar an. Das entspricht einer Prämie von 51,9 % gegenüber dem XETRA-Schlusskurs vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht sowie von 49,2 % gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Angebotspreis fair und angemessen. Sie stützen sich dabei auf eigene Analysen und Bewertungen sowie auf eine durch den Finanzberater Raymond James & Associates, Inc. erstellte Fairness Opinion.

Weitere Gründe für die Empfehlung, das Übernahmeangebot anzunehmen, liegen in der Absicht der Bieterin, die Unternehmensstrategie von Epigenomics zu unterstützen und in das Unternehmen zu investieren. Die Belegschaft und der Unternehmenshauptsitz in Berlin sollen erhalten bleiben.

Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrat der Epigenomics AG, die Aktien der Gesellschaft halten, haben das Übernahmeangebot bereits angenommen oder werden es annehmen.

Heino von Prondzynski, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Epigenomics, sagte: "Wir empfehlen die Annahme des Übernahmeangebots, da es unmittelbar Wert für unsere Aktionäre schafft und gleichzeitig die langfristigen Aussichten von Epigenomics stärkt."

Der Vollzug des Angebots steht unter anderem unter der Bedingung, dass eine Mindestannahmeschwelle von 75 Prozent aller Epigenomics-Aktien erreicht wird. Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen wurden bereits erteilt. Die Annahmefrist läuft noch bis einschließlich 7. Juli 2017.

Die begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats ist hier abrufbar: www.epigenomics.com/de/news-investoren/uebernahmeangebot/

Das Übernahmeangebot finden sie auf der Webseite der Bietergesellschaft: www.summit-hero-angebot.de

Biotest AG: Biotest-Aktionäre akzeptieren freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der CREAT Group

PRESSEMITTEILUNG

Dreieich, 14. Juni 2017. Die Aktionäre der Biotest AG haben das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, der Erwerbsgesellschaft der CREAT Group, durch Erfüllung der Mindestannahmequote von 75 Prozent der ausstehenden Biotest Stammaktien akzeptiert. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein zum erfolgreichen Abschluss dieser Transaktion dar. Der Vollzug der Transaktion unterliegt weiterhin behördlichen Genehmigungen und dem Vorbehalt der Zustimmung der Fusionskontrollbehörden in der Türkei. 

Dr. Bernhard Ehmer, CEO der Biotest AG: "Wir freuen uns sehr, dass unsere Aktionäre dieses Angebot der CREAT Group angenommen haben. Wir haben nun einen starken Partner, der unsere Biotest Next Level Strategie unterstützt, Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte ermöglicht und uns dabei hilft, unsere internationale Präsenz auszubauen."

Nach dem deutschen Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpÜG) dürfen Aktionäre der Biotest AG, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, das Angebot während der erweiterten Annahmeperiode annehmen, die am 22. Juni 2017 beginnt und am 5. Juli 2017 um Mitternacht endet (24:00 Uhr MEZ).

Über Biotest 
Biotest ist ein Anbieter von Plasmaproteinen und biotherapeutischen Arzneimitteln. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Darüber hinaus entwickelt Biotest monoklonale Antikörper, unter anderem in den Indikationen Blutkrebs und Systemischer Lupus Erythematodes (SLE), die biotechnologisch hergestellt werden. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.500 Mitarbeiter. Die Vorzugsaktien der Biotest AG sind im SDAX der Deutschen Börse gelistet.

Dienstag, 13. Juni 2017

XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"

https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308

Die XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren zu informieren und diese zu diskutieren.

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

Wenn Sie Informationen zu einzelnen Spruchverfahren bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen.

Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu veröffentlichen.

United Internet AG: Bundeskartellamt erteilt Freigabe für die starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt

Gemeinsame Pressemitteilung der United Internet AG und der Drillisch AG

- United Internet und Drillisch erzielen weiteren wichtigen Fortschritt

- Wettbewerbsbehörde gibt geplante Gesamttransaktion ohne Auflagen frei

- Erwerb der 1&1 Telecommunication durch Drillisch gegen Ausgabe neuer Aktien an United Internet steht nur noch unter dem Vorbehalt der wirksamen Zustimmung durch die außerordentliche Drillisch-Hauptversammlung am 25. Juli

Montabaur/Maintal, 9. Juni 2017. Die United Internet AG und die Drillisch AG haben auf dem Weg zur Schaffung einer starken vierten Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt einen weiteren wichtigen Fortschritt erzielt. Das Bundeskartellamt hat die geplante Gesamttransaktion der beiden Unternehmen heute ohne Auflagen freigegeben. United Internet und Drillisch hatten am 12. Mai 2017 vereinbart, dass Drillisch das in der 1&1 Telecommunication SE gebündelte Mobilfunk- und Festnetzgeschäft mit Privatkunden schrittweise von United Internet übernimmt. Im Gegenzug erhält United Internet neue Drillisch-Aktien aus zwei Sachkapitalerhöhungen. Damit wird die Beteiligung von United Internet an Drillisch - vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung durch die außerordentliche Hauptversammlung von Drillisch - auf mindestens 72,7 Prozent steigen.

Den ersten Schritt der Transaktion, der Erwerb eines 7,75-prozentigen Anteils an der 1&1 Telecommunication SE, hat Drillisch mit Vollzug der ersten Sachkapitalerhöhung am 16. Mai 2017 bereits erfolgreich abgeschlossen. Die von den Unternehmen erwarteten Synergien, die bis zum Jahr 2025 auf ca. 250 Millionen Euro jährlich steigen sollen, lassen sich jedoch erst bei einem erfolgreichen Abschluss der Gesamttransaktion realisieren. Deshalb arbeiten beide Unternehmen weiter kontinuierlich auf den zweiten Schritt der Transaktion hin, d.h. den Erwerb der restlichen 92,25 Prozent an der 1&1 Telecommunication SE durch Drillisch gegen Ausgabe neuer Drillisch-Aktien. Die für den Vollzug dieses Schrittes notwendige kartellrechtliche Freigabe hat die Wettbewerbsbehörde mit ihrer heutigen Entscheidung erteilt. Damit stehen der vollständige Erwerb der 1&1 Telecommunication SE durch Drillisch und der Vollzug der Gesamttransaktion nur noch unter dem Vorbehalt der wirksamen Zustimmung der Drillisch-Aktionäre in der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017.

Begleitet wird die Transaktion von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von United Internet an sämtliche außenstehende Aktionäre von Drillisch. Gemäß der am 26. Mai 2017 veröffentlichten Angebotsunterlage steht dieses Angebot unter der Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe. Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts wurde diese Bedingung erfüllt; das Übernahmeangebot ist nunmehr bedingungsfrei.
  
Über United Internet
Die United Internet AG ist mit 17,16 Mio. kostenpflichtigen Kundenverträgen und 34,56 Mio. werbefinanzierten Free-Accounts (Stand: 31.03.2017) ein führender europäischer Internet-Spezialist. Kern von United Internet ist eine leistungsfähige "Internet-Fabrik" mit ca. 8.100 Mitarbeitern, ca. 2.600 davon in Produkt-Management, Entwicklung und Rechenzentren. Neben einer hohen Vertriebskraft über die etablierten Marken 1&1, GMX, WEB.DE, Strato, united-domains, Fasthosts, Arsys, home.pl, InterNetX, Sedo, affilinet und 1&1 Versatel steht United Internet für herausragende Operational Excellence bei weltweit über 51 Mio. Kunden-Accounts.
  
Über Drillisch
Die Drillisch AG ist mit 3,62 Mio. Mobilfunkkunden (Stand: 31.03.2017) einer der großen netzunabhängigen Telekommunikationsanbieter in Deutschland. Der Konzern bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen und Produkten aus dem Bereich mobiler Sprach- und Datendienste. Im Premiumsegment konzentriert sich das Unternehmen dabei auf seine Marke smartmobil.de (mit Fußballprofi Lukas Podolski als Werbegesicht) sowie auf die Marke yourfone, unter der Drillisch mehr als 200 Ladengeschäfte in den Top-Lagen deutscher Innenstädte betreibt. Darüber hinaus zählen viele weitere erfolgreiche Mobilfunkmarken zum Portfolio der Drillisch AG, darunter simply, sim.de, McSim, helloMobil, WinSim und discoTEL.

Montag, 12. Juni 2017

Constantin Medien AG: Möglicher Verlust der Mehrheitsbeteiligung an der Highlight Communications AG und mögliche Entkonsolidierung; Constantin Medien AG geht gerichtlich gegen Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG vor

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Ismaning, 12. Juni 2017 - Die Highlight Communications AG ("HLC"), ein Tochterunternehmen der Constantin Medien AG, hat heute mitgeteilt, dass sie ihr Grundkapital durch Ausgabe von 15,75 Mio. neuen Aktien an die Highlight Event and Entertainment AG auf insgesamt CHF 63.000.000 erhöht hat. Durch die Kapitalerhöhung, die zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister der HLC bedarf, verwässert sich der Anteil der Constantin Medien AG an dem Grundkapital der HLC und damit auch ihr Stimmrechtsanteil von ca. 60,53 % auf ca. 45,4 %. Die Constantin Medien AG geht gerichtlich gegen die Durchführung der Kapitalerhöhung vor, so dass es ungewiss ist, ob sie wirksam wird. Der Verlust der Mehrheitsbeteiligung und der Mehrheit der Stimmrechte an der HLC könnte dazu führen, dass die HLC in Zukunft nicht mehr zu dem Kreis der vollkonsolidierten Tochterunternehmen der Constantin Medien AG gehört.

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruch- und Überprüfungsverfahren:
  • BDI - BioEnergy International AG: Squeeze-out, HV am 11. Mai 2017
  • BWT AG: Squeeze-out angekündigt
  • Bremer Straßenbahn AG: Squeeze-out
  • CHORUS Clean Energy AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Juni 2017
  • conwert Immobilien Invest SE: Gesellschafterausschluss
  • DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • DVB Bank SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Juni 2017
  • F24 AG: Squeeze-out 
  • GfK SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 21. Juli 2017
  • KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG: Squeeze-out, ao. HV am 20. April 2017
  • KWG Kommunale Wohnen AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH
  • mediantis AG (früher: buecher.de AG): Squeeze-out am 16. Mai 2017 eingetragen und am 17. Mai 2017 bekannt gemacht (Antragsfrist bis 17. August 2017)
  • Pelikan Aktiengesellschaft: Squeeze-out angekündigt
  • primion Technology AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 3. April 2017 (Antragsfrist bis 3. Juli 2017)
  • Schlumberger Aktiengesellschaft: Gesellschafterausschluss, HV am 23. Juni 2017
  • STRABAG AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. HV am 24. März 2017 - Eintragung durch Anfechtungsklagen blockiert
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out angekündigt
 (Angaben ohne Gewähr)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VARTA AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der VARTA AG hat das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 12. Mai 2017 eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt. Mehrere Antragsteller haben gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden wird.

Die damals als GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH firmierende Hauptaktionärin hatte die Barabfindung trotz der vor dem den Squeeze-out vorbereitenden Delisting deutlich höherer Kurse auf lediglich EUR 4,51 je auf den Inhaber lautende VARTA-Stückaktie festgelegt (wobei sie eine Liquidation unterstellte, zu der es allerdings nicht gekommen ist - vielmehr nutzt die Hauptaktionärin nach einer Verschmelzung nunmehr die sehr bekannte Firmierung VARTA AG).

LG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2017, Az. 31 O 8/14
Vogel u.a. ./. VARTA AG (früher: GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH)
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH:
Rechtsanwälte Greefort, 60325 Frankfurt am Main

MBB SE: Verbundene Gesellschaften der Gründerfamilien kündigen Verkauf von Aktien der MBB SE an

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Berlin, 12. Juni 2017 - Verbundene Gesellschaften der Gründerfamilien Freimuth und Nesemeier (zusammen die "Verkaufenden Aktionäre") haben der MBB SE ("MBB" oder die "Gesellschaft", ISIN DE000A0ETBQ4) mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, insgesamt bis zu 400.000 MBB-Aktien zu veräußern.

Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu circa 6 Prozent. Die Aktien sollen bei institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens platziert werden.

Die Erhöhung des Freefloat von derzeit circa 29 Prozent auf bis zu circa 35 Prozent ist nach Einschätzung der Gesellschaft geeignet, eine Aufnahme von MBB in den S-DAX zu fördern. Die Verkaufenden Aktionäre würden ihren Aktienbesitz bei vollständiger Platzierung auf jeweils circa 32,5 Prozent (oder zusammen circa 65 Prozent) reduzieren und haben sich zu einer zwölfmonatigen Haltefrist (Lock-Up) für ihren verbleibenden Anteilsbesitz verpflichtet.

Über die MBB SE:
MBB ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das seit seiner Gründung im Jahr 1995 durch organisches Wachstum und Kauf von Unternehmen nachhaltig wächst. Kern des Geschäftsmodells ist die langfristige Wertsteigerung der einzelnen Unternehmen und der Gruppe als Ganzes. Seit Anbeginn war das Geschäftsmodell überdurchschnittlich profitabel - substanzielles Wachstum und nachhaltige Renditen sind auch zukünftig Ziel der MBB SE.

Weitere Informationen über MBB SE finden sich im Internet unter http://www.mbb.com.

MBB SE, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Aktionäre lehnen Übernahmeangebot von Busch ab - Pfeiffer Vacuum will Synergien mit Busch-Gruppe identifizieren

PRESSEINFORMATION 

Asslar, 8. Juni 2017. Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG ("Pfeiffer Vacuum") nehmen die Ergebnisse des öffentlichen Übernahmeangebots der Pangea GmbH, einer Gesellschaft im Besitz der Busch SE ("Busch-Gruppe"), nach Ende der Angebotsfrist zur Kenntnis. Die überaus geringe Annahmequote von lediglich rund 0,17 % bestätigt, dass fast alle Aktionäre von Pfeiffer Vacuum die Meinung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Unangemessenheit des Angebots teilen. Vorstand und Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum hatten das Übernahmeangebot der Busch-Gruppe im Rahmen einer begründeten Stellungnahme am 24. April 2017 abgelehnt und den Aktionären empfohlen, das Angebot nicht anzunehmen. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass das Angebot keine angemessene Kontrollprämie für den geplanten Kontrollerwerb beinhaltete. Darüber hinaus zeigen die derzeitige Geschäfts- und Kursentwicklung von Pfeiffer Vacuum sowie der auf der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum konkretisierte Ausblick deutlich, dass die Langfristperspektive der Gesellschaft als unabhängiges Unternehmen vielversprechend und für die Aktionäre attraktiv ist. 

"Es war und ist unsere Pflicht, das Übernahmeangebot im Interesse aller Aktionäre abzulehnen. Wie erwartet teilen unsere Aktionäre diese Einschätzung", sagt Manfred Bender, Vorstandsvorsitzender von Pfeiffer Vacuum. "Wir stehen auch weiterhin einem möglichen Griff der Busch-Gruppe nach überproportional hoher Vertretung im Aufsichtsrat oder gar dem Aufsichtsratsvorsitz von Pfeiffer Vacuum kritisch gegenüber, da die damit verbundene Kontrollübernahme durch Busch unter den gegebenen Umständen nicht wertschaffend für unsere Aktionäre ist. Gleichzeitig werden wir aber sich bietende Gelegenheiten für einen offenen Dialog über die Möglichkeiten einer operativen Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe und daraus resultierender Synergien nutzen, um Potenziale für zusätzliche Wertschöpfung im Interesse aller Aktionäre auszuloten", so Manfred Bender weiter. 

Kontakt:
Pfeiffer Vacuum Technology AG, Investor Relations 
Eerik Budarz 
T +49 6441 802 1346 F +49 6441 802 1365 
Eerik.Budarz@pfeiffer-vacuum.de

Sonntag, 11. Juni 2017

Clere AG: Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Elector GmbH

Berlin, 08.06.2017 - Die CLERE AG hat heute die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Elector GmbH auf der Webseite der Gesellschaft unter www.clere.de/Investoren/Delisting-Erwerbsangebot_Elector veröffentlicht.

Kontakt / Ansprechpartner:
Investor Relations
CLERE AG
Tel: (+49) 30-213 00 43 - 0, email: info@clere.de

__________

Anmerkung der Redaktion: In der Stellungnahme wird die angebotene Gegenleistung als nicht angemessen beurteilt.

Auszug aus der Stellungnahme:

"Unter Berücksichtigung der Informationen in dieser Stellungnahme, der Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Angebot sowie der Ziele und Absichten der Bieterin unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Delisting-Erwerbsangebot grundsätzlich und sind der Meinung, dass das Delisting-Erwerbsangebot im besten Interesse der CLERE AG und der Aktionäre der CLERE AG ist.

Allerdings sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung nicht angemessen im Sinne von §§ 39, 31 Abs. 1 WpÜG ist. Aus diesem Grund und basierend auf den vorstehenden Ausführungen in dieser Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen CLERE-Aktionären, das Angebot zu der angebotenen Gegenleistung nicht anzunehmen."

Rickmers Holding AG: Delisting der Anleihe eingeleitet

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

9. Juni 2017 - Die Rickmers Holding AG hat mit Schreiben vom heutigen Tag die Teilnahme der Anleihe 2013/2018 der Rickmers Holding AG (ISIN: DE000A1TNA39 / WKN: A1TNA3) am Prime Standard für Anleihen und die Einbeziehung der Anleihe in das Basic Board zum frühest möglichen Termin gekündigt. Mit Wirksamkeit der Kündigung kann der Handel der Anleihe eingestellt werden.

Kontakt:
Rickmers Holding AG 
Sabina Pech, Senior Vice President
Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +49 40 389 177 0 E-mail: info@rickmers.com

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die Rickmers Gruppe 
Die Rickmers Gruppe ist ein international Anbieter von Dienstleistungen für die Schifffahrtsindustrie und Schiffseigentümer mit Sitz in Hamburg. Im Geschäftsbereich Maritime Assets ist die Rickmers Gruppe als Asset Manager für ihre eigenen Schiffe und Schiffe Dritter tätig, arrangiert und koordiniert Schiffsprojekte, organisiert Finanzierungen und erwirbt, verchartert und verkauft Schiffe. Im Geschäftsbereich Maritime Services erbringt die Rickmers Gruppe Dienstleistungen im Schiffsmanagement für die eigenen Schiffe der Rickmers Gruppe und für Schiffe Dritter, zu denen technisches und operatives Management, Crewing, Neubauüberwachung, Beratungsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungen gehören.