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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 17. Januar 2025

Kartoon Studios, Inc. hält nur noch 44,78 % an der Your Family Entertainment AG

Nach einer kürzlich veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält die Kartoon Studios, Inc. (vormals Genius Brands Int.) nach 70,88 % nur noch 44,78 % an der Your Family Entertainment AG, München

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Endspiele-Blog der Solventis

https://www.solventis.de/endspiele-blog/

Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil als herkömmliche Aktien auf.

Donnerstag, 16. Januar 2025

Accentro Real Estate AG: ACCENTRO und Anleihegläubiger einigen sich auf eine Verlängerung der aktuellen Überbrückungsanleihen sowie eine zusätzliche Brückenfinanzierung als Teil der laufenden Restrukturierungsverhandlungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 16. Januar 2025 – ACCENTRO und eine Gruppe von Anleihegläubigern, die zusammen etwa 68% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 225 Mio. der Anleihe 2020/2026 sowie 100% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 100 Mio. der Anleihe 2021/2029 (zusammen die „Ad Hoc Gruppe“; die Anleihen 2020/2026 und 2021/2029 zusammen die „Ausstehenden Anleihen“) halten, haben eine Verlängerung der aktuellen Überbrückungsanleihen bis zum 30. Juni 2025 sowie eine zusätzliche Brückenfinanzierung (zusammen „Brückenfinanzierung“) in einer Gesamthöhe von erforderlichenfalls bis zu ca. EUR 21 Mio. vereinbart, um den Liquiditätsbedarf von ACCENTRO bis zum 30. Juni 2025 zu decken und die Fortsetzung der laufenden Verhandlungen über eine umfassende Restrukturierungslösung unter Führung der Ad Hoc Gruppe zwischen der Ad Hoc Gruppe und verschiedenen Stakeholdern zu ermöglichen. Die Ad Hoc Gruppe ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Brückenfinanzierung zu kündigen, wenn bis zum 3. Februar 2025 keine für ACCENTRO und die Ad Hoc Gruppe annehmbare Einigung mit den relevanten Stakeholdern erzielt wird.

Die laufenden Verhandlungen zwischen der Ad Hoc Gruppe und verschiedenen Stakeholdern basieren auf den in der Ad Hoc Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigten Grundannahmen, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass die angekündigten Größenordnungen des angestrebten nachhaltigen Reinvestitionsvolumens für den Neuaufbau des Privatisierungsportfolios sowie des erwarteten zusätzlichen liquiditätswirksamen Abbaus sonstiger Forderungen und Beteiligungen möglicherweise angepasst werden.

ACCENTRO versteht, dass die rechtliche und wirtschaftliche Struktur der umfassenden Restrukturierungslösung noch Gegenstand der laufenden Verhandlungen ist, wobei eine umfassende Restrukturierung sowohl der Fremd- als auch der Eigenkapitalseite von ACCENTRO Teil der Verhandlungen ist, wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigt.

BAVARIA Industries Group AG: BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien

16.1.2025  Pressemitteilung

Der Vorstand der Münchner Industrieholding BAVARIA Industries Group AG plant ein Rückkaufangebot. Die Aktionäre können der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufangebotes die Aktien andienen. In der Zeit vom Dienstag, den 21. Januar 2025 bis Freitag, den 14. Februar 2025 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 bis zu 80.000 Stück Aktien von allen BAVARIA Industries Group AG-Aktionären zum Preis von EUR 82 angedient werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 80.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien ISIN DE0002605557, was ca. 1,74 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.

Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.

Mittwoch, 15. Januar 2025

Effecten-Spiegel AG: Net Asset Value zum 31.12.2024

Der NAV als Nettoinventarwert aller Vermögenswerte der Gesellschaft inkl. stiller Reserven und stiller Lasten sowie inkl. Verbindlichkeiten liegt zum 31.12.2024 und damit nach Ausschüttung der von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai beschlossenen Dividende in Höhe von 560.580,96 € bei 21,84 € je im Umlauf befindlicher Effecten-Spiegel-Aktie. Zum Stichtag hielt die Gesellschaft insgesamt 308.869 eigene Aktien (Vorzüge und Stämme). Die ES-Vorzugsaktie notiert aktuell in München bei 13,00 €, die ES-Stammaktie bei 14,50 €.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Wertpapierpositionen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft sind, geordnet nach Positionsgröße auf Basis des Tageskurswertes zum 31.12.2024:

Coloplast AS
Sixt SE (Stämme)
McCormick & Co. Inc.
The Walt Disney Company
Target Corp.
Starbucks Corp.
Incyte Corp.
Danaher Corp.
Pan American Silver Corp.
Zoetis Inc.

Zudem ist die Gesellschaft im Effecten-Spiegel Aktien-Fonds (A2N82J) und in verschiedenen Unternehmensanleihen sowie einer kurzlaufenden Bundesanleihe investiert.

Nach Eintritt der notwendigen Vollzugsbedingung am 20.12.2024 für die Übernahme der infas Holding AG durch eine Tochtergesellschaft der Ipsos S.A. Paris wurde der Bestand an infas-Aktien aus dem Finanzanlagevermögen der Effecten-Spiegel AG als zum Verkauf eingereichte Aktien im Rahmen einer Kapitalmaßnahme intern umgebucht und erscheint somit nicht mehr unter den zehn größten Wertpapierpositionen zum 31.12.2024.

Marlis Weidtmann
Vorstand

SdK zu MyHammer: Minderheitsaktionäre doppelt übervorteilt

https://anlegerplus.de/myhammer-minderheitsaktionaere-doppelt-uebervorteilt/

Wer wissen möchte, wie Großaktionäre rechtliche Möglichkeiten nutzen können, um Minderheitsaktionäre zu benachteiligen und rauszudrängen, der sollte sich den Fall MyHammer zu Gemüte führen. Ein Lehrstück negativer Art.

Citigroup Inc. hält nunmehr 7,45 % an der Commerzbank

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hält die Citigroup seit einer Schwellenüberschreitung am 9. Januar 2025 nunmehr 7,45 % an der Commerzbank, davon 1,25 % über Aktien und 6,20 % über Instrumente. Nach einer kurz zuvor veröffentlichten Simmrechtsmitteilung hält des Weiteren Barclays 16,05 % an der Commerzbank. Ein weiteres Paket an der Commerzbank liegt bekanntlich seit letztem Jahr bei der UniCredit. Spekuliert wurde, ob Citigroup und Barclays eventuell mit UniCredit zusammenarbeiten. Die drei Banken halten deutlich über 50 % an der Commerzbank. Der Übernahmepoker bleibt damit spannend. 

Mynaric AG: Mynaric gibt den Erhalt von Deficiency Letters der Nasdaq bekannt

Corporate News

MÜNCHEN, 15. Januar 2025 - Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, gab heute bekannt, dass das Unternehmen ein Benachrichtigungsschreiben vom 9. Januar 2025 (der " Deficiency Letter I") von der Abteilung für Zulassungsvoraussetzungen der Nasdaq Stock Market Inc. (die "Nasdaq") erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, dass Mynaric die Kriterien für eine fortgesetzte Börsennotierung an der Nasdaq, einschließlich Nasdaq Listing Rule 5250(c)(2), nicht mehr erfüllt, da das Unternehmen es versäumt hat, spätestens sechs Monate nach Ende des zweiten Quartals eine Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf Formblatt 6-K einzureichen (die "Zwischenberichtsanforderung"). Darüber hinaus gab Mynaric heute bekannt, dass es ein Benachrichtigungsschreiben vom 13. Januar 2025 (der "Deficiency Letter II") von der Nasdaq erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, dass Mynaric die Listing Rule 5620(a) nicht mehr einhält, da das Unternehmen es versäumt hat, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres von Mynaric eine Jahreshauptversammlung abzuhalten (das"Annual Meeting Requirement").

Der Deficiency Letter I und der Deficiency Letter II haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung der American Depositary Shares von Mynaric, die die Stammaktien des Unternehmens repräsentieren (die "ADS"), die weiterhin unter dem Symbol "MYNA" gehandelt werden.

Der Deficiency Letter I sieht vor, dass Mynaric gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(F) 60 Kalendertage Zeit hat, um einen Plan zur Wiederherstellung der Konformität vorzulegen, und wenn Nasdaq diesen Plan akzeptiert, kann die Nasdaq eine Ausnahmeregelung von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Fälligkeitsdatum des Antrags oder bis zum 30. Juni 2025 gewähren, um die Einhaltung der Zwischenberichtspflicht wiederherzustellen. Der Deficiency Letter II sieht vor, dass Mynaric gemäß der Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(G) 45 Kalendertage Zeit hat, um einen Plan zur Wiederherstellung der Konformität vorzulegen, und dass die Nasdaq, wenn sie einen solchen Plan akzeptiert, eine Ausnahme von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Fälligkeitsdatum der Anmeldung oder bis zum 30. Juni 2025 gewähren kann, um die Konformität mit dem Annual Meeting Requirement wiederherzustellen.

Falls Mynaric die entsprechenden Pläne nicht vorlegt oder die Nasdaq keine Ausnahme gewährt, erhält Mynaric von der Nasdaq die schriftliche Mitteilung, dass die ADS von Mynaric von der Notierung ausgeschlossen werden. Zu diesem Zeitpunkt kann Mynaric bei einem Anhörungsgremium gemäß den in den geltenden Nasdaq-Börsenregeln festgelegten Verfahren Einspruch gegen die Entscheidung über die Einstellung der Börsennotierung einlegen.

Darüber hinaus wurde Mynaric zuvor von der Nasdaq benachrichtigt, dass es die Nasdaq Listing Rule 5450(b)(2)(A) nicht mehr erfüllt, da es nicht in der Lage ist, einen Mindestmarktwert von 50 Mio. USD an börsennotierten Wertpapieren aufrechtzuerhalten (die "MVLS-Anforderung").

Mynaric prüft derzeit seine Möglichkeiten zur Wiedererfüllung der Zwischenberichts-, der Jahresversammlungs- und der MVLS-Anforderungen sowie zur Behebung anderer potenzieller künftiger Verstöße gegen die Anforderungen der Nasdaq für eine fortgesetzte Notierung. Es kann nicht garantiert werden, dass Mynaric in der Lage sein wird, die MVLS-Anforderungen oder andere Anforderungen der Nasdaq für eine fortgesetzte Notierung rechtzeitig wieder zu erfüllen, was zur Folge hätte, dass die Wertpapiere von der Nasdaq gestrichen würden.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

Barclays Bank PLC hält nunmehr 16,05 % an der Commerzbank

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hält Barclays seit einer Schwellenüberschreitung am 7. Januar 2025 nunmehr 16,05 % an der Commerzbank, davon 7,72 % über Aktien und 8,33 % über Instrumente. Ein weiteres Paket an der Commerzbank liegt bekanntlich seit letztem Jahr bei der UniCredit. Zuletzt war bekanntgeworden, dass die US-Bank Citi vor allem über Derivate Zugriff auf 5,1 % an der Commerzbank hat.

Dienstag, 14. Januar 2025

Mehrheitsbeteiligung an der STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING AG
Puchheim

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Ventrifossa BidCo AG mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069 (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa HoldCo GmbH (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa LuxCo II S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa LuxCo I S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III (EU), S.C.Sp. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround GP III S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III-X, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround GP III, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MG GP III Holdings, LLC (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

John Maze Stewart (der Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört. 

Puchheim, im Januar 2025

STEMMER IMAGING AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Januar 2025

Montag, 13. Januar 2025

publity AG: Vorläufige Zahlen 2024; Verlust des hälftigen Grundkapitals

Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

Frankfurt am Main, 13. Januar 2025 – Der Vorstand der publity AG („Gesellschaft“) ist am heutigen Tag nach Gesprächen über die Veräußerung der Beteiligung der Gesellschaft an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG zu der Einschätzung gelangt, dass ein Verkauf dieser Beteiligung unwahrscheinlich geworden ist. Daher bedarf es voraussichtlich einer Wertberichtigung der Beteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG in einer Größenordnung von ca. 170 Mio. Euro. Diese Wertberichtigung führt zu einem Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft. Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft ergeben sich hieraus nicht unmittelbar.

Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 werden derzeit unter Berücksichtigung dieser Wertberichtigung berechnet. Der Vorstand geht derzeit von einem Jahresfehlbetrag zwischen 185 und 210 Mio. Euro (HGB) (Vorjahr: 236 Mio. Euro) aus.

Der Vorstand wird unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den Aktionären gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 6. November 2015 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag geringfügig von EUR 23,71 auf EUR 24,62 angehoben, siehe https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/squeeze-out-bei-der-gfkl-financial.html.

Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 die von zahlreichen Antragstellern gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerden zurückgewiesen und auf die Beschwerde der jetzt als Lowell Holding GmbH firmierende Antragsgegnerin die erstinstanzliche Erhöhung der Barabfindung wieder einkassiert. Für die Antragsteller(-vertreter) gibt es damit keine Erhöhung und keine Kostenerstattung. Das Spruchverfahren ist damit beendet.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2024, Az. I-26 W 5/20 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 30. September 2019, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Lowell Holding GmbH (früher: Garfunkel Holding GmbH)

60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Gunther Lehleiter, LL.M., c/o Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 44141 Dortmund
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, 
Lowell Holding GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main (RA Dr. Thomas Bücker)

infas Holding Aktiengesellschaft: infas Holding Aktiengesellschaft erweitert Vorstand und erwartet Veränderungen im Aufsichtsrat

Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

infas Holding Aktiengesellschaft, WKN 609710,
notiert im regulierten Markt in Frankfurt am Main


Bonn, 13. Januar 2025 – Im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) erweitert die infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) den Vorstand und bereitet sich auf Veränderungen im Aufsichtsrat vor.

Im Zuge des Vollzugs des Übernahmeangebots von Ipsos hat der Aufsichtsrat heute Christoph Preuß und Thomas Allerstorfer zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bestellt.

Christoph Preuß übernimmt die Nachfolge von Herrn Menno Smid als Vorstandsvorsitzender. Thomas Allerstorfer übernimmt ab 1. Mai 2025 die Rolle des Finanzvorstands. Die amtierende Vorständin Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke bleibt bis 30. April 2025 Finanzvorständin und gewährleistet damit die Übergabe an Thomas Allerstorfer, so dass ab 1. Mai 2025 infas und Ipsos Deutschland unter einheitlicher Führung stehen.

Darüber hinaus haben die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft angekündigt, ihre Ämter kurzfristig niederlegen zu wollen. Die Gesellschaft bereitet sich daher auf die kurzfristige gerichtliche Bestellung von neuen Aufsichtsratsmitgliedern vor, die in Absprache mit Ipsos zur Bestellung vorgeschlagen werden sollen.

Bonn, den 13. Januar 2025

Freitag, 10. Januar 2025

Ströer SE & Co. KGaA: Ströer bestätigt Gespräche mit Interessenten betreffend das Kerngeschäft von Ströer

Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 10. Januar 2025. Wir haben aktuelle Marktgerüchte betreffend einen möglichen Verkauf des Kerngeschäfts von Ströer zur Kenntnis genommen. Wir bestätigen, dass wir indikative Angebote von Private-Equity-Investoren betreffend einen möglichen Erwerb der Geschäftsbereiche Außenwerbung/Out-of-Home (OOH) sowie digitale Medien von Ströer erhalten haben. Diese indikativen Angebote haben dem Kerngeschäft eine indikative Bewertung deutlich oberhalb der Marktkapitalisierung von Ströer beigemessen. Auf dieser Grundlage befinden wir uns in ergebnisoffenen Gesprächen. Es gibt bisher keine Vereinbarung über die Bedingungen und Konditionen einer möglichen Transaktion, einschließlich des möglichen Kaufpreises. Die Gespräche dauern nach wie vor an und es ist derzeit noch nicht abzusehen, ob es letztlich zum Abschluss eines Kaufvertrags kommen wird. Darüber hinaus würde ein solcher Kaufvertrag die Zustimmung der Hauptversammlung von Ströer erfordern.

Es gibt keine Änderung der kommunizierten Strategie von Ströer, Werte zu heben, vor dem Hintergrund einer aufgehenden Schere zwischen Marktkapitalisierung und intrinsischem Wert des Geschäfts. Der Vorstand bleibt daher darauf fokussiert, den optimalen Weg zur Umsetzung der Strategie auszuleuchten, was auch die Prüfung und Bewertung von Interessenbekundungen für das Kerngeschäft wie die nunmehr erhaltenen Angebote einschließt. Sollten die aktuellen Gespräche zu einer Transaktion führen, würde Udo Müller an dem Geschäftsbereich unverändert beteiligt bleiben und ihn unverändert führen.

Wir werden unsere Aktionäre über weitere Entwicklungen in angemessener Form und im Einklang mit unseren rechtlichen Verpflichtungen informieren.

Manz AG informiert über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Corporate News

- Operatives Geschäft wird auch während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens weitergeführt

- Verkaufsprozess wurde auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet

- Manz-Aktie wird bis auf Weiteres an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

- Segmentwechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen steht bevor


Reutlingen, 10. Januar 2025 – Die Manz AG („Manz“) durchläuft derzeit den üblichen Regelprozess eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, nachdem am 20. Dezember 2024 ein entsprechender Insolvenzantrag gestellt wurde. Auch während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens wird das operative Geschäft weitergeführt.

Vorläufiges Insolvenzverfahren im Regelprozess

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, das verbliebene Vermögen der Manz zu sichern, zu verwalten und im Interesse der Gläubiger zu verwerten sowie eine möglichst hohe Anzahl an Arbeitsstellen zu sichern. Hierfür wurde der geplante Verkaufsprozess einzelner Aktivitäten am 9. Januar 2025 deutlich erweitert. Der vorinsolvenzliche Verkaufsprozess, der zunächst auf den Verkauf des Batteriezellgeschäfts beschränkt war, wurde nun auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet.

Martin Mucha erklärt: „Durch den breit angelegten Verkaufsprozess soll der Kreis interessierter Investoren vergrößert werden, so dass idealerweise der Verkauf im Laufe des Frühjahrs an einen oder mehrere geeignete Investoren abgeschlossen werden kann. Wie die schlussendliche Lösung aussehen wird, hängt vom weiteren Verlauf des Gesamtprozesses ab. Mir persönlich ist es wichtig, dass die Mitarbeiter der Manz AG stets zeitnah über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden. Ihre Motivation und Kompetenzen sind wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung.“

Handel der Manz-Aktie im Parketthandel und Segmentwechsel in den General Standard

Die Frankfurter Wertpapierbörse hatte in einer Bekanntmachung über ihre Webseite am 27. Dezember 2024 veröffentlicht, dass der Handel mit Aktien der Manz AG auf der Handelsplattform XETRA im regulierten Markt (Prime Standard) beendet wurde. Unverändert bestehen die Möglichkeiten, Aktien im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt) sowie an den Börsenplätzen Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Hamburg und Hannover zu handeln.

Gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse ist zu erwarten, dass infolge des Insolvenzverfahrens die Deutsche Börse AG die Zulassung der Manz-Aktien zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) innerhalb der nächsten Wochen widerrufen wird. Dies bedeutet einen Segmentwechsel in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, was bei der Manz AG Kosten und Aufwand der Folgepflichten reduziert, insbesondere entfallen hierdurch die Quartalsmitteilungen sowie die Verpflichtung, Veröffentlichungen auch in englischer Sprache vorzunehmen. Die Zulassung der Manz-Aktien zum börslichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ist von diesem Schritt nicht betroffen und bleibt derzeit bestehen.

Der im Dezember 2024 erfolgte Insolvenzantrag der Manz AG war notwendig geworden, da das Unternehmen vor dem Hintergrund der ursprünglichen Markterwartungen für die Elektromobilität frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und stark in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert hatte. Vor allem in Europa hat sich das erwartete Marktpotenzial, auch aufgrund fehlender Unterstützung durch entsprechende politische Rahmenbedingungen, nicht wie erwartet realisiert. Der europäische Markt für Batteriezellen erlitt einen drastischen Einbruch. Investitionen wurden von verschiedenen internationalen großen Herstellern verschoben oder gestrichen. Für Manz bedeutete dies, dass die hohen Investitionen in Technologie und Innovationen nicht durch entsprechende Umsatzerlöse kompensiert werden konnten.

Über die Manz AG

Die Manz AG entwickelt als Hightech-Maschinenbauunternehmen für ihre Kunden Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Damit ist Manz ein innovativer Wegbereiter für die globalen Megatrends Elektromobilität und Digitalisierung.

Manz deckt die gesamte Bandbreite moderner Produktionslösungen ab: Von kundenspezifischen Einzelmaschinen für die Laborfertigung oder die Pilot- und Kleinserienproduktion über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Die Kunden profitieren von einer hohen Ressourceneffizienz mit höherem Durchsatz und kürzerer Time-to-Market.

Mit aktuell rund 1.200 Beschäftigten entwickelt und produziert die Manz-Gruppe in Deutschland, der Slowakei, Italien, China und Taiwan. Vertriebs- und Service-Niederlassungen bestehen darüber hinaus in den USA und Indien.

Die Manz AG wurde 1987 gegründet und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit den beiden Segmenten Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions einen Konzernumsatz von 249,2 Millionen Euro. Die Aktien (ISIN: DE000A0JQ5U3) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).

Krise bei BayWa: DSW bereitet Klage für geschädigte Anleger vor

DSW Newsletter Ausgabe 01/2025

Die DSW bereitet im Namen geschädigter Anleger des kriselnden BayWa-Konzerns sowohl gegen das Unternehmen als auch den zuständigen Wirtschaftsprüfer PwC eine Klage vor. „Die immense finanzielle Schieflage des Unternehmens ist keine kurzfristige Entwicklung, sondern hat sich intern lange abgezeichnet. Das Unternehmen wäre dazu verpflichtet gewesen, über die bestehenden und wachsenden Risiken frühzeitig zu informieren. Ebenfalls sehen wir deutliche Versäumnisse auf Seiten des Wirtschaftsprüfers. Bei uns haben sich bereits mehr als 1.000 geschädigte Privatanleger gemeldet“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW. 

Auch die BaFin prüft derzeit die Jahresabschlüsse der BayWa. Es besteht der Verdacht, dass die Risiken in diesen Abschlüssen falsch bewertet wurden. „Diese Auffassung vertreten wir schon seit einiger Zeit. Uns liegt dazu ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers vor, das diese Ansicht stützt. Wir gehen davon aus, dass auch die BaFin zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird“, so Bergdolt. 

Zusätzlich läuft aktuell ein Verfahren der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) gegen das Unternehmen PwC, das die Jahresabschlüsse der BayWa geprüft hat. Hier wird untersucht, ob es zu Pflichtverletzungen durch PwC gekommen ist. Sollte die APAS dies bestätigen, würde das die Position von PwC erheblich schwächen und die Chancen auf eine Haftung deutlich erhöhen. 

Die Finanzierung einer etwaigen Klage ist durch die Prozessfinanzierungsplattform AEQUIFIN und die Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte aus München gesichert, geschädigte BayWa-Aktionäre haben die Möglichkeit, sich für eine Prozesskostenfinanzierung vormerken zu lassen. Diese Vormerkung ist unverbindlich und kostenfrei und kann ab sofort unter diesem Link https://www.aequifin.com/de/baywa erfolgen.

infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80

Bonn, 10. Januar 2025

Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber informiert, dass Ipsos am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots von Ipsos einen Antrag nach § 39a WpÜG gestellt hat, die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hält Ipsos nach eigenen Angaben 96,76 % des stimmberechtigten Grundkapitals.

Ipsos hatte bereits im Zuge ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 nach Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots durch das Bundeskartellamt die Absicht zur Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.

Über den Antrag auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung der Aktien auf Ipsos entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Immofinanz AG soll in CPI Immo AG umbenannt werden

Nach dem kürzlich durchgeführten Squeeze-out bei der S IMMO AG will der Hauptaktionär der Immofinanz AG, die CPI Property Group, auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2025 eine Umbenennung von Immofinanz in CPI Immo AG durchsetzen. CPI möchte damit "eine einheitliche Markenidentität der Gruppe fördern", steht in der Tagesordnung. 

Die dem tschechischen Milliardär Radovan Vitek zugehörige CPI Property hält derzeit ca. 75 Prozent an der Immofinanz. Der aktivistischen Investmentfondsgesellschaft Petrus Advisers rund um den Aktionär Klaus Umek gehören 1,1 Prozent der Aktien und weitere 5,1 Prozent via Call-Optionen. Ein Anteil von 0,5 Prozent entfällt auf eigene Aktien, der Rest befindet sich im Streubesitz.

Geplanter Börsengang : Das ist der Plan für Stada 2.0

Zu dem Artikel in der FAZ:
 
 
Der Pharmakonzern plant eine formelle Holding in den Niederlanden, der operative Sitz soll aber in Bad Vilbel bleiben. Die Eigentümer bereiten einen Börsengang vor. Doch dabei gibt es einen Vorbehalt.

Donnerstag, 9. Januar 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der MEDION AG

Lenovo Germany Holding GmbH
Essen

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
MEDION AG
Essen


ISIN DE0006605009 / WKN 660500

Die ordentliche Hauptversammlung der MEDION AG, Essen, vom 12. November 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 06. Januar 2025 in das Handelsregister der MEDION AG beim Amtsgericht Essen unter HRB 13274 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG in das Eigentum der Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der MEDION AG eine von der Lenovo Germany Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Dortmund ausgewählte und zur sachverständigen Prüferin bestellte FALK GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und bestätigt.
 
Die Barabfindung ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen durch die
 
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
 
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der MEDION AG erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der MEDION AG ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Aktionäre der MEDION AG provisions- und spesenfrei.
 
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der MEDION AG gewährt werden. 
 
Essen, im Januar 2025
 
Lenovo Germany Holding GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Januar 2025 

__________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des angebotenen Abfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ENCAVIS AG: Delisting der Aktien der ENCAVIS AG bei der Börse Hamburg erfolgt zum Ablauf des 31. Januar 2025

Corporate News

Hamburg, 9. Januar 2025 – Die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) hat der ENCAVIS AG („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) am 8. Januar 2025 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 stattgibt. Die Encavis-Aktien können danach, d.h. ab dem 1. Februar 2025, nicht mehr im regulierten Markt der Börse Hamburg gehandelt werden.

Die Gesellschaft hat parallel auch den Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 beantragt, der bislang noch nicht beschieden wurde.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com

Dürr AG: Spruchverfahren beendet: OLG Stuttgart legt Barabfindungsangebot und Garantiedividende für HOMAG-Aktionäre rechtskräftig fest

Pressemitteilung der Dürr AG

Bietigheim-Bissingen, 7. Januar 2025 — Im Rechtsstreit um die Angemessenheit des Barabfindungsangebots und der Garantiedividende für die Aktionäre der HOMAG Group AG ist eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte per Beschluss die Angemessenheit einer Barabfindung von 31,58 € je Aktie und einer Garantiedividende von 1,19 € brutto je Aktie. Damit hielt es letztinstanzlich die vorangegangene Entscheidung des Landesgerichts Stuttgart aufrecht, gegen die HOMAG-Aktionäre Beschwerde eingelegt hatten.

Der Dürr-Konzern hatte im Jahr 2014 über die Dürr Technologies GmbH die Mehrheit der Aktien der HOMAG Group AG erworben. In der Folge schlossen Dürr und HOMAG 2015 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich Dürr, HOMAG-Aktionären, die ihre Anteile der Dürr Technologies GmbH andienen, eine Barabfindung von 31,56 € je Aktie zu zahlen. Darüber hinaus wurde eine Garantiedividende von 1,18 € brutto pro Aktie festgelegt. In einem daraufhin von HOMAG-Aktionären angestrengten Spruchverfahren erhöhte das Landgericht Stuttgart die Barabfindung im Jahr 2019 geringfügig auf 31,58 € und die Garantiedividende auf 1,19 € brutto. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss wies das OLG Stuttgart nun letztinstanzlich ab.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart erging kurz vor Weihnachten 2024 und wurde am 3. Januar 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Seither läuft eine zweimonatige Frist, während der die außenstehenden HOMAG-Aktionäre Dürr ihre Anteile zum Preis von 31,58 € je Aktie andienen können. Nach Ablauf der Andienungsfrist verfällt das Barabfindungsangebot. Die Garantiedividende von 1,19 € brutto pro Aktie wird jährlich gezahlt und tritt an die Stelle einer variablen Dividendenzahlung.

Dürr hielt bei Bekanntgabe im Bundesanzeiger 67,7 % der HOMAG-Aktien, 14,1 % waren im Besitz der Familien Schuler und Klessmann, 18,2 % befanden sich im Streubesitz. Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen in der HOMAG-Hauptversammlung über rund 82 % der Stimmrechte. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag regelt die Einbindung der HOMAG Group AG in den Dürr-Konzern und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Dürr und HOMAG. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der HOMAG Group AG zu. Die anderen HOMAG-Aktionäre erhalten die Garantiedividende.

Mittwoch, 8. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH: Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der Nexus AG

Project Neptune Bidco GmbH
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

Project Neptune Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift Schwanthalerstraße 73, c/o SCUR24 Holding GmbH, 80336 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422, ("Bieterin") hat am 18. November 2024 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Nexus AG, mit der Geschäftsanschrift Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 602434, ("Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005220909) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "NEXUS-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 70,00 je NEXUS-Aktie veröffentlicht (das "Angebot") (die "Angebotsunterlage").

Zum heutigen Tag beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.274.695,00 und ist in 17.274.695 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 17. Dezember 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist des Angebots begann am 21. Dezember 2024 und endete am 3. Januar 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Bis zum 3. Januar 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), (der "Meldestichtag") ist das Angebot für insgesamt 16.402.668 NEXUS-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 94,95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft.

2. Am Meldestichtag halten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen NEXUS-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG (bis auf die in Ziffer 3 unten genannten). Weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen sind am Meldestichtag weitere Stimmrechte aus NEXUS-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

II. Angebotsbedingungen

1. Wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschrieben, stehen das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben), Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen (die "Angebotsbedingung").

2. Entsprechend der gesonderten Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024, sind mit Ablauf der Annahmefrist die in Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

3. Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist sind die in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen noch nicht eingetreten.

III. Abwicklung des Angebots

Das Angebot wird nach Eintritt der in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten NEXUS-Aktien entsprechend den Bedingungen der Angebotsunterlage abgewickelt.

München, 8. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 08. Januar 2025 

München, den 08. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Januar 2025

Bekanntmachung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG

Dürr Technologies GmbH
Stuttgart

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG, Schopfloch


Im Jahr 2015 schlossen die Homag Group AG, Schopfloch, als abhängiges Unternehmen und die Dürr Technologies GmbH, Bietigheim-Bissingen, als herrschendes Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben einer Ausgleichszahlung (Garantiedividende) in Höhe von EUR 1,18 (brutto), entsprechend EUR 1,01 (netto) je Aktie wurde in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für die außenstehenden Aktionäre der Homag Group AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 31,56 festgesetzt.

In dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Ausgleichszahlung (§ 304 AktG) und der Abfindung (§ 305 AktG) aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Homag Group AG und der Dürr Technologies GmbH hat das Oberlandesgericht Stuttgart (20 W 27/20) mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 die Beschwerden von Antragstellern und die Anschlussbeschwerde der Dürr Technologies GmbH gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart (31 O 50/15 KfH SpruchG) vom 13. August 2019 zurückgewiesen. Das Landgericht Stuttgart hatte den angemessenen Ausgleich auf EUR 1,19 (brutto) und die angemessene Abfindung auf 31,58 EUR festgesetzt.

Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart und des Landgerichts Stuttgarts gibt die Geschäftsführung der Dürr Technologies GmbH wie folgt bekannt:

I.
Beschluss des Landgerichts Stuttgart


„Beschluss

In dem Rechtsstreit
 
1) ABS Aktiengesellschaft f. Beteiligungen und Serviceleistungen AG, 
......
68)  ...
- Antragsteller -
 
69) Dr. Peter Maser, Vertr. der nichtantragstellenden Aktionäre, ... 
 
gegen 
 
Dürr Technologies GmbH, v. d. d. GF A. Birk u.a., Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen,
- Antragsgegnerin -
 
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt 
 
wegen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Abfindung und des Ausgleichs nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (§§ 304, 305 AktG)
 
hat das Landgericht Stuttgart - 31. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Schumann, den Handelsrichter Dipl.-Ing. Haarer und den Handelsrichter Dipl.-Ing. Münzenmayer am 13.08.2019 beschlossen:
 
1. Die Anträge der Antragsteller Ziff. 11, 50, 51, 60 und 62 werden als unzulässig verworfen.
 
2. Die gemäß Ziff. 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Dürr Technologies Holding GmbH und der HOMAG Group AG vom 08. März 2015 vereinbarte, an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Abfindung gemäß § 305 AktG wird auf 31,58 EUR pro Aktie festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 18. März 2015 unter Berücksichtigung geleisteter Zahlungen mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
 
3. Der gemäß Ziffer 4.3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Dürr Technologies Holding GmbH und der HOMAG Group AG vom 08. März 2015 vereinbarte, an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Ausgleich gemäß § 304 AktG wird auf 1,19 EUR pro Aktie ("Bruttogewinnanteil") abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz festgesetzt, wobei der Steuerabzug nur auf den der deutschen Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegenden Gewinnanteil vorzunehmen ist.
 
4. Die Antragsteller Ziff. 11, 50, 51, 60 und 62 tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Von den Gerichtskosten tragen die Antragsteller 11, 50, 51, 60 und 62 jeweils 1/68 gesamtschuldnerisch mit der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin trägt die übrigen Gerichtskosten allein, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der übrigen, in Satz 1 nicht genannten Antragsteller sowie die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre.
 
5. Der zur Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebliche Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters wird auf 200.000 EUR festgesetzt.“
 
II.
Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart
 
„Beschluss
 
In Sachen
 
1. ABS Aktiengesellschaft f. Beteiligungen und Serviceleistungen AG, 
......
68.  ...
 
Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten gem. § 6 SpruchG:
Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, ...... 
 
gegen 
 
Dürr Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen,
- Antragsgegnerin, Beschwerdegegnerin und Anschlussbeschwerdeführerin -
 
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt, 
 
wegen angemessener Abfindung und Ausgleich (§§ 304, 305 AktG)
 
hat das Oberlandesgericht Stuttgart - 20. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Vatter, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Regen und den Richter am Oberlandesgericht Bernhard am 16. Dezember 2024 beschlossen:
 
I. Die Beschwerden der Antragsteller 4, 5, 18, 20, 23, 29 bis 38, 40 bis 43, 46 bis 49 und 52 bis 58 gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2019 werden zurückgewiesen
 
II. Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2019 wird zurückgewiesen
 
III. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet. 
 
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
 
V. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.“ 
 
Bietigheim-Bissingen, im Dezember 2024
 
Dürr Technologies GmbH
- Die Geschäftsführung -

Quelle: Bundesanzeiger vom 3.Januar 2025

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value per 31.12.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.12.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.12.2024 3,02 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 23,84 % unter dem Inventarwert vom 31.12.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Horus AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
RM Rheiner Management AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Meta Wolf AG.

Weleda AG: In dem Anfang Dezember erschienenen Aktionärsbrief berichtete das Weleda-Management für das inzwischen abgelaufene Geschäftsjahr 2024 von einer signifikanten Umsatzsteigerung und einem „Gewinnanstieg auf das Niveau vor der Krise 2022“. Demnach ist mit einem deutlich positiven Ergebnis zu rechnen.

ZEAL Network SE: Aufgrund der außergewöhnlich guten Jackpot-Entwicklung hob der führende deutsche Online-Lotterievermittler im Dezember 2024 erneut die Prognose für das Gesamtjahr an. Es werden seitens des Unternehmens nunmehr Umsatzerlöse von 175-185 Mio. Euro bei einem EBITDA von 55-59 Mio. Euro erwartet.

Encavis AG: Die Großaktionärin KKR (Anteil ca. 87,7%) hat am 06.12.2024 ein Delisting-Erwerbsangebot zu 17,50 Euro je Encavis-Aktie angekündigt. Die Scherzer & Co. AG ist an dem Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber Encavis beteiligt.

TeamViewer SE: Nach der Akquisition des Software-Unternehmens 1E, die von Analysten als teuer eingestuft wurde, geriet die Aktie von TeamViewer massiv unter Druck. Die Übernahme wird vollständig kreditfinanziert und daher der Aktienrückkauf auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

ABOUT YOU Holding SE: Aufsichtsratsvorsitzender führt sein Amt fort zur Begleitung des Übergangs im Aufsichtsrat im Rahmen des Übernahmeangebots von Zalando

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, den 8. Januar 2025 – Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Sebastian Klauke, hat heute gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand erklärt, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats für einen Übergangszeitraum auch über den 30. April 2025 hinaus fortzuführen.

Am 3. Juni 2024 hatte die Gesellschaft mitgeteilt, dass Herr Klauke im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung der Otto Gruppe beabsichtige, vorzeitig und spätestens zum 30. April 2025 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft auszuscheiden. Vor dem Hintergrund des angekündigten Übernahmeangebots der Zalando SE hat sich Herr Klauke nunmehr jedoch entscheiden, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats auch über den 30. April 2025 hinaus zur Begleitung eines geordneten Übergangs im Aufsichtsrat im Rahmen des Übernahmeangebots fortzuführen.

Der genaue Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Klauke aus dem Aufsichtsrat hängt vom weiteren Verlauf und Vollzug des Übernahmeangebots ab und wird zu gegebener Zeit entsprechend der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Project Neptune Bidco GmbH: Endgültiges Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots für die Nexus AG: TA sichert sich 94,95 % aller Nexus-Aktien

Corporate News

8. Januar 2025

- Vorbehaltlich der Erfüllung der üblichen regulatorischen Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet

- Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen

Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen „TA“), hat heute die finalen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der Nexus AG („Nexus“, ISIN: DE0005220909) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, wurde das Angebot für 16.402.668 Nexus-Aktien angenommen. Dies entspricht rund 94,95 % aller Nexus-Aktien, einschließlich eines Anteils von rund 26,9 %, den sich TA bereits durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Schlüsselaktionären von Nexus gesichert hat.

Die Abwicklung des Angebots unterliegt den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet.

Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von Nexus befürwortet das beabsichtigte Delisting von Nexus, um seine langfristige Strategie abseits des Börsenumfelds umzusetzen, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und sorgfältigen Prüfung zum relevanten Zeitpunkt.

Über TA Associates

TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. TA hat bisher 65 Milliarden US-Dollar an Kapital eingeworben und beschäftigt mehr als 160 Investment-Experten in Büros in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong.

Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com

Über Nexus AG

Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.

Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de

Dienstag, 7. Januar 2025

Technische Abwicklung der Nachbesserungszahlung zum Squeeze-out bei der W.O.M. World of Medicine AG

ATON GmbH
München

Ergänzung zur Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 108 O 97/21 SpruchG) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) auf die ATON GmbH übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre W.O.M. World of Medicine AG vom 20.11.2024

Ergänzende Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachbesserung
- ISIN DE0006637390 / WKN 663 739 -

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der ehemaligen Minderheitsaktionäre der W.O.M. World of Medicine AG („WOM“) bekannt gegeben:
 
Die Abwicklung der Erhöhung der Barabfindung um EUR 1,59 je Stammaktie der ehemaligen W.O.M. World of Medicine AG („Nachbesserung“) zuzüglich Zinsen für alle nachzahlungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre wird von der
 
Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelle
 
über das Depotbankensystem durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Minderheitsaktionäre der WOM auf Vergütung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen umgehend zu ermitteln. Die Auszahlung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen an die Depotbanken erfolgt voraussichtlich am 10. Januar 2025 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.
 
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der WOM, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Depot unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung in Höhe von EUR 1,59 je Stammaktie, jeweils zuzüglich Zinsen, nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihre jeweilige Depotbank.
 
Nachzahlungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der WOM, die zwischenzeitlich ihre Depotverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 15. März 2025 keine Nachbesserung zzgl. Zinsen erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit derjenigen Depotbank in Verbindung zu setzen, über welche seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der WOM auf die Aton GmbH im August 2012 abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen. Gleichzeitig werden die berechtigten Aktionäre gebeten, ihrer aktuellen Depotbank die Berechtigung aus der Nachbesserung zu avisieren.
 
Die Nachbesserung der Barabfindung unterliegt bei im Inland ansässigen ehemaligen Minderheitsaktionären der WOM als Veräußerungserlös grundsätzlich dem Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Nachzahlung wird also grundsätzlich mit Abzug von Steuern zur Auszahlung gelangen. Die Zinsen auf die Nachzahlung gelangen jedoch ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Gesellschaft empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
 
Die Entgegennahme des Erhöhungsbetrags zuzüglich Zinsen soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei sein.
 
Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Die Auszahlung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen erfolgt über die Depotbanken, die in geeigneter Weise von der zentralen Abwicklungsstelle über das Prozedere informiert werden. 
 
München, im Januar 2025
 
ATON GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Januar 2025 
 
_______________

Anmerkung der Redaktion:

In dem 12 Jahre lang laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG hatte das Landgericht Berlin II mit Beschluss vom 26. März 2024 die Barabfindung auf EUR 14,31 erhöht (+ 12,5 %):
https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_55.html

Montag, 6. Januar 2025

Effecten-Spiegel AG: Anteilsverkauf/außerordentlicher Ertrag

Ad-hoc Mitteilung

Am 23.08.2024 hatte die Effecten-Spiegel AG den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie das Übernahmeangebot der Alsterhöhe 15. V V AG, einer Tochtergesellschaft der Ipsos S.A. Paris, an die Aktionäre der infas Holding AG mit allen noch gehaltenen 896.800 infas-Aktien zu einem Preis von EUR 6,80 je Aktie annimmt.

Am heutigen Tag sind der Effecten-Spiegel AG alle 896.800 infas-Aktien Gesellschaft ausgebucht und der Gegenwert von EUR 6,80 je Aktie eingebucht worden. Da der Eintritt der notwendigen einzigen Vollzugsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Bundeskartellamts) am 20.12.2024 eingetreten ist, wird der außerordentliche Ertrag von etwas über 4,9 Mio. Euro noch für das Geschäftsjahr 2024 ergebniswirksam.

Düsseldorf, den 6. Januar 2025

Marlis Weidtmann
Vorstand der Effecten-Spiegel AG

MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der MEDION AG vom 12. November 2024 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen (Hauptaktionärin) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ist das Eigentum an sämtlichen Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG auf die Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der MEDION AG wird in Kürze eingestellt.

Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Essen, 06. Januar 2025

MEDION AG
Der Vorstand

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des angebotenen Abfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Samstag, 4. Januar 2025

SPARTA AG: Reinvermögen zum 31.12.2024 und Organveränderung

Heidelberg (03.01.2025/08:48 UTC+1)

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2024 mit rd. 220,6 Mio. Euro und damit rd. 45,70 Euro je Aktie festgestellt. Dabei wurde für die Beteiligung an der Beta Systems Software AG unverändert mit dem Börsenkurs zum Stichtag bewertet. Für die Beteiligung an der SPARTA Invest AG wurde das vorläufige Reinvermögen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von rd. 26,90 Euro je SPARTA-Aktie angesetzt.

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA ist Frau Katheder mit Ablauf des 31. Dezember 2024 vereinbarungsgemäß aus dem Vorstand der SPARTA ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Frau Katheder für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.

Freitag, 3. Januar 2025

Carlyle hält nunmehr 77,21 % an der SNP Schneider-Neureither & Partner SE

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält The Carlyle Group Inc. nunmehr 77,21 % an dem IT-Unternehmen SNP Schneider-Neureither & Partner SE, davon 0,95 % direkt und 76,25 % über Instrumente (65,19 % Aktienkaufverträge und 11,06 % über unwiderufliche Verpflichtungserklärungen).
Carlyle hatte mit SNP eine Investmentvereinbarung angeschlossen und ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot sowie eines nachfolgendes Delisting angekündigt.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CGM veröffentlicht begründete Stellungnahme und empfiehlt den Aktionären die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von CVC

Corporate News 

- Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen angesehen

- Deutsche Bank und J.P. Morgan bestätigen in separaten Stellungnahmen die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat begrüßen die geplante strategische Partnerschaft mit CVC, die die langfristige Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical unterstützen soll

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils, das Angebot anzunehmen

Koblenz - Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle CompuGroup Medical Aktionäre von einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die durch mit CVC Capital Partners („CVC“) verbundene Unternehmen beraten und verwaltet werden.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CompuGroup Medical, das öffentliche Übernahmeangebot von CVC anzunehmen. Die Parteien begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten von CVC, wie sie in der Angebotsunterlage dargestellt werden. Sie sind zudem zuversichtlich, dass die vollumfängliche Unterstützung der aktuellen Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical durch CVC den Fokus des Unternehmens auf erhebliche Investitionen in moderne cloudbasierte Softwareprodukte, datenbasierte KI-Technologie und die Verbesserung des Kundenerfolgs noch weiter stärken wird.

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien unabhängig voneinander vorgenommen. Die Deutsche Bank und J.P. Morgan haben den Geschäftsführenden Direktoren, dem Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat separate Stellungnahmen vorgelegt, die die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigen.

Prof. Dr. Daniel Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als CEO und Großaktionär von CompuGroup Medical bei den Beratungen über die begründete Stellungnahme enthalten. Auch Frank Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats und Mehrheitsaktionär des Unternehmens nicht an den Diskussionen über die begründete Stellungnahme beteiligt. Stattdessen haben beide eine separate Stellungnahme abgegeben, in der sie ihr Engagement und ihre Unterstützung für das Angebot von CVC zum Ausdruck bringen. Diese separate Stellungnahme ist der gemeinsamen begründeten Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates beigefügt.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagt: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für die geplante strategische Partnerschaft mit CVC. Aus unserer Sicht ist das Angebot im besten Interesse unserer Stakeholder. Der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie ist fair und bietet unseren Aktionären die Möglichkeit, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren.“

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, fügt hinzu: „Die geplante Partnerschaft unterstützt voll und ganz die Strategie von CompuGroup Medical und ermöglicht uns den Start der nächsten Phase der Innovation und Expansion. Der Aufsichtsrat unterstützt das Angebot aus der Überzeugung heraus, dass es unserem Unternehmen und dessen Stakeholdern zugutekommen wird.“

Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 17 % und den üblichen regulatorischen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.

Nach Vollzug des Angebots werden die strategischen Partner zusammen mit den Aktionären um die Gründerfamilie Gotthardt mindestens 67 % aller Anteile halten.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots planen das Management von CompuGroup Medical und CVC, das Unternehmen über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. Das Delisting-Angebot soll zu gegebener Zeit nach Abschluss des Übernahmeangebots vorgelegt werden. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide Wertpapiere mit deutlich eingeschränkter Finanzberichterstattung zu halten, die sich nicht zu einem adäquaten Preis veräußern lassen. Durch das Delisting wird eine finanzielle Flexibilität und eine langfristig orientierte private Eigentümerstruktur für CompuGroup Medical angestrebt. CVC und CompuGroup Medical haben zudem vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 23. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ. CompuGroup Medical-Aktionäre können das öffentliche Übernahmeangebot von CVC über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden, um ihre Aktien anzudienen. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von CVC ist auf der Website von CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/ir-publikationen

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von KKR

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie wird als fair und angemessen erachtet


Hamburg, 3. Januar 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG („Encavis” oder die „Gesellschaft“) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG (die „Bieterin“) zum Erwerb sämtlicher Encavis-Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen werden, veröffentlicht. Die Bieterin, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts kontrolliert wird, die durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundene Unternehmen (zusammen, „KKR“) beraten und verwaltet werden, ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Das Familienunternehmen Viessmann („Viessmann“) beteiligt sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.

Die Annahmeempfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat basiert auf der jeweils unabhängig voneinander erfolgten Prüfung und eingehenden Bewertung der von der Bieterin am 23. Dezember 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis langfristig durch das angestrebte Delisting der Encavis-Aktien zu unterstützen. Das Delisting der Encavis-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) („Doppel-Delisting“) soll Encavis insbesondere eine erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das Delisting-Verfahren sind die zwischen Encavis und der Bieterin bereits am 14. März 2024 abgeschlossene Investmentvereinbarung und die am 6. Dezember 2024 abgeschlossene Delisting-Vereinbarung, welche neben Regelungen zur künftigen Zusammenarbeit auch Regelungen zur Sicherung der künftigen (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung enthalten.

Vorstand und Aufsichtsrat erachten den Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie für fair und angemessen. In Vorbereitung der begründeten Stellungnahme zum vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin (ebenfalls mit einem Angebotspreis von 17,50 EUR je Encavis-Aktie), hatten Vorstand und Aufsichtsrat jeweils sogenannte Fairness Opinions zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises eingeholt, wobei der Vorstand von Goldman Sachs und der Aufsichtsrat von Lazard beraten wurde. Sowohl Goldman Sachs als auch Lazard hatten bezüglich des Übernahmeangebots die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises von 17,50 EUR bestätigt. In Vorbereitung der Begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot haben Vorstand und Aufsichtsrat davon abgesehen, eine oder mehrere weitere oder aktualisierte Fairness Opinions einzuholen. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach jeweils unabhängig voneinander vorgenommener eingehender Prüfung der Auffassung, dass sich an der tatsächlichen Ausgangslage, die der begründeten Stellungnahme für das Übernahmeangebot zugrunde lag, keine wesentlichen finanziellen Änderungen ergeben haben, die zu einer höheren Bewertung der Gesellschaft und damit zu einer abweichenden Beurteilung der finanziellen Angemessenheit der Angebotsgegenleistung Anlass geben könnten.

Der Angebotspreis von 17,50 EUR genügt den Anforderungen an den gesetzlichen Mindestpreis und entspricht einer Prämie von 54,20 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März 2024, dem Tag vor dem Pressebericht über Übernahmespekulationen und der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis, wonach die Gesellschaft mit KKR im Gespräch über eine Transaktion sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 34,50 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 5. März 2024 (einschließlich) sowie einer Prämie von 34,10 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 13. März 2024 (einschließlich), dem Tag vor der Ankündigung des Übernahmeangebots durch die Bieterin. Auch übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die Encavis-Aktie, die in den letzten drei Monaten bis zum 5. März 2024 (einschließlich) veröffentlicht wurden, um circa 9,4 Prozent.

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 31. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite der Bieterin unter www.elbe-offer.com (dort unter „Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot“) zu finden ist.

Als Delisting-Erwerbsangebot unterliegt das Angebot an die Aktionäre von Encavis keinerlei Vollzugsbedingungen, insbesondere gilt keine Mindestannahmequote.

Nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots besteht die Absicht der Bieterin, das Delisting der Encavis-Aktien so schnell wie rechtlich und praktisch möglich durchzuführen. Der Vorstand von Encavis hat sich in der Investmentvereinbarung und der Delisting-Vereinbarung vorbehaltlich seiner Treuepflichten dazu verpflichtet, das Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen und hierfür entsprechende Anträge auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) zu stellen. Darüber hinaus hat sich Encavis in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche derzeit bestehenden Einbeziehungen der Encavis-Aktie in den Freiverkehr an sämtlichen Wertpapierbörsen zu beenden.

Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots bereits Aktien und Stimmrechte an Encavis in Höhe von circa 87,73 Prozent des Grundkapitals.

Die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Encavis zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin, veröffentlicht am 3. Januar 2025, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis AG, Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail: ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht: https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/delisting

Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Delisting-Erwerbsangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com