von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hatte das LG Lübeck mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen, nachdem eine umfassende vergleichsweise Beilegung entsprechend dem gerichtlichen Vorschlag (Anhebung der Barabfindung auf EUR 20,- je Aktie) nicht zustande kam.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat nunmehr zur mündlichen Verhandlung über die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden geladen. Das OLG will über diesen Squeeze-out-Fall am Mittwoch, den 10. März 2027, 10:00 Uhr, verhandeln. Den Beschwerdeführern wurde aufgegeben, innerhalb von sechs Wochen zu der Beschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin Stellung zu nehmen.
28 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)
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