centrotherm international AG
Blaubeuren
ISIN DE000A1TNMM9 / WKN A1TNMM
ISIN DE000A1TNMN7 / WKN A1TNMN
Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz („AktG“) geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG auf die Centrotherm AcquiCo AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben. Nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme durch einen Aktionär ist noch eine Klage bei der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart unter dem Aktenzeichen 31 O 47/26 KfH rechtshängig.
Blaubeuren, im September 2026
centrotherm international AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 21. September 2026
Anmerkung der Redaktion:
Mit der Anfechtungsklage dürfte sich die Eintragung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG (zu EUR 8,74 je Aktie), der auf der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossen wurde, verzögern.
Weitere Auskünfte: kanzlei@anlageanwalt.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen