Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Der Vorstand der Fernheizwerk Neukölln AG (nachfolgend „Gesellschaft“) mit dem Sitz in Berlin hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005767909, WKN: 576790) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Börse Berlin gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 BörsG zu beantragen (sog. Delisting).
Zur Durchführung des Delistings hat die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, heute die Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar von ihr gehaltenen Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Nach der Veröffentlichung der Bieterin gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG beabsichtigt die Bieterin, als Gegenleistung voraussichtlich EUR 24,20 je Aktie der Gesellschaft in bar anzubieten. Die endgültige Höhe der Gegenleistung sowie die weiteren Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots werden in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage enthalten sein.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Börse Berlin werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Zudem wird die Gesellschaft die Einbeziehung ihrer Aktien im Freiverkehr der Börsen Stuttgart, München, Frankfurt und Düsseldorf sowie im elektronischen Handelssystem gettrix und quotrix beenden, soweit diese Einbeziehung auf Antrag oder mit Zustimmung der Gesellschaft erfolgte.
Berlin, 24. September 2026
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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