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Dienstag, 8. September 2026

PSI Software SE und Zest Bidco GmbH schließen Delisting-Vereinbarung ab; öffentliches Delisting-Erwerbsangebot angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 8. September 2026 – PSI Software SE („PSI“ oder „Gesellschaft“) (ISIN: DE000A0Z1JH9, Börsenkürzel: PSAN) und ihre Mehrheitsaktionärin Zest Bidco GmbH („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam „Warburg Pincus“), haben heute eine Delisting-Vereinbarung betreffend PSI abgeschlossen.

Aufgrund der Delisting-Vereinbarung hat die Bieterin ihre Absicht angekündigt, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Angebot“) für sämtliche ausstehenden Aktien der PSI („PSI-Aktien“) zu veröffentlichen. Das Angebot wird die Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der PSI-Aktie während der letzten sechs Monate, und eine Annahmefrist von vier Wochen vorsehen. Es wird unter keinen Bedingungen stehen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI unterstützen das Angebot und beabsichtigen – vorbehaltlich der Prüfung der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten – den Aktionären der PSI die Annahme des Angebots zu empfehlen. Der Vorstand wird mit derselben Maßgabe noch während der Annahmefrist den Widerruf der Zulassung der PSI-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Außerdem wird er alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der PSI-Aktien zum Handel im Freiverkehr anderer Wertpapierbörsen oder eines sonstigen multilateralen Handelssystems oder organisierten Handelssystems zu beenden, sofern die jeweilige Einbeziehung von der Gesellschaft selbst veranlasst wurde.

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