Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) hat heute gegenüber dem Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (NBG) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das konkretisierte förmliche Verlangen übermittelt, eine außerordentliche Hauptversammlung der NBG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die VIG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) gefasst werden soll, und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung je Aktie mitgeteilt.
Die VIG hat mitgeteilt, dass sie unmittelbar und mittelbar über ihr hundertprozentiges Tochterunternehmen Neue SEBA Beteiligungsgesellschaft mbH, Nürnberg, eine Beteiligung in Höhe von 99,29% am Grundkapital der NBG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Weiter hat die VIG mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NBG auf EUR 120,00 je Aktie festgelegt hat. Die festgelegte Barabfindung beruht auf einer gutachterlichen Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH, München. Der gerichtlich bestellte Prüfer IVA VALUATION & ADVISORY AG, Frankfurt am Main, hat in Aussicht gestellt, die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung zu bestätigen.
Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NBG wirksam.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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