IVA-News Nr. 09 / September 2026
Das Handelsgericht Wien hatte in der Vergangenheit die angemessene Barabfindung von 29,05 Euro auf 36,30 Euro je Aktie erhöht und Vonovia zu einer Nachzahlung von 7,25 Euro plus Zinsen verpflichtet; dagegen liegen zahlreiche Rekurse vor. Das Oberlandesgericht Wien entschied unlängst über Verfahrensfragen dazu. Im Detail weist das OLG einzelne Rekursbeantwortungen wegen Verspätung bzw. unzulässiger nachträglicher Ergänzung zurück und schickt den Akt im Übrigen an das Handelsgericht zurück, weil mehrere, von deutschen Rechtsanwälten in Papierform eingebrachte Schriftsätze wegen der Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs zunächst verbessert werden müssen. Für die ehemaligen Aktionäre bedeutet der Beschluss daher vor allem eine weitere Verfahrensverzögerung. Die zentrale Frage, ob die Nachzahlung von 7,25 Euro je Aktie Bestand hat oder noch verändert wird, bleibt damit vorerst noch immer offen.
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Dienstag, 8. September 2026
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