In dem Spruchverfahren zu dem 2024c eingetragenen Squeeze-out bei der Aareal Bank AG hatte das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 4. Juli 2025 die von insgesamt 73 Antragstellern eingeleiteten Spruchverfahren verbunden. Gleichzeitig hat das Gericht für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre, die nicht selber einen Spruchantrag gestellt hatten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber (früher Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamer Vertreter bestellt. Seitdem ist aber wenig passiert, obwohl vieles für eine erhebliche Unterbewertung spricht.
So wurde bei der Bewertung für den Squeeze-out das Bankgeschäft praktisch mit Null angesetzt, wenn man den unmittelbar nach dem Squeeze-out erfolgten Verkauf der IT-Tochtergesellschaft Aareon berücksichtigt, der eine "Super-Dividende" ermöglichte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen