Insiderinformation
München, 01.09.2026: Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Zulassung der Aktien der Nexum Group AG (ISIN DE000A41YEG8) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund der Nichterfüllung der Plichten aus der Zulassung nach Fristsetzung gemäß § 39 Abs. 1, 2. Alt. BörsG mit Wirkung zum Ablauf des 5.Oktobers 2026 widerrufen.
Die Gesellschaft behält sich die Einlegung eines Rechtsbehelfs vor.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen