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Donnerstag, 17. September 2026

H2APEX Group SCA: Geschäftsleitung von H2APEX Group SCA beschließt Vorbereitung des Wechsels der Börsennotierung vom Regulierten Markt (Prime Standard) in das Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Grevenmacher (Großherzogtum Luxemburg), 17. September 2026 – Die Geschäftsleitung der H2APEX Group SCA (die „Gesellschaft“, ISIN: LU0472835155) hat heute beschlossen, die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft neu auszurichten. Hierzu soll ein Wechsel vom Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse („Regulierter Markt“) in das Scale-Segment des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse („Scale-Segment“) vorbereitet und die dafür erforderlichen Anträge eingereicht werden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, kurzfristig bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Handel im Scale-Segment zu beantragen.

Die Geschäftsleitung ist der Auffassung, dass das Scale-Segment als KMU-Wachstumsmarkt einen geeigneten und angemessenen Handelsrahmen für die Aktien der Gesellschaft bietet. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung stehen die mit der bisherigen Notierung im Regulierten Markt verbundenen regulatorischen Anforderungen und Kosten für ein Unternehmen der Größenordnung der Gesellschaft nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen. Der Wechsel in das Scale-Segment soll die Gesellschaft administrativ entlasten und es ihr ermöglichen, Ressourcen verstärkt auf das operative Geschäft zu konzentrieren, ohne auf eine fortgesetzte öffentliche Handelbarkeit der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse zu verzichten.

Der Segmentwechsel wird nach erfolgter Antragstellung und Veröffentlichung der Entscheidungen der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam. Dieser Wechsel vom Regulierten Markt in das Scale-Segment ist nach einer Gesetzesänderung inzwischen auch ohne ein begleitendes Delisting-Erwerbsangebot zulässig.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

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