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Donnerstag, 17. September 2026

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der niiio finance group AG

Neptune BidCo AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der niiio finance group AG, Görlitz

Die Hauptversammlung der niiio finance group AG vom 30. Juli 2026 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Neptune BidCo AG als Hauptaktionärin, welche mit ca. 95,57 % (bezogen auf das um eigene Aktien reduzierte Grundkapital gemäß § 327a i.V.m. § 16 Abs. 2 S. 2 AktG) bzw. mit ca. 95,56 % (bezogen auf das gesamte Grundkapital einschließlich der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) unmittelbar am Grundkapital der niiio finance group AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 12. August 2026 in das Handelsregister der niiio finance group AG beim Amtsgericht Dresden (HRB 37332) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der niiio finance group AG auf die Neptune BidCo AG übergegangen.

Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der niiio finance group AG seitens der Neptune BidCo AG gemäß § 327b AktG

eine Barabfindung in Höhe von EUR 0,69 pro Stückaktie zu zahlen.

Diese ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der niiio finance group AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft und bestätigt. Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der

Quirin Privatbank AG

vorgenommen. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags (zzgl. Zinsen) an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Gesellschaft aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank. Die jeweilige Depotbank kann möglicherweise Provisionen oder Spesen erheben. Auf deren Erhebung sowie deren Höhe hat die Gesellschaft keinen Einfluss und übernimmt dafür auch keine Verantwortung.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden. 

Frankfurt am Main, im September 2026

Neptune BidCo AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. September 2026
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Anmerkung der Redaktion:

Nach unserer Auffassung hat die Hauptaktionärin, auf deren Veranlassung und zu deren Gunsten der Squeeze-out durchgeführt wird, Provisionen und Spesen für die Ausbuchung zu übernehmen.
 
ARENDTS ANWÄLTE vertritt mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre in dem anstehenden Spruchverfahren. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

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