von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Beschluss ist aus Sicht der Minderheitsaktionäre vor allem deshalb unbefriedigend, weil der Börsenkurs lediglich als Untergrenze der Barabfindung geschützt wird. Der emittelte Ertragswert lag sogar unter dem maßgeblichen Börsenkurs. Für den festen Ausgleich wollte der Senat daraus jedoch keine entsprechende Konsequenz ziehen. Der Börsenkurs müsse, so die Entscheidung, nicht zwingend die Grundlage für die Verrentung des Ausgleichs bilden.
Damit verbleibt ein deutlicher Wertungswiderspruch: Wer aus der Gesellschaft ausscheidet, erhält immerhin den durch den Börsenkurs abgesicherten Betrag. Wer hingegen Aktionär bleibt und den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (mit dessen Risiken und Auszehrungsmöglichkeiten) hinnimmt, muss sich mit einem Ausgleich zufriedengeben, der auf einer niedrigeren unternehmenswertbasierten Grundlage beruht. Gerade für dauerhaft gebundene Minderheitsaktionäre ist dies schwer vermittelbar.
Auch die Einwendungen zu den Planungsannahmen sowie zu Risikoprämie, Beta-Faktor und Wachstumsabschlag führten nicht zu einer weiteren Erhöhung. Das OLG billigte die punktuellen Anpassungen der Planung, sah aber keinen Anlass für darüber hinausgehende Korrekturen. Die gerichtliche Schätzung bleibt damit weitgehend innerhalb des von Bewertungsgutachten und sachverständiger Prüfung vorgegebenen Rahmens.
Der geringe Zuschlag beim festen Ausgleich ist ein Teilerfolg. Im Kern bestätigt die Entscheidung aber eine spruchverfahrensrechtliche Praxis, in der der Börsenkurs zwar einen Mindestschutz beim Ausscheiden bietet, beim laufenden Ausgleich jedoch seine Schutzwirkung verliert. Für Minderheitsaktionäre bleibt damit das Risiko, langfristig an eine Kompensation gebunden zu sein, die hinter der am Kapitalmarkt sichtbar gewordenen Wertrelation zurückbleibt.
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart
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