von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG, ARENDTS ANWÄLTE
Erstaunlich kurz nach der Hauptversammlung am 30. Juli 2026 ist der Squeeze-out-Beschluss trotz mehrere zu Protokoll des Notars erklärter Widersprüche bereits am 12. August 2026 im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen worden. Die Clearstream Europe AG hat nunmehr mitgeteilt, dass der Ex-Tag der 11. September 2026 ist und die Zahlung der Barabfindung per 14. September 2026 erfolgen wird.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung (nur EUR 0,69 je niiio-Aktie, ISIN DE000A2G8332) wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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