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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Sonntag, 27. Februar 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 21. Februar 2022 Fristverlängerung zur Antragserwiderung bis zum 31. Mai 2002 gewährt. Gleichzeitig vertritt das Landgericht in dem Beschluss die (etwas kuriose) Rechtsauffassung, dass Antragstellern nicht die Antragsschriften der anderen Antragsteller und auch kein Stammdatenblatt zur Verfügung gestellt werden müssten, sondern nur Akteneinsicht zu gewähren sei.

LG Frankenthal (Pfalz), Az. 2 HK O 55/21 AktE
SCI AG u.a. ./. Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland
43 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA und FA für Steuerrecht Thorsten Preuninger, 67433 Neustadt an der Weinstrasse
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Taylor Wessing, 80331 München

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG: Verhandlung am 21. Juli 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. Juli 2022, 10:00 Uhr, anberaumt. Die Antragsteller können bis zum 31. März 2022 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen.

LG Frankfurt a.M, Az. 3-05 O 57/21
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION GmbH (zuvor: ISRA VISION AG, vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson Dunn & Crutcher LLP, 60310 Frankfurt am Main

Samstag, 26. Februar 2022

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: HORNBACH Holding schließt Delisting-Angebot erfolgreich ab

Corporate News

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODERWEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE

Eine Gruppe - Eine Börsennotierung

- Beteiligung der HORNBACH Holding an HORNBACH Baumarkt auf 90,86 % erhöht

- Börsennotierung der HORNBACH Baumarkt an der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2022

Bornheim (Pfalz), Deutschland, 25. Februar 2022. Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH Holding") hat heute die Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Delisting der HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") bekannt gegeben. Innerhalb der Annahmefrist, die am 22. Februar 2022 endete, wurden 4.011.904 HORNBACH Baumarkt-Aktien angedient. Dies entspricht etwa 12,61 % aller ausstehenden HORNBACH Baumarkt-Aktien. Einschließlich der parallel zum Delisting-Erwerbsangebot durch die HORNBACH Holding erworbenen HORNBACH Baumarkt-Aktien hat sich die Beteiligung der HORNBACH Holding an der HORNBACH Baumarkt auf 90,86 % erhöht.

Die Börsennotierung der HORNBACH Baumarkt am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2022, wie von der Frankfurter Wertpapierbörse am 23. Februar 2022 bekanntgemacht. Die Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots ist für den 2. März 2022 vorgesehen.

Albrecht Hornbach, CEO der HORNBACH Holding, sagt: "Wir freuen uns, dass viele HORNBACH Baumarkt-Aktionärinnen und -aktionäre unser Angebot angenommen haben und wir durch das Delisting die komplexe Doppel-Börsennotierung auflösen können. Als einer der führenden Baumarktbetreiber in Europa präsentiert sich HORNBACH nun auch mit einem klaren Profil am Kapitalmarkt. Dies wird die Fortsetzung unseres erfolgreichen Wachstumskurses weiter fördern."

IMMOFINANZ: Ergänzende Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zum nachgebesserten CPIPG-Übernahmeangebot

Pressemitteilung vom 16. Februar 2022

- Erhöhter Angebotspreis von EUR 23,00 je Aktie unverändert zu niedrig

- CPIPG hat durch Aktienerwerbe mit S IMMO die Beteiligung an der IMMOFINANZ auf rund 48,18 % aufgestockt

-  Angebot bietet im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung Ausstiegsmöglichkeit für Anleger

Zu der von CPI Property Group SA (CPIPG) bekannt gegebenen Erhöhung des Angebotspreises auf EUR 23,00 (cum Dividende) und Aufstockung der Beteiligung von CPIPG an der IMMOFINANZ auf rund 48,18% durch mit der S IMMO AG vereinbarte Aktienerwerbe haben Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ ergänzende Stellungnahmen erstattet. Vorstand und Aufsichtsrat sehen auch den nachgebesserten Angebotspreis angesichts der erfolgreichen Entwicklung der IMMOFINANZ und des aktuellen Unternehmenswerts als zu niedrig an. Zudem ist keine angemessene Kontrollprämie in Bezug auf die Kontrollerlangung der CPIPG über die IMMOFINANZ berücksichtigt.

In den heute veröffentlichten ergänzenden Äußerungen des Vorstandes und des Aufsichtsrats der IMMOFINANZ erachten der Vorstand und der Aufsichtsrat auch den erhöhten Angebotspreis von EUR 23,00 je IMMOFINANZ-Aktie und den davon abgeleiteten erhöhten Angebotspreis für die Wandelschuldverschreibungen von EUR 111.470,29 je Nominale von EUR 100.000,00 als nicht angemessen. Dieser weist deutliche Abschläge zu sämtlichen Kennzahlen für die IMMOFINANZ-Aktie (IFRS-Buchwert, EPRA NAV und EPRA NTA), zum Kursniveau der Aktie vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie und im Hinblick auf Prämien anderer öffentlicher Übernahmetransaktionen im europäischen Immobiliensektor auf und reflektiert nicht die nachhaltig verbesserten Kennzahlen in der laufenden Geschäftstätigkeit der IMMOFINANZ und den Geschäftsausblick.

Durch die anlässlich der Preiserhöhung vereinbarten Erwerbe von sämtlichen IMMOFINANZ-Aktien von der S IMMO AG (über die Tochter CEE Immobilien GmbH) wird CPIPG nach fusionskontrollrechtlichen Freigaben und Vollzug der Aktienerwerbe eine Beteiligung von zumindest 48,18 % und damit eine kontrollierende Beteiligung an der IMMOFINANZ erlangen. S IMMO hat sich auch verpflichtet, all jene Aktien an CPIPG zu verkaufen, die sie (über CEE Immobilien) möglicherweise durch ihr laufendes Teilangebot erwirbt.

Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass CPIPG durch das Angebot die Mehrheit der Stimmrechte an der IMMOFINANZ erlangt. Das vorliegende Angebot bietet im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung durch CPIPG Aktionären und Inhabern von Wandelschuldverschreibungen eine Ausstiegsmöglichkeit - vor allem für größere Volumina. Vor diesem Hintergrund betont der Vorstand, dass eine Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung des Angebots von jedem Aktionär und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen selbst, vor allem auch unter Abwägung der Vor- und Nachteile, der individuellen Situation sowie nach Maßgabe der eigenen Einschätzung zu zukünftigen Entwicklungen zu treffen ist.

Die detaillierte ergänzende Äußerung des Vorstands inklusive der Überlegungen für bzw. gegen die Annahme des Angebots und die ergänzende Äußerung des Aufsichtsrats sowie die Angebotsunterlage sind auf der Konzernwebsite abrufbar unter: https://immofinanz.com/de/investor-relations/ubernahmeangebote 

Über die IMMOFINANZ 

Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://immofinanz.com

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem am 12.01.2022 veröffentlichten antizipatorischen Pflichtangebot der CPI Property Group S.A. für Aktien und Wandelschuldverschreibungen der IMMOFINANZ (Übernahmeangebot). Die Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der IMMOFINANZ dar. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von CPI Property Group S.A. veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Maßgeblich ist der Inhalt der Angebotsunterlage und die dazu erstatteten Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat und es wird Investoren und Inhabern von Aktien und Wandelschuldverschreibungen der IMMOFINANZ ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.

Soweit in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

 _____________

Anmerkung der Redaktion:

Nach der letzten Stimmrechtsmitteilung vom 25. Februar 2022 hält die CPIPG nunmehr 53,33 % der IMMOFINANZ-Aktien.

Petro Welt Technologies AG – Joma erwägt die Beantragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG

AD-HOC-MITTEILUNG

Wien, 25. Februar 2022


Joma Industrial Source Corp. hat ihre unmittelbare und mittelbare Beteiligung an der Petro Welt Technologies AG („PeWeTe“) durch Zukäufe auf über 90 % der Aktien ausgeweitet.

Joma Industrial Source Corp. hat den Vorstand der PeWeTe heute darüber informiert, dass Joma derzeit abwägt,ein schriftliches Verlangen auf Gesellschafterausschluss nach § 1 Abs 1 GesAusG zu stellen. Für die Entscheidung des Hauptgesellschafters, ob er ein solches Verlangen stellt, gibt es keine Frist. Joma wird den Vorstand der PeWeTe informieren, sobald eine Entscheidung getroffen worden ist.

Über die Petro Welt Technologies AG
Die Petro Welt Technologies AG mit Sitz in Wien ist eine der führenden, frühzeitig etablierten OFS-Gesellschaften in Russland und der GUS und hat sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasformationen spezialisiert.

Freitag, 25. Februar 2022

Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) zu EUR 8,53

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der BELLEVUE INVESTM. NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: BELLEVUE INVESTM. NA O.N.
WKN: 722078
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 7,72 EUR je Aktie 
Sonstiges: Der Bieter behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor.    

(...)

Alle Details im Internet 
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit unter www.bundesanzeiger.de in der Veröffentlichung vom 24.02.2022 nachlesen.    (...)

______________

Anmerkung der Redaktion:

Die BELLEVUE-Aktien notieren bei Valora deutlich höher: https://veh.de/isin/de0007220782

Depotbank darf für Squeeze-out-Barabfindung keine Provision abrechnen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei zahlreichen Squeeze-out-Fällen und anderen Strukturmaßnahmen haben die jeweiligen Depotbanken Provisionen in Rechnung gestellt. Angesichts mehrerer neuer Fälle ist festzuhalten, dass dies unzulässig ist. Die Barabfindung steht den zwangsweise ausgeschlossenen (und damit enteigneten) Minderheitsaktionären in voller Höhe zu. Daher sollten betroffene Anleger die Bankabrechnungen sorgfältig prüfen und ggf. unberechtigt abgerechnete Provisionen monieren. In mehreren Fällen haben die Depotbanken abgerechnete Provisionsbeträge erstattet.

Nach meiner Rechtsauffassung ist die Barabfindung kosten-, spesen- und provisionsfrei zu zahlen. Es handelt sich bei einem Squeeze-out ja nicht um eine freiwillige Veräußerung, sondern um einen gesetzlichen Eigentumsübergang. Eventuelle von der Depotbank abgerechnete Kosten sind von der den Squeeze-out betreibenden Hauptaktionärin zu tragen (sofern es für die Depotbank überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Berechnung gibt).

Finanz-szene.de zur Bewertung von Genossenschaftsbanken: Fusionen zukünftig deutlich schwerer?

Christian Kirchner beschäftigt sich in seinem Beitrag anhand eines Fusionsfalls dreier fränkischer Volksbanken, nämlich der „VR meine Bank“ aus Neustadt an der Aisch, der Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg sowie der VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach, mit grundlegenden Fragen der Bewertung von Genossenschaftsbanken. Er hinterfragt die bisherige Praxis, derartige Fusionen ohne Überprüfung der Bewertung der beteiligten Banken kritiklos abzunicken: 

https://finanz-szene.de/banking/das-volksbank-beben-gericht-stellt-prozedere-bei-geno-fusionen-infrage/

Die Verschmelzung der VR meine Bank eG wird derzeit in einem Spruchverfahren überprüft. Das LG Nürnberg-Fürth hatte - wie von uns gemeldet - kürzlich einen gemeinsamer Vertreter bestellt, siehe:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG für 12,61 % des Grundkapitals angenommen: Nach Überschreiten der 90 %-Schwelle verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Neustadt, Deutschland 

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) 

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE 

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, Neustadt, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 14. Januar 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim (Pfalz), Deutschland („HORNBACH Baumarkt“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der HORNBACH Baumarkt (ISIN DE0006084403) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der HORNBACH Baumarkt in Höhe von EUR 3,00 je Aktie (die „HBM-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 47,50 je HBM-Aktie (das „Delisting-Erwerbsangebot“) veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endete am 22. Februar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). 

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 22. Februar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) („Meldestichtag“), ist das Delisting-Erwerbsangebot für 4.011.904 HBM-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 12,61 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt. 

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 24.848.930 HBM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 78,12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt. Die Stimmrechte aus diesen Aktien werden gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 5.6 der Angebotsunterlage definiert) zugerechnet. 

3. Zudem hielt die HORNBACH Baumarkt zum Meldestichtag 190 HBM-Aktien als eigene Aktien (das entspricht einem Anteil von ca. 0,0006% des Grundkapitals der HORNBACH Baumarkt), mit denen keine Stimm- und Dividendenrechte verbunden sind. Eine Stimmrechtszurechnung bei der Bieterin und den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 5.6 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG findet daher nicht statt. 

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen HBM-Aktien oder Instrumente betreffend HBM-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus HBM-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. 

5. Die Gesamtzahl der HBM-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der oben in Ziffer 2 aufgeführten, von der Bieterin unmittelbar gehaltenen HBM-Aktien, beläuft sich zum Meldestichtag auf 28.860.834 HBM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 90,74% des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt. 

Unter Zusammenrechnung der oben in Ziffer 5 angegebenen Aktienzahl und der von der Bieterin am 24. Februar 2022 außerhalb des Angebotsverfahrens börslich erworbenen und noch auf die Bieterin zu übertragenden 37.927 HBM-Aktien, wie von der Bieterin heute gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG gesondert bekanntgemacht, ergibt sich eine Gesamtzahl von 28.898.761 HBM-Aktien (entsprechend einem Anteil von ca. 90,86 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt), für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, die von der Bieterin am Meldestichtag unmittelbar gehalten wurden oder die der Bieterin aufgrund des börslichen Erwerbs von HBM-Aktien am 24. Februar 2022 voraussichtlich am 28. Februar 2022 übertragen werden. 

Die Zahlung des Angebotspreises, wie in Ziffer 15.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, erfolgt voraussichtlich am 2. März 2022. 

Neustadt, 25. Februar 2022 

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 

___________________ 

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG. (...)

Donnerstag, 24. Februar 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Verhandlung am 21. Juli 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. Juli 2022, 11:00 Uhr, bestimmt.

Die Antragsgegnerin kann zum Vorbingen des gemeinsamen Vertreters bis zum 21. März 2022 Stellung nehmen. Die sachverständige Prüferin soll zu den Einwendungen der Antragsteller bei der Ermittlung des NAV vor dem Verhandlungstermin schriftlich Stellung nehmen.

Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschlossenen Covivio-Office-Minderheitsaktionäre eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je Aktie.

LG Frankfurt am Main,  Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE  HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Nürnberg-Fürth hat die eingegangenen 26 Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG mit Beschluss vom 23. Februar 2022 zu dem führenden Aktenzeichen 1 HK O 7145/21 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter wurde noch nicht bestellt.

Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin HumanOptics Holding AG hatte die Barabfindung auf EUR 8,71 je Aktie der HumanOptics AG festgelegt.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7145/21
Rolle u.a. ./. HumanOptics Holding AG

Mittwoch, 23. Februar 2022

Weiteres Kaufangebot für Aktien der informica real invest AG zu EUR 2,05

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der INFORMICA R.INV.AG macht die Metafina GmbH, Hamburg, Ihnen ein öffentliches Kaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername:  INFORMICA R.INV.AG
WKN:  526620
Art des Angebots:  Kaufangebot 
Anbieter: Metafina GmbH
Abfindungspreis: 2,05 EUR je Aktie 

Das Angebot ist auf eine Gesamtzahl von 5.000 Aktien begrenzt.  (...)

___________

Anmerkung der Redaktion:


Bei Valora notieren die informica-Aktien derzeit deutlich höher (aber seit längerer Zeit ohne Umsätze):
https://veh.de/isin/de0005266209

Weiteres Kaufangebot für die delisteten Aktien der Bayerischen Gewerbebau AG zu EUR 57,50

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der BAY.GEWERBEBAU AG O.N. macht Ihnen die Metafina GmbH ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername:  BAY.GEWERBEBAU AG NA O.N.
WKN:  A3E5D3
Art des Angebots:  Freiwilliges öffentliches Kaufangebot 
Anbieter: Metafina GmbH
Abfindungspreis: 57,50 EUR je Aktie  

Das Angebot ist auf eine Gesamtstückzahl von 1.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. In diesem Fall würde die Metafina GmbH von den Inhabern, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien erwerben.  (...)

______________

Anmerkung der Redaktion:

Die Aktien der Bayerischen Gewerbebau AG notieren bei Valora deutlich höher:

Bislang 2,89 % bei Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft angedient

Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH
Dreieich

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland, (die „Bieterin“), hat am 31. Januar 2022 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft (ISIN DE0006789605) (die „Nucletron-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 7,67 in bar je Nucletron-Aktie veröffentlicht (die „Angebotsunterlage“). Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endet am 28. Februar 2022, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, „MEZ“), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 22. Februar 2022, 18:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag“), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 80.968 Nucletron-Aktien angenommen worden.Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,89 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 2.198.512 zugelassene Nucletron-Aktien (ISIN DE0006789605) und 204.342 Nicht-zugelassene-Nucletron-Aktien (ISIN DE0005532931):Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,68 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.

3. Herrn Bernd Luft, Dreieich, werden die Stimmrechte der Bieterin aus den von ihr gehaltenen 2.198.512 Nucletron-Aktien sowie aus den 204.342 von der Bieterin gehaltenen Nicht-zugelassenen-Nucletron-Aktien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Nucletron-Aktien oder Nicht-zugelassene-Nucletron-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente in Bezug auf Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Nucletron-Aktien oder Nicht-zugelassenen-Nucletron-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Die Gesamtzahl der Nucletron-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der unter vorstehender Ziffer 2 genannten Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, welche die Bieterin bereits unmittelbar hält, beläuft sich somit auf insgesamt 2.483.822 Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 88,57 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.

Dreieich, den 23. Februar 2022

Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH

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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft. Die Bestimmungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt. Investoren und Inhabern von Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage und anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen und in diesen anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen sind, unbeschadet der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
____________________

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 23.02.2022. 

Dreieich, den 23. Februar 2022

Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Februar 2022

Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Neustadt

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, Neustadt, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 14. Januar 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim (Pfalz), Deutschland („HORNBACH Baumarkt“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der HORNBACH Baumarkt (ISIN DE0006084403) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der HORNBACH Baumarkt in Höhe von EUR 3,00 je Aktie (die „HBM-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 47,50 je HBM-Aktie (das „Delisting-Erwerbsangebot“) veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots begann am 14. Januar 2022 und endete am 22. Februar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

Die Bieterin hat am 22. Februar 2022 (der „Stichtag“), d.h. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerhalb des Angebotsverfahrens börslich insgesamt 164.930 HBM-Aktien gegen Zahlung von Geldleistungen erworben. Der höchste dabei für eine HBM-Aktie gezahlte Kaufpreis betrug EUR 47,50. Die Übertragung der 164.930 HBM-Aktien auf die Bieterin erfolgt voraussichtlich am 24. Februar 2022.

Die am Stichtag erworbenen HBM-Aktien entsprechen ca. 0,52% des Grundkapitals und der Stimmrechte der HORNBACH Baumarkt.

Neustadt, 23. Februar 2022

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
____________________

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG. Die Bestimmungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt. Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht und erfolgt in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National Instrument 62-104 – Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sind auf https://www.pluto-offer.com verfügbar bzw. werden auf https://www.pluto-offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis konnten bzw. können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Delisting Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf https://www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.pluto-offer.com
im Internet am: 23.02.2022. 

Neustadt, den 23. Februar 2022

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Februar 2022

Alvarez & Marsal veröffentlicht "A&M Valuation Insights"

February 22, 2022

At A&M Valuation Germany we provide insights on pricing dynamics and the associated impact on asset values.

In a 10-year comparison, only pandemic resilient industries continue to trade at a premium. As such, Materials, Healthcare, Online Retail & Trade and IT rank highest among industries. A 1-year comparison, however, shows declining trading pricing levels across all industries, except for IT.

While EV’s are still rising by a combination of stock price increases and higher debt burdens, previously suppressed growth and earnings levels seem to have recovered and largely factored into trading multiple pricing levels compared to a year ago. Hence, at still high stock prices, multiples seem to adjust to recovered growth and earnings levels.

Finally, we contrast German trading multiple levels with prices paid in European M&A transactions 2-yearsprior to Covid and since the outbreak of the pandemic by industry.

Download the full report: https://www.alvarezandmarsal.com/sites/default/files/2022-02/Valuation%20Insights_Feb%202022_0.pdf

Dienstag, 22. Februar 2022

Aves One AG: Delisting der Aktien

Corporate News

Hamburg, 22. Februar 2022 - Mit Ablauf des 16. Februar 2022 wurde der Handel von Aves One-Aktien auf XETRA und an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Damit ist die Handelbarkeit der Aves One-Aktien deutlich eingeschränkt. Mit dem Delisting entfallen die mit einer Börsennotierungen verbundenen Transparenzpflichten und -kosten.

Vorstand und Aufsichtsrat der Aves One AG hatten die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots empfohlen, da es nach Auffassung der Gremien im besten Sinne der Aktionärinnen und Aktionäre der Aves One AG war. Die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft steht auf der Internetseite unter https://www.avesone.com/de/delisting.php zum Download zur Verfügung. Die Rhine Rail Investment AG hält nach Ablauf des Delisting-Erwerbsangebots rund 88,35 % der Aves One-Aktien.

Aves One hat sich in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich entwickelt und sich mit einem klaren Fokus auf das Rail-Geschäft eine exzellente Marktposition erarbeitet. Das Asset-Volumen ist auf deutlich über 800 Millionen Euro gestiegen. Zudem gehört die Rail-Flotte zu den jüngsten und modernsten in Europa. Mit Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau des Asset-Bestands hat sich Aves One auch in herausfordernden Zeiten sehr erfolgreich entwickelt und Umsätze konstant gesteigert. Mit der Mehrheitsbeteiligung des Konsortiums von Swiss Life und Vauban sowie dem erfolgten Delisting beginnt nun die nächste Entwicklungsphase der Gesellschaft.

Über die Aves One AG
Die Aves One AG, Hamburg, ist Bestandshalterin langlebiger Rail-Assets mit einem modernen und ertragsstarken Güterwagenportfolio. Aves One ist ein etablierter Teilnehmer im europäischen Schienengüterverkehrsmarkt. Die Strategie ist auf eine stetige Optimierung und den weiteren Ausbau des Rail-Portfolios ausgerichtet.

Montag, 21. Februar 2022

Weiteres Kaufangebot an die Aktionäre der Württembergischen Lebensversicherung AG zu EUR 11,-

Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:

Bieter : VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Rückkaufpreis : 11,000 EUR
Rückkaufvolumen : beträgt max. 10.000 Aktien.
Annahmefrist : 18.02.2022 - 03.03.2022

Falls Sie o.g. freiwilliges Barabfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir um Ihre Weisung bis spätestens 03.03.2022 bei uns eingehend. Ohne Ihre Weisung werden wir in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.

Weiteres Kaufangebot an die Aktionäre der Württembergischen Lebensversicherung AG zu EUR 8,15

Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:

Bieter : Metafina GmbH
Rückkaufpreis : 8,150 EUR
Rückkaufvolumen : beträgt max. 10.000 Aktien
Annahmefrist : 15.02.2022 - 08.03.2022

Es kann zu einer Pro-Rata-Zuteilung kommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.metafina.de. Falls Sie o.g. freiwilliges Barabfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir um Ihre Weisung bis spätestens 08.03.2022 bei uns eingehend. Ohne Ihre Weisung werden wir in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.

Sonntag, 20. Februar 2022

Atrium European Real Estate Limited: Abschluss der Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited

Pressemitteilung

Jersey, 18. Februar 2022 - Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium" oder die "Gesellschaft") freut sich, den erfolgreichen Abschluss der Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und Gazit Hercules 2020 Limited gemäß Teil 18B des Companies (Jersey) Law 1991 in seiner aktuellen Fassung (der "Verschmelzung") bekannt zu geben. Der Abschluss der Verschmelzung ist heute entsprechend dem beabsichtigten Zeitplan, wie er im Aktionärsrundschreiben vom 23. November 2021 (das "Aktionärsrundschreiben") und den darauffolgenden Mitteilungen der Gesellschaft veröffentlichten wurde, erfolgt. Das Settlement der im Rahmen der Verschmelzung zu zahlenden Gegenleistung an jeden Atrium-Aktionär wird voraussichtlich ebenfalls heute erfolgen und die Zahlung der finalen Pro-Rata-AFFO-Dividende ist für den 23. Februar 2022 vorgesehen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Personen, die Anteile an Atrium-Aktien über Euroclear halten, ihre Gegenleistung kurz nach dem Abschluss erhalten werden, sobald diese Beträge von Euroclear verarbeitet worden sind.

Die Kapitalherabsetzung und die Einziehung der Verschmelzungsaktien und der Kapitalherabsetzungsaktie, die in der außerordentlichen Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2022 genehmigt wurden, werden ebenfalls heute wirksam. Die Durchführungsanzeige im Zusammenhang mit der Verschmelzung wurde vom Registrar of Companies in Jersey gemäß Artikel 127FM des Companies (Jersey) Law 1991 in seiner aktuellen Fassung registriert.

Das Delisting der Atrium-Aktien von der Euronext Amsterdam Stock Exchange und der Wiener Börse wird mit oder so bald wie möglich nach dem heutigen Tag erfolgen.

Sofern nicht anders definiert, haben kursiv geschriebene Begriffe, die in dieser Pressemitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung, die ihnen im Aktionärsrundschreiben gegeben wird.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der Atrium European Real Estate Limited handelt es sich um die ehemalige Meinl European Land.

Samstag, 19. Februar 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft: Anhörung des Prüfers am 18. Mai 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft hat das LG Stuttgart einen Verhandlungstermin auf den 18. Mai 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Zu diesem Termin soll der sachverständige Prüfer von der Mazars Wirtschaftprüfungsgesellschaft zur ergänzenden Erläuterung des Prüfungsberichts geladen werden.

Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten.

LG Stuttgart, Az. 40 O 64/20 KfHSpruchG
Rolle u.a. ./. Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH 
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

Freitag, 18. Februar 2022

Westag AG: Öffentliches Rückkaufangebot für die Vorzugsaktien der Gesellschaft

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Rheda-Wiedenbrück (18.02.2022/18:20) - Westag AG: Öffentliches Rückkaufangebot für die Vorzugsaktien der Gesellschaft und Prüfung eines möglichen Delisting der Aktien der Gesellschaft; noch keine Entscheidung zur Durchführung eines Delisting

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.05.2021 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Dazu wird allen Vorzugsaktionären ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot unterbreitet, welches auf den Erwerb von insgesamt bis zu 275.778 Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie (ISIN DE0007775231) beschränkt ist. Das Angebot bezieht sich nicht auf die Stammaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007775207). Mit vollständiger Annahme des Rückkaufangebots wäre die Höchstgrenze der Ermächtigung vom 20.05.2021 in Höhe von 10% des Grundkapitals erreicht. Der Angebotspreis beträgt EUR 27,50 je eingereichter Vorzugsaktie und liegt damit um 6,6 % über dem maßgeblichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse am 17.02.2022. Die Annahmefrist läuft von Freitag, dem 25.02.2022 um 0:00 Uhr bis Freitag, dem 18.03.2022 um 12:00 Uhr (MEZ). Die Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.westag.de/aktienrueckkauf/ sowie im Bundesanzeiger voraussichtlich am 24.02.2022 veröffentlicht.

Ferner hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ein mögliches Delisting der Aktien der Westag AG vom Börsenhandel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf und im Freiverkehr zu prüfen. Eine Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise ein mögliches Delisting tatsächlich durchgeführt wird, hat der Vorstand der Westag AG noch nicht getroffen. Eine solche Entscheidung hängt von zahlreichen Umständen ab, die zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar sind.

Die vorstehende Meldung sowie weitere Informationen über unsere Gesellschaft können über unsere Internetadresse unter http://www.westag.de abgerufen werden.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Verhandlung nunmehr am 15. Juni 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hat das LG Dortmund nach zwei pandemiebedingten Verschiebungen nunmehr einen Verhandlungstermin auf den 15. Juni 2022, 10:00 Uhr, angesetzt.

Der sachverständige Prüfer, Herr WP Wolfram Wagner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL, der bei diesem Termin angehört werden soll, hatte in seiner Stellungnahme vom 9. März 2021 die Einwendungen der Antragsteller als unbegründet zurückgewiesen. Trotz ausschließlich positiver Plan-Ist-Abweichungen (S. 5) sei an der vorgelegten Planungsrechnung nicht zu zweifeln. Ein Abgleich der vorgelegten "Planungsrechnung Januar 2018" mit der überholten "Planungsrechnung November 2017" sei nicht erforderlich gewesen. Der Prüfer habe keine eigenständige Bewertung vorzunehmen, wenn die vorgelegte Bewertung plausibel und in sich widerspruchsfrei sei (S. 8). Die wachstumsbedingte Thesaurierung sei zutreffend den Aktionären nicht zugerechnet worden.

LG Dortmund, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

Donnerstag, 17. Februar 2022

SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 16,43 je Aktie festgelegt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 17. Februar 2022

Die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft hat am 17. Februar 2022 ihr Übertragungsverlangen vom 6. Dezember 2021 konkretisiert und der SinnerSchrader Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft auf die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. 327a ff. AktG auf EUR 16,43 je Aktie der SinnerSchrader Aktiengesellschaft festgelegt hat.

Die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft hält nach ihren eigenen Angaben rund 93,79% am Grundkapital und den Stimmrechten der SinnerSchrader Aktiengesellschaft.

Am 14. Februar 2022 wurde der Verschmelzungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft abgeschlossen und beurkundet. Der Übertragungsbeschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 8. April 2022 gefasst werden.

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft bzw. der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ab.

Der Vorstand

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2022 (Fristende am 9. Mai 2022)
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 2. Februar 2022
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
  • KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
  • Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Dezember 2021 (Fristende: 28. März 2022)
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 8. April 2022
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Eintragung am 2. Februar 2022 und Bekanntmachung am 3. Februar 2022 (Fristende: 3. Mai 2022)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022 
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out, Übernahmeangebot zu EUR 10,22
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de