Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH
Dreieich
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland, (die „Bieterin“), hat am 31. Januar 2022 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft (ISIN DE0006789605) (die „Nucletron-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 7,67 in bar je Nucletron-Aktie veröffentlicht (die „Angebotsunterlage“). Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endet am 28. Februar 2022, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, „MEZ“), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. Bis zum 22. Februar 2022, 18:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag“), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 80.968 Nucletron-Aktien angenommen worden.Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,89 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 2.198.512 zugelassene Nucletron-Aktien (ISIN DE0006789605) und 204.342 Nicht-zugelassene-Nucletron-Aktien (ISIN DE0005532931):Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,68 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.
3. Herrn Bernd Luft, Dreieich, werden die Stimmrechte der Bieterin aus den von ihr gehaltenen 2.198.512 Nucletron-Aktien sowie aus den 204.342 von der Bieterin gehaltenen Nicht-zugelassenen-Nucletron-Aktien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Nucletron-Aktien oder Nicht-zugelassene-Nucletron-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente in Bezug auf Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Nucletron-Aktien oder Nicht-zugelassenen-Nucletron-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.
Die Gesamtzahl der Nucletron-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der unter vorstehender Ziffer 2 genannten Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, welche die Bieterin bereits unmittelbar hält, beläuft sich somit auf insgesamt 2.483.822 Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 88,57 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft.
Dreieich, den 23. Februar 2022
Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH
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Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft. Die Bestimmungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt. Investoren und Inhabern von Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage und anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen und in diesen anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen sind, unbeschadet der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 23.02.2022.
Dreieich, den 23. Februar 2022
Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Februar 2022