von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. Juli 2022, 11:00 Uhr, bestimmt.
Die Antragsgegnerin kann zum Vorbingen des gemeinsamen Vertreters bis zum 21. März 2022 Stellung nehmen. Die sachverständige Prüferin soll zu den Einwendungen der Antragsteller bei der Ermittlung des NAV vor dem Verhandlungstermin schriftlich Stellung nehmen.
Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschlossenen Covivio-Office-Minderheitsaktionäre eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je Aktie.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn
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