HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Neustadt,  Deutschland 
Bekanntmachung  gemäß  §  23  Abs.  1  Satz  1  Nr.  2  des  Wertpapiererwerbs-  und  Übernahmegesetzes (WpÜG)  in Verbindung  mit  §  39  Abs.  2  Satz  3  Nr. 1  des  Börsengesetzes  (BörsG) 
NICHT  ZUR  (VOLLSTÄNDIGEN  ODER  TEILWEISEN)  VERÖFFENTLICHUNG,  VERBREITUNG ODER  WEITERGABE  IN,  INNERHALB  ODER  AUS  EINEM  LAND,  IN  DEM  DIES  GEGEN  DIE GESETZLICHEN  BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE 
Die  HORNBACH  Holding  AG  &  Co.  KGaA,  Neustadt,  Deutschland  (die  „Bieterin“),  hat  am  14.  Januar 2022  die  Angebotsunterlage  (die  „Angebotsunterlage“)  für  ihr  öffentliches  Delisting-Erwerbsangebot  an die  Aktionäre  der  HORNBACH  Baumarkt  AG,  Bornheim  (Pfalz),  Deutschland  („HORNBACH Baumarkt“),  zum  Erwerb  sämtlicher  auf  den  Inhaber  lautender  Stückaktien  der  HORNBACH  Baumarkt (ISIN  DE0006084403)  mit  einem  rechnerischen  Anteil  am  Grundkapital  der  HORNBACH  Baumarkt  in Höhe  von  EUR 3,00  je  Aktie  (die  „HBM-Aktien“)  gegen  Zahlung  einer  Geldleistung  von  EUR  47,50  je HBM-Aktie  (das  „Delisting-Erwerbsangebot“)  veröffentlicht.  Die  Frist  für  die  Annahme  des  Delisting-Erwerbsangebots  endete  am  22.  Februar  2022,  24:00  Uhr  (Ortszeit  Frankfurt  am  Main)  /  18:00  Uhr (Ortszeit  New  York). 
1. Bis  zum  Ablauf  der  Annahmefrist  am  22.  Februar  2022,  24:00  Uhr  (Ortszeit  Frankfurt  am  Main)  / 18:00  Uhr  (Ortszeit  New  York)  („Meldestichtag“),  ist  das  Delisting-Erwerbsangebot  für  4.011.904 HBM-Aktien angenommen worden. Dies entspricht  einem  Anteil  von ca.  12,61 %  des Grundkapitals und  der  Stimmrechte  der  HORNBACH  Baumarkt. 
2. Die  Bieterin  hielt  zum  Meldestichtag  unmittelbar  24.848.930  HBM-Aktien.  Dies  entspricht  einem Anteil  von  ca.  78,12 %  des  Grundkapitals  und  der  Stimmrechte  der  HORNBACH  Baumarkt.  Die Stimmrechte  aus  diesen  Aktien  werden  gemäß  §  30  Abs.  1  S.  1  Nr.  1,  S.  3  WpÜG  den  Bieter-Mutterunternehmen  (wie  in  Ziffer  5.6  der  Angebotsunterlage  definiert)  zugerechnet. 
3. Zudem  hielt  die  HORNBACH  Baumarkt  zum  Meldestichtag  190  HBM-Aktien  als  eigene  Aktien (das  entspricht  einem  Anteil  von  ca.  0,0006%  des  Grundkapitals  der  HORNBACH  Baumarkt),  mit denen  keine  Stimm-  und  Dividendenrechte  verbunden  sind.  Eine  Stimmrechtszurechnung  bei  der Bieterin  und  den  Bieter-Mutterunternehmen (wie in  Ziffer  5.6  der  Angebotsunterlage  definiert)  nach §  30  Abs.  1  S.  1  Nr.  1,  S.  3  WpÜG findet  daher  nicht  statt. 
4. Darüber  hinaus  hielten  zum  Meldestichtag  weder  die  Bieterin  noch  mit  ihr  gemeinsam  handelnde Personen  im  Sinne  des  §  2  Abs.  5  WpÜG  oder  deren  Tochterunternehmen  HBM-Aktien  oder Instrumente  betreffend  HBM-Aktien  im  Sinne  der  §§  38,  39  WpHG.  Ihnen  wurden  zum  Meldestichtag  auch  keine  weiteren  Stimmrechte  aus  HBM-Aktien  nach  §  30  WpÜG  zugerechnet. 
5. Die  Gesamtzahl  der  HBM-Aktien,  für  die  das  Delisting-Erwerbsangebot  bis  zum  Meldestichtag angenommen  wurde,  zuzüglich  der  oben  in  Ziffer  2  aufgeführten,  von  der  Bieterin  unmittelbar gehaltenen  HBM-Aktien,  beläuft  sich  zum  Meldestichtag  auf  28.860.834  HBM-Aktien.  Dies entspricht  einem  Anteil  von  ca.  90,74%  des  Grundkapitals  und  der  Stimmrechte  der  HORNBACH Baumarkt. 
Unter  Zusammenrechnung  der  oben  in  Ziffer  5  angegebenen  Aktienzahl  und  der  von  der  Bieterin  am 24.  Februar  2022  außerhalb  des  Angebotsverfahrens  börslich  erworbenen  und  noch  auf  die  Bieterin  zu übertragenden  37.927  HBM-Aktien,  wie  von  der  Bieterin  heute  gemäß  §  23  Abs.  2  WpÜG  in  Verbindung mit  §  39  Abs.  2  Satz  3  Nr. 1  BörsG  gesondert  bekanntgemacht,  ergibt  sich  eine  Gesamtzahl  von 28.898.761  HBM-Aktien  (entsprechend  einem  Anteil  von  ca.  90,86 %  des  Grundkapitals  und  der Stimmrechte  der  HORNBACH  Baumarkt),  für  die  das  Delisting-Erwerbsangebot  bis  zum  Meldestichtag angenommen  wurde,  die  von  der  Bieterin  am  Meldestichtag  unmittelbar  gehalten  wurden  oder  die  der Bieterin  aufgrund  des  börslichen  Erwerbs  von  HBM-Aktien  am  24.  Februar  2022  voraussichtlich  am  28. Februar  2022  übertragen  werden. 
Die  Zahlung  des  Angebotspreises,  wie  in  Ziffer  15.5  der  Angebotsunterlage  näher  beschrieben,  erfolgt voraussichtlich  am  2.  März  2022. 
Neustadt,  25.  Februar  2022 
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
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Wichtige Hinweise:
Diese  Bekanntmachung  ist  weder  ein  Angebot  zum  Kauf  noch  eine  Aufforderung  zur  Abgabe  eines Angebots  zum  Verkauf  von  Aktien  der  HORNBACH  Baumarkt  AG.    (...)
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