München, 30. Oktober 2026
Die Rocket Internet SE mit Sitz in Berlin, welche an der Westwing Group SE beteiligt ist, hat gemeinsam mit der Global Founders GmbH, der Rocata GmbH und der Zerena GmbH, jeweils mit Sitz in Oberhaching (zusammen die „Antragsteller”), am 30. Oktober 2026 bekannt gegeben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Antragsteller auf deren gemeinsamen Antrag hin gemäß § 37 WpÜG unter Auflagen vorsorglich davon befreit hat, bei einer möglichen Erreichung der Kontrollschwelle von 30 % aufgrund etwaiger Einziehung von eigenen Aktien durch die Westwing Group SE ein Pflichtangebot abzugeben.
Die Befreiung gilt für jeden der Antragsteller.
Die Details der Befreiung sowie die konkreten Auflagen finden sich hier: Link
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen