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Mittwoch, 28. Oktober 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen am 21. April 2027

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 13 Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem bereits 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der (inzwischen wieder an die Börse zurückgekehrten) DOUGLAS HOLDING AG (damals neben Parfümerien - "Come in and find out!" - auch Bücher, Schmuck, Mode und Süßwaren) hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor drei Jahren sein Gutachten vorgelegt. Er kam darin auf einen Wert des Unternehmens zur Stichtag in Höhe von EUR 2.236,4 Mio. und einen abgeleiteten Wert von EUR 56,82 je Aktie, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter kommt auf EUR 56,82 je Aktie (+ 50,96 %). Im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 37,64 je Aktie bedeutet dies eine Erhöhung um 50,96 %. Auch in seinem im Auftrag des Gerichts erstellten Ergänzungsgutachten, das im letzten Jahr den Beteiligten zur Verfügung gestellt wurde, hat der Sachverständige diese Bewertung bestätigt. 

Das LG Dortmund hat nunmehr Termin auf den 21. April 2027, 10:00 Uhr, bestimmt. Dabei soll der Gutachter Herr Dr. Lars Franken zur Erläuterung seines Sachverständigengutachtens angehört werden.

LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas Service GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

ARENDTS ANWÄLTE vertritt in diesem Spruchverfahren mehrere Antragsteller.

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