von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft
hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 21. Februar 2022 Fristverlängerung zur Antragserwiderung bis zum 31. Mai 2002 gewährt. Gleichzeitig vertritt das Landgericht in dem Beschluss die (etwas kuriose) Rechtsauffassung, dass Antragstellern nicht die Antragsschriften der anderen Antragsteller und auch kein Stammdatenblatt zur Verfügung gestellt werden müssten, sondern nur Akteneinsicht zu gewähren sei.
SCI AG u.a. ./. Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland
43 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA und FA für Steuerrecht Thorsten Preuninger, 67433 Neustadt an der Weinstrasse
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Taylor Wessing, 80331 München
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